Mandari Insight

V/0466/2025

Entsendung von Delegierten des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in den Hauptausschuss sowie in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 10.11.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 04.02.2026, TOP 5.1

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1565 Zeichen

Anlage A zur V/0466/2025 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird eine Entscheidung über die zukünftige Vertretung des Ausschusses für 
Chancengerechtigkeit und Integration im Hauptausschuss sowie in der Mitgliederversammlung 
des Landesintegrationsrates NRW getroffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken.   
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das 
Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale 
Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine ge-
schlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.

Beschlussvorlage

6513 Zeichen

V/0466/2025 
V/0466/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entsendung von Delegierten des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in den 
Hauptausschuss sowie in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-
Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   26.11.2025 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration  entsendet folgende/n Delegierte/n 
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in den Hauptausschuss des Lan-
desintegrationsrates Nordrhein-Westfalen:  
 
Delegierte/r     Ersatzdelegierte/r 
 
  
 
 
2. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration  entsendet folgende Delegierte des 
Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration  in die Mitgliederversammlung des 
Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen: 
 
 
Delegierte           Ersatzdelegierte 
 
1.   
2.   
3.   
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
13.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rischer  
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0466/2025 
Begründung: 
 
Vorbemerkung: 
 
Der Landesintegrationsrat NRW ist die gesetzlich verankerte Vertretung der kommunalen Integrati-
onsräte und -ausschüsse auf Landesebene (§ 13 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW). Er vertritt 
die Interessen der Menschen mit Migrationsvorgeschichte oder internationaler Familiengeschichte auf 
Landesebene. Mitglieder sind Delegierte der Integrationsräte und -ausschüsse der Städte und Ge-
meinden in NRW. 
  
Der Integrationsrat der Stadt Münster ist seit dem 15.05.2010 Mitglied des Landesintegrationsrates 
NRW. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im 
Land Nordrhein-Westfalen zum 01.11.2025 wurde der bisherige Integrationsrat durch den Ausschuss 
für Chancengerechtigkeit und Integration abgelöst. Der Rat hat diesen Ausschuss in seiner konstituie-
renden Sitzung am 5.11.2025 gebildet. Da die Änderung der Satzung des Landesintegrationsrates 
NRW eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedarf und diese nach Auskunft des Landesin-
tegrationsrates NRW per E -Mail vom 29.10.2025 erst  im Laufe des 1. Halbjahres 2026 einberufen 
wird, ist das Entsendungsverfahren bis dahin auf Grundlage der derzeit gültigen Satzungsfassung 
durchzuführen. 
 
Zu 1.: 
Der Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW besteht aus dem Vorstand und je einem/r 
durch den jeweiligen kommunalen Integrationsrat entsandten Delegierten. Der/die Delegierte muss 
direkt gewähltes Integrationsratsmitglied oder in den Integrationsrat entsandtes Ratsmitglied sein. 
Stellvertretende Mitglieder des Integrationsrates können nicht als Delegierte für den Hauptausschuss 
des Landesintegrationsrates NRW benannt werden (§ 7 Abs. 1 der Satzung des Landesintegrations-
rates NRW).  Die Benennung eines/r Ersatzdelegierten ist zulässig. (§ 7 Abs. 2 der Satzung des Lan-
desintegrationsrates NRW). 
 
In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift ist ein ordentliches Mitglied des Ausschusses für 
Chancengerechtigkeit und Integration als Delegierte/r zu benennen. Zur Sicherstellung der Interes-
sensvertretung sollte die Benennung eines/r Ersatzdelegierten erfolgen. 
  
Zu 2.: 
Die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW besteht aus Delegierten der kommu-
nalen Integrationsräte.  Die Delegierten müssen direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den 
Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder sein. Stellvertretende Mitglieder des Integrationsrates kön-
nen nicht als Delegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW benannt 
werden (§ 6 Abs. 1 und 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW). Die Benennung von Er-
satzdelegierten ist zulässig. (§ 6 Abs. 3 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW). 
 
Jedes Mitglied des Landesintegrationsrates NRW entsendet für bis zu 10.000 für den Integrationsrat 
wahlberechtigte Einwohner/innen eine/n Delegierte/n, für über 10.000 – 40.000 für den Integrationsrat 
wahlberechtigte Einwohner/innen eine/n weitere/n Delegierte/n,  für jeweils weitere angefangene 
40.000 für den Integrationsrat wahlberechtigte  Einwohner/innen eine/n weitere/n Delegierte/n (§ 6 
Abs. 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW). 
 
Für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Münster am 14.9.2025 waren 59.309 Personen wahlbe-
rechtigt. 
 
In entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 und 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW 
sind 3 Delegierte des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration sowie eine entspre-
chende Anzahl an Ersatzdelegierten in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW 
zu entsenden.

- 3 - 
V/0466/2025 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz – LGG NRW) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gre-
mien. In wesentlichen Gremien müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. 
Wesentliche Gremien sind Aufsichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe 
sowie Gremien von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien 
geschlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Abs atz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 7  LGG 
NRW). 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.10.2017 mit Beschluss der Vorlage V/0598/2017 entschieden, 
welche Gremien als wesentlich zu klassifizieren sind (Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017). Eine Bekräf-
tigung der Regelung des § 12 LGG NRW und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 
„Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 
2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwar-
tung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Be-
setzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
 
 
 
gez. 
 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (1)

04.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.1 Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0466/2025
Typ
Vorlagen
Datum
10.11.2025
Erstellt
16.07.2025 09:09