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AN/0561/2026

Sicherung des Bahnübergangs der Station „Bayenthalgürtel“ der Stadtbahnlinien 16/17

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 11.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.06.2026, TOP 8.2.3

Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)

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AN-0561-2026 2026.03.30 Foto Antrag Bahnübergang

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Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)

2127 Zeichen

in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
 
FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0561/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 Gremium  Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
 
Sicherung des Bahnübergangs der Station „Bayenthalgürtel„ der Stadtbahnlinien 
16/17 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
die FDP/KSG-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die KVB wird gebeten , den Bahnübergang der KVB-Station „Bayenthalgürtel“ der 
Stadtbahnlinien 16/17  mittels geeigneter Vorrichtungen, wie beispielsweise einer 
Lichtsignalanlage, bei anfahrenden Bahnen zu sichern.   
 
Begründung:     
Der Bahnübergang der KVB-Station „Bayenthalgürtel“ ist in Blickrichtung 
„Bismarckturm“ gar nicht und in Blickrichtung Rhein von der Straße „Oberländer Ufer“ 
kommend durch ein Drängelgitter teilweise abgegrenzt. Fußgänger mit Zielrichtung 
Bayenthalgürtel haben dabei die ungesicherten Bahngleise und sodann die Straße 
„Oberländer Ufer“ zu queren. Im Falle der dort bereits grün anzeigenden 
Fußgängerampel besteht bedingt durch eine erhoffte Zeitersparnis die konkrete

Gefahr, dass die von links ode r rechts anfahrende Bahn nicht mehr rechtzeitig 
wahrgenommen wird. Ein „Läuten“ Zeichen für den Bahnverkehr findet sich an den 
jeweiligen Haltestellen ebenfalls nicht. Zur Meidung eines schweren Unfalls ist eine 
Sicherung dieses Bahnübergangs zwingend erforderlich.  
 
Auf das beigefügte Lichtbild wird verwiesen.  
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen   
 
gez. Wolters        gez. Ilg

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Industriestraße 161
  • Oberländer Ufer
  • Bayenthalgürtel

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Details

Aktenzeichen
AN/0561/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
11.04.2026
Erstellt
11.04.2026 12:46