2751/2020
Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs 3 BauGB für den einfachen Bebauungsplan Nr. 74410/02;
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Anlage 2 Offenlagebegründung
22588 Zeichen
A N L A G E 2 Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs.3 BauGB Offenlagebegründung zum einfachen Bebauungsplan - Entwurf Nr. 74410/02 Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln -Porz-Gremberghoven 1. Anlass und Ziel der Planung Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufste l- lung eines einfachen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Eisenbahnersiedlung in Gremberghoven gefasst. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugeset z- buch (BauGB) wurde das Städtebauliche Konzept in einer Abendveranstaltung am 19.10.2017 vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert. Die Offenlage erfolgte vom 30.01.-02.03.2020. Während der Offenlage wurden einige Anregungen von den Trägern öffentlicher B e- lange und den Fachdienststellen vorgebracht, die geprüft und teilweise in den B e- bauungsplan eingearbeitet wurden. So wurde unter anderem vom LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland angemerkt, dass die gesamt e Siedlung nachrichtlich als ein Denkmal zu kennzeichnen ist und gemäß der Planzeichenverordnung dieser Bereich mit einem D im Quadrat deutlich wird. Der Bebauungsplan-Entwurf sieht die Ausweisung zweier kleiner Flächen (Franke n- platz, Hohenstaufenstraße), im Bestand Rasenflächen zum Teil mit Baumbestand und Wegen, als öffentliche Grünfläche vor. Über beide Platzflächen verlaufen jeweils die Zuwegungen zu den Wohnhäusern. Da aus rechtlichen Gründen eine Zuwegung zu den privaten Wohnhäusern über eine öffentliche Grünfläche abgelehnt wird (Verpflichtungen insbesondere Winterdienst sind mit den Verpflichtungen für öffentliche Grünanlagen nicht vereinbar und auch nicht leistbar), sind für die beiden Plätze die notwendigen Erschließungswege eing e- tragen worden. Da mit diesen Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, wird der B e- bauungsplan-Entwurf erneut offengelegt. 1.1 Anlass der Planung Köln-Gremberghoven verdankt seine Existenz der Entstehung des Rangierbahnhofs, der während des Ersten Weltkrie gs gebaut wurde. Die Angestellten der Bahn und des Bahnhofs mussten dringend Unterkünfte bekommen, sodass man beschloss, nahe dem Bahnhof ein Quartier in Köln-Gremberghoven für sie einzurichten. Daraus entwickelte sich eine durch großzügige Hausgärten gep rägte Gartenstadt. Die Siedlung in Köln-Gremberghoven bestand aus vielen kleinen Häuschen mit gr o- ßen Gärten, die den Angestellten und Arbeitern zur Selbstversorgung dienen sollten. Die Eisenbahnersiedlung wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und Ang e- stellte der Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut sowie nach dem zweiten Weltkrieg, nach starker Zerstörung, auf den Grundrissen der ursprünglichen Siedlung in der Formensprache der 50er Jahre wieder aufgebaut. Wichtige Elemente der Sied- lung sind die bogenförmigen Gebäudespangen sowie die großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die deutlich die Verbindung zum städtebaulichen Leitbild der Ga r- tenstadt erkennen lassen. Neben den Grünanlagen sind es viele Platzsit uationen und Fußwegeverbindungen, die den Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Auslä u- fern Hohenstaufenstraße und Frankenplatz definieren. Die Siedlung wird dem spä t- historischen Heimatstil zugeordnet. Diese Siedlung mit den hist orischen Baustrukturen ist eine besondere schützenswer- te städtebauliche Rarität in Köln. Durch die zunehmende Privatisierung der Gebäude steht das Gebiet unter einem starken Veränderungsdruck. Zum einen besteht der Wunsch nach Modernisierung und Wohnraumerweiterung, zum anderen wird immer häufiger im Rahmen von Ba u- genehmigungsverfahren die Frage der Nachverdichtung auf den innenliegenden Grün- und Freiflächen gestellt. 1.2 Ziel der Planung Die Vielzahl der unter Denkmalschutz gestellten Gebäude und Grundst ücke dok u- mentieren die baugeschichtliche Bedeutung. Für das Bemühen die Gebäudestrukt u- ren der vielen noch vorhandenen, kleinmaßstäblichen Wohngebäude mit ihren zum Teil noch vorhanden kleinteiligen Anbauten zu bewahren, ist der Schutz vor su b- stanzgefährdenden Eingriffen oder verfälschenden baulichen Veränderungen von städtebaulicher Bedeutung. Das bezieht sich sowohl auf die Gebäude sowie die Grundstücke. Die Belange der Baukultur betreffend das Ortsbild mit den baulichen Anlagen, die privaten quartiersbezogenen und öffentlichen Grünflächen sowie die Wegeverbi n- dungen in ihrer Beziehung zur Stadtstruktur und der stadträumlichen Funktion wer- den durch den Bebauungsplan gesichert. Der Erhalt historischer Baustrukturen stellt ein legitimes städtebauliches Ziel dar. Die Steuerungsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Rechtslage (§ 34 Baugeset z- buch - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortstei- le) ermöglichen keine ausreichende Einflussnahme auf Bauvorhaben, so dass die Gefahr eines unwiederbringlichen Verlustes der ortstypischen Kulturmerkmale b e- steht. Zur Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen und denkmalpflegerischen Zie l- setzungen ist die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes notwendig. Der Bebauungsplan somit dient dem Erhalt des historisch gewachsenen denkmalg e- schützten, erhaltenswerten Ortsteiles Eisenbahnersiedlung Gremberghoven. Die wenigen textlichen und gestalterisc hen Festsetzungen werden bestimmen die städtebauliche Qualität des Orts- aber auch Straßenbildes. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Die Eisenbahnersiedlung umfasst das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der Hohenstaufenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die B e- bauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße (sowie Teile Fahrweg Sac h- senstraße), einschließlich des Talweges, der Heilig -Geist-Straße bis zu den Grun d- stücken Heilig-Geist-Straße 23 und 25, die Bebauung am Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude Franke n- platz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven. 2.2 Vorhandene Struktur Wichtige Elemente der Siedlung die auf der Idee der Gartenstadt basiert, sind die städtebaulich prägenden bogenförmigen Gebäudespangen, die die Einheit und G e- meinschaft betonen sowie die großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die die Verbindung zur Idee der Gartenstadt erkennen lassen. Die übrige geplante Infrastruktur entwi ckelt sich nur langsam beziehungsweise gar nicht (Nahversorgung, Kirche, Gemeinschaftshaus etc.). Neben den Grünanlagen sind es auch die vielen Platzsituationen und Fußwege, die den Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Ausläufe rn Hohenstaufenstraße und Frankenplatz ausmachen. Bei den Gebäuden handelt es sich um Ein - und Mehrfamilienhäuser (ein- und zwei- stöckig) mit relativ schlichten Putzfassaden. Schmuckelemente bei den Ursprungsgebäuden sind die im Erdgeschoss angebrac h- ten Fensterläden sowie die aufwendige Dachgestaltung mit zahlreichen Gauben. