Mandari Insight

3263/2022

Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2020

Mitteilung Ausschuss 04.11.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 20.04.2023, TOP 15.1

Anlage 1_2022 02 10 Klima- und Lärmschutzmaßnahmen FKB

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_2022 02 10 Klima- und Lärmschutzmaßnahmen FKB

11445 Zeichen

b
1
Klima- und Lärmschutz am 
Köln Bonn Airport

b
Klimaschutzstrategie CGN 
Der Klimaschutz am CGN 
 Bis 2030 Reduzierung der CO2-Emissionen um 65% 
 Bis 2035 emissionsfreier Fuhrpark auf dem Vorfeld 
 Bis 2045 klimaneutraler Betrieb 
Handlungsfelder: 
• Einsatz erneuerbarer Energien 
• Senkung des Energieverbrauchs bei Gebäuden 
• Ausbau alternativer Antriebe bei Fahrzeugen 
• Energieeffiziente Technik 
18.05.2021

b
CO2 Minderung um 65% (analog Branchenziel) bis 2030 
29017 
22574 
21257 
16806 
10156 
20026 
16349 15912 
12027 
7156 
4487 6224 
5345 4779 3000 
0
5000 
10000 
15000 
20000 
25000 
30000 
2010 2019 2022 2024 2030 
CO 2[t] 
Jahr 
Köln Bonn Airport CO 2 Emission in [t] 
CO2 gesamt [t] 
Strom/Wärmeversorgung 
 Vorfeldgeräte/Fahrzeuge 
Reduzierung 
zugekaufter 
Strom 
Austausch 
BHKW Modul 
Betrieb 
Biomasse 
Heizkraftw.
Zunahme 
alternativer 
Antriebe 
Regenerativer 
Brennstoff im 
BHKW

b
• Einrichtung eines unternehmensweiten Sustainability Boards unter 
Beteiligung der Geschäftsführung und der jeweiligen Fachleute 
• Verbindlicher Plan zur Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung der 
CO 2-Emissionen des Flughafens 
• Eigenständiges Budget zur Finanzierung der Maßnahmen, Priorität  
wirtschaftlich rentable Investitionen (z.B. Einsatz  LED Leuchtmittel 
Optimierung BHKW, Holzhackschnitzel-Kraftwerk) 
• Klimaneutraler Fuhrpark auf dem Vorfeld bis 2035 
Klimaschutz – Next Steps

b
Emissionsarmer Fuhrpark: 100 Fahrzeuge mit alternativen Antrieben 
Elektrisch angetriebenes 
Paketzustellfahrzeug 
Förderband mit LPG-
Gasantrieb 
Elektrisch betriebener 
Palettentransporter 
Elektrisch angetriebener 
Schlepper Taxibot

b
Neubau und Betrieb eines 
regenerativen Holzhackschnitzel-Heizwerks 
Holzmengen 
jährlich 
Einheit eigenes 
Material jährl.
Gewicht a tro. t/a 230 
Gewicht feucht t/a 375 
Volumen Sm³/a 1.500 
Energiemenge MWh/a 899 
Eigener Holzanfall (jährlich) Lagerbestand 
derzeitig 7.000 Sm³

b
Technische CO2 Reduzierung – Holz-Heizwerk 
Hohe 
Förderung  
Ziele: 
CO2-
Einsparung 
eigener 
Holzanfall 
Mögliche CO2 -Einsparung : ~ 3.885 t/a

b
Wasserstoffinitiative Rheinland 
 Vier Städte, zwei Kreise und Unternehmen haben im 
August 2020 die Roadmap „H2R Wasserstoff 
Rheinland“ am Airport vorgestellt 
 Das Konzept beinhaltet rund 100 konkrete 
Maßnahmen und Projekte mit den mehr als 80 
Partnern aus der Wirtschaft 
 Ziel ist es, mit H 2-Technologien dem Klimawandel 
entgegenzuwirken und Verkehrsemissionen zu 
senken 
 Flughafen beabsichtigt, Wasserstoff aus CO 2-freien 
Energiequellen zu erzeugen und zu nutzen 
 Errichtung von vorfeldnahen H 2-Betankungsanlagen

b
1
2
3
4
Erzeugung von grünem H2 mit 
erneuerbaren Energien 
H2-Betankung auf dem Vorfeld für GSE 
Umstellung GSE + Fahrzeuge auf 
emissionsfreie Antriebe 
Substitution fossiler Energie im BHKW 
durch H2 
Wasserstoff 
Konzept für nachhaltigen Energiekreislauf am CGN

b
Förderanträge Wasserstoff: Projektentwicklung für 
klimaneutralen Fuhrpark bis 2035 
Entwicklung von Vorfeldfahrzeugen 
mit Brennstoffzelle 
Erforderliche Infrastruktur zur 
Betankung mit Wasserstoff 
Anschaffung von brennstoff-
zellbetriebenen Fahrzeugen

