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2751/2020

Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs 3 BauGB für den einfachen Bebauungsplan Nr. 74410/02;

Mitteilung Ausschuss 02.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.02.2021, TOP 10.2.2

Anlage 2 Offenlagebegründung

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Ansehen

Anlage 4 Ausschnitt des vereinfachten Bebauungsplanes

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

zu Anlage 2 *URKUNDE*

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Ansehen

Anlage 3 textliche Festsetzungen

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Offenlagebegründung

22588 Zeichen

A N L A G E  2  
 
 
Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a 
Abs.3 BauGB 
Offenlagebegründung zum einfachen Bebauungsplan - Entwurf Nr. 
74410/02  
Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln -Porz-Gremberghoven  
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufste l-
lung eines einfachen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 
BauGB für die Eisenbahnersiedlung in Gremberghoven gefasst. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugeset z-
buch (BauGB) wurde das Städtebauliche Konzept  in einer Abendveranstaltung am 
19.10.2017 vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert. 
 
Die Offenlage erfolgte vom 30.01.-02.03.2020. 
 
Während der Offenlage wurden einige Anregungen von den Trägern öffentlicher B e-
lange und den Fachdienststellen vorgebracht, die geprüft und teilweise in den B e-
bauungsplan eingearbeitet wurden. 
 
So wurde unter anderem vom LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland angemerkt, 
dass die gesamt e Siedlung nachrichtlich als ein Denkmal zu kennzeichnen ist und 
gemäß der Planzeichenverordnung dieser Bereich mit einem D im Quadrat deutlich 
wird. 
 
Der Bebauungsplan-Entwurf sieht die Ausweisung zweier kleiner Flächen (Franke n-
platz, Hohenstaufenstraße), im Bestand Rasenflächen zum Teil mit Baumbestand 
und Wegen, als öffentliche Grünfläche vor. 
Über beide Platzflächen verlaufen jeweils die Zuwegungen zu den Wohnhäusern. 
Da aus rechtlichen Gründen eine Zuwegung zu den privaten Wohnhäusern über eine 
öffentliche Grünfläche abgelehnt wird (Verpflichtungen insbesondere Winterdienst 
sind mit den Verpflichtungen für öffentliche Grünanlagen nicht vereinbar und auch 
nicht leistbar), sind für die beiden Plätze die notwendigen Erschließungswege eing e-
tragen worden. 
 
Da mit diesen Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, wird der B e-
bauungsplan-Entwurf erneut offengelegt. 
 
 
1.1 Anlass der Planung

Köln-Gremberghoven verdankt seine Existenz der Entstehung des Rangierbahnhofs, 
der während des Ersten Weltkrie gs gebaut wurde. Die Angestellten der Bahn und 
des Bahnhofs mussten dringend Unterkünfte bekommen, sodass man beschloss, 
nahe dem Bahnhof ein Quartier in Köln-Gremberghoven für sie einzurichten. 
 
Daraus entwickelte sich eine  durch großzügige Hausgärten gep rägte Gartenstadt. 
Die Siedlung in Köln-Gremberghoven bestand aus vielen kleinen Häuschen mit gr o-
ßen Gärten, die den Angestellten und Arbeitern zur Selbstversorgung dienen sollten. 
Die Eisenbahnersiedlung wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und Ang e-
stellte der Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut  sowie nach dem zweiten 
Weltkrieg, nach starker Zerstörung, auf den Grundrissen der ursprünglichen Siedlung 
in der Formensprache der 50er Jahre wieder aufgebaut. Wichtige Elemente der Sied-
lung sind die bogenförmigen Gebäudespangen sowie die großzügigen Grünanlagen 
und Hausgärten, die deutlich die Verbindung zum städtebaulichen Leitbild der Ga r-
tenstadt erkennen lassen.  
 
Neben den Grünanlagen sind es viele Platzsit uationen und Fußwegeverbindungen, 
die den Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Auslä u-
fern Hohenstaufenstraße und Frankenplatz definieren. Die Siedlung wird dem spä t-
historischen Heimatstil zugeordnet.  
 
Diese Siedlung mit den hist orischen Baustrukturen ist eine besondere schützenswer-
te städtebauliche Rarität in Köln. 
 
Durch die zunehmende Privatisierung der Gebäude steht das Gebiet unter einem 
starken Veränderungsdruck. Zum einen besteht der Wunsch nach Modernisierung 
und Wohnraumerweiterung, zum anderen wird immer häufiger im Rahmen von Ba u-
genehmigungsverfahren die Frage der Nachverdichtung auf den innenliegenden 
Grün- und Freiflächen gestellt.  
 
 
1.2 Ziel der Planung 
 
Die Vielzahl der unter Denkmalschutz gestellten Gebäude und Grundst ücke dok u-
mentieren die baugeschichtliche Bedeutung. Für das Bemühen die Gebäudestrukt u-
ren der vielen noch vorhandenen, kleinmaßstäblichen Wohngebäude mit ihren zum 
Teil noch vorhanden kleinteiligen Anbauten zu bewahren, ist der Schutz vor su b-
stanzgefährdenden Eingriffen oder verfälschenden baulichen Veränderungen von 
städtebaulicher Bedeutung. Das bezieht sich sowohl auf die Gebäude sowie die 
Grundstücke. 
 
Die Belange der Baukultur betreffend das Ortsbild mit den baulichen Anlagen, die 
privaten quartiersbezogenen und öffentlichen Grünflächen sowie die Wegeverbi n-
dungen in ihrer Beziehung zur Stadtstruktur und der stadträumlichen Funktion wer-
den durch den Bebauungsplan gesichert. 
 
Der Erhalt historischer Baustrukturen stellt ein legitimes städtebauliches Ziel dar. 
 
Die Steuerungsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Rechtslage (§ 34 Baugeset z-
buch - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortstei-
le) ermöglichen keine ausreichende Einflussnahme auf Bauvorhaben, so dass die

Gefahr eines unwiederbringlichen Verlustes der ortstypischen Kulturmerkmale b e-
steht.  
 
Zur Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen und denkmalpflegerischen Zie l-
setzungen ist die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes notwendig. 
 
Der Bebauungsplan somit dient dem Erhalt des historisch gewachsenen denkmalg e-
schützten, erhaltenswerten Ortsteiles Eisenbahnersiedlung Gremberghoven. 
 
Die wenigen textlichen und gestalterisc hen Festsetzungen werden bestimmen die 
städtebauliche Qualität des Orts- aber auch Straßenbildes. 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Die Eisenbahnersiedlung umfasst das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der 
Hohenstaufenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die B e-
bauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße (sowie Teile Fahrweg Sac h-
senstraße), einschließlich des Talweges, der Heilig -Geist-Straße bis zu den Grun d-
stücken Heilig-Geist-Straße 23 und 25,  die Bebauung am Langobardenplatz sowie 
des Frankenplatzes unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude Franke n-
platz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven. 
 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
 
Wichtige Elemente der Siedlung  die auf der Idee der Gartenstadt basiert,  sind die 
städtebaulich prägenden bogenförmigen Gebäudespangen, die die Einheit und G e-
meinschaft betonen sowie die großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die die 
Verbindung zur Idee der Gartenstadt erkennen lassen. 
 
Die übrige geplante Infrastruktur entwi ckelt sich nur langsam beziehungsweise gar 
nicht (Nahversorgung, Kirche, Gemeinschaftshaus etc.).  
 
Neben den Grünanlagen sind es auch die vielen Platzsituationen und Fußwege, die 
den Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Ausläufe rn 
Hohenstaufenstraße und Frankenplatz ausmachen.  
Bei den Gebäuden handelt es sich um Ein - und Mehrfamilienhäuser (ein- und zwei-
stöckig) mit relativ schlichten Putzfassaden. 
 
