Bestellung von Ombudspersonen nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz NRW
Beschlussvorlage Ausschuss 1026/2025 vom 15.04.2025
Stand: Am 08.05.2025 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 1026/2025 Freigabedatum 15.04.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung von Ombudspersonen nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz NRW Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bestellt Frau Ulrike Falkenberg und Frau Brigitte Crystall-Kloft mit Wirkung vom 01.06.2025 zu Ombudspersonen nach § 16 Ab- satz 2 Wohn- und Teilhabegesetz NRW. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 08.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen 4800 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Implementierung zweier Ombudspersonen nach § 16 Absatz 2 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (2287/2024) beschlossen. Weiterhin beschlossen wurde die Höhe der Aufwandsent- schädigung von monatlich 200,00 € pro Person und Monat. Die Ombudspersonen werden durch den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bestellt. Mittlerweile konnten zwei geeignete und qualifizierte Interessentinnen für dieses Eh- renamt gewonnen werden. Dabei handelt es sich um Frau Ulrike Falkenberg und Frau Brigitte Crystall-Kloft. Frau Falkenberg ist studierte Sozialpädagogin und hat in ihrer beruflichen Laufbahn Erfahrungen in diversen Leitungsfunktionen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe 3 gesammelt. Sie ist der WTG-Behörde seit 2008 als ehemalige Leistungsbereichslei- tung der Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung beim Caritasverband für die Stadt Köln e.V. bekannt. Seit 2023 befindet sie sich im Vorruhestand. Frau Crystall-Kloft ist eine ehemalige Mitarbeiterin der WTG-Behörde (bis Juli 2024). In ihrer fast 25-jährigen Tätigkeit in diesem Aufgabengebiet hat sie umfangreiche Kon- takte zu den Einrichtungen aufgebaut, dabei diverse Konfliktgespräche geführt und wurde als Ansprechpartnerin auch bei Beratungsbedarf sehr geschätzt. Seit August 2024 befindet sich Frau Crystall-Kloft im Ruhestand. Beide Interessentinnen erfüllen die gewünschten Voraussetzungen für die Tätigkeit als Ombudspersonen. In dieser Funktion vermitteln sie nach § 16 Absatz 2 Wohn- und Teilhabegesetz NRW auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieter*innen und Nutzer*innen bzw. Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nut- zung der Angebote nach diesem Gesetz. Für ihre Tätigkeit erhalten die Ombudsper- sonen eine monatliche Aufwandsentschädigung von jeweils 200,00 €. Damit sollen anfallende Fahrtkosten, die Kosten für die Nutzung eines Handys sowie die Vergütung von erforderlichen Bürotätigkeiten abgegolten werden. Die Bestellung der Ombudspersonen erfolgt bis zu deren Abberufung.
Beratungsverlauf
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08.05.2025
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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