2813/2017
RheinEnergie-Stadion; hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63 11.09.2017 Vorlagen-Nummer 2813/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.09.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 14.09.2017 Sportausschuss 14.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 Verkehrsausschuss 10.10.2017 RheinEnergie-Stadion; hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen Die Verwaltung beantwortet hiermit die noch offenen Fragen aus den Anfragen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 28.03.2017 (AN/0525/2017: „Welchen planungs- und genehmi- gungsrechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt ein Ausbau des RheinEnergie-Stadions?“) und SPD vom 07.04.2017 (AN/0570/2017: „Zukunft des RheinEnergieStadions“). Einleitend erfolgt ein Sach- standsbericht zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des RheinEnergie- Stadions. 1. Ergebnisse der Machbarkeitsstudie: Das Planungsbüro Albert Speer & Partner hat dem Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH (KSS) am 23. August 2017 die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie einer möglichen Erweiterung des Rhein- Energie-Stadions vorgestellt. Die Machbarkeitsstudie war im Mai dieses Jahres von der KSS als Be- treiberin des RheinEnergie-Stadions in Auftrag gegeben worden. Anlass war der Wunsch des 1. FC Köln, angesichts der dauerhaft hohen Nachfrage nach Eintrittskarten die Option einer Stadionerweite- rung auf bis zu 75.000 Plätze kurzfristig prüfen zu lassen. Untersucht wurden drei Varianten: eine „Grundvariante“ mit einer Erweiterung auf 67.000 Plätze, eine „Maximalvariante“ für 73.000 Zuschauer und eine „eingriffsoptimierte“ Variante, die sich in zwei Un- tervarianten mit 58.000 bis 60.000 Plätzen aufteilt. Die Grundvariante sieht eine gleichmäßige Erhöhung aller vier Tribünen vor. Dabei müsste jedoch die landschafts- und denkmalgeschützte Baumallee westlich und östlich des Stadions weichen. Die Nord- tribüne käme auf bis zu ca. 6,50 m an die denkmalgeschützten Abel-Bauten heran. Für die notwendi- 2 ge Vergrößerung der Verkehrsflächen des Stadions (An- und Abreise, Sicherheit) wäre zudem ein Eingriff in die Grundstücke beiderseits des Stadions erforderlich. Die bestehende Dachkonstruktion wäre allseitig entsprechend der Tribünenerweiterung zu erhöhen und an den Außenkanten durch eine eigenständige Dachkonstruktion (Übereck-Fachwerk) zu ergänzen. Die Maximalvariante stellt einen planerischen Ansatz für die vom 1. FC Köln für angemessen erachte- te Kapazität von annähernd 75.000 Plätzen dar. Zusätzlich zu der Grundvariante wäre dabei eine weitere Erhöhung der Nord- und Südtribüne notwendig. Dies hätte zur Folge, dass die Abel-Bauten zurückgebaut bzw. abgerissen werden müssten. Darüber hinaus erfordert die Überdeckung der dann maximal erweiterten Tribünen eine erneute Erhöhung des Dachniveaus und damit einhergehend eine deutlich ausladendere Kragweite des Daches, die mit der bisherigen Dachkonstruktion nicht bewältigt werden kann. Die Dachkonstruktion wäre demzufolge zu erneuern. Bei den eingriffsoptimierten Varianten würden nur Nord- und Südtribüne erweitert, so dass die Baumalleen erhalten werden könnten. Der Abstand der Nordtribüne zu den Abel-Bauten würde wie in der Grundvariante auf ca. 6,50 m verringert. Wie in der Maximalvariante müsste aber auch bei dieser Variante eine unterschiedliche Höhenlage des Daches in Kauf genommen werden. Der Gutachter untersuchte parallel zu allen Varianten