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Sachstand beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1029/2021 vom 06.04.2021

Stand: Am 03.05.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 1029/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 Sachstand beim Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung am 14.12.2020, TOP 7.2.4 Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wo werden im Stadtbezirk Rodenkirchen E-Ladesäulen errichtet? 2. Wann soll mit der Installation begonnen werden? 3. Wann soll die Installation voraussichtlich abgeschlossen sein?“ Antwort der Verwaltung: zu Frage 1: Im Rahmen des vom Rat am 04.04.2019 verabschiedeten Standortkonzepts (vgl. Vorlagen-Nr. 3677/2018) wurden für den Stadtbezirk Rodenkirchen folgende Ladestationsstandorte im öffentlichen Straßenraum festgelegt: Lf. Nr. Stadtteil Straße Hausnr. Ladeart 2-01 Bayenthal Schönhauser Str. 74c AC 2-02 Bayenthal Tacitusstr. 17 AC 2-03 Bayenthal Goltsteinstr. 122 AC 2-04 Marienburg Von Groote Str. 46 AC 2-05 Marienburg Sinziger Str. 16 AC 2-06 Marienburg Am Südpark 1 DC 2-07 Raderberg Radeberger Str. 114 41 AC 2-08 Raderberg Brühler Str. 22 AC 2-09 Raderthal Raderthalgürtel 5 DC 2-10 Raderthal Brühlerstr. 210 AC 2-11 Zollstock Am Vorgebirgstor 43 AC 2-12 Zollstock Homburger Str. 17 AC 2-13 Zollstock Höninger Weg 166 AC 2-14 Zollstock Kierbergerstr. 21 DC 2-15 Zollstock Höninger Weg 224 AC 2-16 Zollstock Kalscheurer Weg 35 AC 2-17 Zollstock Zollstockgürtel 22 AC 2-18 Zollstock Zollstockgürtel 2 AC 2-19 Rodenkirchen Barbarastr. DC 2 2-20 Rodenkirchen Gudrunstr. 1 AC 2-21 Rodenkirchen Mainstr. 38 AC 2-22 Rodenkirchen Sürther Str. 171 AC 2-23 Weiß Weißer Hauptstr. 22 AC 2-24 Sürth Rodderweg 5 AC 2-25 Sürth Sürther Marktplatz DC Die Ladeart AC bezeichnet Standorte mit zwei 22 kW-Wechselstromladepunkten (Normalladepunkte). Die Ladeart DC bezeichnet Ladesäulen mit einem 50 kW-Gleichstromladepunkt (Schnelladepunkt) und einem 22 kW-Wechselstromladepunkt. Die Standorte 2-13, 2-15 und 2-16 befinden sich aktuell noch im Planungs- und Genehmigungspro- zess, so dass zur Umsetzung dieser Standorte noch keine abschließende Stellungnahme erfolgen kann. Die im Standortkonzept benannten Ladestationen waren lediglich vorgeprüft worden und mussten nach der Konzeptverabschiedung einer Detailplanung und Genehmigungsprüfung unterzogen wer- den. Deshalb gibt es teilweise kleinere Abweichungen zwischen den im Standortkonzept vorgesehe- nen und den oben aufgelisteten Standorten. Im Rahmen der Entwurfsplanung und –genehmigung haben sich zudem folgende größere Änderungsnotwendigkeiten ergeben:  Der Standort 2-01 konnte aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Es ist geplant, anstelle dieses Standorts den im Standortkonzept vorgesehenen Ersatzstandort Golt- steinstraße 97 umzusetzen. Hierzu läuft aktuell der Planungs- und Genehmigungsprozess.  Der vorgesehene Standort 2-05 konnte nicht weiterverfolgt werden, weil der Parkplatz in einer Grünanlage liegt und nicht als öffentliches Straßenland gewidmet ist. Im westlichen Bereich von Marienburg bzw. im südlichen Bereich von Raderthal wird deshalb ein Ersatzstandort benannt.  Der Standort 2-09, Raderthalgürtel 5, kann aus statischen Gründen nicht ohne größeren baulichen Aufwand auf dem Tiefgaragendach als Schnelladestation eingerichtet werden. Aktuell wird unter- sucht, ob der Parkplatz vor dem Zollstockbad in der Leichstraße als Ersatzstandort in Frage kommt.  Da der Parkplatz an der Barbarastraße komplett für den Rathausneubau in Anspruch genommen wird, kann Standort 2-19 ebenfalls nicht realisiert werden. Aktuell wird geprüft, ob der DC-Standort auf dem Parkplatz an der Walther-Rathenau-Straße 8 eingerichtet werden kann.  Standort 2-22 kann wegen des bevorstehenden Straßenumbaus ebenfalls nicht umgesetzt wer- den. Als Ersatzmaßnahme ist vorgesehen, eine Ladestation im Stadtteil Rondorf einzurichten. Im Standortkonzept war in Rondorf nur ein Ersatzstandort benannt. Durch die Verlegung des Stand- orts kann in Rondorf nun auch in der aktuellen Baustufe eine Ladestation realisiert werden. Der vom Bürgerverein vorgeschlagene Standort Reiherstr. 23 wird hierzu auf Umsetzung geprüft.  Der Standort 2-24, Rodderweg 5 in Sürth, kann aus stromleitungstechnischen Gründen nicht reali- siert werden. Mit dem Standortkonzept war ein Überhang an Standorten verabschiedet worden, so dass nicht alle Standorte zwingend umgesetzt werden müssen, um die Ausbauziele zu erreichen. Da in unmittelbarer Nähe kein Ersatzstandort verfügbar ist und am Sürther Marktplatz die Einrich- tung einer Schnellladestation vorgesehen ist, entfällt der Standort ersatzlos und bildet für den Be- zirk Rodenkirchen den Beitrag zum Abbau des Überhangs. zu Fragen 2 und 3: Aktuell werden die Ladestationen im gesamten Kölner Stadtgebiet aufgebaut. Im 1. Quartal 2021 wurden bzw. werden – soweit keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten dazwischen kommen – fol- gende Standorte fertiggestellt: 2-02, 2-04, 2-08, 2-10, 2-11, 2-12, 2-14, 2-17, 2-21, 2-23. Im 2. Quartal 2021 sollen die Standorte 2-03, 2-06, 2-07, 2-18, 2-20, 2-25 aufgebaut und in Betrieb genommen werden. 3 Alle weiteren Standorte sollen im 3. Quartal 2021 umgesetzt werden. Zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum wird von Seiten der Verwal- tung bis zu den Sommerferien und unter Anhörung der Bezirke eine Beschlussvorlage in den Rat eingebracht. Belastbare Aussagen zur Weiterentwicklung des Ladestationsnetzes können daher erst nach der Beschlussfassung getroffen werden.

Beratungsverlauf

  1. 03.05.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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