3263/2022
Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2020
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Anlage 1_2022 02 10 Klima- und Lärmschutzmaßnahmen FKB
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b 1 Klima- und Lärmschutz am Köln Bonn Airport b Klimaschutzstrategie CGN Der Klimaschutz am CGN Bis 2030 Reduzierung der CO2-Emissionen um 65% Bis 2035 emissionsfreier Fuhrpark auf dem Vorfeld Bis 2045 klimaneutraler Betrieb Handlungsfelder: • Einsatz erneuerbarer Energien • Senkung des Energieverbrauchs bei Gebäuden • Ausbau alternativer Antriebe bei Fahrzeugen • Energieeffiziente Technik 18.05.2021 b CO2 Minderung um 65% (analog Branchenziel) bis 2030 29017 22574 21257 16806 10156 20026 16349 15912 12027 7156 4487 6224 5345 4779 3000 0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 2010 2019 2022 2024 2030 CO 2[t] Jahr Köln Bonn Airport CO 2 Emission in [t] CO2 gesamt [t] Strom/Wärmeversorgung Vorfeldgeräte/Fahrzeuge Reduzierung zugekaufter Strom Austausch BHKW Modul Betrieb Biomasse Heizkraftw. Zunahme alternativer Antriebe Regenerativer Brennstoff im BHKW b • Einrichtung eines unternehmensweiten Sustainability Boards unter Beteiligung der Geschäftsführung und der jeweiligen Fachleute • Verbindlicher Plan zur Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung der CO 2-Emissionen des Flughafens • Eigenständiges Budget zur Finanzierung der Maßnahmen, Priorität wirtschaftlich rentable Investitionen (z.B. Einsatz LED Leuchtmittel Optimierung BHKW, Holzhackschnitzel-Kraftwerk) • Klimaneutraler Fuhrpark auf dem Vorfeld bis 2035 Klimaschutz – Next Steps b Emissionsarmer Fuhrpark: 100 Fahrzeuge mit alternativen Antrieben Elektrisch angetriebenes Paketzustellfahrzeug Förderband mit LPG- Gasantrieb Elektrisch betriebener Palettentransporter Elektrisch angetriebener Schlepper Taxibot b Neubau und Betrieb eines regenerativen Holzhackschnitzel-Heizwerks Holzmengen jährlich Einheit eigenes Material jährl. Gewicht a tro. t/a 230 Gewicht feucht t/a 375 Volumen Sm³/a 1.500 Energiemenge MWh/a 899 Eigener Holzanfall (jährlich) Lagerbestand derzeitig 7.000 Sm³ b Technische CO2 Reduzierung – Holz-Heizwerk Hohe Förderung Ziele: CO2- Einsparung eigener Holzanfall Mögliche CO2 -Einsparung : ~ 3.885 t/a b Wasserstoffinitiative Rheinland Vier Städte, zwei Kreise und Unternehmen haben im August 2020 die Roadmap „H2R Wasserstoff Rheinland“ am Airport vorgestellt Das Konzept beinhaltet rund 100 konkrete Maßnahmen und Projekte mit den mehr als 80 Partnern aus der Wirtschaft Ziel ist es, mit H 2-Technologien dem Klimawandel entgegenzuwirken und Verkehrsemissionen zu senken Flughafen beabsichtigt, Wasserstoff aus CO 2-freien Energiequellen zu erzeugen und zu nutzen Errichtung von vorfeldnahen H 2-Betankungsanlagen b 1 2 3 4 Erzeugung von grünem H2 mit erneuerbaren Energien H2-Betankung auf dem Vorfeld für GSE Umstellung GSE + Fahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe Substitution fossiler Energie im BHKW durch H2 Wasserstoff Konzept für nachhaltigen Energiekreislauf am CGN b Förderanträge Wasserstoff: Projektentwicklung für klimaneutralen Fuhrpark bis 2035 Entwicklung von Vorfeldfahrzeugen mit Brennstoffzelle Erforderliche Infrastruktur zur Betankung mit Wasserstoff Anschaffung von brennstoff- zellbetriebenen Fahrzeugen b Technische CO2 Reduzierung – Eisspeicher mit Kraftdach 18.05.2021 b Seite 12 Patentiertes System bestehend aus: - PV Modulen (301 KW) mit - integr. Luftabsorbern. Die bei der Sonneneinstrahlung entstehende Wärme wird über die Absorber vom Modul abgefahren. Das Modul wird somit „gekühlt“ und hat eine höhere Stromproduktion/längere Lebensdauer. Technische CO2 Reduzierung – Eisspeicher mit Kraftdach 18.05.2021 b Prognose Gesamtprojektkosten: 3,2 Mio. € Realisierung: 15.07.2019 Durchmesser von 18,5 Meter Höhe von 5 Meter Wasserinhalt 1.344.00 Liter Technische CO2 Reduzierung – Eisspeicher mit Kraftdach 18.05.2021 b 1. Speichersystem Deckt die Kälte für die Frachthalle, Büroräume und Fußbodenkühlung (16°C zu 19°C). 