auch eine Ausweitung der Hospitality- und Lo- genbereiche. Diese wären als modulare Erweiterungsoptionen in die jeweiligen Erweiterungsansätze integrierbar. Neben einer Betrachtung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Rhein- Energie-Stadions wurden die verkehrliche und die immissionsschutzrechtliche Situation vertiefend untersucht. Während durch die bereits von der Stadt Köln geplante Kapazitätserhöhung der Stadt- bahnlinie 1 um 50%, die Erweiterung der Park+Ride-Anlage Weiden West sowie durch weitere Maß- nahmen wie Verdichtung des S-Bahn-Taktes auf der Strecke Düren/Horrem – Köln (S13/S19), Bereit- stellung weiterer Parkplätze im weiteren Umfeld, Erweiterung der Fahrradabstellanlagen im Stadion- umfeld und Erweiterung des Anwohnerschutzkonzepts die verkehrlichen Anforderungen einer Stadio- nerweiterung in allen Varianten erfüllt werden können, legt die schallschutzrechtliche Untersuchung eine differenziertere Behandlung des Themas nahe: Zwar werden die Grenzwerte der 18. Immissi- onsschutzverordnung (18. BImSchV) während der üblichen Zeiten von Bundesligaspielen eingehal- ten, für die so genannten Ruhe- bzw. Nachtzeiten würden jedoch die Richtwerte der 18. BImSchV überschritten. Eine Einhaltung der Vorgaben der 18. BImSchV wäre somit nur unter Ausnutzung der Bestimmungen zu „seltenen Ereignissen“ bzw. „internationalen oder nationalen Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung“ möglich. Um den Schallschutz bei einer Erweiterung auch baulich zu gewährleisten, empfiehlt der Gutachter den Einbau eines verschließbaren Komfortdachs und ein Verschließen der Stadion-Eckbereiche. Konstruktiv ließe sich dieses bei allen Varianten unter Beibehaltung des vorhandenen Stadiondaches einbauen. Hier gilt es, mögliche Auflagen der DFL bzw. UEFA zu beachten. Darüber hinaus ist ein Stadion mit verschließbarem Komfortdach bauordnungsrechtlich als geschlossene Versammlungs- stätte zu betrachten. Die Brandschutzkonzeption wäre in diesem Fall entsprechend zu überarbeiten. In der Abwägung der ausgearbeiteten Varianten empfiehlt der Gutachter – falls die bauliche Erweite- rung des RheinEnergie-Stadions weiterverfolgt werden soll – eine vertiefende Betrachtung auf Basis der eingriffsoptimierten Variante II (58.000 Zuschauer). Die Machbarkeitsstudie kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass eine bauliche Erweiterung des Sta- dions grundsätzlich möglich, aber zumindest hinsichtlich der denkmal- und schallschutzrechtlichen Belange mit hohen Hürden verbunden ist. Es gilt nun, die Ergebnisse auszuwerten und vor dem Hin- tergrund der aufgezeigten Risiken und Kosten die weiteren Schritte abzuwägen. Im Rahmen der Kölner Bewerbung für die Euro 2024 wurden von der KSS bereits Erweiterungen der Kapazität des Stadions im Bestand, das heißt ohne bauliche Erweiterung der Tribünen, geprüft. Auf dieser Grundlage könnte auch für den Bundesligabetrieb eine vertiefende Untersuchung einer Kapa- zitätserweiterung erfolgen, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. 