1026/2025
Bestellung von Ombudspersonen nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz NRW
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
3566 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 1026/2025 Freigabedatum 15.04.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung von Ombudspersonen nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz NRW Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bestellt Frau Ulrike Falkenberg und Frau Brigitte Crystall-Kloft mit Wirkung vom 01.06.2025 zu Ombudspersonen nach § 16 Ab- satz 2 Wohn- und Teilhabegesetz NRW. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 08.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen 4800 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Implementierung zweier Ombudspersonen nach § 16 Absatz 2 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (2287/2024) beschlossen. Weiterhin beschlossen wurde die Höhe der Aufwandsent- schädigung von monatlich 200,00 € pro Person und Monat. Die Ombudspersonen werden durch den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bestellt. Mittlerweile konnten zwei geeignete und qualifizierte Interessentinnen für dieses Eh- renamt gewonnen werden. Dabei handelt es sich um Frau Ulrike Falkenberg und Frau Brigitte Crystall-Kloft. Frau Falkenberg ist studierte Sozialpädagogin und hat in ihrer beruflichen Laufbahn Erfahrungen in diversen Leitungsfunktionen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe 3 gesammelt. Sie ist der WTG-Behörde seit 2008 als ehemalige Leistungsbereichslei- tung der Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung beim Caritasverband für die Stadt Köln e.V. bekannt. Seit 2023 befindet sie sich im Vorruhestand. Frau Crystall-Kloft ist eine ehemalige Mitarbeiterin der WTG-Behörde (bis Juli 2024). In ihrer fast 25-jährigen Tätigkeit in diesem Aufgabengebiet hat sie umfangreiche Kon- takte zu den Einrichtungen aufgebaut, dabei diverse Konfliktgespräche geführt und wurde als Ansprechpartnerin auch bei Beratungsbedarf sehr geschätzt. Seit August 2024 befindet sich Frau Crystall-Kloft im Ruhestand. Beide Interessentinnen erfüllen die gewünschten Voraussetzungen für die Tätigkeit als Ombudspersonen. In dieser Funktion vermitteln sie nach § 16 Absatz 2 Wohn- und Teilhabegesetz NRW auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieter*innen und Nutzer*innen bzw. Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nut- zung der Angebote nach diesem Gesetz. Für ihre Tätigkeit erhalten die Ombudsper- sonen eine monatliche Aufwandsentschädigung von jeweils 200,00 €. Damit sollen anfallende Fahrtkosten, die Kosten für die Nutzung eines Handys sowie die Vergütung von erforderlichen Bürotätigkeiten abgegolten werden. Die Bestellung der Ombudspersonen erfolgt bis zu deren Abberufung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1026/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.04.2025
- Erstellt
- 07.04.2025 14:07