2. Speichersystem Deckt die Wärme für die Büroräume (Heiz- und Kühldecke/Heizkörper), die Lüftungsanlage und die Deckenstrahlplatten der Frachthalle (50°C zu 40°C). 3. Speichersystem Deckt die Wärme für die Fußbodenheizung (52 km Leitungslänge) in der Frachthalle (33°C zu 30°C). Technische CO2 Reduzierung – Eisspeicher mit Kraftdach b Die FKB verfügt über insgesamt 6 PV Anlagen im Eigenbetrieb. Die installierten Anlagen haben eine Leistung von 3.090 KW und eine durchschnittliche Stromproduktion von ca. 2,6 Mio. kwh. Die Anlagen werden alle nach dem EEG gefördert, d.h. der Strom wird zu festen Preisen über das EEG vergütet. Außerdem besitzt und betreibt die RE eine Anlage auf dem CSC. UPC 1 mit 1050 KW H3 -mit 316 KW H2 -mit 162 KW FSF mit 1002 KW F23 mit 300 KW H6 mit 260 KW CSC über RE Strom aus regenerativer Energie Photovoltaik IST 18.05.2021 b 360 kw (6.400qm) 180 kw (3.200qm) 450 kw (8.00qm) 950 kw (16.000qm) Erstes Potential 5.300 KW Strom aus regenerativer Energie Photovoltaik Potentiale b Der nachhaltige Energiekreislauf am KBA . . . - Anbindung an das „grüne“ Stromversorgungsnetz der Bundesrepublik - Produktion von grünem Strom aus unseren PV-Anlagen - Produktion von grünem H2 aus regenerativen Quellen => - H2 ist Brennstoff - Speichermedium - Rohstoff für synthetische Kraftstoffe - Fuhrpark mit regenerativen Kraftstoffen (Elektro, H2, synth. Diesel, Gas) zu wettbewerbsfähigen Preisen b CGN Aktuell: Sustainable Aviation Fuel 18 • Sustainable Aviation Fuel (SAF): umweltfreundlicherer Treibstoff, Herstellung u.a. aus Schlachtabfällen und altem Speiseöl • Angeboten am CGN von der Firma Neste (Finnland) seit 30.05.2021 • Bisher einen Abnehmer in CGN (Amazon) • Neste hat große Expansionspläne (Singapur, Rotterdam, Finnland) Vorteil: Pipeline von CGN nach Rotterdam b Hier könnte Text stehen um den Inhalt der Internetseite zu erklären. Die Zeile könnte bis unten hin geschrieben werden und bietet eine Menge Platz für Fliesstext. Kann man machen, muss man aber nicht – denn merke – weniger ist mehr! CGN.nebenan Neu geschaffene Plattform für die Menschen im Umland des Flughafens Fokus auf Nachhaltigkeits- und Lärmschutzthemen Nicht nur aktuelle Informationen, Daten und Fakten, sondern vor allem der Dialog stehen im Mittelpunkt. Starttermin: 14. Dezember 2021 CGN Aktuell: Neues Umlandportal für mehr Transparenz b Hier könnte Text stehen um den Inhalt der Internetseite zu erklären. Die Zeile könnte bis unten hin geschrieben werden und bietet eine Menge Platz für Fliesstext. Kann man machen, muss man aber nicht – denn merke – weniger ist mehr! Aktuell, transparent und interaktiv Fünf Themenbereiche: Flughafen – Nachhaltigkeit – Lärmschutz - Arbeitsplatz - Dialog Aktuelle Informationen: News & Blog, eigener Podcast Direkter Dialog: Interessierte können mit Expertinnen und Experten des Flughafens in Kontakt treten – per Telefon, Mail oder Video-Call. Neues Umlandportal b CGN Aktuell: 1. Preis im Wettbewerb Büro & Umwelt b Maßnahmen beim Lärmschutz b Passiver Schallschutz 85 Mio. Euro für Schallschutzfenster und Raumlüfter Paket freiwilliger Leistungen über den Gesetzesvorgaben Transparenz und Information „Travis“ Fluglärmberichte und Statistiken im Internet Flugbetrieb Beschränkte Nutzung der Start- und