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V/0055/2026

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026 des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 14.01.2026

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 25.03.2026, TOP 5

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V_0055_2026_Arbeitsmarkt-Integrationsprogramm_Anlage_B

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Ansehen

Beschlussvorlage

3822 Zeichen

V/0055/2026 
V/0055/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026 des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Vorberatung 
   25.02.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderung 
Vorberatung 
   04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Vorberatung 
   05.03.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   11.03.2026 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   11.03.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   25.03.2026 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- 
und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2026 (Anlage) beschlos-
sen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster 
für das Jahr 2026 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2026/2027 wie folgt finanziert: 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe  0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende  
Zeile 03 Sonstige Transfererträge  2026  50.000 2  
Zeile 06 Kostenerstattungen und  
Kostenumlagen 
2026 12.429.610 1,2  
Jobcenter  
 
09.02.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier  
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0055/2026 
Summe Erträge 2 12.479.610  
Zeile 11 Personalaufwendungen 2026 378.040 2  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen  
2026 11.000 2  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 12.927.200 1,2  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
2026 8.410 2  
Summe Aufwendungen  13.324.650  
Saldo 845.040  
 
1 Vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.  
2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen Auszug aus 
den Aufwendungen und Erträgen.  
 
Die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Durchführung des 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2026 sind 
im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/ 0662/2013) verpflichtet, im Falle einer 
Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000 Euro bereitzustel-
len 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden die wesentlichen Rahmenbedingungen, 
Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der  Stadt Münster für das Jahr 2026  dargestellt. Es be-
schreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie konkreten Maßnahmen die Ziele 
innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht werden sollen.  
Damit dient das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jobcenters als Ori-
entierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die Kommune, die lokalen  Ak-
teur*innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die interessierte Öffentlichkeit Transpa-
renz über die Arbeit des Jobcenters her.  
Die Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach- und Führungskräfte des Jobcenters 
und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit 
seinen zahlreichen Netzwerkpartner*innen, insbesondere auf lokaler, aber auch auf regionaler sowie 
überregionaler Ebene. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
• Anlage A

- 3 - 
V/0055/2026 
• Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2026 des Jobcenters der Stadt Münster

Anlage A

2067 Zeichen

Anlage A zur V/0055/2026 
 
Kurzüberblick 
Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit wel-
chen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie kon-
kreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Ver-
meidung, Verringerung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in 
Münster im Jahr 2026 umgesetzt werden sollen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB 2) 
 
• Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
• Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
• Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
• Verbesserung der sozialen Teilhabe 
• Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
verfolgt. 
 
Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den 
Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge-
leistet. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2), zum Teil in Verbindung 
mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB 3). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung 
des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden 
die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnah-
men und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.

V_0055_2026_Arbeitsmarkt-Integrationsprogramm_Anlage_B

178699 Zeichen

1

2 
 
Impressum 
 
 
Herausgeberin Stadt Münster 
   Jobcenter 
   Ludgeriplatz 4 
   48151 Münster  
Telefon             0251 492-9292 
E-Mail      Jobcenter@stadt-muenster.de 
Amtsleitung                Astrid Korschewski    
          
Redaktionsteam Monika Jürgensmeier 
 Marcus Schölling  
 
Foto Umschlag  Amt für Kommunikation Münster 
Druck   Personal- und Organisationsamt Münster - Expedition und Druck 
 
Auflage  Februar 2026, 350, 1. Auflage

3 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Impressum ................................ ................................ ................................ ...................... 2 
Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ............ 3 
Vorwort................................ ................................ ................................ ............................ 5 
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ................................ .... 6 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters ................................ ..............................  6 
1.2. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters................................ .................. 7 
1.3. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2026 ............... 8 
1.3.1. Überregionale und regionale Situation ................................ ..................... 8 
1.3.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes ................................ ....................... 8 
1.3.3. Ausbildungsmarkt ................................ ................................ ................... 13 
1.3.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage ................................ ............ 17 
1.3.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster ............ 20 
1.4 Budget 2026 des Jobcenters ................................ ................................ ......... 29 
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ................................ .. 30 
2.1. Übergreifende Ziele und strategische Grundausrichtung ...............................  30 
2.2. Zielwerte für das Jahr 2026 ................................ ................................ ............ 31 
2.3. Schwerpunktthemen des Landes NRW................................ .......................... 32 
2.4 Ziele und Aktivitäten des Jobcenters ................................ ..............................  32 
2.4.1 Beratungsinvestition u. zielführender Beratungs- und Integrationsprozess . 32 
2.4.2 Vermittlungserfolge und chancenorientierte (Arbeitgeber-)Aktivitäten ........ 33 
2.4.3 Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Kund*innen....................... 35 
2.4.4 Stärkung des Zugangs von jungen Menschen in berufliche Ausbildung ..... 36 
2.5 Netzwerke ................................ ................................ ................................ ...... 37 
3. Angebotsplanung ................................ ................................ ................................ ... 38 
3.1. Angebote zur Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Entwicklung und 
Entscheidung ................................ ................................ ................................ ............. 39 
3.1.1 Angebote in Selbstvornahme des Jobcenters ................................ ............ 39 
3.1.2 Bundesmittelfinanzierte Angebote  ................................ ............................. 40 
3.1.3 Drittmittelfinanzierte Angebote der Agentur für Arbeit ................................  42 
3.1.4 Weitere drittmittelfinanzierte Angebote ................................ ....................... 42 
3.2. Angebote zur Unterstützung bei der Stellensucharbeit und 
Beschäftigungsaufnahme ................................ ................................ .......................... 43 
3.2.1 Bundesmittelfinanzierte Angebote  ................................ ............................. 44 
3.2.2 Drittmittelfinanzierte Angebote ................................ ................................ ... 45 
3.3 Angebote zur Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten 
Anliegen ................................ ................................ ................................ .................... 46

4 
 
3.3.1 Bundesmittelfinanzierte Angebote ................................ ............................. 46 
3.3.2 Drittmittelfinanzierte Angebote ................................ ................................ ... 47 
3.4 Erfolgte und geplante Ausschreibungen 2026 ................................ ............... 49 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik ................................ ............... 50 
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster ................................ .......... 53 
Anlage 2: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und 
weiteren Merkmalen ................................ ................................ ................................ ...... 54 
Anlage 3: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren 
Merkmalen ................................ ................................ ................................ .................... 55 
Anlage 4: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationshintergrund und weiteren 
Merkmalen ................................ ................................ ................................ .................... 56 
Anlage 5: Reform des SGB 2 ................................ ................................ ........................ 57 
Anlage 6: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell© ................................ ............. 60 
Anlage 7: Projektaufruf/Ideenwettbewerb des Jobcenters der Stadt Münster  ............... 61 
Anlage 8: Projekt „Reallabor Skill Funnel Westfalen“ ................................ .................... 65 
Anlage 9: Projekt „Landwerkerei“ ................................ ................................ .................. 66 
Anlage 10: Ausschreibung Förderangebot „Clearingstelle u25 plus“ ............................. 67 
Anlage 11: Ausschreibung des Förderangebotes „Ganzheitliches 
beschäftigungsbegleitendes Coaching ................................ ................................ .......... 69 
Anlage 12: Ausschreibung des Förderangebotes „Orientierungswerkstatt“ ................... 71 
Anlage 13: Ausschreibung des Förderangebotes „Fokus Vermittlung“ .......................... 73 
Anlage 14: Ausschreibung des Förderangebotes „Horizont - Joboffensive für Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte“ ................................ ................................ ......................... 75 
Anlage 15: Ausschreibung des Förderangebotes „Assistierte Ausbildung“ .................... 77 
Anlage 16:  Ausschreibung des Förderangebotes „Berufsausbildung in einer 
außerbetrieblichen Einrichtung – kooperatives und integratives Modell“ ....................... 79

5 
 
Vorwort 
Die aktuelle wirtschaftliche Lage in Deutschland ist geprägt von einer langan dauernden 
konjunkturellen Schwäche, anhaltenden geopolitischen Krisen , einem hohen Bedarf an 
wirtschaftlicher Transformation sowie dem demografischen Wandel. All dies stellt den Ar-
beitsmarkt vor große Herausforderungen, in einem Spannungsfeld zwischen dem notwen-
digen Abbau von Personal auf der einen und Fachkräftemangel auf der anderen Seite.  
Im Jahr 2026 wird es , neben der Umsetzung der geplanten neuen Grundsicherung für 
Arbeitssuchende, weiterhin zentrale Aufgabe der Jobcenter sein, in diesem Spannungs-
feld für den Ausgleich am Arbeitsmarkt zu sorgen – eine Aufgabe, die sich in der Umset-
zung zumeist komplex und langwierig und damit ressourcenintensiv gestaltet.  
Denn selten bringen die leistungsbeziehenden Menschen in der Grundsicherung von vor-
neherein das mit, was die Unternehmen brauchen und suchen. Somit sind die Beratungs- 
und Förderansätze der Jobcenter zu großen Teilen niedrigschwellig, mit einer beruflichen 
Qualifizierung und der Integration in eine Arbeit oder Ausbildung als finalem Schritt in einer 
mehr oder weniger langen und immer individuell ausgerichteten Förderkette.  
Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm beschreibt die zentralen Rah-
menbedingungen, Ziele und thematischen Schwerpunkte des Jobcenters der Stadt Müns-
ter für das Jahr 2026. Es legt dar, mit welchen Strategien, operativen Maßnahmen und 
konkreten arbeitsmarktpolitischen Förderangeboten die Ziele in den jeweil igen Hand-
lungsfeldern erreicht werden sollen. 
Damit dient das Programm den Mitarbeitenden des Jobcenters als Orientierung und Ar-
beitsgrundlage. Zugleich schafft es gegenüber der Kommune, den lokalen Akteurinnen 
der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik sowie der interessierten Öffentlichkeit Trans-
parenz über die Arbeit des Jobcenters. Seine Entwicklung basiert auf der Fachkompetenz 
unserer Mitarbeiterinnen und Führungskräfte sowie auf dem konstruktiven Austausch und 
der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren vielfältigen Netzwerkpartner*innen  – 
lokal, regional und überregional. 
Als Besonderheit enthält das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm in diesem Jahr ei-
nen Aufruf für einen Ideenwettbewerb , mit der ein Unterstützungsangebot für die Ziel-
gruppe der erziehenden Leistungsberechtigten mit Kindern bis drei Jahren initiiert werden 
soll. Die Details finden sich in der Anlage 7. Wir freuen uns auf innovative Projektideen. 
 
Mit herzlichem Dank für Ihr Interesse, Ihre Unterstützung und Ihr Engagement. 
 
 
Cornelia Wilkens             Astrid Korschewski 
Stadträtin           Leiterin des Jobcenters

6 
 
1. Ausgangssituation 
Die Ausgangssituation des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2026 ist insbeson-
dere durch die folgenden Themen und Einflüsse geprägt: 
➢ die andauernde Schwäche der deutschen Wirtschaft und in Folge fehlende belebende 
Impulse für den Arbeitsmarkt; 
➢ die schwierige Planbarkeit aufgrund der nicht beeinflussbaren, unvorhersehbaren und 
jährlich schwankenden Zuteilung der Bundesmittel;  
➢ Sparzwänge auf kommunaler und Bundesebene, mit Auswirkung insbesondere auf die 
Struktur, den Stellenplan und die Prozesse des Jobcenters;  
➢ die Schwerpunkte und Erwartungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und So-
ziales Nordrhein-Westfalen, einschließlich Erlass zu der Fortsetzung der Vermittlungs-
offensive mit Schwerpunkt auf einer hohen Beratungsquantität; 
➢ die geplante erneute Reform der Grundsicherung in Form des 13. SGB 2 Änderungs-
gesetzes; 
➢ voraussichtliche Änderungen durch die in Erarbeitung befindliche Sozialstaatsreform; 
➢ der zunehmende Bedarf und die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung. 
 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters 
Das Jobcenter der Stadt Münster ist in 4 Abteilungen gegliedert (siehe Organigramm in 
der Anlage 1).  
Die operative Kernarbeit wird in den beiden Abteilungen Markt und Integration (59.2) und 
Grundsicherung (59.3) umgesetzt. Hier ist das Jobcenter sozialräumlich ausgerichtet. Das 
bedeutet: Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -im-Jobcenter“ (JiJ), 
das jeweils aus einer Fachstelle für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und In-
tegration (Jobcoaching) und einer Fachstelle für die passive Leistungsgewährung sowie 
einem Service Center besteht. Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnort in dem 
entsprechenden Stadtbezirk haben, werden durch das zuständige JiJ betreut.  
Die Abteilung Markt und Integration wird neben dem Jobcoaching durch die Fachstelle 
Maßnahmenmanagement, die Fachstelle zur Verwaltung und Durchführung von städti-
schen Arbeitsgelegenheiten sowie das Kommunale Service Center für Arbeit (KSCA)  er-
gänzt. 
Die Abteilung 59.3 umfasst neben der klassischen  Grundsicherung auch die Leistungen 
für Bildung und Teilhabe, die Beratungsstelle für vorrangige Leistungen (Kinderzuschlag 
und Wohngeld) sowie den Ermittlungsdienst des Jobcenters. 
In der Abteilung Verwaltung (59.4) sind die Fachstellen Organisation/IT und Finanzen des 
Jobcenters verortet. Weiterhin sind der Abteilung d ie Mitarbeitenden für Empfang und 
Kund*innenservice als Fachstelle „Service Center“ zugeordnet.  Im 1. Quartal 2026  wird 
innerhalb der Verwaltung zudem eine neue Fachstelle Qualitätsmanagement mit dem In-
ternen Kontrollsystem und dem zentralen Einarbeitungsteam eingerichtet. 
Die Arbeitsbereiche Recht und Unterhalt bilden eine weitere Abteilung des Jobcenters 
(59.5). 
Sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene wird die Arbeit des Jobcenters 
durch mehrere Stabstellen ergänzt. Eine davon ist die Beauftragte für Chancengleichheit

7 
 
am Arbeitsmarkt (BCA), die gemäß Paragraf 18e SGB 2 in jedem Jobcenter zu bestellen 
und direkt der Geschäftsführung beziehungsweise der Amtsleitung zugeordnet ist.1  
Um die besonderen Belange und Bedarfe der wachsenden Anzahl von Leistungsberech-
tigten mit Migrationsvorgeschichte besser zu berücksichtigen, hat das Jobcenter der Stadt 
Münster bereits 2015 die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet. Diese ist an die 
Abteilungsleitung Markt und Integration  angedockt. Beide Stabstellen haben sowohl in-
terne als auch externe Funktionen. Sie fungieren insbesondere als Fachexpertinnen, Be-
raterinnen, Netzwerkerinnen und Impulsgebende für die Akteur*innen innerhalb und a u-
ßerhalb des Jobcenters, inklusive ratsuchender Leistungsberechtigter. 
Weitere zentrale Stabstellen sind das Controlling sowie die Steuerungsunterstützung. 
1.2. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters 
Wie bereits geschildert, ist das Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich sozial-
räumlich organisiert. Um die Zuschnitte der einzelnen JiJ in etwa gleich groß zu gestalten, 
wurden einige Stadtbezirke zusammengefasst (Ost und Südost zum JiJ Ost/Südost) oder 
aber nochmals geteilt (Mitte in Mitte -Nord und Mitte-Süd). Für obdachlose Menschen ist 
überwiegend das JiJ Mitte-Süd zuständig.  
In allen JiJ sind gute und vielseitige sozialräumliche Netzwerke geknüpft. So nimmt das 
Jobcenter beispielsweise regelmäßig an den sozialräumlichen Arbeitskreisen (zum Bei-
spiel AK Coerde, AK Hiltrup) teil und arbeitet mit dem ebenfalls sozialräumlich organisier-
ten Kommunalen Sozialdienst und den Einrichtungen der freien Träger zusammen. Be-
währt haben sich unter anderem die offenen Sprechstunden des Jobcenters in verschie-
denen Einrichtungen in den Sozialräumen (zum Beisp iel im Familienzentrum St. Norbert 
und im Jugendzentrum HOT in Coerde). 
Die zielgruppen- und fachspezifischen Kompetenzen - für Alleinerziehende, Jugendliche, 
Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Migrationsvorgeschichte - sind in 
allen JiJ vertreten. Die fachliche Vernetzung der Spezialist*innen wird durch entspre-
chende Fachkoordinator*innen auf Ebene der Fachstellenleitungen beziehungsweise der 
BCA und der Migrationsbeauftragten sichergestellt. 
Das Kommunale Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) ist als zentrale, stadt-
bezirksübergreifende Einheiten organisiert. Das KSCA kümmert sich um die Akquise und 
Besetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten für die erwerbsfähigen Leistungsberechtig-
ten insbesondere im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB ) auf dem ersten 
und zweiten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus bietet das KSCA eine ganzheitliche Beratung 
und Unterstützung von Arbeitgebenden zu Förderleistungen des SGB 2 sowie Leistungen 
anderer Gesetzbücher und Programme. Des Weiteren gehören auch die Organisation von 
Jobmessen, Unternehmenspräsentationen im Jobcenter sowie Betriebsbesichtigungen 
mit Jobcoaches und Arbeitsuchenden zum Leistungsspektrum des KSCA. 
 
1 „Die Beauftragten unterstützen und beraten die Jobcenter in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Ge-
schlechtern. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Beratung, der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie des be-
ruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase.“

8 
 
1.3. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2026 
Gemäß Prognose der fünf führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute2 bleibt die 
wirtschaftliche Lage in Deutschland schwierig. Das für 2025 prognostizierte geringe 
Wachstum von 0,2 Prozent bedeutet, dass die deutsche Wirtschaft ein weiteres Jahr stag-
niert. Zwar werden für 2026 und 2027 Wachstumsraten von 1,3 und 1,4 Prozent erwartet, 
dies liegt laut Prognose  jedoch hauptsächlich an den stark steigenden Staatsausgaben 
durch das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie an der Erhöhung 
der Verteidigungsausgaben. Zudem fallen 2026 mehr Feiertage auf ein Wochenende, so 
dass es mehr Arbeitstage gibt.  Die tiefgreifenden strukturellen Probleme am Standort 
Deutschland bleiben jedoch weiterhin bestehen.  
 