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Siedlung aufgrund der Nähe zum Rangierbahnhof stark zerstört. Der folgende Wiederaufbau der 50er Jahre ist nur in wenigen Fällen ein Wiederaufbau in alt en Formen. Die meisten zerstörten Gebäude wurden im Stil der 50er Jahre wiedererrichtet, aber durch die Orientierung an den historischen Pr o- portionen und/oder Raumkanten blieb der Charakter der Siedlung weitgehend erha l- ten. Starke Veränderungen im Bild vo n Gremberghoven ergeben sich vor allem durch die Anbauten an die Häuser Talweg 16 und Frankenplatz 11. In den sechziger Jahren wurde zudem am Bahnhofsplatz ein flachgedeckter Kiosk mit mehreren Garagen er- richtet, die sich weder in Proportion noch Gestaltun g in die Siedlung einfüg en und dem städtebaulichen Gesamtbild widersprechen. Die Fassadengliederung der ursprünglichen Gebäude ist weitgehend erhalten g e- blieben. 2.3 Denkmalschutz Der Denkmalschutz ist auf die Erhaltung der baulichen Anlagen aus historisch en Gründen ausgerichtet. Damit wird hier die geschichtliche, insbesondere die archite k- turgeschichtlichen Epoche dokumentiert. Die sogenannte Eisenbahnersiedlung ist unter der Bezeichnung „Siedlung Gre m- berghoven“ gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz –DSchG NRW- als Denkmal g e- schützt. Zugehörig sind folgende Adressen: - Bahnhofplatz 1-7, 13,14 - Bahnhofplatz ohne Hausnummer: Grünanlage/bepflanzte Straßenerweiterung - Frankenplatz 1-11 und 4-16 - Gotenstraße 2 und 4 - Heilig-Geist-Straße ohne Hausnummer: Grünanlage/bepflanzte Straßenerwei- terung - Hohenstaufenstraße 1-33 und 2-64 - Langobardenplatz 1-4 - Rather Straße 1-35 und 4-66 - Talweg 1-45 und 2a-36 Sämtliche Adressen sind unter derselben Nummer (A 8640) in die Denkmalliste ei n- getragen, daher handelt es sich bei der gesamten S iedlung Gremberghoven nur um ein Denkmal. Explizit heißt es im Unterschutzstellungstext: „Die Kernsiedlung Gremberghoven ist ein Baudenkmal im Sinn von § 2 Abs.1 und 2 DSchG NRW. Ortsgeschichtlich ist die Kernsiedlung zudem bedeutend al s Ausgangspunkt für den heutigen Ortsteil Gremberghoven, der sich ab den 50er Jahren um die ursprüngliche Anlage entwickelt hat. In städtebaulicher Hinsicht sind vor allem die starken Symme t- rieachsen und die Betonung der Einheit trotz verschiedener Haustyp en wichtig. Bau- liche Einheit symbolisiert in den 20er Jahren auch den Gemeinschaftsgedanken. Gremberghoven als Gartensiedlung Die aus England stammende Idee „Gartensiedlung“ griff der zum Bau der Eisenba h- nersiedlung in Gremberghoven beauftragte Architekt und Hochbaudezernent der Reichsbahndirektion Köln Martin Kießling auf. Die ab 1919 auf freiem Feld am Ra n- gierbahnhof „Gremberg“ gebaute Wohnsiedlung für Arbeiter und Beamte der Reich s- bahn zählt zu den schönsten Gartenstadt -Siedlungen im heutigen Kölner St adtge- biet. Es entstand eine durchgrünte Siedlungsanlage mit relativ geringer Wohndichte in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Arbeitsplätzen. Die Wohnsiedlung zeigt einen neoklassizistischen Grundriss. Der ursprüngliche Charakter von Gremberghoven ist auc h durch Kriegszerstörungen und anschließenden Wiederaufbau nicht verloren gegangen, denn die wieder aufg e- bauten Gebäude passen sich trotz neuer Formen sehr gut an die vorhandenen Struk- turen an. Eine Ausnahme stellen hier nur die Gebäude Rather Straße 5/7 und 25/27/29 sowie Talweg 6/8 und 26/28/30 dar, die im Rahmen des Flüchtlingsprogramms 1951 als Neubauten errichtet worden sind. Sie passen sich weder in Form noch in Proportion an die alte Bebauung an. Die ebenfalls neugeschaffene Zeilenbebauung am Bahnhofplatz gibt dagegen trotz and e- rer Proportionen zumindest die ursprünglichen Platzkanten wieder. 3. Planungsvorgaben 3.1 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der Eisenbahnersiedlung Wohnba u- fläche (W) dar. 3.2 Landschaftsplan Der Landschaftsplan trifft für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes keine Festsetzungen. 4. Begründung der Planinhalte 4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt, wird weder Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. 4.2 überbaubare Grundstücksflächen Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des baukulturellen Erbes, Eisenba h- nersiedlung in Gremberghoven zu gewährleisten, sind Anbauoptionen notwendig. Zum einen wird somit dringend benötigter Wohnraum geschaffen, zum anderen kann der verhältnismäßig unkontrollierten Baulückenschließung und Versiegelung langfri s- tig Einhalt geboten werden. Darüber hinaus sollen die Anbauoptionen aufzeigen, wie mit den gering dimens ionierten Wohnungen der historischen Bestandsgebäude E r- weiterungsmöglichkeiten angeboten werden können, die mit den Zielen des Den k- malschutzes und der Denkmalpflege einhergehen. Für die ursprüngliche Bausubstanz wurde zudem eine mögliche, um 0,5 m eing e- rückte Anbauoption von 3 m Tiefe mit einem Vollgeschoss (VG) eingeräumt. Au f- grund der Anregungen in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist die zulässige Anba u- tiefe auf 4 m vergrößert worden, da sich die Betroffenen für eine Ausdehnung der überbaubaren Grundstücksfläche ausgesprochen hatten. Die Differenzierung, welche Gebäude eine Anbauoption erhalten, richtet sich nach der Klassifizierung anhand des Baujahres. Die in den Kriegsfolgejahren 1949 -1951 auf dem historischen Grundriss errichteten Neubauten erhalten keine aktive Anbauoption. Untergeordnete, rückwärtige Maßnahmen, wie z.B. Balkone, sind jedoch möglich. Bestandsbauten, die nicht durch eine überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gesichert werden, unterliegen dem passiven Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis zur Nutzungsaufgabe in Anspruch genommen werden. Nicht abschließend regelbare Vorhaben innerhalb der Anbauoptionen werden einze l- fallbezogen nach Denkmalschutzgesetz (DSchG) beurteilt und konkretisiert. Die für die Formensprache der Si edlung wichtigen bogenförmigen Gebäudespangen Rather Straße und Talweg sind aufgrund der starken Zerstörung im Zweiten Wel t- krieg von unterschiedlicher Gebäudestruktur. Bei der Bebauung westlich der Rather Straße handelt es sich um die Ursprungsbebauung mit überwiegender Einfamilien- hausnutzung. Hier sind auch Anbauten bzw Erweiterungen entsprechend der Ba u- grenzen in Absprache mit dem Denkmalschutz zulässig. Die bogenförmige Bebauung östlich des Talweges wurde, bis auf wenige Ausna h- men, Talweg 5, 7, 9, 11, 13 und 37, nach starker Zerstörung in den 50er Jahren als mehrgeschossiger Wohnungsbau auf dem alten Grundriss wiederaufgebaut. Eine Erweiterung der Baugrenzen ist hier nicht vorgesehen. 