V/0466/2025
Entsendung von Delegierten des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in den Hauptausschuss sowie in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0466/2025 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird eine Entscheidung über die zukünftige Vertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration im Hauptausschuss sowie in der Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW getroffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine ge- schlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.
Beschlussvorlage
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V/0466/2025 V/0466/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entsendung von Delegierten des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in den Hauptausschuss sowie in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein- Westfalen Beratungsfolge 26.11.2025 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet folgende/n Delegierte/n des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in den Hauptausschuss des Lan- desintegrationsrates Nordrhein-Westfalen: Delegierte/r Ersatzdelegierte/r 2. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet folgende Delegierte des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen: Delegierte Ersatzdelegierte 1. 2. 3. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Amt für Bürger - und Ratsservice 13.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rischer Telefon: 492-3369 Rischer@stadt -muenster.de - 2 - V/0466/2025 Begründung: Vorbemerkung: Der Landesintegrationsrat NRW ist die gesetzlich verankerte Vertretung der kommunalen Integrati- onsräte und -ausschüsse auf Landesebene (§ 13 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW). Er vertritt die Interessen der Menschen mit Migrationsvorgeschichte oder internationaler Familiengeschichte auf Landesebene. Mitglieder sind Delegierte der Integrationsräte und -ausschüsse der Städte und Ge- meinden in NRW. Der Integrationsrat der Stadt Münster ist seit dem 15.05.2010 Mitglied des Landesintegrationsrates NRW. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen zum 01.11.2025 wurde der bisherige Integrationsrat durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration abgelöst. Der Rat hat diesen Ausschuss in seiner konstituie- renden Sitzung am 5.11.2025 gebildet. Da die Änderung der Satzung des Landesintegrationsrates NRW eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedarf und diese nach Auskunft des Landesin- tegrationsrates NRW per E -Mail vom 29.10.2025 erst im Laufe des 1. Halbjahres 2026 einberufen wird, ist das Entsendungsverfahren bis dahin auf Grundlage der derzeit gültigen Satzungsfassung durchzuführen. Zu 1.: Der Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW besteht aus dem Vorstand und je einem/r durch den jeweiligen kommunalen Integrationsrat entsandten Delegierten. Der/die Delegierte muss direkt gewähltes Integrationsratsmitglied oder in den Integrationsrat entsandtes Ratsmitglied sein. Stellvertretende Mitglieder des Integrationsrates können nicht als Delegierte für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW benannt werden (§ 7 Abs. 1 der Satzung des Landesintegrations- rates NRW). Die Benennung eines/r Ersatzdelegierten ist zulässig. (§ 7 Abs. 2 der Satzung des Lan- desintegrationsrates NRW). In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift ist ein ordentliches Mitglied des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als Delegierte/r zu benennen. Zur Sicherstellung der Interes- sensvertretung sollte die Benennung eines/r Ersatzdelegierten erfolgen. Zu 2.: Die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW besteht aus Delegierten der kommu- nalen Integrationsräte. Die Delegierten müssen direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder sein. Stellvertretende Mitglieder des Integrationsrates kön- nen nicht als Delegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW benannt werden (§ 6 Abs. 1 und 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW). Die Benennung von Er- satzdelegierten ist zulässig. (§ 6 Abs. 3 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW). Jedes Mitglied des Landesintegrationsrates NRW entsendet für bis zu 10.000 für den Integrationsrat wahlberechtigte Einwohner/innen eine/n Delegierte/n, für über 10.000 – 40.000 für den Integrationsrat wahlberechtigte Einwohner/innen eine/n weitere/n Delegierte/n, für jeweils weitere angefangene 40.000 für den Integrationsrat wahlberechtigte Einwohner/innen eine/n weitere/n Delegierte/n (§ 6 Abs. 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW). Für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Münster am 14.9.2025 waren 59.309 Personen wahlbe- rechtigt. In entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 und 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW sind 3 Delegierte des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration sowie eine entspre- chende Anzahl an Ersatzdelegierten in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW zu entsenden. - 3 - V/0466/2025 Gleichstellung von Frauen und Männern Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG NRW) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gre- mien. In wesentlichen Gremien müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Wesentliche Gremien sind Aufsichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Abs atz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 7 LGG NRW). Der Rat der Stadt Münster hat am 18.10.2017 mit Beschluss der Vorlage V/0598/2017 entschieden, welche Gremien als wesentlich zu klassifizieren sind (Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017). Eine Bekräf- tigung der Regelung des § 12 LGG NRW und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwar- tung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Be- setzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ gez. Tilman Fuchs Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0466/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.11.2025
- Erstellt
- 16.07.2025 09:09