2012/0113
Ausbau des Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren hier: 'Dialog e.V.' - TIPPI-TAP Bessungen
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2012/0113
6278 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
10.04.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0113
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 052-070-1400 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-51 Sachkonto: 7128625 (Haushalt 2012)
7128630 (Haushalt 2013)
Betreff: Ausbau des Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren
hier: "Dialog e.V." - TIPPI-TAP Bessungen
Vorlage vom: 02.04.2012
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des beschlossenen Ausbaus an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren in
Darmstadt, wird der städtischen Betriebskostenförderung von jährlich rund
150.600,-- €, des Vereins „Dialog e.V.“ für die weitere Einrichtung „TIPPI-TAP Bessungen“, Bessunger
Straße 55 – 59, zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.04.2012
Im Rahmen des beschlossenen Ausbaus an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren,
beabsichtigt der Verein „Dialog e.V.“ zusätzlich zu ihrer bereits seit 2010 bestehenden Einrichtung in
der Adelungstraße 32, weitere 20 Betreuungsplätze am Standort Bessunger Straße 55 - 59
vorzuhalten.
Die neue Einrichtung wird die 20 Krippenkinder in 2 Gruppen von montags bis freitags in der Zeit von
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr betreuen. Der Betriebsstart ist bereits in den kommenden Wochen
vorgesehen.
Die neu angemieteten Räumlichkeiten müssen analog der Räume in der Adelungstraße zunächst
bedarfsgerecht umgebaut beziehungsweise renoviert werden. Weiterhin müssen entsprechende
Ausstattungsgegenstände für den laufenden Betrieb angeschafft werden.
Hierfür konnten aus dem seitherigen Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 –
2013 lediglich Mittel für die Ausstattung in Höhe von insgesamt 10.000,- € (20 x 500,- €) angemeldet
werden.
Für die anfallenden Kosten für die Renovierung beziehungsweise Umbauten wird für die Einrichtung
die derzeit geltende Höchstgrenze für die „kleine Bauunterhaltung“ von 1.534,- € pro Gruppe und Jahr,
einmalig für das Jahr 2012 auf 21.150,- € angehoben.
Dies entspricht einer Summe von 90% der vom Verein eingereichten Gesamtkosten für die
anfallenden Arbeiten.
Somit ist die Reduzierung der Landesfördermittel aus dem Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 über die städtische Betriebskostenförderung abgedeckt.
Weitere Kosten, welche im Zusammenhang mit der Anmietung der Räumlichkeiten im Vorfeld zur
Eröffnung entstanden sind (Maklergebühren, Bauaufsichtsamt wegen Nutzungsänderung), können
innerhalb der geltenden 5%igen Verwaltungskostenpauschale bei der Betriebskostenabrechnung
geltend gemacht und zu 75% abgerechnet werden.
Die notwendige Sach- und Personalkostenausstattung erfolgt auf der Grundlage der derzeit geltenden
städtischen Betriebskostenförderung kleiner freier Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen. Diese
beläuft sich auf eine 75% Übernahme der abrechnungsfähigen Gesamtkosten, nach Abzug der
entsprechend heranzuziehenden Einnahmen.
Die auf Grundlage der vom Verein eingereichten Kostenplanung ermittelte jährliche Fördersumme
beläuft sich somit auf rund 150.600,- € und setzt sich wie folgt zusammen.
Nachfolgend werden zunächst der benötigte und förderfähige Personalbedarf sowie die im Einzelnen
anfallenden Kosten aufgeschlüsselt:
Personalbedarf
Bei maximaler Auslastung und einer täglichen (Mo-Fr) Öffnungszeit von 8 Stunden:
Pädagogisches Personal
8 Stunden x 5 Tage x 2 Gruppen = 80 Betreuungsstunden
x 2 Fachkräfte = 160 Betreuungsstunden
: 39 Wochenstunden/vb-Stelle = 4,10 vb-Stellen
+ rechn. Vorbereitungszeit = 8 Betreuungsstunden
(bei 2 Stunden/vb-Stelle)
= 168 Betreuungsstunden
= 4,31 vb-Stellen + 10 Stunden
Leitungsfreistellung (0,26)
sowie einer/s
Jahrespraktikanten/in
Jährlicher städtischer Betriebskostenzuschss
231.510,00 Euro Personalausgaben Gesamt, auf Grundlage der o.g. Bedarfsrechnung
+ 40.000,00 Euro Sachausgaben
- 4 -
= 271.510,00 Euro Gesamtausgaben
- 54.000,00 Euro BAMBINI-U3-Förderung
- 16.800,00 Euro MVO-Förderung Teil A (zusätzlicher Fachkraftbedarf)
= 200.710,00 Euro abrechnungsfähige Gesamtkosten
hiervon 75%
= rund 150.600,00 Euro
jährlicher Bedarf städtischer Betriebskostenförderung.
Die ermittelten Personalaufwendungen wurden mit Hilfe der Personalkostenberechnungstabelle 2012
berechnet und beinhalten alle anfallenden Kosten des Arbeitgebers.
Die tatsächlich abrechnungsfähigen Kosten des Personals richten sich jedoch nach dem oben
ermittelten Bedarf an Fachkraftstunden. Alle, über diesen Schlüssel hinausgehend beschäftigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, können bei der jährlichen Abrechnung der städtischen
Betriebskostenförderung nicht berücksichtigt werden.
Die insgesamt benötigten Betriebs- und investiven Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2012 im
Rahmen des 5-Millionen-Sofortfonds zur Verfügung.
Diese belaufen sich für das Förderjahr auf rund 112.500,- € (anteilig für 9 Monate).
Ab dem Haushaltsjahr 2013 wird die laufende Betriebskostenförderung über den städtischen
Haushalt abgewicklt.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind – vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien bei der
Haushaltsberatung für den Haushalt 2013 – zusätzlich unter dem Produkt-Nr. 36 50 10, Sachkonto 71
28 630, Kostenstelle 052-070-1400, Kostenträger 3650-51 zu etatisieren.
Darmstadt, 02.04.2012
51 js
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Adelungstraße 32
- Bessunger Straße 55
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0113
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.04.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00