b
Technische CO2 Reduzierung – Eisspeicher mit Kraftdach 
18.05.2021

b
Seite 12 
Patentiertes System bestehend 
aus: 
- PV Modulen (301 KW) mit 
- integr. Luftabsorbern. 
Die bei der Sonneneinstrahlung 
entstehende Wärme wird über 
die Absorber vom Modul 
abgefahren. Das Modul wird 
somit „gekühlt“ und hat eine 
höhere Stromproduktion/längere 
Lebensdauer. 
Technische CO2 Reduzierung – Eisspeicher mit Kraftdach 
18.05.2021

b
Prognose Gesamtprojektkosten: 3,2 Mio. € 
Realisierung: 15.07.2019 
Durchmesser von 18,5 Meter 
Höhe von 5 Meter 
Wasserinhalt 1.344.00 Liter 
Technische CO2 Reduzierung – Eisspeicher mit Kraftdach 
18.05.2021

b
1. Speichersystem 
Deckt die Kälte für die Frachthalle, Büroräume und Fußbodenkühlung 
(16°C zu 19°C). 
2. Speichersystem 
Deckt die Wärme für die Büroräume (Heiz- und Kühldecke/Heizkörper), die 
Lüftungsanlage und die Deckenstrahlplatten der Frachthalle (50°C zu 40°C). 
3. Speichersystem 
Deckt die Wärme für die Fußbodenheizung (52 km Leitungslänge) in der 
Frachthalle (33°C zu 30°C). 
Technische CO2 Reduzierung – Eisspeicher mit Kraftdach

b
Die FKB verfügt über insgesamt 6 PV Anlagen im 
Eigenbetrieb. 
Die installierten Anlagen haben eine Leistung von 
3.090 KW und eine durchschnittliche 
Stromproduktion von ca. 2,6 Mio. kwh. Die Anlagen 
werden alle nach dem EEG gefördert, d.h. der Strom 
wird zu festen Preisen über das EEG vergütet. 
Außerdem besitzt und betreibt die RE eine Anlage 
auf dem CSC. 
UPC 1 mit 1050 KW 
H3 -mit  316 KW 
H2 -mit  162 KW 
FSF mit  1002 KW 
F23 mit  300 KW 
H6 mit  260 KW 
CSC über RE 
Strom aus regenerativer Energie 
Photovoltaik IST 
18.05.2021

b
360 kw (6.400qm) 
180 kw (3.200qm) 
450 kw (8.00qm) 
950 kw (16.000qm) 
Erstes 
Potential 
5.300 KW 
Strom aus regenerativer Energie 
Photovoltaik Potentiale

b
Der nachhaltige Energiekreislauf 
am KBA . . . 
- Anbindung an das „grüne“ Stromversorgungsnetz der Bundesrepublik 
- Produktion von grünem Strom aus unseren PV-Anlagen
- Produktion von grünem H2 aus regenerativen Quellen  => 
- H2 ist Brennstoff 
- Speichermedium 
- Rohstoff für synthetische Kraftstoffe 
- Fuhrpark mit regenerativen Kraftstoffen (Elektro, H2, synth. Diesel, Gas) 
zu wettbewerbsfähigen Preisen

b
CGN Aktuell: Sustainable Aviation Fuel 
18 
• Sustainable Aviation Fuel (SAF): 
umweltfreundlicherer Treibstoff, Herstellung u.a. 
aus Schlachtabfällen und altem Speiseöl 
• Angeboten am CGN von der Firma Neste (Finnland) 
seit 30.05.2021 
• Bisher einen Abnehmer in CGN (Amazon) 
• Neste hat große Expansionspläne 
(Singapur, Rotterdam, Finnland) 
Vorteil: Pipeline von CGN nach Rotterdam

b
Hier könnte Text stehen 
um den Inhalt der 
Internetseite zu 
erklären. 
Die Zeile könnte bis 
unten hin geschrieben 
werden und bietet eine 
Menge Platz für 
Fliesstext.
Kann man machen, muss 
man aber nicht – denn 
merke – weniger ist 
mehr! 
CGN.nebenan 
Neu geschaffene Plattform für die 
Menschen im Umland des Flughafens 
Fokus auf Nachhaltigkeits- und 
Lärmschutzthemen 
Nicht nur aktuelle Informationen, Daten 
und Fakten, sondern vor allem der Dialog 
stehen im Mittelpunkt. 
Starttermin: 14. Dezember 2021 
CGN Aktuell: Neues Umlandportal für mehr Transparenz

b
Hier könnte Text stehen 
um den Inhalt der 
Internetseite zu 
erklären. 
Die Zeile könnte bis 
unten hin geschrieben 
werden und bietet eine 
Menge Platz für 
Fliesstext.
Kann man machen, muss 
man aber nicht – denn 
merke – weniger ist 
mehr! 
Aktuell, transparent und interaktiv 
Fünf Themenbereiche: 
Flughafen – Nachhaltigkeit – Lärmschutz -
Arbeitsplatz - Dialog 
Aktuelle Informationen: 
News & Blog, eigener Podcast 
Direkter Dialog: 
Interessierte können mit Expertinnen und 
Experten des Flughafens in Kontakt treten –
per Telefon, Mail oder Video-Call. 
Neues Umlandportal

