2019/0350
Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Vorstand und Mitgliederversammlung der 'House of IT'
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2019/0350
3390 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.10.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0350
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Vorstand und
Mitgliederversammlung der "House of IT"
Vorlage vom: 25.10.2019
Beschlussvorschlag :
Auf der Grundlage des § 125 Abs. 1 Satz 3 HGO wird Frau Nicole Pinto als weitere Vertret erin der
Stadt Darmstadt im Vorstand und Mitgliederversammlung des Vereins House of IT bestellt. Die
Bestellung erfolgt für den Fall der persönlichen Verhinderung der sonstigen Vertreter innen bzw.
Vertreter der Stadt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.10.2019
Für die Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in privatrechtlichen Vereinigungen
regelt § 126 HGO, dass die Rechtsvorschriften der § § 122, 124 und 125 HGO entsprechend
anzuwenden sind. Nach § 125 HGO vertritt der Magistrat die Stadt in Gesellschaften. Der
Oberbürgermeister vertritt den Magistrat dabei kraft Amtes, er kann sich auch durch ein von
ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrats vertreten lassen. Der Magistrat kann weitere
Vertreterinnen bzw. Vertreter bestellen.
Im Falle des House of IT vertritt der Oberbürgermeister gem. § 125 HGO den Magistrat im
Vereinsvorstand. Um im Vertretungsfall der starken Vernetzung des Vereins mit den großen
IT-Unternehmen am Standort Darmstadt sowie der TU Darmstadt, der hda und führenden
technischen Instituten Rechnung zu tragen, ist die Vertretung im Vorstand aufgabenorientiert
sicherzustellen. Herr Michael Kolmer, der Leiter des Amtes für Wirtschaft und
Standortentwi cklung begleitet die Arbeit des Vereins bereits seit dessen Gründung im Jahr
2011 und ist mit Gaststatus in den Sitzungen des Vereinsvorstandes in der Regel anwesend.
Zusätzlich wurde er durch Magistratsbeschluss vom 05.02.2014 (MV -Nr. 2014/0037) als
weiteren Vertreter der Stadt vorgesehen.
Weiterhin mit der Arbeit des House of IT beim Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung ist
Frau Nicole Pinto befasst. Bereits seit 2014 begleitet sie Herrn Kolmer bei seiner Tätigkeit
und wurde bereits mehrfach durch den Magistrat mit der Vertretung des Oberbürgermeisters
und gleichzeitiger Verhinderung des Amtsleiters beauftragt. Um zukünftig die
Vertretungsregelung flexibler handhaben zu können, soll nunmehr Frau Nicole Pinto als
weitere Vertreterin des Oberbürgermeiste rs im Vorstand und in der Mitgliederversammlung
der House of IT etabliert werden.
Im Bedarfsfall ist eine Vollmacht auszufertigen, die die Unterschrift von zwei Dezernenten
bzw. Dezernentinnen trägt.
Darmstadt, 25.10.2019
772 – da
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0350
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.10.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00