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2792/2021

Förderung der Arbeitslosenberatung in Köln - Jahresbericht 2020

Mitteilung Ausschuss 11.08.2021

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Jahresbericht 2020 Kölner Beratungsnetz

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Mitteilung Ausschuss

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Jahresbericht 2020 Kölner Beratungsnetz

129392 Zeichen

Jahresbericht 2020   
 
           
JAHRESBERICHT 2020 
ZUR VORLAGE FÜR DIE STADT KÖLN, AMT FÜR SOZIALES, ARBEIT 
UND SENIOREN 
 
in Kooperation mit

Jahresbericht 2020   
 
 
Inhalt 
Einleitung .................................................................................................................................... 3 
Beratungs- und Besucher*innenzahlen ..................................................................................... 5 
Schwerpunktthemen der Beratung ............................................................................................ 5 
Statistische Zahlen der Datenbank ............................................................................................. 9 
Sachberichte der Erwerbslosenberatungsstellen .................................................................... 15 
ArbeitslosenBürgerCentrum (ABC) Höhenhaus Caritasverband für die Stadt Köln e. V. .... 15 
Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V. .................................... 19 
Echo – Engagiert in Chorweiler / PariSozial gGmbH Köln .................................................... 23 
Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ) e. V. ............................................................................. 26 
Vingster Treff, Bürgerzentrum Vingst .................................................................................. 29 
Sachberichte der Arbeitslosenzentren ..................................................................................... 32 
Frauen gegen Erwerbslosigkeit e. V. .................................................................................... 32 
Kellerladen e. V..................................................................................................................... 35 
Lindweiler Treff e. V. ............................................................................................................ 37 
Veedel e. V. Köln .................................................................................................................. 39 
Angebote des Beratungsnetz ................................................................................................... 42 
Anhang...................................................................................................................................... 43

Jahresbericht 2020   
 
 
 3 
Einleitung 
 
Der vorliegende Bericht sowie die Statistik ist eine Gesamtdokumentation der Tätigkeit des Bera-
tungsnetzwerks in Köln von insgesamt neun Trägern, die durch die Landesregierung NRW beauftragt 
sind, als Erwerbslosenberatungsstelle oder Arbeitslosenzentrum ih re Arbeit für erwerbslose und so-
zial benachteiligte Menschen im gesamten Stadtgebiet Köln durchzuführen. Hierzu finden sich im 
Verlauf einzelne Berichte der Träger, sowie eine Gesamtschau der Angebote, die 2020 trotz er-
schwerten Bedingungen durch die Pandemielage vorgehalten wurden 
 
Die Träger waren 2018/19/20 aus ESF Mitteln beauftragt  die Erwerbslosenberatung und die Arbeits-
losenzentren  durchzuführen. Neben der finanziellen Förderung durch das Land NRW hielt die Stadt 
Köln ihre Förderung von vier Erwerbslosenberatungsstellen und vier Arbeitslosenzentren auf Basis 
des vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2009 beschlossenen Förderkonzeptes in unverändertem Umgang 
aufrecht. 
 
Förderstruktur im Beratungsnetz/ Land NRW 
 
Seit der Beauftragung im Jahr 2011 durch die Landesregierung NRW und der kommunalen Förderung 
durch die Stadt Köln ergab sich in den verschiedenen Förderphasen eine unterschiedliche Förder-
struktur der Träger im Beratungsnetz, dies hat jeweils zur Folge, dass nicht alle Träger die statisti-
schen Angaben zur jährlichen Dokumentation für die Stadt Köln ausführen mussten.  
Über das Land NRW für die Förderphase bis 31.12.2020 wurden als Erwerbslosenberatungsstelle und 
Arbeitslosenzentrum beauftragt: 
 
als Erwerbslosenberatungsstelle: 
- ABC Höhenhaus, Caritas 
- Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V. 
- Kölner Arbeitslosenzentrum e.V. (KALZ e.V.) 
- Vingster Treff, Bürgerzentrum Vingst 
als Arbeitslosenzentrum: 
- ABC Höhenhaus, Caritas 
- Begegnungs-und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V. 
- Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. Köln 
- Kellerladen e.V. 
- Lindweiler Treff, Diakonie 
- Veedel e.V Köln 
- ECHo – Pari Sozial Köln 
 
Die kommunale Förderung entsprechend dem vom Rat der Stadt Köln beschlossenem Konzept er-
streckt sich auf folgende 8 Angebote der Träger: 
 
als Erwerbslosenberatungsstelle: 
- ABC Höhenhaus, Caritas 
- Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ e.V.) 
- Vingster Treff, Bürgerzentrum Vingst 
- ECHo – Pari Sozial Köln

Jahresbericht 2020   
 
 
 4 
als Arbeitslosenzentrum: 
- Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. Köln 
- Kellerladen e.V. 
- Lindweiler Treff e.V. Köln 
- Veedel e.V. Köln 
 
Im Hinblick auf die neue Förderphase 2021 beteiligt sich das Begegnungs - und Fortbildungszentrum 
muslimischer Frauen e. V. an diesem kommunalen Jahresbericht. 
 
Für übergreifende Funktionen und Projektentwicklung sowie zur Koordination des Netzwerkes er-
folgt über kommunale Mittel eine institutionelle Förderung des KALZ e.V. und Vingster Treffs, Bür-
gerzentrum Vingst, in ihren Funktionen als rechts- und linksrheinische Erwerbslosenberatungsstellen. 
 
Mit der Ausschreibung durch das Landesministerium NRW und der damit neuen Beauftragung haben 
sich alle Träger im Beratungsnetz Köln zur Kooperation und Zusammenarbeit zusammengefunden.  
 
Die Träger der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren haben ein Alleinstellungs-
merkmal in der Arbeit mit den Zielgruppen, insbesondere mit langzeitarbeitslosen Mensch en. Sie 
verfügen über teilweise jahrzehntelange Erfahrung in der Arbeit und weisen einen hohen  Bekannt-
heitsgrad unter den ratsuchenden Menschen auf. Sie sind oftmals erste Anlaufstelle im „Veedel“  für 
ihre Bedarfe, Nöte und Fragen sowie für Nutzung von unterschiedlichen Angeboten im Bereich Bil-
dung, Freizeit und Aktivitäten. 
 
Qualitätsmanagement - Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung 
 
Auf gesetzlicher Grundlage  des § 184 Sozialgesetzbuch (SGB III) – Drittes Buch –Arbeitsförderung, 
hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die gesetzliche Vorgabe der Akkreditierungs -und 
Zulassungsverordnung (AZAV) geschaffen. Sie richtet sich an Träger, die Dienstleistungen am Ar-
beitsmarkt für die Agentur für Arbeit und /oder das Jobcenter durchführen. 
 
Die Träger im Beratungsnetz haben in Übereinstimmung  mit der AZAV bereits  im Frühjahr 2012 ein 
Qualitätsmanagementsystem aufgebaut und durch einen externen Zertifizierungsträger eine Träger-
zulassung erhalten. Auch im Jahr 2020 erfolgte ein Überwachungsaudit durch die externen Zertifizie-
rungsgesellschaften, die die Träger erfolgreich absolviert haben.

Jahresbericht 2020   
 
 
 5 
Beratungs- und Besucher*innenzahlen 
 
 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 
Beratun-
gen 
insgesamt 
6.666 6.263 6.601 6.813 6.829 5.835 5.977 5.764 5.203 6.313 
Besucher- 
*innen 
insgesamt 
    11.265 12.585 15.228 16.433 16.411 7.544 
 
Die Beratungszahlen setzen sich zusammen aus den Angaben der Erwerbslosenberatungsstellen und 
der Arbeitslosenzentren gemeinsam, die Besucher*innenzahlen sind Angaben der Arbeitslosenzen-
tren. 
In der Pandemie ist der Beratungsbedarf gestiegen, es fanden mehr te lefonische Beratungen und 
Anfragen zu Hilfe und Unterstützung in den Beratungsstellen sowie in den Arbeitslosenzentren statt. 
Aufgrund von Lockdowns, zeitweisen Schließungen der Einrichtungen sowie Vorsprache nur im Ein-
zelkontakt war in dieser Zeit der Bedarf an Beratung besonders hoch und nahm deutlich mehr Zeit in 
Anspruch als vor Corona. Offene Angebote und Gruppenveranstaltungen fanden nicht oder nur in 
vorgegebener Teilnehmer*innenzahl (5-10 Personen) statt.  Neue Angebote in digitaler Form wurden 
durchgeführt. Feiern, Feste und kulturelle Vera nstaltungen konnten im Pandemie -Jahr gar nicht 
stattfinden. Die Besucher*innenzahlen sind daher deutlich um über 50% gesunken.  
 
Schwerpunktthemen der Beratung 
Bei vielen Ratsuchenden und Nutzer*innen (17%) stehen nach wie vor zunächst einmal Psychosozia-
le Aspekte im Vordergrund. 
 
Mit Ausbruch der Pandemie im Jahr 2020, der  vollkommen unerwartet und mit großen Einschrän-
kungen alle Menschen im privaten sowie im öf fentlichen Leben getroffen hat, s ind insbesondere 
sozial  benachteiligte, erwerbslose und bildungsferne Menschen von den Auswirkungen stark  beein-
trächtigt. Die Not von Familien, Frauen, insbesondere Alleinerziehende, Menschen mit Migrations-
hintergrund und Zugewanderten war vom ersten Lockdown im März 2020 fortdauernd im ganzen 
Jahr spürbar.  Die Ohnmachts - und Hilflosigkeitsgefühle sind enorm gestiegen, viele Anliegen und 
Bedarfe konnten in persönlicher Vorsprache (keine offene Sprechstunden) nicht vorgebracht werden, 
Ratsuchende mit unzureichenden Sprachkenntnissen, Analphabetismus und fehlenden digitaler 
Kompetenzen (Mailing, Videotelefonie) benötigten verstärkt Hilfe und Unterstützung in Form von 
Übermittlung von Unterlagen und Schnittstellenmanagement in die Behörden, insbesondere ins Job-
center und ins Amt für Ausländerangelegenheiten-Integration. 
Die Angst um die eigene Zukunft und die der Angehörigen, Mutlosigkeit- und Ratlosigkeit, Überforde-
rung und Ohnmacht gegenüber den Behörden durch deren Schließung und Terminve rgabe nur in 
Notfällen, Krankheit und Rehabilitation, sowie allgemein das Thema Armut, prekäre Beschäftigung 
„Working Poor“, Arbeitslosigkeit  und drohende Altersarmut sind gerade bei Langzeitarbeitslosigkeit 
emotional sehr besetzt. Laut Statistik sind 58% der Ratsuchenden weiblich, 42% sind männlich. Der 
Bedarf an Beratung für Frauen ist wie im Vorjahr auch hoch. Frauen sind von  der Pandemie beson-
ders betroffen. Durch Kita - und Schulschließungen waren sie häuslich mehr gebunden, ihre berufli-
chen Perspektiven traten in den Hintergrund und konnten nicht verwirklicht werden. Verlust von 
(gesicherten) Arbeitsplätzen kam hinzu und löste Krisen und finanzielle Not in den Familien aus. 
Hoffnung begründet sich in der gemeinsamen Erarbeitung von Perspe ktiven, „Hilfe zur Selbsthilfe“. 
Die Entwicklung dieser Perspektiven sind innerhalb des Beratungssettings erst dann möglich, wenn

Jahresbericht 2020   
 
 
 6 
die emotionalen Aspekte Ausdruck finden und  zumindest ansatzweise bearbeitet werden konnten. 
Dieser Prozess  war bei zunehmend er Verunsicherung zeitintensiv und fordert e hohe soziale und 
fachliche Kompetenzen an die Fachleute der Sozialen Arbeit. Die Beratungen in 2020 wurden dem-
nach thematisch und fachlich komplexer und erforderten mehr zeitliche Kapazitäten, Geduld und 
Verständnis auch wegen der Hygiene- und Abstandserfordernissen, aber auch aufgrund der Situation 
von telefonischer Beratung. 
 
Es sind die existentiellen Fragen, die die Menschen zunehmend beschäftigen -  
Mehr als die Hälfte der Nutzer*innen bezieht SGB II – Leistungen 
Durch die Pandemielage und die daraus entstehenden Konsequenzen für die betroffenen Ratsuchen-
den durch Bezug von  Kurzarbeitergeld, für Solo-Selbstständige oder Menschen, die in Branchen tätig 
waren, die aufgrund des Lockdowns nicht mehr auszufü hren waren, war vornehmlich die Frage der 
möglichen Ansprüche bei Geldnot Thema der Beratung. Insgesamt 23 % aller Beratungen boten den 
Rat suchenden Menschen Hilfestellung bei der Antragstellung. Antragsannah me und Bearbeitung 
(5%) und der Bescheidprüfung (18%) kamen eine zentrale Rolle zu. Dies fingen die Beratungsstellen 
und Arbeitslosenzentren insbesondere auf, als die Behörden (Jobcenter, Sozialamt, Bundesagentur 
für Arbeit, Wohngeldstelle u. a.) für Publikumsverkehr geschlossen blieb. Die  Neuerungen, der durch 
das Sozialschutzpaket ein geführten vereinfachten Antragstellung, wurden d en Rat suchenden Men-
schen durch die Beratungsstellen und die Arbeitslosenzentren im Prinzip der Subsidiarität nahe ge-
bracht. 
In diesem Zusammenhang sind auch die Prüfung des Anrechnens von Einkommen (14%) und die Prü-
fung der Richtig- und Rechtmäßigkeit von Rückforderungen (10%) in den Anfragen auf hohem Niveau 
geblieben. Diese Themen verursachen im Zirkelschluss psychosoziale Not und Ängste der Nut-
zer*innen, die wiederum großen Raum in der Beratung einnahmen. 
Die Kosten der Unterkunft (12%), Themen wie Umzug, die Angemessenheit der Unterkunftskosten, 
steigende Mietpreise und Nebenkosten, den Erhalt und die Sicherung von Wohnraum ist ein weiteres 
existenzielles Thema, welches di e Nutzer*innen der Einrichtungen bewegt. Immerhin ging es bei 
jeweils 1% der Nutzer*innen um fehlenden Krankenversicherungsschutz und (drohender) Obdachlo-
sigkeit. 
Bei 7% stand das Thema „Schulden“ im Mittelpunkt. Dies ist, wie andere bezeichnete Themen in Zei-
ten der Pandemie, in seiner psychologischen Belastung für die Rat suchenden Menschen nicht zu 
unterschätzen. 
 
Die Corona Pandemie hat den d igitalen Wandel mit einer unvorhersehbaren zeitlichen Geschwindig-
keit vorangetrieben.  Ausgeschlossen an digitaler Kommunikation waren alle Ratsuchenden, die über 
keine medialen Endgeräte oder/und über keine digitalen Kompetenzen verfüg ten. Auch der Besitz 
eines Smartphone hatte häufig zur Folge, das fehlendes Datenvolumen und fehlende digitale Kennt-
nisse unzureichend waren, um die eigenen Anliegen lösen zu können, z.B. keine Emailadresse vor-
handen, Hochladen, Scannen oder Versenden von Unterlagen nicht möglich war. Finanzielle Mittel 
zur Beschaffung entsprechender digitaler Endgeräte im SGB II Leistungsbezug nicht vorhanden sind 
und über das Jobcenter nicht finanziert werden. 
Insbesondere für Familien mit Kindern stellt diese fehlende digitale Ausstattung eine Benachteiligung 
in der sozialen, kulturellen und Bildungsteilhabe dar . Kinderarmut verstärkt sich – hinsichtlich feh-
lender zusätzlicher finanzieller Mittel , aber insbesondere der Teilhabe an Bildung und Kultur.  Die 
Antragstellung zur Übernahme dieser Anschaffung wurde seitens der Behörde, insbesondere seitens 
des Jobcenter 2020 grundlegend verwehrt. In Ausnahmefäl len war eine Übernahme möglich, eine 
Bedarfsdeckung war nicht gegeben. Mit dieser Thematik beschäftigten sich neben überregionalen 
Diskursen auch die Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren in ihrer täglichen Arbeit.

Jahresbericht 2020   
 
 
 7 
Aufgrund der Tatsache, dass die exist enziellen Fragen die Basis menschlichen Daseins begründen, 
rücken bei zunehmender Bedrohung der Existenzgrundlagen die Fragen der beruflichen Orientierung, 
Wiedereinstieg in Arbeit, Vermittlungsbudget, Existenzgründung, Krankheit, Rehabilitation zumindest 
partiell in den Hintergrund.  
 
47 % aller Nutzer*innen wurden durch die Träger 2020 an das Jobcenter verwiesen , dies zeigt eben-
falls deutlich, dass ein großer Existenzsicherungsbedarf durch anhaltende Pandemieauswirkungen 
bestand und weiterhin besteht. 
 
Mehr als ein Viertel der Ratsuchenden bestreiten ihren Lebensunterhalt dennoch aus eigenem Ein-
kommen. Hiervon erzielen 23 % Einkommen aus nicht -selbstständiger Tätigkeit, 3 % aus selbststän-
diger Tätigkeit, 2 % sind im Krankengeldbezug. 
 
 
Anteil der Nutzer*innen, die weniger als ein Jahr arbeitslos sind, liegt bei 26 %. 
Die Themen, die sich hinter dieser Zahl verbergen sind vielfältig! Angefangen von der betrieblichen 
Insolvenz, der Umstrukturierung von Gesellschafterformen, über Mobbing, B ossing, Burn -out- Er-
krankungen und Krankheit allgemein, hin zu Fragen der beruflichen Rehabilitation setzen sich diese 
fort im Hinblick auf die Existenzsicherung durch die Bundesagentur im Rahmen der Nahtlosigkeitsre-
gelung (Arbeitslosengeld nach Beendigung  des Krankengeldbezuges) oder auf Fragen der Existenzsi-
cherung im Falle der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung. Drohende Verarmung und die Per-
spektive drohender Altersarmut gehen einher. Neben all diesen Faktoren des zunehmend unsicher 
werdenden Arbeitsmarktes geriet die Zahl der Arbeitslosen und der Kurzarbeitergeld-Bezieher*innen 
durch die Pandemielage 2020 auf ein Rekordhoch. Der Anteil der Ratsuchenden, die kürzer als 1 Jahr 
arbeitslos waren ist dementsprechend hoch. 
 
In diesem Themenzusammenhang werden in der Beratung auch arbeitsrechtliche Komponenten, wie 
Kündigungen aus betrieblichen, wirtschaftlichen oder verhaltensbedingte Kündigungen relevant oder 
aber gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen das Thema der begründeten Eigenkündigungen, 
insbesondere aus gesundheitlichen Gründen wichtig. 
Die Inaugenscheinnahme des Kündigungsschutzverfahrens, spielt ebenso eine Rolle, wie die Thema-
tik des Aufhebungsvertrages, der möglichen Abfindung sowie einer drohenden Sperrzeit bei der Bun-
desagentur für Arb eit. Die Frage zur Anspruchsberechtigung ins ALG 1, zur Höhe und zur Dauer des 
Arbeitslosengeldes  ist ebenso gewichtig wie die Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven und der 
Entwicklung neuer Lebensperspektiven. 
 
Herausforderungen der Zukunft an die Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren 
Angesichts der anstehenden, grundlegenden (Ver-)Änderungen weltweit, durch Digitalisierung, fort-
schreitenden Stellenabbau in Industrie , Handel, Dienstleistungsgewerbe und   Klimaschutz , sowie 
das Anhalten und die Auswirkungen der  Pandemie wie z.B. Anstieg der Staat sschulden, der Kaufteu-
erungsrate (Inflation), der Insolvenzen  (Gastronomie, Hotel, Einzelhandel), Ausweitung des Online -
Handels  und damit branchenspezifische r Anstieg von (Langzeit) Arbeitslosigkeit wird auf die Bera-
tungsstellen und Arbeitslosenzentren Einfluss nehmen.  
Der (neue) Strukturwandel w ird regional im und um das Stadtgebiet Köln Auswirkungen mit sich 
bringen und Beratungsbedarfe zu (neuer) beruflicher Orientierung  und Qualifikation  für neue Ar-
beitsbereiche und Branchen ihren deutlichen Niederschlag fin den, aber auch hinsichtlich Beratungs-
bedarfen zu prekärer und ausbeuterischer Beschäftigung. 
 
