3766/2021
Straßenreinigung (02-1600-86B)
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Auszug aus der Niederschrift vom Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Möller, Schriftführung Telefon: (0221) 221-26144 E-Mail: julia.moeller@stadt-koeln.de Datum: 16.12.2021 Auszug aus der Niederschr ift der 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 06.12.2021 öffentlich 2.4 Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW- "Straßenreinigung" Aktenzeichen 86-19 3766/2021 Die Petentin erläutert ihre Eingabe, in der es um die Kosten der Straßenreinigung geht. Sie erklärt, dass ihr Haus in Mülheim in einer Seitenstraße der Holweider Stra- ße liegt, zwei Meter ihres Grundstück stießen spitz auf die Holweider Straße, die sie in diesem Abschnitt als sozialen Brennpunkt beschreibt. Die nächs te Querstraße sei die Keupstraße, wo es viele Gastronomiebetriebe gebe. Die Holweider Straße sei aufgrund dieser Umstände eine sehr vermüllte Straße, weshalb die AWB die Not- wendigkeit sehe sie sechsmal wöchentlich zu reinigen. Da für ihr Haus zur Veranla- gung der Gebühren die Hinterliegerregelung der städtischen Straßenreinigungsat- zung angewandt wurde, müssten sie mittlerweile 140, - Euro monatlich für die Stra- ßenreinigung bezahlen. Das seien im Jahr 1700,- €. Beim Kauf des Hauses wären es noch 34, - Euro gewe sen. Ihr Engagement in der Nachbarschaft die Integration zu fördern habe die Situation nicht verbessert, die Reinigung selber übernehmen dürften sie nicht. Es seien horrende Kosten, die an die Anwohner einer anderen Straße auf- erlegt werden. Man habe ihr be reits erklärt, dass die Straßenreinigungssatzung in diesem Punkt nicht immer gerecht sei. Sie wolle darauf aufmerksam machen, wie groß diese Ungerechtigkeit sei. Sie wünscht, dass die Straßenreinigungssatzung ge- ändert werde, um diese Situation zu verbessern. Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, bittet den Vertreter des Rechtsamtes sich zu dieser Eingabe zu äußern. Herr de Vivie, Amt für Recht, Vergabe und Versicherung , stellt fest, dass eine Klage vom Gericht abgewiesen wurde. Die rechtliche Situati on sei eindeutig geklärt, die Gebühren korrekt veranlagt. Er führt aus, dass Straßenreinigungsgebühren nicht immer plausibel seien. Oft würde man nicht verstehen, warum einer mehr zahle, als der andere, aber das beziehe sich auf die Lage des Grundstücks un d lenkt ein, dass in diesem Fall die Gebühren tatsächlich sehr hoch seien. Leider sehe er keine Mög- lichkeit diese Belastung zu minimieren. Auch wenn man mit dem Quadratmetermaß- stab rechnen würde, würden sie als Hinterlieger veranlagt, da das Oberverwaltung s- gericht sage, wer von der Straßenreinigung profitiere müsse, wegen des Gleichbe- handlungsgrundsatzes, veranlagt werden. Den Reinigungstakt zu reduzieren, sei wegen des hohen Verschmutzungsgrades nicht möglich, die Reinigungsaufgabe, auch nur teilweise, an die Bürger abgeben, würde nicht funktionieren. Man müsse sich überlegen, dass es hier um die Reinigung der ganzen Straße ginge, für die die Gebühren anfielen, nicht nur für den Abschnitt vor dem Grundstück. Er sehe keine Möglichkeit sie zu entlasten. Frau Stüwe, Abfallwirtschaftsbetriebe, bestätigt, dass die Situation in der Straße sich verschlimmert habe und heute eine häufigere Reinigung nötig sei. Sie begrüße es, dass sich die Petenten in ihrem Umfeld sozial engagieten, bedauerlicher Weise seien soziale Aspekte bei der Veranlagung nicht zuzulassen. Herr Wahlen, Grüne , weiß, dass Gebühren immer wieder zu Beschwerden führen, in diesem Fall aber seien die Gebühren sehr hoch und er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob durch die jetzige Satzung Härtefälle ent stehen. Gebührenordnungen seien eine sehr komplexe Sache, die Fachleute prüfen müssten. Außerdem gehöre zu Be- urteilung hier eine Ortskundigkeit, um zu überlegen, wie das Müllaufkommen zu re- duzieren sei, die in diesem Fall bei der Bezirksvertretung Mülheim gegeben sei, an die man