V/0509/2024
Jahresabschluss 2023 der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH)
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Beschlussvorlage
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V/0509/2024 V/0509/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschluss 2023 der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH) Beratungsfolge 10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Klärschlammverwer- tung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH) wird ermächtigt, folgende Erklärungen abzugeben: a. Der von dem Geschäftsführer vorgelegte Jahresabschluss 2023 der KVB GmbH, be- stehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von 8.317.436,96 €, der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 209.206,50 €, dem Anhang sowie dem Lagebericht der Geschäftsführung, wird festgestellt (Anlage 1). b. Der Jahresfehlbetrag 2023 i.H.v. 209.206,50 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. c. Die Gesellschafter zahlen entsprechend ihres Gesellschaftsanteils einen anteiligen, in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellenden Ertragszuschuss in Höhe des Jahresfehlbetrags 2023 von 209.206,50 €. d. Der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2023 entlas- tet. e. Die Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Gesellschaft, Bielefeld wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 gewählt; der Geschäftsführer wird ermächtigt den Prüfauftrag mit e iner Hono- rarvereinbarung von 3.100 € (netto) zu erteilen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der durch die Stadt Münster in 2024 zu zahlende Anteil am Ertragszuschuss gem. Ziff. 1 lit. c) 23.774,23 € beträgt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 28.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlüter Telefon: 492-2008 SchlueterT@stadt- muenster.de - 2 - V/0509/2024 II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2024 wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2024 23.780 Ertragszuschuss des Jahres 2024 Begründung: Die Stadt Münster ist aktuell mit 11,364 % am Stammkapital der KVB GmbH beteiligt. Dem Aufsichts- rat obliegt nach § 11 Abs. 2 lit. c) die Beratung und Vorlage einer Beschlussempfehlung für die Ge- sellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Behandlung des Ergebnis- ses (§ 22 Abs. 2). Gem. § 19 lit e) - h) der Satzung der KVB GmbH stellt die Gesellschafterversamm- lung den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsra- tes. Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2023 auf 8.317 T€ (Vorjahr: 7.157 T€). Bei den Aktiva steigt das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 1.203 T€ auf 6.291 T€. Hierbei handelt es sich i. W. um die als Anlagen im Bau aktivierbaren Planungsleistungen. Die Guthaben bei Kreditinstituten und die sonstigen Vermö gensgegenstände betragen zum Bilanzstichtag 2.027 T€. Die Passivseite ist durch die Finanzierung aus Gesellschaftermitteln geprägt. Das Stammkapital beträgt 66 T€. Das zwi- schen den Gesellschaftern vereinbarte Agio i.H.v. 2.757 T€ sowie die Ertragszuschüsse (Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2019 - 2022) i.H.v. 239 T€ sind von den Gesellschaftern vollständig in die Ka- pitalrücklage eingezahlt worden. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge und des Jahresfehlbe- trages ergibt sich ein Eigenkapital i.H.v. 2.614 T€ (EK-Quote: 31,4 %). Die Verbindlichkeiten aus Ge- sellschafterdarlehen haben sich um 1.451 T€ auf 5.126 T€ erhöht. Die Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen belaufen sich stichtagsbedingt auf 536 T€. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 209 T€, der auf neue Rechnung vorge- tragen werden soll, ab. Die wesentlichen Aufwendungen betreffen nicht aktivierbare Material - und Personalgestellungskosten (47 T€), Personalkosten (44 T€) und Zinsaufwendungen (92 T€). Den Aufwendungen stehen keine Erträge gegenüber. Der Ausgleich des Jahresfehlbetrages soll durch anteilige Zahlungen der Gesellschafter entsprechend ihres Gesellschaftsanteils erfolgen. Auf die Stadt Münster entfällt somit ein Anteil in Höhe von 24 T€. Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2023 sind der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Anhang sowie dem Lagebericht der KVB GmbH zu entnehmen (vgl. Anlage). Die Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterver- sammlung in seiner Sitzung am 26.08.2024 die Beschlussfassung empfohlen. Die Gesellschafterver- sammlung der KVB GmbH am 26.08.2024 hat die o.a. Beschluss punkte nach Empfehlung der ent- sprechenden Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat gem. § 11 Abs. 2 der Satzung der KVB GmbH - 3 - V/0509/2024 beschlossen. Das Votum des hiesigen Gesellschaftervertreters steht unter dem Vorbehalt eines ent- sprechenden Gremienbeschlusses. Einschätzung durch das Beteiligungsmanagement Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht - Dr. Schillen GmbH haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der KVB GmbH ergeben. Nach Durchsicht des vor- gelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberich- tes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KVB GmbH zum Bilanzstichtag. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1 Jahresabschluss 2023 und Lagebericht
Anlage A
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Anlage A zur V/0509/2024 Kurzüberblick Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft ist der Jahresabschluss sowie der jährliche Wirtschaftsplan von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Dazu bedarf die städtische Vertretung in der Gesellschafterversammlung eines Beschlusses (einer Ermächti- gung) durch den AWLFW. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung der Gesellschafterin Stadt Münster zum Jahresabschluss 2023 der Klärschlamm- verwertung Buchenhofen GmbH. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Der Beschluss der Gesellschafterversammlung ist zwingend einzuholen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
KVB Jahresabschluss und Lagebericht 2023
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Anlage I/1 1. 125,00 0,002.a) 12,93b) 47.431,17 47.444,10 93.601,46 93.601,463.a) 33.955,71b)9.863,80 43.819,51 0,00 0,004. 2.648,32 627,505. 23.187,87 17.995,176. 92.231,70 24.604,497. -209.206,50 -136.828,628. -209.206,50 -136.828,62sonstige betriebliche AufwendungenErgebnis nach SteuernJahresfehlbetragPersonalaufwand:Materialaufwand:Gewinn- und Verlustrechnung20222023Anlage I/2 Anlage I/3 Seite 1 Amtsgericht Wuppertal, HRB 30432 I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zustellen. findet. 264 bis 278 HGB) erstellt. der Nominalwerte angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen entsprechend Die liquiden Mittel werden zu Nennwerten bilanziert. Die sonstigenDie VerbindlichkeitenLatente SteuernErmittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes im Zeitpunkt der Umkehr der Bewertungseffekte. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungs-wahlrecht kein Gebrauch gemacht. Anlage I/3 Seite 2 II. gewiesenen Forderungen weisen ebenfalls eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aus.(2) Gezeichnetes Kapital . Durch den Beitritt weiterer Gesellschafter am 20.08.2021 hat sich das gezeichnete Kapital von ur- um 16.001,00 Gesellschafter Anteil Stammeinlage in % Aggerverband 8.333,00 12,63 % Bergisch-Rheinischer Wasserverband 11.806,00 17,89 % 7.500,00 11,36 % 16.667,00 25,25 % Wupperverband 15.278,00 23,15 % 1.111,00 1,68 % Stadt Ahlen 1.389,00 2,10 % Stadt Oelde 792,00 1,20 % Stadt Warendorf 903,00 1,37 % Stadt Bergisch Gladbach 2.222,00 3,37 % 66.001,00 100,0 % 2.757.112,51 239.204,81 EUR aus. hende Rechnungen. (4) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die Gliederung der Bilanz nach HGB wurde unter den Verbindlichkeiten