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0981/2020

Mietzuschuss an die Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V., Haushaltsjahr 2020ff

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.04.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020, TOP 10.15

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5735 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0981/2020 
Freigabedatum 
23.04.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mietzuschuss an die Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V., 
Haushaltsjahr 2020ff 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang 
entsprechend angepasst. 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt einen jährlichen Mietzuschuss für den Verein Kölnische Gesellschaft für christlich-
jüdische Zusammenarbeit e. V. in Höhe von 10.900 Euro für das Jahr 2020 und in Höhe von 17.900 
Euro für 2021 ff. 
Die Mittel werden im Haushalt durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von 10.000 Euro in 2020 
und von 17.000 Euro in 2021 innerhalb des Teilplans 0416- Kulturförderung aus der Teilplanzeile 16 – 
sonstige ordentliche Aufwendungen in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Förderbereich 
der Kulturellen Teilhabe bereit gestellt: 
 
Haushaltsjahr BKZ laut Haus-
haltsplan 
Aufstockung (Um-
schichtung Miete) 
Mietzuschuss 
neu 
2020 900 € 10.000 € 10.900 € 
2021 ff 900 € 17.000 € 17.900 € 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020 
Rat 14.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    17.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    17.000 € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
1. Ausgangssituation: 
Der Verein Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V. hat seine Büroräume 
bis 31.05.2020 in der städtischen Immobilie Richartzstr. 2-4 in 50670 Köln. Da diese Immobilie abge-
mietet werden soll und keine passende städtische Immobilie für den Verein zur Verfügung steht, hat 
der Verein eine geeignete Immobilie in der Kartäusergasse 9-11 in 50678 Köln angemietet, die am 
01.06.2020 bezogen wird. Der Mietvertrag ist unbefristet und umfasst eine Jahresmiete inklusive Bü-
rokosten von 18.630 Euro. 
Die Miete inkl. Nebenkosten für den Verein wird bereits seit 1997 von der Kulturverwaltung über-
nommen (Mietübernahmevereinbarung vom 09.05.1997). Bisher wurde die Miete für die Richartzstr. 
2-4 inklusive Nebenkosten, Heizung und Reinigung von der Kulturverwaltung an die Gebäudewirt-
schaft gezahlt. Da der Verein ab dem 01.06.2020 selbst eine private Immobilie angemietet hat, wird 
zukünftig ein Mietzuschuss gezahlt.  
Der Verein hat bisher zusätzlich zu den kostenlosen Räumen noch eine jährliche institutionelle Förde-
rung zu seinen Betriebskosten in Höhe von 900 Euro (Teilplan 0416 - Kulturförderung) erhalten. Da-
mit der Verein in Zukunft nicht schlechter gestellt wird, wird dieser Betrag dem Mietzuschuss zuge-
setzt. Somit erhält der Verein inklusive des bisherigen Zuschusses einen Mietzuschuss (inklusive

3 
Berücksichtigung von Bürokosten) in 2020 in Höhe von 10.900 Euro und ab 2021 in Höhe von 17.900 
Euro, bei einem Eigenanteil von 730 Euro. 
Der Mietvertrag wurde dem Kulturamt bereits vorgelegt, als weiterer Nachweis über die Verwendung 
der Mittel erfolgt die Vorlage der Betriebskostenabrechnung. 
 
2. Finanzierung: 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. 
Demzufolge ist eine Förderung des Vereins entsprechend dieser Beschlussvorlage nur möglich, so-
fern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann wird die festgelegte jährliche Zuschusshöhe 
beibehalten.  
Die Mittel werden im Haushalt durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von 10.000 Euro in 2020 
und von 17.000 Euro in 2021 innerhalb des Teilplans 0416- Kulturförderung aus der Teilplanzeile 16 – 
sonstige ordentliche Aufwendungen in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Förderbereich 
der Kulturellen Teilhabe bereit gestellt: 
Mit Aufstellung des Haushaltsplans 2022 werden die Mittel dauerhaft in der Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen veranschlagt. 
 
Haushaltsjahr BKZ laut Haus-
haltsplan 
Aufstockung (Um-
schichtung Miete) 
Mietzuschuss 
neu 
2020 900 € 10.000 € 10.900 € 
2021 ff 900 € 17.000 € 17.900 € 
 
Diese Maßnahme dient der Sicherung bestehender Strukturen. Bisher hat der Verein in einer städti-
schen Liegenschaft gesessen und die Miete wurde seitens der Stadt Köln übernommen. Da diese 
Immobilie abgemietet werden sollte und keine passende städtische Immobilie für den Verein zur Ver-
fügung steht, musste der Verein eine geeignete Immobilie anmieten. Damit der Verein in Zukunft nicht 
schlechter gestellt wird, wird dieser Betrag dem aktuellen Mietzuschuss zugesetzt. 
 
3. Dringlichkeit: 
Der Verein Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V. muss seine bisheri-
gen Räumlichkeiten zum 31.05. verlassen und daher unmittelbar seinen Umzug vorbereiten. Für eine 
verlässliche Planung dieses Umzugs braucht der Verein Planungssicherheit durch die städtische Zu-
sage des Mietzuschusses. 
Die notwendigen verwaltungsinternen Prüfungen waren zeitaufwändig, so dass die Vorlage nur ver-
fristet eingebracht werden kann.

Beratungsverlauf (3)

28.04.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2020 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0981/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.04.2020
Erstellt
27.03.2020 11:06