die Eingabe zur Beratung weiterleiten würde. Herr Erkelenz, CDU , schlägt vor die Verwaltung um Prüfung bitten, in wie fern man das Verursacherprinzip in die Satzung aufnehmen könne, was natürlich ein langfristi- ger Prozess sei. Was den Petenten schneller helfen würde, wäre der Versuch, bei der nächsten Fassung die Reinigung auf den Stand von 2015 zurückzufahren, was bei diesem Müllaufkommen schwierig sei. Man müsse dann die Anwohner der Stra- ße in die Reinigung mit einbinden. Hier seh e er im Moment für die Petenten die ein- zige Stellschraube. Frau Bonk, SPD , stimmt für eine Klärung der Härtefälle durch die Satzung und sieht auch eine Chance in der Senkung des Reinigungstaktes. Herr Kockerbeck, Linke , unterstützt für seine Fraktion den Antrag die Härtefallrege- lung zu prüfen, die Höhe der Gebühren in diesem Fall sprächen für sich, außerdem wünscht er das Ergebnis der Prüfung als Mitteilung für den Ausschuss. Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender , formuliert einen geänderten Be- schluss: die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es zu unverhältnismäßigen Härtefällen kommt und wie diese gelöst werden können und wie im Rahmen der Sat- zung das Verursacherprinzip stärker berücksichtigt werden kann, außerdem wird die Vorlage an die BV Mülheim weitergeleitet. Herr de Vivie , Amt für Recht, Vergabe und Versicherung , erklärt den Frontme- termaßstab für die Berechnung, es gelte pro Meter ein Gebührensatz, dieser berech- ne sich proportional zur fiktiven Inanspruchnahme der Straßenreinigungsleistung . Das könne mal mehr und mal weniger sein, die Gerichte sprächen hier von La- geungunst. Da er seit 25 Jahren sich mit diesem Thema befasse, könne er das Er- gebnis der Prüfung vorwegnehmen. Härtefälle seien Ergebnisse, die von der Sat- zung nicht gewünscht seien. Diese hier seien aber von der Satzung gewünscht. Au- ßerdem wiederholt er, dass soziale Aspekte von der Satzung nicht berücksichtigt werden dürften, ein Haus würde immer gleich belastet, ob darin eine siebenköpfige Familie oder eine Einzelperson wohne. Die Petentin stellt fest, dass der Ausdruck „fiktional“ es trifft, es sei nicht logisch nachvollziehbar, und man müsse hinterfragen, ob diese Satzung noch zeitgemäß sei. Wenn er davon spreche, dass soziale Aspekte nicht berücksichtigt würden, dann fra- ge sie sich, warum die Einfamilienhäuser auf der Zehnstraße so hohe Gebühren zah- len würden. Sie gehe nicht davon aus, dass die Bewohner der Mehrfamilienhäuser auf der Holweider Straße so hohe Gebühren zahlen müssten. Sie sei davon über- zeugt, dass diese Berechnun g ungerecht sei, man könne sich nicht darauf ausruhen, dass es diese Gesetze bzw. diese Straßenreinigungssatzung nun mal gebe - es hätte auch die Todesstrafe und die Inquisition gegeben, und auch die seien abgeschafft worden. Man müsse die Satzung überarbeiten. Sie betont, dass die Stadt auch prüfen müsse, was hier ihre Aufgaben seien, diese Straße kreuze die Keupstraße, hier liege die BOES AG, das Schauspielhaus, der Club Volta, das Carlswerk -Victoria und ein großer Bürokomplex. Es sei zu prüfen, warum dies e Straße in der Straßenreinigungssatzung als Anlieger Straße deklariert sei. Man müsse sich genau anschauen, wer auf dieser Straße verkehrt und wer die- se Straße verschmutzt. Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, lässt über den im Folgenden formu- lierten Beschluss abstimmen. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bedankt sich bei den Petentinnen und Petenten für ihre Eingabe und ausdrücklich für ihr soziales Engagement. Die Verwaltung wird gebeten zu p rüfen, ob es zu unverhältnismäßigen Härtefäl- len kommt, und wie diese, auch im Hinblick auf eine Änderung der Satzung, gelöst werden können, und wie im Rahmen der Satzung das Verursacherprin- zip stärker berücksichtigt werden kann. Außerdem wird die Vorlage a n die Be- zirksvertretung Mülheim zur Beratung weitergeleitet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen.