Schmuckelemente bei den Ursprungsgebäuden sind die im Erdgeschoss angebrac h-
ten Fensterläden sowie die aufwendige Dachgestaltung mit zahlreichen Gauben. 
 
Im Zweiten Weltkrieg wurde die Siedlung aufgrund der Nähe zum Rangierbahnhof 
stark zerstört. Der folgende Wiederaufbau der 50er Jahre ist nur in wenigen Fällen 
ein Wiederaufbau in alt en Formen. Die meisten zerstörten Gebäude wurden im Stil 
der 50er Jahre wiedererrichtet, aber durch die Orientierung an den historischen Pr o-
portionen und/oder Raumkanten blieb der Charakter der Siedlung weitgehend erha l-
ten.

Starke Veränderungen im Bild vo n Gremberghoven ergeben sich vor allem durch die 
Anbauten an die Häuser Talweg 16 und Frankenplatz 11. In den sechziger Jahren 
wurde zudem am Bahnhofsplatz ein flachgedeckter Kiosk mit  mehreren Garagen er-
richtet, die  sich weder in Proportion noch Gestaltun g in die Siedlung einfüg en und 
dem städtebaulichen Gesamtbild widersprechen. 
 
Die Fassadengliederung der ursprünglichen Gebäude ist weitgehend erhalten g e-
blieben. 
 
 
2.3 Denkmalschutz 
 
Der Denkmalschutz ist auf die Erhaltung der baulichen Anlagen aus historisch en 
Gründen ausgerichtet. Damit wird hier die geschichtliche, insbesondere die archite k-
turgeschichtlichen Epoche dokumentiert. 
 
Die sogenannte Eisenbahnersiedlung ist unter der Bezeichnung „Siedlung Gre m-
berghoven“ gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz –DSchG NRW- als Denkmal g e-
schützt. Zugehörig sind folgende Adressen: 
- Bahnhofplatz 1-7, 13,14 
- Bahnhofplatz ohne Hausnummer: Grünanlage/bepflanzte Straßenerweiterung 
- Frankenplatz 1-11 und 4-16 
- Gotenstraße 2 und 4 
- Heilig-Geist-Straße ohne Hausnummer: Grünanlage/bepflanzte Straßenerwei-
terung 
- Hohenstaufenstraße 1-33 und 2-64 
- Langobardenplatz 1-4 
- Rather Straße 1-35 und 4-66 
- Talweg 1-45 und 2a-36 
 
Sämtliche Adressen sind unter derselben Nummer (A 8640) in die Denkmalliste ei n-
getragen, daher handelt es sich  bei der gesamten S iedlung Gremberghoven nur um 
ein Denkmal. 
Explizit heißt es im Unterschutzstellungstext: „Die Kernsiedlung Gremberghoven ist 
ein Baudenkmal im Sinn von § 2 Abs.1 und 2 DSchG NRW. 
 
Ortsgeschichtlich ist die Kernsiedlung zudem bedeutend al s Ausgangspunkt für den 
heutigen Ortsteil Gremberghoven, der sich ab den 50er Jahren um die ursprüngliche 
Anlage entwickelt hat. In städtebaulicher Hinsicht sind vor allem die starken Symme t-
rieachsen und die Betonung der Einheit trotz verschiedener Haustyp en wichtig. Bau-
liche Einheit symbolisiert in den 20er Jahren auch den Gemeinschaftsgedanken.  
 
Gremberghoven als Gartensiedlung 
Die aus England stammende Idee „Gartensiedlung“ griff der zum Bau der Eisenba h-
nersiedlung in Gremberghoven beauftragte Architekt  und Hochbaudezernent der 
Reichsbahndirektion Köln Martin Kießling auf. Die ab 1919 auf freiem Feld am Ra n-
gierbahnhof „Gremberg“ gebaute Wohnsiedlung für Arbeiter und Beamte der Reich s-
bahn zählt zu den schönsten Gartenstadt -Siedlungen im heutigen Kölner St adtge-
biet. Es entstand eine durchgrünte Siedlungsanlage mit relativ geringer Wohndichte

in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Arbeitsplätzen. Die Wohnsiedlung zeigt einen 
neoklassizistischen Grundriss. 
 
Der ursprüngliche Charakter von Gremberghoven ist auc h durch Kriegszerstörungen 
und anschließenden Wiederaufbau nicht verloren gegangen, denn die wieder aufg e-
bauten Gebäude passen sich trotz neuer Formen sehr gut an die vorhandenen Struk-
turen an. 
 
Eine Ausnahme stellen hier nur die Gebäude Rather  Straße 5/7 und 25/27/29 sowie 
Talweg 6/8 und 26/28/30 dar, die im Rahmen des Flüchtlingsprogramms 1951 als 
Neubauten errichtet worden sind.  
 
Sie passen sich weder in Form noch in Proportion an die alte Bebauung an. Die 
ebenfalls neugeschaffene Zeilenbebauung am Bahnhofplatz gibt dagegen trotz and e-
rer Proportionen zumindest die ursprünglichen Platzkanten wieder. 
 
 
3. Planungsvorgaben 
 
 
3.1 Flächennutzungsplan  
 
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der Eisenbahnersiedlung Wohnba u-
fläche (W) dar. 
 
 
3.2 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan trifft für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 
keine Festsetzungen. 
 
 
4. Begründung der Planinhalte  
 
 
4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung,  
 
Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt, wird weder Art und Maß der 
baulichen Nutzung festgesetzt. 
 
 
4.2 überbaubare Grundstücksflächen 
 
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des baukulturellen Erbes, Eisenba h-
nersiedlung in Gremberghoven zu gewährleisten, sind Anbauoptionen notwendig. 
Zum einen wird somit dringend benötigter Wohnraum geschaffen, zum anderen kann 
der verhältnismäßig unkontrollierten Baulückenschließung und Versiegelung langfri s-
tig Einhalt geboten werden. Darüber hinaus sollen die Anbauoptionen aufzeigen, wie 
mit den gering dimens ionierten Wohnungen der historischen Bestandsgebäude E r-

weiterungsmöglichkeiten angeboten werden können, die mit den Zielen des Den k-
malschutzes und der Denkmalpflege einhergehen.  
 
Für die ursprüngliche Bausubstanz wurde zudem eine mögliche, um 0,5 m eing e-
rückte Anbauoption von 3 m Tiefe mit einem Vollgeschoss (VG) eingeräumt. Au f-
grund der Anregungen in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist die zulässige Anba u-
tiefe auf 4 m vergrößert worden, da sich die Betroffenen für eine Ausdehnung der 
überbaubaren Grundstücksfläche ausgesprochen hatten. 
  
Die Differenzierung, welche Gebäude eine Anbauoption erhalten, richtet sich nach 
der Klassifizierung anhand des Baujahres. 
  
Die in den Kriegsfolgejahren 1949 -1951 auf dem historischen Grundriss errichteten 
Neubauten erhalten keine aktive Anbauoption.  
 
Untergeordnete, rückwärtige Maßnahmen, wie z.B. Balkone, sind jedoch möglich. 
Bestandsbauten, die nicht durch eine überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) 
gesichert werden, unterliegen dem passiven Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis 
zur Nutzungsaufgabe in Anspruch genommen werden. 
  
Nicht abschließend regelbare Vorhaben innerhalb der Anbauoptionen werden einze l-
fallbezogen nach Denkmalschutzgesetz (DSchG) beurteilt und konkretisiert. 
 
