2016/0082
Frankfurter Landstraße - Fertigstellung der Fahrbahn
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2016/0082
10604 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0082
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6355
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Frankfurter Landstraße - Fertigstellung der Fahrbahn
Vorlage vom: 31.03.2016
Beschlussvorschlag :
1. Zur Fertigstellung der Fahrbahn in der Frankfurter Landstraße werden insgesamt ca.
960.000 Euro (brutto) benötigt. Dazu stehen im Investitionsbudget des Bauprojektes
Frankfurter Landstraße zur Verfügung: 610.000 Euro (HAR 2015) und weit ere 150.000
Euro (Ansatz 2016).
2. Die fehlenden Mittel z ur Finanzierung der Fertigstellung der Frankfurter Landstraße in H ö-
he von 200.000 Euro werden über den Haushaltsansatz 2017 zur Verfügung gestellt we r-
den müssen.
3. Für die Fertigstellung der Fahrbahn in der Frankfurter Landstraße sind die Ausführungs -
und Vergabeunterlagen zu erstellen.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.03.2016
Die Arheilger Ortsdurchfahrt Frankfurter Landstraße wurde zwischen 2006 und 2011 auf
rund 2,5 Kilometer Länge grundhaft erneuert (siehe Magistratsvorlage vom 22.4.2003). Pr o-
jektmotor war die damit verbundene Erneuerung und Erweiterung der Straßenbahnanlagen
bis zur Ortsmitte sowie die Verlängerung der Straßenbahn bis zum nördlichen Ortsrand. G e-
mäß vertraglicher Vereinbarung mit der HEAG mobilo GmbH übernahm die Stadt Darmstadt
die Bauherrenaufgaben und die HEAG mobilo hat das Projekt bezüglich der Straßenbahnb e-
triebsanlagen in fachlicher Zuständigkeit begleitet. Die finanzielle Beteiligung der HEAG m o-
bilo bestand vereinbarungsgemäß in eine r Einmalzahlung von knapp 2 Mio. Euro, dem ge-
schätzten Gegenwert einer Sanierung der alten Arheilger Gleisa nlagen.
Als Gleisanlag e, im Wesentlichen in Form des „straßenbündigen Gleiskörpers“ (alle Fahrzeu-
ge nutzen die gleiche Fahrbahn), wurde die bis ins Jahr 2006 übliche Bauweise gewählt, das
Rahmengleis auf Schottertragschicht, eingebettet in eine Fahrbahn a us Asphalt oder Pflaster.
Die bautechnische Ausführung als Pflasterfläche , die aus Verkehrssicherheitsgründen und
gestalterischen Gründen gewählt wurde, hat sich vor dem Hintergrund der Belastung als
Bauweise nicht bewährt. Im Gegenteil, die Pflasterfläche n sind störanfällig und abgängig. Es
muss nun erneuert werden. Seit über vier Jahren ist die neue Frankfurter Landstraße in G e-
brauch und zeigt heute deutliche Schäden auf mehreren Abschnitten der Fahrbahn. Die Ver-
kehrssicherung lässt sich mit der vorgegebe nen Bauweise nicht mehr aufrechterhalten.
Das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt und HEAG mobilo haben die Schäden festgestellt, die
Gründe dafür untersuchen lassen, grundsätzliche Sanierungsmöglichkeiten entwickeln und
den dafür erforderlichen Mittelbedarf schätzen lassen. Das Schaden sbild wurde zusätzlich
von einem öffentlich bestellten Sachverständigen begutachtet (Erich Lanicca, Borchen,
10.3.2014) und die Schäden werden im Ergebnis auf zwei Problemfelder zurückgeführt:
Die Auswahl des Fahrbahnmaterials Pflaster bei zu hoher Fahrzeugbelastung und
gleichzeitiger Wechselwirkung zwischen der üblichen Dynamik des Gleiskörpers und
der umgebenden Fahrbahndecke;
Die fehlende Versiegelung der Pflasterflächen gegen eindringendes Wasser in den
Baukörper.