Landebahn, Lärmmindernde Flugverfahren Gebühren und Entgelte Spreizung zwischen Tag-/Nachttarifen, Lärmzuschläge, Gebührenrabatte für leise Flugzeuge Das Lärmminderungskonzept des Köln Bonn Airport b Einführung des CDA-Verfahrens b Größere Überflughöhen und geringere Triebwerksleistung aufgrund des kontinuierlichen Sinkflugs (CDA: Contionuous Descent Approach) a um 3-5 dB leiser b CGN führte Verfahren 2009 als erster Flughafen in NRW ein b CGN verleiht jährlich CDA Award als Anreiz für Airlines b Wettbewerb zur Einführung des lärmarmen Anflugs Gewinner CDO Award 2016 b Identifikation und Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen Arbeitskreis tagt seit 6 Jahren - Maßnahmen: b fachliche Begleitung der Fluglärmkommission b Verbesserung/Optimierung der Genauigkeit zur Einhaltung der Soll-Abflugrouten b Machbarkeitsstudie und Umsetzung lärmarmer An-/Abflugverfahren in Köln durch DLR/RWTH b Einführung des Radius-to-Fix-Verfahrens zur Verbesserung der Präzision im Kurvenflug für einige Hauptabflugrouten b Entwicklung und Einführung eines Fly Quiet Awards b Erprobung des Pilotenassistenzsystems LNAS b b Anwendung konventioneller Beschreibung der Abflugroute b Höhere Genauigkeit im Kurvenflug bei neuem Flugverfahren Radius to Fix b Lärmentlastung durch größeren Abstand zur Wohnbebauung Radius to fix-Flugverfahren sorgt für Lärmentlastung b Das Gebühren und Entgelte: Lenkungswirkung durch Mix aus Gebührenerhöhung und Anreizsystem Nachts Mehrausgaben für Airlines • Erhöhung der Gebühren Am Tag Einsparungen für Airlines • Absenken der Gebühren • Incentives G Lärmreduktion durch weniger nächtliche Flugbewegungen und neue Flugzeugtypen b 2381 1620 1012 969 2060 2098 2086 2135 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 2018 2019 2020 2021 MD 11 B 777 Gebühren- & Rabattmodell wirkt: Zahl der MD11-Flüge deutlich rückläufig Jährliche Flugbewegungen MD11 vs. B777 Rückgang MD11-Flüge -60% Gesamtbewegungen MD11 und B 777 b Schrumpfender Lärmteppich: Lärmreduktion durch Flottenmodernisierung Quelle: Lufthansa, Reduction of aircraft noise sources Boeing Airbus b Flottenmodernisierung am Beispiel Boeing B 737 – signifikante Verkleinerung der Lärmkontur bei B 737 MAX 80 dB(A) Lärmkontur beim Start, Quelle Boeing Lärmreduzierung um 40% 16% weniger Kerosin b Weniger Fluglärm bei der letzten Lärmüberprüfung Flottenmodernisierung bewirkt im Jahr 2019 gegenüber 1997 eine Verkleinerung der Nachtzone um 28% (gilt für 6 Lärmereignisse über 75dB(A)) 5,4031 3,821 9,2241 12,369 8,146 20,515 0 5 10 15 20 25 VE Passage VE Fracht VE Gesamt Mio Verkehrseinheiten 1 VE ist ein Passagier oder 100 kg Fracht Entwicklung der Verkehrseinheiten am Flughafen Köln Bonn von 1997 bis 2019 1997 2019 Flugbewegungen (-4,2%) gehen dabei leicht zurück, Verkehrseinheiten (+120%) mehr als verdoppelt b Beschränkungen der Nachtflüge zum Schutz der Anwohnerinnnen und Anwohner zwischen 22 und 6 Uhr A Start- und Landeerlaubnis nur für lärmarme, sogenannte Kapitel-3-Flugzeuge, die auf der Bonusliste stehen A In 3 Abflug- und 2 Anflugbereichen auch für diese Flugzeuge völliges Flugverbot Schon heute gelten strenge Auflagen für Nachtflüge am Flughafen Köln/Bonn b Wo werden unsere passiven Schallschutz- Leistungen freiwillig angeboten? Bislang wurden mehr als 40.000 Schlafräume (freiwilliges Gebiet 19.200) mit passivem Schallschutz ausgerüstet. Die Ausgaben für die Maßnahmen belaufen sich bisher auf rund 77 Mio. Euro . Antragstellung weiter möglich Nachtschutzgebiet b A Homepage (www.koeln-bonn-airport.de) • Ergebnisse der Fluglärmmessanlagen • Aktuelle Informationen z.B. Bei Baumaßnahmen oder Bahnsperrungen • Informationen von der DFS zu nächtlichen Betriebsrichtungswechseln • Livedarstellung der Betriebsrichtung • Travis, Darstellung aktueller Flugspuren und Lärmwerte • Umfangreiche statistische Daten A Fluglärmmessstelle • Möglichkeit der Information und Beschwerde A Fluglärmkommission • Zusammenarbeit mit örtlichen Interessenvertretern A Arbeit im politischen Umfeld • Bürgerversammlungen, Rats- und Ausschusssitzungen Transparenz und Information
