mandari

Besetzung der Ratsausschüsse durch Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW oder kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande: Wahl der einzelnen Ausschüsse gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl

Beschlussvorlage 260/2025 vom 18.11.2025

Stand: Am 18.11.2025 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 18.11.2025

    Rat

    TOP 5.2. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

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