Dies wurde auch durch Weisung des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales  deut-
lich, in der die ESF -geförderten Erwerbslosenberatungsstellen schon Anfang des Jahres 2020 dazu

Jahresbericht 2020   
 
 
 8 
angehalten wurden, auch Beratungen zum Thema ausbeuterische und prekäre Beschäftigung anzu-
bieten und durchzuführen. Die Themen werden somit proportional komplexer, da si ch die Le bens- 
und Erwerbswelten der rat suchenden Menschen ebenso gestalten. Dieser Anteil an Beratungsthe-
men findet sich insbesondere in der Kategorie „Sonstiges“ mit 28 %. Das Beratungsnetzwerk hat 2020 
mit schnellen, adäquaten Lösungen  unter stark einge schränkten Rahmenbedingungen  seine Bera-
tungsangebote optimal aufrechterhalten können. Dies hätte in Zeiten des Wandels, der Ohnmacht 
und der zunehmenden Erwerbslosigkeit nicht nötiger sein können. 
 
Die Veränderungen, die die Digitalisierung und der Einsatz  künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt 
und auf dem Arbeitsmarkt mit sich bringen, werden unter dem Themen „Lebenslange Qualifizie-
rung“, Flexibilität und Mobilität in einer sich rasant verändernden Welt, ebenso bedeutsam wie der 
drohende Verlust der Er werbstätigkeit mit all seinen psycho -sozialen und ökonomischen Verwerfun-
gen. Neben der Entwicklung von persönlichen Perspektiven in sich verändernden Verhältnissen, wird 
uns auch das Thema der Verarmung, der sozialen Isolation und zunehmend das Thema der A ltersar-
mut begleiten.  
Ziel der Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren in 2021 und darüber hinaus  wird es sein, dass Er-
werbslose, von Arbeitslosigkeit Betroffene,  sozial benachteiligte , bildungsferne Familien, Frauen, 
Alleinerziehende mit und ohne Migra tions- oder Zuwanderungsgeschichte  an den strukturellen , so-
zialen  und gesellschaftlichen (neuen)Prozessen teilhaben, part izipieren und mitgestalten können, 
damit sie von der Digitalisierung und dem Strukturwandel der Arbeit smärkte nicht benachteiligt und 
letztlich ausgeschlossen werden. 
 
Die Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren leisten ihren Beitrag in einer auseinander driftenden 
Gesellschaft, den Zusammenhalt und den sozialen Frieden zu erhalten.

Jahresbericht 2020   
 
 
 9 
Statistische Zahlen der Datenbank 
 
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 4657 Beratungen von den städ-
tisch geförderten Trägern in die Datenbank eingetragen. Die Gesamtberatungszahl beträgt 6.313 
(inklusiv der nicht städtisch geförderten Träger). 
(Hinweise zur Statistik befinden sich im Anhang) 
 
 Personenbezogene Daten 
 
 58% weiblich – 42% männlich – 10% alleinerziehend  
 
Daten zur Kontaktaufnahme 
 
Kurzkontakt (bis 15 Min) 1174 (25 %) 
 Erstkontakt (über 15 Min) 2130 (46 %) 
 
Folgekontakt (Ausfüllen von C) 1353 (29 %) 
      
  gesamt:  4657 
 
 
 
 
 
Telefonischer Kontakt: 821 (18%), Email: 733 (16%) und persönliche Vorsprache 3103 (67%) 
 
 
 
 
Haushaltsgröße 
 
 
 
1 Person  1062 (39%) 
 
2 Personen    487 (18%) 
 3 Personen    388 (14%) 
 
4 oder mehr Personen    752 (28%) 
  gesamt:    2995

Jahresbericht 2020   
 
 
 10 
Nationalität 
 
 
Deutschland 1302  (47%) 
 Türkei   282  (10%) 
 
Irak   146   (5 %) 
 Syrien   122   (4 %) 
 
Bulgarien     86   (4 %) 
 Nigeria     67   (2 %) 
 
Ghana     62   (2 %) 
 
Italien     61   (2 %) 
 Iran     56   (2 %) 
 
Sonstiges   567   (21%) 
 
gesamt: 2751 Menschen aus 79 Ländern   
 
 
 
Migrant*innen: 40,1% der Kölner*innen haben einen Migrationshintergrund (Statistik der 
Stadt Köln 31.12.2019). 
 
 
Herkunftsland 
 
 Deutschland 189  (18%) 
 Türkei 161  (15%) 
 
Irak   95   (9 %) 
 Syrien   53   (5 %) 
 
Bulgarien   48   (4 %) 
 Iran   43   (4 %) 
 
Italien   27   (2 %) 
 Afghanistan   26   (2 %) 
 
Nigeria   26   (2 %) 
 
Sonstiges 412  (38%) 
  
 gesamt: 1080 Menschen aus 76 Ländern

Jahresbericht 2020   
 
 
 11 
Altersangaben 
 unter 25 Jahre   173    (6%) 
 
26-35 Jahre   525  (19%) 
 36-45 Jahre 1  1069  (38%) 
 
46-55 Jahre    600  (21%) 
 über 55 Jahre    440  (16%) 
      
  gesamt:  2807 
 
 
 
Wohnort 
 Nippes   196   (7%) 
 
Chorweiler   298 (11%) 
 Ehrenfeld   277 (10%) 
 
Innenstadt   171   (6%) 
 Rodenkirchen     81   (3%) 
 
Porz   161   (6%) 
 Lindenthal     90   (3%) 
 Kalk   822  (30%) 
 
Mülheim   641  (23%) 
 
 
gesamt: 2737 Menschen aus 9 Stadtbezirken 
 
      Außerhalb Kölns    122  (3%) 
 
 
 
Dauer der Arbeitslosigkeit 
 
von Arbeitslosigkeit bedroht 320 (16%) 
 
bis 1 Jahr arbeitslos 515 (26%) 
 1-3 Jahre arbeitslos 435 (22%) 
 
3-5 Jahre arbeitslos 166   (8%) 
 mehr als 5 Jahre arbeitslos 528 (27%) 
 
 
 
 
 
 
       gesamt:      1964 
Berufsrückkehrer*innen     41    (1 %) 
Erwerbstätige    767  (16 %)

Jahresbericht 2020   
 
 
 12 
 
Ausbildung 
 
 ohne Berufsausbildung 1144 (43%) 
 
mit Berufsausbildung   990 (37%) 
 
mit Fach-/Hochschulausbildung   320 (12%) 
 abgebrochenes Studium     26  (1%) 
 
abgebrochene Berufsausbildung     23  (1%) 
 nicht anerkannter Berufsabschluss   142  (5%) 
   
gesamt:  2645 
 
 
 
 
Schulabschluss 
 
 
Hauptschulabschluss 597 (28%) 
 
Abitur 461 (21%) 
 Mittlere Reife 456 (21%) 
 
Ohne Abschluss 419 (19%) 
 nicht anerkannter Schulabschluss 230 (11%) 
   
gesamt:  2163 
 
 
 
 
 
Einkünfte primär: 
 
Lebensunterhalt ALG II und Sozialgeld  50 % 
Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit  23 % 
ALG       11 % 
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit    3 % 
Privater Unterhalt       3 % 
Rente         3 % 
SGB XII         2 % 
Krankengeld        2 %

Jahresbericht 2020   
 
 
 13 
Ergänzend: 
 
Kindergeld      18 % 
ALG II/ Sozialgeld     14 % 
Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit    5 % 
Nebenverdienst       2 % 
Privater Unterhalt       2 % 
UVG         2 % 
SGB XII         1 % 
Wohngeld        1 % 
Arbeitslosengeld       1 % 
Kinderzuschlag       1 % 
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit    1 % 
ALG         1 % 
Rente         1 % 
Elterngeld         1 % 
 
 
Bei den folgenden Auswertungen waren Mehrfachnennungen möglich: 
 
Beratung nach Rechtsgebieten 
 
SGB II       60 % 
SGB III         9 % 
SGB XII         5 % 
Arbeitsrecht        4 % 
SGB V          3 % 
Wohngeldgesetz       3 % 
SGB VI         3 % 
Bundeskindergeldgesetz      3 % 
Ausländerrecht       2 % 
Mietrecht        2 % 
Unterhaltsrecht       1 % 
Familienrecht        1 % 
Asylbewerberleistungsgesetz      1 % 
Sonstige                    7  % 
 
 
Beratungsthemen 
 
Existenzsicherung     23 % 
Hilfe bei der Antragstellung    23 % 
Bescheidprüfung     18 % 
Psychosoziale Situation    17 % 
Mittellosigkeit      17 % 
Anrechnung von Einkommen    14 %

Jahresbericht 2020   
 
 
 14 
KdU/Umzug      12 % 
Rückforderung      10 % 
Schulden        7 % 
Widerspruchsbearbeitung      7 % 
Krisenintervention       5 % 
Antragsannahme /-Bearbeitung     5 % 
Berufsorientierung       5 % 
Bewerbungstraining       4 % 
Zuwanderung        3 %

Jahresbericht 2020   
 
 
 15 
Sachberichte der Erwerbslosenberatungsstellen 
 
ArbeitslosenBürgerCentrum (ABC) Höhenhaus 
Caritasverband für die Stadt Köln e. V. 
 
 
Das Jahr 2020 stand ganz im Zeichen der Pandemie und stellte 
uns zu Beginn  vor Herausforderungen. Umsetzung von Schutz-
maßnahmen und Hygienekonzept, Sicherstellung der Erreich-
barkeit durch Schaffen neuer Zugangswege, konzeptionelle Ent-
wicklung und Umsetzung von Angeboten bei physischer Distanz, 
Einsatz digitaler Medien wie Facebo ok, stärkere Nutzung elekt-
ronischer Kontaktmöglichkeiten trugen dazu bei, die Arbeit unter veränderten Bedingungen fortfüh-
ren zu können. Es mussten jedoch auch beliebte Angebote wie offene Sprechstunden sowie Bildungs- 
und Gruppenangebote u.a. über viele Monate in Präsenz ausgesetzt werden.  
Die Auswirkungen des ersten Lockdowns auf unsere Kunden spiegelte sich im Ergebnis  einer Befra-
gung Anfang Mai wieder, die  über den telefonischen/elektronischen/postalischen Weg erfolgte. 
Organisatorische, berufliche, familiäre Herausforderungen, Verzweiflung, Angst vor Arbeitsplatzver-
lust, Isolation, Zukunftsängste wurden thematisiert.  
Spezifische Problemstellungen zeigten sich bei einzelnen Zielgruppen. Soloselbständige mit Fragen 
und Schwierigkeiten bei der Beantrag ung von Corona -Hilfen, Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit mit 
Fragen zum Kurzarbeitergeld und Inanspruchnahme weiterer finanzieller Hilfen. Sozialleistungsbezie-
her, die aufgrund mangelnder Erreichbarkeit der Ämter ihre behördlichen Angelegenheiten nicht 
regeln konnten und dadurch in existenzbedrohende Situationen gerieten. Es zeigte sich ein Wegbre-
chen der Arbeitsstellen für Minijobber (insbesondere Frauen und Student*innen), die ohne Anspruch 
auf Kurzarbeitergeld sind und in Branchen wie Gastronomie, Einzelh andel arbeiten. Gesundheitlich 
beeinträchtigte Personen mit zunehmend psychischer Belastung aufgrund der Pandemie mit Tendenz 
zur Isolation, die der Hilfe bedurften. Im Laufe des zweiten Halbjahres verstärkten sich die Existenz-
ängste der Ratsuchenden. Auf Kurzarbeit erfolgten die ersten Kündigungen, befristete Arbeitsverträ-
ge wurden nicht verlängert, die hohen Zugangsschwellen zu Behörden stellten ein Hindernis dar, 
insbesondere für Bürger*innen mit Migrationshintergrund aufgrund der Sprachbarrieren und Bür-
ger*innen, die mit den digitalen Medien nicht vertraut sind, denen die Kompetenzen fehlen bzw. die 
auch nicht über digitale Endgeräte verfügen. Diese Aspekte spiegeln sich im Bericht wider. 
 
Im Jahre 2020 wurden insgesamt 871 Beratungen (persönlich face -to-face, telefonisch, per E -Mail, 
über Online -Plattform des Deutschen Caritasverbandes) durchgeführt. In der Mehrzahl der Fälle 
(61%) handelte es sich um einen Erstkontakt der Kunden zur Einrichtung, in 11% der Fälle um einen 
Folgekontakt, 28% nutzten das An gebot der Kurzberatung (bis 15 Min.). Die starke Zunahme im Be-
reich der E -Mail-Kontaktaufnahme (31% incl. der Online -Beratungen, Steigerung im Vergleich zum 
Vorjahr um 14%) steht im engen Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Medien und der Erweite-
rung un terschiedlicher Zugangsangebote über drei Mailadressen (Einrichtung selbst, Mailadresse 
‚Sozialberatung‘, Kontaktformular Caritasverband) sowie über eine Online -Plattform. Darüber er-
reichten uns sehr viele Anfragen im ersten Lockdown.  
Die Beratung wurde w ie im Jahr zuvor vielfach von Frauen in Anspruch genommen (54%), darunter 
insbesondere Alleinerziehende (12%) und Frauen nach der Familienphase.  
32% der Ratsuchenden haben die deutsche Staatsbürgerschaft, darunter befinden sich Personen aus 
25 Ländern dieser Erde, die durch Einbürgerung einen deutschen Pass erhalten haben. 68% (aus ins-
gesamt 37 Ländern) verfügen über einen ausländischen Pass und stammen überwiegend aus der

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Türkei (12%), Irak (12%), Syrien (9%), Serbien (5%), Ghana (4%), Nigeria / Iran ( je 3%) sowie anderen 
Nationen (20%, auch überwiegend arabischer, südosteuropäischer und afrikanischer Sprachraum).  
Der Anteil der Kunden mit Migrationshintergrund liegt mit 48% niedriger als in den Vorjahren, jedoch 
konnte aufgrund der Verlagerung in den Erst-Kontaktaufnahmen (Telefon und Mail) nicht immer eine 
eindeutige Zuordnung und Erfassung erfolgen, so dass von einem wesentlich höheren Anteil auszu-
gehen ist. Bei Face -to-face Beratungen liegt der Anteil bei 65%. Darunter finden sich auch viele ge-
flüchtete Menschen, die Sprachbarrieren überwinden müssen und Sprachprobleme (14%) aufweisen. 
Die Altersstruktur zeigt, dass weiterhin viele Ältere (41% der Ratsuchenden sind älter als 45 Jahre) 
von Arbeitslosigkeit betroffen und folglich deren Zugangsmöglichke iten zum ersten Arbeitsmarkt 
erschwert sind. 
Eine deutliche Zunahme an Beratungsanfragen zeigte sich bei den von Arbeitslosigkeit bedrohten 
Personen (30%, Vorjahr 24%), Personen mit befristeten Arbeitsverträgen, die auch aufgrund der 
Corona-Pandemie nicht verlängert wurden, bei Kunden, die sich in Kurzarbeit oder prekären Beschäf-
tigungsverhältnissen befinden, über Arbeitnehmerüberlassung tätig sind. 
Langzeitarbeitslosigkeit (d.h. länger als ein Jahr arbeitslos) bleibt weiterhin herausragendes Merkmal 
in der Besucherstruktur. Die Dauer der Arbeitslosigkeit beträgt bei 52% der Ratsuchenden deutlich 
mehr als ein Jahr (26% zwischen 1 -3 Jahren, 7% zwischen 3 -5 Jahren, 19% mehr als 5 Jahre), jedoch 
rückläufig bei einer Dauer von mehr als fünf Jahren im Vergleich zum Vorjahr.   
Einen allgemeinen Schulabschluss weisen 65% der Kunden auf (davon 28% HS -Abschluss, 14% FOR, 
8% Abitur, 15 % andere Abschlüsse, d.h. Schulabschlüsse, die im Ausland erworben und in Deutsch-
land nicht anerkannt wurden). 36% sind ohne Schulabsch luss (Steigerung um 7% im Vergleich zum 
Vorjahr).  
Eine abgeschlossene Berufs- bzw. Hochschulausbildung haben 32% der Besucher, 56% verfügen über 
keine abgeschlossene Ausbildung. Bei den übrigen Personen wurde der Berufsabschluss aus dem 
Ausland nicht anerkannt (10%) oder es erfolgte ein Ausbildungsabbruch (2%).  
Die Besucher stammen zu 68% aus dem gesamten Stadtbezirk Mülheim mit seinen neun Stadtteilen, 
weitere Besucher kommen aus dem benachbarten Stadtbezirk Kalk (15%), aus Porz (8%) und Nippes 
(5%). 
Der Lebensunterhalt wird zu 48% überwiegend über die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) 
sichergestellt, in 22% der Fälle sichern Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit primär die Existenz, 
zu 14% geschieht dies über Leistungen nach dem SGB III.  
Zusätzlich zu einer primären Leistung (z.B. nichtselbständige Tätigkeit von Personen im Niedriglohn-
sektor) wird aufstockend Arbeitslosengeld II gewährt.  
Ergänzend zum ALG II bzw. sonstiger primärer Leistungen beziehen die Ratsuchenden Kindergeld 
sowie Nebenverdienst oder / und Unterhaltsvorschuss. 
Schwerpunkte der Arbeit 
Die Beratung zu Fragen des SGB II nimmt in der Arbeit wie im Vorjahr den höchsten Stellenwert ein. 
Hauptthemen in der SGB II – Beratung: Fragen zur Existenzsicherung, Prüfung von Bescheiden , Kri-
senintervention, Hilfen bei der Antragstellung, Rückforderung, Verschuldung, Psychosoziale Situati-
on, Berufsorientierung / Bewerbungstraining / Weiterbildung / Qualifizierung, Anrechnung von Ein-
kommen, Mittellosigkeit, Kosten der Unterkunft und Umzug, Zuwanderung.  
Eine zunehmende Nachfrage an Unterstützung zeigte sich im SGB III und zu arbeitsrechtlichen Fra-
gen. Im Frühjahr nahmen Beschäftigte in Branchen, die stark vom Lockdown betroffen waren (wie 
z.b. in der Gastronomie) verstärkt den Kontakt zur E inrichtung auf und informierten sich über ihre 
Rechtsansprüche (Einverständnis zur Kurzarbeit, finanzielle Absicherung, Verlängerung / Auslaufen 
befristeter Arbeitsverträge u.a.). Im Laufe des Jahres zeigte sich tendenziell, dass befristete Arbeits-
verhältnisse nicht verlängert wurden, auf Kurzarbeit Kündigungen folgten. Somit waren arbeitsrecht-
liche Fragestellungen wie Rechtmäßigkeit der Kündigung, Fragen zu Kündigungsfristen, mögliche 
Rechtsmittel wie Kündigungsschutzklage ein Thema in den Beratungen genau so wie Fragen zur be-
vorstehenden Arbeitslosigkeit und zur Beantragung von SGB III -Leistungen. Hilfen bei der Antragstel-