b
CGN Aktuell: 1. Preis im Wettbewerb Büro & Umwelt

b
Maßnahmen beim Lärmschutz

b
Passiver Schallschutz 
85 Mio. Euro für Schallschutzfenster und Raumlüfter
Paket freiwilliger Leistungen über den Gesetzesvorgaben 
Transparenz und Information 
„Travis“ 
Fluglärmberichte und Statistiken im Internet 
Flugbetrieb 
Beschränkte Nutzung der Start- und Landebahn, 
Lärmmindernde Flugverfahren 
Gebühren und Entgelte 
Spreizung zwischen Tag-/Nachttarifen, Lärmzuschläge, 
Gebührenrabatte für leise Flugzeuge 
Das Lärmminderungskonzept 
des Köln Bonn Airport

b
Einführung des CDA-Verfahrens 
b Größere Überflughöhen und geringere Triebwerksleistung aufgrund 
des kontinuierlichen Sinkflugs (CDA: Contionuous Descent Approach) 
a um 3-5 dB leiser 
b CGN führte Verfahren 2009 als erster Flughafen in NRW ein 
b CGN verleiht jährlich CDA Award als Anreiz für Airlines

b
Wettbewerb zur Einführung des lärmarmen Anflugs 
Gewinner CDO Award 2016

b
Identifikation und Entwicklung von 
Lärmminderungsmaßnahmen 
Arbeitskreis tagt seit 6 Jahren - Maßnahmen: 
b fachliche Begleitung der Fluglärmkommission 
b Verbesserung/Optimierung der Genauigkeit zur 
Einhaltung der Soll-Abflugrouten 
b Machbarkeitsstudie und Umsetzung lärmarmer 
An-/Abflugverfahren in Köln durch DLR/RWTH 
b Einführung des Radius-to-Fix-Verfahrens zur 
Verbesserung der Präzision im Kurvenflug 
für einige Hauptabflugrouten 
b Entwicklung und Einführung eines Fly Quiet Awards 
b Erprobung des Pilotenassistenzsystems LNAS

b
b Anwendung konventioneller Beschreibung der 
Abflugroute 
b Höhere Genauigkeit im Kurvenflug bei neuem 
Flugverfahren Radius to Fix 
b Lärmentlastung durch größeren Abstand zur 
Wohnbebauung 
Radius to fix-Flugverfahren sorgt für Lärmentlastung

b
Das Gebühren und Entgelte: Lenkungswirkung durch 
Mix aus Gebührenerhöhung und Anreizsystem 
Nachts 
Mehrausgaben für Airlines 
• Erhöhung der Gebühren 
Am Tag 
Einsparungen für Airlines 
• Absenken der Gebühren 
• Incentives 
G Lärmreduktion durch weniger 
nächtliche Flugbewegungen 
und neue Flugzeugtypen

b
2381 
1620 
1012 969 
2060 2098 2086 2135 
0
500 
1000 
1500 
2000 
2500 
3000 
2018 2019 2020 2021 
MD 11 B 777 
Gebühren- & Rabattmodell wirkt: 
Zahl der MD11-Flüge deutlich rückläufig 
Jährliche Flugbewegungen MD11 vs. B777 
Rückgang 
MD11-Flüge 
-60%
Gesamtbewegungen MD11 und B 777

b
Schrumpfender Lärmteppich:
Lärmreduktion durch Flottenmodernisierung 
Quelle: Lufthansa, Reduction of aircraft noise sources 
Boeing Airbus

b
Flottenmodernisierung am Beispiel Boeing B 737 –
signifikante Verkleinerung der Lärmkontur bei B 737 MAX 
80 dB(A) Lärmkontur beim Start, Quelle Boeing 
Lärmreduzierung um 40% 
16% weniger Kerosin

b
Weniger Fluglärm bei der letzten Lärmüberprüfung 
Flottenmodernisierung 
bewirkt im Jahr 2019 gegenüber 1997 eine 
Verkleinerung der Nachtzone um 28% 
(gilt für 6 Lärmereignisse über 75dB(A)) 
5,4031 
3,821 
9,2241 
12,369 
8,146 
20,515 
0
5
10 
15 
20 
25 
VE Passage VE Fracht VE Gesamt 
Mio Verkehrseinheiten 
1 VE ist ein Passagier oder 100 kg Fracht 
Entwicklung der Verkehrseinheiten am Flughafen Köln Bonn von 1997 
bis 2019 
1997 
2019 
Flugbewegungen (-4,2%) gehen dabei leicht zurück, 
Verkehrseinheiten (+120%) mehr als verdoppelt