4.3 private Grünflächen Die städtebaulich -denkmalpflegerischen Zielsetzungen sind so entwickelt, dass die Siedlung prägenden gärtnerischen Grünflächen entlang den Straßen und Wege durch die Festsetzung als private Grünfläche gesichert werden. Dies bedeutet, dass keine baulichen Anlagen zugelassen sind. In einer Tiefe von 5 m sind nur Hecken (Liguster) und nicht versiegelte Bereiche und Pflanzungen zulässig. Die Hecken bilden zudem ins besondere Vögeln einen hochwe rtigen Lebens - und Brutraum und sind sogleich Futterquelle. Daher ist es aus Sicht von Natur und Lan d- schaft wichtig die vorhandenen Grünstrukturen zu erhalten und zu sichern. Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen ei n- zuhausen oder mit standortgerechten Hecken zu umpflanzen. Die so gestalteten A n- lagen können in die Grundstückseinfriedungen integriert werden. Der Langobardenplatz mit seinem Sportplatz dient als charakteristischer begrünter Stadtplatz der temporär genutzten Fläche für die gemeinnü tzige Gesellschaft Rhein- Flanke. (Die RheinFlanke gGmbH wurde 2006 in Köln gegründet und ist heute ane r- kannte Trägerin für sportbezogene Jugendhilfe an acht Standorten im Rheinland und in Berlin. Die gemeinnützige Organisation legt einen besonderen Fokus au f Kinder und Jugendliche mit vermindertem Zugang zu Bildung und Ausbildung und damit auch zu gesellschaftlicher Teilhabe. Mit einer innovativen Kombination aus sportp ä- dagogischen Angeboten und kompetenzfördernden Maßnahmen hilft die RheinFla n- ke jungen Mens chen dabei, neue Perspektiven zu entwickeln und unterstützt sie auf ihrem Weg in die Ausbildung und den Beruf.) Die private Grünfläche soll langfristig öffentlich zugänglich sein und der bis 2025 d a- tierte Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und der Grun dstückseigentümerin ver- längert werden. Aus diesem Grund wird für die private Grünfläche ein Gehrecht z u- gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt. 4.4 öffentliche Grünflächen Ein weiteres Ziel ist die Gestaltung und Aktivierung der drei öffentliche Platzs equen- zen Bahnhofplatz, Frankenstraße, Hohenstaufenstraße jeweils als Quartierspark und Dorfplatz. Die drei öffentlichen Plätze spiegeln den Leitgedanken der Gartenstadt verbunden mit der städtebaulichen Figur wider. Der Bahnhofsplatz befindet sich am mitt leren Ortseingang der „Eisenbahnersiedlung“ und wird durch eine Straße im südlichen B e- reich flankiert. Hauptnutzung stellt eine stellplatzorientierte Ausrichtung dar. Der Frankenplatz liegt innerhalb einer hofartigen Bebauungsstruktur und wird durch eine Straße im südlichen Bereich begrenzt. Der kleine Platz an der Hohenstaufenstraße liegt innerhalb einer hofartigen Bebauungsstruktur und wird durch eine Straße im ös t- lichen Bereich gefasst. Diese beiden Grünflächen sind ungestaltet und weisen ebe n- falls eine abgängige Bausubstanz auf. Ziel der Maßnahme ist es, das ungenutzte Potential als zentrale Stadtplätze im historischen Kontext zu heben und unter zei t- gemäßen und bürgerorientierten Anforderungen nutzbar zu machen. Ausgehend von den verschiedenen Gestaltun gsvarianten ist beabsichtigt, repräse n- tative Stadtplätze mit unterschiedlichen Nutzungsarten zu etablieren. Hierbei sind folgende Funktionen zu berücksichtigen: - Mehrfachnutzung und Multifunktionalität hinsichtlich der Parkraummöglichke i- ten, als Stadtplatz und Veranstaltungsort, - Gärtnerische Gestaltung und Installation von Aufenthaltsmöglichkeiten, - Berücksichtigung von klimawandelfolgenrelevanten Aspekten (Starkregenvo r- sorge, Überhitzung etc.) - Barrierefreiheit, - Erschließungsfunktion zu den Wohnungen, - Schaffung von Spielmöglichkeiten. Ziel ist es, neben der Transformation einer 100 Jahre alten Siedlungskultur in die Neuzeit, die Wohn - und Aufenthaltsqualität in der Eisenbahnersiedlung zu sichern und zu entwickeln. Da die Plätze (städtisc he Grundstücke) unmittelbar an die privaten Grundstücksgren- zen anschließen, werden Wege zur Erschließung der Hauseingänge eingetragen. Diese Wege sind notwendig , um neben der Erschließung auch Fragen zur Verkehrs- sicherungspflicht im Winter zu klären. Normalerweise werden die städtischen Plätze im Winter nicht geräumt, so dass die jeweiligen Hauseigentümer für die Sicherheit der Wege zuständig sind. 4.5 private Fußwege Die charakteristischen Fußwegeverbindungen werden gesichert. Hierzu werden b e- stehende Verbindungen als Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Nach Rechtskraft des Bebauungsplans bedürfen die planungsrechtlich festgesetzten Geh-, Fahr - und Leitungsrechte zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung entsprechender Dienstbarkeiten im Gr undbuch beziehungsweise gegebenenfalls zusätzlich öffentlich rechtlicher Baulasten im Baulastenverzeichnis. Der Bebauungsplan dient als E r- mächtigungsgrundlage, um eine liegenschaftliche Vorgehensweise, sofern erforde r- lich, einzuleiten und Gespräche mit den Grundstückseigentümern zu führen. 4.6 Stellplätze Die Grundstücke als auch die Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Um eine g e- ordnete städtebauliche Entwicklung der Eisenbahnersiedlung zu gewährleisten sind auf den Grundstücken keine Carports oder Garag en zulässig. In Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde können Stellplätze zugelassen werden. Hier sollen nach Möglichkeit klimaschonende Beläge berücksichtigt werden, um der vollständigen Versiegelung weiterer Flächen entgegen zu wirken. 4.7 Nebenanlagen Die denkmalgeschützten Nebenanlagen sind im Bebauungsplan mit Baugrenzen dargestellt. Diese Nebenanlagen mit Satteldach haben in der Grundfläche ein Maß von 4,00 m x 4,00 m. Weitere Nebenanlagen müssen sich in das Ortsbild einfügen und können in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde bis max .30 m³ in den hinteren Bereichen der Grundstücke zugelassen werden. Vor und neben den Hä u- sern sind die Nebenanlagen nicht zulässig. 