Die für die Formensprache der Si edlung wichtigen bogenförmigen Gebäudespangen 
Rather Straße und Talweg sind aufgrund der starken Zerstörung im Zweiten Wel t-
krieg von unterschiedlicher Gebäudestruktur. Bei der Bebauung westlich der Rather 
Straße handelt es sich um die Ursprungsbebauung mit  überwiegender Einfamilien-
hausnutzung. Hier sind auch Anbauten bzw Erweiterungen entsprechend der Ba u-
grenzen in Absprache mit dem Denkmalschutz zulässig. 
Die bogenförmige Bebauung östlich des Talweges wurde, bis auf wenige Ausna h-
men, Talweg 5, 7, 9, 11, 13  und 37,  nach starker Zerstörung in den 50er Jahren als 
mehrgeschossiger Wohnungsbau auf dem alten Grundriss wiederaufgebaut. Eine 
Erweiterung der Baugrenzen ist hier nicht vorgesehen. 
 
 
4.3 private Grünflächen 
 
Die städtebaulich -denkmalpflegerischen Zielsetzungen sind so entwickelt, dass die 
Siedlung prägenden gärtnerischen Grünflächen entlang den Straßen und Wege 
durch die Festsetzung als private Grünfläche gesichert werden. Dies bedeutet, dass 
keine baulichen Anlagen zugelassen sind. In einer Tiefe von 5 m sind nur Hecken 
(Liguster) und nicht versiegelte Bereiche und Pflanzungen zulässig.  
Die Hecken bilden zudem ins besondere Vögeln einen hochwe rtigen Lebens - und 
Brutraum und sind sogleich Futterquelle. Daher ist es aus Sicht von Natur und Lan d-
schaft wichtig die vorhandenen Grünstrukturen zu erhalten und zu sichern. 
 
Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen ei n-
zuhausen oder mit standortgerechten Hecken zu umpflanzen. Die so gestalteten A n-
lagen können in die Grundstückseinfriedungen integriert werden.

Der Langobardenplatz mit seinem Sportplatz dient als charakteristischer begrünter 
Stadtplatz  der temporär genutzten Fläche für die gemeinnü tzige Gesellschaft Rhein-
Flanke. (Die RheinFlanke gGmbH wurde 2006 in Köln gegründet und ist heute ane r-
kannte Trägerin für sportbezogene Jugendhilfe an acht Standorten im Rheinland und 
in Berlin. Die gemeinnützige Organisation legt einen besonderen Fokus au f Kinder 
und Jugendliche mit vermindertem Zugang zu Bildung und Ausbildung und damit 
auch zu gesellschaftlicher Teilhabe. Mit einer innovativen Kombination aus sportp ä-
dagogischen Angeboten und kompetenzfördernden Maßnahmen hilft die RheinFla n-
ke jungen Mens chen dabei, neue Perspektiven zu entwickeln und unterstützt sie auf 
ihrem Weg in die Ausbildung und den Beruf.) 
 
Die private Grünfläche soll langfristig öffentlich zugänglich sein und der bis 2025 d a-
tierte Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und der Grun dstückseigentümerin ver-
längert werden. Aus diesem Grund wird für die private Grünfläche ein Gehrecht z u-
gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt. 
 
 
 
 
4.4 öffentliche Grünflächen 
 
Ein weiteres Ziel ist die Gestaltung und Aktivierung der drei öffentliche Platzs equen-
zen Bahnhofplatz, Frankenstraße, Hohenstaufenstraße jeweils als Quartierspark und 
Dorfplatz. 
 
Die drei öffentlichen Plätze spiegeln den Leitgedanken der Gartenstadt verbunden 
mit der städtebaulichen Figur wider. Der Bahnhofsplatz befindet sich am mitt leren 
Ortseingang der „Eisenbahnersiedlung“ und wird durch eine Straße im südlichen B e-
reich flankiert. Hauptnutzung stellt eine stellplatzorientierte Ausrichtung dar. Der 
Frankenplatz liegt innerhalb einer hofartigen Bebauungsstruktur und wird durch eine 
Straße im südlichen Bereich begrenzt. Der kleine Platz an der Hohenstaufenstraße 
liegt innerhalb einer hofartigen Bebauungsstruktur und wird durch eine Straße im ös t-
lichen Bereich gefasst. Diese beiden Grünflächen sind ungestaltet und weisen ebe n-
falls eine abgängige Bausubstanz auf. Ziel der Maßnahme ist es, das ungenutzte 
Potential als zentrale Stadtplätze im historischen Kontext zu heben und unter zei t-
gemäßen und bürgerorientierten Anforderungen nutzbar zu machen. 
 
Ausgehend von den verschiedenen Gestaltun gsvarianten ist beabsichtigt, repräse n-
tative Stadtplätze mit unterschiedlichen Nutzungsarten zu etablieren. Hierbei sind 
folgende Funktionen zu berücksichtigen: 
 
- Mehrfachnutzung und Multifunktionalität hinsichtlich der Parkraummöglichke i-
ten, als Stadtplatz und Veranstaltungsort, 
- Gärtnerische Gestaltung und Installation von Aufenthaltsmöglichkeiten, 
- Berücksichtigung von klimawandelfolgenrelevanten Aspekten (Starkregenvo r-
sorge, Überhitzung etc.) 
- Barrierefreiheit, 
- Erschließungsfunktion zu den Wohnungen, 
- Schaffung von Spielmöglichkeiten.

Ziel ist es, neben der Transformation einer 100 Jahre alten Siedlungskultur in die 
Neuzeit, die Wohn - und Aufenthaltsqualität in der Eisenbahnersiedlung zu sichern 
und zu entwickeln.  
Da die Plätze (städtisc he Grundstücke) unmittelbar an die privaten Grundstücksgren-
zen anschließen, werden Wege  zur Erschließung der Hauseingänge eingetragen. 
Diese Wege sind notwendig , um neben der Erschließung auch Fragen zur Verkehrs-
sicherungspflicht im Winter zu klären. 
Normalerweise werden die städtischen Plätze im Winter nicht geräumt, so dass die 
jeweiligen Hauseigentümer für die Sicherheit der Wege zuständig sind. 
 
 
4.5 private Fußwege  
 
Die charakteristischen Fußwegeverbindungen werden gesichert. Hierzu werden b e-
stehende Verbindungen als Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit festgesetzt. 
Nach Rechtskraft des Bebauungsplans bedürfen die planungsrechtlich festgesetzten 
Geh-, Fahr - und Leitungsrechte zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung entsprechender 
Dienstbarkeiten im Gr undbuch beziehungsweise gegebenenfalls zusätzlich öffentlich 
rechtlicher Baulasten im Baulastenverzeichnis. Der Bebauungsplan dient als E r-
mächtigungsgrundlage, um eine liegenschaftliche Vorgehensweise, sofern erforde r-
lich, einzuleiten und Gespräche mit den Grundstückseigentümern zu führen.  
 
 
4.6 Stellplätze 
Die Grundstücke als auch die Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Um eine g e-
ordnete städtebauliche Entwicklung der Eisenbahnersiedlung zu gewährleisten sind 
auf den Grundstücken keine Carports oder Garag en zulässig. In Abstimmung mit der 
unteren Denkmalbehörde können Stellplätze zugelassen werden.  Hier sollen nach 
Möglichkeit klimaschonende Beläge berücksichtigt werden, um der vollständigen 
Versiegelung weiterer Flächen entgegen zu wirken. 
 
4.7 Nebenanlagen 
 
Die denkmalgeschützten Nebenanlagen sind im Bebauungsplan mit Baugrenzen 
dargestellt. Diese Nebenanlagen mit Satteldach haben in der Grundfläche ein Maß 
von 4,00 m x 4,00 m. Weitere Nebenanlagen müssen sich in das Ortsbild einfügen 
und können in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde  bis max .30 m³ in den 
hinteren Bereichen der Grundstücke zugelassen werden. Vor und neben den Hä u-
sern sind die Nebenanlagen nicht zulässig. 
 