b
Beschränkungen der Nachtflüge zum Schutz 
der Anwohnerinnnen und Anwohner 
zwischen 22 und 6 Uhr 
A Start- und Landeerlaubnis nur für lärmarme, sogenannte 
Kapitel-3-Flugzeuge, die auf der Bonusliste stehen 
A In 3 Abflug- und 2 Anflugbereichen auch für diese 
Flugzeuge völliges Flugverbot 
Schon heute gelten strenge Auflagen für 
Nachtflüge am Flughafen Köln/Bonn

b
Wo werden unsere passiven Schallschutz-
Leistungen freiwillig angeboten? 
Bislang wurden mehr als 
40.000 Schlafräume 
(freiwilliges Gebiet 
19.200) mit passivem 
Schallschutz ausgerüstet. 
Die Ausgaben für die 
Maßnahmen belaufen sich 
bisher auf rund 77 Mio. 
Euro 
.
Antragstellung weiter 
möglich 
Nachtschutzgebiet

b
A Homepage (www.koeln-bonn-airport.de) 
• Ergebnisse der Fluglärmmessanlagen 
• Aktuelle Informationen z.B. Bei Baumaßnahmen oder Bahnsperrungen 
• Informationen von der DFS zu nächtlichen Betriebsrichtungswechseln 
• Livedarstellung der Betriebsrichtung 
• Travis, Darstellung aktueller Flugspuren und Lärmwerte  
• Umfangreiche statistische Daten 
A Fluglärmmessstelle 
• Möglichkeit der Information und Beschwerde 
A Fluglärmkommission 
• Zusammenarbeit mit örtlichen Interessenvertretern 
A Arbeit im politischen Umfeld 
• Bürgerversammlungen, Rats- und Ausschusssitzungen 
Transparenz und Information

Mitteilung Ausschuss

17988 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer  03.11.2022 
 3263/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 24.11.2022 
Verkehrsausschuss 22.11.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 
 
Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2020 
Betreffend: Flughafen Köln/Bonn: Fluglärmminderung und Klimaschutz 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, als Gesellschafterin der Flughafen Köln/Bonn GmbH zum einen die 
Umsetzung einer effektiveren Fluglärmminderung – vor allem in der Nachtkernzeit 23:00 bis 05:00 
Uhr – und zum anderen eine wirksame Klimaschutzstrategie voranzutreiben. 
 
I. Lärmminderung 
 
A. Die Verwaltung wird mit der Schaffung einer für den Flughafen Köln-Bonn wirksamen Lärm-
minderungsstrategie, die eine effektive Lärmminderung - besonders in der Kernnachtzeit – si-
cherstellt, beauftragt. 
  
B. Die Stadt Köln wirkt als Gesellschafterin gegenüber der Flughafen Köln/Bonn GmbH auf die 
Umsetzung folgender Maßnahmen hin:  
  
1. Signifikante Erhöhung der nächtlichen Start- und Landeentgelte für Passagiermaschinen. Ins-
besondere für sehr laute Fracht- und Passagiermaschinen sollen die Gebühren deutlich er-
höht werden. Die Geschäftsführung des Flughafens soll darüber hinaus darauf hinwirken, 
dass besonders laute Fracht- und Passagiermaschinen künftig nicht mehr am Flughafen Köln 
Bonn eingesetzt werden. 
  
2. Darstellung der tatsächlich gezahlten Lärmzuschläge in Euro am Tag und der Nacht, für Pas-
sagiermaschinen die Höhe des Gesamtentgelts pro Start und Landung in der Nacht je Flug-
zeugmuster; die Darstellung soll die signifikante Erhöhung des Gesamtentgelts abzüglich aller 
Rabatte und Incentives seitens der FKB an die Fluggesellschaften pro Start und Landung be-
inhalten. 
  
3. Darstellung von erfolgten und geplanten Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Airli-
nes zur Nutzung lärmmindernder Flugverfahren bei Nacht  
  
4. Permanentes Lärm-Monitoring der An- und Abflüge zwecks Dokumentation der Pegelminde-
rung durch die ergriffenen Maßnahmen

2 
 
5. Errichtung von weiteren Fluglärmmessanlagen in jedem betroffenen Stadtbezirk. 
  
6. Verbesserung der Transparenz des Monitorings und Darstellung für die gesamte Öffentlichkeit 
mit einer jährlichen Berichterstattung über die Ergebnisse der Fluglärmmessanlagen.  
  
Die Berichterstattung zu diesen Maßnahmen wird dem Wirtschaftsausschuss und dem Verkehrsaus-
schuss mindestens jährlich vorgelegt. 
  