4.8 gestalterische Festsetzungen Um das städtebauliche Gesamtbild sicherzustellen, wird ein Mindestmaß an Anforde- rungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen gestellt. Aus diesem Grund werden örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung (insbesondere Dächer, Fass a- den und Einfriedungen) aufgenommen. Sie greifen die Form und G estalt der vorhandenen Bebauung auf, damit die städt e- bauliche Einheit unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erhalten bleibt. Um die vorhandenen Einfriedungen zu erhalten, werden hier ebenfalls gestalterische Festsetzungen getroffen. Die Höhe der fest zusetzenden Hecken ist bezogen auf den Bestand. In der Hohenstaufenstraße, straßenseitig, bestehen die Einfriedungen überwiegend aus einer Kombination Mauer (0,60m) und Hecke (1,40 m). Am Bah n- hofsplatz, Rather Straße und Talweg waren historisch Mauern (0, 60 m) und Hol z- zaun (0,50 m) = max 1,10 m vorherrschend. 4.9 Fläche für den Gemeinbedarf Im Stadtteil Gremberghoven besteht ein erheblicher Bedarf an öffentlichen spiel -, Bewegungs-, und Aktionsflächen für die hier lebenden Kinder und Jugendlichen. Um den jungen Menschen im Wohnumfeld alters - und bedarfsgerechte Spielräume anzubieten, wurde 2017 eine Spiel - und Bolzplatzfläche auf dem Langobardenplatz errichtet. Da sich in der privaten Grünfläche Langobardenplatz die temporär genutzte Fläche der geme innützigen Gesellschaft ReinFlanke mit dem Sportplatz befindet, wird für den Standort "Grembox" eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. Damit wird das Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 5-25 Jahren weiter ausgebaut. Hier b ietet die RheinFlanke ein Freizeitprogramm mit z.B. Fußballtraining, Zirkus, Hüpfburg und Handwerkskurse an. 5. Umweltbericht Im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 13 BauGB kann von einer formalen Umwel t- prüfung und der Erarbeitung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Durch die ausschließlich bestandssichernden Festsetzungen und Darstellungen des einfachen Bebauungsplanes werden keine erheblichen Auswirkungen auf die U m- weltbelange gemäß § 1 Abs. 6 und 7 und § 1a BauGB ausgelöst. Daher sind keine Umweltuntersuchungen erforderlich. 6. Kosten Für den einfachen Bebauungsplan entstehen folgende Kosten für die drei öffentl i- chen Plätze: Kosten Bahnhofsplatz (790 m²): Baukosten: 300.000 Euro, Planungshonorar: 40.000 Euro, Summe 340.000 EUR Frankenplatz (500m²) Baukosten: 180.000 Euro, Planungshonorar: 22.000 Euro, Summe 202.000 EUR Platz an der Hohenstaufenstraße (370 m²) Baukosten: 140.000 Euro, Planungshonorar: 16.000 Euro, Summe 156.000 EUR Bürgerworkshop (inkl. besondere Leistungen): 50.000 EUR Gesamt: 748.000 EUR Zurzeit wird geprüft, in welcher Höhe Mittel aus der Städtebauförderung NRW hera n- gezogen werden können.
Anlage 4 Ausschnitt des vereinfachten Bebauungsplanes
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Anlage 4 Stadtplanungsamt Eisenbahnersiedlung 74410/02 Ausschnitt des vereinfachten Bebauungsplanes in Köln - Porz - Germberghoven unmaßstäblich
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 N StadtplanungsamtGeltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 74410/02 Eisenbahnersiedlungin Köln - Porz - Gremberghoven Maßstab 1 : 7 500015075300450 Meter
zu Anlage 2 *URKUNDE*
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Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs.3 BauGB Offenlagebegründung zum einfachen Bebauungsplan - Entwurf Nr. 74410/02 Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln -Porz-Gremberghoven 1. Anlass und Ziel der Planung Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufstel- lung eines einfachen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Eisenbahnersiedlung in Gremberghoven gefasst. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugeset z- buch (BauGB) wurde das Städtebauliche Konzept in einer Abendveranstaltung am 19.10.2017 vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert. Die Offenlage erfolgte vom 30.01.-02.03.2020. Während der Offenlage wurden einige A nregungen von den Trägern öffentlicher Be- lange und den Fachdienststellen vorgebracht, die geprüft und teilweise in den B e- bauungsplan eingearbeitet wurden. So wurde unter anderem vom LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland angemerkt, dass die gesamte Siedlu ng nachrichtlich als ein Denkmal zu kennzeichnen ist und gemäß der Planzeichenverordnung dieser Bereich mit einem D im Quadrat deutlich wird. Der Bebauungsplan-Entwurf sieht die Ausweisung zweier kleiner Flächen (Franke n- platz, Hohenstaufenstraße), im Best and Rasenflächen zum Teil mit Baumbestand und Wegen, als öffentliche Grünfläche vor. Über beide Platzflächen verlaufen jeweils die Zuwegungen zu den Wohnhäusern. Da aus rechtlichen Gründen eine Zuwegung zu den privaten Wohnhäusern über eine öffentliche Grünfläche abgelehnt wird (Verpflichtungen insbesondere Winterdienst sind mit den Verpflichtungen für öffentliche Grünanlagen nicht vereinbar und auch nicht leistbar), sind für die beiden Plätze die notwendigen Erschließungswege eing e- tragen worden. Da mit diesen Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, wird der B e- bauungsplan-Entwurf erneut offengelegt. 1.1 Anlass der Planung Köln-Gremberghoven verdankt seine Existenz der Entstehung des Rangierbahnhofs, der während des Ersten Weltkriegs gebaut wu rde. Die Angestellten der Bahn und des Bahnhofs mussten dringend Unterkünfte bekommen, sodass man beschloss, nahe dem Bahnhof ein Quartier in Köln-Gremberghoven für sie einzurichten. Daraus entwickelte sich eine durch großzügige Hausgärten geprägte Gartenstadt. Die Siedlung in Köln-Gremberghoven bestand aus vielen kleinen Häuschen mit gr o- ßen Gärten, die den Angestellten und Arbeitern zur Selbstversorgung dienen sollten. Die Eisenbahnersiedlung wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und Ang e- stellte der Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut sowie nach dem zweiten Weltkrieg, nach starker Zerstörung, auf den Grundrissen der ursprünglichen Siedlung in der Formensprache der 50er Jahre wieder aufgebaut. Wichtige Elemente der Sied- lung sind die bogenförmigen Gebäudespangen sowie die großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die deutlich die Verbindung zum städtebaulichen Leitbild der Ga r- tenstadt erkennen lassen. Neben den Grünanlagen sind es viele Platzsit uationen und Fußwegeverbindungen, die den Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Auslä u- fern Hohenstaufenstraße und Frankenplatz definieren. Die Siedlung wird dem spä t- historischen Heimatstil zugeordnet. Diese Siedlung mit den hist orischen Baustrukturen ist eine besondere schützenswer- te städtebauliche Rarität in Köln. Durch die zunehmende Privatisierung der Gebäude steht das Gebiet unter einem starken Veränderungsdruck. Zum einen besteht der Wunsch nach Modernisierung und Wohnraumerweiterung, zum anderen wird immer häufiger im Rahmen von Ba u- genehmigungsverfahren die Frage der Nachverdichtung auf den innenliegenden Grün- und Freiflächen gestellt. 