 
4.8 gestalterische Festsetzungen  
 
Um das städtebauliche Gesamtbild sicherzustellen, wird ein Mindestmaß an Anforde-
rungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen gestellt. Aus diesem Grund werden 
örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung (insbesondere Dächer, Fass a-
den und Einfriedungen) aufgenommen. 
 
Sie greifen die Form und G estalt der vorhandenen Bebauung auf, damit die städt e-
bauliche Einheit unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erhalten bleibt.

Um die vorhandenen Einfriedungen zu erhalten, werden hier ebenfalls gestalterische 
Festsetzungen getroffen. Die Höhe der fest zusetzenden Hecken ist bezogen auf den 
Bestand. In der Hohenstaufenstraße, straßenseitig, bestehen die Einfriedungen 
überwiegend aus einer Kombination Mauer (0,60m) und Hecke (1,40  m). Am Bah n-
hofsplatz, Rather Straße und Talweg waren historisch Mauern (0, 60 m) und Hol z-
zaun (0,50 m) = max 1,10 m vorherrschend.  
 
 
4.9 Fläche für den Gemeinbedarf 
 
Im Stadtteil Gremberghoven besteht ein erheblicher Bedarf an öffentlichen spiel -, 
Bewegungs-, und Aktionsflächen für die hier lebenden Kinder und Jugendlichen. 
Um den jungen Menschen im Wohnumfeld alters - und bedarfsgerechte Spielräume 
anzubieten, wurde 2017 eine Spiel - und Bolzplatzfläche auf dem Langobardenplatz 
errichtet. 
Da sich in der privaten Grünfläche Langobardenplatz die temporär genutzte Fläche 
der geme innützigen Gesellschaft ReinFlanke mit dem Sportplatz befindet, wird für 
den Standort "Grembox" eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. 
 
Damit wird das Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 
5-25 Jahren weiter ausgebaut. Hier b ietet die RheinFlanke ein Freizeitprogramm mit 
z.B. Fußballtraining, Zirkus, Hüpfburg und Handwerkskurse an. 
 
 
5. Umweltbericht  
 
Im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 13 BauGB kann von einer formalen Umwel t-
prüfung und der Erarbeitung eines Umweltberichtes abgesehen werden. 
Durch die ausschließlich bestandssichernden Festsetzungen und Darstellungen des 
einfachen Bebauungsplanes werden keine erheblichen Auswirkungen auf die U m-
weltbelange gemäß § 1 Abs. 6 und 7 und § 1a BauGB ausgelöst. 
Daher sind keine Umweltuntersuchungen erforderlich. 
 
 
6. Kosten  
 
Für den einfachen Bebauungsplan entstehen folgende Kosten für die drei öffentl i-
chen Plätze: 
Kosten Bahnhofsplatz (790 m²): 
Baukosten: 300.000 Euro, Planungshonorar: 40.000 Euro, Summe 340.000 EUR 
 
Frankenplatz (500m²) 
Baukosten: 180.000 Euro, Planungshonorar: 22.000 Euro, Summe 202.000 EUR 
 
Platz an der Hohenstaufenstraße (370 m²) 
Baukosten: 140.000 Euro, Planungshonorar: 16.000 Euro, Summe 156.000 EUR 
Bürgerworkshop (inkl. besondere Leistungen): 50.000 EUR 
 
Gesamt: 748.000 EUR

Zurzeit wird geprüft, in welcher Höhe Mittel aus der Städtebauförderung NRW hera n-
gezogen werden können.

Anlage 4 Ausschnitt des vereinfachten Bebauungsplanes

144 Zeichen

Anlage 4
Stadtplanungsamt
Eisenbahnersiedlung 74410/02
Ausschnitt des vereinfachten Bebauungsplanes
in Köln - Porz - Germberghoven
unmaßstäblich

Anlage 1 Geltungsbereich

382 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 74410/02 Eisenbahnersiedlungin Köln - Porz - Gremberghoven
Maßstab  1 : 7 500015075300450 Meter

zu Anlage 2 *URKUNDE*

22760 Zeichen

Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a 
Abs.3 BauGB 
Offenlagebegründung zum einfachen Bebauungsplan - Entwurf Nr. 
74410/02  
Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln -Porz-Gremberghoven  
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufstel-
lung eines einfachen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 
BauGB für die Eisenbahnersiedlung in Gremberghoven gefasst. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugeset z-
buch (BauGB) wurde das Städtebauliche Konzept  in einer Abendveranstaltung am 
19.10.2017 vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert. 
 
Die Offenlage erfolgte vom 30.01.-02.03.2020. 
 
Während der Offenlage wurden einige A nregungen von den Trägern öffentlicher Be-
lange und den Fachdienststellen vorgebracht, die geprüft und teilweise in den B e-
bauungsplan eingearbeitet wurden. 
 
So wurde unter anderem vom LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland angemerkt, 
dass die gesamte Siedlu ng nachrichtlich als ein Denkmal zu kennzeichnen ist und 
gemäß der Planzeichenverordnung dieser Bereich mit einem D im Quadrat deutlich 
wird. 
 
Der Bebauungsplan-Entwurf sieht die Ausweisung zweier kleiner Flächen (Franke n-
platz, Hohenstaufenstraße), im Best and Rasenflächen zum Teil mit Baumbestand 
und Wegen, als öffentliche Grünfläche vor. 
Über beide Platzflächen verlaufen jeweils die Zuwegungen zu den Wohnhäusern. 
Da aus rechtlichen Gründen eine Zuwegung zu den privaten Wohnhäusern über eine 
öffentliche Grünfläche abgelehnt wird (Verpflichtungen insbesondere Winterdienst 
sind mit den Verpflichtungen für öffentliche Grünanlagen nicht vereinbar und auch 
nicht leistbar), sind für die beiden Plätze die notwendigen Erschließungswege eing e-
tragen worden. 
 
Da mit  diesen Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, wird der B e-
bauungsplan-Entwurf erneut offengelegt. 
 
 
1.1 Anlass der Planung

Köln-Gremberghoven verdankt seine Existenz der Entstehung des Rangierbahnhofs, 
der während des Ersten Weltkriegs gebaut wu rde. Die Angestellten der Bahn und 
des Bahnhofs mussten dringend Unterkünfte bekommen, sodass man beschloss, 
nahe dem Bahnhof ein Quartier in Köln-Gremberghoven für sie einzurichten. 
 
Daraus entwickelte sich eine  durch großzügige Hausgärten geprägte Gartenstadt. 
Die Siedlung in Köln-Gremberghoven bestand aus vielen kleinen Häuschen mit gr o-
ßen Gärten, die den Angestellten und Arbeitern zur Selbstversorgung dienen sollten. 
Die Eisenbahnersiedlung wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und Ang e-
stellte der Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut  sowie nach dem zweiten 
Weltkrieg, nach starker Zerstörung, auf den Grundrissen der ursprünglichen Siedlung 
in der Formensprache der 50er Jahre wieder aufgebaut. Wichtige Elemente der Sied-
lung sind die bogenförmigen Gebäudespangen sowie die großzügigen Grünanlagen 
und Hausgärten, die deutlich die Verbindung zum städtebaulichen Leitbild der Ga r-
tenstadt erkennen lassen.  
 
Neben den Grünanlagen sind es viele Platzsit uationen und Fußwegeverbindungen, 
die den Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Auslä u-
fern Hohenstaufenstraße und Frankenplatz definieren. Die Siedlung wird dem spä t-
historischen Heimatstil zugeordnet.  
 
Diese Siedlung mit den hist orischen Baustrukturen ist eine besondere schützenswer-
te städtebauliche Rarität in Köln. 
 