  
II. Klimaschutz 
  
1. Zusätzlich soll die Klimastrategie fortgeschrieben werden. Damit verbunden sind die Fortfüh-
rung und Umsetzung von Maßnahmen zu Gunsten des Klimaschutzes mit dem Ziel, dass der 
Flughafen bis 2035 klimaneutral betrieben wird. Dies impliziert Scope 1 und Scope 2 Emissio-
nen nach GHG-Protokoll, insbesondere auch die Fahrzeuge auf dem Vorfeld. Des Weiteren 
sind auch die Scope 1 & 2 Emissionen aktueller und zukünftiger Tochterunternehmen einbe-
zogen.   
  
2. Ein Zeit-/Maßnahmenplan soll dem Aufsichtsrat 2021 vorgelegt werden. Der Aufsichtsratsvor-
sitzende wird gebeten, den Finanzausschuss, sowie die Ausschüsse Wirtschaft, Verkehr und 
Klima & Umwelt über die vorgenannten Maßnahmen zu unterrichten.“ 
 
 
Sachstand: 
 
 
I. Lärmminderung 
 
Köln ist insgesamt einer hohen Belastung durch Umgebungslärm ausgesetzt. Der Fluglärm trägt we-
sentlich zu dieser Belastung bei. Aus diesem Grund hat die Stadt Köln in der Vergangenheit ange-
regt, für die besonders durch Fluglärm betroffenen Gebiete einen Lärmaktionsplan für den Flughafen 
Köln/Bonn erarbeiten zu lassen, in Zusammenarbeit mit dem Flughafen und der Region.  
 
Dabei sollte der klare Fokus auf der Gesamtregion liegen. Die Europäische Union hat bereits 2016 
ein Verfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet und dabei insbesondere die fehlende Lärmaktions-
planung an den deutschen Großflughäfen angemahnt. Während für die Flughäfen Frankfurt, Berlin, 
Hamburg, Stuttgart, Nürnberg mittlerweile entsprechende Pläne existieren oder in Aufstellung sind, 
sind bisher an keinem Standort in NRW entsprechende Aktivitäten zu verzeichnen. Zielrichtung war, 
den Luftverkehr in Köln/Bonn in einen erweiterten Kontext zustellen.  
 
B. Die Stadt Köln wirkt als Gesellschafter gegenüber der Flughafen Köln/Bonn GmbH auf 
die Umsetzung folgender Maßnahmen hin: 
 
1.  Signifikante Erhöhung der nächtlichen Start- und Landeentgelte für Passagiermaschinen. Ins-
besondere für sehr laute Fracht- und Passagiermaschinen sollen die Gebühren deutlich er-
höht werden. Die Geschäftsführung des Flughafens soll darüber hinaus darauf hinwirken, 
dass besonders laute Fracht- und Passagiermaschinen künftig nicht mehr am Flughafen 
Köln/Bonn eingesetzt werden. 
 
Die Entgeltordnung 2020 rabattiert Tagverkehr und leise Maschinen. Die Spreizung zwischen Tag- 
und Nachttarifen sowie Lärmzuschlägen in der Nacht erzeugt einen Anreiz auf Airlines, Flüge aus den 
Nachtstunden in den Tag zu verlagern. Zudem erneuern Fluggesellschaften am Flughafen Köln/Bonn 
seit 2018 verstärkt ihre Flotten und setzen moderne, leisere Flugzeuge wie die Boeing 737 Max und 
den Airbus A 320 Neo ein. Somit kann auch zukünftig mit einer Reduzierung der Lärmemission ge-
rechnet werden. Der größte Frachtkunde UPS hat im Laufe des ersten Halbjahres 2020 den regulä-
ren Einsatz der MD-11 in Köln/Bonn reduziert und setzt die Maschine nur noch unregelmäßig ein. 
Zudem investiert UPS Millionensummen in neue, leisere Boeing B 747-8 Frachter, die auch verstärkt 
in Köln zum Einsatz kommen.

3 
 
 
Bei der Konsultation zwischen dem Flughafen und den Fluggesellschaften im Herbst 2021 wurde vor-
gestellt, die Lärmzuschläge weiter zu spreizen, so dass lautere Maschinen noch höhere Tarife zahlen 
müssen. Auch die Nachtzeit soll weiter verteuert werden. Ziel ist es, auf der "Verhandlungsschiene" 
bei den Luftverkehrsgesellschaften zu erreichen, dass diese weitgehend auf den Einsatz der zu lau-
ten Maschinen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr verzichten. 
 
 
2. Darstellung der tatsächlich gezahlten Lärmzuschläge in Euro am Tag und der Nacht, für Pas-
sagiermaschinen die Höhe des Gesamtentgelts pro Start und Landung in der Nacht je Flug-
zeugmuster; die Darstellung soll die signifikante Erhöhung des Gesamtentgelts abzüglich aller 
Rabatte und Incentives seitens der FKB an die Fluggesellschaften pro Start und Landung be-
inhalten.  
 
Für den Flughafen Köln/Bonn trat zum 01.07.2022 eine neue Entgeltordnung in Kraft.  
Hierzu die Darstellung der Entgeltordnung nach § 19b (1) LuftVG. Diese Darstellung der Lärmentgelte 
dokumentiert den erfolgreichen Ansatz der Steuerung des Einsatzes von Flugzeugtypen nach Lärm-
klassen.