1.2 Ziel der Planung Die Vielzahl der unter Denkmalschutz gestellten Gebäude und Grundst ücke dok u- mentieren die baugeschichtliche Bedeutung. Für das Bemühen die Gebäudestrukt u- ren der vielen noch vorhandenen, kleinmaßstäblichen Wohngebäude mit ihren zum Teil noch vorhanden kleinteiligen Anbauten zu bewahren, ist der Schutz vor su b- stanzgefährdenden Eingriffen oder verfälschenden baulichen Veränderungen von städtebaulicher Bedeutung. Das bezieht sich sowohl auf die Gebäude sowie die Grundstücke. Die Belange der Baukultur betreffend das Ortsbild mit den baulichen Anlagen, die privaten quartiersbezogenen und öffentlichen Grünflächen sowie die Wegeverbi n- dungen in ihrer Beziehung zur Stadtstruktur und der stadträumlichen Funktion wer- den durch den Bebauungsplan gesichert. Der Erhalt historischer Baustrukturen stellt ein legitimes städtebauliches Ziel dar. Die Steuerungsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Rechtslage (§ 34 Baugeset z- buch - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortstei- le) ermöglichen keine ausreichende Einflussnahme auf Bauvorhaben, so dass die Gefahr eines unwiederbringlichen Verlustes der ortstypischen Kulturmerkmale b e- steht. Zur Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen und denkmalpflegerischen Zie l- setzungen ist die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes notwendig. Der Bebauungsplan somit dient dem Erhalt des historisch gewachsenen denkmalg e- schützten, erhaltenswerten Ortsteiles Eisenbahnersiedlung Gremberghoven. Die wenigen textlichen und gestalterisc hen Festsetzungen werden bestimmen die städtebauliche Qualität des Orts- aber auch Straßenbildes. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Die Eisenbahnersiedlung umfasst das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der Hohenstaufenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die B e- bauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße (sowie Teile Fahrweg Sac h- senstraße), einschließlich des Talweges, der Heilig -Geist-Straße bis zu den Grun d- stücken Heilig-Geist-Straße 23 und 25, die Bebauung am Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude Franke n- platz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven. 2.2 Vorhandene Struktur Wichtige Elemente der Siedlung die auf der Idee der Gartenstadt basiert, sind die städtebaulich prägenden bogenförmigen Gebäudespangen, die die Einheit und G e- meinschaft betonen sowie die großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die die Verbindung zur Idee der Gartenstadt erkennen lassen. Die übrige geplante Infrastruktur entwi ckelt sich nur langsam beziehungsweise gar nicht (Nahversorgung, Kirche, Gemeinschaftshaus etc.). Neben den Grünanlagen sind es auch die vielen Platzsituationen und Fußwege, die den Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Ausläufe rn Hohenstaufenstraße und Frankenplatz ausmachen. Bei den Gebäuden handelt es sich um Ein - und Mehrfamilienhäuser (ein- und zwei- stöckig) mit relativ schlichten Putzfassaden. Schmuckelemente bei den Ursprungsgebäuden sind die im Erdgeschoss angebrac h- ten Fensterläden sowie die aufwendige Dachgestaltung mit zahlreichen Gauben. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Siedlung aufgrund der Nähe zum Rangierbahnhof stark zerstört. Der folgende Wiederaufbau der 50er Jahre ist nur in wenigen Fällen ein Wiederaufbau in alt en Formen. Die meisten zerstörten Gebäude wurden im Stil der 50er Jahre wiedererrichtet, aber durch die Orientierung an den historischen Pr o- portionen und/oder Raumkanten blieb der Charakter der Siedlung weitgehend erha l- ten. Starke Veränderungen im Bild vo n Gremberghoven ergeben sich vor allem durch die Anbauten an die Häuser Talweg 16 und Frankenplatz 11. In den sechziger Jahren wurde zudem am Bahnhofsplatz ein flachgedeckter Kiosk mit mehreren Garagen er- richtet, die sich weder in Proportion noch Gestaltun g in die Siedlung einfüg en und dem städtebaulichen Gesamtbild widersprechen. Die Fassadengliederung der ursprünglichen Gebäude ist weitgehend erhalten g e- blieben. 2.3 Denkmalschutz Der Denkmalschutz ist auf die Erhaltung der baulichen Anlagen aus historisch en Gründen ausgerichtet. Damit wird hier die geschichtliche, insbesondere die archite k- turgeschichtlichen Epoche dokumentiert. Die sogenannte Eisenbahnersiedlung ist unter der Bezeichnung „Siedlung Gre m- berghoven“ gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz –DSchG NRW- als Denkmal g e- schützt. Zugehörig sind folgende Adressen: - Bahnhofplatz 1-7, 13,14 - Bahnhofplatz ohne Hausnummer: Grünanlage/bepflanzte Straßenerweiterung - Frankenplatz 1-11 und 4-16 - Gotenstraße 2 und 4 - Heilig-Geist-Straße ohne Hausnummer: Grünanlage/bepflanzte Straßenerwei- terung - Hohenstaufenstraße 1-33 und 2-64 - Langobardenplatz 1-4 - Rather Straße 1-35 und 4-66 - Talweg 1-45 und 2a-36 Sämtliche Adressen sind unter derselben Nummer (A 8640) in die Denkmalliste ei n- getragen, daher handelt es sich bei der gesamten S iedlung Gremberghoven nur um ein Denkmal. Explizit heißt es im Unterschutzstellungstext: „Die Kernsiedlung Gremberghoven ist ein Baudenkmal im Sinn von § 2 Abs.1 und 2 DSchG NRW. Ortsgeschichtlich ist die Kernsiedlung zudem bedeutend al s Ausgangspunkt für den heutigen Ortsteil Gremberghoven, der sich ab den 50er Jahren um die ursprüngliche Anlage entwickelt hat. In städtebaulicher Hinsicht sind vor allem die starken Symme t- rieachsen und die Betonung der Einheit trotz verschiedener Haustyp en wichtig. Bau- liche Einheit symbolisiert in den 20er Jahren auch den Gemeinschaftsgedanken. Gremberghoven als Gartensiedlung Die aus England stammende Idee „Gartensiedlung“ griff der zum Bau der Eisenba h- nersiedlung in Gremberghoven beauftragte Architekt und Hochbaudezernent der Reichsbahndirektion Köln Martin Kießling auf. Die ab 1919 auf freiem Feld am Ra n- gierbahnhof „Gremberg“ gebaute Wohnsiedlung für Arbeiter und Beamte der Reich s- bahn zählt zu den schönsten Gartenstadt -Siedlungen im heutigen Kölner St adtge- biet. Es entstand eine durchgrünte Siedlungsanlage mit relativ geringer Wohndichte in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Arbeitsplätzen. Die Wohnsiedlung zeigt einen neoklassizistischen Grundriss. Der ursprüngliche Charakter von Gremberghoven ist auc h durch Kriegszerstörungen und anschließenden Wiederaufbau nicht verloren gegangen, denn die wieder aufg e- bauten Gebäude passen sich trotz neuer Formen sehr gut an die vorhandenen Struk- turen an. Eine Ausnahme stellen hier nur die Gebäude Rather Straße 5/7 und 25/27/29 sowie Talweg 6/8 und 26/28/30 dar, die im Rahmen des Flüchtlingsprogramms 1951 als Neubauten errichtet worden sind. Sie passen sich weder in Form noch in Proportion an die alte Bebauung an. Die ebenfalls neugeschaffene Zeilenbebauung am Bahnhofplatz gibt dagegen trotz and e- rer Proportionen zumindest die ursprünglichen Platzkanten wieder. 