1.3.1. Überregionale und regionale Situation 
Laut einer Konjunkturumfrage der Handwerkskammer Münster ist die Stimmung im Müns-
terland-Handwerk trotz rückläufiger Aufträge stabil. Der breite Aufschwung bleibe aber aus 
und neue Impulse fehlten. 61 Prozent der Betriebe halten ihren Personalbestand, 15 Pro-
zent stellen ein, 24 Prozent bauen ab. Gleichzeitig suchen vier von zehn Betrieben neue 
Mitarbeitende. Der Fachkräftemangel bleibt somit eine große Herausforderung.3  
Der Klimaindikator der Industrie- und Handelskammer Nordwestfalen für Herbst 2025 ver-
harrt das dritte Jahr in Folge auf einem niedrigen Niveau und stagniert damit länger als 
jemals zuvor. Es fehlen Impulse für das Wirtschafswachstum. Viele Unternehmen bleiben 
zurückhaltend oder sogar pessimistisch und rechnen mit einer weiter anhaltenden Stag-
nation. Mehrheitlich wollen die Unternehmen ihre Personalstärke halten, jedes vierte Un-
ternehmen plant mit weniger Beschäftigten.4 
 
1.3.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes 
Zum Stichtag 31.03.2025 waren 195.953 Personen am Arbeitsort Münster sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigt.5 Dies entspricht einer Steigerung von 3,0 Prozent zum Vorjah-
resstichtag (0,4 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 0,2 Prozent bundesweit). 
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist 
fast ausgewogen: 50,2 Prozent sind Männer und 49,8 Prozent Frauen. 6 Ein ähnlich ver-
teiltes Geschlechterverhältnis ist auch in den einzelnen Altersgruppen zu beobachten. Die 
Ausnahme bildet die Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über 65 -Jäh-
rigen: Hier sind 55,6 Prozent Männer und 44,4 Prozent Frauen. 
Von den einzelnen Altersgruppen haben am 31.03.2025 die älteren sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigten den stärksten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahresstichtag erfah-
ren: 3,4 Prozent bei den 55 - bis unter 65 -Jährigen und 18,9 Prozent bei den über 65 -
Jährigen. Letztere machen jedoch nu r 2,0 Prozent aller sozialversicherungspflichtig  Be-
schäftigten aus.  
 
2 „Expansive Finanzpolitik kaschiert Wachstumsschwäche. Gemeinschaftsdiagnose #2-2025. Projektgruppe Gemein-
schaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. September 2025. 
3 Konjunkturbericht Herbst 2025, Handwerkammer Münster, November 2025.  
4 Herbst 2025: Konjunktureller Stillstand in Nord-Westfalen, IHK Nord-Westfalen, November 2025. 
5 Am Wohnort Münster waren zum Stichtag 31.12.2025 131.401 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies 
entspricht einer Steigerung um 1,4 Prozent zum Vorjahresstichtag.  
6 Weitere Geschlechtseinträge (wie „divers“ und „ohne Angabe“) werden durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
nicht erfasst und in Folge in diesem Programm nicht dargestellt.

9 
 
Mit 10,4 Prozent weiterhin überdurchschnittlich hoch ist in Münster die Zunahme der sozi-
alversicherungspflichtig beschäftigten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 
(6,2 Prozent Zunahme in Nordrhein-Westfalen und 4,8 Prozent auf Bundesebene). Insge-
samt stellen die Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen Anteil von 12,2 
Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster. In Nordrhein -
Westfalen liegt der Anteil bei 16,0 Prozent und auf Bundesebene bei 16,4 Prozent. 
Während bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher Staatsangehö-
rigkeit die Frauen mit 50,8 Prozent leicht überwiegen, sind es bei den Ausländer*innen mit 
56,7 Prozent deutlich mehr Männer.  
Rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster arbeiten in 
Vollzeit. Mit einem Anteil von 61,5 Prozent sind dies  überwiegend Männer, während bei 
den Teilzeitbeschäftigten die Frauen mit 71,5 Prozent dominieren. 
4,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Auszubildende. Ihre An-
zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt um 0,5 Prozent erhöht. 0,9 Prozent der 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in Werkstätten für Menschen mit Behinde-
rung oder gleichartigen Einrichtungen tätig. Ihre Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjah-
reszeitpunkt um 0,5 Prozent verringert. 
Zu den Werten im Detail siehe die Tabelle 1.

10 
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Personenmerkmalen 
 
Tabelle 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.03.2025 
 
Merkmale Anzahl Anteil 
(in Prozent) 
Veränderung 
zum Vorjahr 
(in Prozent) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 195.953 100,0 3,0 
Nach Geschlecht    
Männer 98.279 50,2 2,9 
Frauen 97.674 49,8 3,1 
Nach Alter und Geschlecht    
unter 25 Jahre 19.991 10,2 0,8 
   - Männer 10.212 51,1 2,0 
   - Frauen 9.779 48,9 -0,6 
25 bis unter 55 Jahre 130.682 66,7 2,8 
   - Männer 65.765 50,3 2,7 
   - Frauen 64.917 49,7 2,9 
55 bis unter 65 Jahre  41.369 21,1 3,4 
   - Männer 20.144 48,7 2,5 
   - Frauen 21.252 51,3 4,2 
65 Jahre und älter 3.884 2,0 18,9 
   - Männer 2.158 55,6 18,1 
   - Frauen 1.726 44,4 19,9 
Nach Nationalität und Geschlecht    
Deutsche 171.989 87,8 2,0 
   - Männer 84.682 49,2 1,7 
   - Frauen 87.307 50,8 2,3 
Ausländer/-innen 23.964 12,2 10,4 
   - Männer 13.597 56,7 10,5 
    - Frauen 10.367 43,3 10,3 
Nach Arbeitszeit und Geschlecht    
in Vollzeit 128.475 65,6 2,2 
   - Männer 79.069 61,5 2,1 
   - Frauen 49.406 38,5 2,3 
in Teilzeit 67.478 34,4 4,5 
   - Männer 19.210 28,5 5,9 
   - Frauen 48.268 71.5 3,9 
Auszubildende nach Geschlecht    
gesamt 9.125 4,7 0,5 
   - Männer 4.515 49,5 0,1 
   - Frauen 4.610 50,5 0,9 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in 
Werkstätten für Menschen mit Behinderung 
und ähnlich 
   
gesamt 1.720 0,9 -0,5 
   - Männer 1.004 58,4 -1,8 
   - Frauen 716 41,6 1,3

11 
 
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstleis-
tungs- und Infrastrukturangebote, wie Regionalbehörden, Finanz - und Versicherungs-
dienstleister, Fach- und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-
kliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing und Marktforschung. 
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbs personen in 
Münster übt dementsprechend dienstleistend e Tätigkeiten aus: Am 31.03.2025 waren 
dies 88,0 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 11,7 Prozent waren im 
produzierenden Gewerbe tätig und 0,3  Prozent im Primärsektor , das heißt Land- und 
Forstwirtschaft sowie Fischerei (siehe Tabelle 2). Diese Verteilung hat sich im Vergleich 
zum Vorjahreszeitraum nur unwesentlich verändert. 
 
Sektoren und Wirtschaftszweige Anzahl Anteil 
(in Prozent) 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in Prozent) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 195.953 100,0 3,0 
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei  669 0,3 -3,3 
Produzierendes Gewerbe 22.878 11,7 2,5 
- Verarbeitendes Gewerbe  13.295 6,8 0,8 
- Baugewerbe 6.358 3,2 4,8 
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtsch. 3.225 1,6 5,5 
Dienstleistungsbereich 172.406 88,0 3,1 
- Gesundheitswesen 27.233 13,9 5,3 
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 25.414 13,0 1,0 
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
  Dienstleistungen 
18.886 9,6 5,2 
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,    
  Körperschaften 
16.920 8,6 1,9 
- Information und Kommunikation 14.232 7,3 1,6 
- Heime und Sozialwesen 13.532 6,9 2,8 
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 13.323 6,8 6,7 
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 11.125 5,7 5,2 
- Erziehung und Unterricht 10.119 5,2 -0,3 
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, ohne  
  Arbeitnehmerüberlassung 
8.666 4,4 4,4 
- Gastgewerbe 5.450 2,8 -0,6 
- Verkehr und Lagerei 4.599 2,3 -3,1 
- Arbeitnehmerüberlassung 2.907 1,5 4,3 
Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.03.2025

12 
 
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das Gesundheitswesen mit 13,9 Prozent 
sowie der Handel inklusive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 13,0 
Prozent Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Den stärksten 
Zuwachs an sozialversicherungspflichtig Beschäftigtenvergleich zum Vorjahresstichtag 
hatte die Branche „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ mit 6,7 
Prozent. Den stärksten Rückgang verzeichnet die Land- und Forstwirtschaft und Fische-
rei mit -3,3 Prozent. 
Der deutsche Arbeitsmarkt is t stark fachkräfteorientiert: 84  Prozent der sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist*in oder Expert*in tätig und nur 
rund 16 Prozent als Helfer*in 7. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt  ist diese Verteilung 
mit rund 86 Prozent und 14  Prozent noch etwas deutlicher ausgep rägt. Parallel hierzu 
verfügen 51,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in Münster 
über einen anerkannten Berufsabschluss und 27,7 Prozent über einen akademischen Ab-
schluss. Ihre Anzahl ist im Vergleich zum Vorjahresstichtag mit 6,0 Prozent besonders 
stark gestiegen. Nur 13,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten  haben 
keine abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung, davon sind 55,5 Prozent Männer und 
44,5 Prozent Frauen. Rund  23 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
ohne beruflichen Ausbildungsabschluss sind Auszubildende, die bereits konkret auf einen 
Berufsabschluss hinstreben (siehe Tabelle 3). 
 
Qualifizierungsgrad Anzahl 
 
Anteil                     
(in Prozent) 
Veränderung 
zum Vorjahr     
(in Prozent) 
SV-pflichtig Beschäftigte insgesamt 195.953 100,0 3,0 
   ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 26.243 13,4 1,6 
      - Männer 14.556 55,5 2,5 
      - Frauen 11.687 44,5 0,5 
      - Auszubildende 5.973 22,8 0,8 
   mit anerkanntem Berufsabschluss 100.870 51,5 1,5 
      - Männer 47.989 47,6 1,2 
      - Frauen 52.881 52,4 1,7 
   mit akademischem Abschluss 54.371 27,7 5,6 
      - Männer 27.146 49,9 4,7 
      - Frauen 27.225 50,1 6,6 
   Ausbildung unbekannt* 14.469 7,4 6,4 
      - Männer 8.588 59,4 7,3 
      - Frauen 5.881 40,6 5,2 
* Der Berufsabschluss ist statistisch nicht erfasst. 
Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.03.2025 
 
7 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer*in: 
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige 
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist*in: Meister- oder 
Techniker*innenausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie 
oder ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Expert*in: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstu-
dium.

13 
 
1.3.3. Ausbildungsmarkt 
Die zuvor schon beschriebene Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier 
insbesondere der Branchen Gesundheit, Hand el, Finanz- und Wirtschaftsdienstleistun-
gen, zeigt sich auch anhand der „Top Ten“ der gemeldeten betrieblichen Berufsausbil-
dungsstellen8 (siehe Abbildung 1). 
 
Abbildung 1: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2024/2025 gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2025 
Bei den für einen Ausbildungsplatz gemeldeten Bewerber*innen sind ebenfalls Berufe im 
Gesundheitswesen und im Handel gefragt. Darüber hinaus werden auch Ausbildungen 
im Handwerk und in der IT-Branche angestrebt (siehe Abbildung 2) 
 
8 Viele Gesundheitsberufe (z.B. Pflegefachfrau/Pflegefachmann) werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser Dar-
stellung nicht erfasst.

14 
 
 
Abbildung 2: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2024/2025 gemeldeten Bewerber*innen auf eine Berufsausbildungs-
stelle (genderübergreifend) in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2025 
 
Ein Blick auf die genderdifferenzierten Daten zeigt, dass es deutliche Unterschiede, aber 
auch einige Gemeinsamkeiten zwischen den von jungen Männern und jungen Frauen an-
gestrebten Berufen gibt (siehe Abbildungen 3 und 4).  
 
Abbildung 3: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2024/2025 gemeldeten weiblichen Bewerberinnen auf eine  
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2025

15 
 
 
Abbildung 4: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2024/2025 gemeldeten männlichen Bewerber auf eine  
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2025 
So finden sich die medizinischen Berufe sowie der Beruf Friseur*in ausschließlich in den 
„Top Ten“ der weiblichen Bewerberinnen. Berufe wie Kfz-Mechatroniker*in, Elektroniker*in 
und Fachinformatiker*in tauchen dagegen nur bei den beliebtesten Berufen der j ungen 
Männer auf. Genderübergreifende Berufswünsche sind dagegen vor allem im kaufmänni-
schen Bereich zu finden. 
Insgesamt waren in Münster für das Berichtsjahr 2024/259 1.832 Berufsausbildungsstel-
len gemeldet10. Das sind 227 Stellen (-11,0 Prozent) weniger als im Vorjahr und 369 
Stellen (-16,8 Prozent) weniger als im Ausbildungsjahr 2022/23. Auf der anderen Seite 
haben sich im gleichen Zeitraum 1.170 Bewerber*innen für eine Berufsausbildungsstelle 
gemeldet. Das sind 3 Personen (0,3 Prozent) mehr als im Vorjahr und 20 Personen (1,7 
Prozent) mehr als vor zwei Jahren (siehe Abbildung 5). 
Auf 100 gemeldete Berufsausbildungsstellen kommen damit  64 gemeldete Bewerber*in-
nen. Im Vorjahreszeitraum waren es 57 und im Ausbildungsjahr 2022/23 52 Bewerber*in-
nen auf 100 gemeldete Berufsausbildungsstellen.  
 
 
9 Das Berichtsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des jeweiligen Folgejahres. 
10 Es werden die bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Berufsausbildungsstellen aufgeführt. Schulische Ausbildungsstellen 
(zum Beispiel Pflegefachmann/ Pflegefachfrau, Erzieher*in) werden nicht erfasst.

16 
 
 
Abbildung 5: Entwicklung der gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und der gemeldeten Be-
rufsausbildungsstellen in Münster, Stand September 2025; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Um sich ein detailliertes Bild von der Lage am münsterschen Ausbildungsmarkt zu ma-
chen, empfiehlt sich weitergehend ein Blick auf die unbesetzten Berufsausbildungsstellen 
sowie die unversorgten Bewerber*innen. Von den gemeldeten Berufsausbildungsstellen 
waren Ende September 2025 noch 157 unbesetzt, das sind 46 Stellen weniger  
(-22,7 Prozent) als im Vorjahresmonat und 91 Stellen weniger ( -36,7 Prozent) als zwei 
Jahre zuvor. Die Anzahl der unversorgten Bewerber* innen beläuft sich am 30.09.2025 
rechtskreisübergreifend auf 130  Personen. Dies sind 38  Personen (41,3 Prozent) mehr 
als zum Vorjahreszeitpunkt und 68 Personen mehr (109,7 Prozent) als im Ausbildungsjahr 
2022/23. (siehe Abbildung 6). 
 
Abbildung 6: Unversorgte gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und unbesetzte gemeldete 
Berufsausbildungsstellen in Münster, Stand September 2025; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

17 
 
1.3.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage 
Im Vergleich zu den Werten im Landes - und Bundesdurchschnitt sind die Arbeitslosen-
quote und die Jugendarbeitslosenquote in Münster sowohl rechtskreisübergreifend als 
auch jeweils im SGB 2 und SGB 3 auf einem moderaten Niveau. So liegt die rechtskreis-
übergreifende Arbeitslosenquote im November 2025 bei 5,1 Prozent in Münster, bei 7,6 
Prozent im NRW-Landesdurchschnitt und bei 6,1 Prozent auf Bundesebene. Die Jugend-
arbeitslosenquote beträgt im November 2025 3,1 Prozent in Münster, 6,2 Prozent in NRW 
und 5,5 Prozent deutschlandweit.  
Die Arbeitslosenquote von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegt sowohl 
in Münster als auch in NRW und auf Bundesebene deutlich über der Gesamt -Arbeitslo-
senquote. Besonders ausgeprägt ist dies im Rechtskreis SGB 2. So liegt in Münster die 
Arbeitslosenquote im SGB 2 im November 2025 insgesamt bei 3,2 Prozent, die vergleich-
bare Arbeitslosenquote von Ausländer*innen jedoch bei 9,9 Prozent. Im NRW -Durch-
schnitt liegt die Arbeitslosenquote ausländischer Staatsangehöriger im SGB 2 bei 14,6 
Prozent, im bundesweiten Durchschnitt bei 10,5 Prozent (siehe Tabelle 4). 
  
Münster  NRW Deutschland 
 
Arbeitslosenquote in Prozent     
• gesamt 5,1 7,6 6,1 
   darunter Männer 5,6 7,9 6,4 
   darunter Frauen 4,5 7,3 5,9 
   darunter Ausländer*innen 13,4 18,3 14,1 
• SGB 2 3,2 5,2 3,8 
   darunter Männer 3,4 5,2 3,9 
   darunter Frauen 3,0 5,2 3,8 
   darunter Ausländer*innen 9,9 14,6 10,5 
• SGB 3 1,9 2,4 2,3 
   darunter Männer 2,2 2,7 2,5 
   darunter Frauen 1,6 2,1 2,1 
   darunter Ausländer*innen 3,5 3,7 3,7 
Jugendarbeitslosenquote in Prozent    
• gesamt 3,1 6,2 5,5 
• SGB 2 1,9 4,0 3,3 
• SGB 3 1,2 2,2 2,2 
Tabelle 4: Arbeitslosenquote und Jugendarbeitslosenquote in Münster, Nordrhein-Westfalen und Deutschland; 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat November 2025.