Eingabe 1
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Eingabe 1 Bereits im vergangenen Jahr haben wir um Hilfe bezüglich der Straßenreinigungsgebühren der Holweider Straße in Köln Mülheim gebeten. Leider erfolglos. Jetzt haben wir den neuen Bescheid erhalten, und die Kosten sind noch gestiegen. Die für uns völlig überhöhten Beiträge resultieren aus den folgenden verschiedenen Punkten: - Die Holweider Straße wird als Anliegerstraße abgerechnet, obwohl sie in hohem Maße von Nicht-Kölner frequentiert wird, die von der Keupstraße kommen und die Bergisch Gladbacher Straße umfahren. - Die Holweider Straße wird aufgrund ihrer unglaublichen Verschmutzung 6x die Woche gereinigt - leider bringt das dem Zustand der Straße aber kaum Besserung - es gibt hier erheblich anderen Handlungsbedarf in der besseren Integration oder Sensibilisierung der dort ansässigen Leute, wie man mit Müll umzugehen hat. Die Reinigung einer solchen Problemstraße auf redliche Anwohner abzuwälzen, ist absolut untragbar. Zumal die Verursacher des Drecks und Mülls in den Mehrfamilienhäusern nur einen Bruchteil unserer Kosten tragen. - Da unser Grundstück schräg zur Holweider Straße liegt (hinter dem Eckgrundstück der Hausnummer 45) und mit ca 2m daran angrenzt, wurden wir ab 2017 plötzlich als Hinterlieger veranlagt und müssen jetzt statt der tatsächlichen 2m noch 19m zusätzlich bezahlen. Somit kassiert die Stadt diese Gebühren doppelt, von Haus Nr. 45 und von uns, Haus Nr. 43 (beides Zehntstraße). Ich habe Ihnen den Bescheid angefügt. Sie werden doch sicher mit uns einer Meinung sein, dass Gebühren von EUR 554,99 für ein Vierteljahr für eine Familie erhebliche und unzumutbare Kosten darstellen. Das entspricht EUR 185,-- im Monat! Das erhält die Stadt Köln jeweils sogar von 2 Familien mit Kindern (Haus Nr. 43 und 45). Unsere Klage wurde gerichtlich abgewiesen, aber wir gehen davon aus, dass Sie mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen können, dass hier etwas in Ihrer Satzung der Straßenreinigung und überhaupt im Unterhalt der Holweider Straße völlig falsch läuft. Und wir erwarten als Anwohner, die sich wesentlich mit Verbesserungen des Gesamtzustandes des Viertels auseinandersetzen, hier dringend Hilfe von Ihnen. Das gilt nicht nur für uns, sondern auch für unsere Nachbarn, Zehntstr. 45, Till Grones und Hanna Ungar, bei denen lediglich das Problem des Hinterlieger-Grundstücks wegfällt. Aber auch sie leiden unter den extrem hohen Reinigungskosten. Die Satzung sollte in folgenden Punkten geändert werden: - Anwohnern finanziell nicht mehr als 2 Reinigungen / Woche zumuten; den Rest sollte die Stadt tragen. Wenn eine häufigere Reinigung nötig ist, dann haben hier andere Mittel (Integration, Streetwork in Problemvierteln) versagt. Das darf nicht zulasten der Anwohner gehen. - Umlegung der Kosten pro Kopf; nicht pro Grundstück. Das würde einer gesunden Logik entsprechen. Warum soll durch ein größeres Grundstück mehr Dreck auf einer Straße entstehen? Das resultiert doch wohl aus der Menge an Menschen, die ihren Dreck auf die Straße schmeißt. Auch, wenn man nicht nachvollziehen kann, wer das tut, macht eine Umlegung pro Kopf viel mehr nachvollziehbaren Sinn. - Es sollte immer die Möglichkeit einer Selbstreinigung durch die Anwohner bestehen. Falls nicht anders möglich, könnte eine 2x städtische Reinigung vorgenommen werden und darüber hinaus die Anwohner selbst reinigen (siehe Punkt 1). - Die irrsinnige Hinterlieger-Regelung sollte in einer dicht besiedelten Stadt abgeschafft werden, da sie völlig unnachvollziehbar und ungerecht im Ergebnis