um die Position Verbindlichkei- erweitert. III. Jah-resfehlbetrag ausgewiesen. Anlage I/3 Seite 3 IV. (1) Mitarbeiter Die KVB hat derzeit nur eine*n Mitarbeiter*in. Wupperverband. (3) Aufsichtsrat Dr. Uwe Moshage, Aggerverband, Vorstand des Aggerverbandes Thorsten Falk, Aggerverband, Stellv. Vorstand des Aggerverbandes schen Wasserverbandes Holger Streuber, Bergisch-Rheinischer Wasserverband, Vorstand und Sprecher der Bau- und Finanzkommission (ab 01.07.2023) sellschaft mbB Bauausschusses (ab 01.12.2023) Ingo Noppen, Wupperverband, Vorstand des Wupperverbandes (ab 01.06.2023) . Anlage I/3 Seite 4 (5) Vorschlag zur Gewinnverwendung auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung lag zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vor. . Wuppertal, den 5. Juli 2024 Dirk Salomon Anlage zum Anhang Anlage II Seite 1 L A G E B E R I C H T Der Lagebericht ist wie folgt gegliedert:I. Grundlagen des Unternehmens II. Wirtschaftsbericht III. Prognose, Chancen- und Risikobericht IV. Gesamtaussage I. Grundlagen des Unternehmens gewonnenen Energien, c) die Deponierung und Entsorgung der bei der Verbrennung anfallenden Reststoffe, tung und sammenhang stehenden Aufgaben der Abfallentsorgung. II. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen den. Anlage II Seite 2 nung in der Kohleverstromung oder Zementindustrie) erwarten. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherhei-Phosphor. der gesetzlichen Vorgaben umweltverantwortlich, wirtschaftlich und langfristig sicherzustellen haben AV, Gemeinschaftsunternehmen der Stadt Telgte und der Gemeinden Everswinkel, Ostbevern und Beelen - Die Eintragung der KVB im Handelsregister erfolgte am 08.01.2020 beim Amtsgericht Wuppertal unter der HRB 30432. Der Zweck der Gesellschaft ist die Verwertung und Entsorgung der bei der Abwasser-das Recycling von Phosphor und die Erzeugung und Nutzung von regenerativer Energie. Anlage II Seite 3 ten ist, geschaffen. c) Lage 17.01.2024 erfolgreich beendet werden. Die Bescheidung erfolgte antragsentsprechend, so dass der Be-preisentwicklungen im Bausektor sowie im Maschinen- und Anlagenbau bildeten einen weiteren Schwer-rungsplanung und das Genehmigungsverfahren Ende Januar 2024 abgenommen. Alle Gesellschafter der KVB haben daraufhin eine Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit beschlossen. In . Die Eigenkapitalquote wird vom Stammkapital und von einem zwischen den Gesellschaftern vereinbarten sowie dem Deckungsbetrag 31,4 %. 4.000.000,00 getroffen, davon war bis zum 31. Dezember 2023 aus einer ersten Tranche ein Betrag von 1.085.000,00 eingezahlt. Der Restbetrag ist im Jahr 2024 in zwei weiteren Tranchen zur Einzahlung neu ermittelt. pflichtungen nachzukommen. Anlage II Seite 4 III. Prognose, Chancen- und Risikobericht Krieges in der Ukraine, der weiteren Rolle Europas in der Welt und im Handelskrieg zwischen den Welt-die Risiken aufgrund des weiterhin deutlichen Anstiegs der Verschuldung sowohl zahlreicher Industrie-last erschwerend hinzu. schlammentsorgung in der Rechtsform einer GmbH derzeit auf gutem Weg. Die weitere Entwicklung wird wesentlich von den zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Meilenstei-rung bestimmt. zeit nicht erkennbar. IV. Gesamtaussage der Aggerverband, der Bergisch-Rheinische Wasserverband und der Wupperverband mit Unterzeich-lich-rechtliche Partner der KVB beigetreten. Der Zweck der Gesellschaft ist die Verwertung und Entsorgung der bei der Abwasserentsorgung und ling von Phosphor und die Erzeugung und Nutzung von regenerativer Energie. Anlage II Seite 5 zur Aufnahme der Neugesellschafter am 14.10.2021, beim Amtsgericht Wuppertal unter der HRB 30432. . vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind. Wuppertal, den 5. Juli 2024Dirk Salomon
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0509/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2024
- Erstellt
- 15.08.2024 16:52