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 17 
lung (auch digital), Unterstützung bei Online -Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit, Prüfung von 
Anspruchsvoraussetzungen, Fragen zur An spruchsdauer, zu Sperrzeiten bildeten einen Schwerpunkt 
in den SGB III-Beratungsgesprächen.  
Die gesundheitliche Situation, auch manifestierte Erkrankungen der Ratsuchenden sind immer wie-
der Thema in den Beratungen. 
Der gesamte Themenkomplex ‚Nahtlosigkeit‘ in Verbindung mit Krankheit - Krankengeldbezug / be-
vorstehender Aussteuerung / Erwerbsminderung / Rentenantragstellung / Ruhen oder Beendigung 
des Arbeitsvertrages und Existenzsicherung ist weiter bedeutend. Eine stärkere Nachfrage an Unter-
stützung zeigte sich hinsichtlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB, geäußert 
wurden auch Bedarfe hinsichtlich Beratung von anderen Sozialleistungsträgern (Kranken - und Ren-
tenversicherungsträger), an die eine Weiterleitung stattgefunden hat.  
In einer Reihe von Fällen mussten Kriseninterventionsmaßnahmen (21%) eingeleitet werden, die zu 
11% auf die psychosoziale Situation der Ratsuchenden zurück zu führen und auch als Folge der Pan-
demie (Existenzängste, Mittellosigkeit, Angst vor Wohnraumverlust, Angst  vor Arbeitslosigkeit, Stei-
gerung familiärer Konflikte u.a.) zu werten sind. 
Daher wurde das Angebot zur Gesundheitsförderung bzw. zur Stärkung der Resilienz und Stressbe-
wältigung in 2020 weiter fortgeführt, in Präsenzform bzw. über digitale Wege. Im Mitte lpunkt des 
Angebotes ‚Ernährung, Bewegung, Entspannung‘ stehen Entspannungs -und Bewegungsübungen, 
Gesprächsrunden über Motivation für Alltag und Beruf, gesunde Ernährung sowie das Erkennen ei-
gener Fähigkeiten und Interessen im Rahmen von Work-Life Balance.  
Die Zusammenarbeit mit der Schuldner -und Insolvenzberatung in unserem Verband, mit der seit 
vielen Jahren eine enge Vernetzung besteht, wurde weiter intensiviert und einige Fälle erfolgreich 
bearbeitet. 
Beratung zum SGB XII spielte eine Rolle beim Überga ng vom SGB II zum SGB XII, bei Haushalten mit 
Anspruch aus unterschiedlichen Leistungssystemen, bei Menschen mit Migrationshintergrund, denen 
SGB II -Leistungen verweigert wurden (EU -Bürger) sowie bei Personen, deren Renteneinkünfte zur 
Bestreitung des Lebe nsunterhalts nicht ausreichen. Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz erga-
ben sich weiterhin insbesondere bei anstehendem Rechtskreiswechsel (in das SGB II) nach Anerken-
nung und bei Haushalten mit unterschiedlichen Leistungsansprüchen der Sozialsicherungssysteme.  
Existenzsicherungsfragen, Informationen über Qualifizierungs -und Bildungsmöglichkeiten zählten zu 
den Hauptanliegen der Erwerbstätigen, die verstärkt das ABC aufsuchten. Einige nahmen das Einzel-
coaching rege in Anspruch. Die große Gruppe der von A rbeitslosigkeit bedrohten Personen mit be-
fristeten Arbeitsverträgen, in prekären Beschäftigungsverhältnissen (oft Zeitarbeitsfirmen) benötig-
ten Berufsorientierung, Qualifizierung und Hilfestellung bei der Arbeitssuche, die sich in 2020 auf-
grund des Mangels an Angeboten sehr schwierig gestaltete. 
Bei den Ratsuchenden mit Migrationshintergrund (umfasst alle Gruppen: Geflüchtete, EU -Bürger, 
Drittstaatenangehörige usw.), die in der Beratungsarbeit überrepräsentiert sind, zeigten sich die Fol-
gen der erschwerten Zugangswege, die sehr begrenzten Kontaktmöglichkeiten zu Behörden wie Aus-
länderamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit, besonders deutlich. Der schwierige Zugang zu den Behör-
den stellte sie vor nicht zu überwindende Hürden. Antragstellungen, Klärung von Sachver halten im 
face-to-face-Kontakt waren nicht möglich. Dringend benötigte Aufenthaltsverlängerungen wurden 
nicht ausgestellt mit Folgen auf den Sozialleistungsbezug (Einstellung der Leistung) und auf Arbeits-
verhältnisse (aufgrund fehlender Arbeitserlaubnis).  
Existenzbedrohende Situationen, Angst vor Armut, Obdachlosigkeit, Angst vor Arbeitsplatzverlust, 
Abmahnungen waren Themen, die in den Beratungen aufgegriffen und durch Intervention und Un-
terstützung der Beratungsstelle in vielen Fällen abgefedert bzw. auc h geklärt werden konnten. Der 
Einsatz von Sprachmittlern und Dolmetschern war erforderlich, denn auch Schwierigkeiten bei der 
Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, mangelnde Transparenz hinsichtlich Zuständigkeiten der 
Sozialleistungsträger, Wechsel von Zuständigkeiten stellten leistungsrechtlich eine große Hürde dar.

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Eine Weiterleitung (Lotsenfunktion) an Fachdienste für Migrationsfragen, Weiterbildungsträger (hier 
insbesondere Sprachkursträger), Kitas, Schulen usw. war die Folge.  
Die Erwerbslosenberatu ngsstelle arbeitet seit Jahren eng mit dem Fachdienst für Integration und 
Migration des Caritasverbandes zusammen. Dieser bietet i.d.R. einmal wöchentlich im ABC -
Höhenhaus Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) an, so dass eine schnelle Weiterleitung ge-
währleistet ist bei aufenthalts- und ausländerrechtlichen Fragestellungen sowie Fragen zur Anerken-
nung ausländischer Abschlüsse. Zudem findet eine Weitervermittlung zum Jugendmigrationsdienst in 
Mülheim statt. In 2020 wurde die Arbeit vielfach über digitale Wege geleistet. 
Mit dem Projekt SinA (Stark in Arbeit und Ausbildung) bietet das ABC -Höhenhaus gezielt Beratungs- 
und Bildungsangebote für geflüchtete Menschen an. 263 Personen nahmen das Angebot im letzten 
Jahr in Anspruch. 
Digitale Kompetenzen sind bei d en Ratsuchenden nur in Einzelfällen vorhanden, der geringe Zugang 
insgesamt zur fortschreitenden Digitalisierung einschl. der nicht vorhandenen Hardware erschwert 
die Inanspruchnahme digitaler Möglichkeiten und Angebote, auch von Behörden. Mit dem Angebot 
‚Mein schlaues Handy‘, ein offenes Angebot zur Stärkung der sozialen Medienkompetenz konnten 25 
Personen erreicht werden. 
Der Beginn eines neuen Integrationssprachkurses nach erfolgreichem Abschluss des ‚alten Kurses‘ 
begann Mitte des Jahres, gezielte Spra chkursförderung für Flüchtlinge (an drei Tagen die Woche) 
wurde bis zu den Sommerferien unter Schutzmaßnahmen weitergeführt.  
Die vielen Anfragen im Bereich Berufsorientierung / Bewerbungstraining wurde durch Einzelangebo-
te wie Einzelcoaching Rechnung getragen. Über das Angebot ‚Bewerbungshilfen‘ wurde in 116 Fällen 
in der Einrichtung eine persönliche Hilfestellung bei Bewerbungen und Stellenrecherche angeboten.  
Das Angebot ‚Formularhilfe‘ erweist sich als sehr hilfreich und wurde in 80 Fällen (nur Erfassung der 
Ersttermine im Jahr) insbesondere von Einwanderern (insbes. Drittstaatenangehörige und Flüchtlin-
ge) in Anspruch genommen. Von Vorteil ist die Mehrsprachigkeit der Mitarbeiterin. 
 
Die Einrichtung verfügt über eine gewachsene Infrastruktur und ist in den unterschiedlichen Netz-
werken (regional und überregional) aktiv.  
Kooperationen bestehen zu arbeitsmarktrelevanten Akteuren, Institutionen, zu Leistungsträgern, 
sozialen Trägern und deren Fachdiensten, zu Einrichtungen der Kommune. Das ABC ist la ngjähriger 
Partner im Kölner Beratungsnetz der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren, steht in 
enger Kooperation mit dem Jobcenter Köln, nimmt regelmäßig an den Erfahrungsaustauschtreffen 
mit dem Jobcenter und am Runden Tisch der Regionalage ntur teil, ist Mitglied in vielen Arbeitskrei-
sen (u.a. Arbeitsmarktprojekte DiCV) und Gremien, auch auf lokaler Ebene (Stadtteil - und Stadtbe-
zirkskonferenzen, Familienzentren). 
Es gibt eine enge Kooperation und Zusammenarbeit mit den Projekten ‚ALVENI‘ (bi s Ende 2020) so-
wie ‚Willkommen und Ankommen‘ in Köln, der Clearingstelle Migration (Anlaufstelle für Eingewan-
derte ohne Krankenversicherungsschutz), dem Netzwerk Chance +, in denen der Caritasverband u.a. 
als ein Maßnahmenträger involviert ist.  
Es besteht  eine enge Zusammenarbeit mit den Caritas -Zentren in Köln -Mülheim und Köln -Kalk mit 
seinen vielfältigen Fachdiensten (u.a. Flüchtlingsberatung) sowie mit den verantwortlichen Leitungen 
der Wohnheime in Höhenhaus/Dünnwald (Posadowskystr., Von-Bodelschwingh-Str, Berliner Str.) und 
der Willkommensinitiative. 
 
Die Beratung von Kolleg*innen aus anderen Fachdiensten (Angebot zur kollegialen Fallbesprechung 
sowohl Caritas-intern als auch-extern) zu spezifischen Fragestellungen der Arbeitslosenarbeit, insbe-
sondere zum SGB II,  SGB III nahm auch in 2020 einen breiten Raum ein. Es wurden zusätzlich drei 
Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter*innen der Wohnheime für Geflüchtete und der Beschäf-
tigten der Werkstätten für behinderte Menschen durchgeführt.

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Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgte über Flyer, Homepage und seit 2020 über Facebook auf der Caritas-
Seite ‚Beruf und Arbeit‘. Auf Facebook werden seit dem Frühjahr regelmäßig Beiträge gepostet und 
Videos eingestellt. Beiträge zu Kurs -Angeboten der Einrichtung, wich tige Informationen zu Kontakt-
aufnahme / Öffnungszeiten / persönlichen Beratungsmöglichkeiten, wichtige Infos zum Corona -
Schutzpaket sowie sozialpolitischen Themen. Die Videos (u.a. Möglichkeiten der Kontaktaufnahme, 
Ergebnisse der Befragung im Rahmen des K ontakthalteprogrammes, Corona-Sozialschutzpaket, Ende 
automatischer Weiterbewilligungsanträge vom Jobcenter) erfreuten sich großer Beliebtheit und er-
zielten eine große Reichweite. 
 
Begegnungs- und Fortbildungszentrum 
muslimischer Frauen e. V. 
 
Erwerbslosenberatungsstelle und Arbeitslosenzentrum  
 
Der Träger BFmF bietet auf über 2.000 qm in Köln Neu -Ehrenfeld eine breite 
Palette an Bildungs- Beratungs- und Unterstützungsangeboten insbesondere 
für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an. Die Angebo te erreichen täglich über 700 Menschen, 
die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben (teilweise eingebürgert), Neuzuwander*innen aus 
aller Welt sind, insbesondere auch aus der EU sowie Geflüchtete.  
Die Erwerbslosenberatungsstelle des BFmF e.V. ist seit 5 Jahren über das Land NRW gefördert, das 
Arbeitslosenzentrum seit 10 Jahren. Eine Ko-Finanzierung der Stadt Köln gab es in dieser Zeit nicht. 
Der überwiegende Teil der Menschen, die unsere Angebote besuchen bzw. beraten werden, sind 
arbeitslos oder arbeiten in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Da die EBS in das gesamte Angebot 
der Migrant*innenorganisation eingebettet ist, sind wechselseitige Zuweisungen niederschwellig 
möglich, z.B. von der MBE, der Schuldnerberatung , dem Integrationskursbereich , der niederschwel-
ligen Anlaufstelle mit muttersprachlichen Berater*innen, der Familienberatung, dem Arb eitslosen-
zentrum und umgekehrt.  Der BFmF e.V. engagiert sich zudem im Bereich der Arbeitsgelegenheiten 
und 16i Stellen für langzeitarbeitslose Migrant*innen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.  
Die EBS beriet im Pandemiejahr 2020 trotz der Coronaauflagen insgesamt 827 Personen . Dies war 
ein Rückgang von 20% an Beratungen im Vergleich zu den Jahren 2018 mit 1198 Beratungen  und 
2019 mit 1163 Beratungen.  
Von den 827 Beratungen waren:  
 166 Erstberatungen bzw. Ratsuchende (20%) mit 
 89 Kurzberatungen (54%) und  
 77 ausführliche Beratungen (46%)          und  
 661 Folgeberatungen (80%) mit 
 326 Kurzberatungen (49%) und  
 335 ausführliche Beratungen (51%). 
Hervorzuheben ist, dass der Anteil der Folgeberatungen mit 80% über die Jahre im BFmF stabil über-
proportional hoch ist, was darauf hindeutet, dass sich die Ratsuchenden in der ersten Beratung sehr 
gut angenommen fühlten und hierdurch zu einer längeren Zusammenarbeit motiviert wurden. 
In der Regel finden 95% aller Beratungen persönlich in den Büros der Beraterinnen statt. Im Jahr 
2020 konnten aufgrund der Pandemiebeschränkungen weniger persönliche Kontakte ermöglicht 
werden, dennoch wurden 68% der ausführlichen Beratungen vor Ort durchgeführt, 22% fanden tele-
fonisch und 10 % per Email statt. Bei den Kurzberatungen wurde mit 63% telefonisch beraten, nur 
18% persönlich und 19% per Email.  
60% der Ratsuchenden waren weiblich.

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Die Mehrheit der Beratungsfälle (82%) bestand aus Ratsuchenden im Alter zwischen 25 und 54 Jah-
ren und in 17 % der Beratungsfälle suchten jüngere Ratsuchende im Alter bis 24 Jahren die Bera-
tungsstelle auf. Nur 1% Ältere, d.h. über 55 Jährige, nahmen die Beratung in Anspruch.   
 
87% der Ratsuchenden besaßen einen ausländischen Pass oder waren Geflüchtete, 13% waren Ein-
gebürgerte und in nur sehr wenigen Fällen Deutsche ohne Migrationshintergrund, d.h. beinahe 100% 
der Ratsuchenden der EBS des BFmF e.V. hatten einen Migrationshintergrund. Ihre Herkunftsländer 
waren Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, afrikanische Länder wie Tunesien, Marokko, Algerien, Guinea, 
Nigeria, Kongo, südosteuropäische Länder wie Serbien, Bosnien, Montenegro, Bulgarien und Rumä-
nien und die Türkei. Ein großer Teil der Ra tsuchenden verfügte nicht über ausreichende Deutsch-
kenntnisse, so dass die Beratung in einer ihnen bekannten Sprache stattfinden musste. Hier konnten 
die Berater*innen muttersprachlich in arabischer und türkischer Sprache beraten, wodurch auch z.B. 
bulgarische Ratsuchende, die häufig türkisch sprechen, erreicht wurden. Durch Englisch wurde ein 
Teil der afrikanischstämmigen Klient*innen erreicht und durch die Möglichkeit des Einsatzes von 
Sprachmittler*innen, die sich im Hause befinden, konnten weitere Sprac hen, z.B. Kurdisch, Franzö-
sisch, Persisch, Russisch abgedeckt werden.  
 
Obwohl die EBS des BFmF in Neuehrenfeld liegt, kamen Ratsuchende aus dem ganzen Kölner Stadt-
gebiet, gelegentlich auch aus den nahegelegenen Städten wie Hürth, Frechen, Kerpen, Pulheim und 
Bonn. 
Die meisten Ratsuchenden (71%) waren arbeitslos gemeldet . Nur in 22 % der Fälle waren Ratsu-
chende erwerbstätig. Einige Ratsuchende (7%) waren weder arbeitslos gemeldet, noch waren sie 
erwerbstätig (Status unbekannt). Das trifft auf EU -Bürger*innen und Berufsrückkehrer*innen zu, die 
sich bei der Arbeitsagentur nicht arbeitslos gemeldet haben, eventuell auch keine Ansprüche auf 
Sozialleistungen besitzen und/oder nicht arbeiten.  
Die Mehrheit der arbeitslos gemeldeten Ratsuchenden, war mit 92% ALG II -Bezieher*innen und nur 
ein geringer Teil bezog Leistungen über die Arbeitsagentur oder keine Leistungen. 
53% der arbeitslosen Ratsuchenden waren Langzeitarbeitslose mit mehr als 24 Monaten Arbeitslo-
sigkeit. 13% waren 13 bis 24 Monate arbeitslos, 14% 7 bis 12 Monate und 20% unter 6 Monaten. 
 
Von den erwerbstätigen Ratsuchenden bezogen mehr als die Hälfte (52%) aufstockende SGB II -
Leistungen. Diese Gruppe von Ratsuchenden war entweder in problematischen oder prekären Ar-
beitsverhältnissen und suchte Hilfe und Unterstützung bei der Lösung. Manche wollten sich beruflich 
neu orientieren und waren auf der Suche nach einer neuen Stelle oder einer Qualifikation. 
 
In Bezug auf die Schulabschlüsse zeigte sich folgendes Bild: 25% ohne Schulabschluss, 17 % Haupt-
schulabschluss, 18% Realschulabschluss, 29% (Fach)Abitur, 3% noch Schüler, 8% Sonstiges. Diese 
Zahlen können dadurch erklärt werden, dass ein großer Anteil der Ratsuchenden junge Geflüchtete 
waren, die das Abitur im Heimatland abgelegt hatten, so dass dieser Heima tabschluss ins System 
eingegeben wurde, bis die Entscheidung durch die Anerkennungsbehörde kam. Oft wird dieser Ab-
schluss in Deutschland als Realschulabschluss gewertet, so dass der hohe Anteil dieses Abschlusses 
erklärt werden kann. 
Bemerkenswert ist, das s 76 % der Ratsuchenden ohne Berufsausbildung  waren, 8% über eine Be-
rufsausbildung verfügten, aber 14% sogar ein en Hochschulabschluss besaßen. Hieran wird deutlich, 
dass der Großteil der Menschen, der in der EBS beraten wurde, durch ihre fehlende Qualifika tion 
stark und langfristig von Arbeitslosigkeit betroffen ist.  Hier bestand die Aufgabe der EBS darin, diese 
Menschen zunächst in ihrem sozialen Leben zu stärken, Alltagsstrukturen zu ordnen, Kompetenzen 
und Potenziale herauszufinden und langfristig zu Qualifizierungen zu ermutigen und zu motivieren.  
Inhaltlich fanden die Beratungen hauptsächlich zu folgende Themen: 
 Berufliche Entwicklung (708 Fälle) u.a.

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Die formalen und sprachlichen Anforderungen einer Bewerbung und eines anschließenden Vorstel-
lungsgesprächs stellen für vor allem gering qualifizierte Migrant*innen eine große Hürde dar, so dass 
die EBS sie intensiv bei diesem Verfahren unterstützte. Hierbei wurden folgende Hilfestellungen ge-
leistet: 
 Abklärung der persönlichen und formalen Voraussetzungen der Bewerber*innen 
 Anfertigung von Unterlagen für Ausbildungsstellen und Praktikum 
 Recherche nach geeigneten Stellen 
 Nutzung von Portalen für Onlinebewerbungen  
 Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen 
 
 Hilfe zu sozial- und arbeitsrechtlichen Problemen (272 Fälle) 
Hierbei wurden die Ratsuchenden insbesondere bei Fragestellungen zu Arbeitsverträgen, Kündigun-
gen, ALG I/II-Anträgen beraten. Auch hier stand die Bewältigung der formalen und sprachlichen Hür-
den bei der Kommunikation mit den betreffenden Stellen (u.a. Jobcenter, Arbeitsagentur) im Vorder-
grund. 
 
 Beratung zu migrationsspezifischen Fragen (74 Fälle) 
Dies betraf Ratsuchende mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus, die die EBS bezüglich einer Ar-
beitsaufnahme oder eine Berufsausbildung z um Erhalt eines gesicherten Aufenthaltstitels aufsuch-
ten. Die Beraterinnen unterstützten sie bei der Stellensuche und der Kommunikation mit der Auslän-
derbehörde und möglichen Arbeitgebern.  
In diesem Bereich wurden auch Anfragen zum Anerkennungsverfahren von ausländischen Schul- und 
Berufsabschlüssen betreut. Hierzu fand eine enge Zusammenarbeit mit der Migrationsberatungsstel-
le für erwachsene Zuwanderer (MBE) des BFmF e.V. statt. 
  
 Sonstiges (88 Fälle) 
In 88 Beratungsfällen wurden Fragestellungen zur wirtschaftlichen, gesundheitlichen/psychosozialen 
oder familiären Situation der Ratsuchenden bearbeitet.  Sehr häufig wurde Unterstützung zu den 
Themen Existenzgründung und Selbstständigkeit angefragt.  
 