4 
 
 
Bei der Gestaltung derer ist die FKB ebenso wie andere Flughäfen -sowie für die Genehmigung die 
Behörden- europarechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen (RL 2009/12/EG). Entgeltdifferenzie-
rungen müssen transparent und diskriminierungsfrei sein, außerdem muss der Kostenbezug (Höhe 
der Entgelte im Verhältnis zur erbrachten Leistung) gegeben sein. Das bedeutet, dass über die Kos-
ten hinaus ein Flughafen für die entsprechende Infrastruktur keine weiteren finanziellen Beiträge er-
heben kann. Gleichwohl: Bei der Aufteilung dieser Kosten auf die einzelnen Start-und Landeentgelte 
darf nach Lärmschutzaspekten differenziert werden. Hiervon macht die FKB Gebrauch. 
 
Der Flughafen Köln/Bonn hat mit der Einteilung von 11 Lärmklassen mit jeweils 2 dB(A) Abstand eine 
sehr feine Unterteilung zur Bemessung der Lärmzuschläge. Diese Lärmklassen basieren auf dem 
gemessenen mittleren Maximalpegel für den jeweiligen Flugzeugtyp beim Start an der Messstelle in 
Lohmar. Die Verwendung der Lärmmessungen beim Start ist besonders gut geeignet, die lärmmin-
dernde Wirkung modernster Maschinen mit neuester Triebwerkstechnologie sichtbar zu machen. Der 
Einsatz von modernen und besonders leisen Luftfahrzeugen macht sich also für die Fluggesellschaf-
ten bezahlt. 
 
Vergleicht man beispielsweise einen neuen Airbus A320neo mit seinem Vorgängermodell, ist dieser 
um 2 Lärmklassen leiser und damit deutlich günstiger. 
 
  
  
 
In diesem Rahmen schafft der Flughafen Köln/Bonn Anreize, damit möglichst emissionsarme Luft-
fahrzeuge eingesetzt werden. Ebenfalls fließt der Ausstoß von Stickoxid in das Entgelt mit ein und 
wird mit einem Emissionsentgelt mit abgerechnet. 
 
 
Neben der Differenzierung anhand der gemessenen Lautstärke wird natürlich auch anhand der Ta-
geszeit unterschieden. Die Tarife in der Nachtzeit von 22°° bis 06°° Uhr sind erheblich teurer als der 
Betrieb am Tag. Bei der Verlagerung von Nachtflügen in die Tagzeit kann eine Airline also deutliche 
Einsparungen erzielen. Die am Platz ansässigen Expressfrachtfluggesellschaften nutzen die preis-
wertere Tagzeit, wenn immer es flugbetrieblich und logistisch möglich ist. 
 
Zwei Drittel aller Flugbewegungen mit großen Langstreckenflugzeugen (MD 11, B 777 und B 747) 
findet in der Tagzeit (06°° - 22°° Uhr) statt. Bezogen auf die Frachttonnage wird etwa ein Drittel am 
Tag umgeschlagen.

5 
 
 
Als weitere Komponente sieht die Entgeltordnung eine sogenannte „Volumenförderung“ vor. Basie-
rend auf dem beförderten Gesamtvolumen (Passagiere oder Cargo) und dem erzielten Zuwachs re-
duzieren sich die anfallenden Entgelte.  
 
Diese Ermäßigung bezieht sich allerdings nur auf Flüge in der Tagzeit, d.h., die Tag/Nacht-Spreizung 
vergrößert sich dadurch nochmals erheblich. 
 
  
 
  
Unter Berücksichtigung der Volumenförderung ist der Airbus 320 Neo in der Nacht fast sechsmal teu-
rer als am Tag, der Frachter B 747-8 sogar siebenmal teurer als der gleiche Flug am Tag. 
 
Geplant für die nächste Anpassung der Entgeltordnung zum 1.1.2023 (die bereits mit den Airlines 
konsultiert und vom Verkehrsministerium genehmigt wurde) ist noch eine Incentivierung der moderns-
ten und leisesten am Markt verfügbaren Flugzeuge. Dieser Rabatt basiert auf einer Eingruppierung 
mittels des sogenannten ACI (Airports Council International) Noise Rating Index. Maschinen, die bei 
ihren zertifizierten Lärmzulassungswerten insgesamt mehr als 25 dB unterhalb des Ch.3 Grenzwerts 
liegen, werden in der Tagzeit einen Rabatt bei den Start-/Lande-Entgelten erhalten. 
 
Zu diesen Maschinen gehören z.B. die Airbusse A 220, A 319/320/321neo, der A 350 oder die Boeing 
B 73 Max und der Dreamliner B 787.  
 
Die lärmabhängigen Entgelttarife entfalten über einen längeren Zeitraum durchaus Wirkung. 
 
