0981/2020
Mietzuschuss an die Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V., Haushaltsjahr 2020ff
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Beschlussvorlage Rat
5735 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0981/2020 Freigabedatum 23.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mietzuschuss an die Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V., Haushaltsjahr 2020ff Beschlussorgan Rat Gremium Datum Hinweis: Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. Beschluss: Der Rat beschließt einen jährlichen Mietzuschuss für den Verein Kölnische Gesellschaft für christlich- jüdische Zusammenarbeit e. V. in Höhe von 10.900 Euro für das Jahr 2020 und in Höhe von 17.900 Euro für 2021 ff. Die Mittel werden im Haushalt durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von 10.000 Euro in 2020 und von 17.000 Euro in 2021 innerhalb des Teilplans 0416- Kulturförderung aus der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Förderbereich der Kulturellen Teilhabe bereit gestellt: Haushaltsjahr BKZ laut Haus- haltsplan Aufstockung (Um- schichtung Miete) Mietzuschuss neu 2020 900 € 10.000 € 10.900 € 2021 ff 900 € 17.000 € 17.900 € Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 Rat 14.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 17.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 17.000 € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Ausgangssituation: Der Verein Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V. hat seine Büroräume bis 31.05.2020 in der städtischen Immobilie Richartzstr. 2-4 in 50670 Köln. Da diese Immobilie abge- mietet werden soll und keine passende städtische Immobilie für den Verein zur Verfügung steht, hat der Verein eine geeignete Immobilie in der Kartäusergasse 9-11 in 50678 Köln angemietet, die am 01.06.2020 bezogen wird. Der Mietvertrag ist unbefristet und umfasst eine Jahresmiete inklusive Bü- rokosten von 18.630 Euro. Die Miete inkl. Nebenkosten für den Verein wird bereits seit 1997 von der Kulturverwaltung über- nommen (Mietübernahmevereinbarung vom 09.05.1997). Bisher wurde die Miete für die Richartzstr. 2-4 inklusive Nebenkosten, Heizung und Reinigung von der Kulturverwaltung an die Gebäudewirt- schaft gezahlt. Da der Verein ab dem 01.06.2020 selbst eine private Immobilie angemietet hat, wird zukünftig ein Mietzuschuss gezahlt. Der Verein hat bisher zusätzlich zu den kostenlosen Räumen noch eine jährliche institutionelle Förde- rung zu seinen Betriebskosten in Höhe von 900 Euro (Teilplan 0416 - Kulturförderung) erhalten. Da- mit der Verein in Zukunft nicht schlechter gestellt wird, wird dieser Betrag dem Mietzuschuss zuge- setzt. Somit erhält der Verein inklusive des bisherigen Zuschusses einen Mietzuschuss (inklusive 3 Berücksichtigung von Bürokosten) in 2020 in Höhe von 10.900 Euro und ab 2021 in Höhe von 17.900 Euro, bei einem Eigenanteil von 730 Euro. Der Mietvertrag wurde dem Kulturamt bereits vorgelegt, als weiterer Nachweis über die Verwendung der Mittel erfolgt die Vorlage der Betriebskostenabrechnung. 2. Finanzierung: Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Demzufolge ist eine Förderung des Vereins entsprechend dieser Beschlussvorlage nur möglich, so- fern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann wird die festgelegte jährliche Zuschusshöhe beibehalten. Die Mittel werden im Haushalt durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von 10.000 Euro in 2020 und von 17.000 Euro in 2021 innerhalb des Teilplans 0416- Kulturförderung aus der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Förderbereich der Kulturellen Teilhabe bereit gestellt: Mit Aufstellung des Haushaltsplans 2022 werden die Mittel dauerhaft in der Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen veranschlagt. Haushaltsjahr BKZ laut Haus- haltsplan Aufstockung (Um- schichtung Miete) Mietzuschuss neu 2020 900 € 10.000 € 10.900 € 2021 ff 900 € 17.000 € 17.900 € Diese Maßnahme dient der Sicherung bestehender Strukturen. Bisher hat der Verein in einer städti- schen Liegenschaft gesessen und die Miete wurde seitens der Stadt Köln übernommen. Da diese Immobilie abgemietet werden sollte und keine passende städtische Immobilie für den Verein zur Ver- fügung steht, musste der Verein eine geeignete Immobilie anmieten. Damit der Verein in Zukunft nicht schlechter gestellt wird, wird dieser Betrag dem aktuellen Mietzuschuss zugesetzt. 3. Dringlichkeit: Der Verein Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V. muss seine bisheri- gen Räumlichkeiten zum 31.05. verlassen und daher unmittelbar seinen Umzug vorbereiten. Für eine verlässliche Planung dieses Umzugs braucht der Verein Planungssicherheit durch die städtische Zu- sage des Mietzuschusses. Die notwendigen verwaltungsinternen Prüfungen waren zeitaufwändig, so dass die Vorlage nur ver- fristet eingebracht werden kann.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0981/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.04.2020
- Erstellt
- 27.03.2020 11:06