Im Jahr 2019 wurde ein Konzept zum Bewerbungstraining für Gruppen entwickelt, was die Themen 
Lebenslauf, Bewerbungen schreiben, Stellenrecherche, Vorstellungsgespräch und Onlinebewerbung 
umfasste. Dieser Kurs  wurde Anfang des Jahres 2020 ( vor dem Lockdown) und  im Herbst 2020 in 
einer Gruppe durchgeführt.  
 
Seit März 2020 wurde ein Hygienekonzept für den Zugang zu den Angeboten des BFmF entwickelt 
und umgesetzt. Um die Besucherwege zu lenken, wurden nur ein Eingang und ein Ausgang eingerich-
tet. Während der gesam ten Öffnungszeit der Institution waren 2 Personen als Anmelde - und Ord-
nungsdienst auf dem Innenhof eingesetzt. Sie nahmen alle Ratsuchenden in Empfang, verständigten 
telefonisch die Berater*innen und achteten bei Warteschlangen auf dem Hof auf den nötigen Ab-
stand. Alle Besucher*innen, die das Haus betraten, wurden namentlich erfasst. Die Einlasskontrolleu-
re wiesen sie auf die Einhaltung der AHA Regeln hin und kontrollierten die Benutzung des Desinfekti-
onsmittels und das Aufsetzen einer Maske.  
 
Das Arbeitsl osenzentrum des BFmF e.V. befindet sich barrierefrei zugänglich im Erdgeschoss des 
Gebäudeteils 2. Es verfügt über offenes Wlan und einen Computerarbeitsplatz mit Drucker und Scan-
ner. Angeschlossen sind ein Bistro, eine Kleiderkammer, die Nutzungsmöglichkeit des großen Compu-
terraums mit 14 Arbeitsplätzen (3.Etage) und ein separater Beratungsraum für vertrauliche Gesprä-
che. Im Jahr 2020 haben 1400 Besucher*innen die Angebote des  Arbeitslosenzentrums genutzt.

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Für die multinationale Zielgruppe bildet das Arbeitslosenzentrum mit seinem ebenerdig gelegenen 
Bistro „Pusteblume“ einen sehr niederschwelligen Zugang, um den Besucher*innen erste Hilfestel-
lungen zu geben, auf Angebote und Beratungen aufmerksam zu machen und soziale Kontakte und 
Vernetzungen zu ermö glichen. Die ansprechende Gestaltung des Raumes, das Imbissangebot aus 
internationalen Spezialitäten sowie die kultursensible Ansprache der dort tätigen Mitarbeiterinnen 
bieten Begegnungsmöglichkeiten für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Mensc hen. Dort 
ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme und Information möglich, so dass beratungsbedürftige Per-
sonen hierüber niederschwellig an die verschiedenen Beratungsinstitutionen im Hause, so auch an 
die EBS weitergeleitet werden können.  
Handlungsgrundlage im ALZ ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“ und die gegenseitige Unterstützung, 
wodurch ein Beitrag zur Vorbeugung gegen soziale Ausgrenzung und Isolierung geleistet wird.   
Gerade prekär Beschäftigte haben Schwierigkeiten, sich über ihre Situation zu äußer n. Sie fürchten 
um ihren unter Mindestlohn bezahlten Job, selbst wenn sie wissen, dass die Entlohnung ungesetzlich 
ist und sie dadurch schlechten Lebensbedingungen ausgesetzt sind. Hier muss zuerst eine Vertrau-
ensbasis aufgebaut werden, was im BFmF aber besonders über Muttersprachler gelingt. 
Täglich suchen bis zu 50 Personen überwiegend im Alter zwischen 25 und 50 Jahren das ALZ auf.  
Im ALZ werden eine Vielzahl von Infoveranstaltungen angeboten, die z.B. die EBS -Beraterinnen oder 
andere Fachkräfte des BFm F anbieten oder Kooperationspartner z.B. Caritas mit „Stromspar -Check, 
die Verbraucherberatung Köln. Zudem werden regelmäßig Arbeitslosenfrühstücke angeboten. Beim 
Tag der offenen Tür, beim Familienfest und anderen Angeboten des Trägers ist das ALZ ebenfal ls 
stets dabei. 
Neben dem offenen Ohr und „einem kleinen Schwätzchen“ sind es vor allem folgende Anfragen, die 
im ALZ angesprochen werden:  
 Terminanfragen zur Erarbeitung von Bewerbungsunterlagen für aktuelle Stellenangebote, 
 Anleitung zu Videokonferenzen via Mobiltelefon,  
 Nachweis von Bewerbungsbemühungen für das Jobcenter,  
 Probleme bei bestehenden prekären Beschäftigungsverhältnissen 
 Termine für Sozialberatung 
 Fragen zur Existenzsicherung,  
 Scannen und kopieren von Originalunterlagen, 
 Formulare ausfüllen,  
 Übersetzungshilfe 
Im Jahr 2020 war Pandemie bedingt in den Lockdownzeiten das ALZ geschlossen. Über eine veröf-
fentlichte Diensthandynummer fanden allerdings Kontakte von Ratsuchenden statt. Im Rahmen der 
Umsetzung der Hygienemaßnahmen wurde auch das An gebot des ALZ angepasst. Kontakte waren 
nur über Mitarbeiter*innen, die den Zugang regelten, möglich. Kurze Anfragen wurden über die of-
fenen Fenster beantwortet und bearbeitet, Verweise an Fachberatungsstellen durchgeführt und In-
fomaterial ausgehändigt. Lebensmittelspenden des Großmarktes Köln für Bedürftige wurden vorsor-
tiert und in Tüten portioniert an die Gäste des ALZ weitergegeben. Die Kleiderkammer wurde im 
Freien in einem Zelt auf dem Hof fortgeführt, damit Hilfsbedürftige insbesondere mit Kindern si ch 
auch in „Coronazeiten“ ausstatten konnten.

Jahresbericht 2020   
 
 
 23 
Echo – Engagiert in Chorweiler / PariSozial gGmbH 
Köln 
 
Allgemeine Situation während der Corona-Pandemie 
 
Beratung orientiert sich an der konkreten Lebenssituation der Ratsuchenden. Hierbei zählen Nähe 
und Niederschwelligkeit zu den wichtigsten Elementen unserer Arbeit. Diesem Anspruch, auch wäh-
rend der gesamten Pandemiezeit gerecht zu bleiben, stellt sich ab Frühjahr 2020 als neue, große 
Herausforderung für unsere Einrichtung dar. 
Zum Schutz unserer Besucher*innen, Ratsuchenden sowie der tätigen Mitarbeiter*innen entwickelte 
ECho mit dem Deutsch -Türkischen Verein Köln DTVK e.V., in dessen Räumen die Beratung a ngesie-
delt ist, frühzeitig ein erstes gemeinsames Hygienekonzept zur Weiterführung der Arbeit und der 
Angebote im Haus. 
 
 Der Zugang zum Haus ist nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.  
 Die Ratsuchenden werden gebeten, Termine möglichst ohne zusätzliche Begleitung (Angehö-
rige und insbesondere Kinder) wahrzunehmen. 
 Die offene Beratung ohne Termin wurde komplett eingestellt. 
 Begleitende Angebote wie Bewerbungstraining und PC Kurse wurden nur zeitweise angebo-
ten. 
 Informationsveranstaltungen vor Ort wurden abgesagt. 
 
Die AHA-Regeln, Abstandsmarkierungen in und vor der Einrichtung, Möglichkeiten der Handdesinfek-
tion, akribische Flächendesinfektion in allen Räumen, mobile Spuck -Schutz-Tischaufsätze für die Be-
ratungsräume, konsequente Erfassung aller Be sucher*innen durch Nachverfolgungslisten, regelmä-
ßiges Lüften der Räume und selbstverständlich Maskenpflicht wurden eingeführt.  
Unterstützung erhielten wir durch den Sozialraumpartner Fundus Köln -Nord e.V. Dessen Verkauf im 
Zweite-Hand Laden musste ebenfa lls eingestellt werden. Stattdessen nähten die beschäftigten Frau-
en Mund-Nasen-Schutz-Masken, von denen uns kurzfristig 50 Exemplare zur Verfügung gestellt wur-
den. 
 
Durch Verordnung des MAGS -NRW war den Beratungsstellen ab 19. April 2020 die Präsenzberatun g 
wieder offiziell gestattet. Gemeinsam mit der Kollegin der kath. Kirchengemeinde wurden “ Corona-
plakate“ erstellt. In einer Kurzübersicht informierten wir über noch stattfindende Beratungsmöglich-
keiten im Sozialraum. Diese Info wurde an den relevanten, zu gänglichen Stellen im Stadtteil hinter-
legt wie Kioske, kleine Einzelhandelsläden, Apotheken und mit einer Sondererlaubnis im City-Center. 
 
Erfreulicherweise besteht seit März 2020 durchgängig die Möglichkeit, bedürftige Personen auf die 
Lebensmittelausgabe der Kirche und Kölner Tafel zu verweisen. Deren Arbeit konnte u.a. durch die 
tatkräftige Unterstützung von Azubis der KVB und Helfer*Innen der F.C. -Stiftung weitergeführt wer-
den. 
 
Schwerpunkte der Beratungen  
 
Schadensminimierung und Existenzsicherung stehen im Vordergrund der Beratungsarbeit. Trotz des 
erschwerten Zugangs, finden Beratungen weiterhin hauptsächlich in Präsenzform statt. Telefonbera-
tung und Online-Beratung werden angeboten, sind aber nach wie vor unterrepräsentiert. Beide Me-
thoden verlangen von den Ratsuchenden ein hohes Maß an Sprachkompetenz, sowie ein Grundver-
ständnis über die Arbeitsweise der Behörden.

Jahresbericht 2020   
 
 
 24 
Hauptgegenstand der Beratung war in 72% der Fälle das SGB II . Hierbei dominierten mit 55% die 
Themenbereiche: Hilfe bei (Erst) -Antragsstellung, allgemeine Antragsannahme, Bearbeitung und 
Mitwirkung. 
Auffällig viele Probleme gibt es bei der “ vereinfachten Erstantragstellung“. Der Verweis  auf Mög-
lichkeiten der digitalen Antragstellung ignoriert den Umstand, dass in einkommensschwachen Fam i-
lien die entsprechenden Endgeräte nicht zur Verfügung stehen.  
(Ein Thema, das seit über einem Jahr in Hinblick auf die Versorgung von Schüler*innen ohne nen-
nenswerte Resultate diskutiert wird.) 
 
Wer seine Unterlagen in alter Weise in Papierformat einreic ht, muss einkalkulieren, dass diese bis zu 
den 10 Tage brauchen, um nach der Erfassung durch das zentrale Scanzentrum im zuständigen Job-
Center Standort zur Einsicht verfügbar sind. Die aus Kostengründen über einen privaten Anbieter 
verschickten Briefe des JobCenters benötigen ebenfalls zwischen 7 und 10 Tage, um überhaupt beim 
Hilfebedürftigen anzukommen. 
 
Wer versucht, seine Unterlagen mit dem Smartphone zu versenden, macht dies in der für ihn be-
kannten Form. Dokumente werden fotografiert und im JPG –Format oder als Screenshot verschickt. 
Diese Formate entsprechen aber nicht den Anforderungen der elektronischen Akte und verursachen 
zusätzliche Arbeit und damit Zeitverzug bei der Bearbeitung.  
Zusätzlich verwundert, dass bei digitaler Übersendung von Unterlagen, lediglich eine automatisiert 
Empfangsmeldung versandt wird. Hier vermisst man doch zumindest die Angaben aus der Betreffzei-
le (BG-Nummer, Name des Leistungsempfangenden) wie es z.B. 
die Familienkasse handhabt. Für die Leistungsempfänger*innen wäre dies eine Möglichkeit das Erfül-
len der Mitwirkungspflicht nachweisen zu können. 
 
Das bereits in 2019 beschriebene Problem der (angeblich) fehlenden Mitwirkung, und die daraus 
resultierenden Versagungsbescheide sowie die Einstellung der Leistungen, nahmen deutlich zu. Bei 
Verweis auf die Mitwirkungsparagraphen des SGB I wird meist nicht beachtet, dass die komplette 
Einstellung der Hilfe letztendlich im Ermessen der Sachbereitung liegt. Gleichzeitig entsteht der Ein-
druck, dass die Regelungen zu Grenzen der Mitwirkung in der Sachbearbeitung nicht beachtet wer-
den. 
 
Die fehlende Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bedeutet für viele Cho rweiler Leistungsemp-
fänger*innen eine zusätzliche Erschwernis. Die Probleme und Fragen nur schriftlicher Form vortragen 
zu können, stellt für das Gros der Menschen eine Überforderung dar. 
  
Der andauernde Ausschluss der Hilfeempfänger*innen aus der Behörde ist nicht nachvollziehbar . 
Zunehmend werden JobCenter und dessen Mitarbeiter*innen als anonyme Instanz wahrgenommen, 
die willkürlich über Geldleistungen entscheidet und die die prekäre Situation der Hilfeempfän-
ger*innen völlig aus den Augen verliert. Die ab September bestehende Möglichkeit, über standortge-
bundenen Telefon-Hotlines drängende Fragen zu klären, ist nur ein kleines Angebot, um Transparenz 
in die Abläufe des Einzelfalls zu bringen. 
Unklar ist hier, warum auf diese Möglichkeit nicht in jedem Anschreiben, dass an die Hilfeempfänger 
versandt wird, ausdrücklich und unübersehbar hingewiesen wird. 
 
Weitere Aktivitäten 
 
Die Mitarbeiterin von ECho nimmt aktiv an den Treffen und der Lobbyarbeit des Kölner Beratungs-
netzes teil. Dies gilt auch für die Austauschtreffen der Beratungsstellen mit der Geschäftsführung des 
JobCenters Köln.

Jahresbericht 2020   
 
 
 25 
 
Im Herbst wurde die Vernetzung im Quartier neu organisiert. Mittels Videokonferenzen trifft sich die 
AG-Beratung und tauscht sich intensiv über die aktuellen Problemlagen und Lösungsmöglichkeiten 
aus. Hierbei werden die langjährigen engen Kooperationen zu den diversen örtlichen Beratungsstel-
len (Schuldner*innen-, Verbraucher*innen-, Familien-, Migrationsberatung, Träger der Familienhilfe, 
etc.) weitergepflegt und ausgebaut.  
 
Statistik 
 
In 2020 wurden deutlich weniger Beratungen erfasst. Neben den, durch Pandemie bedingten einge-
schränkten Beratungszeiten, führte auch eine längere Erkrankung der Mitarbeiterin zu den rückläufi-
gen Werten.  
Die erfassten 358 Beratungskontakte verteilten sich auf 60% Erst-, 25% Folge- und 15 % Kurzkontak-
te. Leicht zurückgegangen, auf 58 %, ist die Quote der  weiblichen Ratsuchenden. Alleinerziehend 
waren 16% aller Ratsuchenden. 92% der Menschen kamen aus dem Stadtbezirk Chorweiler. 
Die Angaben zur Haushaltsgröße verteilten sich mit jeweils ca. 20 % auf die Haushalte mit 1, 2 und 3 
Personen. Weiterhin deutlich höher, mit 39 %, die Haushalte mit 4 und mehr Personen. 
Der Anteil von Chorweiler Bürger*innen mit Migrationshintergrund belegt im stadtweiten Ranking 
die vordersten Plätze. Im Sozialraumgebiet liegt er in Chorweiler bei 81,3%, in Seeberg bei 71,3% und 
in Blumenberg bei 68,5%.  
In der Beratung wurde bei 80 % der Ratsuchenden aus 47 Ländern ein Migrationshinter-grund fest-
gehalten. Davon besaßen 11 % so geringe Deutschkenntnisse, dass die Beratung nur auf Englisch 
(durch die Beraterin) oder mit Hilfe von Sprachmittler*innen durchgeführt werden konnte.  
 
Zur Altersgruppe der 25 bis 45 -Jährigen zählten 54%, zur Gruppe der 46 bis 66 -Jährigen 41% der Be-
sucher. Unter 25-Jährige werden im Rahmen der Beratung ausdrücklich auf die speziellen Angebote 
für diese Zielgruppe wie Jungendbüro, JMD oder den Hot -Spot Chorweiler hingewiesen. Dennoch 
nutzte ein Anteil von 5% das Angebot der Beratungsstelle.  
 
Keinen Schulabschluss hatten 21% der Menschen, bei weiteren 42% waren die Abschlüsse nicht an-
erkannt. Ansonsten wurden als Abschlüsse genannt: 21% Hauptschule, 7 % mittlere Reife und Hoch-
schulreife.  
Unverändert die Nennungen zum Ausbildungsstand: 23% hatten eine Berufsau sbildung absolviert, 
weitere 4% besaßen eine Fach- oder Hochschulausbildung. Von diesen Ausbildungen waren aber 38% 
immer noch nicht in Deutschland anerkannt.  
Die Ausbildung abgebrochen hatten 5% der Beratungskunden, 56% gaben an, keine Berufsausbildung 
zu besitzen. 
 
Immer noch überdurchschnittlich hoch ist der Anteil der Langzeiterwerbslosen in Chorweiler. 61% 
der erfassten Personen waren länger als ein Jahr andauernd erwerbslos. Hiervon nannten eine über 
5 Jahre andauernde Erwerbslosigkeit 42% der Kontakte. 
Die Angaben zu erwerbstätigen Ratsuchenden lagen bei 21%.  
Die vorrangige  Sicherung des Lebensunterhaltes durch Erwerbsarbeit konnten  lediglich 28% der 
Befragten bestätigen. 
Der Anteil der Personen, die den Lebensunterhalt vorrangig  durch ALG II / Sozialgeld sicherstellen 
verfestigt sich bei zuletzt 48%.  
Mit 7% unverändert ist der Anteil der Menschen, die durch “privaten Unterhalt “, sprich von Ver-
wandten und Bekannten geliehenem Geld den Lebensunterhalt sicherstellen.

Jahresbericht 2020   
 
 
 26 
Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ) e. V. 
 
Aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden 
die ersten Auswirkungen der Coronakrise  deutlich, die 
schon jetzt nachhaltige Folgen für die Beschäftigung in 
Köln nach sich ziehen und mit längerem Anhalten des 
Pandemiegeschehens proportional nach sich ziehen werden.  
Im Dezember 2020 ist die Arbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen auf einen Wert von 17,6% ge-
stiegen im Vergleich zum Vorjahr. Stand Dezember 2020 sind in absoluten Zahlen 57.051 Menschen 
in Köln arbeitslos. Im Dezember 2019 lag die Arbeitslosenquote in Köln bei 7,6 %. Gegenüber dem 
Vorjahresmonat stieg die Zahl der Arbeitslosen  im Dezember  in Köln  um 26,1 %, das entspricht 
11.826 Menschen. 
Die Agentur für Arbeit, verantwortlich für den Bereich der Arbeitslosenversicherung (SGB III), betreu-
te im September 2020 21.324 Personen. Das sind 8.196 Personen oder 62,4 Prozent mehr als im Vor-
jahr.  
Das Jobcenter Köln, verantwortlich für die Grundsicherung nach dem zweiten Buch des Sozialgesetz-
buchs (SGB II), zählt im Statistikzeitraum (September 2020) 38.110 Arbeitslose. Das sind 4.267 Perso-
nen mehr als im September 2019 (+10,8 %). 
In Branchen, die die Stadt Köln insbesondere betreffen, wie z.B. der Produktion, der Reinigung, des 
Hotel-und Gaststättengewerbes, der Baubranche, Lager, Logistik und Transport, also Branchen, in 
denen oft über Arbeitnehmer*innen -Überlassung gearbeitet wird und in  denen vielfach prekäre Be-
schäftigungsverhältnisse vorliegen, wird sich die Arbeitsmarktlage weiter zuspitzen und die Anzahl 
der Entlassungen in den nächsten Monaten ansteigen. Von einer Erholung dieser Branchen ist nach 
Einschätzung der Expert*innen aufgrund der Corona- Pandemie nicht vor 2022 zu rechnen. Hier sind 
nach ersten Erhebungen Migrant*innen und Menschen mit Migrationshintergrund überproportional 
betroffen.  
 