3. Planungsvorgaben 3.1 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der Eisenbahnersiedlung Wohnba u- fläche (W) dar. 3.2 Landschaftsplan Der Landschaftsplan trifft für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes keine Festsetzungen. 4. Begründung der Planinhalte 4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt, wird weder Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. 4.2 überbaubare Grundstücksflächen Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des baukulturellen Erbes, Eisenba h- nersiedlung in Gremberghoven zu gewährleisten, sind Anbauoptionen notwendig. Zum einen wird somit dringend benötigter Wohnraum geschaffen, zum anderen kann der verhältnismäßig unkontrollierten Baulückenschließung und Versiegelung langfri s- tig Einhalt geboten werden. Darüber hinaus sollen die Anbauoptionen aufzeigen, wie mit den gering dimens ionierten Wohnungen der historischen Bestandsgebäude E r- weiterungsmöglichkeiten angeboten werden können, die mit den Zielen des Den k- malschutzes und der Denkmalpflege einhergehen. Für die ursprüngliche Bausubstanz wurde zudem eine mögliche, um 0,5 m eing e- rückte Anbauoption von 3 m Tiefe mit einem Vollgeschoss (VG) eingeräumt. Au f- grund der Anregungen in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist die zulässige Anba u- tiefe auf 4 m vergrößert worden, da sich die Betroffenen für eine Ausdehnung der überbaubaren Grundstücksfläche ausgesprochen hatten. Die Differenzierung, welche Gebäude eine Anbauoption erhalten, richtet sich nach der Klassifizierung anhand des Baujahres. Die in den Kriegsfolgejahren 1949 -1951 auf dem historischen Grundriss errichteten Neubauten erhalten keine aktive Anbauoption. Untergeordnete, rückwärtige Maßnahmen, wie z.B. Balkone, sind jedoch möglich. Bestandsbauten, die nicht durch eine überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gesichert werden, unterliegen dem passiven Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis zur Nutzungsaufgabe in Anspruch genommen werden. Nicht abschließend regelbare Vorhaben innerhalb der Anbauoptionen werden einze l- fallbezogen nach Denkmalschutzgesetz (DSchG) beurteilt und konkretisiert. Die für die Formensprache der Si edlung wichtigen bogenförmigen Gebäudespangen Rather Straße und Talweg sind aufgrund der starken Zerstörung im Zweiten Wel t- krieg von unterschiedlicher Gebäudestruktur. Bei der Bebauung westlich der Rather Straße handelt es sich um die Ursprungsbebauung mit überwiegender Einfamilien- hausnutzung. Hier sind auch Anbauten bzw Erweiterungen entsprechend der Ba u- grenzen in Absprache mit dem Denkmalschutz zulässig. Die bogenförmige Bebauung östlich des Talweges wurde, bis auf wenige Ausna h- men, Talweg 5, 7, 9, 11, 13 und 37, nach starker Zerstörung in den 50er Jahren als mehrgeschossiger Wohnungsbau auf dem alten Grundriss wiederaufgebaut. Eine Erweiterung der Baugrenzen ist hier nicht vorgesehen. 4.3 private Grünflächen Die städtebaulich -denkmalpflegerischen Zielsetzungen sind so entwickelt, dass die Siedlung prägenden gärtnerischen Grünflächen entlang den Straßen und Wege durch die Festsetzung als private Grünfläche gesichert werden. Dies bedeutet, dass keine baulichen Anlagen zugelassen sind. In einer Tiefe von 5 m sind nur Hecken (Liguster) und nicht versiegelte Bereiche und Pflanzungen zulässig. Die Hecken bilden zudem ins besondere Vögeln einen hochwe rtigen Lebens - und Brutraum und sind sogleich Futterquelle. Daher ist es aus Sicht von Natur und Lan d- schaft wichtig die vorhandenen Grünstrukturen zu erhalten und zu sichern. Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen ei n- zuhausen oder mit standortgerechten Hecken zu umpflanzen. Die so gestalteten A n- lagen können in die Grundstückseinfriedungen integriert werden. Der Langobardenplatz mit seinem Sportplatz dient als charakteristischer begrünter Stadtplatz der temporär genutzten Fläche für die gemeinnü tzige Gesellschaft Rhein- Flanke. (Die RheinFlanke gGmbH wurde 2006 in Köln gegründet und ist heute ane r- kannte Trägerin für sportbezogene Jugendhilfe an acht Standorten im Rheinland und in Berlin. Die gemeinnützige Organisation legt einen besonderen Fokus au f Kinder und Jugendliche mit vermindertem Zugang zu Bildung und Ausbildung und damit auch zu gesellschaftlicher Teilhabe. Mit einer innovativen Kombination aus sportp ä- dagogischen Angeboten und kompetenzfördernden Maßnahmen hilft die RheinFla n- ke jungen Mens chen dabei, neue Perspektiven zu entwickeln und unterstützt sie auf ihrem Weg in die Ausbildung und den Beruf.) Die private Grünfläche soll langfristig öffentlich zugänglich sein und der bis 2025 d a- tierte Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und der Grun dstückseigentümerin ver- längert werden. Aus diesem Grund wird für die private Grünfläche ein Gehrecht z u- gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt. 4.4 öffentliche Grünflächen Ein weiteres Ziel ist die Gestaltung und Aktivierung der drei öffentliche Platzs equen- zen Bahnhofplatz, Frankenstraße, Hohenstaufenstraße jeweils als Quartierspark und Dorfplatz. Die drei öffentlichen Plätze spiegeln den Leitgedanken der Gartenstadt verbunden mit der städtebaulichen Figur wider. Der Bahnhofsplatz befindet sich am mitt leren Ortseingang der „Eisenbahnersiedlung“ und wird durch eine Straße im südlichen B e- reich flankiert. Hauptnutzung stellt eine stellplatzorientierte Ausrichtung dar. Der Frankenplatz liegt innerhalb einer hofartigen Bebauungsstruktur und wird durch eine Straße im südlichen Bereich begrenzt. Der kleine Platz an der Hohenstaufenstraße liegt innerhalb einer hofartigen Bebauungsstruktur und wird durch eine Straße im ös t- lichen Bereich gefasst. Diese beiden Grünflächen sind ungestaltet und weisen ebe n- falls eine abgängige Bausubstanz auf. Ziel der Maßnahme ist es, das ungenutzte Potential als zentrale Stadtplätze im historischen Kontext zu heben und unter zei t- gemäßen und bürgerorientierten Anforderungen nutzbar zu machen. Ausgehend von den verschiedenen Gestaltun gsvarianten ist beabsichtigt, repräse n- tative Stadtplätze mit unterschiedlichen Nutzungsarten zu etablieren. Hierbei sind folgende Funktionen zu berücksichtigen: - Mehrfachnutzung und Multifunktionalität hinsichtlich der Parkraummöglichke i- ten, als Stadtplatz und Veranstaltungsort, - Gärtnerische