A-KS/0004/2020
Pflegebedarfsplanung - "konstante Variante" berechnen
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A-KS-0004-2020
3222 Zeichen
Münster, 30.10.2020 Anregung nach § 24 GO NRW Die Stadt Münster hat bei der Pflegebedarfsplanung 2020 – 2023 für die Bedarfseinschätzung die sogenannte „Trendvariante“ zugrunde gelegt. Die ebenfalls möglich „Konstante Variante“ wurde nicht berücksichtigt. Die Stadt Münster wird gebeten, bei der nächsten Pflegebedarfsplanung auch die „konstante Variante“ durchzurechnen, um sich dann bezüglich des weiteren Vorgehens unter Zugrunde- legung einer fundierten Begründung für eine Variante zu entscheiden. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) hat in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2020 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Münster folgende Anregung zu geben: Die Stadt Münster wird gebeten, bei der nächsten Pflegebedarfsplanung neben der „Trendvariante“ auch die „konstante Variante“ durchzurechnen, um sich dann bezüglich des weiteren Vorgehens unter Zugrundelegung einer fundierten Begründung für eine Variante zu entscheiden. Begründung: Die Stadt Münster weist in der V/0592/2020 darauf hin, dass „für die Bedarfseinschätzung im Rahmen der Pflegeplanung zuletzt jeweils die An den Rat der Stadt Münster Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 48127 Münster Hans Kurth Vorsitzender Kontakt: Geschäftsstelle Amt für Bürger- und Ratsservice Ingrid Dierkes 48127 Münster Telefon: 02 51/4 92-33 62 Fax: 02 51/4 92-77 22 seniorenvertretung@stadt- muenster.de Privat: Hanseller Straße 31 48161 Münster Telefon: 02533 42 25 hkurth1@web.de Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat Nr. A-KS/0004/2020 2 Modellrechnung nach der sogenannten Trendvariante zugrunde gelegt wurde“. Diese Entscheidung wird da mit begründet, „dass sich Münster für eine Stärkung der Pflege zu Hause ausgesprochen hat“. Dies setzt allerdings voraus, dass insbesondere die Wohnungen – Stichwort: barrierefrei bzw. barrierearm – hierzu auch die notwendigen Voraussetzungen haben. Darüber hinaus sind bereits heute die ambulanten Pflegedienste vielfach an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt und auch das familiäre Umfeld ist nicht immer für eine umfangreiche häusliche Pflege vorhanden. Ebenso ist die Annahme „dass mit einer steigenden Lebenserwartung auch eine bessere Gesundheit verbunden sein wird, so dass die pflegefreie Lebenszeit ansteigt“ eine unsichere Vermutung. Ferner wird in der Vorlage festgestellt, „dass rund 14,5 % der Nutzerinnen und Nutzer stationärer Einrichtungen nicht aus Münster kommen“. Dieser Trend muss stärker berücksichtigt werden, denn gerade mit Blick auf die medizinische Versorgung zieht es ältere Menschen nach Münster. Sie werden im Falle der Pflegebedürftigkeit mit größter Sicherheit nicht wieder aus Münster wegziehen. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass es neben der „Trendvariante“ auch eine „Konstante Variante“ gibt. Bevor also die Entscheidung für eine der beiden Varianten zwecks weitere Bearbeitung getroffen wird, sollte auch die „Konstante Variante“ durchge rechnet und über das Ergebnis im Pflegebedarfsplan informiert werden. Erst dann lässt sich fundiert eine Entscheidung treffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Kurth
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hanseller Straße 31
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Details
- Aktenzeichen
- A-KS/0004/2020
- Typ
- Anregungen der KSVM
- Datum
- 04.11.2020
- Erstellt
- 04.11.2020 17:44