3 2. Beantwortung der Anfrage AN/0525/2017 der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen: Frage 1.: Auf Basis welcher planungs- und genehmigungsrechtlichen Bedingungen erfolgte der Ausbau des RheinEnergieStadions anlässlich der Fußball-WM 2006? Antwort zu 1.: Der Kölner Sportstätten GmbH (KSS) konnten in 2004 die notwendigen Genehmigungen zum Umbau im Spielbetrieb (Reduzierung der Besucherkapazität von ca. 61.000 auf ca. 50.000 Zuschauer) und zur Nutzung der Sportstätte auf Basis des § 34 Baugesetzbuch erteilt werden. Frage 2.: Welche planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen wären - im Falle einer Kapazitäts- erweiterung um bis zu 25.000 Sitzplätze - in Hinsicht auf das Erschließungskonzept, der baurechtli- chen Genehmigungsfähigkeit, der Zunahme von Lärmemissionen, des zusätzlichen Verkehrsauf- kommens, des Landschaftsschutz und Denkmalschutz zu erfüllen? Antwort zu 2. Die Erweiterung der Besucherkapazität bedarf der planungsrechtlichen Grundlage eines Bebauungs- plans. In dem erforderlichen Bauleitplanverfahren sind sämtliche öffentlichen und privaten Belange (z.B. Lärmemissionen, Verkehrsabwicklung, Denkmalverträglichkeit, Baumschutz etc.) gutachterlich zu betrachten bzw. entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die einzelnen fachlichen Belange fanden allesamt Eingang in die Überlegungen des Büros Albert Speer und Partner bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie. Eine projektbegleiten- de verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hatte den Gutachter in Bezug auf die planungs- und genehmi- gungsrelevanten Voraussetzungen für eine Stadionerweiterung unterstützt. Im Ergebnis stellen ins- besondere die immissions- und denkmalschutzrechtlichen Belange hohe Hürden dar. Frage 3.: Welche urheberrechtlichen Anforderungen bestehen bei der baulichen Änderung des Stadions? Antwort zu 3.: Das RheinEnergieStadion unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Das Urheberrecht beanspruchen hierbei gemäß §7 Urheberrechtsgesetz (UrhG) die Architekten von Gerkan, Marg und Partner mit Sitz in Hamburg. Das Urheberrecht ist grundgesetzlich verankert und im Urheberrechtsgesetz (UrhG) im Einzelnen geregelt. 3. Beantwortung der Anfrage AN/0570/2017 der SPD-Fraktion: Frage 1.: Gesprächsstand Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche zwischen der Stadt Köln und dem FC zum Ausbau und Verbleib am Standort des RheinEnergieStadions? Wer führt seitens der Stadtverwaltung mit Blick auf die hohe sport- und finanzpolitische Dimension die Gespräche mit welchem Ziel? 4 Antwort zu 1.: Stadt Köln und 1. FC Köln hatten sich gemeinsam auf eine durch die Kölner Sportstätten GmbH zu beauftragende Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Stadions verständigt. Die Arbeit des Gutach- ters wurde durch eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unterstützt. Nach Vorstellung der Ergebnisse des Gutachtens im Aufsichtsrat der KSS haben Stadt und 1. FC Köln eine gemeinsame Presseerklä- rung herausgegeben. Frage 2.: Ausbaubedarf Welchen Ausbaubedarf macht der FC geltend? Welche Aufstockung ist mindestens erforderlich, wel- che höchstens? Wie beurteilt die Verwaltung den geltend gemachten Ausbaubedarf – auch mit Blick auf die Erforder- nisse für die EM 2024 und die künftige Konkurrenzfähigkeit des RheinEnergieStadions. Antwort zu 2.: Der 1. FC Köln hat den Wunsch geäußert, einen Ausbau des Stadions auf bis zu 75.000 Plätze zu prüfen. Dem ist der Gutachter AS+P nachgekommen, indem vier Varianten geprüft wurden, von de- nen die „Maximalvariante“ eine Kapazität von rund 73.000 Plätzen beinhaltet. Die Variante, die der Gutachter bei einem gewünschten Ausbau am ehesten zur Umsetzung empfehlen würde, würde über eine Kapazität von etwa 58.000 Plätzen verfügen („eingriffsoptimierte Variante II“). Die Frage, ob ein Ausbaubedarf besteht, ist unabhängig von einer Bewerbung zur Fußball- Europameisterschaft in 2024 zu betrachten. Die