Dicht besiedelte Stadtbezirke in Köln mit partiell klassischer Arbeiter*innenstruktur, einem traditio-
nell hohen Anteil an Einwohnern*innen mit Migrationshintergrund, vielen Geringqualifizierten, ei-
nem stetigen Zuzug von EU -Bürger*innen, Drittstaatenangehörigen inkl. Geflüchteten mit sicherem 
und unsicherem Status, stehen vor großen Herausforderungen. Fehlende Kenntnisse über den Kölner 
Arbeitsmarkt, Beschäftigungsformen, Ausbildungs -und Arbeitsmöglichkeiten, arbeitsrechtlichen Re-
gelungen und Sozialsicherungssystemen erschweren die Integration der genannten Gruppen. Sprach-
kenntnisse sind in di eser Klientel zumeist nur unzureichend vorhanden. Insbesondere bei den Ein-
wanderern*innen aus Süd -und Südosteuropa sowie aus Drittstaaten inkl. Geflüchteter (Iran, Irak, 
Syrien, Eritrea, Afghanistan) resultieren daraus erhebliche Schwierigkeiten. Die Unken ntnis über die 
Funktionsweisen unseres Arbeits- und Sozialsystems hat weitreichende Folgen und wirkt sich auf alle 
Lebensbereiche aus (Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wohnen, Existenzsicherung). Armut, Flucht aus den 
Heimatländern, fehlender Zugang zu Soziall eistungen bei EU -Bürgern*innen (ohne Nachweis einer 
Tätigkeit), Sicherung des Aufenthalts in Deutschland erzeugen aufgrund der Existenznöte hohen 
Druck. Annahme von Tätigkeiten ohne Arbeitsvertrag, ohne arbeitsrechtliche Absicherung oder Ar-
beitsschutz, Vertrauen auf Empfehlungen der Community, darüber Vermittlung in bestimmte Bran-
chen, Tätigkeitsaufnahme über Werkvertrag/Leiharbeit/Zeitarbeitsfirmen, Scheinselbständigkeit (u.a. 
Bau-, Reinigungsgewerbe, Paketzustellung) sind die Folge  
Hinzu kommen die Saisonarbeiter*innen, die in erster Linie in der Landwirtschaft und auf dem Bau 
anzutreffen sind. Arbeitnehmer*innen, die unter großen Versprechungen und großen Erwartungen 
den deutschen Arbeitsmarkt aufsuchen und in der Folge zum Teil unhaltbaren Arbeitsb edingungen 
ausgesetzt sind. Diese Gruppe ist, - aufgrund fehlender Kenntnisse von Sprache, Kultur und Rechts-
grundlagen-, noch weniger in der Lage, ihre Ansprüche zu artikulieren, geschweige denn durchzuset-
zen.

Jahresbericht 2020   
 
 
 27 
 
Trotz einschränkender Strukturen durch die Pan demielage wurden im Jahr 2020 im KALZ 1.373 
Beratungen durchgeführt 
 
Vom 01.01.2020 wurden bis zum 31.12.2020 1.373 Beratungen im KALZ durchgeführt. Damit bewegt 
sich die Beratungsarbeit trotz den einschränkenden Bedingungen der Pandemie auf Vorjahresniveau. 
Umso erstaunlicher ist dieses Ergebnis vor dem Hintergrund längerer Beratungszeiten, bedingt  durch 
eine Zunahme, - auch pandemiebedingter-, Komplexität und durch einen erhöhten Arbeitszeitauf-
wand, hier vor allem bei der E -Mailberatung. Durch Erlass vom 18.03.2020 des Ministeriums für Ar-
beit, Gesundheit und Soziales NRW waren persönliche Beratungen vorübergehend gänzlich verboten. 
Trotz der dadurch auf das Jahr gesehen reduzierten Anzahl der Präsenzberatungen, fanden immerhin 
unter Beachtung der beso nderen Hygienebestimmungen und Abstandsregelungen  noch 50% der 
Beratungen persönlich, 30% per E -Mail und 20% telefonisch statt. Frauen nahmen das Beratungsan-
gebot zu 60%, Männer zu 40% wahr. Es gelang unserer Einrichtung  und den Mitarbeitenden  mit 
Wirkung des Erlasses vom 18.03.2020  innerhalb von 24 Stunden , das persönliche Beratungsange-
bot gänzlich auf digitale Beratungsformate umzustellen. 
 
Der Zugang zur Beratung, das Beratungssetting als auch die Ausgestaltung der Arbeitsplätze wur-
den gemäß den Vorgabe n des Robert -Koch-Institutes und verschiedener Verordnungen und Erlas-
sen umgesetzt und den fortschreitenden Prozessen in der Bekämpfung und Vermeidung von An-
steckungen in der Corona -Pandemie angepasst. Zusätzlich sind die Beratungsräume seit Oktober 
2020 jeweils mit einem Luftentkeimungsgerät ausgestat tet. In der Geschäftsführung und Verwal-
tung von KALZ e.V. wurden Home-Office Konzepte zeitnah umgesetzt. 
 
Insgesamt wurde das Angebot von Menschen aus über 100 Herkunftsländern genutzt. An der Spitze 
liegen hier Bürger*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft (74%), gefolgt von tür kischen Staatsbür-
ger*innen (4%) oder Menschen mit türkischem Migrationshintergrund (13%), Irak (7%), Italien (6%), 
Syrien (5%), Polen und Eritrea (4%), Iran (4 %), und Russland (3%). Allein die Vielzahl und Unter-
schiedlichkeit der Ratsuchenden zeigen, vor welchen Herausforderungen die Berater*innen in 
sprachlicher, interkultureller Hinsicht und im Hinblick auf die professionellen Sach- und Fachkennt-
nisse stehen. Diese Herausforderungen multiplizierten sich durch die Bedingungen der Pandemie 
erheblich. 
 
75% der Ratsuchenden sind zwischen 25 und 55 Jahre alt, weitere 20  % sind über 55 Jahre alt. Ledig-
lich 5% der unter 25 Jährigen nutzten die Beratung im KALZ.  
Die Ratsuchenden verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet in folgender Reihenfolge der Stadtbe-
zirke: Ehrenfeld (26%), Innenstadt (18%), Nippes (11%), Kalk und Mühlheim (jeweils 10%), Lindenthal 
(9%), Chorweiler (7%), Porz und Rodenkirchen (je 5%). Im merhin 5% der Ratsuchenden kommen aus 
den an Köln angrenzenden Kreisgebieten. 
15% der Ratsuchenden sind von Arbeitslosigkeit bedroht, 31% sind bis zu einem Jahr, 28% ein bis drei 
Jahre, 6% drei bis fünf Jahre und immerhin 20% länger als fünf Jahre arbeitslos. 
Lediglich 23% verfügen über keinen Berufsabschluss. Insgesamt 74 % sind hochqualifiziert und verfü-
gen über einen Berufsausbildung (51%) oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium (22%). 
Der Lebensunterhalt wird schwerpunktmäßig durch SGB II–Leistungen bei knapp der Hälfte aller Rat-
suchenden sichergestellt (48%), gefolgt von Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (18%) und 
SGB III-Leistungen (15%), sowie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (5%),  Rente (4%), Kranken-
geld (3%), Leistungen nach dem SGB XII (2%) und privater Unterhalt (2%). 
Gegenstand der Beratung waren zu 78% SGB II – Beratungsthemen, zu 18% Anliegen des SGB III, zu 
9% SGB XII-Beratungsthemen und zu je 5% zum Wohngeldgesetz und zum Arbeitsrecht.

Jahresbericht 2020   
 
 
 28 
Die Beratungsthemen gliederten sich  schwerpunktmäßig zu 31% um Hilfen bei der Antragstellung, 
der Antragsannahme und Bearbeitung, zu 30% um die psychosoziale Situation der betroffenen Men-
schen, zu 29% um die Anrechnung von Einkommen, zu 25% um die Bescheidprüfung, zu jeweils 17% 
um die Kosten der Unterkunft und um die Widerspruchbearbeitung. Immerhin 12% aller Beratungen 
fanden zum Thema Existenzsicherung und 9% zum Thema Schulden statt. 3% der Ratsuchenden wa-
ren mittellos und weitere 3% waren ohne Krankenversicherung. 
 
Statistisch konnten a ufgrund der Vorgaben der Datenbank weitere „aktuelle Problemlagen“ nicht 
gesondert erfasst werden. Sie summieren sich unter „Sonstige Beratungsthemen“ auf 28% . Hierzu 
gehörten schwerpunktmäßig Beratungen zu aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit der  
Covid 19-Pandemie. Insbesondere sind Beratungen zu nennen, die Anliegen zum Kurzarbeitergeld, 
zu Soforthilfen zum Gegenstand hatten. Darüber hinaus beriet das KALZ umfassend zu Möglichkeiten 
von Soloselbstständigen und Künstler*innen, die ihren Lebensunte rhalt nicht weiter finanzieren 
konnten. Beratungsanfragen klärten Fragen  zur digitalen, vereinfachten Antragstellung und der 
fehlenden, persönlichen Erreichbarkeit der Sozial - und Arbeitsverwaltung, insbesondere des Job-
center Köln. Häufig wurde beraten zu (notwendigen) Mitwirkungspflichten, insbesondere im Rah-
men der vereinfachten Antragstellung. Hoch frequentiert waren zudem Beratungen zur Übernahme 
von digitalen Endgeräten für Schulpflichtige, die oder deren Familie im Leistungsbezug standen und 
stehen. 
 
Mit Einführung  des SGB II im Jahr 2005 haben die Themen Armut, Existenzsicherung und die Ein-
schnitte in Arbeitnehmer*innenrechte (prekäre Beschäftigung, Working Poor, Arbeitssicherheit, Ge-
sundheitsschutz, befristete Verträge, Zeitarbeit) überproportional z ugenommen. Die Einführung und 
Umsetzung von HARTZ IV haben in Realität zu einer massiven Einschränkung von Arbeitneh-
mer*innenrechte, sowie zu einer teilweisen Zerschlagung des Tarifgefüges und zur Absenkung der 
Tarife geführt. 
Erschreckend in diesem Prozess ist  in der Folge  die zunehmende Entwicklung von Kinderarmut in 
einem der reichsten Länder der Welt und die Erkenntnis, dass aufgrund der Lohnentwicklung, - auch 
bei Facharbeiter*innen mittleren Einkommens - ab dem dritten Kind der Anspruch auf Kind erzu-
schlag oder auf aufstockende SGB II Leistungen fast zum Regelfall wird. 
Die Not der Kinder erstreckt sich neben offensichtlichen, finanziellen Bedrohungen und gesundheitli-
chen Einschränkungen  auch auf Teilhabe - und Bildungsh emmnisse. Insbesondere im Ra hmen der 
Covid-19-Pandemie wurde Homeschooling zur Normalität. Schulpflichtige Kinder bedurften deshalb 
eines Computers oder eines Tablets mit funktionierender Kamera sowie einen Drucker. Anders konn-
te sich eine adäquate Teilnahme am Online -Unterricht 2020 nicht gestalten lassen. Die Antragstel-
lung zur Übernahme dieser Anschaffung wurde seitens der Behörde, insbesondere seitens des Job-
center 2020 grundlegend verwehrt. In Ausnahmefällen war eine Übernahme möglich, eine Bedarfs-
deckung war nicht gegeben. 
 
Für Ratsuchende mit multiplen und komplexen Problemlagen begreift sich das KALZ nicht nur als  
(erste) Anlauf- und Beratungsstelle für die unsere Beratungsstruktur aufweisenden Themen der Exis-
tenzsicherung und der Arbeitsbedingungen, sondern auch in einer Kompass-Funktion. Das KALZ 
verweist und vermittelt Ratsuchende für weitere Beratungsbedarfe an die richtigen Beratungsstel-
len und Einrichtungen, und stellt bei akutem Dringlichkeitsbedarf von sich aus direkte Kontakte zu 
diesen her. So leisten wir einen um fassenden Beitrag zu einer ganzheitlichen Verbesserung der per-
sönlichen Lebensweltsituation der Betroffenen. 
Erhöhte Anfragen erreichte das KALZ 2020 von Kolleg*innen anderer Beratungsstellen und Einrich-
tungen. Diese fachkollegialen Beratungen verdeutliche n ebenso, dass die Ratsuchenden in allen Le-
bensbereichen und insbesondere in ihrer Existenzsicherung durch die Auswirkungen der Pandemie-

Jahresbericht 2020   
 
 
 29 
lage Unterstützung benötigen und  diese über direkten oder indirekten Kontakt mit unserer Bera-
tungsstelle adäquat erfahren konnten. 
Die Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung von Studierenden  unserer Profession fördert das KALZ 
langjährig in Kooperation mit den Hochschulen in Köln und Düsseldorf. 
 
Das KALZ bot das jahrelang gut angenommene Begleitprojekt, in dem ehrenamtliche Kräfte ratsu-
chende Personen zu persönlichen Terminen bei Behörden unterstützend begleiten, auch im Jahr 
2020 an. Wegen der Verschärfungen durch die Pandemielage ruhte das Beglei tprojekt ab dem 
16.03.2020, aufgrund der fehlenden Einsat zmöglichkeiten, da die öffentliche Verwaltung für Publi-
kumsverkehr fast gänzlich verschlossen war und bis heute noch weitgehend ist. Wenn die Dienstge-
bäude wieder für Publikumsverkehr öffnen, wird das Begleitprojekt des KALZ weiterhin einen wichti-
gen Beitrag zur Unterstützung der ratsuchenden Menschen leisten. 
Die Beratungsangebote des KALZ bieten auch in Zeiten einer weltweiten Pandemie Unterstützung, 
Stärkung der eigenen Ressourcen und Hilfe zur Selbsthilfe in Lebenssituationen der Verarmung und 
Aussichtlosigkeit durch Erwerbslosigkeit oder nicht auskömmlichem Arbeitsentgelt.  
 
Auch in 2020 konnten über das Angebot der ESF/NRW geförderten Beratungsstelle hinaus, zusätzlich 
ALG II Beratungen und die Beratung zur Integration in den Arbeitsmarkt – Wege in Arbeit weiterge-
führt werden.  
Das KALZ ist als anerkannter lokaler Akteur in der Arbeitsmarkt - und Sozialpolitik in verschiedenen 
Gremien, Facharbeitskreisen und seit 01.01.2005 im Beirat des Jobcenters Köln vertreten. In zahl-
reichen medialen Veröffentlichungen begreift sich das KALZ in Lobbyfunktion für erwerbslose, ar-
me und obdachlose Menschen in regionaler und überregionaler Reichweite.  
 
Zur Erfüllung der Kundenanforderungen, zur Planung, Durchführung, Überwachung und Ver-
besserung aller unserer Tätigk eiten ist im KALZ seit 11.12.2012  ein QM-System entsprechend 
den Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – 
AZAV eingeführt worden welches im gesamten Unternehmen praktiziert wird. KALZ e.V ist mit 
seinen Projekten gemäß der AZAV bis zum Jahr 2024 zertifiziert. 
 
Umstrukturierung der ESF/Landesförderung – Einführung der „Beratungsstelle Arbeit“ - Zusätzliche 
Beratungsschwerpunkte ab 2021: „Arbeitsrecht“ und „Prekäre Beschäftigung“ 
Mit der „ Beratungsstelle Arbeit“ hat KALZ e.V. (Mitglied im Diakonischen Werk) in Bietergemein-
schaft mit ABC Höhenhaus (Caritasverband  Köln) und Vingster Treff (DPWV)  die Aufforderung zur 
Beantragung der ESF/Landesförderung NRW und mit Datum vom 04.12.2020 auch den Bewilligungs-
bescheid der Be zirksregierung Köln erhalten. Inhaltlich wird der Beratungsauftrag um die Themen 
„Arbeitsrecht“ und „Prekäre Beschäftigung“ erweitert.  
 
 
Vingster Treff, Bürgerzentrum Vingst 
 
Daten zur Kontaktaufnahme 
2020 hat die Beratungsstelle 1010 Beratungen schwerpunktmäßig zum SGB II, III und XII sowie zu 
angrenzenden Rechtskreisen, zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen, als auch im  Rahmen der berufli-
chen Orientierung und Anbindung an den Arbeitsmarkt durchgeführt.  Die professionellen Beratun-
gen sind in deutscher, kurdischer, türkischer, englischer, französischer und spanischer  Sprache er-
folgt.

Jahresbericht 2020   
 
 
 30 
Fanden die Beratungen sonst zu 95% in einem persönlichen Kontakt statt, hat sich dies 2020 auf-
grund der Pandemie erheblich geändert. Nur noch 58% der Beratungen fan den in einem persönli-
chen Termin statt. Ein weiterer Großteil (37%) wurde telefonisch durchgeführt . Die Anfragen per 
Email machten 6% der Beratungen aus und waren damit 6 Mal zahlreicher als im Vorjahr.  Verein-
zelt fanden Beratungen auch Online statt. Darüb er hinaus ist durch die hohe Zahl der telefonischen 
Beratungen eine Zunahme der Kurzkontakte fest zu stellen (16%). 40% der Ratsuchenden haben die 
Beratungsstelle zum ersten Mal aufgesucht. 44% waren Folgekontakte.  
Bis Mitte März fanden die Beratungen noc h zu 95% in Präsenz statt. Im ersten Lockdown bis Mitte 
April erfolgten dann fa st ausschließlich telefonische bzw. Emailberatungen. Danach konnten Bera-
tungen entsprechend den Hygiene - und Coronaschutzbedingungen nach Terminvergabe stattfinden. 
Weiterhin wurden zahlreiche Beratungsgespräche telefonisch oder digital durchgeführt, um persönli-
che Kontakte gering zu halten. Anfang Dezember erfolgte wieder die Umstellung auf telefonische 
bzw. digitale Beratung. Notfalltermine vor Ort waren ganzjährig möglich und wurden durchgeführt.  
 