Die Fahrbahn der Frankfurter Landstraße weist mittlerweile im Bereich der Pflasterflächen
Schäden auf, die äußerlich durch lose und in der Höhe versetzte Pflastersteine in Ersche i-
nung treten. Diese Schäden entstanden durch die für das Fahrbah npflaster ungeeigneten
Nutzungsbedingungen. Es wurde festgestellt, dass die gewählte Bauweise der Gesamtfah r-
bahn weder durch technische Regelwerke zertifiziert, noch im praktischen Gebrauch der A n-
lage mit seiner intensiven Nutzung für Kfz -Verkehr geeignet ist.
Allein auf die Gleisanlage bezogen waren die Schäden nicht vorhersehbar, weil zahlreiche
Anlagen dieser Bauweise eine dauerhafte Qualität grundsätzlich belegen können (Beispiele:
Luisenplatz und Ludwigshöhstraße) . Das Fahrbahnpflaster selbst ist allein durch die per
Bauklasse definierte Verkehrsbelastung in seiner Eignung stark eingeschränkt. Die komplexe
Wechselwirkung zwischen den gleisspezifischen dynamischen Eigenschaften und dem durch
die Verkehrsbelastung geschwächten Eigenschaften des Fahrbahnpflasters bewirken das
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Schadenbild in seiner Gesamtheit (Wirkungen durch Busse, Straßenbahnen, Autos, Lkw mi t-
tels Scher- und Torsionskräfte) .
Der Unterschied zu der in Darmstadt bis vor der Arheilger Baumaßnahme 2006 gängigen
Bauweise lag im konsequenten Verzicht auf den bitum inösen, dauerelastischen Fugenverguss
zur Versiegelung gegen eindringendes Wasser. Stattdessen kam nun in Arheilgen eine ung e-
bundene Fugenfüllung mit einem regelgerechten Fugenmaterial zur Ausführung, das sich
systembedingt danach leider ungünstig auf die Pflasterdecke auswirkte. Grund für die Mat e-
rialwahl waren Sicherheitsaspekte und stadtgestalterische Vorgaben, nach denen helle Pfla s-
tersteine ohne schwarz vergossene Fugen zur Ausführung kommen sollten. Diese Bauweise
hat sich als nicht belastungsadäquat für zunehmend stärkere Beanspruchung erwiesen.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren Naturstein und beschlagene Stein -Verbund-Systeme statisch
gescheitert, so dass diese Bauweise einen Versuch darstellte. Die Fachschaft schlägt nun vor,
konsequent auf Asphalt um zusteigen oder auf Verbundsysteme (Betontragplatte, betong e-
bundene Pflasteranlagen). Im Übrigen müssen bei künftigen Entscheidungen neben neuen
Systementscheidungen für Bauweisen auch zukünftige Belastungsszenarien und Fo lgekosten
mit kalkuliert werden, um nachhaltige Entscheidungen treffen zu können. Dies ist bezüglich
der Kostenentsche idungen auch mit Zuschussgebern zu verhandeln.
Um die damalige Entscheidung zu korrigieren und auch entwässerungsbedingte Schäden in
Zukunft zu vermeiden ist der nachträgli che Verguss des Gleispflasters ein geeignetes Mittel.
Eine weitere Möglichkeit ist der Austausch des Pflasters gegen Asphalt. Andere Erhaltungs-
methoden wie ständige Reparaturen helfen nur für jeweils kurze Zeiträume und ändern nichts
an der ursächlichen E ntwässerungsproblematik.
Die schlussendliche Schadenursache ist das eindringende Wasser. Genau aus diesem Punkt
leitet sich der Vorschlag ab, die Oberfläche nachträglich zu versiegeln. Grundsätzlich muss
der Austausch des Pflasters gegen Asphalt vorgeseh en werden.