So ist die Zahl der Nachtflüge mit der MD 11 von 2020 auf 2021 um rund 25 % zurückgegangen. In 
2021 fand weniger als 1 Flug pro Nacht mit der MD 11 statt. Diese Entwicklung setzt sich auch im 
Jahr 2022 fort. In den ersten 4 Monaten Januar bis April gab es lediglich 75 Bewegungen mit der MD 
11 bei Nacht, also im Mittel 0,6 Flüge pro Nacht. 
Blickt man zehn Jahre zurück auf das Jahr 2011, gab es damals sechsmal so viele Nachtflüge mit der 
MD 11. 
 
 
3.  Darstellung von erfolgten und geplanten Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für  
die Airlines zur Nutzung lärmmindernder Flugverfahren bei Nacht  
 
  
 
 
Der Flughafen verfügt über Wettbewerbssysteme für genaues und lärmminderndes Fliegen insbe-
sondere beim Start. Bei Landungen des Nachts ist das continous-descent-Verfahren weitgehend üb-

6 
 
lich (Freigabe durch die DFS erforderlich!), ansonsten ist auch low drag - low power beim Anflug üb-
lich (weitgehend Sache des Flugkapitäns). 
 
Seit vielen Jahren gibt es am Flughafen Köln/Bonn einen Technischen Arbeitskreis zur Erforschung 
und operativen Umsetzung lärmmindernder Flugverfahren, Verfahren wie kontinuierlicher Sinkflug zur 
deutlichen Lärmminderung des anfliegenden Verkehrs oder Radius to Fix zur erhöhten Kurvengenau-
igkeit im Abflug verringern signifikant den Lärm am Boden und wurden in Köln bereits eingeführt. Zum 
Schutz der Anwohner*innen regelt die Nachtbetriebsbeschränkung die beschränkte Nutzung des 
Start- und Landebahnsystems. So können von jeweils 6 möglichen An- und Abflugsektoren von 22°° 
bis 06°° Uhr lediglich 4 zum Landen und 3 zum Starten genutzt werden. 
 
Derzeit beteiligt sich der Flughafen an einem durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Ver-
kehr des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) geförderten Forschungsvorhaben. Ziel ist dabei die 
Optimierung von Anflugverfahren zur Lärmminderung am Flughafen Köln/Bonn mit dem DLR-
Pilotenassistenzsystem LNAS. Mit diesem System ist eine Lärmreduzierung auf den letzten Meilen 
des Anflugs beabsichtigt. 
 
Für das 2. Halbjahr 2021 wurde ein sogenannter  "Fly quiet Award"  etabliert. Die möglichst exakte 
Einhaltung der Idealrouten beim Abflug sowie das Erreichen einer vorgegebener Höhen wurden dabei 
monatlich ausgewertet und diese Ergebnisse den jeweiligen Airlines zur Verfügung gestellt. Anläss-
lich der Sitzung der Fluglärmkommission im April 2022 wurden die Airlines mit den besten Ergebnis-
sen mit einem Preis ausgezeichnet.  
Im Sommerflugplan 2022 wurde der Wettbewerb weiter fortgeführt und dabei auch der Anteil der Nut-
zung verfügbarer Radius to Fix (RNP1) Verfahren mit in die Auswertung einbezogen. 
 
 
4.  Permanentes Lärm-Monitoring der An- und Abflüge zwecks Dokumentation der Pegelminde-
rung durch die ergriffenen Maßnahmen  
 
Alle An- und Abflüge werden kontinuierlich hinsichtlich der Flugwege und Lärmmesswerte überwacht 
und dokumentiert. Flugspurenaufzeichnung und Lärmmesswerte stehen via Portal „Travis“ (tra-
vis.koeln-bonn-airport.de) allen Interessierten zur Verfügung. 
Weiter Informationen wie Fluglärmberichte und Statistiken gibt es auf der Flughafen-Homepage 
koeln-bonn-airport.de 
 
Derzeit findet permanentes Lärmmonitoring mit insgesamt 16 fest installierten Messstellen bei monat-
licher umfangreicher Berichterstattung statt! 
 
 
5.   Errichtung von weiteren Fluglärmmessanlagen in jedem betroffenen Stadtbezirk  
 
Der Einrichtung einer weiteren FK/B-Lärmmessstelle im nördlichen Bereich von Köln-Mülheim wird 
zugestimmt.  Der Landeanflug für 14 L/R wird derzeit erstmals in Merheim gemessen [Überflughöhe 
N.N. nur noch etwa 450 m]. Da Buchheim relativ dicht an Merheim liegt, ist fraglich, ob dort ein weite-
rer Messpunkt sinnvoll wäre. Der Mess-Punkt Rath ist erforderlich wegen Starts nach Köln-Süd und 
über den Königsforst. 
 