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 03.11.2022 3263/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 24.11.2022 Verkehrsausschuss 22.11.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2020 Betreffend: Flughafen Köln/Bonn: Fluglärmminderung und Klimaschutz Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, als Gesellschafterin der Flughafen Köln/Bonn GmbH zum einen die Umsetzung einer effektiveren Fluglärmminderung – vor allem in der Nachtkernzeit 23:00 bis 05:00 Uhr – und zum anderen eine wirksame Klimaschutzstrategie voranzutreiben. I. Lärmminderung A. Die Verwaltung wird mit der Schaffung einer für den Flughafen Köln-Bonn wirksamen Lärm- minderungsstrategie, die eine effektive Lärmminderung - besonders in der Kernnachtzeit – si- cherstellt, beauftragt. B. Die Stadt Köln wirkt als Gesellschafterin gegenüber der Flughafen Köln/Bonn GmbH auf die Umsetzung folgender Maßnahmen hin: 1. Signifikante Erhöhung der nächtlichen Start- und Landeentgelte für Passagiermaschinen. Ins- besondere für sehr laute Fracht- und Passagiermaschinen sollen die Gebühren deutlich er- höht werden. Die Geschäftsführung des Flughafens soll darüber hinaus darauf hinwirken, dass besonders laute Fracht- und Passagiermaschinen künftig nicht mehr am Flughafen Köln Bonn eingesetzt werden. 2. Darstellung der tatsächlich gezahlten Lärmzuschläge in Euro am Tag und der Nacht, für Pas- sagiermaschinen die Höhe des Gesamtentgelts pro Start und Landung in der Nacht je Flug- zeugmuster; die Darstellung soll die signifikante Erhöhung des Gesamtentgelts abzüglich aller Rabatte und Incentives seitens der FKB an die Fluggesellschaften pro Start und Landung be- inhalten. 3. Darstellung von erfolgten und geplanten Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Airli- nes zur Nutzung lärmmindernder Flugverfahren bei Nacht 4. Permanentes Lärm-Monitoring der An- und Abflüge zwecks Dokumentation der Pegelminde- rung durch die ergriffenen Maßnahmen 2 5. Errichtung von weiteren Fluglärmmessanlagen in jedem betroffenen Stadtbezirk. 6. Verbesserung der Transparenz des Monitorings und Darstellung für die gesamte Öffentlichkeit mit einer jährlichen Berichterstattung über die Ergebnisse der Fluglärmmessanlagen. Die Berichterstattung zu diesen Maßnahmen wird dem Wirtschaftsausschuss und dem Verkehrsaus- schuss mindestens jährlich vorgelegt. II. Klimaschutz 1. Zusätzlich soll die Klimastrategie fortgeschrieben werden. Damit verbunden sind die Fortfüh- rung und Umsetzung von Maßnahmen zu Gunsten des Klimaschutzes mit dem Ziel, dass der Flughafen bis 2035 klimaneutral betrieben wird. Dies impliziert Scope 1 und Scope 2 Emissio- nen nach GHG-Protokoll, insbesondere auch die Fahrzeuge auf dem Vorfeld. Des Weiteren sind auch die Scope 1 & 2 Emissionen aktueller und zukünftiger Tochterunternehmen einbe- zogen. 2. Ein Zeit-/Maßnahmenplan soll dem Aufsichtsrat 2021 vorgelegt werden. Der Aufsichtsratsvor- sitzende wird gebeten, den Finanzausschuss, sowie die Ausschüsse Wirtschaft, Verkehr und Klima & Umwelt über die vorgenannten Maßnahmen zu unterrichten.