Personenbezogene Daten 
Die Umstellung auf vermehrt telefonische und digitale Beratung hat den offenen und niederschwelli-
gen Zugang zur Beratungsstelle erschwert. In diesem Zusammenhang erklärt sich auch die Verände-
rung beim Migration shintergrund der Ratsuchenden. Lag dieser in den Jahren zuvor konstant zwi-
schen 75-85%, ist diese Zahl nun auf 69% zurückgegangen. Für viele Ratsuchende mit unzureichen-
den sprachlichen Kenntnissen und fehlenden digitalen Kompetenzen, stellte der telefonisc he Kon-
takt, bzw. die Kontaktaufnahme per Email eine zu große Hürde dar.  
Durch die Zunahme der telefonischen und digitalen Beratung, sah die Verteilung der Ratsuchenden 
aus Köln etwas durchmischter aus, als in  den vergangenen Jahren.  5 % der Ratsuchenden k amen 
darüber hinaus außerhalb Kölns. 
Beratungsschwerpunkte 
Die Beratungsanfragen waren 2020 sehr hoch. Allerdings war der niederschwellige Zugang seit März 
nicht mehr gegeben (Wegfall der Offenen Sprechstunde, eingeschränkter offener Zugang). So fanden 
Beratungsgespräche nur nach vorheriger Terminvergabe bzw. telefonisch oder per Email statt, was 
oft zu langen Wartezeiten führte. Die Auswirkungen der Pandemie hatten zud em eine Zunahme der 
Anfragen zur Folge, sodass viele Ratsuchende teils 2 -3 Wochen auf einen Termin warten mussten. 
Viele Ratsuchende mussten daher an andere Beratungsstellen weiter verwiesen werden, auch wenn 
die Kollegen*innen der Beratungsstellen des Köl ner Beratungsnetzes ebenfalls von ähnlichen Prob-
lemen berichteten. Bei Anhalten der Pandemie wird dies weiterhin ein Problem für die Kölner Be-
ratungsstellen darstellen.  
Die eingeschränkte Erreichbarkeit der Behörden wirkte sich auf die Arbeit der Beratungsstelle aus. So 
übernahm diese vermehrt die Rolle eines Vermittlers zwischen Ratsuchenden und Behörden ein. Die 
Beratungsintensität nahm dadurch deutlich zu  (Kontaktaufnahme mit Behörden, Scannen von An-
trägen und Dokumenten, Weiterleitung sensibler Daten p er zertifizierter Email). Da eine Klärung in 
einer Präsenzberatung bei den Behörden erschwert bzw. gar nicht möglich war, konnte oft keine 
Weiterleitung erfolgen. Dies erforderte vielfach Folgeberatungen und eine weitere Klärung der Fälle 
im direkten Kontakt der Beratungsstelle mit Ämtern und Behörden.  
Der Hauptschwerpunkt der Beratung lag, wie in den Jahren zuvor, im SGB II. Viele Beratungsthemen 
sind im Kontext schwieriger sozialer/ finanzieller Bedingungen, prekärer Arbeitsverhältnisse, einge-
schränkter Erwerbsmöglichkeiten zu sehen. Ein Großteil der Anfragen betraf mit 28% die Existenzsi-
cherung, was in direktem Zusammenhang mit Arbeitsverlust und Wegfall von Einkünften aufgrund 
der Pandemie zu sehen ist. In vielen Branchen, kam es zu einer Zunahme der Ar beitslosigkeit. Trotz 
der vielfach eingesetzten Kurzarbeit fielen zahlreiche Arbeitsplätze weg. Vor allem die Gastronomie, 
Kalk Mülheim Porz Rodenkirchen Ehrenfeld Sonstige Stadtteile 
63% 17% 8% 4% 4% 4%

Jahresbericht 2020   
 
 
 31 
Tourismus und der Handel waren davon betroffen. Einbrüche waren aber auch im Bereich Kultur und 
Veranstaltungen, Verkehr sowie vielen  weiteren Branchen zu sehen. Damit verbunden waren auch, 
mit 21% der Beratungsgespräche,  Hilfen bei der Antragstellung  und die Durchsetzung von Leis-
tungsansprüchen. 14% der Ratsuchenden hatten Fragen rund um das Thema Wohnen und Unter-
kunft. Diese betrafen unter anderem (zu) hohe Mietkosten, unzumutbare Wohnv erhältnisse, Miet-
schulden oder drohende Obdachlosigkeit.  
Unterstützung in prekären Arbeitsverhältnissen und bei Arbeitsausbeutung wurde 2020 zu einem 
Schwerpunkt der Erwerbslosenberatungsstelle: unrechtmäßige Kündigungen, zweifelhafte Zeitar-
beitsverträge, Unregelmäßigkeiten im Arbeitszeitenkonto waren Thema in den Beratungsgesprächen. 
Durch die Kooperation mit den Projekten „Faire Integration“ sowie „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair 
gestalten“ konnt en arbeitsrechtliche Themen fachlich begleitet und Lösungen erarbeitet werden. 
Zudem fand eine Infoveranstaltung für bulgarische Arbeitnehmer*innen  in ihrer Muttersprache 
statt, in der viele Interessierte einen Einblick in ihre Rechte als Arbeitnehmer*inne n gewinnen konn-
ten.  
Die Zusammenarbeit mit der Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer*innen (MBE) 
des Vingster Treffs spielte 2020 hinsichtlich des rechtmäßigen Aufenthalts eine wichtige Rolle. Durch 
die eingeschränkte Erreichbarkeit der Ausl änderbehörde ergaben sich vielfach Schwierigkeiten hin-
sichtlich der Existenzsicherung. In Kooperation mit der MBE gelang es, in solchen Fällen durch den 
direkten Kontakt mit der Ausländerbehörde schnelle Lösungen zu finden.   
 
Kurse und Angebote 
Da 2020 di e Kontaktaufnahme mit Behörden und Arbeitgebern oftmals digital erfolgte (Online -
Anträge, Emailversand von Dokumenten, Bewerbungsgespräche per Video) wurde die Computer & 
Smartphone Beratung online per Videozugang angeboten. Festgestellt wurde, dass viele Ratsuchen-
de über wenig digitale Kompetenzen, kein Endgerät oder ausreichend Datenvolumen (Inter-
net/Smartphone) verfügen, so dass verstärkt Unterstützung bei der Vermittlung von Kenntnissen und 
der Überleitung von Dokumenten an Behörden geleistet werden musste.  
Langzeitarbeitslose Menschen machen einen Großteil der Ratsuchenden in der Erwerbslosenbera-
tung aus. Für diese Gruppe gilt es, sie neben der Beratung, an bestehende und neue Gruppenange-
bote anzubinden. Neben dem Aspekt der sozialen Teilhabe – Armut – fehlende soziale Netzwerke 
und sozialer Isolation war die Einbindung an entsprechende Angebote ein Ziel der Beratung. Trotz 
der erschwerten Bedingungen durch die Pandemie ist es gelungen in eingeschränktem Maße und für 
eine kleine Anzahl von Interessierten, Kurse bzw. Treffen durchzuführen.  
Die (Wieder) -Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt  ist ein wichtiges Thema in der Beratung.  
Termine zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen konnten je doch nicht telefonisch angeboten wer-
den, wodurch es zu einem Rückgang der Zahlen gekommen ist. 2020 fanden 88 Termine in Präsenz 
statt. Unterstützung gab es dafür erstmals bei „digitalen“ Bewerbungsgesprächen, die per Video 
durchgeführt wurden.  
Fortbildungen zum SGB II für Fachkolleg*innen sind seit Jahren fester Bestandteil der Angebote der 
Erwerbslosenberatung im Vingster Treff . Im Rahmen der Digitalisierung ist es gelungen die erste 
Online-Fortbildung für Fachkollegen*innen per Online - Seminar durchzuführen. Im Februar fand zu-
dem eine Schulung in Präsenz zum Thema „Zugang zu Sozialleistungen für EU -Bürger*innen“ statt, 
die die Erwerbslosenberatungsstelle auf Anfrage des KI durchführte. 
 
Weitere Beratungsangebote und Kooperationen 
Wichtiger Bestandteil de s Beratungsangebots war auch die Beratung durch die Schuldnerhilfe Köln 
gGmbH und der Verbraucherberatung im Quartier. Die Beratungen wurden während der Lockdown-
phasen telefonisch oder per Email durchgeführt und die Offene Komm -Struktur ab Mai durch termi-
nierte Beratungen ersetzt.

Jahresbericht 2020   
 
 
 32 
Sehr wichtig war auch der Austausch und die die Zusammenarbeit mit Regel- und Fachdiensten u.a. 
Familien- und Frauenberatungsstellen, der Wohngeldstelle, Gesundheits- und Jugendamt, Behörden, 
der G.A.G. sowie Einrichtungen der Wo hnungslosenhilfe, sodass Ratsuchende gut angebunden wer-
den konnten bzw. Lösungen im direkten Kontakt erarbeitet wurden.  
 
Vernetzung, arbeitsmarktpolitische Programme, Öffentlichkeitsarbeit 
Die Einbindung und der Austausch in vielen überregionalen, regionalen und sozialraumorientierten 
Arbeitskreisen und Netzwerken waren weiterhin wichtig, um eine gute Beratungsarbeit zu gewähr-
leisten. Neben dem AK Armes Köln, ( der Vingster Treff koordiniert in Köln gemeinsam mit dem Köl-
ner Arbeitslosenzentrum KALZ den  Arbeitskreis), dem Stadtteiltreffen Vingst/Höhenberg, nahm die 
Beratungsstelle auch an den SGB II Austauschtreffen mit der Leitung des Jobcenters teil. Diese konn-
ten auch 2020 größtenteils per Video bzw. Telefonkonferenzen durchgeführt werden.   
Durch die aktive Mitwirkung im Jobcenterbeirat , konnten spezifische Probleme aus der Beratung, 
die vermehrt bei ALG II Beziehenden auftraten, gezielt angesprochen werden. Wichtig waren auch 
die gute Kooperation und der Austausch mit den Team - und Standortleitungen, vor allem des 
Standorts Kalk, sowie dem Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters , welche bei schwierigen 
Fällen sehr hilfreich war.  Vor allem in Zeiten der schwereren Erreichbarkeit des Jobcenters und der 
eingeschränkten persönlichen Beratungsmöglichkeiten war dieser Austausch umso wichtiger, um bei 
schwierigen und vor allem existenzsichernden Problemen über den kurzen Amtsweg schnelle Lösun-
gen herbeizuführen.  
 
Über Veranstaltungen und Angebote gab es Pressemitteilungen, einen regen tel efonischen und digi-
talen Austausch mit (sozial -) politischen Akteuren und die Weiterleitung von Angeboten an lokale 
Netzwerke. Über aktuelle Angebote, Änderungen durch Corona etc. wurden die Besucher*innen und 
Interessierte über Aushänge sowie durch die Webseite des Vingster Treffs informiert.  
 
Seit 2016 erfolgte stufenweise der barrierefreie Ausbau der Beratungsstelle . Zunächst der Umbau 
des Beratungsbüros, 2 Jahre später der barrierefreie Eingangsbereich und nun 2020, durch eine Stif-
tung, der Umbau der Toiletten. 
 
Der Vingster Treff ist ein zertifizierter Träger nach AZAV . In der Beratungsstelle werden regelmäßig 
Kundenzufriedenheit (über Beratung, Angebote und Veranstaltungen), Beschwerdemanagement 
und die Zufriedenheit der Referenten*innen erhoben, analysiert und ausgewertet.  
Sachberichte der Arbeitslosenzentren 
 
Frauen gegen Erwerbslosigkeit e. V. 
 
Der Verein Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. ist das einzige Arbeitslosenzentrum für Frauen in Köln 
und Umgebung. Seit 1984 setzen wir uns für die Belange erwerbsloser Frauen ein. Der Vereinsname 
wurde von den Vereinsgründerinnen damals bewusst gewählt und ist auch heute noch hochaktuell, 
denn durch ihre nicht entlohnte Arbeit im privaten und sozialen Bereich sind di e wenigsten Frauen 
arbeitslos –häufig aber erwerbslos ! Eine Erkenntnis, die sich in Zeiten der Coronapandemie erneut 
bestätigt und verfestigt hat.

Jahresbericht 2020   
 
 
 33 
1. Ausgangslage- die Folgen der Coronapandemie 
Frauen sind die Verliererinnen der Krise, sie sind in der Regel  mehrfach belastet, durch fehlende Kin-
derbetreuung, Homeschooling, evtl. Familien-Quarantäne oder Pflege von Angehörigen. Viele haben 
in der Pandemie ihre Minijobs verloren ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Ausfallentschädi-
gung. Armut und das Gefühl von Überforderung und Ausweglosigkeit wachsen. Familiäre Konflikte 
und häusliche Gewalt nehmen zu. Insbesondere Frauen mit Zuwanderungsgeschichte und nicht aus-
reichenden Sprachkenntnissen sind auf Unterstützung angewiesen. Der Zugang zu aktuellen Informa-
tionen und medizinischer Versorgung war und ist für viele erschwert, Arzttermine wurden/ werden 
verschoben oder fallen ganz aus. Pandemiebedingt fehlt es an notwendigen Ansprechpartner*innen 
in Behörden, Institutionen, bei Rechtsanwält*innen, Schulen oder Ki tas. Geflüchtete Frauen sind in 
den Gemeinschaftsunterkünften besonderen Risiken und Belastungen ausgesetzt. Viele sind sprach-
lich und technisch noch nicht in der Lage, komplexere Sachverhalte per Telefon zu schildern oder 
durch Internetprogramme wie Skype oder Zoom zu kommunizieren. Sie sind auf face to face Kontak-
te angewiesen. 
 
2. Zielgruppen und Beratungsthemen in 2020 
Unsere Angebote richten sich an alle Frauen; unabhängig von kultureller Herkunft, Bildungshinter-
grund, Religionszugehörigkeit, Familienstand oder sexueller Orientierung. Bei Bedarf bieten wir auch 
Beratung im Familienverbund an. Frauen mit Migrationshintergrund und Fluchtgeschichte bildeten 
mit 75% die größte Zielgruppe, gefolgt von den Alleinerziehenden mit 55%. Viele Ratsuchende bezo-
gen sei t vielen Jahren Transferleistungen und ihre Lebenssituation wurde geprägt von Armut, Ar-
beitslosigkeit und vielfachen psychosozialen Problemlagen. Und auch wenn eine Beschäftigung vor-
lag, waren die Einkommen häufig so gering, dass die Betreffenden auf aufst ockende Leistungen nach 
SGBII angewiesen waren. Andere haben erst in der Pandemie Job und Einkommen verloren und 
suchten nach Möglichkeiten der Existenzsicherung: z.B. Minijobberinnen ohne Anspruch auf Kurzar-
beitergeld, Selbstständige, Freiberuflerinnen, d ie ihre Ersparnisse aufgebraucht hatten oder Studen-
tinnen die aufgrund einer Schwangerschaft bedürftig geworden sind. In den letzten Jahren hinzuge-
kommene Zielgruppen waren zudem Neu -Zuwanderinnen aus Süd -Osteuropa sowie Transsexuel-
le/Transgender mit und o hne Migrationshintergrund. Die Ratsuchenden kamen aus dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet, vornehmlich jedoch aus den linksrheinischen Stadtteilen. 5% aus dem Umland. 
Neben den genannten psychosozialen Problemlagen waren die wichtigsten Beratungsthemen: 
Alles rund um das SGBII:  Existenzsicherung, Bescheidprüfung, Widerspruch, Mehrbedarfszuschläge, 
GEZ, Köln Pass, Berufswegeplanung; Aus- und Weiterbildung, Kosten für Unterkunft, Anrechnung von 
Nebeneinkommen; 
Fragen zum SGB XII; AsylbLG, 
Wohnungsproblematik, Kindergeld, Kontakt mit Jugendamt und Lösung für fehlende Kinderbetreu-
ung; 
Fragen zur Erwerbsminderungsrente; 
Fragen zu SGB III (Berufsrückkehrerinnen); 
SGBIX: besondere Leistungen für Menschen mit Behinderungen (Schwerbehindertenrecht, Eingliede-
rungshilfen, Rehabilitation und Teilhabe).  
 
3. Angebote des Arbeitslosenzentrums

Jahresbericht 2020   
 
 
 34 
Als interkulturelle Anlaufstelle für erwerbslose Frauen in Köln Nippes ist der Verein vielen Ratsu-
chenden gut bekannt. Seit Jahren besteht ein interkulturelles, mehrsprachiges Team. Bei Bedarf kön-
nen Beratungen in folgenden Sprachen angeboten werden: Farsi, Arabisch, Türkisch, Russisch, Bulga-
risch, Rumänisch, Tigrinya, Englisch, Französisch, Spanisch und Kurdisch.  Da die Einrichtungsräume 
barrierefrei sind, ist das Angebot auch für Frauen  mit gesundheitlichen Belastun-
gen/Einschränkungen und Schwerbehinderte zugänglich . Während der Angebote besteht normaler-
weise die Möglichkeit der Kinderbetreuung.  
 
Nachdem im 1. Quartal die Angebote zunächst wie geplant durchgeführt wurden, haben wir unmi t-
telbar nach Aufforderung der Behörden ab dem 13.3.2020 die Angebote auf alternative Wege umge-
stellt. Die Erreichbarkeit war telefonisch, postalisch und per Email zu den geforderten Öffnungszeiten 
stets gegeben, Beraterin und Sprachmittlerinnen konnten, mi t Handys ausgestattet, telefonische 
Beratungen auch im Homeoffice anbieten. Dringende Notfallberatungen fanden zu Beginn des 1. 
Lockdowns zunächst im Außenbereich (Innenhof) statt. Mit Beginn der Lockerungen sind diese unter 
Berücksichtigung der Hygieneschutzregeln (Trennscheibe, AHA Regeln, Verteilung kostenloser Mund-
Naseschutzmasken) auch in der Einrichtung wieder möglich Die wöchentlichen Gruppenangebote 
(Bewerbungswerkstatt, PC-Training, Konversation DaF, Alphabetisierung, Infocafé mit wechselnden 
Referentinnen, Exkursionen, Ausflüge, Workshops, Feste und Veranstaltungen konnten nicht wie 
geplant stattfinden. Eingerichtet wurde ein digitaler Lernraum auf unserer Website, der mit Passwort 
geschützt, interessierten Ratsuchenden zur Verfügung steht. Für di ejenigen, die weder über die 
sprachlichen Voraussetzungen verfügen, noch Zugang zum Internet haben, wurden auf Anfrage re-
gelmäßig Lern - und Infomaterialien in verschiedenen Sprachen postalisch versendet zu:  Sprache 
lernen, Infos rund um Corona, Gesundheit, Entspannung, Gewaltschutz, Schulden, Medien, Kinderbe-
treuung, sowie Ausflugtipps, kleine Bastelanleitungen, Spiele. Bewerbungsunterlagen konnten digital 
erstellt werden 
 
4. Zahlen und Statistik 
Um einen genaueren Überblick zu geben, wird im Folgenden unterschieden in: 
a) Besucherinnen, d.h. diejenigen, die Präsenzangebote (Beratung und Gruppenangebote) wahrge-
nommen haben 
b) Nutzerinnen, diejenigen die Distanzangebote wahrgenommen haben (telefonische Beratung, tele-
fonische Kurzberatungen/Anfragen, Beratung per Email, digitaler Lernraum, Distanzlernen). 
 
Im 1. Quartal wurden vom 10.1.2020  bis einschl. 13.3.2020 Präsenzberatungen und Gruppenveran-
staltungen wie geplant durchgeführt. U.a. eine Veranstaltung zum Internationalen Frauentag. Danach 
wurden die Angebote den jeweiligen Coronaschutzregelungen angepasst. 
 
a) Besucherinnen insgesamt 939 (in Präsenz):  
439 dokumentierte Einzelberatungen (Präsenz- Beratungen)  
500 Besucherinnen der Gruppenangebote im 1. Quartal: 
(280 Konversation Deutsch als Fremdsprache / Alphabetisierung - 140 Infocafe´ - 80- Bewerbungs-
werkstatt )  
 
b) .Nutzerinnen insgesamt 1.914 :

Jahresbericht 2020   
 
 
 35 
50 Telefonische Beratungen (z.T. mit Sprachmittlerinnen) 
75 Kurzberatungen per Email 
1.250 telefonische Kurzberatungen/Anfragen 
35 Zugänge zum digitalen Lernraum (Nutzung ist regelmäßig wöchentlich möglich, wird ständig er-
weitert, da wir nicht nachhalten können, wie oft einzelne Frauen den Lernraum genutzt haben nen-
nen wir nur die absolute Zahl) 
204 Nutzerinnen des Distanz lernens (an 34 Terminen wurden Materialien an uns bekannte Teilneh-
merinnen per Post verschickt). 
 
Kellerladen e. V. 
 
Im Jahr 2020 kam es zu 861 Kont akten. 165 Kontakte 
führten zu Beratungen und längerfristiger Begleitung (z.B. 
Verhinderung einer Wohnungsr äumung). Hinter den Kontakten stehen 44 Personen (29 Frauen, 15 
Männer), die das Jahr über immer wieder Beratungs - und Begleitungsbedarf haben. Nicht dabei sind 
unzählige Kurzkontakte, die lediglich zur Information dienen und dem Einzelnen helfen, Dinge ev tl. 
schneller zu erledigen.  
Da wir hier in einem Siedlungsgebiet in unmittelbarer Nähe zu den Menschen befinden, fanden fast 
alle Kontakte direkt im persönlichen Gespräch statt (99 %), die telefonischen Kontakte betrugen 1 %. 
Wie in den Jahren zuvor, blie b es nicht bei einem einmaligen Kontakt, son dern es gab Folgekontakte 
(19 %). Oft hilft eine Information im Rahmen eines Kurzkontaktes über Hilfen, zuständige Ämter oder 
sonstiges, damit Ratsuchende alleine weiter ihre Interessen verfolgen können. Aber ein  Kurzkontakt 
besteht häufig vor einem Beratungsgespräch oder hinterher. Hier gab es 76 % Kurzkontakte.  
 