Die aktuelle Kostenschätzung auf der Grundlage des ersten Realisierungskonzeptes zum Au s-
tausch des Pflasters gegen Asphalt geht von einem Aufwand in Höhe von etwa 960.000 Euro
(brutto) aus. Folgende Teilbauabschnitte (siehe Anlage) sind dabei b erücksichtigt:
- Teilbauabschnitt Im Fiedlersee (1) - 290.000 Euro (brutto)
- Teilbauabschnitte Fuchsstraße und Löwenplatz (2 und 3) - 430.000 Euro (brutto)
- Teilbauabschnitte Messeler Straße und Kolpingweg (4 und 5) - 240.000 Euro (brutto)
Die jeweiligen Kost enanteile für den Schienenersatzverkehr werden nach Absprache zwischen
der Stadt Darmstadt und HEAG mobilo in voller Höhe von HEAG mobilo übernommen.
Im Investitionsbudget des Bauprojektes Frankfurter Landstraße stehen zur Verfügung:
610.000 Euro (HAR 201 5) und 150.000 Euro (Ansatz 2016). Die noch fehlenden Mittel zur
Finanzierung der Fertigstellung der Frankfurter Landstraße in Höhe von 200.000 Euro we r-
den aus den Investitionsmitteln ab 2017 bereitgestellt werden müssen.
Die Fahrbahn der Frankfurter Land straße muss in oben genannter Form in Angriff genommen
werden, weil einerseits Folgeschäden absehbar sind und andererseits die Herstellung der
Anlage in der bisherigen Form baulich und auch hinsichtlich des Anlagenwertes deshalb noch
nicht als dauerhaft he rgestellt gelten kann. Eine Gewährleistung der Baufirmen steht leider
nicht an (kein technisches Regelwerk für eine solche Bauweise).
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Die nun abschließende Herstellung der Fahrbahn der Frankfurter Landstraße ist auch Voraus-
setzung für die formale Übergab e der Straßenbahnbetriebsanlagen vom Bauherrn Stadt
Darmstadt an den Betreiber HEAG mobilo. Auch die Übernahme in die jeweiligen Anlageve r-
mögen ist für die betroffenen Fahrbahnabschnitte erst mit Abschluss der hier beschri eben
umfassenden Nachbesserungen m öglich.
Umleitung und Ersatzverkehr
Die erforderlichen Arbeiten können in Teilen nur ohne Straßenbahnbetrieb und abschnitt-
weise nur mit Fahrbahnsperrungen für den Autoverkehr ausgeführt werden. Erste Bauarbe i-
ten sind für den Herbst 2016 vorgesehen. Dies e befinden sich im Bereich des besonderen
Bahnkörpers zwischen Virchowstraße und Dürerstraße sowie der Gleisschleife Dreieichweg
und werden im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten der HEAG mobilo durchgeführt. Die
Leistungen sind über die Maßnahme zu finanzi eren. Eine Verrechnung dieser Bauarbeiten
erfolgt nach gemeinsamer Prüfung von HEAG mobilo an die Stadt Dar mstadt. Aktuell liegen
zu dieser Vorab-Maßnahme keine Kostenschätzungen vor. Die weiteren Bauabschnitte folgen
in Absprache mit HEAG mobilo im Sommer 2017.
Im Vorfeld der Bauaktivitäten ist eine konkrete Ausführungsplanung zu erstellen und ein g e-
eignetes Vergabeverfahren durchzuführen.
Bis zur Durchführung der abschließenden Fahrbahnarbeiten lässt HEAG mobilo die für den
verkehrssicheren Betrieb der Straße wichtigsten Schadstellen provisorisch reparieren. A u-
ßerdem sind die kritischen Fahrbahnabschnitte vorsorglich mit Gefahrzeichen besch ildert.
Mit dieser Vorlage ergeht der Hinweis, dass wir sämtliche so oder ähnlich ausgebauten
Gleisstrecken oder Straßen überprüfen und in Angriff nehmen werden. Zu gegebener Zeit
werden wir hierzu eine Gesamtplanung vorlegen.
Darmstadt, 31.03.2016
III-66/3/JL-61.4
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Cornelia Zuschke André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (5)
Orte (10)
- Frankfurter Landstraße
- Luisenplatz
- Ludwigshöhstraße
- Messeler Straße
- Im Fiedlersee
- Fuchsstraße
- Virchowstraße
- Dürerstraße
- Kolpingweg
- Dreieichweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0082
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.03.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00