0651/2023
Vertragsvereinbarung zur Mülltrennung in öffentlichen Gebäuden
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
1154 Zeichen
Dezernat, Dienststelle /1000/12 Vorlagen-Nummer 27.02.2023 0651/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 09.03.2023 Vertragsvereinbarung zur Mülltrennung in öffentlichen Gebäuden Herrn Schallehn, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, fragt nach den Vertragsvereinbarung zur Mülltrennung in öffentlichen Gebäuden. Antwort der Verwaltung: In den Verträgen zwischen den Reinigungsunternehmen und den Zentralen Diensten der Stadt Köln ist geregelt, dass der Müll entsprechend den örtlichen Gegebenheiten getrennt wird und in die dafür vorgesehenen Tonnen / Container zu entsorgen ist. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass die Mülltrennung nicht wie vereinbart durchgeführt wird (z.B. weil die vom Unternehmen eingesetzte Reinigungskraft nicht richtig instruiert wur- de). In diesen Fällen weisen die Zentralen Dienste die jeweiligen Unternehmen auf die ver- tragliche Verpflichtung hin und kontrollieren deren Einhaltung. Bisher ist keine dauerhafte Zu- widerhandlung gegen diese Regelung bekannt. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 0651/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 27.02.2023
- Erstellt
- 22.02.2023 09:52