Mandari Insight

1026/2025

Bestellung von Ombudspersonen nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Beschlussvorlage Ausschuss 15.04.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 08.05.2025, TOP 4.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

3566 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 1026/2025 
Freigabedatum 15.04.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung von Ombudspersonen nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz NRW  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bestellt Frau Ulrike Falkenberg und 
Frau Brigitte Crystall-Kloft mit Wirkung vom 01.06.2025 zu Ombudspersonen nach § 16 Ab-
satz 2 Wohn- und Teilhabegesetz NRW.  
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 08.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme      2800  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen        4800  € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Implementierung 
zweier Ombudspersonen nach § 16 Absatz 2 Wohn- und Teilhabegesetz NRW 
(2287/2024) beschlossen. Weiterhin beschlossen wurde die Höhe der Aufwandsent-
schädigung von monatlich 200,00 € pro Person und Monat.  
Die Ombudspersonen werden durch den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren bestellt.  
Mittlerweile konnten zwei geeignete und qualifizierte Interessentinnen für dieses Eh-
renamt gewonnen werden. Dabei handelt es sich um Frau Ulrike Falkenberg und Frau 
Brigitte Crystall-Kloft.  
Frau Falkenberg ist studierte Sozialpädagogin und hat in ihrer beruflichen Laufbahn 
Erfahrungen in diversen Leitungsfunktionen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

3 
gesammelt. Sie ist der WTG-Behörde seit 2008 als ehemalige Leistungsbereichslei-
tung der Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung beim Caritasverband für die 
Stadt Köln e.V. bekannt. Seit 2023 befindet sie sich im Vorruhestand.  
Frau Crystall-Kloft ist eine ehemalige Mitarbeiterin der WTG-Behörde (bis Juli 2024). 
In ihrer fast 25-jährigen Tätigkeit in diesem Aufgabengebiet hat sie umfangreiche Kon-
takte zu den Einrichtungen aufgebaut, dabei diverse Konfliktgespräche geführt und 
wurde als Ansprechpartnerin auch bei Beratungsbedarf sehr geschätzt. Seit August 
2024 befindet sich Frau Crystall-Kloft im Ruhestand.  
Beide Interessentinnen erfüllen die gewünschten Voraussetzungen für die Tätigkeit 
als Ombudspersonen. In dieser Funktion vermitteln sie nach § 16 Absatz 2 Wohn- und 
Teilhabegesetz NRW auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieter*innen 
und Nutzer*innen bzw. Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nut-
zung der Angebote nach diesem Gesetz. Für ihre Tätigkeit erhalten die Ombudsper-
sonen eine monatliche Aufwandsentschädigung von jeweils 200,00 €. Damit sollen 
anfallende Fahrtkosten, die Kosten für die Nutzung eines Handys sowie die Vergütung 
von erforderlichen Bürotätigkeiten abgegolten werden.  
Die Bestellung der Ombudspersonen erfolgt bis zu deren Abberufung.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1026/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.04.2025
Erstellt
07.04.2025 14:07