18 
 
In den Tabellen 5 und 6 ist die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen 
in Münster auf die Rechtskreise im Detail dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass im No-
vember 2025 im SGB 2 die Anzahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 
6,2 Prozent abgenommen hat, im SGB 3 jedoch um 15,4 Prozent gestiegen ist.  
Besonders stark im SGB 2 ist der Rückgang bei den Arbeitslosen mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit (-15,1 Prozent) und bei den Jugendlichen unter 25 Jahren (-13,2 Pro-
zent). Die Anzahl der arbeitslosen Frauen hat sich mit -8,6 Prozent deutlich stärker verrin-
gert als die Anzahl de r arbeitslosen Männer ( -3,9 Prozent). Lediglich die Anzahl der a r-
beitslosen Menschen mit Schwerbehinderung hat sich im November 2025 im Vergleich 
zum Vorjahresmonat um 8,6 Prozent erhöht. 
Im SGB 3 ist insbesondere die Arbeitslosigkeit der Jugendlichen unter 25 Jahren stark 
gestiegen, um 32,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Z u beachten ist jedoch, 
dass diese Personengruppe nur einen Anteil von 9,1 Prozent an allen Arbeitslosen aus-
macht.  
 
SGB 2 Anzahl Anteil 
in Prozent 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in Prozent 
Bestand Arbeitsuchende  8.199 x -8,4 
Bestand Arbeitslose 5.811 100,0 -6,2 
  Männer 3.104 53,4 -3,9 
  Frauen 2.707 46,6 -8,6 
  15 – 24 Jahre 492 8,5 -13,2 
   50 Jahre und älter 1.998 34,4 2,3 
  Langzeitarbeitslose 3.544 61,0 -0,1 
  Menschen mit Schwerbehinderung 543 9,3 8,6 
  Ausländer*innen 2.211 38,0 -15,1 
Zugang an Arbeitslosen 717 x -7,5 
   darunter aus Erwerbstätigkeit 99 x 12,5 
   darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 154 x -34,5 
   seit Jahresbeginn 8.776 x 0,4 
Abgang an Arbeitslosen    855 x 3,8 
   darunter in Erwerbstätigkeit 152 x 2,7 
   darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 233 x 14,2 
   seit Jahresbeginn 9.374 x 8,3 
x Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
Tabelle 5: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 2 
Quelle: Statistik der Bundesagentur, Berichtsmonat November 2025

19 
 
 
SGB 3 Anzahl Anteil 
in Prozent 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in Prozent 
Bestand Arbeitsuchende  5.601 x 7,0 
Bestand Arbeitslose 3.464 100,0 15,4 
  Männer 2.005 57,9 18,6 
  Frauen 1.459 42,1 11,2 
  15 – 24 Jahre 316 9,1 32,8 
   50 Jahre und älter 1.039 30,0 10,6 
  Langzeitarbeitslose 302 8,7 2,0 
  Menschen mit Schwerbehinderung 239 6,9 0,8 
  Ausländer*innen 773 22,3 15,2 
Zugang an Arbeitslosen 867 x 1,9 
   darunter aus Erwerbstätigkeit 542 x 7,3 
   darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 161 x -14,4 
   seit Jahresbeginn 11.342 x 6,7 
Abgang an Arbeitslosen    1.013 x 5,3 
   darunter in Erwerbstätigkeit 512 x 9,6 
   darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 150 x -18,9 
   seit Jahresbeginn 10.618 x 3,0 
x Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
 
Tabelle 6: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 3 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat November 2025. 
 
Im November 2025 wurden in Münster 4 97 Arbeitsstellen neu gemeldet (Zugang). Das 
sind 7,4 Prozent weniger als im Vormonat und 11,2 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. 
Im Bestand befanden sich damit insgesamt 2.071 gemeldete Arbeitsstellen. Das ist ein 
Anstieg um 1,1 Prozent im Vergleich zum Vormonat und ein Rückgang um 12,5 Prozent 
im Vergleich zum Vorjahresmonat. Von den Stellen im Bestand waren 2.055 (99,2 Pro-
zent) sozialversicherungspflichtig, 117 (5,7 Prozent) befristet, 317 (15,3 Prozent) in Teil-
zeit und 292 (14,1 Prozent) für Helfer*innen. Die durchschnittliche Vakanzzeit der gemel-
deten Stellen betrug 184 Tage (siehe Tabelle 7).  
Zugang Bestand Sozial- 
versicherungs-
pflichtig 
befristet 
 
in Teilzeit Helfer*innen Vakanzzeit 
in Tagen 
Ø 
497 2.071 2.055 117 317 292 184 
Tabelle 7: Gemeldete Arbeitsstellen in Münster nach verschiedenen Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat November 2025

20 
 
1.3.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster 
Bedingt durch den verstärkten Zugang von geflüchteten Leistungsberechtigten, insbeson-
dere aus Syrien, Afghanistan und dem Irak, stiegen die Fallzahlen im Jobcenter der Stadt 
Münster ab 2015 an. Von 2017 bis 2022 war durch das Abflauen der Flüchtlingsmigration 
und den aufnahmefähigen Arbeitsmarkt wieder ein deutlicher Rückgang der jahresdurch-
schnittlichen Fallzahlen zu verzeichnen. Auch durch die ab März 2020 einsetzende 
Coronakrise hatten sich die Fallzahlen im Jahresdurchschnitt nicht erhöht. 
Der erneute leichte Anstieg der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähi-
gen Leistungsberechtigten in den Jahren 2022 und 2023 ist in erster Linie auf den Zugang 
von ukrainischen Geflüchteten in das SGB 2 zurückzuführen. Im Dezember 2023 befan-
den sich rund 2.000 Ukrainer*innen unter den Leistungsberechtigten im Jobcenter der 
Stadt Münster.  
Gleichzeitig ist die Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten seit 2023 ge-
sunken. Dies ist insbesondere auf die Reformen des Kinderzuschlags und des Wohngel-
des zurückzuführen, durch die deutlich mehr Menschen, vor allem Familien mit Kindern, 
Anspruch auf diese der Grundsicherung vorrangigen Leistungen haben, wodurch die Be-
dürftigkeit nach dem SGB 2 entfällt.  
In Folge gehen die Fallzahlen im Jobcenter seit 2024 insgesamt zurück (siehe Abbildun-
gen 7 und 8). 
 
Abbildung 7: Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, Jahresdurchschnittswerte 2015 bis 2025 (*1. Halbjahr 
2025); Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

21 
 
 
*Vorläufige Daten gemäß Prognose der Bundesagentur für Arbeit 
Abbildung 8: Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, Januar bis November 2025  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit     
 
Für Mitte 2026 ist durch die Bundesregierung eine erneute Reform des SGB 2 geplant. 
Dabei könnten i nsbesondere die Neuregelung des Schonvermögens  und verschiedene 
Regelungen, mit denen die Leistungsberechtigten verstärkt hinsichtlich ihrer Mitwirkungs-
pflichten gefordert werden, zu einem weiteren Absinken der Fallzahlen führen. Dies bleibt 
jedoch abzuwarten. Zu den gemäß Regierungsentwurf geplanten Änderungen im SGB 2 
siehe die Anlage 5. 
Im Juni 2025 bezogen in Münster rund 18.800 Leistungsberechtigte in 10.113 Bedarfsge-
meinschaften Bürgergeld nach dem SGB 2. 13.635 der Leistungsberechtigten sind er-
werbsfähig und stehen damit grundsätzlich im Fokus der Förder- und Vermittlungsbemü-
hungen des Jobcenters. Die meisten davon (53,7 Prozent) sind zwischen 25 und 49 Jahre 
alt, 19,8 Prozent sind jünger als 25 Jahre und 26,5 Prozent sind 50 Jahre und älter. 50,9 
Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten s ind Frauen und 49,1 Prozent sind 
Männer.  
12,4 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind alleinerziehend, davon sind 
94,5 Prozent weiblich. 7,3 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben eine 
Schwerbehinderung, rund die Hälfte von ihnen (50,0 Prozent) ist 50 Jahre und älter. Ins-
gesamt haben mit 54,5 Prozent mehr Männer als Frauen eine Schwerbehinderung. Über 
eine ausländische S taatsangehörigkeit verfügen 43,4  Prozent der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten, hier überwiegt mit 55,8 Prozent  der Anteil der Frauen  (siehe Tabelle 
8).

22 
 
 Anzahl 
gesamt 
Anzahl 
Frauen 
Anzahl  
Männer 
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
 
4.846 2.289 2.557 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
(eLb) gesamt 
13.635 6.938 6.697 
   - unter 25 Jahren 2.702 1.334 1.368 
   - 25 – 49 Jahre 7.322 3.846 3.476 
   - 50 Jahre und älter 3.611 1.758 1.853 
eLb Alleinerziehende 1.685 1.593 92 
   - unter 25 Jahren 99 98 * 
   - 25 – 49 Jahre 1.426 1.366 60 
   - 50 Jahre und älter 160 129 31 
eLb mit Schwerbehinderung 999 455 544 
   - unter 25 Jahren 67 31 36 
   - 25 – 49 Jahre 433 198 235 
   - 50 Jahre und älter 499 226 273 
eLb Ausländer*innen 5.911 3.298 2.613 
   - unter 25 Jahren 1.262 610 652 
   - 25 – 49 Jahre 3.317 1.940 1.377 
   - 50 Jahre und älter 1.332 748 584 
eLb Langzeitleistungsbeziehende 9.290 5.022 4.268 
   - unter 25 Jahren 1.354 695 659 
   - 25 – 49 Jahre 4.929 2.821 2.108 
   - 50 Jahre und älter 3.007 1.506 1.501 
eLb Erwerbstätige 3.518 1.786 1.732 
   - unter 25 Jahren 709 316 393 
   - 25 – 49 Jahre 1.822 959 923 
   - 50 Jahre und älter 927 511 416 
 
Tabelle 8: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2025 
 
68,1 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind langzeitleistungsbeziehend, 
das heißt, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Bürgergeld bezo-
gen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat sich der Anteil der Langzeitleistungsbeziehen-
den um 0,7 Prozent erhöht, im Vergleich zu Juni 2023 um 9,7 Prozent. Diese Entwicklung 
ist darauf zurückzuführen, dass ein Großteil der ab Juni 2022 in den Leistungsbezug des 
Jobcenters aufgenommenen ukrainischen Geflüchteten ab Juni 2024 in den Langzeitleis-

23 
 
tungsbezug gelangt ist. Gleichzeitig hat sich hierdurch der Anteil der Langzeitleistungsbe-
ziehenden, die bereits vier Jahre und länger Grundsicherungsleistungen beziehen, von  
67,3 Prozent auf 57,8 Prozent verringert (siehe Tabelle 9). 
 Jun 2025 
 
Jun 2024 
 
Jun 2023 
 
Langzeitleistungs-
beziehende 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
gesamt 9.290 100,0 9.221 100,0 8.466 100,0 
unter 2 Jahre 735 7,9 967 10,5 607 7,2 
2 bis unter 3 Jahre 1.820 19,6 1.782 19,3 1.098 13,0 
3 bis unter 4 Jahre 1.370 14,7 837 9,1 1.065 12,6 
4 Jahre und länger 5.365 57,8 5.635 61,1 5.696 67,3 
Tabelle 9: Langzeitleistungsbeziehende nach Dauer des Leistungsbezuges im Jobcenter der Stadt Münster;  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2025 
 
Rund ein Viertel (25,8 Prozent) aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist erwerbstä-
tig und bezieht Bürgergeld ergänzend zu einem Erwerbseinkommen. 50,8 Prozent der 
erwerbstätigen Leistungsberechtigten sind Frauen und 49,2 Prozent sind Männer. 45,1 
Prozent der Erwerbstätigen beziehen ein Erwerbeinkommen bis zu 556 Euro im Monat 
(Minijob), 43,3 Prozent haben ein Einkommen im Bereich von über 556 bis unter 2.000 
Euro (Midijob)11 und 6,0 Prozent verdienen 2.000 Euro und mehr. 6,3 Prozent der er-
werbstätigen Leistungsberechtigten (1,6 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten) sind selbständig. Hier überwiegt der Anteil der Männer deutlich mit 59,6 Prozent 
(siehe Tabelle 10). Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat sich der Anteil der erwerbstäti-
gen Leistungsberechtigten an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von 24,5 Pro-
zent auf 25,8 Prozent leicht erhöht.  
 Anzahl       
gesamt 
Anzahl     
Männer 
Anzahl 
Frauen 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 13.635 6.697 6.938 
   - darunter Erwerbstätige             3.518             1.732 1.786 
       - bis 556 Euro             1.587                784       803 
       - über 556 bis 2.000 Euro             1.524                681       843 
       - über 2.000 Euro                211                152          59 
       - selbständig erwerbstätig                220                124            96 
Tabelle 10: Erwerbstätige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Einkommen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2025 
 
11 Zum 01.01.2026 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro im Monat. Von einem Midijob spricht man dann 
ab einem monatlichen Einkommen von 603,01 Euro bis 2.000 Euro.

24 
 
Weitaus mehr als die Hälfte (58,8 Prozent) der Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter der 
Stadt Münster besteht aus nur einer Person. 6,9 Prozent der Bedarfsgemeinschaften um-
fassen fünf und mehr Personen. In 31,2 Prozent der Bedarfsgemeinschaften leben Kinder 
unter 18 Jahren. Bei 19,9 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften handelt es sich um soge-
nannte Alleinerziehenden-BG, also um Ein-Eltern-Familien (siehe Tabelle 11). Insgesamt 
hat sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,4 
Prozent reduziert. 
 Anzahl Anteil an allen  
Bedarfsge-
meinschaften 
 in Prozent 
Veränderung  
zum Vorjahr in 
Prozent 
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt                   10.133 100,00 -3,9 
   mit 1 Person                  5.912 58,5 -2,4 
   mit 2 Personen          1.666 16,5 -7,5 
   mit 3 Personen              1.130 11,2 -10,5 
   mit 4 Personen                708 7,0 -0,7 
   mit 5 und mehr Personen               697 6,9 -6,9 
   BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.151 31,2 -7,5 
      davon mit 1 Kind 1.433 14,2 -7,6 
                 mit 2 Kindern         970 9,6 -7,3 
                 mit 3 und mehr Kindern           748 7,4 -7,9 
   Alleinerziehenden-BG 1.708 19,9 -7,4 
   Partner-BG ohne Kinder 827 8,2 -7,6 
   Partner-BG mit Kindern 1.422 14,1 -7,5 
Tabelle 11: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen und Kindern im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2025 
Ausführliche Tabellen, die mehrere Personenmerkmale der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten und Langzeitleistungsbeziehenden miteinander verknüpfen (zum Beispiel 
Schwerbehinderung mit Alter und Geschlecht sowie mit ausländischer Staatsangehörig-
keit und Fluchthintergrund) finden sich in den Anlagen 2 bis 4. 
Im Juni 2025 hatten 65,0 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcen-
ter der Stadt Münster eine Migrationsvorgeschi chte. Der Wert hat sich seit dem Vorjah-
resmonat nicht verändert . 67,3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 
Migrationsvorgeschichte haben eine ausländische Staatsa ngehörigkeit, dies sind 43,8  
Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (siehe Tabelle 12).

25 
 
  
Anzahl Anteil an allen eLb 
in Prozent 
Erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte (eLb) 
13.635 100,0 
ohne Migrationsvorgeschichte 
4.769 35,0 
mit Migrationsvorgeschichte 
8.866 65,0 
    - davon Ausländer*innen 
5.969 43,8 
Tabelle 12: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (hochgerechnete Daten), Berichtsmonat Juni 2025 
Ausführliche Daten zur Migrationsvorgeschichte sind in der Anlage 4 zusammengestellt. 
Hierbei wird unter anderem auch zwischen Personen mit eigener Migrationserfahrung und 
ohne eigene Migrationserfahrung unterschieden. 24,0 Prozent aller erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten haben Stand Juni 2025 einen Fluchthintergrund. Im Vorjahresmonat lag 
der Anteil bei 23,5 P rozent. Die größten Gruppen unter ihnen haben die ukrainische 
Staatsangehörigkeit (14,7 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) sowie die 
syrische (8,7 Prozent), afghanische (3,2 Prozent), irakische (1,6 Prozent) und eritreische 
(0,7 Prozent) Staatsangehörigkeit. 
Für die besonderen Belange und Bedarfe der Leistungsberechtigten mit Migrationsvorge-
schichte hat das Jobcenter der Stadt Münster bereits im Jahr 2015 die Stelle einer Migra-
tionsbeauftragten eingerichtet. 
44,5 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsbe rechtigten haben Stand Juni 
2025 keinen beziehungsweise keinen in Deutschland anerkannten Schulabschluss. Im 
Vorjahresmonat waren es 47,3 Prozent. 18,5 Prozent verfügen über den Hauptschulab-
schluss (17,7 Prozent im Vorjahresmonat), 14,0 Prozent über die Mittlere Reife (11,1 Pro-
zent im Vorjahresmonat) und 19,7 Prozent über Abitur/Fachhochschul- oder Universitäts-
abschluss (16,4 Prozent im Vorjahresmonat), siehe Abbildung 9.

26 
 
 
Abbildung 9: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Schulabschluss 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2025 
 
69,6 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über keinen 
beziehungsweise keinen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss. Im Vorjahresmo-
nat waren es 70,6 Prozent. 20,4 Prozent haben eine betriebliche oder schulische Ausbil-
dung abgeschlossen (17,1 Prozent im Vorjahresmonat) und 6,8 Prozent haben eine aka-
demische Ausbildung (4,9 Prozent im Vorjahresmonat), siehe Abbildung 10.

27 
 
 
Abbildung 10: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Berufsabschluss 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2025 
Das Profiling und die Zielplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden im 
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell©12 durchgeführt. Basierend auf einer 
umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu 
verfolgendes Förderziel vereinbart (siehe Anlage 6 für die Darstellung der Ressourcenbe-
reiche und Ziele im fa:z-Modell©). Für rund 30 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die Absolvierung einer allge-
mein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes 
unter drei Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Vereinbarung eines 
Förderziels erforderlich. Diese Personen sind bei der Darstellung der Verteilung der För-
derziele nicht berücksichtigt. Die Verteilung der Förderziele auf die erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten ist aus der Abbildung 11 ersichtlich.  
 
