2264/2018
Aktueller Sachstand zur Umsetzung der "Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf zur Hangstabilisierung"
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Mitteilung Ausschuss
2110 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/691 Vorlagen-Nummer 14.08.2018 2264/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.09.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 Aktueller Sachstand zur Umsetzung der "Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf zur Hangstabilisierung" Die Hangkante am Alten Militärring soll durch eine Spundwand gesichert werden. Die Baumaßnahme wurde im Sommer 2017 (siehe Vorlagen-Nr.: 0403/2017) beschlossen. Anschließend wurden vorab die Rodungsarbeiten ausgeschrieben und Ende November 2017 durchgeführt. Weiterhin wurde die gewerkeweise Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet. Bei den Bauarbeiten zur Errichtung der Spundwand ist zu beachten, dass die Herstellung mit einem Großgerät erfolgen muss, welches die gesamte Straßenbreite einnimmt. Daher ist es für die Durchführung der Spundwandarbeiten erforder- lich, die Straße „Alter Militärring“ vollständig zu sperren. Aufgrund der Nutzung der Straße als Schul- weg kann die Sperrung nur in der Sommerferienzeit erfolgen. Es war vorgesehen, dass die Straßen- sperrung in den Sommerferien im Juli/August 2018 erfolgt. Die Ausschreibung der Bauleistungen musste jedoch aus wirtschaftlichen und vergaberechtlichen Gründen aufgehoben und neu durchgeführt werden. Aufgrund der Vorlaufzeiten der Vergaben war es nicht mehr möglich, rechtzeitig vor den Sommerferien 2018 eine Beauftragung durchzuführen. Die Stadt Köln muss daher die Realisierung der Hauptbauarbeiten auf die Sommerferien 2019 verschie- ben. Arbeiten, die ohne eine Vollsperrung durchgeführt werden können, sollen weitestgehend vorge- zogen werden, so dass ein Abschluss der Maßnahme im September 2019 möglich ist. Die provisorische Sicherungsböschung aus Recyclingmaterial bleibt bis dahin bestehen. Die Standsi- cherheit der angrenzenden Bebauung ist weiterhin nicht betroffen, da die Böschungssicherung aus- schließlich zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf der angrenzenden Straße dient. gez. BG Blome
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Alter Militärring
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Details
- Aktenzeichen
- 2264/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.08.2018
- Erstellt
- 05.07.2018 11:16