Darüber hinaus verfügt der Flughafen Köln/Bonn über eine mobile Messstation, die bei Bedarf in ver-
schiedenen Stadtbezirken eingesetzt werden kann und auch eingesetzt wird. 
 
 
6.  Verbesserung der Transparenz des Monitorings und Darstellung für die gesamte Öffentlichkeit 
mit einer jährlichen Berichterstattung über die Ergebnisse der Fluglärmmessanlagen.  
 
Hier gilt, was schon zu Frage 4 ausgeführt wurde. Permanentes Lärmmonitoring mit insgesamt 17 
fest installierten Messstellen bei monatlicher umfangreicher Berichterstattung ist vorhanden! 
 
Flughafenanrainer sind über kommunale Vertreter als Mitglieder in der Fluglärmkommission vertreten.

7 
 
Im Dezember 2021 wurde ein digitales Nachbarschaftsportal online gestellt mit dem Ziel, Umweltthe-
men und andere für die Flughafennachbarschaft wissenswerte Inhalte transparent und anschaulich 
darzustellen. Es wurde hierzu eine Umfrage bei etwaigen Nutzern zu wünschenswerten Inhalten 
durchgeführt. Das Nachbarschaftsportal wird gut angenommen. 
Der Fluglärmbeauftragte steht als Ansprechpartner für Anfragen aus Umland, Politik und Verwaltung 
zur Verfügung. 
 
 
 
 
II. Klimaschutz 
 
 
1. Zusätzlich soll die Klimastrategie fortgeschrieben werden. Damit verbunden sind die Fortfüh-
rung und Umsetzung von Maßnahmen zu Gunsten des Klimaschutzes mit dem Ziel, dass der 
Flughafen bis 2035 klimaneutral betrieben wird. Dies impliziert Scope 1 und Scope 2 Emissio-
nen nach GHG-Protokoll, insbesondere auch die Fahrzeuge auf dem Vorfeld. Des Weiteren 
sind auch die Scope 1 & 2 Emissionen aktueller und zukünftiger Tochterunternehmen einbe-
zogen.   
  
2. Ein Zeit-/Maßnahmenplan soll dem Aufsichtsrat 2021 vorgelegt werden. Der Aufsichtsratsvor-
sitzende wird gebeten, den Finanzausschuss, sowie die Ausschüsse Wirtschaft, Verkehr und 
Klima & Umwelt über die vorgenannten Maßnahmen zu unterrichten.“ 
 
 
Der Flughafen Köln/Bonn wird die ihm zuzurechnenden klimaschädlichen Emissionen des Flughafen-
betriebs weiter absenken. Er hat sich dem Branchenziel der Reduzierung der CO2-Emissionen nach 
Scope I und II gegenüber dem Jahr 2010 um 65 % bis 2030 verpflichtet. Der Fuhrpark auf dem Vor-
feld soll bis 2035 auf klimaneutrale Antriebskonzepte umgestellt und Klimaneutralität für die gesamte 
Flughafen Köln/Bonn GmbH wird bis 2045 angestrebt. 
 
Für Flughäfen eröffnen sich vier Handlungsfelder für den Klimaschutz:  
 
• Einsatz erneuerbarer Energien,  
• Ausbau alternativer Antriebe auf dem Flughafengelände  
• nachhaltiges Bauen und Sanieren sowie  
• die energetische Optimierung der Anlagen.  
 
Stand der Umsetzung und der bis 2030 geplanten Maßnahmen zur Minderung der CO2 Emissionen 
ist in Präsentation Klimaschutz dargestellt 
 
Die Geschäftsführung informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über Maßnahmen zum Klima- und 
Lärmschutz.  
 
Derzeit geplante Klimaschutzmaßnahmen: 
 
• Regenerative Energieerzeugung durch den Bau eines Holzhackschnitzel-Kraftwerks, indem 
mit eigenen Holzabfällen Wärme erzeugt und damit der Verbrauch an Erdgas reduziert wer-
den kann 
 
• Wasserstofferzeugung am Flughafen mit regenerativem Strom aus zusätzlichen PV-Anlagen 
 
• Nutzung von Wasserstoff für die Betankung von Geräten und Fahrzeugen, ggf. Herstellung 
von grünem, synthetischem Kraftstoff  
 
• Zertifizierung der FKB CO2-Bilanz mittels Airport Carbon Accreditation = ACA ab 2021; mit 
diesem weltweit anerkannten Verfahren soll der CO2-Fußabdruck ermittelt und dokumentiert 
werden

8 
 
 
• Aktuell laufen 3 drei Förderanträge zur Entwicklung und Vorbereitung der Umstellung des 
Fuhrparks. 
 
• Als Beispiel für nachhaltiges Bauen wird ein innovativer „Eisspeicher mit Kraftdach“ in Fracht-
halle und Bürogebäude als Vorbild für zukünftige Bauprojekte dienen. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (3)

22.11.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.01.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.04.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3263/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.11.2022
Erstellt
05.10.2022 16:13