12 Das fa:z-Modell© (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.

28 
 
 
Abbildung 11: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat November 2025 
 
 
Mit 12 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel ver-
einbart wurde, wird die Direktvermittlung13 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer Beschäfti-
gung herangeführt. Bemerkenswert ist hier, dass bei 36 Prozent der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten, mit denen ein Förderziel vereinbart wurde, zunächst gesundheitliche 
Themen im Vordergrund stehen (Förderziel „Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit“). Mit 31 
Prozent wird zunächst vorrangig die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verfolgt ; hierzu 
zählen in erster Linie die Qualifikation, aber auch Arbeitsverhalten, Sozialverhalten und 
Motivation. Für 21 Prozent steht in erster Linie die Stärkung der Prozessfähigkeit im Vor-
dergrund. Hierzu zählen die Rahmenbedingungen (zum Beispiel die Wohnverhältnisse), 
die lebenspraktischen Kompetenzen und die Mitwirkung im Integrationsprozess. 
 
13 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integra-
tion in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, zum 
Beispiel durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen notwendig, um die Leis-
tungsberechtigten auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.

29 
 
1.4 Budget 2026 des Jobcenters 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 08.10.2025 über 
die Maßstäbe der Mittelverteilung für das Jahr 2026 informiert. Demnach erhält das Job-
center der Stadt Münster für das Jahr 2026 ein Gesamtbudget i n Höhe von rund 35,81 
Millionen Euro, das ist eine Erhöhung um rund eine Millionen Euro (rund drei Prozent) 
gegenüber dem Vorjahr. Das Gesamtbudget unterteilt sich in rund 20,0 Millionen Euro für 
Verwaltungskosten und rund 16 Millionen Euro für Eingliederungsmittel, siehe Tabelle 13. 
 2026 2025 Veränderung 
in Prozent 
Verwaltungskostenbudget 19,825 Mio. € 19,849 Mio. € -0,12 
Eingliederungsmittelbudget 15,988 Mio. € 14,924 Mio. € 7,13 
Gesamtbudget 35,813 Mio. € 34,773 Mio. € 2,99 
Tabelle 13: Voraussichtliche Mittelzuteilung 2026 für das Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 08.10.2025  
Aufgrund der weiteren Kürzung der Verwaltungskostenerstattung durch den Bund um 0,12 
Prozent im Vergleich zu 2025 wird eine Verstärkung aus dem Budget der Eingliederungs-
mittel zum Budget für Verwaltungskosten in Höhe von voraussichtlich 3,9 Millionen Euro 
erforderlich sein. Vor dem Hintergrund der stetig sinkenden Mittelzuteilung im Budget für 
Verwaltungskosten hat das Jobcenter Münster bereits im Jahr 2025 mit dem Abbau von 
überplanmäßigen Stellen begonnen, dieser Prozess wird im Jahr 2026 fortgesetzt. Dar-
über hinaus werden auch Planstellen in einem zur Aufgabenerfüllung vertretbaren Maß 
abgebaut, indem insbesondere vakant werdende Positionen nicht nachbesetzt werden. Im 
Vergleich zu 2025 kann die erforderliche Umschichtung aus dem Eingliederungsbudget in 
das Verwaltungsbudget im Jahr 2026 somit um rund 0,9 Millionen reduziert werden.  
Beim Budget für Eingliederungsleistungen ist durch den Bund ein Aufwuchs um 7,13 Pro-
zent im Vergleich zum Vorjahr vorgesehen. Unter Berücksichtigung bereits vorhandener 
Vorbindungen beziehungsweise Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 
2025 für 2026 steht für das Neugeschäft ein Budget in Höhe von rund 8 Millionen Euro zur 
Verfügung. 
Zu den Bundesmitteln kommen kommunale Mittel in Höhe von 781.000 Euro für die Rea-
lisierung öffentlich geförderter Beschäftigung hinzu.14 Hiermit sollen insbesondere Perso-
nen im Rahmen der Paragrafen 16e und 16i SGB 2 gefördert werden, die die Grundinten-
tion dieser Instrumente, nicht aber alle Fördervoraussetzungen im Einzelnen erfüllen. Dies 
können zum Beispiel Leistungsberechtigte mit Fluchthintergrund sein, die noch nicht aus-
reichend lange im Bürgergeldbezug sind.15
 
14 Im Ratsbeschluss zur Vorlage V/0487/2024/1 vom 11.12.2024 heißt es dazu: „Die Fortführung der öffentlich geförderten 
Beschäftigung ist ein wichtiges Instrument, um Langzeitleistungsbeziehenden in Münster eine berufliche Perspektive zu 
eröffnen. Der Rat der Stadt Münster bekräftigt daher die bisher gefällten Beschlüsse zur kommunalen Finanzierung öffent-
lich geförderter Beschäftigungsmöglichkeiten.“  
15 Voraussetzung für eine Förderung nach Paragraf 16i SGB 2 ist ein Bürgergeldbezug in Höhe von sechs Jahren inner-
halb der letzten sieben Jahre.

30 
 
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder 
 
2.1. Übergreifende Ziele und strategische Grundausrichtung 
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen 
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß 
SGB 2 soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der 
Würde des Menschen entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der 
Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung bei der Aufnahme beziehungsweise 
Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen 
Mitteln bestritten werden kann. 
Zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträ-
ger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in 
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach 
Paragraf 48a SGB 2 festgeschrieben. In Paragraf 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass 
zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen zwischen der zuständigen Landesbehörde 
und dem kommunalen Träger abzuschließen sind.  
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Steuerung im SGB 2 hat sich verständigt, keine bun-
desweiten, expliziten Schwerpunkte zur SGB 2-Steuerung im Jahr 2026 zu formulieren. 
Die in den Vorjahren fokussierten Themen „Vermeidung und Verringerung von Langzeit-
leistungsbezug“ sowie die „Gleichstellung von Frauen und Männern“ bleiben auch ohne 
die Festlegung als bundesweiter Schwerpunkt weiterhin im Blickpunkt der Jobcenter. Auch 
das Land NRW hat für 2026, wie bereits im Vorjahr, entschieden, diese Themen in Form 
von Kennzahlen in die Zielvereinbarungen mit den Jobcentern aufzunehmen.  
Insgesamt bestehen damit fünf Ziele, siehe Abbildung 12. 
 
Abbildung 12: Ziele 2026 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende  
Quelle: Eigene Gestaltung  
Das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird in den Zielvereinbarungen allerdings 
nicht mit einem konkreten Zielwert hinterlegt, sondern lediglich im Rahmen eines Monito-
rings nachgehalten. Das heißt, dass die Entwicklung der Ausgaben für die Leistungen zur 
Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld) sowie für die Kosten der Unterkunft lau-
fend beobachtet wird.

31 
 
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist zwar gesetzlich als Ziel verankert, ein Indikator 
zu diesem Ziel wurde bisher weder durch den Bund noch durch das Land NRW gebild et. 
Begründet ist dies dadurch, dass soziale Teilhabe ebenso wie die Verbesserung der Be-
schäftigungsfähigkeit beziehungsweise das Erreichen von Integrationsfortschritten sich 
nicht einheitlich quantitativ abbilden lassen . Entsprechend ist soziale Teilhabe bislang 
nicht expliziter Bestandteil der Zielvereinbarungen.  
Dies wird sich voraussichtlich ab dem Planungsjahr 2027 ändern. Eine Projektgruppe mit 
Vertreter*innen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales , der B undesagentur für 
Arbeit, den Ländern und  den kommunalen Spitzenverbänden hat in einem einjährigen 
Prozess das bisher geltende Zielsteuerungssystem überprüft und weiterentwickelt. Prak-
tiker*innen aus den Jobcentern wurden per Befragung und in Workshops am Prozess be-
teiligt.  
Der Bund-Länder-Ausschuss nach Paragraf 18c SGB 2 hat das weiterentwickelte Ziel-
steuerungssystem SGB 2 Anfang September 2025 beschlossen. So sollen künftig auch 
die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die Förderung sozialer Teilhabe stär-
ker anhand von Beobachtungsgrößen und qualitativen Kriterien zu Handlungsfeldern und 
Aktivitäten in die Zielvereinbarungen der Jobcenter mit dem Land einfließen. 
Für das Jobcenter der Stadt Münster ist die Ermöglichung sozialer Teilhabe durch Be-
schäftigung schon seit mehreren Jahren und auch weiterhin 2026 die strategische Grund-
ausrichtung16. Damit trägt das Jobcenter zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 
Münster 2030 im Themenfeld „Gesellschaftliche Teilhabe und Gender“ bei, in der als stra-
tegisches Entwicklungsziel angestrebt wird, dass gelebte gesellschaftliche Teilhabe in 
Münster für alle selbstverständlich ist.17 In konsequenter Weiterführung dieser Ausrichtung 
hat der Rat der Stadt Münster durch einen Beschluss im Jahr 2022 soziale Teilhabe und 
Antidiskriminierung als eines von vier Handlungsfeldern der Ziele zur kommunalen Steu-
erung benannt.18  
 
2.2. Zielwerte für das Jahr 2026 
Die Zielwerte, die das Jobcenter alljährlich mit dem Land NRW vereinbart, beruhen auf 
der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen und den controlling-basierten Prog-
nosen des Jobcenters der Stadt Münster sowie auf den Erwartungen des Ministeriums 
hinsichtlich der Zielwerte auf Landesebene.  
Die folgenden Veränderungs - und Zielwerte hat das Jobcenter der Stadt Münster dem 
Land für das Jahr 2026 unterbreitet: 
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
Steigerung der Integrationsquote: +3,2 Prozent 
➢ Von 20,3 Prozent auf 21,0 Prozent  
(+20 Integrationen)
 
16 Eine ausführliche Darstellung zum Thema „soziale Teilhabe“ und daran angelehnt zum wirkorientierten Ansatz des Job-
centers findet sich im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 (V/0739/2023). 
17 Siehe Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. 
18 Siehe Vorlage V/0609/2022/E1: Ziele kommunaler Steuerung.

32 
 
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
Reduzierung der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden: -1,7 Prozent 
➢ Von 9.099 auf 9.050 Langzeitleistungsbeziehende 
Verbesserung der gleichberechtigten Förderung und Integration von Frauen und Männern  
Vergrößerung des Abstands der Integrationsquoten von Frauen und Männern: +0,7 Pro-
zentpunkte 
➢ Von -7,2 Prozent auf -7,9 Prozent 
Bei Redaktionsschluss des vorliegenden Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramms war 
der Zielvereinbarungsprozess de r kommunalen Jobcenter in NRW mit dem Lan d noch 
nicht abgeschlossen. 
Über die final vereinbarten Zielwerte erhält der Ausschuss im ersten oder zweiten Quartal 
2026 Mitteilung. 
 
2.3. Schwerpunktthemen des Landes NRW 
Weitere unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt - und Integrations-
politik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im SGB 2 Rechnung tragen und 
den zielgerichteten Mittel- und Ressourceneinsatz sicherstellen. Diese werden durch das 
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein -Westfalen (MAGS NRW) in 
Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Nordrhein -Westfalen der Bundesagentur für 
Arbeit (RD NRW) erarbeitet und bilden die möglichen Handlungsschwerpunkte für die Job-
center des Landes ab. Als Schwerpunkte der Steuerung im Jahr 2026 haben das MAGS 
und die RD NRW die folgenden Themen benannt: 
1. Beratungsinvestition und zielführender Beratungs- und Integrationsprozess. 
2. Fokus auf Vermittlungserfolge legen und chancenorientierte (Arbeitgeber -)Aktivitäten 
einsetzen 
3. Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Leistungsberechtigten 
4. Den Zugang von jungen Menschen in die berufliche Ausbildung stärken. 
 
In Ergänzung insbesondere des ersten Schwerpunktthemas wird die Ende 2023 vom Land 
initiierte Vermittlungsoffensive mit den 18 zugelassenen Trägern in NRW auch im Jahr 
2026 im Rahmen eines Erlasses fortgesetzt. 
 
2.4 Ziele und Aktivitäten des Jobcenters 
Zu den Schwerpunktthemen des Landes NRW hat das Jobcenter der Stadt Münster sich 
für das Jahr 2026 Ziele gesetzt und Aktivitäten geplant. Diese werden im Folgenden dar-
gestellt.  
 
2.4.1 Beratungsinvestition und zielführender Beratungs- und Integrationsprozess 
Im SGB II ist geregelt, dass leistungsberechtigte beziehungsweise antragstellende Perso-
nen einen Anspruch auf Beratung haben. Gleichzeitig ist Beratung der Kern des Förder - 
und Integrationsprozesses und damit das wichtigste Instrument des Jobcenters. Das Be-
ratungsverständnis und die Qualität und Professionalität der Beratung sind zentral für die

33 
 
Beziehung zu den Kund*innen, die Handlungskompetenz und die Effektivität der einzelnen 
Mitarbeitenden und in Konsequenz des gesamten Jobcenters, daher wird diesem Hand-
lungsfeld eine große Wirksamkeit für die gesamte Arbeit des Jobcenters zugemessen. 
Für das Jahr 2026 hat das Jobcenter die folgenden Ziele:  
➢ Erweiterung der Beratungsoptionen für Mitarbeitende und Leistungsberechtigte  
➢ Herstellung einer größeren Verbindlichkeit in der Beratung 
➢ Erhöhung der Effektivität von Beratung 
Die folgenden Handlungsansätze/Aktivitäten hat das Jobcenter für 2026 geplant: 
• Durch die Einführung von Microsoft 365 und die damit verbundene Teams -Volllizenz 
für alle Mitarbeitenden wird die Beratung per Videokonferenz als bedarfsweise Alter-
native zur persönlichen Beratung vor Ort etabliert.  
• Zu allgemeinen, nicht fallbezogenen Themen werden für die Leistungsberechtigten re-
gelmäßig Informationsveranstaltungen in Kleingruppen durchgeführt. 
• Für Neukund*innen sowie zur beruflichen Weiterbildung/Qualifizierung19 wird eine 
Spezialisierung in der Beratung eingeführt und die Kund*inne nsteuerung entspre-
chend angepasst.  
• Das im Jahr 2025 entwickelte Konzept zum Neukund*innenprozess  wird erprobt und 
bedarfsweise weiterentwickelt. In diesem Rahmen wird eine Maßnahme für Neu-
kund*innen (gem. Paragraf 45 SGB 3) inklusive Potenzialanalyse/beruflicher Kompe-
tenzerhebung ausgeschrieben und vergeben (siehe hierzu die Anlage 10, Orientie-
rungswerkstatt).  
• Die Beratung von Schüler*innen wird unter Einbeziehung der Eltern erweitert und sys-
tematisiert. 
• Das Jobcenter wird einen Projektaufruf/Ideenwettbewerb durchführen und ein Angebot 
zur Beratung und Aktivierung der Zielgruppe der nach Paragraf 10 SGB 2 nicht akti-
vierten Erziehenden vergeben und durchführen. Die geplante gesetzliche Änderung, 
nach der die Zumutbarkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder zur Teilnahme 
an einer Eingliederungsmaßnahme auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des 
Kindes abgesenkt werden soll, wird dabei berücksichtigt (vgl. Regierungsentwurf zum 
13. SGB 2 Änderungsgesetz). Der Projektaufruf findet sich in der Anlage 7. 
 
2.4.2 Vermittlungserfolge und chancenorientierte (Arbeitgeber-)Aktivitäten  
Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass Hilfe -
bedürftigkeit durch eine Erwerbstätigkeit vermieden oder beseitigt wird. Darüber hinaus ist 
es Aufgabe der Arbeitsförderung, den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem  
Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Vermittlung von Leistungsberechtigten in Arbeit, inklu-
sive öffentlich geförderter Beschäftigung, ist somit Kernaufgabe der Jobcenter, die jedoch 
vielfachen Herausforderungen unterliegt, sowohl auf der Seite der Leistungsberechtigten/ 
Arbeitsuchenden (unter anderem fehlende Qualifikationen und gesundheitliche Einschrän-
 
19 Die Spezialisierung der Beratung für berufliche Weiterbildung wird aus strukturellen Gründen voraussichtlich nicht in 
allen der sozialräumlichen Jobcenter-im-Jobcenter eingeführt.

34 
 
kungen, inkl. Behinderung) als auch auf der Seite der Arbeitgebenden (stagnierende Kon-
junktur, Unsicherheiten und Vorbehalte gegenüber bestimmten Personengruppen, wie Al-
leinerziehende, Menschen mit Behinderung, Bürgergeldbeziehende generell). 
   
Für das Jahr 2026 hat das Jobcenter die folgenden Ziele:  
➢ Steigerung der Vermittlungsaktivitäten und -erfolge durch die bewerberorientierte Ko-
Vermittlung von arbeitsmarktnahen Kund*innen durch das Kommunale Service Center 
für Arbeit des Jobcenters (KSCA) sowie durch verschiedene geeignete Begegnungs-
formate für Leistungsberechtigte, Arbeitgebende, Träger und weitere Akteur*innen. 
➢ Ausbau und Stärkung des sozialen Arbeitsmarktes durch die intensive Akquise poten-
zieller Bewerber*innen und die zielgerichtete Ansprache von geeigneten Arbeitgeben-
den.  
➢ Stärkung des inklusiven Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderung und weitere 
benachteiligte Personengruppen. 
➢ Ermittlung von wirkungsrelevanten Faktoren für die Integration benachteiligter Perso-
nen. 
Die folgenden Handlungsansätze/Aktivitäten hat das Jobcenter für 2026 geplant: 
• Es werden weiterhin öffentlich geförderte Beschäftigung sverhältnisse nach Paragraf 
16i SGB II realisiert, mit einem durchschnittlichen Bestand von 120 Fällen. 
• Es werden weiterhin öffentlich geförderte Beschäftigung sverhältnisse nach Paragraf 
16e SGB II realisiert, mit einem durchschnittlichen Bestand von 25 Fällen. Mittels des 
im Rahmen der Bürgergeldreform modifizierten Paragrafen 16e SGB II (siehe Anlage 
6, Seite 56) werden gezielt auch zugewanderte Menschen sowie erziehende Personen 
erreicht. 
• Gemeinsam mit seinen Netzwerkpartner*innen wird das Jobcenter  unter Beteiligung 
von rund 90 Arbeitgebenden, Bildungsträgern und weiteren Institutionen die Job- und 
Weiterbildungsmesse „future@work“ durchführen und evaluieren. Dabei wird ein Fo-
kus auf das Thema Inklusion gelegt. 
• Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen (Sportvereine, lokale Wirtschafts- 
verbände) und Arbeitgebenden wird das Jobcenter sozialräumliche Begegnungs- und 
Bewerbertage durchführen und evaluieren. 
• Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
wird weiter vertieft. 
• Das Jobcenter beabsichtigt die Beteiligung am Modellprojekt „Skill Funnel Westfalen“. 
Das noch in Planung befindliche Projekt versteht sich als innovatives inklusives Mo-
dell, das technische Qualifizierung, sozialpädagogische Unterstützung und praxisnahe 
Arbeitsformen in einer gemeinsamen Struktur zusammenführt. Ziel ist es, Inklusion 
und Qualifizierung enger zusammenzuführen und neue verlässliche Zugänge zu qua-
lifizierter Beschäftigung zu schaffen (siehe hierzu Anlage 8).