Durch die zunehmende Privatisierung der Gebäude steht das Gebiet unter einem 
starken Veränderungsdruck. Zum einen besteht der Wunsch nach Modernisierung 
und Wohnraumerweiterung, zum anderen wird immer häufiger im Rahmen von Ba u-
genehmigungsverfahren die Frage der Nachverdichtung auf den innenliegenden 
Grün- und Freiflächen gestellt.  
 
 
1.2 Ziel der Planung 
 
Die Vielzahl der unter Denkmalschutz gestellten Gebäude und Grundst ücke dok u-
mentieren die baugeschichtliche Bedeutung. Für das Bemühen die Gebäudestrukt u-
ren der vielen noch vorhandenen, kleinmaßstäblichen Wohngebäude mit ihren zum 
Teil noch vorhanden kleinteiligen Anbauten zu bewahren, ist der Schutz vor su b-
stanzgefährdenden Eingriffen oder verfälschenden baulichen Veränderungen von 
städtebaulicher Bedeutung. Das bezieht sich sowohl auf die Gebäude sowie die 
Grundstücke. 
 
Die Belange der Baukultur betreffend das Ortsbild mit den baulichen Anlagen, die 
privaten quartiersbezogenen und öffentlichen Grünflächen sowie die Wegeverbi n-
dungen in ihrer Beziehung zur Stadtstruktur und der stadträumlichen Funktion wer-
den durch den Bebauungsplan gesichert. 
 
Der Erhalt historischer Baustrukturen stellt ein legitimes städtebauliches Ziel dar. 
 
Die Steuerungsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Rechtslage (§ 34 Baugeset z-
buch - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortstei-
le) ermöglichen keine ausreichende Einflussnahme auf Bauvorhaben, so dass die

Gefahr eines unwiederbringlichen Verlustes der ortstypischen Kulturmerkmale b e-
steht.  
 
Zur Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen und denkmalpflegerischen Zie l-
setzungen ist die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes notwendig. 
 
Der Bebauungsplan somit dient dem Erhalt des historisch gewachsenen denkmalg e-
schützten, erhaltenswerten Ortsteiles Eisenbahnersiedlung Gremberghoven. 
 
Die wenigen textlichen und gestalterisc hen Festsetzungen werden bestimmen die 
städtebauliche Qualität des Orts- aber auch Straßenbildes. 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Die Eisenbahnersiedlung umfasst das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der 
Hohenstaufenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die B e-
bauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße (sowie Teile Fahrweg Sac h-
senstraße), einschließlich des Talweges, der Heilig -Geist-Straße bis zu den Grun d-
stücken Heilig-Geist-Straße 23 und 25,  die Bebauung am Langobardenplatz sowie 
des Frankenplatzes unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude Franke n-
platz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven. 
 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
 
Wichtige Elemente der Siedlung  die auf der Idee der Gartenstadt basiert,  sind die 
städtebaulich prägenden bogenförmigen Gebäudespangen, die die Einheit und G e-
meinschaft betonen sowie die großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die die 
Verbindung zur Idee der Gartenstadt erkennen lassen. 
 
Die übrige geplante Infrastruktur entwi ckelt sich nur langsam beziehungsweise gar 
nicht (Nahversorgung, Kirche, Gemeinschaftshaus etc.).  
 
Neben den Grünanlagen sind es auch die vielen Platzsituationen und Fußwege, die 
den Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Ausläufe rn 
Hohenstaufenstraße und Frankenplatz ausmachen.  
Bei den Gebäuden handelt es sich um Ein - und Mehrfamilienhäuser (ein- und zwei-
stöckig) mit relativ schlichten Putzfassaden. 
 
Schmuckelemente bei den Ursprungsgebäuden sind die im Erdgeschoss angebrac h-
ten Fensterläden sowie die aufwendige Dachgestaltung mit zahlreichen Gauben. 
 
Im Zweiten Weltkrieg wurde die Siedlung aufgrund der Nähe zum Rangierbahnhof 
stark zerstört. Der folgende Wiederaufbau der 50er Jahre ist nur in wenigen Fällen 
ein Wiederaufbau in alt en Formen. Die meisten zerstörten Gebäude wurden im Stil 
der 50er Jahre wiedererrichtet, aber durch die Orientierung an den historischen Pr o-
portionen und/oder Raumkanten blieb der Charakter der Siedlung weitgehend erha l-
ten.

Starke Veränderungen im Bild vo n Gremberghoven ergeben sich vor allem durch die 
Anbauten an die Häuser Talweg 16 und Frankenplatz 11. In den sechziger Jahren 
wurde zudem am Bahnhofsplatz ein flachgedeckter Kiosk mit  mehreren Garagen er-
richtet, die  sich weder in Proportion noch Gestaltun g in die Siedlung einfüg en und 
dem städtebaulichen Gesamtbild widersprechen. 
 
Die Fassadengliederung der ursprünglichen Gebäude ist weitgehend erhalten g e-
blieben. 
 
 
2.3 Denkmalschutz 
 
Der Denkmalschutz ist auf die Erhaltung der baulichen Anlagen aus historisch en 
Gründen ausgerichtet. Damit wird hier die geschichtliche, insbesondere die archite k-
turgeschichtlichen Epoche dokumentiert. 
 
Die sogenannte Eisenbahnersiedlung ist unter der Bezeichnung „Siedlung Gre m-
berghoven“ gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz –DSchG NRW- als Denkmal g e-
schützt. Zugehörig sind folgende Adressen: 
- Bahnhofplatz 1-7, 13,14 
- Bahnhofplatz ohne Hausnummer: Grünanlage/bepflanzte Straßenerweiterung 
- Frankenplatz 1-11 und 4-16 
- Gotenstraße 2 und 4 
- Heilig-Geist-Straße ohne Hausnummer: Grünanlage/bepflanzte Straßenerwei-
terung 
- Hohenstaufenstraße 1-33 und 2-64 
- Langobardenplatz 1-4 
- Rather Straße 1-35 und 4-66 
- Talweg 1-45 und 2a-36 
 
Sämtliche Adressen sind unter derselben Nummer (A 8640) in die Denkmalliste ei n-
getragen, daher handelt es sich  bei der gesamten S iedlung Gremberghoven nur um 
ein Denkmal. 
Explizit heißt es im Unterschutzstellungstext: „Die Kernsiedlung Gremberghoven ist 
ein Baudenkmal im Sinn von § 2 Abs.1 und 2 DSchG NRW. 
 
Ortsgeschichtlich ist die Kernsiedlung zudem bedeutend al s Ausgangspunkt für den 
heutigen Ortsteil Gremberghoven, der sich ab den 50er Jahren um die ursprüngliche 
Anlage entwickelt hat. In städtebaulicher Hinsicht sind vor allem die starken Symme t-
rieachsen und die Betonung der Einheit trotz verschiedener Haustyp en wichtig. Bau-
liche Einheit symbolisiert in den 20er Jahren auch den Gemeinschaftsgedanken.  
 
Gremberghoven als Gartensiedlung 
Die aus England stammende Idee „Gartensiedlung“ griff der zum Bau der Eisenba h-
nersiedlung in Gremberghoven beauftragte Architekt  und Hochbaudezernent der 
Reichsbahndirektion Köln Martin Kießling auf. Die ab 1919 auf freiem Feld am Ra n-
gierbahnhof „Gremberg“ gebaute Wohnsiedlung für Arbeiter und Beamte der Reich s-
bahn zählt zu den schönsten Gartenstadt -Siedlungen im heutigen Kölner St adtge-
biet. Es entstand eine durchgrünte Siedlungsanlage mit relativ geringer Wohndichte

in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Arbeitsplätzen. Die Wohnsiedlung zeigt einen 
neoklassizistischen Grundriss. 
 