“ Sachstand: I. Lärmminderung Köln ist insgesamt einer hohen Belastung durch Umgebungslärm ausgesetzt. Der Fluglärm trägt we- sentlich zu dieser Belastung bei. Aus diesem Grund hat die Stadt Köln in der Vergangenheit ange- regt, für die besonders durch Fluglärm betroffenen Gebiete einen Lärmaktionsplan für den Flughafen Köln/Bonn erarbeiten zu lassen, in Zusammenarbeit mit dem Flughafen und der Region. Dabei sollte der klare Fokus auf der Gesamtregion liegen. Die Europäische Union hat bereits 2016 ein Verfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet und dabei insbesondere die fehlende Lärmaktions- planung an den deutschen Großflughäfen angemahnt. Während für die Flughäfen Frankfurt, Berlin, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg mittlerweile entsprechende Pläne existieren oder in Aufstellung sind, sind bisher an keinem Standort in NRW entsprechende Aktivitäten zu verzeichnen. Zielrichtung war, den Luftverkehr in Köln/Bonn in einen erweiterten Kontext zustellen. B. Die Stadt Köln wirkt als Gesellschafter gegenüber der Flughafen Köln/Bonn GmbH auf die Umsetzung folgender Maßnahmen hin: 1. Signifikante Erhöhung der nächtlichen Start- und Landeentgelte für Passagiermaschinen. Ins- besondere für sehr laute Fracht- und Passagiermaschinen sollen die Gebühren deutlich er- höht werden. Die Geschäftsführung des Flughafens soll darüber hinaus darauf hinwirken, dass besonders laute Fracht- und Passagiermaschinen künftig nicht mehr am Flughafen Köln/Bonn eingesetzt werden. Die Entgeltordnung 2020 rabattiert Tagverkehr und leise Maschinen. Die Spreizung zwischen Tag- und Nachttarifen sowie Lärmzuschlägen in der Nacht erzeugt einen Anreiz auf Airlines, Flüge aus den Nachtstunden in den Tag zu verlagern. Zudem erneuern Fluggesellschaften am Flughafen Köln/Bonn seit 2018 verstärkt ihre Flotten und setzen moderne, leisere Flugzeuge wie die Boeing 737 Max und den Airbus A 320 Neo ein. Somit kann auch zukünftig mit einer Reduzierung der Lärmemission ge- rechnet werden. Der größte Frachtkunde UPS hat im Laufe des ersten Halbjahres 2020 den regulä- ren Einsatz der MD-11 in Köln/Bonn reduziert und setzt die Maschine nur noch unregelmäßig ein. Zudem investiert UPS Millionensummen in neue, leisere Boeing B 747-8 Frachter, die auch verstärkt in Köln zum Einsatz kommen. 3 Bei der Konsultation zwischen dem Flughafen und den Fluggesellschaften im Herbst 2021 wurde vor- gestellt, die Lärmzuschläge weiter zu spreizen, so dass lautere Maschinen noch höhere Tarife zahlen müssen. Auch die Nachtzeit soll weiter verteuert werden. Ziel ist es, auf der "Verhandlungsschiene" bei den Luftverkehrsgesellschaften zu erreichen, dass diese weitgehend auf den Einsatz der zu lau- ten Maschinen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr verzichten. 2. Darstellung der tatsächlich gezahlten Lärmzuschläge in Euro am Tag und der Nacht, für Pas- sagiermaschinen die Höhe des Gesamtentgelts pro Start und Landung in der Nacht je Flug- zeugmuster; die Darstellung soll die signifikante Erhöhung des Gesamtentgelts abzüglich aller Rabatte und Incentives seitens der FKB an die Fluggesellschaften pro Start und Landung be- inhalten. Für den Flughafen Köln/Bonn trat zum 01.07.2022 eine neue Entgeltordnung in Kraft. Hierzu die Darstellung der Entgeltordnung nach § 19b (1) LuftVG. Diese Darstellung der Lärmentgelte dokumentiert den erfolgreichen Ansatz der Steuerung des Einsatzes von Flugzeugtypen nach Lärm- klassen. 