Gestaltung und Installation von Aufenthaltsmöglichkeiten, - Berücksichtigung von klimawandelfolgenrelevanten Aspekten (Starkregenvo r- sorge, Überhitzung etc.) - Barrierefreiheit, - Erschließungsfunktion zu den Wohnungen, - Schaffung von Spielmöglichkeiten. Ziel ist es, neben der Transformation einer 100 Jahre alten Siedlungskultur in die Neuzeit, die Wohn - und Aufenthaltsqualität in der Eisenbahnersiedlung zu sichern und zu entwickeln. Da die Plätze (städtisc he Grundstücke) unmittelbar an die privaten Grundstücksgren- zen anschließen, werden Wege zur Erschließung der Hauseingänge eingetragen. Diese Wege sind notwendig , um neben der Erschließung auch Fragen zur Verkehrs- sicherungspflicht im Winter zu klären. Normalerweise werden die städtischen Plätze im Winter nicht geräumt, so dass die jeweiligen Hauseigentümer für die Sicherheit der Wege zuständig sind. 4.5 private Fußwege Die charakteristischen Fußwegeverbindungen werden gesichert. Hierzu werden b e- stehende Verbindungen als Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Nach Rechtskraft des Bebauungsplans bedürfen die planungsrechtlich festgesetzten Geh-, Fahr - und Leitungsrechte zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung entsprechender Dienstbarkeiten im Gr undbuch beziehungsweise gegebenenfalls zusätzlich öffentlich rechtlicher Baulasten im Baulastenverzeichnis. Der Bebauungsplan dient als E r- mächtigungsgrundlage, um eine liegenschaftliche Vorgehensweise, sofern erforde r- lich, einzuleiten und Gespräche mit den Grundstückseigentümern zu führen. 4.6 Stellplätze Die Grundstücke als auch die Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Um eine g e- ordnete städtebauliche Entwicklung der Eisenbahnersiedlung zu gewährleisten sind auf den Grundstücken keine Carports oder Garag en zulässig. In Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde können Stellplätze zugelassen werden. Hier sollen nach Möglichkeit klimaschonende Beläge berücksichtigt werden, um der vollständigen Versiegelung weiterer Flächen entgegen zu wirken. 4.7 Nebenanlagen Die denkmalgeschützten Nebenanlagen sind im Bebauungsplan mit Baugrenzen dargestellt. Diese Nebenanlagen mit Satteldach haben in der Grundfläche ein Maß von 4,00 m x 4,00 m. Weitere Nebenanlagen müssen sich in das Ortsbild einfügen und können in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde bis max .30 m³ in den hinteren Bereichen der Grundstücke zugelassen werden. Vor und neben den Hä u- sern sind die Nebenanlagen nicht zulässig. 4.8 gestalterische Festsetzungen Um das städtebauliche Gesamtbild sicherzustellen, wird ein Mindestmaß an Anforde- rungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen gestellt. Aus diesem Grund werden örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung (insbesondere Dächer, Fass a- den und Einfriedungen) aufgenommen. Sie greifen die Form und G estalt der vorhandenen Bebauung auf, damit die städt e- bauliche Einheit unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erhalten bleibt. Um die vorhandenen Einfriedungen zu erhalten, werden hier ebenfalls gestalterische Festsetzungen getroffen. Die Höhe der fest zusetzenden Hecken ist bezogen auf den Bestand. In der Hohenstaufenstraße, straßenseitig, bestehen die Einfriedungen überwiegend aus einer Kombination Mauer (0,60m) und Hecke (1,40 m). Am Bah n- hofsplatz, Rather Straße und Talweg waren historisch Mauern (0, 60 m) und Hol z- zaun (0,50 m) = max 1,10 m vorherrschend. 4.9 Fläche für den Gemeinbedarf Im Stadtteil Gremberghoven besteht ein erheblicher Bedarf an öffentlichen spiel -, Bewegungs-, und Aktionsflächen für die hier lebenden Kinder und Jugendlichen. Um den jungen Menschen im Wohnumfeld alters - und bedarfsgerechte Spielräume anzubieten, wurde 2017 eine Spiel - und Bolzplatzfläche auf dem Langobardenplatz errichtet. Da sich in der privaten Grünfläche Langobardenplatz die temporär genutzte Fläche der geme innützigen Gesellschaft ReinFlanke mit dem Sportplatz befindet, wird für den Standort "Grembox" eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. Damit wird das Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 5-25 Jahren weiter ausgebaut. Hier b ietet die RheinFlanke ein Freizeitprogramm mit z.B. Fußballtraining, Zirkus, Hüpfburg und Handwerkskurse an. 5. Umweltbericht Im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 13 BauGB kann von einer formalen Umwel t- prüfung und der Erarbeitung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Durch die ausschließlich bestandssichernden Festsetzungen und Darstellungen des einfachen Bebauungsplanes werden keine erheblichen Auswirkungen auf die U m- weltbelange gemäß § 1 Abs. 6 und 7 und § 1a BauGB ausgelöst. Daher sind keine Umweltuntersuchungen erforderlich. 6. Kosten Für den einfachen Bebauungsplan entstehen folgende Kosten für die drei öffentl i- chen Plätze: Kosten Bahnhofsplatz (790 m²): Baukosten: 300.000 Euro, Planungshonorar: 40.000 Euro, Summe 340.000 EUR Frankenplatz (500m²) Baukosten: 180.000 Euro, Planungshonorar: 22.000 Euro, Summe 202.000 EUR Platz an der Hohenstaufenstraße (370 m²) Baukosten: 140.000 Euro, Planungshonorar: 16.000 Euro, Summe 156.000 EUR Bürgerworkshop (inkl. besondere Leistungen): 50.000 EUR Gesamt: 748.000 EUR Zurzeit wird geprüft, in welcher Höhe Mittel aus der Städtebauförderung NRW hera n- gezogen werden können. Der Bebauungsplan-Entwurf 74410/02 wird gemäß § 3 Absatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Begründung öffentlich erneut ausgelegt. Köln, den Beigeordneter
Anlage 3 textliche Festsetzungen
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Anlage 3 Textliche Festsetzungen Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 15 werden die privaten Grünflächen festgesetzt. Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 15 werden die öffentlichen Grünflächen festgesetzt. Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind auf den Grundstücken keine Carports oder Garagen zulässig. In Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde können Stellplätze zugelassen werden Gemäß § 14 Abs.1 BauNVO wird die Zulässigkeit der Nebenanlagen eingeschränkt. Die Zulässigkeit von Nebenan lagen erfordert die Zustimmung der unteren Denkmalbehörde. Die Nebenanlagen dürfen jeweils einen umbauten Raum von 30 m³ nicht überschreiten. Gestalterische Festsetzungen Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 Abs. 1 und 2 BauO NRW 2018 werden folgende gestalterische Festsetzungen getroffen: Die gestalterischen Festsetzungen haben den Zweck, die städtebaulich gewünschte Einheit der Eisenbahnersiedlung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu erreichen. 