ist. Wir zahlen jetzt mehr Reinigungsgebühren für eine Straße, die unser Grundstück mit ca 2m berührt, als das direkte Eckhaus! - Die Holweider Straße sollte als Hauptstraße anerkannt werden, bzw die Stadt sollte einsehen, dass sie für diese Straße mit besonderer Anforderung und Misch-Bebauung einen größeren Anteil an der Reinigung übernehmen muss. Oder Sie belasten wie oben angegeben die Hausbesitzer, die von ihren zahlreichen Mietern profitieren ohne sich um die Zustände des Hauses und Grundstücks zu kümmern und die zudem noch die Kosten auf diese Mieter umlegen können, stärker. Anbei finden Sie, wie oben erwähnt, den Bescheid sowie einige Fotos vom Zustand der Straße. Im Voraus vielen Dank; Ihre Hilfe wird dringend benötigt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 3766/2021 Freigabedatum 11.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Straßenreinigung (02-1600-86B) Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bedankt sich für die Eingaben und ausdrücklich für das soziale Engagement der Petenten. Aus Rechtsgründen und da bei der Gebührenfestlegung zwar gemeinschaftliches Verhalten zur Ver- besserung der Stadtsauberkeit mitbetrachtet wird, jedoch darüber hinaus soziale Gesichtspunkte nicht berücksichtigt werden können, muss der Ausschuss das Anliegen ablehnen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.12.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten beantragen, die Straßenreinigungssatzung in folgenden Punkten zu ändern: 1. Anwohnern finanziell nicht mehr als 2 Reinigungen / Woche zumuten; den Rest sollte die Stadt tragen. Wenn eine häufigere Reinigung nötig ist, dann haben hier andere Mittel (In- tegration, Streetwork in Problemvierteln) versagt. Das darf nicht zulasten der Anwohner ge- hen. Die Stadt Köln übernimmt bereits einen Anteil der Reinigungskosten. Sie trägt die Kosten für Schwer- punktreinigungen in besonders strapazierten Bereichen. Es wäre im Übrigen nicht gerecht, den er- höhten Reinigungsbedarf, der sich aus einer überdurchschnittlichen Verschmutzung von Straßen ergibt, vom allgemeinen Haushalt zu tragen, da den Anliegern dieser Straßen gegenüber eine erhöh- te Reinigungsleistung erbracht wird und ihnen diese Reinigung auch zugutekommt. 2. Umlegung der Kosten pro Kopf; nicht pro Grundstück. Das würde einer gesunden Logik entsprechen. Warum soll durch ein größeres Grundstück mehr Dreck auf einer Straße entste- hen? Das resultiert doch wohl aus der Menge an Menschen, die ihren Dreck auf die Straße schmeißt. Auch, wenn man nicht nachvollziehen kann, wer das tut, macht eine Umlegung pro Kopf viel mehr nachvollziehbaren Sinn. Als Maßstäbe für die grundstücksbezogenen Straßenreinigungsgebühren kommen nur der Frontme- termaßstab, der Grundstücksflächenmaßstab und der Quadratwurzelmaßstab in Betracht. Der Frontmetermaßstab ist nach ständiger verwaltungsrechtlicher Rechtsprechung als zulässiger Maßstab zur Erhebung von Gebühren anerkannt. Er ist ein grundstücksbezogener Wahrscheinlich- keitsmaßstab im Sinne von § 6 Abs. 2 S. 2 KAG NRW. Wie jeder Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist aber auch der Frontmetermaßstab nicht in der Lage, eine völlige Gerechtigkeit in der Straßenreini- gungsgebührenveranlagung herzustellen. Einen Personenmaßstab darf die Stadt nicht wählen. 