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Neubesetzung des Aufsichtsrates der moderne stadt

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0263/2021 vom 27.01.2021

Stand: Am 04.02.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 0263/2021 Freigabedatum 27.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubesetzung des Aufsichtsrates der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet Herrn Beigeordneten Markus Greitemann anstelle von Frau Brigitte Scholz, als den von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde in den Aufsichtsrat der modernen stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeent- wicklung mbH. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder entsandt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei den von der Ober- bürgermeisterin vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen. Frau Oberbürgermeisterin Reker schlägt den Dezernenten für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft, Herrn Markus Greitemann, für die Entsendung in den Aufsichtsrat der moderne stadt Ge- sellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH vor. Nach dem Gesellschaftsvertrag der modernen stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH werden 7 Mitglieder des Aufsichtsrates, unter denen sich die Ober- bürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadtverwaltung Köln befinden muss, von der Stadt Köln entsendet.

Beratungsverlauf

  1. 04.02.2021

    Rat

    TOP 17.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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