4 Bei der Gestaltung derer ist die FKB ebenso wie andere Flughäfen -sowie für die Genehmigung die Behörden- europarechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen (RL 2009/12/EG). Entgeltdifferenzie- rungen müssen transparent und diskriminierungsfrei sein, außerdem muss der Kostenbezug (Höhe der Entgelte im Verhältnis zur erbrachten Leistung) gegeben sein. Das bedeutet, dass über die Kos- ten hinaus ein Flughafen für die entsprechende Infrastruktur keine weiteren finanziellen Beiträge er- heben kann. Gleichwohl: Bei der Aufteilung dieser Kosten auf die einzelnen Start-und Landeentgelte darf nach Lärmschutzaspekten differenziert werden. Hiervon macht die FKB Gebrauch. Der Flughafen Köln/Bonn hat mit der Einteilung von 11 Lärmklassen mit jeweils 2 dB(A) Abstand eine sehr feine Unterteilung zur Bemessung der Lärmzuschläge. Diese Lärmklassen basieren auf dem gemessenen mittleren Maximalpegel für den jeweiligen Flugzeugtyp beim Start an der Messstelle in Lohmar. Die Verwendung der Lärmmessungen beim Start ist besonders gut geeignet, die lärmmin- dernde Wirkung modernster Maschinen mit neuester Triebwerkstechnologie sichtbar zu machen. Der Einsatz von modernen und besonders leisen Luftfahrzeugen macht sich also für die Fluggesellschaf- ten bezahlt. Vergleicht man beispielsweise einen neuen Airbus A320neo mit seinem Vorgängermodell, ist dieser um 2 Lärmklassen leiser und damit deutlich günstiger. In diesem Rahmen schafft der Flughafen Köln/Bonn Anreize, damit möglichst emissionsarme Luft- fahrzeuge eingesetzt werden. Ebenfalls fließt der Ausstoß von Stickoxid in das Entgelt mit ein und wird mit einem Emissionsentgelt mit abgerechnet. Neben der Differenzierung anhand der gemessenen Lautstärke wird natürlich auch anhand der Ta- geszeit unterschieden. Die Tarife in der Nachtzeit von 22°° bis 06°° Uhr sind erheblich teurer als der Betrieb am Tag. Bei der Verlagerung von Nachtflügen in die Tagzeit kann eine Airline also deutliche Einsparungen erzielen. Die am Platz ansässigen Expressfrachtfluggesellschaften nutzen die preis- wertere Tagzeit, wenn immer es flugbetrieblich und logistisch möglich ist. Zwei Drittel aller Flugbewegungen mit großen Langstreckenflugzeugen (MD 11, B 777 und B 747) findet in der Tagzeit (06°° - 22°° Uhr) statt. Bezogen auf die Frachttonnage wird etwa ein Drittel am Tag umgeschlagen. 5 Als weitere Komponente sieht die Entgeltordnung eine sogenannte „Volumenförderung“ vor. Basie- rend auf dem beförderten Gesamtvolumen (Passagiere oder Cargo) und dem erzielten Zuwachs re- duzieren sich die anfallenden Entgelte. Diese Ermäßigung bezieht sich allerdings nur auf Flüge in der Tagzeit, d.h., die Tag/Nacht-Spreizung vergrößert sich dadurch nochmals erheblich. Unter Berücksichtigung der Volumenförderung ist der Airbus 320 Neo in der Nacht fast sechsmal teu- rer als am Tag, der Frachter B 747-8 sogar siebenmal teurer als der gleiche Flug am Tag. Geplant für die nächste Anpassung der Entgeltordnung zum 1.1.2023 (die bereits mit den Airlines konsultiert und vom Verkehrsministerium genehmigt wurde) ist noch eine Incentivierung der moderns- ten und leisesten am Markt verfügbaren Flugzeuge. Dieser Rabatt basiert auf einer Eingruppierung mittels des sogenannten ACI (Airports Council International) Noise Rating Index. Maschinen, die bei ihren zertifizierten Lärmzulassungswerten insgesamt mehr als 25 dB unterhalb des Ch.3 Grenzwerts liegen, werden in der Tagzeit einen Rabatt bei den Start-/Lande-Entgelten erhalten. Zu diesen Maschinen gehören z.B. die Airbusse A 220, A 319/320/321neo, der A 350 oder die Boeing B 73 Max und der Dreamliner B 787. Die lärmabhängigen Entgelttarife entfalten über einen längeren Zeitraum durchaus Wirkung. So ist die Zahl der Nachtflüge mit der MD 11 von 2020 auf 2021 um rund 25 % zurückgegangen. In 2021 fand weniger als 1 Flug pro Nacht mit der MD 11 statt. Diese Entwicklung setzt sich auch im Jahr 2022 fort. In den ersten 4 Monaten Januar bis April gab es lediglich 75 Bewegungen mit der MD 11 bei Nacht, also im Mittel 0,6 Flüge pro Nacht. Blickt man zehn Jahre zurück auf das Jahr 2011, gab es damals sechsmal so viele Nachtflüge mit der MD 11. 