3. Es sollte immer die Möglichkeit einer Selbstreinigung durch die Anwohner bestehen. Falls nicht anders möglich, könnte eine 2x städtische Reinigung vorgenommen werden und darüber hinaus die Anwohner selbst reinigen (siehe Punkt 1). Der Grundsatz nach § 3 Straßenreinigungsgesetz ist die Reinigung durch die Stadt. Diese hat die Reinigung im Rahmen ihres Organisationsermessens in vielfacher Weise auf die Anlieger übertragen. Dort, wo sie es nicht getan hat, bestehen gute Gründe. Gerade bei Straßen, die stark genutzt werden, ist den Anliegern eine Reinigung nicht zuzumuten. 3 Auch muss hierbei berücksichtigt werden, dass in Straßen mit gemischter Bebauung nicht davon auszugehen ist, dass alle Anlieger*innen ihrer Reinigungspflicht nachkommen und dies aufgrund der begrenzten Möglichkeiten mehrheitlich nur punktuell kontrollierbar ist. 4. Die irrsinnige Hinterlieger-Regelung sollte in einer dicht besiedelten Stadt abgeschafft werden, da sie völlig unnachvollziehbar und ungerecht im Ergebnis ist. Die Hinterliegerregelung ist straßenreinigungsrechtlich geboten, weil es gegen den Gleichheitsgrund- satz verstoßen würde, wenn Grundstücke, die von der gereinigten Straße erschlossen sind und daher von der Straßenreinigung profitieren, nicht an der Finanzierung der Straßenreinigung beteiligt würden. Dies wurde in einem Verfahren in 2020 auch durch das Verwaltungsgericht bestätigt. 5. Die Holweider Straße sollte als Hauptstraße anerkannt werden, bzw. die Stadt sollte einsehen, dass sie für diese Straße mit besonderer Anforderung und Misch-Bebauung einen größeren Anteil an der Reinigung übernehmen muss. Oder Sie belasten wie oben angegeben die Hausbesitzer, die von ihren zahlreichen Mietern profitieren ohne sich um die Zustände des Hauses und Grundstücks zu kümmern und die zudem noch die Kosten auf diese Mieter umle- gen können, stärker. Es bestehen keine Bedenken gegen diese konkrete straßenreinigungsrechtliche Klassifikation als Anliegerstraße, da die Holweider Straße überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücken dient. Dass sie, wie die Petenten gel- tend machen, auch zur Durchfahrt benutzt wird, ist unerheblich. Mit der Formulierung "überwiegend" hat der Satzungsgeber zum Ausdruck gebracht, dass eine Anliegerstraße im Sinne der Satzung in erster Linie, aber nicht ausschließlich der Erschließung ihrer Anlieger dient. Es fällt so eine Vielzahl der Kölner Straßen unter diesen Begriff, nicht nur Straßen, die straßenverkehrsrechtlich ausschließ- lich für Anlieger freigegeben sind. Es sind keine Gründe ersichtlich, dass die Straße als Hauptstraße im Sinne von § 7 Abs. 5 Nr. 2 Str- ReinS zu klassifizieren gewesen wäre. So entspricht ihre Verkehrsfunktion auch nicht den regelbei- spielhaft aufgezählten Haupterschließungs-, Hauptverkehrs- und Hauptgeschäftsstraßen. Die straßenreinigungsrechtliche Klassifikation der Holweider Straße entspricht der Vorgehensweise im gesamten Stadtgebiet. 6. Berücksichtigung von sozialem Engagement bei der Gebührenberechnung Die Stadt begrüßt natürlich sehr soziales Engagement und bedankt sich hierfür bei den Petenten. Dies ist jedoch gebührenrechtlich nicht berücksichtigungsfähig. Ungeachtet dessen kann gemein- schaftliches Verhalten, das auf ein sauberes Wohnumfeld und ordnungsgemäße Abfallentsorgung sowie auf eine verantwortungsgerechte Wahrnehmung der Anliegerreinigung gerichtet ist, grundsätz- lich positiv die Verschmutzungssituation beeinflussen und sich damit günstig auf die Gebühren aus- wirken. Grundsätzlicher Hinweis: Im Übrigen wird auf die Darstellungen des Verwaltungsgerichtes Köln in den dazu seinerzeit geführ- ten Verfahren (Az. 18 K 5660/18) verwiesen. Zur Beschwerde über die Straßenreinigung Holweider Straße: Die Stadt Köln wird die Qualität der Ausführung der satzungsgemäßen Straßenreinigungsleistungen 4 auch weiterhin regelmäßig kontrollieren.