35 
 
2.4.3 Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Kund*innen 
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 Prozent  der sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist*in oder Experte/ Expertin tätig 
und nur rund 16 Prozent als Helfer*in. Somit unterliegen Menschen ohne beruflichen Ab-
schluss bzw. ohne (formelle) berufliche Qualifikationen einem hohen Risiko, arbeitslos zu 
werden oder zu bleiben. 
Eine große Anzahl von Leistungsberechtigten im SGB 2 verfügt jedoch über keine oder 
nicht mehr verwertbare b eziehungsweise in Deutschland anerkannte Berufsausbildung . 
Im Jobcenter der Stadt Münster sind dies rund 71 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten. Bei zugewanderten b eziehungsweise geflüchteten Menschen 
kommen oftmals noch fehlende b eziehungsweise eingeschränkte Sprachkenntnisse 
hinzu. Die Verbesserung der beruflichen Qualifikation, einschließlich Erwerb von (berufs-
bezogenen) Sprachkenntnisse, ist somit ein wichtiger Schlüsselfaktor für die nachhaltige 
Integration in bedarfsdeckende Erwerbsarbeit. 
Für das Jahr 2026 hat das Jobcenter die folgenden Ziele:  
➢ Weitere Stärkung des Bewusstseins für die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung 
bei den Leistungsberechtigten 
➢ Ausbau der Transparenz über die Möglichkeiten und Angebote beruflicher Weiterbil-
dung 
➢ Steigerung der Eintritte in die Förderung der beruflichen Weiterbildung um 20 Prozent 
im Vergleich zu 2025 
➢ Ermittlung von wirkungsrelevanten Faktoren für die Qualifizierung benachteiligter Per-
sonen 
Die folgenden Handlungsansätze/Aktivitäten hat das Jobcenter für 2026 geplant: 
• Die gute Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit zu den Prozessen im Bereich 
„Förderung der beruflichen Weiterbildung wird fortgesetzt. Hierfür wird im Rahmen ei-
nes Pilotprojektes die Kollaborationsplattform KOBA-Connect genutzt. 
• Die Grundkompetenzen und digitalen Kompetenzen der Leistungsberechtigten  wer-
den durch geeignete Förderangebote gestärkt. 
• Im Rahmen des Projekts „Vernetzte Bildungsräume Münsterland“  werden Teilqualifi-
zierungen umgesetzt, bei Bedarf mit begleitendem berufsbezogenem Spracherwerb.  
• Gemeinsam mit seinen Netzwerkpartner*innen wird das Jobcenter unter Beteiligung 
von rund 90 Bildungsträgern, Arbeitgebenden und weiteren Institutionen die Job- und 
Weiterbildungsmesse „future@work“ durchführen und evaluieren. Dabei  wird ein Fo-
kus auf das Thema Inklusion gelegt. 
• In Kooperation mit verschiedenen Trägern werden Aktionstage mit dem Schwerpunkt 
Qualifizierung durchgeführt.  
• Das Jobcenter beabsichtigt die Beteiligung am Modellprojekt „Skill Funnel Westfalen“ 
(siehe hierzu oben und die Anlage 8).

36 
 
2.4.4 Stärkung des Zugangs von jungen Menschen in berufliche Ausbildung 
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist für junge Menschen eine entscheidende 
Lebensphase. Während die Rahmenbedingungen in Münster generell sehr gut sind, gibt 
es eine relevante Gruppe junger Menschen, die den direkte n Weg in eine nachhaltige 
berufliche Qualifizierung nicht findet. Sie verbleiben in „Warteschleifen“ des Übergangs-
systems Schule-Beruf oder gehen den sozialen Sicherungssystemen gänzlich verloren. 
Diese Entwicklung bedeutet für die Betroffenen das Risiko von prekären Lebenslagen und 
kann zu hohen Folgekosten für die Gesellschaft sowie einem Verlust an potenziellen Fach-
kräften für den Arbeitsmarkt führen. 
In früheren Jahren bewährte Angebote zur Unterstützung der Zielgruppe in Gruppenfor-
maten, offenen Angeboten und Maßnahmen werden dem gesellschaftlichen Trend fol-
gend von den Jugendlichen häufig nicht mehr angenommen. Individuelle und vernetzte 
beziehungsweise aufsuchende Formate der Beratung gewinnen dem gegenüber an Be-
deutung und zeigen mehr Wirksamkeit und Nachhaltigkeit. 
Die Unterstützungsleistungen für Jugendliche im Übergang Schule-Beruf sind auf mehrere 
Rechtskreise und damit auf verschiedene Ämter und Institutionen verteilt. Daneben gibt 
es viele weitere wichtige Anlaufstellen und Unterstützungsformen, die sich in Zust ändig-
keiten und Möglichkeiten gegebenenfalls überschneiden. 
Für das Jahr 2026 hat das Jobcenter die folgenden Ziele:  
➢ Reduzierung der Komplexität für die jungen Menschen und ihre Familien 
➢ Prävention und frühzeitige Intervention 
➢ Sicherstellung nahtloser Übergänge 
➢ Effizienz und Angebotsoptimierung 
➢ Stärkung schwer erreichbarer Jugendlicher 
Die folgenden Handlungsansätze/Aktivitäten hat das Jobcenter für 2026 geplant: 
Mitwirkung an der strategischen und operativen Weiterentwicklung der bislang informell 
bestehenden Jugendberufsagentur (JBA) in Münster. In einer virtuellen und dezentralen 
Pilotphase werden mit den weiteren Akteur*innen in der JBA:  
• die gemeinsamen Prozesse, insbesondere ein Fallclearing, erprobt und zur Praxis-
reife entwickelt; 
• für die Ansprache und Kommunikation mit den Jugendlichen verschiedene Formen in    
Präsenz, aber auch moderne hybride Formen und virtuelle Beratung erprobt und    
etabliert; 
• individuelle modulare Unterstützungs- und Förderketten für die Jugendlichen erarbei-
tet und zur Anwendung gebracht. 
Mit dem Bezug von Räumlichkeiten im neuen Stadthaus 4 wird die Jugendberufsagentur 
in absehbarer Zukunft um einen gemeinsamen physischen Präsenzort der beteiligten In-
stitutionen ergänzt, der auf den bis dahin erprobten und etablierten Netzwerkstrukturen 
aufbauen und eine qualitative Fortentwicklung weiter fördern wird. Dafür wird im Jahr 2026 
die Basis gelegt.

37 
 
2.5 Netzwerke 
Die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Rahmenbedingungen, Ziele, Stra-
tegien und Aktivitäten verdeutlichen die Komplexität der Arbeit des Jobcenters. Menschen 
soziale Teilhabe (durch Beschäftigung) zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche  
Herausforderung, die nicht im SGB 2 beziehungsweise im Jobcenter der Stadt Münster 
allein bewältigt werden kann. Hier sind sowohl auf übergeordneter Ebene als auch auf den 
Einzelfall bezogen ganzheitliche rechtskreis- und institutionenübergreifende Ansätze not-
wendig. Die Kooperation mit seinen zahlreichen Netzwerkpartner*innen ist für das Job-
center der Stadt Münster deshalb von zentraler Bedeutung, sowohl auf intrakommunaler 
und lokaler (inklusive sozialräumlicher) Ebene als auch regional und überregional.  
Wichtige Akteur*innen und Kooperationspartner*innen für das Jobcenter sind (nicht ab-
schließend):  
• Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere: 
◦ Amt für Schule und Weiterbildung  
◦ Sozialamt 
◦ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
◦ Gesundheits- und Veterinäramt 
◦ Amt für Migration und Integration 
◦ Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 
◦ Amt für Gleichstellung 
◦ Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur 
◦ Wirtschaftsförderung 
• Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
• Träger der freien Wohlfahrtshilfe und deren Einrichtungen 
• Familienzentren 
• Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen 
• Bildungsträger 
• Kammern und Arbeitgebendenverbände 
• Arbeitgebende 
• Gewerkschaften und Arbeitnehmendenvertretungen 
• Schulen 
• Bezirksregierung Münster 
• Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
• (Fach-)Hochschulen 
• Ehrenamtliche Initiativen und Vereine  
• Regionalagentur Münsterland 
• andere Kommunen beziehungsweise Jobcenter (regional und überregional) 
• Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
• Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen 
• lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen) 
• verschiedene themen- und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf loka-
ler, regionaler und überregionaler Ebene

38 
 
3. Angebotsplanung 
Zur Unterstützung der individuellen Ziele der Leistungsberechtigten und der Ziele des Job-
centers bedarf es eines ausdifferenzierten Angebotsportfolios. 
Für das Jahr 2026 ist die folgende Verteilung der Eingliederungsmittel geplant (siehe Ab-
bildung 13): 
 
 
Abbildung 13: Verteilung der Eingliederungsmittel 2026 
Quelle: Eigene Planung und Darstellung 
 
Demnach wird der höchste Anteil der Eingliederungsmittel im Jahr 2026 mit 51 Prozent 
auf das flexible und zielgruppenübergreifende Instrument der Maßnahmen zur Aktivierung 
und beruflichen Eingliederung (Paragraf 16 SGB 2 i.V.m. Paragraf 45 SGB 3)  entfallen. 
Für öffentlich geförderte Beschäftigung im weiteren Sinne20 sind 23,2 Prozent der Einglie-
derungsmittel eingeplant.  
7,3 Prozent sind für verschiedene Instrumente zur Förderung von Ausbildung und Qualifi-
zierung vorgesehen, 5,8 Prozent für Freie Förderung (Paragraf  16f SGB 2), 5,1 Prozent 
für ganzheitliche Betreuung (Paragraf 16k SGB 2) und 3,0 Prozent für die Förderung 
schwer zu erreichender junger Menschen (Paragraf 16h SGB 2).  
Die restlichen Eingliederungsmittel entfallen auf sonstige Instrumente, wie das Einstiegs-
geld (Paragraf 16b SGB 2) mit 2,4 Prozent und das Vermittlungsbudget (Paragraf 16 SGB 
2 i.V.m. Paragraf 44 SGB 3) mit 2,1 Prozent. 
Im Folgenden werden die für das Jahr 2026 geplanten Förderangebote des Jobcenters 
der Stadt Münster im Detail aufgelistet. Diese lassen sich drei grundlegenden Unterstüt-
zungsleistungen im Jobcoaching zuordnen, denen in der Regel eine Einstiegsphase vor-
geschaltet ist (siehe Abbildung 14). Dabei ist der Übergang zwischen den Unterstützungs-
leistungen fließend und einzelne Förderangebote enthalten Elemente von mehr als einer 
der Unterstützungsleistungen. 
 
20 Hierunter fallen die Instrumente Arbeitsgelegenheiten (Paragraf 16d SGB 2), Eingliederung von Langzeitarbeitslosen 
(Paragraf 16e SGB 2), Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB 2) sowie Eingliederungszuschüsse (Paragraf 16 
i.V.m. Paragraf 88ff. SGB 3)

39 
 
 
Abbildung 14: Unterstützungsleistungen im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Darstellung  
 
Des Weiteren wird eine Unterteilung nach den verschiedenen Finanzierungsquellen vor-
genommen: 
• Selbstvornahme des Jobcenters 
• Bundesmittel (Eingliederungsbudget des Jobcenters) 
• Drittmittel (Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Euro-
päische Union und weitere) 
 
3.1. Angebote zur Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Entwicklung 
und Entscheidung 
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an An-
geboten zur Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der beruflichen 
Orientierung, Entwicklung und Entscheidung. Im Rahmen der nachfolgend genannten An-
gebote erhalten die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Hilfestellungen, um sich eine 
wissensbasierte Orientierung über die ihnen zur Verfügung stehenden beruflichen und 
persönlichen Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten zu verschaffen, ihre Kompeten-
zen zu erweitern und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken.  
 
3.1.1 Angebote in Selbstvornahme des Jobcenters 
Das Jobcenter der Stadt Münster hält einige Angebote in Selbstvornahme ohne Notwen-
digkeit einer Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeits-
förderung (AZAV). Zur Unterstützung der beruflichen Orientierung, Entwicklung und Ent-
scheidung sind dies die folgenden: 
• kommunale Arbeitsgelegenheiten (gemäß Paragraf 16d SGB 2) inklusive Anleitung 
und sozialpädagogischer Begleitung 
• auslaufend bis zum 30.06.2025: beschäftigungsbegleitendes Coaching nach den Pa-
ragrafen 16e und 16i SGB 2 sowie ganzheitliche Betreuung nach 16k SGB 221  
 
 
21 Diese Angebote in Selbstvornahme werden aufgegeben, um die auch für das Jahr 2026 bestehende Unterfinanzierung 
des Verwaltungshaushalts durch den Bund und die daraus entstehende Notwendigkeit der Umschichtung aus dem Ein-
gliederungstitel durch Kürzung des Stellenplans zumindest anteilig abzumildern. Stattdessen werden die Angebote ab 
dem 2. Halbjahr 2026 ausschließlich im Rahmen von Vergaben durch Dritte durchgeführt.

40 
 
3.1.2 Bundesmittelfinanzierte Angebote (Eingliederungsbudget des Jobcenters)  
Zur Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung wird 
eine Vielzahl und Vielfalt von individuellen und zielgruppenspezifischen Förderangeboten 
bereitgestellt, die sich im Kontext sozialer Teilhabe auf die Dimensionen Erwerbs arbeit, 
Kompetenzen und Selbstwirksamkeit fokussieren. Insgesamt sind rund 1.700 Förderun-
gen im Jahr 2026 geplant (siehe Tabelle 14). 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förder- 
umfang 
Förder- 
instrument 
1 Assistierte Ausbildung  
(AsA) 
Stützunterricht und sozialpädagogische  
Begleitung für Jugendliche und junge 
 Erwachsene, die eine betriebliche  
Berufserstausbildung in einem staatlich  
anerkannten Ausbildungsberuf oder  
eine Einstiegsqualifizierung (EQ) absolvieren 
Einzelcoaching 
und Stützunter-
richt in Klein-
gruppen 
40 TN 
§ 74 SGB 3 
und 
§ 75 SGB 3 
2 Horizont 
Modul 1: 
 
Kompetenzfeststellung, Stabilisierung der  
Lebenssituation, berufliche Orientierung und 
Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit  
(u.a. durch praktische Tätigkeiten in Lern-
werkstätten), Aneignung berufsbezogener 
Sprachkompetenzen, Vermittlung  
in Beschäftigung 
Einzelcoaching  
und  
Kleingruppen- 
angebot 
60 TN 
§ 45 SGB 3 
Modul 2: 
 
Stabilisierung der Aufnahme einer  
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 
Einzelcoaching 10 TN 
3 Orientierungs- 
werkstatt 
Modul 1: 
Potenzialanalyse mit Hilfe eines Assessment-
centers, Standortbestimmung, Identifikation 
von Unterstützungsbedarfen Einzelcoaching  
Gruppen- 
angebot 
25 TN § 45 SGB 3 
Modul 2: 
Orientierung auf dem Arbeitsmarkt unter   
Berücksichtigung der Potenziale, Vorstellung 
von Möglichkeiten des Berufseinstiegs  
4 
Maßnahmen  
zur Aktivierung  
und beruflichen  
Eingliederung  
(Einzelfallförderungen) 
Maßnahmen bei Trägern 
(z.B. Einzelcoachings zur Vermittlung  
in Arbeit für verschiedene Zielgruppen  
und Einzelcoachings zur Stabilisierung  
einer Beschäftigungsaufnahme) 
Einzelcoaching 
und  
Kleingruppen- 
angebote 
898 TN § 45 SGB 3 
5 Teilhabe am  
Arbeitsmarkt 
Förderung von Arbeitgebenden durch  
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die  
Beschäftigung von zugewiesenen  
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) 
--- 
120  
Förderfälle  
im Bestand 
§ 16i SGB 2 
6 
Eingliederung  
von Langzeit- 
arbeitslosen 
Förderung von Arbeitgebenden durch  
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die  
Beschäftigung von zugewiesenen  
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) 
bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses 
--- 
25 
Förderfälle 
im Bestand 
§ 16e SGB 2 
7 
Ganzheitliches  
beschäftigungs- 
begleitendes  
Coaching 
Ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes 
Coaching zur Stabilisierung der geförderten 
Beschäftigungsaufnahme 
Einzelcoaching 
145 
Förderfälle 
im Bestand  
§ 16i SGB II 
und 
§ 16e SGB II 
8 
Workshops  
für Bestands- 
selbstständige  
und Existenz- 
gründer*innen 
Rechte und Pflichten des Gründers / der 
Gründerin, Geschäftsidee, Markt und Wett-
bewerb, Preisstrategie / Kalkulation,  
Genehmigungen, Versicherungen, Rechts-
form, SWOT - Analyse, Kapitalbedarf,  
Finanzierungsmöglichkeiten, Gewinn- 
ermittlung, Rentabilitätsprognose, etc. 
Gruppen- 
angebot 
15 TN  
je Workshop 
 
ca. 4 Work-
shops 
 je Jahr 
§ 16c SGB 2

41 
 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förder- 
umfang 
Förder- 
instrument 
9 
ABO  
für Selbstständige –  
Aufklärung /  
Bestandsanalyse /  
Optimierungscoaching 
Aufklärung / Bestandsanalyse: 
 