1. Dächer Neue Eindeckungen sind in naturroten oder engobierten Tonziegeln des Typs Doppelmulde auszuführen. 2. Außenhaut / Farbgestaltung Außenanstriche dürfen nur in Mineralfarbe ausgeführt werden, in einem Farbton, der dem ursprünglichen Ton des Putzes entspricht. Die Farbgebung ist mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen. 3. Schlagläden Die vorhandenen Schlagläden sind zu erhalten. Neue Schlagläden sind nach dem originalen Vorbild anzufertigen und nach Farbbefund zu streichen. Die Farbgebung ist mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen. 4. Fenster Die Aufteilung der Fenster ist entsprechend des originalen Bestandes auszuführen. Die Fenster müssen weiß (RAL 9010) gestrichen werden. Die Gaubenfenster sind, dem Original entsprechend, zweiflügelig auszubilden. 5. Einfriedungen Einfriedungen der privaten Grü nflächen sind nur in Gestalt von standortgerechten Hecken von maximal 1,40 m Höhe und Mauern mit einer Höhe von maximal 0,60 m zulässig, oder wo historisch belegt, als Kombination aus Mauer und Holzzaun. Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere Höhenlage des Geländes. Die vorhandenen Bruchsteinmauern und Betoneinfriedungen zu den Gehwegen sind zu erhalten. 6. Abstellplätze Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen einzuhausen oder mit standortgerechten Hecken zu umpflan zen. Die so gestalteten Anlagen können in die Grundstückseinfriedungen integriert werden. Nachrichtliche Übernahme gemäß § 9 Abs. 6 BauGB werden die nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellten Baudenkmäler und Grundstücke nachrichtlich übernommen. Rechtsgrundlagen a) Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). b) Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. 01.1990 (BGBl. I S. 132) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786). c) Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58). d) Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen - Landesbauordnung 2018 - (BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421). e) Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung Hinweise Kampfmittelbeseitigungsdienst Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern/ Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Benennung des Aktenzeichens 22.5-3- 5315000-71/20 sowie der Bebauungsplan-Nummer 74410/02 einzuschalten. DB Deutsche Bahn AG Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes grenzt an den Ausbaubereich Ende Abzweig Steinstraße. Weitere Planungen befinden sich im Bundesverkehrswegeplan –BVWP- Insoweit darf ein späteres Bauen die Eisenbahninfrastruktur nicht erschweren. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Immissionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine planfestgestellte Anlage ist. Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes Westhoven. Jegliche Vorhaben dürfen den entsprechenden wasserrechtlichen Schutzfestsetzungen nicht entgegenstehen.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Dint Az Vorlagen-Nummer 15.09.2020 2751/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020 Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs 3 BauGB für den einfachen Bebauungsplan Nr. 74410/02 Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln-Porz-Gremberghoven Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufstellung eines einfa- chen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Eisenbahnersiedlung in Köln-Porz-Gremberghoven gefasst. Die Siedlung in Gremberghoven wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und Angestellte der Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut sowie nach dem zweiten Weltkrieg, nach starker Zerstörung, auf den Grundrissen der ursprünglichen Siedlung in der Formensprache der 50er Jahre wieder aufgebaut. Wichtige Elemente der Siedlung sind die bogenförmigen Gebäudespangen sowie die großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die die Verbindung zum städtebaulichen Leitbild der Gartenstadt erkennen lassen. Neben den Grünanlagen sind es viele Platzsituationen und Fußwegeverbindungen, die den Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Ausläufern Hohenstaufenstraße und Fran- kenplatz definieren. Die Siedlung wird dem späthistorischen Heimatstil zugeordnet. Diese Siedlung mit den historischen Baustrukturen ist eine besondere schützenswerte städtebauliche Rarität in Köln. Ein weiteres Ziel ist die Gestaltung und Aktivierung der drei öffentlichen Platzsequenzen Bahnhof- platz, Frankenstraße, Hohenstaufenstraße jeweils als Quartierspark und Dorfplatz. Die drei öffentlichen Plätze spiegeln den Leitgedanken der Gartenstadt verbunden mit der städtebau- lichen Figur wider. Der einfache Bebauungsplan hat in der Zeit vom 30.01.-02.03.2020 offengelegen. Während der Offenlage wurden einige Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange und den Fachdienststellen vorgebracht, die geprüft und teilweise in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden. So wurde unter anderem vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland angemerkt, dass die gesam- te Siedlung nachrichtlich als ein Denkmal zu kennzeichnen ist und gemäß der Planzeichenverord- nung dieser Bereich mit einem D im Quadrat deutlich wird. Der Bebauungsplan-Entwurf sieht die Ausweisung zweier kleiner Flächen (Frankenplatz, Hohenstau- fenstraße), im Bestand Rasenflächen zum Teil mit Baumbestand und Wegen, als öffentliche Grünflä- che vor. Über beide Platzflächen verlaufen jeweils die Zuwegungen zu den Wohnhäusern. Da aus rechtlichen Gründen eine Zuwegung zu den privaten Wohnhäusern über eine öffentliche 2 Grünfläche abgelehnt wird (Verpflichtungen insbesondere Winterdienst sind mit den Verpflichtungen für öffentliche Grünanlagen nicht vereinbar und auch nicht leistbar), sind für die beiden Plätze die notwendigen Erschließungswege eingetragen worden. Da mit diesen Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, wird der Bebauungsplan- Entwurf erneut offengelegt. Die Offenlage soll von Anfang Oktober bis Mitte November 2020 stattfinden. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Anlage 2 Offenlagebegründung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlage 3 textlichen Festsetzungen Anlage 4 verkleinerter Bebauungsplan-Entwurf Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Hohenstaufenstraße 1
- Rather Straße 1
- Heilig-Geist-Straße 23
- Gotenstraße 2
- Frankenstraße
- Langobardenplatz 1
- Frankenplatz 11
- Bahnhofplatz 1
- Steinstraße
- Straße 2
- Straße 1 35
- Straße 5 7
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Details
- Aktenzeichen
- 2751/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.12.2020
- Erstellt
- 01.09.2020 09:35