Eingabe 2
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Eingabe 2 Vor einiger Zeit haben sich bereits unsere Nachbarn, mit einem Schreiben an die Stadt Köln gewandt. Wir befinden uns ebenso in einer Situation, die für uns leider nicht tragbar ist. Es handelt sich um die Straßenreinigungsgebühren der Holweider Straße in Köln-Mülheim. Im Jahr 2015 wurde die Frequenz der Straßenreinigung von 3 Mal auf 6 Mal die Woche erhöht. Das hat für uns, wie auch für unsere Nachbarn eine deutlich höhere finanzielle Belastung zu Folge. Als Beispiel: wir zahlen nun (vier Personen, davon zwei Kleinkinder) 185,- Euro im Monat allein an Straßenreinigungsgebühren (im Jahr 2.385,88 Euro). Das erhält die Stadt Köln jeweils sogar von 2 Familien mit Kindern (Haus Nr. 43 und 45), für die gleichen Längenmeter! Leider wird zudem seit Anfang des Jahres die Qualität der Reinigung deutlich schlechter. Immer höhere Gebühren, bei schlechterem Service, ein nicht haltbarer Zustand! Wir haben bereits zweimal Einspruch eingelegt gegen den Bescheid über Grundbesitzabgaben (Jahr 2016 und 2017, bei Frau Cambria, Kassen-und Steueramt Stadt Köln). Leider ohne Erfolg. Das alles ist für uns sehr traurig, da unser gesamtes soziales Engagement für uns keinen Vorteil, nein im Gegenteil sogar einen Nachteil gebracht hat. Die Verursacher freuen sich, dass ihr Müll nun noch schneller beseitigt wird und schieben nur noch mehr hinterher. Die Nachbarschaft leidet unter den exorbitanten Müllgebühren, dabei wird der Müll nur von einer kleinen Minderheit verursacht. Bzw. natürlich hat die Keupstr. und der Imbissmüll dieser auch einen gewissen Anteil an der Misere. Oft wird der Verpackungsmüll der Imbissläden, achtlos auf die Straße geworfen - und wir bezahlen dafür! Die für uns völlig überhöhten Beiträge resultieren aus den folgenden verschiedenen Punkten: • Die Holweider Straße wird als Anliegerstraße abgerechnet, obwohl sie in hohem Maße von Nicht-Kölner frequentiert wird, die von der Keupstraße kommen und die Bergisch Gladbacher Straße umfahren. • Die Holweider Straße wird aufgrund ihrer unglaublichen Verschmutzung 6x die Woche gereinigt - leider bringt das dem Zustand der Straße aber kaum Besserung - es gibt hier erheblich anderen Handlungsbedarf in der besseren Integration oder Sensibilisierung der dort ansässigen Leute, wie man mit Müll umzugehen hat. Die Reinigung einer solchen Problemstraße auf redliche Anwohner abzuwälzen, ist absolut untragbar. Zumal die Verursacher des Drecks und Mülls in den Mehrfamilienhäusern nur einen Bruchteil unserer Kosten tragen. • Da unser Grundstück an die Holweider Straße angrenzt (Eckgrundstück Zehntstr. 45) und das unsere Nachbarn mit ca 2m direkt daran angrenzt, wurden dieses ab 2017 plötzlich als Hinterlieger veranlagt und unsere Nachbarn müssen jetzt statt der tatsächlichen 2m noch 19m zusätzlich bezahlen! Somit erhält die Stadt Köln diese Gebühren nun doppelt, zum einen von uns (Zehntstr. 45) und zum andern von unseren Nachbarn (Zehntstr. 43, beides eigentlich Zehntstraße). Die Satzung sollte in folgenden Punkten geändert werden: 1. Anwohnern finanziell nicht mehr als 2 Reinigungen / Woche zumuten; den Rest sollte die Stadt tragen. Wenn eine häufigere Reinigung nötig ist, dann haben hier andere Mittel (Integration, Streetwork in Problemvierteln) versagt. Das darf nicht zulasten der Anwohner gehen. 