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2012/0113

Ausbau des Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren hier: 'Dialog e.V.' - TIPPI-TAP Bessungen

Magistratsvorlage 02.04.2012

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2012/0113

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2012/0113

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.04.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Jugendamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0113 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle: 052-070-1400 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3650-51 Sachkonto: 7128625 (Haushalt 2012) 
                  7128630 (Haushalt 2013)  
 
Betreff: Ausbau des Angebots an  Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren 
hier: "Dialog e.V." - TIPPI-TAP Bessungen 
 
Vorlage vom: 02.04.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
Im Rahmen des beschlossenen Ausbaus an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren in 
Darmstadt, wird der städtischen Betriebskostenförderung von jährlich rund  
150.600,-- €, des Vereins „Dialog e.V.“ für die weitere Einrichtung „TIPPI-TAP Bessungen“, Bessunger 
Straße 55 – 59, zugestimmt. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.04.2012  
 
Im Rahmen des beschlossenen Ausbaus an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren, 
beabsichtigt der Verein „Dialog e.V.“ zusätzlich zu ihrer bereits seit 2010 bestehenden Einrichtung in 
der Adelungstraße 32, weitere 20 Betreuungsplätze am Standort Bessunger Straße 55 - 59 
vorzuhalten. 
 
Die neue Einrichtung wird die 20 Krippenkinder in 2 Gruppen von montags bis freitags in der Zeit von 
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr betreuen. Der Betriebsstart ist bereits in den kommenden Wochen 
vorgesehen.  
 
Die neu angemieteten Räumlichkeiten müssen analog der Räume in der Adelungstraße zunächst 
bedarfsgerecht umgebaut beziehungsweise renoviert werden. Weiterhin müssen entsprechende 
Ausstattungsgegenstände für den laufenden Betrieb angeschafft werden. 
Hierfür konnten aus dem seitherigen Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 
2013 lediglich Mittel für die Ausstattung in Höhe von insgesamt 10.000,- € (20 x 500,- €) angemeldet 
werden.  
Für die anfallenden Kosten für die Renovierung beziehungsweise Umbauten wird für die Einrichtung 
die derzeit geltende Höchstgrenze für die „kleine Bauunterhaltung“ von 1.534,- € pro Gruppe und Jahr, 
einmalig für das Jahr 2012 auf 21.150,- € angehoben.  
Dies entspricht einer Summe von 90% der vom Verein eingereichten Gesamtkosten für die 
anfallenden Arbeiten.  
Somit ist die Reduzierung der Landesfördermittel aus dem Investitionsprogramm 
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 über die städtische Betriebskostenförderung abgedeckt.  
Weitere Kosten, welche im Zusammenhang mit der Anmietung der Räumlichkeiten im Vorfeld zur 
Eröffnung entstanden sind (Maklergebühren, Bauaufsichtsamt wegen Nutzungsänderung), können 
innerhalb der geltenden 5%igen Verwaltungskostenpauschale bei der Betriebskostenabrechnung 
geltend gemacht und zu 75% abgerechnet werden. 
 
 
Die notwendige Sach- und Personalkostenausstattung erfolgt auf der Grundlage der derzeit geltenden 
städtischen Betriebskostenförderung kleiner freier Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen. Diese 
beläuft sich auf eine 75% Übernahme der abrechnungsfähigen Gesamtkosten, nach Abzug der 
entsprechend heranzuziehenden Einnahmen.  
Die auf Grundlage der vom Verein eingereichten Kostenplanung ermittelte jährliche Fördersumme 
beläuft sich somit auf rund 150.600,- € und setzt sich wie folgt zusammen. 
 
Nachfolgend werden zunächst der benötigte und förderfähige Personalbedarf sowie die im Einzelnen 
anfallenden Kosten aufgeschlüsselt: 
 
Personalbedarf
 
 
Bei maximaler Auslastung und einer täglichen (Mo-Fr) Öffnungszeit von 8 Stunden: 
 
Pädagogisches Personal
 
  
8 Stunden x 5 Tage x 2 Gruppen    = 80 Betreuungsstunden 
          x 2 Fachkräfte                                = 160 Betreuungsstunden 
            : 39 Wochenstunden/vb-Stelle        = 4,10 vb-Stellen                                   
           + rechn. Vorbereitungszeit            = 8 Betreuungsstunden 
(bei 2 Stunden/vb-Stelle) 
               = 168 Betreuungsstunden 
 
= 4,31 vb-Stellen + 10 Stunden   
 
    Leitungsfreistellung (0,26)    
    sowie einer/s  
    Jahrespraktikanten/in 
Jährlicher städtischer Betriebskostenzuschss 
 
   231.510,00 Euro Personalausgaben Gesamt, auf Grundlage der o.g. Bedarfsrechnung 
+   40.000,00 Euro Sachausgaben

- 4 - 
= 271.510,00 Euro Gesamtausgaben 
-    54.000,00 Euro BAMBINI-U3-Förderung 
-    16.800,00 Euro MVO-Förderung Teil A (zusätzlicher Fachkraftbedarf)
 
= 200.710,00 Euro abrechnungsfähige Gesamtkosten 
 
hiervon 75% 
 
= rund 150.600,00 Euro
 jährlicher Bedarf städtischer Betriebskostenförderung. 
 
Die ermittelten Personalaufwendungen wurden mit Hilfe der Personalkostenberechnungstabelle 2012 
berechnet und beinhalten alle anfallenden Kosten des Arbeitgebers.   
Die tatsächlich abrechnungsfähigen Kosten des Personals richten sich jedoch nach dem oben 
ermittelten Bedarf an Fachkraftstunden. Alle, über diesen Schlüssel hinausgehend beschäftigten 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, können bei der jährlichen Abrechnung der städtischen 
Betriebskostenförderung nicht berücksichtigt werden. 
 
Die insgesamt benötigten Betriebs- und investiven Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2012 im 
Rahmen des 5-Millionen-Sofortfonds zur Verfügung. 
Diese belaufen sich für das Förderjahr auf rund 112.500,- € (anteilig für 9 Monate).  
Ab dem Haushaltsjahr 2013 wird die laufende Betriebskostenförderung über den städtischen 
Haushalt abgewicklt.  
Die notwendigen Haushaltsmittel sind – vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien bei der 
Haushaltsberatung für den Haushalt 2013 – zusätzlich unter dem Produkt-Nr. 36 50 10, Sachkonto 71 
28 630, Kostenstelle 052-070-1400, Kostenträger 3650-51 zu etatisieren.  
 
Darmstadt, 02.04.2012 
51 js 
 
 
 
Dezernat IV        Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg       Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer       Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

TOP 139 beschließend
TOP 26
TOP 5

Orte (2)

  • Adelungstraße 32
  • Bessunger Straße 55

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0113
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.04.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00