1523/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz vom 17.07.2023 betr. "Illegale Müllentsorgung Kiesgruben"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3290 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 1523/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz vom 17.07.2023 betr.: "Illegale Müllentsorgung Kiesgrubensee, Höhe Schwarzer See". Die AfD-Fraktion, Herr Krasson, bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: Das Gelände entlang des Weges in Höhe Schwarzer Weg befindet sich in einem unzu- mutbaren Zustand. Hier wird in großem Stil illegal Müll entsorgt. Der Müll besteht größ- tenteils aus Sperrmüll, Grillverpackungen und sogar Sondermüll, was zwangsläufig Un- geziefer anzieht. Am 4. Juli 2023 hat es sogar gebrannt, aber dank des rechtzeitigen Eingreifens der Feuerwehr konnte der Brand gelöscht werden. Dennoch unterstreicht dieser Vorfall die akute Bedrohung, der sowohl die Bewohner*innen als auch die Um- gebung ausgesetzt sind. 1. Befinden sich die genannten Standorte auf öffentlichem oder privatem Grund? 2. Ist diese illegale Müllentsorgung der AWB GmbH bzw. dem Ordnungsamt be- kannt? 3. Sofern Frage 2 bejaht werden kann: Wie viel illegal entsorgter Müll wurde bis- her registriert und in wie vielen Fällen konnten die Verursacher der illegalen Müllentsorgung überführt werden? 4. Sofern Frage 2 verneint wird: Welche Maßnahmen können erörtert werden, die zu-künftig eine illegale Müllentsorgung wie diese verhindern können? Bitte be- rücksichtigen Sie dabei die Beteiligung von Ordnungsämtern, örtlicher Polizei und Sozialarbeiter*innen. 5. Was war die Ursache für den Brand? Handelt es sich um Brandstiftung, konn- ten die Verursacher*innen ermittelt werden, oder handelt es sich um eine Selbstentzündung? (Stellungnahme der Feuerwehr). Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Der Müll befindet sich zum größten Teil auf Liegenschaften der Stadt Köln. 2 Weitere betroffene Flächen befinden sich im Eigentum der Deutschen Bahn (Tunnel) sowie des Eisenbahner-Sportfischervereins Köln e.V. (Grünfläche am See). Zu 2.: Seitens des Ordnungsdienstes der Stadt Köln wurde in der Vergangenheit bei einigen Kontrollen Müll im Umfeld der beschriebenen Örtlichkeit vorgefunden. Im An- schluss an die benannten Kontrollen wurde jeweils die AWB GmbH mit der Entsor- gung des Mülls beauftragt. Zu 3.: Im Jahr 2026 hat der Ordnungsdienst, Dienstgruppe Porz, bisher dreimal wil- den Müll in dem Bereich an die AWB GmbH gemeldet. Die Verursachenden konnten dabei nicht festgestellt werden. Zahlen aus den vergangenen Jahren zur Menge des entsorgten Mülls liegen nicht vor, da diese nicht statistisch erfasst werden. Zu 4.: Seitens des Ordnungsdienstes der Stadt Köln ist eine dauerhafte Präsenz vor Ort aufgrund einer dynamischen Einsatzlage und begrenzter personeller Kapazitäten nicht realisierbar. Sofern die Ordnungsdienstkräfte an der Örtlichkeit wilden Müll fest- stellen, informieren diese die AWB GmbH. Sofern Müll auf anliegenden Privatgrund- stücken festgestellt wird, wird der Eigentümer durch die Fachabteilung für Allgemeine Ordnungsangelegenheiten zur Beseitigung aufgefordert. Zu 5.: Es konnten weder die Brandursache noch die Verursacher*innen ermittelt wer- den.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Schwarzer Weg
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Details
- Aktenzeichen
- 1523/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 11.06.2026
- Erstellt
- 26.05.2026 13:43