Bei den Haushaltsgrößen ergibt sich folgendes Bild: Single -Haushalte 18 %; 2 -Personen-Haushalte 
23%, d.h. Paare oder Einelternfamilien mit 1 Kind (insgesamt alleinerziehend waren  
1 %); 3- und 4-Personen-Haushalte, d.h. Familien mit Kindern 59 %. 
Nationalitäten: deutsch 56 %; rumänisch 7 %; türkisch 9 %; in geringen Prozentzahlen ( 5 % bzw. 2 
oder 3 % ) finden sich folgende Nationalitäten Irak, Tunesien, Kroatien, Bulgarien, Syrien, Italien. 
 
Bei der Altersstruktur in unserem Zentrum fällt auf, dass der Anteil der unter 25jährigen nur mit    7 
% vertreten ist, obwohl viele Familien beraten werden. Der „Kellerladen“ verfügt über ein Jugendbü-
ro, das den Bereich U 25  abdeckt. Jugendliche/junge Erwachsene werden vom Jobcenter dorthin 
zugewiesen oder gehen freiwillig dort hin. 
25 % der Ratsuchenden waren 26-35 Jahre alt; 20 % 36-45 Jahre; 18 % 46-55 Jahre und 30 % über 55 
Jahre. 
 
Dauer der Arbeitslosigkeit: 65 % waren mehr als 5 Jahre arbeitslos; 3-5 Jahren Arbeitslosigkeit gab es 
bei 17% der Besucher; 1-3 Jahre arbeitslos waren 4 %; bis zu einem Jahr arbeitslos waren 9 % und ca. 
5 % waren von Arbeitslosigkeit bedroht. 
 
Im Bereich Schulabschluß/Ausbildung ergibt sich folgendes Bild: ohne Berufsausbildung 85 %; mit 
Berufsausbildung 10 %; mit Fach-/Hochschulausbildung  2 % ; 66 % hatten einen Hauptschulabschluß 
und 17 % einen nicht anerkannten Schulabschluß;   2 % hatten die Mittlere Reife als Abschluß, 5 % 
Abitur  und 10 % gar keinen Abschluß. 
 
Das Einzugsgebiet war hauptsächlich Nippes (hier: Bilderstöckchen) mit 93 %; di e anderen Ratsu-
chenden kamen aus  der Chorweiler 2 %  und Ehrenfeld 3 %

Jahresbericht 2020   
 
 
 36 
 
In der Erfassung der Zahlen der Statistik wird unterschieden zwischen primären und ergänzenden 
Leistungen: 
Primär lebten 27 % der Ratsuchenden von Alg II/Sozialgeld bzw. Grundsicherun g. Einkünfte aus 
nichtselbständiger Arbeit erzielten 41 % der Besucher. 18 % lebten von Rente.(Die fehlenden Pro-
zentpunkte verteilen sich auf Lebensunterhalt aus selbständiger Arbeit, Krankengeld, Grundsiche-
rung).  Ergänzend erhielten Personen z.B. auch Alg II, Kindergeld, Rente, etc. 
 
Schwerpunkte der Beratungen und der Arbeit 
Bei 75 % war u.a. Mittellosigkeit/ Existenzsicherung Anlaß für eine Beratung. Dies liegt sicher daran, 
daß es seit 11 Jahren in Bilderstöckchen eine Lebensmittelausgabe gibt, die vom  Kellerladen verant-
wortlich geführt wird. In 5 % der Fällen war auch die psychosoziale Situation (familiäre Probleme, 
Probleme mit Nachbarn, etc.) Thema. Infos zu verschiedenen sozialen Leistungen der Sozialgesetzbü-
cher gab es in ca. 24 % der Fälle, aber a uch zum Ausländerrecht, Bundeskindergeldgesetz, Wohn-
geldgesetz, etc. Ebenso gab es das Angebot bei diversen Antragstellungen behilflich zu sein ( Alg II, 
KölnPaß, KiZ, Befreiung von der Rundfunkgebühr) 
 
Die Mittellosigkeit ergab sich häufig aus den gewohnt en Gründen (Schulden beim Energieversorger 
im Rahmen der Jahresabrechnung oder unvorhergesehene Ausgaben wie Ersatz für Kühlschrank, 
Waschmaschine, Staubsauger, Bett, Kleidung, etc.), aber auch aus dem zu niedrigen Regelsatz für 
Kinder. Neben den Interventionen bei dem Energieversorger, Vermittlung von Hausrat, wurde auf die 
regelmäßige Teilnahme an der Lebensmittelausgabe verwiesen, um mit dem dort eingesparten Geld  
Notwendiges kaufen zu können. 
 
Da die psychosoziale Situation bedingt durch Arbeitslosigke it und Mittellosigkeit für die Betroffenen 
als sehr belastend erlebt wird, hat der „Kellerladen“ um das Arbeitslosenzentrum herum Einrichtun-
gen geschaffen, die den Menschen die Möglichkeit bieten, Gemeinschaft zu erleben, Austausch zu 
haben mit Menschen, die in der gleichen Situation wie sie sind; mitzuarbeiten an Stellen (Ferienmaß-
nahmen, Lebensmittelausgabe, Vorbereitung und Durchführung von Festen), die die persönliche 
Situation, aber auch die Situation des Viertels verbessern. 
 
Das Arbeitslosenzentrum ist jeden Tag geöffnet (Pro Woche mindestens 30 Stunden). Es besteht die 
Möglichkeit, nur zum Kaffeetrinken zu kommen und sich mit den anderen Besuchern auszu- 
tauschen, man kann dort aber auch einen Termin für eine Einzelberatung bekommen. 
 
Diese Beschreibung galt im Jahr 2020 bis zum 16.03.2020. 
 
Danach mussten neue Wege gefunden werden, um die Arbeit des Arbeitslosenzentrums fortzufüh-
ren. Unser Vereinstreff als niedrigschwelliges Angebot mit einem Cafébetrieb war bis zum 04.05.2020 
geschlossen. Ab Mai konnte der Betrieb aus Gründen der Hygiene-Maßnahmen nur vor dem Waggon 
unter der Pergola wieder aufgenommen werden. 
 
Die soziale Beratung war zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Das Büro der Sozialarbeiterin war be-
setzt und nach Terminvereinbarung konnte draußen auf der Wiese – mit Stühlen und kleinen Tischen 
mit  Abstand – gearbeitet werden. Die Jobcenter hatten keine Präsenzberatung mehr, so dass telefo-
nische Anfragen, E -Mails an die jeweiligen Teams, Ausdrucken von Anträgen, An träge ausfüllen und 
stellen etc. über das Kellerladen -Büro lief. Die Menschen haben ein Smartphone, keine eigene E -
Mail-Adresse, keinen Drucker. Dazu kam die Überforderung durch das „Home -Schooling“, das „Zu -
Hause-Bleiben-Müssen“, die normalen sozialen Kon takte einschränken zu müssen. Dank der „Kölner

Jahresbericht 2020   
 
 
 37 
Tafel“ und der „1.FC -Stiftung“ konnte die Lebensmittelausgabe nach zweiwöchiger Pause wieder 
öffnen. 
 
Seit ca. 5 Jahren ist der Kellerladen e.V. bei der Integration einer kleinen Gruppe von EU-Bürgern 
(Rumänen) behilflich. Dieser Prozess ist sehr arbeitsintensiv, erfordert ein hohes Maß an ehrenamtli-
cher sowie professioneller Arbeit. Im Jahr 2020 ist es gelungen, alle Personen entweder in Nor-
malwohnungen oder weiter ins Hilfesystem zu vermitteln 
 
Der Kellerladen nimmt regelmäßig an der „Bilderstöckchen-Konferenz“ teil und hat eine Kooperation 
mit den verschiedenen Familienzentren vor Ort. Eine gute Verbindung existiert zum Caritasverband 
f.d. Stadt Köln, besonders zur Schuldnerberatung und zum Migrationsdienst. Alle diese Treffen fan-
den als Videokonferenzen statt. 
 
Die Hilfsgütertransporte in ein Rom a-Lager in der Ostslowakei sowie  in ein Behindertenheim in der 
Ukraine konnten nicht stattfinden. Diese Länder leiden sehr unter der Corona-Pandemie. 
 
Feste konnten selbstverständlich nicht durchgeführt werden. Dabei sind sie ein wichtiger Bestandteil 
unserer Öffentlichkeitsarbeit und es ergibt sich immer ein finanzielle r Überschuß, der unsere Arbeit 
unterstützt. 
 
Seit Sommer 2012 ist der Kellerladen e.V. als Träger gem. AZAV zertifiziert (als Maßnahme wurde das 
Jugendbüro zertifiziert). Im Jahr 2017 wurde die Re-Zertifizierung erfolgreich absolviert. 2020 
wurde das 3. Überwachungsaudit erfolgreich abgeschlossen. 
 
Lindweiler Treff e. V. 
 
Der Lindweiler Treff war in der  Pandemie soweit wie 
möglich das ganze Jahr besonders für Publikumsver-
kehr und Beratung unter Einhaltung eines Schutz - und Hygienekonzeptes geöffnet. Das „Café 
Schatztruhe“ mit Second -Hand-Verkauf war auch geöffnet, um den ehrenamtlich Engagierten eine 
Tagesstruktur zu bieten. Lediglich in den Lockdown-Phasen von Mitte März bis Anfang Mai sowie seit 
November musste das Café und der Treff für Gruppenaktivitäten in Präsenz geschlossen werden. 
 
Zu jeder Zeit konnten Besucher*innen den Lindweiler Treff zusätzli ch per E -Mail oder telefonisch 
(persönlich oder Anrufbeantworter) erreichen. Ab dem 18.05.2020 öffnete das „Café Schatztruhe“ 
wieder mit 6 Ehrenamtlichen an drei Tagen pro Woche und ab 15.06.2020 wieder an fünf Tagen mit 8 
Ehrenamtlichen. Der Lindweiler Tr eff startete ab 10.05.2020 wieder mit Corona -reduziertem Publi-
kumsverkehr. Ab dem 18.05.2020 fanden auch wieder Gruppenangebote mit Voranmeldung statt, 
wie z.B. der Nähtreff oder der Computer-Club. Die kostenfreie Schuldner- und Insolvenzberatung des 
Diakonischen Werks hat ab August wieder monatliche Beratungstermine im Lindweiler Treff angebo-
ten. 
Der Lindweiler Treff hatte im Jahr 2020 ca. 2000 Besucher*innen, die die regelmäßig stattfindenden 
Angebote besuchten. Zusätzlich kamen 172 Ratsuchende zur Beratu ng, die überwiegend in persönli-
chen Gesprächen geführt wurde. Hier wird der hohe Beratungs - und Gesprächsbedarf in diesem be-
sonderen Jahr sichtbar. 
Hinzu kommen Besucher*innen, die im Januar und Februar Veranstaltungen besuchten und an Aus-
flügen und versch iedenen Einzelprojekten teilnahmen. Das Haus wurde zusätzlich abends und am 
Wochenende von Gruppen selbstständig genutzt.

Jahresbericht 2020   
 
 
 38 
Besondere Aktionen waren im Juni ein Dankeschön -Ausflug mit den 8 Ehrenamtlichen des „Café 
Schatztruhe“ als für die Unterstützung; im Oktober die Aktion Baumscheiben -Bepflanzung in Koope-
ration mit der Stadt Köln, dem Lino Club und 10 Paten. Bei der Aktion der GAG „Ein Licht für dich“, 
gemeinsam mit dem Lino Club, konnte jede*r Lindweiler*in eine*n Nachbar*in benennen für die 
coronakonforme Übergabe einer Überraschungstasche Mitte Dezember.  
Konzept zur Begleitung erwerbsloser Menschen 
Der Lindweiler Treff hat langjährige Erfahrungswerte in der Begleitung von Menschen ohne Erwerbs-
tätigkeit und von Menschen die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Alle Angebote und Aktivitäten sind 
grundsätzlich niedrigschwellig und sozialräumlich ausgerichtet, um den Ratsuchenden den Zugang zu 
Hilfen und Unterstützungsangeboten zu erleichtern. Das Arbeitslosenzentrum des Lindweiler Treffs 
bietet sowohl Einzel- als auch Gruppenangebote an, sowie Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitar-
beit. Die Begegnungs-, Betätigungs-, Beteiligungs- und Bildungsangebote des Arbeitslosenzentrums 
zielen darauf ab, die Teilhabe der Ratsuchenden am gesellschaftlichen Leben zu förde rn. In lebens-
weltnahen Gruppenangeboten, die nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe strukturiert sind, können 
Ratsuchende miteinander in Kontakt kommen und sich untereinander austauschen 
 
Beschreibung der einzelnen Angebote im Lindweiler Treff 
In Qualifizierungsangeboten wie Computer- und Internetkursen können sich Arbeitsuchende qualifi-
zieren und eigenständig Bewerbungsunterlagen erstellen. Der Computerkurs konnte mit kurzer Un-
terbrechung im Frühjahr mit begrenzter Teilnehmer*innenzahl unter Hygie neauflagen und mit 
Trennwand bis Ende November als Außerschulische Bildungsangebot weitergeführt werden. 
Das Stadtteilfrühstück ist ein wöchentlich stattfindendes Angebot, bei welchem Ratsuchende sich 
informell austauschen und miteinander in Kontakt kommen  können. Organisiert und zubereitet wird 
dieses unter anderem von erwerbslosen Menschen aus dem Stadtteil.  
Der Nähtreff konnte von Anfang Mai bis Ende Oktober mit 5 Teilnehmer*innen durchgeführt wer-
den. Er findet einmal in der Woche statt und ist auf Hilf e zur Selbsthilfe ausgerichtet. Ziel ist es, dass 
Teilnehmer*innen sich gegenseitig das Nähen beibringen und gemeinsam etwas für den Eigenbedarf 
herstellen (z.B. Taschen, Topflappen, Kissen etc.).  
Das türkische Müttercafé, das seit Mitte 2019 von einer ze rtifizierten Stadtteilmutter durchgeführt 
wird, konnte wegen der pandemiebedingten Einschränkungen nur bis Mitte März angeboten wer-
den. Die Frauen tauschen sich hier bei Tee und Frühstück zu allen Themen, die sie bewegen, aus, 
erhalten Rat und knüpfen Kontakte. 
Die Schuldnerberatung des Diakonischen Werks Köln und Region hat zu Jahresbeginn als monatliche 
Außensprechstunde im Lindweiler Treff stattgefunden und dann wieder von August bis November. 
Die Ratsuchenden erhalten hier innerhalb der bereits bekannte n institutionellen Strukturen nied-
rigschwelligen und kostenlosen Zugang zu Hilfe und Beratung in Bezug auf ihre finanzielle Situation.  
 
Neben den Schwerpunkten für das Arbeitslosenzentrum fanden auch die Aktivitäten des Schüler-
coachings (in Präsenz, mit Schutz- und Hygienekonzept und digital) sowie z. Teil Seniorennachmittage 
statt. Diese haben auch Strahlkraft in die (mehrgenerativen) Familien im Stadtteil.   
Einmal im Monat findet das Café zur Linde statt. Dabei gestalten zwei arbeitslose Frauen aus Lind-
weiler einen Nachmittag für an Demenz erkrankte Menschen, auch um deren pflegende Angehörige 
zu entlasten. Das Café zur Linde wurde seit Beginn der Pandemie vom Mitte März 2020 bis Anfang 
Oktober 2020  unter Berücksichtigung der Zielgruppe nicht statt. Der  Neustart ab Mitte Oktober 
wurde durch den erneuten Lockdown Mitte November wieder gestoppt. 
 
Auswertung der Statistik/ Personenbezogene Daten 
Der Schwerpunkt des Arbeitslosenzentrums liegt auf den beschriebenen Begegnungs-, Betätigungs-, 
Beteiligungs- und Bildungsangeboten von Langzeitarbeitslosen.

Jahresbericht 2020   
 
 
 39 
Dabei ist es wichtig, den Menschen eine Tagesstruktur anzubieten und konstante wiederkehrende 
Angebote zu machen. Die oftmals durch den Lockdown und das Aussetzen der Aktivitäten fehlende 
Tagesstruktur war für viele Lindweilerinnen und Lindweiler ein Thema. 
Weitere wichtige Themen insbesondere der Ratsuchenden waren Existenzängste, Kurzarbeit, Ein-
schränkungen durch den Lockdown im Alltag, Diskussionen mit kritischen Stimmen und „Querden-
kern“ zu Corona-Verordnungen. 
 
Den alle zwei Wochen stattfinden Computerkurs dienstags besuchen ca. 5 Personen. Das Donners-
tags-Nähcafé besuchen 5 Personen. Freitags findet unser Arbeitslosenfrühstück statt, das von ca. 25 -
30 Personen besucht wird. Mittwochs und freitags nachmittag s finden unsere Seniorennachmittage 
statt, zu denen regelmäßig ca. 20 Seniorinnen kommen. Zu der einmal monatlich stattfindenden 
Schuldnerberatung montags kommen ca. 3 Personen. Dienstags, donnerstags und freitags findet 
zudem unser Schülercoaching statt, das ca. 15 Schüler wöchentlich besuchen.  
An dem monatlich stattfindenden Demenzcafé Café zur Linde nehmen ca. 5 -10 Personen regelmäßig 
teil. Jeden Mittwoch findet das Frühstück für türkische Frauen statt, an dem auch ca. 15 -20 Frauen 
teilnehmen. Das Secondhand-Café Schatztruhe besuchen täglich ca. 20 -30 Bewohner aus Lindweiler. 
Unseren Lebensmittelschrank, der aus Spenden aufgefüllt wird, suchen ca. 10 Bewohner monatlich 
auf.  
Vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 wurden im Lindweiler Treff 172 Einzel -Beratungsgespräche geführt. 
Die Gespräche in Lindweiler sind überwiegend persönlich. Auch in der Pandemiezeit werden wenig 
andere Zugangs - oder Beratungswege genutzt. Es gibt eine deutliche Ausweitung auf telefonische 
Anfragen.  
Die Verteilung der Altersstruktur im Ja hr 2020   -soweit erfasst - gliedert sich wie folgt auf: 7 % der 
Ratsuchenden waren unter 25 Jahre, 25 % waren 36 bis 45 Jahre alt,  
30 % 46 bis 55 Jahre und 38% über 55 Jahre. Die Beratungsthemen waren, wie auch in den letzten 
Jahren neben den oben genannten coronabedingten Schwerpunkten vielfältig. 
Soweit erfasst kommt der Großteil aus dem Stadtteil Lindweiler, ein kleiner Teil aus dem Stadtbezirk. 
Vereinzelt gab es in den Lockdownphasen stadtweite Anfragen, da „vermeintlich“ andere Anlaufstel-
len geschlossen waren.  
 
Wichtig bleibt auch die Lotsenfunktion, die Hilfesuchenden Menschen in die für sie geeigneten Stel-
len zu vermitteln.  
 
Die Kooperationspartner und Akteure in Lindweiler signalisieren uns insbesondere in 2020 immer 
wieder der Bedeutung des Lindweiler Treffs für niedrigschwellige, orientierende und weitervermit-
telnde Erstberatung im Stadtteil.  
 
 
Veedel e. V. Köln 
 
Besucher*innenzahlen: 
Insgesamt nahmen 1229 Besucher*innen in 2020 die Angebote des Arbeitslosenzentrums wahr. (90 
Besucher*innen nahmen an 3 Veranstaltungen mit freizeitbezogenem Charakter teil, 170 Personen 
nutzten 34 Informations- und Bildungsveranstaltungen, im Bereich Begegnung und Selbsthilfe gab es 
825 Teilnehmern*innen (Cafe), zum Thema Betätigung/Ehrenamt trafen sich 144 Teilnehmern*innen 
in 41 Veranstaltungen.

Jahresbericht 2020   
 
 
 40 
 
Pandemiebedingte Besonderheiten: 
Freizeitbezogene Veranstaltungen ( Feste, Märkte, Veranstaltungen etc.) wurden nur im Zeitfenster 
bis 15. März realisiert. 
Die meisten unserer ehrenamtlichen Helfer*innen haben gesundheitliche Einschränkungen mit ei-
nem erhöhten Risiko für schwere Covid -19 Krankheitsverläufe. Aufgrund dessen nahmen wir auch in 
Zeiten der Lockerung (Sommer 2020) Abstand von selbstorg anisierten Aktivitäten. Bei Anfragen von 
Einrichtungen nach Unterstützung konnten Helfer*innen gewonnen werden. 
 
