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A-KS/0004/2020

Pflegebedarfsplanung - "konstante Variante" berechnen

Anregungen der KSVM 04.11.2020

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A-KS-0004-2020

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A-KS-0004-2020

3222 Zeichen

Münster, 30.10.2020 
Anregung nach § 24 GO NRW  
Die Stadt Münster hat bei der Pflegebedarfsplanung  2020 – 2023 für 
die Bedarfseinschätzung die sogenannte „Trendvariante“ zugrunde 
gelegt. Die ebenfalls möglich „Konstante Variante“ wurde nicht 
berücksichtigt. Die Stadt Münster wird gebeten, bei der nächsten 
Pflegebedarfsplanung auch die „konstante Variante“ durchzurechnen, 
um sich dann bezüglich des weiteren Vorgehens unter Zugrunde-
legung einer fundierten Begründung für eine Variante zu entscheiden. 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) hat in ihrer Sitzung am 
26. Oktober 2020 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Münster
folgende Anregung zu geben: 
Die Stadt  Münster wird gebeten, bei der nächsten Pflegebedarfsplanung 
neben der „Trendvariante“ auch die „konstante Variante“ durchzurechnen, 
um sich dann bezüglich des weiteren Vorgehens unter Zugrundelegung einer 
fundierten Begründung für eine Variante zu entscheiden. 
Begründung: 
Die Stadt Münster weist in der V/0592/2020 darauf hin, dass „für die 
Bedarfseinschätzung im Rahmen der Pflegeplanung zuletzt jeweils die 
An  
den Rat der Stadt Münster 
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 
48127 Münster  
Hans Kurth 
Vorsitzender 
Kontakt: 
Geschäftsstelle 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Ingrid Dierkes  
48127 Münster 
Telefon: 02 51/4 92-33 62 
Fax: 02 51/4 92-77 22 
seniorenvertretung@stadt-
muenster.de 
Privat: 
Hanseller Straße 31 
48161 Münster 
Telefon: 02533 42 25 
hkurth1@web.de  
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung  Münster 
an den Rat Nr. A-KS/0004/2020

2 
Modellrechnung nach der sogenannten Trendvariante zugrunde gelegt 
wurde“. Diese Entscheidung wird da mit begründet, „dass sich Münster für 
eine Stärkung der Pflege zu Hause ausgesprochen hat“. Dies setzt allerdings 
voraus, dass insbesondere die Wohnungen – Stichwort: barrierefrei bzw. 
barrierearm – hierzu auch die notwendigen Voraussetzungen haben. 
Darüber hinaus sind bereits heute die ambulanten Pflegedienste vielfach an 
ihre Kapazitätsgrenzen gelangt und auch das familiäre Umfeld ist nicht immer 
für eine umfangreiche häusliche Pflege vorhanden. Ebenso ist die Annahme 
„dass mit einer steigenden Lebenserwartung auch eine bessere Gesundheit 
verbunden sein wird, so dass die pflegefreie Lebenszeit ansteigt“  eine 
unsichere Vermutung.  
Ferner wird in der Vorlage festgestellt, „dass rund 14,5 % der Nutzerinnen 
und Nutzer stationärer Einrichtungen nicht aus Münster kommen“. Dieser 
Trend muss stärker berücksichtigt werden, denn gerade mit Blick auf die 
medizinische Versorgung zieht es ältere Menschen nach Münster. Sie 
werden im Falle der Pflegebedürftigkeit mit größter Sicherheit nicht wieder 
aus Münster wegziehen. 
In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass es neben der „Trendvariante“ 
auch eine „Konstante Variante“ gibt. Bevor also die Entscheidung für eine 
der beiden Varianten zwecks weitere Bearbeitung getroffen wird, sollte auch 
die „Konstante Variante“ durchge rechnet und über das Ergebnis im 
Pflegebedarfsplan informiert werden. Erst dann lässt sich fundiert eine 
Entscheidung treffen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Hans Kurth

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Rat
TOP 8.3 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hanseller Straße 31

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Details

Aktenzeichen
A-KS/0004/2020
Typ
Anregungen der KSVM
Datum
04.11.2020
Erstellt
04.11.2020 17:44