Der ursprüngliche Charakter von Gremberghoven ist auc h durch Kriegszerstörungen 
und anschließenden Wiederaufbau nicht verloren gegangen, denn die wieder aufg e-
bauten Gebäude passen sich trotz neuer Formen sehr gut an die vorhandenen Struk-
turen an. 
 
Eine Ausnahme stellen hier nur die Gebäude Rather  Straße 5/7 und 25/27/29 sowie 
Talweg 6/8 und 26/28/30 dar, die im Rahmen des Flüchtlingsprogramms 1951 als 
Neubauten errichtet worden sind.  
 
Sie passen sich weder in Form noch in Proportion an die alte Bebauung an. Die 
ebenfalls neugeschaffene Zeilenbebauung am Bahnhofplatz gibt dagegen trotz and e-
rer Proportionen zumindest die ursprünglichen Platzkanten wieder. 
 
 
3. Planungsvorgaben 
 
 
3.1 Flächennutzungsplan  
 
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der Eisenbahnersiedlung Wohnba u-
fläche (W) dar. 
 
 
3.2 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan trifft für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 
keine Festsetzungen. 
 
 
4. Begründung der Planinhalte  
 
 
4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung,  
 
Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt, wird weder Art und Maß der 
baulichen Nutzung festgesetzt. 
 
 
4.2 überbaubare Grundstücksflächen 
 
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des baukulturellen Erbes, Eisenba h-
nersiedlung in Gremberghoven zu gewährleisten, sind Anbauoptionen notwendig. 
Zum einen wird somit dringend benötigter Wohnraum geschaffen, zum anderen kann 
der verhältnismäßig unkontrollierten Baulückenschließung und Versiegelung langfri s-
tig Einhalt geboten werden. Darüber hinaus sollen die Anbauoptionen aufzeigen, wie 
mit den gering dimens ionierten Wohnungen der historischen Bestandsgebäude E r-

weiterungsmöglichkeiten angeboten werden können, die mit den Zielen des Den k-
malschutzes und der Denkmalpflege einhergehen.  
 
Für die ursprüngliche Bausubstanz wurde zudem eine mögliche, um 0,5 m eing e-
rückte Anbauoption von 3 m Tiefe mit einem Vollgeschoss (VG) eingeräumt. Au f-
grund der Anregungen in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist die zulässige Anba u-
tiefe auf 4 m vergrößert worden, da sich die Betroffenen für eine Ausdehnung der 
überbaubaren Grundstücksfläche ausgesprochen hatten. 
  
Die Differenzierung, welche Gebäude eine Anbauoption erhalten, richtet sich nach 
der Klassifizierung anhand des Baujahres. 
  
Die in den Kriegsfolgejahren 1949 -1951 auf dem historischen Grundriss errichteten 
Neubauten erhalten keine aktive Anbauoption.  
 
Untergeordnete, rückwärtige Maßnahmen, wie z.B. Balkone, sind jedoch möglich. 
Bestandsbauten, die nicht durch eine überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) 
gesichert werden, unterliegen dem passiven Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis 
zur Nutzungsaufgabe in Anspruch genommen werden. 
  
Nicht abschließend regelbare Vorhaben innerhalb der Anbauoptionen werden einze l-
fallbezogen nach Denkmalschutzgesetz (DSchG) beurteilt und konkretisiert. 
 
Die für die Formensprache der Si edlung wichtigen bogenförmigen Gebäudespangen 
Rather Straße und Talweg sind aufgrund der starken Zerstörung im Zweiten Wel t-
krieg von unterschiedlicher Gebäudestruktur. Bei der Bebauung westlich der Rather 
Straße handelt es sich um die Ursprungsbebauung mit  überwiegender Einfamilien-
hausnutzung. Hier sind auch Anbauten bzw Erweiterungen entsprechend der Ba u-
grenzen in Absprache mit dem Denkmalschutz zulässig. 
Die bogenförmige Bebauung östlich des Talweges wurde, bis auf wenige Ausna h-
men, Talweg 5, 7, 9, 11, 13  und 37,  nach starker Zerstörung in den 50er Jahren als 
mehrgeschossiger Wohnungsbau auf dem alten Grundriss wiederaufgebaut. Eine 
Erweiterung der Baugrenzen ist hier nicht vorgesehen. 
 
 
4.3 private Grünflächen 
 
Die städtebaulich -denkmalpflegerischen Zielsetzungen sind so entwickelt, dass die 
Siedlung prägenden gärtnerischen Grünflächen entlang den Straßen und Wege 
durch die Festsetzung als private Grünfläche gesichert werden. Dies bedeutet, dass 
keine baulichen Anlagen zugelassen sind. In einer Tiefe von 5 m sind nur Hecken 
(Liguster) und nicht versiegelte Bereiche und Pflanzungen zulässig.  
Die Hecken bilden zudem ins besondere Vögeln einen hochwe rtigen Lebens - und 
Brutraum und sind sogleich Futterquelle. Daher ist es aus Sicht von Natur und Lan d-
schaft wichtig die vorhandenen Grünstrukturen zu erhalten und zu sichern. 
 
Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen ei n-
zuhausen oder mit standortgerechten Hecken zu umpflanzen. Die so gestalteten A n-
lagen können in die Grundstückseinfriedungen integriert werden.

Der Langobardenplatz mit seinem Sportplatz dient als charakteristischer begrünter 
Stadtplatz  der temporär genutzten Fläche für die gemeinnü tzige Gesellschaft Rhein-
Flanke. (Die RheinFlanke gGmbH wurde 2006 in Köln gegründet und ist heute ane r-
kannte Trägerin für sportbezogene Jugendhilfe an acht Standorten im Rheinland und 
in Berlin. Die gemeinnützige Organisation legt einen besonderen Fokus au f Kinder 
und Jugendliche mit vermindertem Zugang zu Bildung und Ausbildung und damit 
auch zu gesellschaftlicher Teilhabe. Mit einer innovativen Kombination aus sportp ä-
dagogischen Angeboten und kompetenzfördernden Maßnahmen hilft die RheinFla n-
ke jungen Mens chen dabei, neue Perspektiven zu entwickeln und unterstützt sie auf 
ihrem Weg in die Ausbildung und den Beruf.) 
 
Die private Grünfläche soll langfristig öffentlich zugänglich sein und der bis 2025 d a-
tierte Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und der Grun dstückseigentümerin ver-
längert werden. Aus diesem Grund wird für die private Grünfläche ein Gehrecht z u-
gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt. 
 
 
 
 
4.4 öffentliche Grünflächen 
 
Ein weiteres Ziel ist die Gestaltung und Aktivierung der drei öffentliche Platzs equen-
zen Bahnhofplatz, Frankenstraße, Hohenstaufenstraße jeweils als Quartierspark und 
Dorfplatz. 
 
Die drei öffentlichen Plätze spiegeln den Leitgedanken der Gartenstadt verbunden 
mit der städtebaulichen Figur wider. Der Bahnhofsplatz befindet sich am mitt leren 
Ortseingang der „Eisenbahnersiedlung“ und wird durch eine Straße im südlichen B e-
reich flankiert. Hauptnutzung stellt eine stellplatzorientierte Ausrichtung dar. Der 
Frankenplatz liegt innerhalb einer hofartigen Bebauungsstruktur und wird durch eine 
Straße im südlichen Bereich begrenzt. Der kleine Platz an der Hohenstaufenstraße 
liegt innerhalb einer hofartigen Bebauungsstruktur und wird durch eine Straße im ös t-
lichen Bereich gefasst. Diese beiden Grünflächen sind ungestaltet und weisen ebe n-
falls eine abgängige Bausubstanz auf. Ziel der Maßnahme ist es, das ungenutzte 
Potential als zentrale Stadtplätze im historischen Kontext zu heben und unter zei t-
gemäßen und bürgerorientierten Anforderungen nutzbar zu machen. 
 