Persönliche und finanzielle Situation,  
Motivation, persönliche und fachliche  
Kenntnisse, Analyse der Marktchancen,  
Beurteilung der Gewinnerzielungs- 
möglichkeiten, Aufzeigen geeigneter  
Sanierungsmaßnahmen, Darstellung  
einer Zeitschiene zur Stabilisierung,  
notwendige Betriebsausgaben  
für Investitionen 
Einzelcoaching 
30 TN 
§ 16c SGB 2 
Optimierungscoaching: 
 
weitergehende Beratung und Unterstützung 
der Teilnehmenden, um die Hilfebedürftigkeit 
zu verringern bzw. zu vermeiden 
5 TN 
10 Einstiegsgeld für 
Selbstständige 
Einstiegsgeld kann bei Aufnahme 
 einer selbstständigen Erwerbstätigkeit  
zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit  
erbracht werden 
--- 12 TN § 16b SGB 2 
11 
Leistungen zur  
Eingliederung  
von Selbstständigen 
Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung 
von Sachgütern, die für die Aufnahme  
oder Ausübung einer selbstständigen,  
hauptberuflichen, wirtschaftlich tragfähigen 
Tätigkeit notwendig und angemessen sind 
--- 5 TN § 16c SGB 2 
12 Einstiegsgeld 
Einstiegsgeld kann als Lohnkostenzuschuss 
bei Aufnahme einer mindestens sechs- 
monatigen sozialversicherungspflichtigen  
Beschäftigung zur Überwindung  
der Hilfebedürftigkeit erbracht werden 
--- 206 TN § 16b SGB 2 
13 Eingliederungs- 
zuschuss 
Arbeitgebende können zur  
Eingliederung von Arbeitnehmern,  
deren Vermittlung wegen in ihrer Person  
liegender Gründe erschwert ist,  
einen Zuschuss bis zu 50 Prozent  
des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts 
zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten 
--- 81  
Förderungen § 88 SGB 3 
14 
Eingliederungs- 
zuschuss  
für Menschen  
mit Behinderungen  
und schwerbehinderte 
Menschen 
Arbeitgebende können zur Eingliederung  
von Menschen mit Schwerbehinderung  
einen Eingliederungszuschuss bis zu 70 Pro-
zent des zu berücksichtigenden Arbeits- 
entgelts (jährliche Minderung um 10 Prozent, 
mind. 30 Prozent) erhalten 
--- 2 - 5 TN § 90 SGB 3 
15 
Eingliederungs- 
zuschuss  
für besonders  
betroffene Menschen  
mit Schwerbehinderung 
Arbeitgebende können zur Eingliederung  
von besonders betroffenen Menschen mit 
Schwerbehinderung einen Eingliederungs- 
zuschuss bis zu 70 Prozent des zu berück-
sichtigenden Arbeitsentgelts (nach Ablauf von 
24 Monaten mit jährlicher Minderung um 10 
Prozent, jedoch mind. 30 Prozent) erhalten 
--- 2 - 5 TN § 90 SGB 3 
16 
Probebeschäftigung  
für Menschen  
mit Behinderungen 
sowie schwer- 
behinderte und gleich-
gestellte Menschen 
Erstattung der Kosten für eine befristete  
Probebeschäftigung von Menschen mit 
(Schwer-)Behinderung und ihnen gleich- 
gestellter Menschen an Arbeitgebende,  
sofern die Teilhabe am Arbeitsleben  
verbessert wird oder vollständig und  
dauerhaft zu erreichen ist 
--- 20 TN § 46 SGB 3 
Tabelle 14: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2026  zur beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entschei-
dung; Quelle: Eigene Darstellung

42 
 
3.1.3 Drittmittelfinanzierte Angebote der Agentur für Arbeit  
Ein besonderes Augenmerk liegt auf Angeboten, die das Ziel des erfolgreichen Absolvie-
rens einer abschlussorientierten Umschulung oder Qualifizierung verfolgen. Die Förderun-
gen der beruflichen Weiterbildung erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration 
in den ersten Arbeitsmarkt erheblich und wirken dem droh enden Fachkräftemangel ent-
gegen. Im Jahr 2026 sind rund 240 Förderungen der beruflichen Weiterbildung (Paragraf 
16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf 81 SGB 3) geplant. 
Hierzu zählen: 
• abschlussorientierte betriebliche Umschulungen 
• abschlussorientierte überbetriebliche Umschulungen 
• umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) 
• Teilqualifizierungen 
• Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung und auf den Hauptschulabschluss/ 
Schulabschluss Plus  
• Erwerb von Grundkompetenzen 
• Einzelqualifizierungen 
• Qualifizierungen im Job (§ 82 SGB 3) 
 
Des Weiteren sind rund 25 Förderungen der beruflichen Aus - und Weiterbildung, ein-
schließlich Berufsvorbereitung, sowie der wegen der Behinderung erforderlichen Grund-
ausbildung von Menschen mit Behinderungen / Rehabilitandinnen und Rehabilitanden 
(Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf 117 SGB 3) geplant.  
Hierzu zählen: 
• abschlussorientierte Umschulungen (unter anderem im Berufsförderwerk) 
• berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für psychisch Erkrankte 
• Arbeitserprobung im Berufsförderwerk 
• Rehabilitations-Vorbereitungstraining (RVT) 
 
Hinweise: 
➢ Seit dem 01.01.2025 werden Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vier-
ten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB 3 nicht mehr durch die Jobcenter auf 
Grundlage des SGB 2 erbracht. Stattdessen werden die erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten durch die Agentur für Arbeit gefördert. 
➢ Zum 01.01.2025 ist die Zuständigkeit für die Förderentscheidung und die Finanzierung 
für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von erwerbsfähigen Leistungsberechtig-
ten im SGB 2, bei denen die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitations-
träger ist, von den Jobcentern auf die Agentur für Arbeit vollständig übergegangen.  
 
3.1.4 Weitere drittmittelfinanzierte Angebote  
Drittmittelfinanzierte Angebote zur Sprachförderung sind ein integraler Bestandteil der Un-
terstützungsleistungen zur beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung. 
Hierzu zählen: 
• Integrationskurse 
• Berufssprachkurse 
• weitere Sprachkurse

43 
 
Integrationskurse 
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen der deut-
schen Sprache für den Alltag (600 Unterricht seinheiten (UE), zuzüglich 300 UE zur Wie-
derholung) und einem Orientierungskurs (100 U E), der über das Leben in Deutschland, 
die Kultur, die Rechtsordnung und die jüngere Geschichte des Landes informiert.  
Zu den speziellen Integrationskursen zählen: 
• Alphabetisierungskurse (900 UE, zuzüglich 300 UE zur Wiederholung) 
• Integrationskurse für Jugendliche (1.000 UE)   
• Integrationskurse für Frauen (Sprachkurs: 900 UE, Orientierungskurs: 100 UE) 
• Elternkurse (bis zu 1.000 UE) 
• Intensivkurse (Sprachkurs: 400 UE, Orientierungskurs: 100 UE) 
 
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ge-
fördert. In Münster sind derzeit 5 Integrationskursträger vom BAMF zugelassen. 
Zugewanderte Menschen können zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet 
werden. 
 
Berufssprachkurse 
Berufssprachkurse werden über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemäß Pa-
ragraf 45a AufenthaltG gefördert. Sie bauen unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen 
Integrationskursen auf und bereiten Menschen mit Migrationsvorgeschichte auf die Ar-
beitswelt in Deutschland vor.  
Die Grundstruktur der Berufssprachkurse bildet der Basiskurs. Nach dem Gemeinsamen 
Europäischen Referenzrahmen (GER) werden drei Arten von Basiskursen unterschieden: 
B1 auf B2, B2 auf C1 und C1 auf C2. Der Basiskurs hat das Ziel, das Sprachniveau der 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu verbessern. Das Erreichen berufsbezogener 
Deutschkenntnisse steht im Vordergrund.  
Zu den Spezialkursen zählen: 
• Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen 
und Gesundheitsfachberufen befinden 
• Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich Ge-
werbetechnik und Einzelhandel 
• Kurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 für Teilnehmende aus dem Integrations-
kurs, die das Niveau B1 nicht erreicht haben 
 
Weitere Sprachkurse 
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, oftmals 
niederschwellig angesetzte Sprachkurse angeboten, zum Teil mit paralleler Kinderbetreu-
ung.  
 
3.2. Angebote zur Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungs-
aufnahme  
Arbeitsmarktpolitische Angebote zur Unterstützung der Stellensucharbeit und Beschäfti-
gungsaufnahme dienen dem Ziel, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kurz- bis mit-
telfristig in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine Ausbil-
dung zu integrieren.

44 
 
3.2.1  Bundesmittelfinanzierte Angebote (Eingliederungsbudget des Jobcenters) 
Zur Unterstützung der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme werden unter an-
derem betriebliche Erprobungen und Angebote zur Unterstützung bei der Aufnahme einer 
dualen Ausbildung bereitgestellt. Insgesamt sollen im Jahr 2026 rund 500 erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten durch eine entsprechende Fördermaßnahme bei der Stellensuch-
arbeit und Beschäftigungsaufnahme unterstützt werden. Zudem sollen rund 700 erwerbs-
fähige Leistungsberechtigte eine Förderung aus dem vom Vermittlungsbudget zur Anbah-
nung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten (siehe 
Tabelle 15). 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förder- 
umfang 
Förder- 
instrument 
1 
Maßnahme bei  
einem Arbeitgeber 
(MAG) 
Betriebliche Maßnahme  
bei einem Arbeitgebenden 
zur Anbahnung einer Arbeitsaufnahme 
Angebot  
für einzelne  
Personen 
198 TN § 45 SGB 3 
2 
Berufsausbildung  
in einer  
außerbetrieblichen  
Einrichtung (BaE) 
 
- kooperatives Modell - 
Duale Ausbildung mit Vergütung in einem 
staatlich anerkannten Ausbildungsberuf,  
fachtheoretische Unterweisung bei einem  
Bildungsträger, fachpraktische Unterweisung  
in einem Kooperationsbetrieb, Stützunterricht, 
sozialpädagogische Begleitung 
Gruppen- 
angebot 10 TN § 76 SGB 3 
3 
Berufsausbildung  
in einer  
außerbetrieblichen  
Einrichtung (BaE) 
 
- integratives Modell - 
Duale Ausbildung mit Vergütung in einem 
staatlich anerkannten Ausbildungsberuf,  
fachtheoretische und fachpraktische Unter-
weisung bei einem Bildungsträger, betriebli-
che Ausbildungsphasen von i.d.R. mindes-
tens 40 Arbeitstagen je Ausbildungsjahr, Stüt-
zunterricht, sozialpädagogische Begleitung 
Gruppen- 
angebot 3 TN § 76 SGB 3 
4 Einstiegsqualifizierung 
(EQ) 
Betriebliches Langzeitpraktikum mit  
Vergütung in einem staatlich anerkannten 
Ausbildungsberuf mit Option auf  
Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis  
nach Beendigung der Einstiegsqualifizierung 
 
Optional:  
Besuch der Berufsschule  
(bei Minderjährigen zwingend zur Erfüllung 
der Berufsschulpflicht an zwei Tagen  
pro Woche notwendig) 
Angebot 
für einzelne  
Personen 
12 TN § 54a SGB 3 
5 Bewerbungscenter Bewerbungstraining  
und Nutzung der Infrastruktur 
Einzelcoaching  
und  
Kleingruppen- 
angebot 
264 TN 
§ 45 Abs. 1 
S.1 Nr. 1 u. 2 
SGB 3 
6 Fokus Vermittlung 
Individuelles Coaching zur Unterstützung bei 
der Suche nach einer leistungsgerechten Be-
schäftigung, Bewerbungstraining, proaktive 
Arbeitgeberansprache, Arbeitserprobungen, 
Erarbeitung von Anschlussperspektiven 
Einzelcoaching 30 TN § 45 SGB 3 
 Vermittlungsbudget 
Förderung zur Anbahnung oder Aufnahme  
einer sozialversicherungspflichtigen  
Beschäftigung (z.B. Übernahme von  
Bewerbungskosten und Übernahme von 
Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen) 
Einzelfall- 
förderung 
700  
Förderfälle § 44 SGB 3 
Tabelle 15: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2026 zur Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäf-
tigungsaufnahme; Quelle: Eigene Aufstellung

45 
 
3.2.2 Drittmittelfinanzierte Angebote 
Die drittmittelfinanzierten Angebote zur Unterstützung der Stellensucharbeit und Be-
schäftigungsaufnahme dienen dem Ziel, die Bürgergeldbeziehenden auf die Aufnahme 
einer betrieblichen Ausbildung vorzubereiten.   
Hierzu zählen die Angebote 
• Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen (TEP) 
• Ausbildungswege NRW 
• Juventus: Mobilität stärken - für ein soziales Europa 
 
Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen (TEP) 
Das Angebot „TEP“ wird aus Mitteln des Landes Nordrhein -Westfalen und der Europäi-
schen Union gefördert.  
Das Angebot richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Familienverantwor-
tung (Kindererziehung und Pflege). Im Rahmen eines berufsvorbereitenden Einzel-
coachings werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Familienverantwortung 
bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz unterstützt. Zudem werden die 
Bürgergeldbeziehenden bei der Aufnahme eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses 
durch ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Einzelcoaching stabilisiert.  
 
Ausbildungswege NRW 
Das Angebot „Ausbildungswege NRW“ wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen 
und der Europäischen Union gefördert.  
Das Angebot richtet sich an ausbildungsreife junge Menschen (im SGB 2 - Bezug), die auf 
der Suche nach einer betrieblichen Ausbildung sind. Im Rahmen eines berufsvorbereiten-
den Einzelcoachings werden die jungen Menschen im Bewerbungsprozess unterstützt 
und während praktischer Erprobungen in Betrieben begleitet. Die Vermittlung in vorhan-
dene oder zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze ist vorrangig. Gleichwohl ist bedarfs-
weise eine Vermittlung eines trägergestützten Ausbildungsplatzes, inklusive 11-monatiger 
sozialpädagogischer Begleitung und Stützunterricht während der Ausbildung, möglich.  
Arbeitgebende erhalten monatliche Zuschüsse für zusätzliche Ausbildungsplätze (maxi-
mal 24 Monate) und trägergestützte Ausbildungsplätze (maximal 11 Monate).  
 
Juventus: Mobilität stärken - für ein soziales Europa 
Das Angebot „Juventus: Mobilität stärken - für ein soziales Europa“ wird aus Mitteln des 
Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union gefördert.  
Das Angebot richtet sich an benachteiligte junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren 
(im SGB 2 - Bezug), deren Zugang zum Arbeits - oder Ausbildungsmarkt aus mehreren 
individuellen und/oder strukturellen Gründen besonders erschwert ist (zum Beispiel Schul-
abbrecher*innen, Ausbildungsabbrecher*innen, Langzeitarbeitslose etc.). Durch mehrmo-
natige betriebliche Praktika im europäischen Ausland können die arbeitslosen bezie-
hungsweise arbeitsuchenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Lern-)Erfahrungen 
in anderen Ländern sammeln und ihre Chancen auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt 
verbessern. Das Angebot fördert die Beschäftigungsfähigkeit und die Entwicklung berufli-
cher Perspektiven der Teilnehmenden, mit dem Ziel der nachhaltigen Integration in den 
inländischen Arbeits- oder Ausbildungsmarkt.

46 
 
3.3 Angebote zur Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten 
Anliegen 
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an An-
geboten zur Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit vielfältigen und 
komplexen Problemlagen. Im Rahmen der nachfolgend genannten Angebote erhalten 
diese Hilfestellungen bei der Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen. 
 
3.3.1 Bundesmittelfinanzierte Angebote (Eingliederungsbudget des Jobcenters) 
Zur Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen wird eine Viel-
zahl und Vielfalt von individuellen und zielgruppenspezifischen Förderangeboten bereit-
gestellt, die sich durch eine intensive beraterische Unterstützung auszeichnen. Insgesamt 
sind im Jahr 2026 rund 400 Förderungen geplant (siehe Tabelle 16). 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förder- 
umfang 
Förder- 
instrument 
1 
Ganzheitliche  
Betreuung  
zum Aufbau  
der Beschäftigungs- 
fähigkeit 
Modul 1: 
 
Individuelle Aktivierung der Teilnehmenden 
zur Mitwirkung in der Fallsteuerung,  
sozialintegrative Hilfen, Berufswegplanung, 
aufsuchende Sozialarbeit 
Einzelcoaching 128 TN § 16k SGB 2 
Modul 2: 
 
Individuelle Unterstützung der  
Teilnehmenden bei der Umsetzung  
der Hilfeplanung, sozialintegrative Hilfen,  
aufsuchende Sozialarbeit 
2 Clearingstelle U25 Plus 
Modul 1: 
 
Individuelles Coaching mit aufsuchender  
Sozialarbeit von Jugendlichen, die den  
Kontakt zum Jobcenter (fast) verloren haben 
Einzelcoaching 
26 TN 
§ 16h SGB 2 
Modul 2: 
 
Individuelles Coaching mit aufsuchender  
Sozialarbeit von Jugendlichen zur  
Stabilisierung der Lebenssituation 
13 TN 
Modul 3: 
 
Entwicklung persönlicher und beruflicher  
Perspektiven, praktische Erprobung durch  
Mitarbeit in sinnstiftenden Projekten,  
aufsuchende Sozialarbeit 
Gruppen- 
angebot 8 – 10 TN 
3 Arbeitsgelegenheiten 
Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt  
durch zusätzliche, im öffentlichen Interesse 
liegende, wettbewerbsneutrale Arbeiten  
in verschiedenen Arbeitsfeldern 
Einzel- 
angebot 
180 
Förderfälle  
im Bestand 
§ 16d SGB 2 
4 Landwerkerei 
Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt 
durch sinnstiftende Tätigkeiten (z.B. Unter-
stützung bei Grünflächenarbeiten) 
Einzel-/ 
Gruppen- 
angebot 
12 TN § 16f SGB 2 
5 Tagelöhner 
Sporadische Ausübung  
praktischer Tätigkeiten  
(z. B. Pflege von Parks und Grünflächen),  
Tages- und Selbststruktur 
Einzel-/ 
Gruppen- 
angebot 
7 TN § 16f SGB 2 
6 Ideenwettbewerb 
Projekt zur Fokussierung der Beruflichkeit 
während der Nichtaktivierungsphase von  
Erziehenden 
Einzel-/ 
Gruppen- 
angebot 
20 Plätze § 16f SGB 2 
Tabelle 16: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2026 zur Unterstützung bei der Bewältigung von                          
lebensweltorientierten Anliegen; Quelle: Eigene Aufstellung

47 
 
Das Projekt „Landwerkerei“ (siehe Nummer 4 in Tabelle 16) wird detaillierter in der An-
lage 9 vorgestellt. 
 
