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Ampelanlage am Verteilerkreis Süd

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1793/2017 vom 21.06.2017

Stand: Am 27.06.2017 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 21.06.2017 1793/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 27.06.2017 Ampelanlage am Verteilerkreis Süd hier: Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.05.2017, TOP 1.5 Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1.“Wie steht die Verwaltung dazu, in einer Testphase den Nutzen der vorhandenen Ampelanlage im Sinne eines stetigen Verkehrsflusses zu überprüfen, indem diese für einen überschaubaren Zeit- raum ausgeschaltet wird und dazu entsprechende Verhandlungen mit dem Landesbetrieb NRW zu führen? 2. Würde es finanzielle Ersparnisse auch für die Stadt Köln beim Entfall der Ampelanlage geben? 3. Ist das von der Verwaltung befürchtete, im Artikel der Kölnischen Rundschau vom 24.04.2017 ge- nannte Unfallrisiko, welches sich aus Zahlen aus den 80er Jahren speist, mittlerweile noch zeitge- mäß?“ Antwort der Verwaltung: Nach dem Zuständigkeitserlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, ist die Zustimmung der Bezirksregierung bei verkehrsbehördlichen Änderungen in Anschlussstellen notwendig. Die Zustimmung für eine auch nur testweise Abschaltung der Ampelanlage am Verteilerkreis Süd hat die Bezirksregierung auf Anfrage des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik nicht erteilt. Zitat: „…seitens der Bezirksregierung wird auch einer testweisen Abschaltung der Sicherungsanlage (Licht- signalanlage) am Verteilerkreis Köln-Süd auf keinen Fall zugestimmt. Die Signalanlage ist weiterhin unverzichtbar. Die vorhandene Signalanlage wurde Anfang der 90er Jahre aufgrund der immensen und damals jahr- zehntelang vorliegenden Unfallhäufungsstelle mit Weisung durch das Verkehrsministerium des Lan- des NRW aufgebaut. Seitdem sind stadtweit leider nicht weniger Unfälle zu verzeichnen, so daß sich nach Ansicht der Verwaltung die Situation sich nicht grundlegend geändert hat. gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 27.06.2017

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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