Bewerbung der Städte musste bis zum 12.06.2017 abgegeben werden. Der Deutsche Fußball Bund wird bei seiner Entscheidung nur Stadien berück- sichtigen, die entweder bereits bestehen oder für deren Errichtung entsprechendes Planungsrecht einschließlich Baugenehmigung sowie Finanzmittel vorliegen. Ein möglicher Ausbau des RheinEner- gie-Stadions fließt somit nicht in die Bewerbung zur EM 2024 ein. Frage 3.: Lärmschutz / Umweltschutz Welche Maßnahmen (z.B. Schallschutzmaßnahmen, Bau eines Stadiondachs etc.) müssen ergriffen werden, um einen Stadionausbau im Sinne des Emissions- und Artenschutzes zu ermöglichen? Antwort zu 3.: Da sich der Sportpark Müngersdorf in der Nähe zu bestehenden Wohngebieten befindet, muss bei einer baulichen Erweiterung mit dem Ziel einer erhöhten Zuschauerkapazität eine immissionsschutz- rechtliche Prüfung erfolgen. Im Rahmen des Gutachtens hat diese Prüfung durch den Unterauftrag- nehmer ADU cologne ergeben, dass bei allen vier untersuchten Varianten eine Überschreitung der Grenzwerte der 18. Immissionsschutz-Verordnung in den Ruhe- und Nachtzeiten zu erwarten wären. Aufgrund dessen empfiehlt der Gutachter u.a. den Einbau eines verschließbaren Komfortdachs und das Schließen der vorhandenen Öffnungen in den Stadion-Eckbereichen. Für die Prüfung und Genehmigung aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Frage 4: Verkehr Wie kann man den zusätzlichen Verkehrsbedarfen im Falle eines Stadionausbaus gerecht werden? Inwieweit verfolgt die Verwaltung in diesem Rahmen neben bereits in der Prüfung befindlichen Maß- nahmen (z.B. Dreifachtraktion) auch innovative und ganzheitliche Lösungsansätze wie z.B. die Her- stellung einer Kreuzungsfreiheit zwischen Bahn und Aachener Straße, Zubringerfunktion der Linie 7 und Shuttle-Services? 5 Antwort zu 4.: Wie bereits oben dargestellt, kann nach dem Ergebnis der Studie die verkehrliche Abwicklung von bis zu 25.000 zusätzlichen Zuschauern durch eine Kombination aus bereits geplanten Maßnahmen wie Ertüchtigung der Ost-West-Achse für einen Betrieb mit Langzügen und Ausbau der P+R-Anlage Wei- den West mit weiteren Maßnahmen wie Verdichtung des S-Bahn-Takts sowie Bau neuer bzw. Mitnut- zung bestehender Parkhäuser in der Umgebung gewährleistet werden. Dabei kommt dem Anwohner- schutz selbstverständlich eine hohe Bedeutung zu. So wäre z.B. eine Erweiterung des Anwohner- schutzkonzepts im Detail zu prüfen. Frage 5: Finanzen Das RheinEnergieStadion gehört der 100%igen städtischen Tochter Kölner Sportstätten GmbH (KSS), deren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Betrieb und der Vermarktung des RheinEnergieStadions liegt. Der FC nutzt das Stadion derzeit auf der Basis eines Pachtvertrages, der im Jahre 2014 auf Bitten des FC vorzeitig neu verhandelt wurde und noch bis zum Jahr 2024 läuft. Welche Auswirkungen hätte ein Weggang des FC aus dem Stadion für die 100%ige Tochter KSS GmbH und in Folge mittelbar und unmittelbar für den Haushalt der Alleingesellschafterin Stadt Köln? Mit welchem Restbuchwert steht das Köln das RheinEnergieStadion nach Auslaufen des aktuellen Nutzungsvertrags im Jahr 2024 in den Büchern der KSS GmbH? Antwort zu 5.: Diese Frage wurde durch die Beantwortung in Session-Nr. 2258/2017 für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen des Sport- und des Finanzausschusses beantwortet. gez. Reker
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2813/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.09.2017
- Erstellt
- 11.09.2017 11:37