3.3.2 Drittmittelfinanzierte Angebote 
Die drittmittelfinanzierten Angebote sind ein integraler Bestandteil der Unterstützungs-
leistungen zur Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen.  
Hierzu zählen:  
• kommunale Eingliederungsleistungen (Paragraf 16a SGB 2) 
• MAMBA 4U 
• Teamwork für Gesundheit und Arbeit22 
 
Kommunale Eingliederungsleistungen (Paragraf 16a SGB 2) 
Die kommunalen Eingliederungsleistungen werden von verschiedenen Institutionen im 
Hilfenetzwerk erbracht. Die Koordination der beteiligten Kooperationspartner/innen obliegt 
den jeweils zuständigen Fachämtern der Stadt Münster. 
Die kommunalen Eingliederungsleistungen stehen nicht in Konkurrenz zu anderen Ein-
gliederungsleistungen und können zeitgleich mit anderen arbeitsmarktpolitischen Ange-
boten in Anspruch genommen werden.   
Im Rahmen der kommunalen Eingliederungsleistungen sollen die erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten bei der Bearbeitung von Problemlagen unterstützt werden, die der Auf-
nahme von Erwerbsarbeit entgegenstehen.  
Zu den kommunalen Eingliederungsleistungen zählen: 
1. die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die 
häusliche Pflege von Angehörigen, 
2. die Schuldnerberatung, 
3. die psychosoziale Betreuung, 
4. die Suchtberatung.  
 
MAMBA 4U 
Das Projekt „MAMBA 4U“23 wird im Rahmen des Programms „WIR – Netzwerke integrie-
ren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit 
und Soziales und die Europäische Union durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF 
Plus) gefördert. Ziel des Projekts ist die nachhaltige Verbesserung von Arbeitsmarktchan-
cen und die dauerhafte Sicherung der aufenthaltsrechtlichen Situation. 
Zur Zielgruppe gehören geflüchtete Personen ab 15 Jahren 
• mit Aufenthaltserlaubnis, 
• mit Aufenthaltsgestattung, 
• mit Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen.  
 
22 Auf die Eigenschreibweise des Programms, „Teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“ wird hier aus Gründen der Barriere-
freiheit verzichtet. 
23 Der Name steht für „Münsters Aktionsprogramm für Migrant*innen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in 
Münster und im Münsterland“. Das Jobcenter der Stadt Münster wirkt von Anbeginn an, das heißt seit 2018, im Projekt 
mit. In der aktuellen Projektphase ab 2023 unter dem Namen MAMBA4U ist das Jobcenter strategischer Netzwerkpartner.

48 
 
Das Projekt bietet eine umfassende aufenthaltsrechtliche Beratung für Menschen in Dul-
dung und Gestattung – insbesondere mit Blick auf eine geplante Arbeits - oder Ausbil-
dungsaufnahme beziehungsweise einen Schulbesuch. Das Angebot umfasst Beratung zu 
Aufenthaltsstatus, Arbeitsmöglichkeiten und spezifischen Fragen, die sich aus der indivi-
duellen Situation ergeben  sowie Unterstützung bei der Integration in Arbeit und Ausbil-
dung. Darüber hinaus richtet sich „MAMBA 4U“ auch an Arbeitgebende, die bei der Ein-
stellung von Geflüchteten Rückfragen haben.  
Operative und strategische Partner*innen (Teilvorhabenpartner*innen) im Projekt sind: 
• die Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH (Geba) - Projektleitung 
• die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA ) 
• das Jugendausbildungszentrum (JAZ) der Caritas 
• die Kreishandwerkerschaft Münster  
• das Jobcenter der Stadt Münster 
Kooperationspartner*innen sind: 
• das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Münster 
• das Sozialamt der Stadt Münster 
• das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster 
• die Agentur für Arbeit Ahlen Münster 
• die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen 
• die Handwerkskammer Münster 
• die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 
 
Teamwork für Gesundheit und Arbeit 
Das Programm „Teamwork für Gesundheit und Arbeit“ wird aus Mitteln der gesetzlichen 
Krankenkasse nach Paragraf 20a SGB 5 gefördert.  
Im Programm kooperieren gesetzliche Krankenkassen und Jobcenter  beziehungsweise 
Agenturen für Arbeit, um die Gesundheit arbeitsloser Menschen zu erhalten und zu stär-
ken, ihre Lebensqualität zu verbessern und gleichzeitig den Wiedereinstieg in den Arbeits-
markt zu erleichtern. 
Die arbeitslosen Menschen werden in Beratungsgesprächen von Mitarbeitenden der Job-
center beziehungsweise Agenturen für Arbeit motiviert, auf freiwilliger Basis an speziell für 
sie ausgerichteten Angeboten der Gesundheitsförderung und Prävention der gesetzlichen 
Krankenkassen teilzunehmen. Je nach individuellem Bedarf stehen dabei unter anderem 
Themen wie psychische Gesundheit, gesunde Ernährung und Bewegung im Vordergrund.  
Bildungsträger können sich an der Umsetzung des Programms „Teamwork für Gesundheit 
und Arbeit“ beteiligen, indem sie selbst zum Akteur werden und Gesundheitsangebote 
durch eigene qualifizierte Mitarbeitende anbieten oder ihre Räumlichkeiten als Veranstal-
tungsort für die Durchführung von Präventionskursen für ihre Teilne hmenden zur Verfü-
gung stellen.

49 
 
3.4 Erfolgte und geplante Ausschreibungen 2026 
Die folgenden der in den Übersichten aufgeführten  Fördermaßnahmen sollen im Jahr 
2026 durch das Jobcenter der Stadt Münster öffentlich ausgeschrieben und vergeben wer-
den beziehungsweise befinden sich bereits im Vergabeprozess:  
• Clearingstelle u25 (geplanter Start im Februar 2026) – siehe Anlage 10 
• Ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching (Start geplant im April 2026) -– 
siehe Anlage 11 
• Orientierungswerkstatt (geplanter Start im Mai 2026) – siehe Anlage 12 
• Fokus Vermittlung (geplanter Start im Juni 2026) – siehe Anlage 13 
• Horizont (geplanter Start im Juni 2026) – siehe Anlage 14 
• Assistierte Ausbildung (geplanter Start im August 2026) - siehe Anlage 15 
• Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) – kooperatives und 
integratives Modell (geplanter Start im August 2026) - siehe Anlage 16 
 
Die Finanzierung erfolgt jeweils über den Eingliederungstitel des Jobcenters und damit 
aus Bundesmitteln. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet.

50 
 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik 
Begriff Definition 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung 
zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (zum Beispiel Um-
schulung). 
Aktivierungsquote der Lang-
zeitleistungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in ei-
ner Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im Berichtsmonat 
(Zähler) und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden ge-
samt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des 
Jobcenters wird die Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbe-
ziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, 
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und 
sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeits-
los gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum 
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen 
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstäti-
gen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Fami-
lienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als 
Arbeitnehmende*r suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der 
des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeits-
losen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Be-
schäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine 
Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder 
sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- 
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaf-
ten. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großel-
tern/Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich diffe-
renzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. 
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des voran-
gegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten sta-
tistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Alters-
grenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfe-
bedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD 
haben.

51 
 
Begriff Definition 
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, 
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständi-
gen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat 
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem 
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Mona-
ten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (ent-
sprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Be-
richtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichts-
monat. 
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Er-
werbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosen-
quote jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entspre-
chend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Ziel-
vereinbarung). 
Kontinuierliche Beschäftigung 
nach Integration 
Eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich, 
wenn die betreffende Person an jedem der sechs 
auf die Integration folgenden Monatsstichtage sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigt ist. 
Kontinuierliche Beschäfti-
gungsquote (K2E3) 
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Integrationen in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergange-
nen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen 
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergan-
genen zwölf Monaten (Nenner). 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grund-
sicherung für Arbeitsuchende (SGB 2) haben. Leistungsbe-
rechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Be-
rechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten. 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unter-
kunft betreffen (zum Beispiel Kaltmiete, Neben- und Heizkos-
ten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (zum Bei-
spiel Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbe-
darfe (zum Beispiel Alleinerziehung, Schwangerschaft und Ge-
burt).

52 
 
Begriff Definition 
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um 
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. 
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungs-
beziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewie-
sen.  
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst 
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder 
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindes-
tens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des 
allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozial-
geld. 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensge-
meinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leis-
tungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu ge-
hören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), 
Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Un-
terkunft und Heizung. 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverlet-
zungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag 
(Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum 
Stichtag (Nenner).  
Veränderungsrate des Be-
stands der Langzeitleistungs-
beziehenden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungs-bezieher*innen 
im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleis-
tungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). 
In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verände-
rungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (ent-
sprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung).

53 
 
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster 
  
Abbildung 15: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster; eigene Darstellung

54 
 
Anlage 2: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
  
gesamt  gesamt  gesamt  Frauen  Frauen  Frauen  Männer  Männer  Männer  
gesamt  
Ausländer 
*innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer- 
innen Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete 
ELB 13.635 5.911 3.636 6.938 3.298 2.024 6.679 2.613 1.612 
unter 25 Jahren 2.702 1.262 943 1.334 610 449 1.368 652 494 
25-49 Jahre 7.322 3.317 1.999 3.846 1.940 1.158 3.476 1.377 841 
50 Jahre und älter  3.611 1.332 694 1.758 748 417 1.853 584 277 
   davon  
   Alleinerziehende 1.685 855 489 1.593 813 470 92 42 19 
   unter 25 Jahren 99 33 20 98 32 19 * * * 
   25-49 Jahre 1.426 733 422 1.366 707 408 60 26 14 
   50 Jahre und älter  160 89 47 129 74 43 31 15 4 
   
   Schwerbehinderte 999 267 123 455 130 59 544 137 64 
   unter 25 Jahren 67 20 17 31 11 10 36 9 7 
   25-49 Jahre 433 116 63 198 55 25 235 61 38 
   50 Jahre und älter  499 131 43 226 64 24 273 67 19 
           
Erwerbstätige  3.518 1.639 936 1.786 797 419 1.732 842 517 
   unter 25 Jahren 709 329 227 316 129 84 393 200 143 
   25-49 Jahre 1.882 963 549 959 462 237 923 501 312 
   50 Jahre und älter  927 347 160 511 206 98 416 141 62 
Tabelle 17: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juni 2025

55 
 
Anlage 3: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
  
gesamt  gesamt gesamt Frauen  Frauen Frauen Männer Männer Männer 
gesamt  
Ausländer 
*innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer 
*innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer 
*innen Geflüchtete 
LZB 9.290 4.023 2.438 5.022 2.440 1.505 4.268 1.583 933 
unter 25 Jahren 1.354 644 480 695 330 247 659 314 233 
25-49 Jahre 4.929 2.277 1.387 2.821 1.470 903 2.108 807 484 
50 Jahre und älter  3.007 1.102 571 1.506 640 355 1.501 462 216 
davon  
   Alleinerziehende 1.369 698 408 1.301 671 397 68 27 11 
   unter 25 Jahren 65 22 14 64 21 13 * * * 
   25-49 Jahre 1.167 597 352 1.124 584 345 42 13 7 
   50 Jahre und älter  137 79 42 113 66 39 24 13 3 
   
   Schwerbehinderte 786 205 95 362 99 46 424 106 49 
   unter 25 Jahren 31 10 9 14 6 6 17 4 3 
   25-49 Jahre 330 88 51 154 42 21 176 46 30 
   50 Jahre und älter  425 107 35 194 51 19 231 56 16 
           
Erwerbstätige  2.592 1.212 707 1.397 646 357 1.195 566 350 
   unter 25 Jahren 453 217 156 210 94 64 243 123 92 
   25-49 Jahre 1.342 699 415 739 372 207 603 327 208 
   50 Jahre und älter  797 296 136 448 180 86 349 116 50 
Tabelle 18: Langzeitleistungsbeziehende im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juni 2025

56 
 
Anlage 4: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationshintergrund und weiteren Merkmalen 
  
ELB  
gesamt 
ohne 
Migrations-
hinter-
grund 
Mit 
Migrations- 
hintergrund 
Mit  
Migrations- 
hintergrund 
Mit  
Migrations- 
hintergrund 
Mit  
Migrations- 
hintergrund 
Mit  
Migrations- 
hintergrund 
Mit  
Migrations- 
hintergrund 
Mit  
Migrations- 
hintergrund 
Mit  
Migrations- 
hintergrund 
gesamt 
Mit eigener 
Migrations- 
erfahrung 
Mit eigener  
Migrations- 
erfahrung 
Mit eigener 
Migrations- 
erfahrung 
Ohne eigene 
Migrations- 
erfahrung 
Ohne eigene 
Migrations- 
erfahrung 
Ohne eigene 
Migrations- 
erfahrung Mit Migrations- 
hintergrund  
ohne nähere 
Angabe gesamt Ausländer 
*innen Deutsche gesamt Ausländer 
*innen Deutsche 
ELB gesamt 13.635 4.769 8.866 6.623 5.433 1.185 1.992 536 1.454 251 
Männer 6.697 2.543 4.154 3.100 2.429 669 943 240 703 111 
Frauen 6.938 2.225 4.713 3.524 3.003 516 1.049 296 751 140 
15 - 24 Jahre 2.702 774 1.928 1.254 1.134 119 601 143 458 73 
25 - 54 Jahre 8.400 2.886 5.514 4.249 3.484 760 1.119 389 774 146 
55 Jahre und älter 2.533 1.108 1.425 1.121 814 307 273 51 222 32 
Erwerbstätige 3.518 1.087 2.708 2.053 1.716 334 577 160 415 79 
Langzeitleistungsbeziehende 9.290 3.320 5.970 4.504 3.726 774 1.291 324 965 175 
 
Deutsche mit Migrationshintergrund, aber ohne eigene Migrationserfahrung = mit mindestens einem zugewanderten Elternteil 
 
Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn 
1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder  
2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach  
   1949 erfolgte oder 
3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine  
     Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. 
 
Tabelle 19: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Migrationshintergrund und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2025 (hochgerechnete Werte anhand einer freiwilligen Befragung)

57 
 
Anlage 5: Reform des SGB 2 
  
Gemäß Regierungsentwurf zum 13. SGB 2 Änderungsgesetz sollen zum 01.07.2026 die 
folgenden Änderungen in Kraft treten (Stand Dezember 2025): 
Bedarfsdeckende Erwerbsarbeit einfordern ( Paragraf 2 und Paragraf 10 Absatz 2 
Nummer 5 SGB 2) 
Es wird deutlicher klargestellt, dass dem Grundsatz des Forderns zufolge erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Um-
fang bis zur vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen. Insbesondere 
alleinstehende Leistungsberechtigte sind demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit 
verpflichtet, soweit dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und indivi-
duell zumutbar ist. Zur Vermeidung langfristiger Hilfebedürftigkeit von Selbständigen wird 
klargestellt, dass in der Regel nach einem Jahr im Leistungsbezug zu prüfen ist, ob ein 
Verweis auf eine andere Tätigkeit zumutbar ist. 
Vorrang der Vermittlung verstärken (Paragraf 3a SGB 2) 
Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit wird durch eine ausdrückliche 
Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt. Das Ziel der nachhaltigen und dauer-
haften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibt uneinge-
schränkt erhalten. Dies gilt insbesondere für Menschen unter 30 Jahre.  
Erziehende frühzeitig aktivieren (Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB 2) 
Der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teil-
nahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder Sprachkurs unter der Voraussetzung ei-
ner vorhandenen Betreuungsmöglichkeit in der Regel zumutbar ist, wird auf die Vollen-
dung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt. 
Stärkung der Bedeutung von Gesundheitsaspekten (Paragraf 14 SGB II) 
In der Beratung wird die Bedeutung von Gesundheitsaspekten für eine dauerhafte Einglie-
derung in den Arbeitsmarkt gestärkt. Eine ganzheitliche, präventive Eingliederungsstrate-
gie wird somit unterstützt. 
Weiterentwicklung Kooperationsplan, persönliches Angebot (Paragraf 15 SGB 2) 
Der Kooperationsplan wird durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Bera-
tung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt. Er dokumentiert damit noch trans-
parenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte und wird in sei-
ner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt. Die Jobcenter beraten 
kontinuierlich alle Leistungsberechtigten im weiteren Verlauf ihres Leistungsbezugs, be-
gleiten und überprüfen die schrittweise Umsetzung des Kooperationsplans und aktualisie-
ren die darin enthaltenen Angebote nach Bedarf nach dem unveränderten Paragraf 15 
Absatz 3 Satz 2 SGB 2. 
Stärkung der Verbindlichkeit (Paragrafen 15, 15a SGB 2) 
Sobald Leistungsbeziehende eine Einladung zu einem Gespräch ohne wichtigen Grund 
nicht wahrnehmen, können sie künftig ab diesem Zeitpunkt per Verwaltungsakt unmittel-
bar zur Mitwirkung verpflichtet werden. Das erste Gespräch zur Erstellung der Potenzial-
analyse und des Kooperationsplans wird persönlich im Jobcenter geführt. Wenn Leis-
tungsbeziehende Schritte, die aus dem Kooperationsplan folgen, nicht erbringen, werden