2. Umlegung der Kosten pro Kopf; nicht pro Grundstück. Das würde einer gesunden Logik entsprechen. Warum soll durch ein größeres Grundstück mehr Dreck auf einer Straße entstehen? Das resultiert doch wohl aus der Menge an Menschen, die ihren Dreck auf die Straße schmeißt. Auch, wenn man nicht nachvollziehen kann, wer das tut, macht eine Umlegung pro Kopf viel mehr nachvollziehbaren Sinn. 3. Es sollte immer die Möglichkeit einer Selbstreinigung durch die Anwohner bestehen. Falls nicht anders möglich, könnte eine 2x städtische Reinigung vorgenommen werden und darüber hinaus die Anwohner selbst reinigen (siehe Punkt 1). 4. Die irrsinnige Hinterlieger-Regelung sollte in einer dicht besiedelten Stadt abgeschafft werden, da sie völlig unnachvollziehbar und ungerecht im Ergebnis ist. 5. Die Holweider Straße sollte als Hauptstraße anerkannt werden, bzw die Stadt sollte einsehen, dass sie für diese Straße mit besonderer Anforderung und Misch-Bebauung einen größeren Anteil an der Reinigung übernehmen muss. Oder Sie belasten wie oben angegeben die Hausbesitzer, die von ihren zahlreichen Mietern profitieren ohne sich um die Zustände des Hauses und Grundstücks zu kümmern und die zudem noch die Kosten auf diese Mieter umlegen können, stärker. 6. Anbei finden Sie, wie oben erwähnt, den Bescheid sowie einige Fotos vom Zustand der Straße. Zudem möchten wir noch darauf hinweisen, dass wir uns im Laufe der Zeit unglaublich dafür eingesetzt haben die Müllsituation im Veedel zu verbessern: • jährliches Spielplatz-Fest, auf dem Spielplatz Holweider Str. (welcher leider auch stark beeinträchtigt ist durch eine starke Vermüllung) • Kölle-Putzmunter-Aktionen (in Kombination mit der IG Keupstr.) • Erstellung einer Unterschriftenliste aller Nachbarn, mit welcher wir uns im Frühjahr 2015 an die Stadt-Köln gewandt haben, mit der Bitte etwas an dem zum Teil inakzeptablen Zuständen zu ändern. • Verschönerungsaktionen: an der Kreuzung Holweiderstr./Keupstr. haben wir sämtliche Stromkästen angemalt. • Teilnahme an den Bepflanzung-Aktionen der Keupstr. (1x jährlich) • Spielplatzpatenschaft des Spielplatzes Holweiderstr. • diverse Nachbarschaftsaktionen wie z.B. Waffel-Essen oder Glühweintrinken, zu welchen wir die gesamte Nachbarschaft eingeladen haben (jährliches Nachbarschaftsfest) • Beteiligung an diversen Hofflohmärkten • Großes jährliches Straßenfest auf der Zehntstr. (im Rahmen des Mülheimer Tages), welches immer sehr gut besucht ist. • Gründung einer Nachbarschafts-Initiative, welche sich regelmäßig zusammensetzt und Aktionen bespricht. • Pflege der Baumscheiben in der Zehntstr. • Aufklärungs-Maßnahmen im täglichen nachbarschaftlichen Gespräch • und nicht zuletzt achten wir selbst darauf, dass die Gegend in einem akzeptablen Zustand verbleibt und legen zur Not selbst Hand an oder kümmern uns um die Beseitigung von wilden Müllablageflächen. • stetige Kooperation mit dem Projekt „Hallo Nachbar, Danke Schön“ welches uns die Jahre über, immer wieder großartig unterstützt hat! Gerne sind wir bereit uns mit dem gleichen Enthusiasmus weiterhin für das Veedel und unsere Straße einzusetzen, jedoch finden wir es gerechtfertigt, wenn man dies dementsprechend würdigt und uns finanziell nicht noch benachteiligt. Mit freundlichen Grüßen,
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3766/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.12.2021
- Erstellt
- 26.10.2021 08:37