3. Darstellung von erfolgten und geplanten Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Airlines zur Nutzung lärmmindernder Flugverfahren bei Nacht Der Flughafen verfügt über Wettbewerbssysteme für genaues und lärmminderndes Fliegen insbe- sondere beim Start. Bei Landungen des Nachts ist das continous-descent-Verfahren weitgehend üb- 6 lich (Freigabe durch die DFS erforderlich!), ansonsten ist auch low drag - low power beim Anflug üb- lich (weitgehend Sache des Flugkapitäns). Seit vielen Jahren gibt es am Flughafen Köln/Bonn einen Technischen Arbeitskreis zur Erforschung und operativen Umsetzung lärmmindernder Flugverfahren, Verfahren wie kontinuierlicher Sinkflug zur deutlichen Lärmminderung des anfliegenden Verkehrs oder Radius to Fix zur erhöhten Kurvengenau- igkeit im Abflug verringern signifikant den Lärm am Boden und wurden in Köln bereits eingeführt. Zum Schutz der Anwohner*innen regelt die Nachtbetriebsbeschränkung die beschränkte Nutzung des Start- und Landebahnsystems. So können von jeweils 6 möglichen An- und Abflugsektoren von 22°° bis 06°° Uhr lediglich 4 zum Landen und 3 zum Starten genutzt werden. Derzeit beteiligt sich der Flughafen an einem durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Ver- kehr des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) geförderten Forschungsvorhaben. Ziel ist dabei die Optimierung von Anflugverfahren zur Lärmminderung am Flughafen Köln/Bonn mit dem DLR- Pilotenassistenzsystem LNAS. Mit diesem System ist eine Lärmreduzierung auf den letzten Meilen des Anflugs beabsichtigt. Für das 2. Halbjahr 2021 wurde ein sogenannter "Fly quiet Award" etabliert. Die möglichst exakte Einhaltung der Idealrouten beim Abflug sowie das Erreichen einer vorgegebener Höhen wurden dabei monatlich ausgewertet und diese Ergebnisse den jeweiligen Airlines zur Verfügung gestellt. Anläss- lich der Sitzung der Fluglärmkommission im April 2022 wurden die Airlines mit den besten Ergebnis- sen mit einem Preis ausgezeichnet. Im Sommerflugplan 2022 wurde der Wettbewerb weiter fortgeführt und dabei auch der Anteil der Nut- zung verfügbarer Radius to Fix (RNP1) Verfahren mit in die Auswertung einbezogen. 4. Permanentes Lärm-Monitoring der An- und Abflüge zwecks Dokumentation der Pegelminde- rung durch die ergriffenen Maßnahmen Alle An- und Abflüge werden kontinuierlich hinsichtlich der Flugwege und Lärmmesswerte überwacht und dokumentiert. Flugspurenaufzeichnung und Lärmmesswerte stehen via Portal „Travis“ (tra- vis.koeln-bonn-airport.de) allen Interessierten zur Verfügung. Weiter Informationen wie Fluglärmberichte und Statistiken gibt es auf der Flughafen-Homepage koeln-bonn-airport.de Derzeit findet permanentes Lärmmonitoring mit insgesamt 16 fest installierten Messstellen bei monat- licher umfangreicher Berichterstattung statt! 5. Errichtung von weiteren Fluglärmmessanlagen in jedem betroffenen Stadtbezirk Der Einrichtung einer weiteren FK/B-Lärmmessstelle im nördlichen Bereich von Köln-Mülheim wird zugestimmt. Der Landeanflug für 14 L/R wird derzeit erstmals in Merheim gemessen [Überflughöhe N.N. nur noch etwa 450 m]. Da Buchheim relativ dicht an Merheim liegt, ist fraglich, ob dort ein weite- rer Messpunkt sinnvoll wäre. Der Mess-Punkt Rath ist erforderlich wegen Starts nach Köln-Süd und über den Königsforst. Darüber hinaus verfügt der Flughafen Köln/Bonn über eine mobile Messstation, die bei Bedarf in ver- schiedenen Stadtbezirken eingesetzt werden kann und auch eingesetzt wird. 6. Verbesserung der Transparenz des Monitorings und Darstellung für die gesamte Öffentlichkeit mit einer jährlichen Berichterstattung über die Ergebnisse der Fluglärmmessanlagen. Hier gilt, was schon zu Frage 4 ausgeführt wurde. Permanentes Lärmmonitoring mit insgesamt 17 fest installierten Messstellen bei monatlicher umfangreicher Berichterstattung ist vorhanden! Flughafenanrainer sind über kommunale Vertreter als Mitglieder in der Fluglärmkommission vertreten. 