Ausgehend von den verschiedenen Gestaltun gsvarianten ist beabsichtigt, repräse n-
tative Stadtplätze mit unterschiedlichen Nutzungsarten zu etablieren. Hierbei sind 
folgende Funktionen zu berücksichtigen: 
 
- Mehrfachnutzung und Multifunktionalität hinsichtlich der Parkraummöglichke i-
ten, als Stadtplatz und Veranstaltungsort, 
- Gärtnerische Gestaltung und Installation von Aufenthaltsmöglichkeiten, 
- Berücksichtigung von klimawandelfolgenrelevanten Aspekten (Starkregenvo r-
sorge, Überhitzung etc.) 
- Barrierefreiheit, 
- Erschließungsfunktion zu den Wohnungen, 
- Schaffung von Spielmöglichkeiten.

Ziel ist es, neben der Transformation einer 100 Jahre alten Siedlungskultur in die 
Neuzeit, die Wohn - und Aufenthaltsqualität in der Eisenbahnersiedlung zu sichern 
und zu entwickeln.  
Da die Plätze (städtisc he Grundstücke) unmittelbar an die privaten Grundstücksgren-
zen anschließen, werden Wege  zur Erschließung der Hauseingänge eingetragen. 
Diese Wege sind notwendig , um neben der Erschließung auch Fragen zur Verkehrs-
sicherungspflicht im Winter zu klären. 
Normalerweise werden die städtischen Plätze im Winter nicht geräumt, so dass die 
jeweiligen Hauseigentümer für die Sicherheit der Wege zuständig sind. 
 
 
4.5 private Fußwege  
 
Die charakteristischen Fußwegeverbindungen werden gesichert. Hierzu werden b e-
stehende Verbindungen als Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit festgesetzt. 
Nach Rechtskraft des Bebauungsplans bedürfen die planungsrechtlich festgesetzten 
Geh-, Fahr - und Leitungsrechte zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung entsprechender 
Dienstbarkeiten im Gr undbuch beziehungsweise gegebenenfalls zusätzlich öffentlich 
rechtlicher Baulasten im Baulastenverzeichnis. Der Bebauungsplan dient als E r-
mächtigungsgrundlage, um eine liegenschaftliche Vorgehensweise, sofern erforde r-
lich, einzuleiten und Gespräche mit den Grundstückseigentümern zu führen.  
 
 
4.6 Stellplätze 
Die Grundstücke als auch die Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Um eine g e-
ordnete städtebauliche Entwicklung der Eisenbahnersiedlung zu gewährleisten sind 
auf den Grundstücken keine Carports oder Garag en zulässig. In Abstimmung mit der 
unteren Denkmalbehörde können Stellplätze zugelassen werden.  Hier sollen nach 
Möglichkeit klimaschonende Beläge berücksichtigt werden, um der vollständigen 
Versiegelung weiterer Flächen entgegen zu wirken. 
 
4.7 Nebenanlagen 
 
Die denkmalgeschützten Nebenanlagen sind im Bebauungsplan mit Baugrenzen 
dargestellt. Diese Nebenanlagen mit Satteldach haben in der Grundfläche ein Maß 
von 4,00 m x 4,00 m. Weitere Nebenanlagen müssen sich in das Ortsbild einfügen 
und können in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde  bis max .30 m³ in den 
hinteren Bereichen der Grundstücke zugelassen werden. Vor und neben den Hä u-
sern sind die Nebenanlagen nicht zulässig. 
 
 
4.8 gestalterische Festsetzungen  
 
Um das städtebauliche Gesamtbild sicherzustellen, wird ein Mindestmaß an Anforde-
rungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen gestellt. Aus diesem Grund werden 
örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung (insbesondere Dächer, Fass a-
den und Einfriedungen) aufgenommen. 
 
Sie greifen die Form und G estalt der vorhandenen Bebauung auf, damit die städt e-
bauliche Einheit unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erhalten bleibt.

Um die vorhandenen Einfriedungen zu erhalten, werden hier ebenfalls gestalterische 
Festsetzungen getroffen. Die Höhe der fest zusetzenden Hecken ist bezogen auf den 
Bestand. In der Hohenstaufenstraße, straßenseitig, bestehen die Einfriedungen 
überwiegend aus einer Kombination Mauer (0,60m) und Hecke (1,40  m). Am Bah n-
hofsplatz, Rather Straße und Talweg waren historisch Mauern (0, 60 m) und Hol z-
zaun (0,50 m) = max 1,10 m vorherrschend.  
 
 
4.9 Fläche für den Gemeinbedarf 
 
Im Stadtteil Gremberghoven besteht ein erheblicher Bedarf an öffentlichen spiel -, 
Bewegungs-, und Aktionsflächen für die hier lebenden Kinder und Jugendlichen. 
Um den jungen Menschen im Wohnumfeld alters - und bedarfsgerechte Spielräume 
anzubieten, wurde 2017 eine Spiel - und Bolzplatzfläche auf dem Langobardenplatz 
errichtet. 
Da sich in der privaten Grünfläche Langobardenplatz die temporär genutzte Fläche 
der geme innützigen Gesellschaft ReinFlanke mit dem Sportplatz befindet, wird für 
den Standort "Grembox" eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. 
 
Damit wird das Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 
5-25 Jahren weiter ausgebaut. Hier b ietet die RheinFlanke ein Freizeitprogramm mit 
z.B. Fußballtraining, Zirkus, Hüpfburg und Handwerkskurse an. 
 
 
5. Umweltbericht  
 
Im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 13 BauGB kann von einer formalen Umwel t-
prüfung und der Erarbeitung eines Umweltberichtes abgesehen werden. 
Durch die ausschließlich bestandssichernden Festsetzungen und Darstellungen des 
einfachen Bebauungsplanes werden keine erheblichen Auswirkungen auf die U m-
weltbelange gemäß § 1 Abs. 6 und 7 und § 1a BauGB ausgelöst. 
Daher sind keine Umweltuntersuchungen erforderlich. 
 
 
6. Kosten  
 
Für den einfachen Bebauungsplan entstehen folgende Kosten für die drei öffentl i-
chen Plätze: 
Kosten Bahnhofsplatz (790 m²): 
Baukosten: 300.000 Euro, Planungshonorar: 40.000 Euro, Summe 340.000 EUR 
 
Frankenplatz (500m²) 
Baukosten: 180.000 Euro, Planungshonorar: 22.000 Euro, Summe 202.000 EUR 
 
Platz an der Hohenstaufenstraße (370 m²) 
Baukosten: 140.000 Euro, Planungshonorar: 16.000 Euro, Summe 156.000 EUR 
Bürgerworkshop (inkl. besondere Leistungen): 50.000 EUR 
 
Gesamt: 748.000 EUR

Zurzeit wird geprüft, in welcher Höhe Mittel aus der Städtebauförderung NRW hera n-
gezogen werden können. 
 
Der Bebauungsplan-Entwurf 74410/02 wird gemäß §  3 Absatz 2 i. V. m. 
§ 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Begründung öffentlich 
erneut ausgelegt. 
 
Köln, den 
 
 
 
Beigeordneter

Anlage 3 textliche Festsetzungen

4303 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Textliche Festsetzungen  
 
Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 15 werden die privaten Grünflächen festgesetzt.  
 
Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 15 werden die öffentlichen Grünflächen festgesetzt. 
 
Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO  sind auf den Grundstücken keine Carports oder 
Garagen zulässig. In Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde können 
Stellplätze zugelassen werden  
 
Gemäß § 14 Abs.1 BauNVO wird die Zulässigkeit der Nebenanlagen eingeschränkt.  
Die Zulässigkeit von Nebenan lagen erfordert die Zustimmung der unteren 
Denkmalbehörde. Die Nebenanlagen dürfen jeweils einen umbauten Raum von 30 
m³ nicht überschreiten. 
 
 
Gestalterische Festsetzungen  
 
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 Abs. 1 und 2 BauO NRW 2018 werden 
folgende gestalterische Festsetzungen getroffen: 
 
Die gestalterischen Festsetzungen haben den Zweck, die städtebaulich gewünschte 
Einheit der Eisenbahnersiedlung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu 
erreichen.  
 
1. Dächer 
Neue Eindeckungen sind in naturroten oder engobierten Tonziegeln des Typs 
Doppelmulde auszuführen. 
 
2. Außenhaut / Farbgestaltung 
Außenanstriche dürfen nur in Mineralfarbe ausgeführt werden, in einem Farbton, der 
dem ursprünglichen Ton des Putzes entspricht.  Die Farbgebung ist mit der Unteren 
Denkmalbehörde abzustimmen. 
 
 
3. Schlagläden 
Die vorhandenen Schlagläden sind zu erhalten. Neue Schlagläden sind nach dem 
originalen Vorbild anzufertigen und nach Farbbefund zu streichen. Die Farbgebung 
ist mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen. 
 
4. Fenster 
Die Aufteilung der Fenster ist entsprechend des originalen Bestandes auszuführen. 
Die Fenster müssen weiß (RAL 9010) gestrichen werden. 
Die Gaubenfenster sind, dem Original entsprechend, zweiflügelig auszubilden.

5. Einfriedungen 
Einfriedungen der privaten Grü nflächen sind  nur in Gestalt von standortgerechten 
Hecken von maximal 1,40 m Höhe und Mauern mit einer Höhe von maximal 0,60 m 
zulässig, oder wo historisch belegt, als Kombination aus Mauer und Holzzaun. Als 
unterer Bezugspunkt gilt die mittlere Höhenlage des Geländes. 
Die vorhandenen Bruchsteinmauern und Betoneinfriedungen zu den Gehwegen sind 
zu erhalten. 
 
6. Abstellplätze 
Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen 
einzuhausen oder mit standortgerechten Hecken zu umpflan zen. Die so gestalteten 
Anlagen können in die Grundstückseinfriedungen integriert werden. 
 
 
Nachrichtliche Übernahme 
 
gemäß § 9 Abs. 6 BauGB werden die nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter 
Schutz gestellten Baudenkmäler und Grundstücke nachrichtlich übernommen. 
 
Rechtsgrundlagen  
 
a) Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).  
b) Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. 01.1990 (BGBl. I S. 
132) in der Fassung der Bekanntmachung  vom 21. November 2017 (BGBl. I 
S. 3786). 
c) Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 
58). 
d) Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen - Landesbauordnung 
2018 - (BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421). 
 
e) Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung  
 
 
Hinweise 
Kampfmittelbeseitigungsdienst 
Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern/ Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme 
von Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst der 
Bezirksregierung Düsseldorf unter der Benennung des Aktenzeichens 22.5-3-
5315000-71/20 sowie der Bebauungsplan-Nummer 74410/02 einzuschalten. 
DB Deutsche Bahn AG 
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes grenzt an den Ausbaubereich 
Ende Abzweig Steinstraße. Weitere Planungen befinden sich im 
Bundesverkehrswegeplan –BVWP-

Insoweit darf ein späteres Bauen die Eisenbahninfrastruktur nicht erschweren. 
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen 
Immissionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder 
Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die 
Bahnstrecke eine planfestgestellte Anlage ist. 
 
Wasserschutzzone  
Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B des 
Wasserschutzgebietes Westhoven. 
Jegliche Vorhaben dürfen den entsprechenden wasserrechtlichen 
Schutzfestsetzungen nicht entgegenstehen.

Mitteilung Ausschuss

3442 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Dint Az 
Vorlagen-Nummer 15.09.2020 
 2751/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020 
 
Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs 3 BauGB für den einfachen 
Bebauungsplan Nr. 74410/02 
Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln-Porz-Gremberghoven 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufstellung eines einfa-
chen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Eisenbahnersiedlung in 
Köln-Porz-Gremberghoven gefasst. 
 
Die Siedlung in Gremberghoven wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und Angestellte der 
Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut sowie nach dem zweiten Weltkrieg, nach starker 
Zerstörung, auf den Grundrissen der ursprünglichen Siedlung in der Formensprache der 50er Jahre 
wieder aufgebaut. Wichtige Elemente der Siedlung sind die bogenförmigen Gebäudespangen sowie 
die großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die die Verbindung zum städtebaulichen Leitbild der 
Gartenstadt erkennen lassen.  
 
Neben den Grünanlagen sind es viele Platzsituationen und Fußwegeverbindungen, die den Charakter 
der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Ausläufern Hohenstaufenstraße und Fran-
kenplatz definieren. Die Siedlung wird dem späthistorischen Heimatstil zugeordnet.  
 
Diese Siedlung mit den historischen Baustrukturen ist eine besondere schützenswerte städtebauliche 
Rarität in Köln. 
Ein weiteres Ziel ist die Gestaltung und Aktivierung der drei öffentlichen Platzsequenzen Bahnhof-
platz, Frankenstraße, Hohenstaufenstraße jeweils als Quartierspark und Dorfplatz. 
Die drei öffentlichen Plätze spiegeln den Leitgedanken der Gartenstadt verbunden mit der städtebau-
lichen Figur wider. 
 
Der einfache Bebauungsplan hat in der Zeit vom 30.01.-02.03.2020 offengelegen. 
 
Während der Offenlage wurden einige Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange und den 
Fachdienststellen vorgebracht, die geprüft und teilweise in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden. 
 
So wurde unter anderem vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland angemerkt, dass die gesam-
te Siedlung nachrichtlich als ein Denkmal zu kennzeichnen ist und gemäß der Planzeichenverord-
nung dieser Bereich mit einem D im Quadrat deutlich wird. 
 
Der Bebauungsplan-Entwurf sieht die Ausweisung zweier kleiner Flächen (Frankenplatz, Hohenstau-
fenstraße), im Bestand Rasenflächen zum Teil mit Baumbestand und Wegen, als öffentliche Grünflä-
che vor. 
Über beide Platzflächen verlaufen jeweils die Zuwegungen zu den Wohnhäusern. 
Da aus rechtlichen Gründen eine Zuwegung zu den privaten Wohnhäusern über eine öffentliche

2 
 
Grünfläche abgelehnt wird (Verpflichtungen insbesondere Winterdienst sind mit den Verpflichtungen 
für öffentliche Grünanlagen nicht vereinbar und auch nicht leistbar), sind für die beiden Plätze die 
notwendigen Erschließungswege eingetragen worden. 
 
Da mit diesen Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, wird der Bebauungsplan-
Entwurf erneut offengelegt. 
Die Offenlage soll von Anfang Oktober bis Mitte November 2020 stattfinden.  
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
Anlage 2 Offenlagebegründung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) 
Anlage 3 textlichen Festsetzungen 
Anlage 4 verkleinerter Bebauungsplan-Entwurf 
 
 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Hohenstaufenstraße 1
  • Rather Straße 1
  • Heilig-Geist-Straße 23
  • Gotenstraße 2
  • Frankenstraße
  • Langobardenplatz 1
  • Frankenplatz 11
  • Bahnhofplatz 1
  • Steinstraße
  • Straße 2
  • Straße 1 35
  • Straße 5 7

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Details

Aktenzeichen
2751/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.12.2020
Erstellt
01.09.2020 09:35