Die Treffpunktarbeit war aufgrund der räumlichen Situation erschwert da unser Café als gastronomi-
scher Betrieb bewertet wird und damit die stre ngen gewerblichen Regeln nach der CoronaSchVO 
erfüllen muss. Zudem gehört unser Mitarbeiter im Treffpunktbereich zu der Personengruppe mit 
einem erhöhten Risiko für schwere Covid -19 Krankheitsverläufe. Aufgrund einer COPD -
Lungenerkrankung (GdB 50) ist es i hm nur für einen kurzen Zeitraum möglich eine Mund -
Nasenbedeckung bzw. einen Gesichtsschutz zu tragen. 
 
Die Erreichbarkeit des ALZ war auch in den Schließungszeiten Mo-Fr. von 8.00-16.00 telefonisch über 
unsere Zentrale jederzeit möglich. Zudem wurde eine mobile Notrufnummer veröffentlicht. Über 
diese Nummern konnte telefonisch mit den zuständigen Mitarbeiter*innen Kontakt aufgenommen 
werden. Ergänzend war unser Mitarbeiter auch im „Lockdown“ zu den üblichen Öffnungszeiten 
(8.00-13.00 Uhr) im Rahmen einer Lotsenfunktion im Begegnungsraum vor Ort, so dass in dringenden 
Notfällen der Kontakt zu den Besuchern*innen und Ratsuchenden im „Fensterservice“ aufrechterhal-
ten werden konnte. 
 
Im Rahmen der Bildungsveranstaltungen  gab es aufgrund der räumlichen Beschränk theit und der 
gesetzlichen Auflagen gegenüber der Begegnungsstätte eine verstärkte Nutzung von anderen Räum-
lichkeiten und Ressourcen. So fanden die Deutschkurse und auch die Grundbildungskurse im Vormit-
tagsbereich in der Jugendeinrichtung OT „Am Wunschtor“  statt. Die JobBörse Ostheim eröffnete uns 
die Möglichkeit ihre Kurse in beschränktem Umfang (20% der Plätze) mit zu belegen. Aufgrund einer 
qualitativen und quantitativen sehr guten Ausstattung und auch großzügigen räumlichen und  perso-
nellen Möglichkeiten konnten u.a. verstärkt digitale Kompetenzen geschult und digitale Veranstal-
tungen durchgeführt werden. Ansonsten war es schwierig zusätzliche Räume zu akquirieren da viele 
Träger über die Vorgaben der CoronaSchVO hinaus ihre Räume Externen nicht zur Verfügung stellten. 
 
Die Betätigungsmöglichkeiten waren 2020 von den Nutzer*innen des ALZ sehr nachgefragt. Jedoch 
konnte dies aufgrund des Ausfalls fast sämtlicher Veranstaltungen nur sehr eingeschränkt befriedigt 
werden.  
 
Sozialberatung: 
Die Beratung wurde durchgehend angeboten. Im „Lockdown“ wurde telefonisch und per Mail bera-
ten. Die Mitarbeiter*innen sind jedoch im Beratungsbüro vor Ort, so dass Unterlage durch den 
„Fensterservice“ ausgetauscht werden können. Wenn es gesetzlich erlaubt war, wurden Präsens be-
ratungen angeboten. Offene Sprechstunde Donnerstag von 14.00 - 17.00Uhr. Weitere Termine nach 
Absprache, ALG II Beratung nur nach Terminvereinbarung. Pandemiebedingt lag die Anzahl der Ge-
spräche um 23 % unter dem Vorjahr. Auffallend war, dass die Beratungsfälle alle eine hohe Komplexi-
tät besaßen und viel Beratungszeit vereinnahmten. Einfache und damit schnell zu bearbeitende An-
liegen kamen in der Beratungspraxis 2020 nicht vor. Der Aufwand (z.B. Telefonkontakt, AHA -Regel, 
Warteregelungen etc.), um an eine  Beratung zu kommen ist von den Kunden als hoch wahrgenom-
men worden. Wir vermuten von daher, dass sich circa 20 -30% der Kunden bei relativ einfachen Fra-
gestellungen Unterstützung im häuslichen Umfeld eingeholt haben.

Jahresbericht 2020   
 
 
 41 
184 persönliche Gespräche  (alle über 1 5 min.) wurden geführt, 94 % (Vorjahr 92%) der Menschen 
kamen aus unserem Stadtbezirk. 29 % (Vorjahr 41%) der Ratsuchenden sind deutscher Nationalität. 
Der Migrationshintergrund liegt bei 80% (Vorjahr 57%). 64 % (Vorjahr 57%) der Ratsuchenden be-
streiten ih ren Lebensunterhalt primär durch ALG II, 20 % (Vorjahr 22%) durch Arbeitseinkommen. 
81% (Vorjahr 81%) haben keine Berufsausbildung, 17% (Vorjahr 20%) sind über 55 Jahre.   Der Anteil 
an Alleinerziehenden liegt bei 23% (Vorjahr 15%). Der Anteil an Haushalten  mit vier oder mehr Fami-
lienangehörigen ist erneut gestiegen auf 48% (Vorjahr 38%). Neben Antragshilfen(57%) und Bescheid 
Prüfung (14%) waren die Schwerpunktthemen psychosoziale Situation (28%) und Krisenintervention 
(14%). Gefolgt von KdU (9%), Schulden ( 9%) und Rückforderungen (7%). Beratungen zum Thema GEZ 
(1%) und BuT (4%) waren rückläufig. Der Anteil von funktionalen Analphabeten, die Lese - und  
Schreibhilfe benötigen, ist auffallend hoch. 
 
Offene Angebote im „Cafe im Veedel“: 
 Frühstücks-Café 
 Bewohnertreffpunkt, Info-Börse 
 PC-Nutzung inkl. Internetzugang + Druckmöglichkeit 
 Vermietung für Familienfeiern 
 
Veranstaltungen & Projekte 
 Karneval (Weiberfastnacht und Sonntag) und Balkonkonzert am Buchheimer Weg 
 Ordnerdienste für die Lebensmittelausgabe zur Einhaltung der AHA-Regel 
 Ordnerdienste für die Seniorendemo in Vingst (Juni) und in Neubrück (September) 
 Kochen in den Ferien für zwei Kinder- u. Jugendeinrichtungen und 4 Buffets für Vereine 
 Verteilung Seniorenkalender  
 Einkaufsservice 
 Nachhilfeprojekt für Schüler der Sekundarstufe I in Kooperation mit GAG Immobilien AG 
 Deutsch-Konversationskurs in Kooperation mit der VHS Köln 
 Zwei Grundbildungskurse (Deutsch und Erziehung): „Meine Kinder und ich“ mit der 
Lernenden Region-Netzwerk Köln e.V. 
 Kooperation mit der JobBörse Ostheim. Angebote: Einführung Windows, Word, Internet, E -
Mail, JobBörse der Arbeitsagentur. JobClub: Stellensuche am PC mit Anleitung. 
 
Kooperationen: 
 GAG Immobilien AG (Abteilung Sozialmanagement) 
 VHS Köln 
 Lernende Regionen-Netzwerk Köln e.V. 
 Fachstelle Wohnen, Jugendamt-ASD, Schwerpunkträger Logo gGmbH 
 Lebensmittelausgabe, Caritas und Ev. Kirchengemeinde 
 Wir für Pänz e.V. (Krabbelgruppe „Kleine Pänz“ Ostheim) 
 Schulen und Kindertageseinrichtungen im Sozialraum 
 Teileinrichtungen des Veedel e.V. (Jugendeinrichtung, JobBörse, Begegnungsstätte, 
Seniorennetzwerk, Geflüchteten-Initiative „WinOstheim“,Sozialraumkoordination) 
 
Ausblick 2021 
 Ausbau der Zusammenarbeit mit der JobBörse Ostheim 
 Bildungsangebote im Bereich Digitalisierung 
 Revitalisierung des gemeinschaftlichen Verbunds und gemeinsame Aktivitäten

Jahresbericht 2020        
 
 
 42 
Angebote des Beratungsnetz 
 
 
 
 
Ernährungsberatung  
Energieberatung 
Beratung zum Arbeitsrecht  und 
zu prekärer Beschäftigung 
Beratung zu pandemie-bedingten 
Themen: Vereinfachte Antrag-
stellung, Digitale Antragstellung, 
Kurzarbeit, Soloselbstständige 
Anerkennungsberatung zu schuli-
schen und beruflichen Abschlüs-
sen 
BEE (Beratung zu beruflicher 
Entwicklung), Bildungsscheck und 
Bildungsrämie 
Multiplikator*innen-
fortbildungen 
Zuwanderungs- und Staats-
angehörigkeitsgesetz  
EU Bürger*innen- Zugang zu 
Sozialleistungen im SGB II, 
SGBXII 
Digitale Angebote 
Computerberatung per Video 
Onlinefortbildung – Aktuelle 
Rechtsprechung zum SGB II 
Online Sprachkurse 
Online Förderkurse 
Online-Sprechstunde 
Kurse 
Sprachkurse, für Integrations-
sprachkurs: Arbeitsaufnahme – 
Rechte und Pflichten, Ausbil-
dung- und Qualifizierung 
EDV Kurse 
Bewerbungstraining und 
-module 
Alphabetisierungskurse 
Integrationssprachkurse  
Sozialpädagogische  Begleitung 
bei Deutschkursen 
Berufsbezogener Konversati-
onskurs 
Kurse zur Stärkung der Kommu-
nikation und Orientierung im 
Veedel 
Förderangebote für 
Kinder und Jugendliche 
Einzelcoaching für Jugendliche 
ins Berufsleben 
Nachhilfeangebote  
PC-Gruppen  
Hausaufgabenbetreuung 
Eltern-Kind-Gruppen 
Kreativangebote 
Offene Angebote 
Interkulturelles Frühstück 
Frauencafé /Erwerbslosencafé 
PC-Nutzung zur Stellensuche 
Formularhilfe 
Sprachcafé für Geflüchtete  
Grünes Vingst 
Wir tun was – Ideen und Aktio-
nen für unsere Umwelt 
Gesundheitscoaching 
Spielnachmittag für Mütter und 
Väter mit Kindern im Alter von 5-
7 Jahren 
Russische Senior*innengruppe 
Computerclub/ offener Treff 
Frühstücksbuffet 
Meditation 
Freitagsfrühstück für Menschen 
mit und ohne Arbeit 
Nähtreff/Nähwerkstatt 
Interkulturelle Kochgruppen 
Cafe Schatztruhe (Treffpunkt im 
Stadtteil) 
Secondhand-Café 
Vereinstreff im Waggon 
Nachtcafé 
(Interkulturelle) Seniorentreffs – 
Gehirnjogging und Spielenach-
mittag 
Dienstleistungen 
Begleitprojekt ins Jobcenter 
(bis 16.03.2020) 
Catering 
Fahrradreparatur  
Kinderfriseur 
Raumvermietung 
Stadtteilzeitung 
Senior*innenkalender 
Holzwerkstatt Reparatur von 
Möbeln, Kunstgewerbe 
Schreinerei (Anfertigung von 
Kleinmöbeln, Reparaturen etc).) 
Wöchentliche Lebensmittel-
ausgabe 
Verleih - E-Bike Lastenrad 
Bistro 
Sprachmittler*innen 
Krabbelgruppe 
Kinderbetreuung 
Kleidungsausgabe (Second 
Hand) 
Veranstaltungen 
Weltfrauentag 
Hennaabend 
Beratungsangebote 
Beratung zum SGBII, III, XII 
Kosten der Unterkunft 
Sozialberatung in persischer, 
eritreischer, arabischer, tür-
kischer, englischer, spanischer und 
französischer Sprache 
Wege in Arbeit- Berufswege-
planung, Einzelcoaching auch für 
Arbeitssuchende mit gesundheitli-
chen Einschränkungen 
Psycho-soziale Beratung bei Stress 
und Angst 
Nahtlosigkeit – Übergang Krank-
heit - ALGI 
Rechtsberatung, Schwerpunkt 
Zuwanderungsgesetz 
Migrationsberatung 
Beratung bei fehlender Kinderbe-
treuung und Vereinbarkeit Familie 
und Beruf 
Orientierungs- und Antragsbera-
tung 
Teilhabe- und Bildungspaket 
Beratung zu Existenzgründung 
Schuldner*innenberatung 
Verbraucher*innenberatung im 
Quartier 
Mieter*innenberatung

Jahresbericht 2020   
 
 
 43 
Anhang 
 
Erläuterungen zur Auswertung der Statistik 
 
Die statistische Auswertung der Beratungsdokumentationsbögen aller Beratungsstellen und -zentren 
erfolgt anhand einer im Jahre 2009 neu erstellten Datenbank. Diese Datenbank steht nach längeren 
Abstimmungsprozessen seit Anfang September 2009 für alle Einrichtungen zur Verfügung und teilt 
sich in drei Bereiche auf. 
 
Die Eingaben sind anonym und nicht auf einzelne Personen zurückzuführen. 
 
Einige Besonderheiten und Regeln sind bei der Eingabe zu beachten: 
 
- In einem ersten Teil (A -Teil) erfolgt die Erhebung zu Daten der Kontaktaufnahme, dazu gehören 
Angaben zur Art des Kontaktes (Kurz -, Erst -, Folgekontak t) und Angaben zum Zugang (telefo-
nisch, persönlich, per  
- E-Mail). Diese Felder müssen von allen Beratungsstellen und –zentren verpflichtend ausgefüllt 
werden, ansonsten ist eine weitere Daten-Eingabe nicht möglich. 
 
- Im B -Teil werden personenbezogene Daten erfasst, soweit eine Erfassung möglich ist und die 
Daten im Beratungsgespräch erhoben werden können. Dies gilt, in Absprache mit der Stadt Köln, 
insbesondere für die Eingabe der Daten der Arbeitslosenzentren. Auch bei telefonischen Anfra-
gen ist die Datenerhebung nur sehr eingegrenzt möglich.  
 
- Im C-Teil werden Angaben zur Beratung (Rechtsgebiete, Beratungsthemen, Weiterleitung oder 
Kontaktaufnahme mit Ämtern usw.) festgehalten. 
 
- Sowohl bei den Angaben zu personenbezogenen Daten als auch bei Angaben zur Bera tung sind 
Mehrfachnennungen möglich. 
 
- Die Felder im B-Teil und im C-Teil sind keine Pflichtfelder, somit nur auszufüllen, wenn möglich. 
 
- Bei Folgekontakten werden die personenbezogenen Daten nicht erneut erfasst, sondern nur die 
Angaben zur Beratung. 
 
Die Auswertung des statistischen Zahlenmaterials ist immer auf die jeweilige Bezugsgröße zu be-
ziehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Jahresbericht 2020   
 
 
 44 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
 
Sachberichte Die Sachberichte liegen in der in der Verantwortung der jeweiligen Träger: 
ArbeitslosenBürgerCentrum (ABC) Höhenhaus/Caritasverband für die Stadt 
Köln e. V., Begegnungs - und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V., 
Echo – Engagiert in Chorweiler/ PariSozial gGmbH Köln, Kölner Arbeitslosen-
zentrum (KALZ) e.  V., Vingster Treff - Bürgerzentrum Vingst, Frauen gegen Er-
werbslosigkeit e. V., Kellerladen e. V., Lindweiler Treff - Diakonie Köln, Veedel 
e. V. 
 
 
Texte, 
Layout 
Bernd Mombauer, Paula Schumm , Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ) e. V., 
Beate Mages, Fabian Goreth, Vingster Treff, Bürgerzentrum Vingst 
 
 
Statistische 
Auswertung 
 
 
Kerygma Birdgen & König GbR 
Koordination und 
Kontakt für das 
Kölner 
Beratungsnetz 
Bernd Mombauer, Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ) e. V., Hans -Böckler-Platz 
1, 50672 Köln, Tel.: 0221 – 546 10 72 
Beate Mages, Vingster Treff, Bürgerzentrum Vingst, Ostheimer Straße 125, 
51107 Köln,  Tel.: 0221 – 788 076 00 
 
 
Stand: 15.03.2021

Mitteilung Ausschuss

3480 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer  11.08.2021 
 2792/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
 
Förderung der Arbeitslosenberatung in Köln - Jahresbericht 2020 
Die zehn im Kölner Beratungsnetz zusammengefassten Kölner Erwerbslosenberatungsstellen und 
Arbeitslosenzentren berichten in dem als Anlage beigefügten Jahresbericht 2020 über ihre Aktivitäten 
für erwerbslose und sozial benachteiligte Menschen im Stadtgebiet Köln. Der Jahresbericht enthält 
neben einer umfangreichen statistischen Auswertung der Beratungstätigkeit auch differenzierte Aus-
führungen zu dem Leistungsspektrum der einzelnen Träger. Der im Vergleich zum Vorjahr stark an-
gestiegene Beratungsbedarf konnte auf Grund der Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2 – 
Infektionen überwiegend nur telefonisch oder unter Einhaltung der Schutzbestimmungen bedient 
werden. 
 
Bis zum 31.12.2020 wurden vier Erwerbslosenberatungsstellen und sieben Arbeitslosenzentren durch 
das Land Nordrhein-Westfalen und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Zu-
sätzlich erhielten in 2020 vier Erwerbslosenberatungsstellen und vier Arbeitslosenzentren eine Förde-
rung aus kommunalen Mitteln mit einem Gesamtbetrag von 121.324 Euro auf Basis der vom Rat der 
Stadt Köln 2009 beschlossenen Konzeption zur Arbeitslosenberatung in Köln. Vingster Treff und 
KALZ erhielten zusätzlich eine institutionelle Förderung für die Aufgaben der Betreuung des Bera-
tungsnetzwerkes. 
 
Das aktuell vom Land Nordrhein-Westfalen ebenfalls mit ESF-Mitteln ko-finanzierte Projekt „Bera-
tungsstelle Arbeit“, welches von den Trägern Caritasverband für die Stadt Köln e.V., KALZ e.V. und 
förderungs- und bildungsgemeinschaft Jugend- u. Altenarbeit Vingst/ Ostheim e.V. (Vingster Treff) 
gemeinsam durchgeführt wird, endet am 31.12.2022. Laut der Veröffentlichungen des Ministeriums 
für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (Stand: 20.05.2021) ist eine Fortsetzung der 
Förderung der Beratungsstellen Arbeit über weitere zwei Jahre ab 01.01.2023 vorgesehen. Nach ak-
tuellem Planungsstand wird einer Aufforderung zur Antragstellung wieder ein Interessensbekun-
dungsverfahren vorgeschaltet werden. 
 
Die ab 2021 eingestellte Förderung des Landes und der EU konnte im laufenden Haushaltsjahr für 
alle bestehenden Angebote durch eine überplanmäßige Ausgabe kompensiert werden (DS 
3244/2020). Dies wird auf Grund fehlender Haushaltsmittel ab dem Jahr 2022 nicht möglich sein. In 
der Folge ist mit einem stark eingeschränkten Angebot und zurückgehenden Beratungszahlen zu 
rechnen.  
 
Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Förderprogramm mit dem Ziel der Zukunftssicherung eines nied-
rigschwelligen Beratungsangebotes in Köln und somit zumindest der inhaltlichen Fortsetzung des 
Angebots der bisherigen Arbeitslosenzentren. Eine Beschlussvorlage ist für die Septembersitzung 
des Ausschusses geplant. 
 
Aktuell stehen im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. für das geplante Förderprogramm und für 
die finanzielle Unterstützung der drei Träger der „Beratungsstelle Arbeit“ bei der Bereitstellung des 
notwendigen Eigenanteils insgesamt jährlich 126.000 Euro zur Verfügung. Hinzu kommt die Fortset-

2 
 
zung der institutionellen Förderung von Kalz e.V. und Vingster Treff im Umfang von jeweils 58.000 
Euro in 2022. 
 
 
Anlage 
Jahresbericht 2020 Kölner Beratungsnetz 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Posadowskystraße
  • Berliner Straße
  • Ostheimer Straße 125
  • Buchheimer Weg
  • Hans-Böckler-Platz 1
  • Straße 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2792/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.08.2021
Erstellt
05.08.2021 14:25