7 Im Dezember 2021 wurde ein digitales Nachbarschaftsportal online gestellt mit dem Ziel, Umweltthe- men und andere für die Flughafennachbarschaft wissenswerte Inhalte transparent und anschaulich darzustellen. Es wurde hierzu eine Umfrage bei etwaigen Nutzern zu wünschenswerten Inhalten durchgeführt. Das Nachbarschaftsportal wird gut angenommen. Der Fluglärmbeauftragte steht als Ansprechpartner für Anfragen aus Umland, Politik und Verwaltung zur Verfügung. II. Klimaschutz 1. Zusätzlich soll die Klimastrategie fortgeschrieben werden. Damit verbunden sind die Fortfüh- rung und Umsetzung von Maßnahmen zu Gunsten des Klimaschutzes mit dem Ziel, dass der Flughafen bis 2035 klimaneutral betrieben wird. Dies impliziert Scope 1 und Scope 2 Emissio- nen nach GHG-Protokoll, insbesondere auch die Fahrzeuge auf dem Vorfeld. Des Weiteren sind auch die Scope 1 & 2 Emissionen aktueller und zukünftiger Tochterunternehmen einbe- zogen. 2. Ein Zeit-/Maßnahmenplan soll dem Aufsichtsrat 2021 vorgelegt werden. Der Aufsichtsratsvor- sitzende wird gebeten, den Finanzausschuss, sowie die Ausschüsse Wirtschaft, Verkehr und Klima & Umwelt über die vorgenannten Maßnahmen zu unterrichten.“ Der Flughafen Köln/Bonn wird die ihm zuzurechnenden klimaschädlichen Emissionen des Flughafen- betriebs weiter absenken. Er hat sich dem Branchenziel der Reduzierung der CO2-Emissionen nach Scope I und II gegenüber dem Jahr 2010 um 65 % bis 2030 verpflichtet. Der Fuhrpark auf dem Vor- feld soll bis 2035 auf klimaneutrale Antriebskonzepte umgestellt und Klimaneutralität für die gesamte Flughafen Köln/Bonn GmbH wird bis 2045 angestrebt. Für Flughäfen eröffnen sich vier Handlungsfelder für den Klimaschutz: • Einsatz erneuerbarer Energien, • Ausbau alternativer Antriebe auf dem Flughafengelände • nachhaltiges Bauen und Sanieren sowie • die energetische Optimierung der Anlagen. Stand der Umsetzung und der bis 2030 geplanten Maßnahmen zur Minderung der CO2 Emissionen ist in Präsentation Klimaschutz dargestellt Die Geschäftsführung informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über Maßnahmen zum Klima- und Lärmschutz. Derzeit geplante Klimaschutzmaßnahmen: • Regenerative Energieerzeugung durch den Bau eines Holzhackschnitzel-Kraftwerks, indem mit eigenen Holzabfällen Wärme erzeugt und damit der Verbrauch an Erdgas reduziert wer- den kann • Wasserstofferzeugung am Flughafen mit regenerativem Strom aus zusätzlichen PV-Anlagen • Nutzung von Wasserstoff für die Betankung von Geräten und Fahrzeugen, ggf. Herstellung von grünem, synthetischem Kraftstoff • Zertifizierung der FKB CO2-Bilanz mittels Airport Carbon Accreditation = ACA ab 2021; mit diesem weltweit anerkannten Verfahren soll der CO2-Fußabdruck ermittelt und dokumentiert werden 8 • Aktuell laufen 3 drei Förderanträge zur Entwicklung und Vorbereitung der Umstellung des Fuhrparks. • Als Beispiel für nachhaltiges Bauen wird ein innovativer „Eisspeicher mit Kraftdach“ in Fracht- halle und Bürogebäude als Vorbild für zukünftige Bauprojekte dienen. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3263/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.11.2022
- Erstellt
- 05.10.2022 16:13