58 
 
sie mit Verwaltungsakten zur Mitwirkung verpflichtet. Dabei wird die Zusammenarbeit zwi-
schen Leistungsbeziehenden und Jobcentern weiterhin möglichst unbürokratisch gestal-
tet: Wer sich anstrengt und mitwirkt, wird nicht per Verwaltungsakt verpflichtet. Damit die 
Jobcenter schneller, verbindlicher und unbürokratischer handeln können, wird das 
Schlichtungsverfahren abgeschafft. 
Zugang zur Beschäftigungsförderung erleichtern (Paragraf 16e SGB 2) 
Mit der Neuregelung wird der Zugang zur Förderung “Eingliederung von Langzeitleistungs-
beziehenden“ nach § 16e SGB II erleichtert, um mehr Menschen mit besonderem Unter-
stützungsbedarf eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Zugleich bewirkt der 
Wegfall der Berechnung der Arbeitslosigkeit eine Verwaltungsvereinfachung, da er die 
Prüfung der Fördervoraussetzungen wesentlich erleichtert. Zudem werden die geförderten 
Beschäftigten zukünftig in den Schutz der Arbeitslosenversicherung einbezogen. 
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (Paragraf 16h SGB 2) 
Um eventuell bestehende Unsicherheiten in der Praxis zu vermeiden, wird eine redaktio-
nelle Bereinigung und Aufhebung von Doppelungen vorgenommen. Das stärkt die Förde-
rung schwer zu erreichender junger Menschen und zahlt somit langfristig darauf ein, dass 
jeder junge Mensch eine Berufsausbildung machen kann. 
Betreuung und Förderung junger Menschen im SGB 3 
Zur Verbreiterung des Förderspektrums werden Leistungen des SGB II, die sich bei der 
Integration junger Menschen mit einer Vielzahl an Unterstützungsbedarfen bewährt ha-
ben, auch im System des SGB III eingeführt und spezifisch an dieses angepasst. Die Aus-
richtung der Beratung wird geöffnet; sie soll ganzheitlicher und dadurch im Ergebnis nach-
haltiger erfolgen. Es wird ein Fokus auf die Zusammenarbeit zwischen Agenturen für Ar-
beit, Jobcentern und Trägern der Jugendhilfe in Jugendberufsagenturen sowie die Koor-
dinierung von diesbezüglichen Aufgaben gelegt. Das IT-System YouConnect wird von der 
Bundesagentur für Arbeit kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Förderung von Unter-
kunftskosten bei Berufsorientierungspraktika bei erforderlicher auswärtiger Unterbringung 
wird auf bis zu 60 Euro pro Tag, jedoch maximal 420 Euro im Kalendermonat erhöht.  
Stärkung der Mitwirkungspflichten im SGB 2 (Paragrafen 7b, 31 - 32a SGB 2) 
Minderungshöhe und Minderungsdauern werden erhöht und vereinheitlicht. Die soge-
nannte Arbeitsverweigerer-Regelung wird wirkungsvoller und praxistauglicher ausgestal-
tet. Zudem wird eine wirksame Regelung für den Umgang mit sogenannten Terminverwei-
gerern geschaffen. Zugleich werden die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen 
für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt. 
Abschaffung der Karenzzeit Vermögen und Neuregelung des Schonvermögens  
(Paragraf 12 SGB 2) 
Die Karenzzeit beim Schonvermögen wird gestrichen. Die Höhe des Schonvermögens 
wird nach Altersstufen gestaffelt. 
Deckelung der Aufwendungen für Unterkunft auch in der Karenzzeit, Berücksichti-
gung der Mietpreisbremse (Paragraf 22 SGB 2) 
Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft werden begrenzt. Bei unver-
hältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft besteht die Pflicht der Leistungsbe-
ziehenden zu einer Kostensenkung, auch in der Karenzzeit.

59 
 
Stärkung der Mitwirkungspflichten bei der endgültigen Leistungsfestsetzung  
(Paragraf 41a SGB 2) 
Die Möglichkeit zur Vorlage von Unterlagen bei vorläufiger Leistungsbewilligung wird auf 
das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren begrenzt. 
Bekämpfung von Schwarzarbeit und Unterschreitung des gesetzlichen Mindest-
lohns (Paragraf 64 SGB 2)  
Die Jobcenter werden verpflichtet, Anhaltspunkte für vorsätzliche Schwarzarbeit oder die 
Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns an die zuständigen Behörden der Zollver-
waltung zu melden. 
Arbeitgeberhaftung (Paragraf 62a SGB 2) 
Arbeitgeber, die eine geringfügige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht 
oder nicht vollständig oder zum Schein sozialversicherungsrechtlich anmelden, haften für 
etwaige dadurch zu Unrecht bezogene Leistungen des Beschäftigten. 
Gesetzliche Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers (Paragraf 44f 
SGB 2) 
Der Passiv-Aktiv-Transfer wird gesetzlich verankert und auf weitere Instrumente ausge-
weitet.  
Einführung einer Digitalisierungsnorm (Paragraf 50b SGB 2) 
Die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik werden auf Modernisierung so-
wie eine effiziente Abwicklung von Verwaltungsabläufen ausgerichtet: Verwaltungsabläufe 
werden Ende-zu-Ende digitalisiert und automatisiert. Die Pilotierung neuer Technol ogien 
wird unterstützt.

60 
 
Anlage 6: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell©  
 
Abbildung 16: Ressourcenbereiche im fa:z-Modell© 
Quelle: gfa public GmbH

61 
 
Anlage 7: Projektaufruf/Ideenwettbewerb des Jobcenters der Stadt Münster –  
Projekt im Rahmen der Freien Förderung nach Paragraf 16f SGB 2 
Einleitung 
Ein Schwerpunktthema im Rahmen der Gesamtstrategie des Jobcenters der Stadt Müns-
ter ist eine gesteigerte Beratungsinvestition und ein zielführender Beratungs- und Integra-
tionsprozess. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Jobcenter der Stadt Münster ein 
innovatives Projekt zur Beratung und Aktivierung der Zielgruppe der nach Paragraf 10 
SGB 2 nicht aktivierten Erziehenden im Wege der freien Förderung nach Paragraf 16f 
SGB 2 als Zuwendung entsprechend der Paragrafen 23, 44 Bundeshaushaltsordnung 
(BHO) zu fördern. 
Ausgangsituation 
Gemäß Paragraf 10 Absatz 1 Nr. 3 SGB 2 ist einer „…erwerbsfähigen leistungsberechtig-
ten Person […] jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass […] die Ausübung der Arbeit die 
Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden 
würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Re-
gel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege 
im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; 
die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erzie-
henden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird […].“ 
Der Regierungsentwurf zum 13. SGB 2 Änderungsgesetzes (13. SGB 2 ÄndG) enthält 
eine geplante gesetzliche Änderung, nach der die Zumutbarkeit zur Aufnahme einer Er-
werbstätigkeit oder zur Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme auf die Vollendung 
des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt werden soll. So soll vermieden werden, 
dass Erziehende über längere Zeiträume nicht für die Integration in den Arbeitsmarkt oder 
die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Integrationskursen zur Verfü-
gung stehen. Einer systembedingten längeren Unterbrechung des Eingliederungsprozes-
ses der jungen Eltern – überwiegend sind dies die Mütter - wird somit entgegengewirkt. 
Erziehende sollen nahtlos dahingehend beraten und gefördert werden, sich möglichst 
frühzeitig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. 
Die Geburt eines Kindes markiert in jeder Familie einen großen Wendepunkt. Selbst wenn 
es sich nicht um das erste Kind handelt, so gilt doch, dass sich die Familie auf die neuen 
Umstände und Abläufe erst einstellen und sich an die geänderten Rahmenbedingun gen 
gewöhnen muss. Dies ist je nach Familienkonstellation und Rahmenbedingungen mit be-
sonderen Herausforderungen verbunden und betrifft in besonderem Maße auch erziehe-
rische Komponenten und gesundheitliche Aspekte aller Familienmitglieder. Der Prozess, 
eine externe Kinderbetreuung in den Familienalltag in funktionierender Weise zu integrie-
ren, bedeutet in dieser Familienphase eine grundlegende Veränderung und teilweise eine 
große Herausforderung. Es muss langfristig geplant und auch erprobt werden. Eltern, ins-
besondere Alleinerziehende, sind in dieser frühen Phase nach der Geburt überwiegend 
noch damit beschäftigt, ein verlässliches und unterstützendes Netzwerk aufzubauen, auf 
das sie dann im Fall einer anstehenden Aktivierung oder Arbeitsaufnahme zurückgrei fen 
können. Dieser Prozess ist essenziell und variiert je nach familiären Rahmenbedingungen 
stark.  
Für Alleinerziehende, aber auch für Geflüchtete ohne familiäre Anbindung ist es ungleich 
schwerer umzusetzen und benötigt entsprechend längere Vorlaufzeit. Oftmals stehen El-
tern zudem vor großen Herausforderungen in der tatsächlichen alltäglichen Umsetzung , 
wie nicht vorhandene Randzeitenbetreuung oder d ie Notwendigkeit, Schließungs- oder

62 
 
Notbetreuungstage der Kindertagesbetreuung in die Planungen einbeziehen zu müssen. 
Hinzu kommen weitere Vermittlungshemmnisse, wie fehlende Sprachkenntnisse oder feh-
lende berufliche Qualifikationen, so dass die Betroffenen sich beruflich neu orientieren 
müssen. Nicht selten begegnen sie Vorbehalte von Arbeitgebenden, und es bestehen Un-
sicherheiten bei der Kontaktaufnahme oder im Bewerbungsverfahren. 
Zielgruppe 
Das Projekt soll sich an Schwangere beziehungsweise werdende Eltern richten sowie an 
Eltern, die mit Kindern im Alter von null bis drei Jahren in einem Haushalt leben, die zudem 
langzeitarbeitslos sind und Leistungen nach dem SGB 2 vom Jobcenter der Stadt Münster 
beziehen. 
In den Beratungsgesprächen der Jobcoach*innen des Jobcenters zeigt sich, dass insbe-
sondere diese vulnerable Zielgruppe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit sehr 
kleinen Kindern für Angebote des Jobcenters häufig schwer zu erreichen ist. In vielen Fäl-
len ist zudem eine Kinderbetreuung (noch) nicht sichergestellt oder ausreichend etabliert. 
Ziel/Zweck 
Ziel des Projektes ist es, den Zeitrahmen vom Bekanntwerden der Schwangerschaft bis 
zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes möglichst engmaschig zu 
begleiten. Durch auf die Lebenssituation angepasste Unterstützung und Förderung wer-
den berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten der Eltern in dieser eher fa-
miliär orientierten Lebensphase aktiv in den Vordergrund gestellt. Gleichzeitig werden El-
tern befähigt, sich verstärkt an bestehende Netzwerk-, Beratungs- und Hilfsangebote an-
zudocken und für den Familienalltag zu nutzen. 
Erwarteter Synergieeffekt ist, dass durch das Zusammenspiel von Unterstützungsange-
boten für Eltern mit der direkten Anbindung an familien - und bedarfsgerechte Angebote 
auch die Kinder in den Familien unmittelbar profitieren. So erhalten Kinder durch infor-
mierte und gestärkte Eltern öfter bereits im Kleinkindalter Zugang zu mehr gesellschaftli-
cher Partizipation. Hierzu gehört auch die verstärkte Nutzung von Leistungen für Bildung 
und Teilhabe oder auch die Anbindung an weitere frühpädagogische oder gesundheitliche 
Angebote.  
Inhalt 
Durch eine differenzierte Beratung soll den Teilnehmenden ein informiertes Abwägen der 
Alternativen und Wege in den Arbeitskontext zu jedem Zeitpunkt ermöglicht werden. 
Hierzu gehören sowohl die Aufklärung über eigene Rechte, Pflichten und Möglichkeiten  
als auch bedarfsgerechte Beratung in Bezug auf lokale Unterstützungsangebote und Kin-
derbetreuungsangebote von Dritten. Zeiten der Erziehung sollen grundsätzlich auch dazu 
genutzt werden, um die Eingliederung in Arbeit zu unterstützen und rechtzeitig vorzub e-
reiten.  
Im Vordergrund stehen sollen dabei sowohl Gruppen- als auch Einzelangebote zur beruf-
lichen Orientierung, Informationen und Beratung zu realistischen Perspektiven auf dem 
regionalen Arbeitsmarkt, Aufklärung zu Möglichkeiten der beruflichen Qualif izierung und 
Förderung, des Nachholens von Schulabschlüssen und Wege in die Berufsausbildung so-
wie Kooperationen verschiedener Institutionen und Träger und die gemeinsame Umset-
zung von Projekten, Aktionstagen, Workshops, offenen Sprechstunden, Bewerbungstrai-

63 
 
nings und mehr. Auch konkrete Möglichkeiten zur Berufserkundung in Form von Schnup-
pertagen, Praktika und das Aufbauen von Kontakten zu Arbeitgebenden sollen geschaffen 
werden. 
Erziehende können in Münster auf ein breit gefächertes Portfolio an Beratungs - und Un-
terstützungsangeboten für Familien zurückgreifen. Etablierte städtische Anlaufstellen wie 
die Schwangerschaftsberatung oder das Familienbüro werden beispielsweise durch da s 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordiniert. Im stadtweiten Netzwerk „Frühe Hil-
fen“ sind verschiedene städtische Ämter und weitere Institutionen aus Münster vereint, die 
sich um die Belange von Familien mit kleinen Kindern einsetzen und Unterstützung anbie-
ten. Hier finden regelmäßig Austauschtreffen mit aktuellen übergreifenden Themen statt. 
Es gibt zudem eine Vielzahl von Angeboten der freien Wohlfahrtspflege, Turn- und Sport-
vereine, verschiedene Familienbildungsstätten und -zentren mit lebenswe ltorientierten 
und niedrigschwelligen Angeboten.  
Das Jobcenter der Stadt Münster strebt diesbezüglich eine enge Verzahnung mit den be-
stehenden Beratungsangeboten an. Der zeitige berufliche (Wieder -)Einstieg von Eltern 
soll thematisch auch im stadtweiten Angebotsportfolio für junge Familien ganz selbstver-
ständlich im Vordergrund stehen. 
Das Projekt soll über seine Laufzeit 20 Teilnehmendenplätze bereitstellen. Diese können 
während der Projektlaufzeit nachbesetzt werden. Die individuelle Verweildauer der Teil-
nehmenden richtet sich nach den individuellen Lebensumständen und Bedarfen der Teil-
nehmenden und der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung des Projektes. 
Rechtliche Grundlagen der Förderung 
Die Grundlagen der Förderung sind Paragraf 16f SGB 2, sowie die Paragrafen 23, 44 
Bundeshaushaltsordnung (BHO) mit den entsprechenden Allgemeinen Verwaltungsvor-
schriften, die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung 
(ANBest-P), die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetztes (VwVfG) und weitere.  
Art und Umfang sowie Höhe der Förderung 
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.  
Die Zuwendung deckt den Bedarf, insoweit die Zuwendungsempfangenden die Ausgaben 
nicht durch eigene oder fremde Mittel zu decken vermögen. Die Mitfinanzierung durch 
den/die Antragstellenden oder Dritte wird mithin erwartet. 
Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind Personalkosten, Sachkosten und Kosten der all-
gemeinen Verwaltung.  
Die Förderung beginnt individuell verhandelt. Angestrebt wird ein Projektstart vor dem 
1.6.2026.   
Die Förderdauer beträgt 18 Monate. 
Die Zuschusshöhe ist auf insgesamt 300.000 Euro begrenzt. 
Verfahren und Ablauf 
Der Ideenwettbewerb wird mit dem lokalpolitischen Beschluss über das Arbeitsmarkt- und 
Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster eröffnet. Die Frist zur Einrei-
chung der Projektvorschläge beginnt am Tag nach der Beschlussfassung und endet nach 
4 Wochen. Später eingehende Projektideen werden nicht mehr berücksichtigt.

64 
 
Erwartet wird ein Kurzkonzept, in dem der Projektinhalt, das zu erwartende Ergebnis sowie 
die Herangehensweise skizziert w erden. Ferner ist eine erste Kostenkalkulation einzu-
reichen.  
Hinweis: Eine sozialpädagogische Betreuung bildet den inhaltlichen Schwerpunkt des 
Projektes und ist während der gesamten Projektdauer durch fachlich geeignete Personen 
umzusetzen. 
Die Projektideen werden durch eine interne Bewertungskommission des Jobcenters der 
Stadt Münster gesichtet und bewertet. Diese Kommission setzt sich aus Mitarbeitenden 
des Jobcenters der Stadt Münster zusammen. Je nach Anzahl der eingereichten Projek-
tideen werden zwei bis drei  Projektideen ausgewählt und zur detaillierteren Vorstellung 
eingeladen. Der/die Ideengeber des nach der Vorstellung als am erfolgversprechendsten 
bewerteten Projektes wird/werden aufgefordert, einen Projektantrag zu stellen. 
Projektideen sind unter dem Betreff „Ideenwettbewerb Projekt Paragraf 16f SGB 2“ zu 
richten an das: 
Jobcenter Münster  
Stadthaus 2  
Fachstelle Maßnahmenmanagement und Coaching 
Ludgeriplatz 4 
48151 Münster  
oder an die Emailadresse: Jobcenter-Massnahmemanagement@stadt-muenster.de. 
Für inhaltliche Rückfragen stehen Ihnen Frau Spahn (Beauftragte für Chancengleichheit 
am Arbeitsmarkt) – Spahn@stadt-muenster.de und Frau Bartholome (Stabstelle Abtei-
lungsleitung 59.20) – Bartholome@stadt-muenster.de zur Verfügung. 
Durch die Abgabe der Projektideen entsteht kein Anspruch auf Förderung des Projektes 
durch das Jobcenter der Stadt Münster. Es erfolgt keine Erstattung der im Rahmen des 
Ideenwettbewerbs entstandenen Kosten oder Aufwendungen.

65 
 
Anlage 8: Projekt „Reallabor Skill Funnel Westfalen“ 
 
„Skill Funnel Westfalen“ ist ein geplantes Modellprojekt, das Menschen mit eingeschränk-
ten Chancen den Zugang zu regulärer Beschäftigung eröffne n soll. Es bietet Menschen, 
denen der Zugang zum Arbeitsmarkt aus strukturellen, gesundheitlichen oder sozialen 
Gründen erschwert ist, neue Perspektiven in attraktiven Tätigfkeitsfeldern durch gezielte, 
praxisnahe Qualifizierung. Gleichzeitig hilft es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, 
indem ungenutzte Potenziale für den Arbeitsmarkt erschlossen werden. Im Fokus stehen 
die Berufsfelder Architektur, Bauingenieurwesen, IT und Design. Durch die enge Verknüp-
fung von  branchenspezifischen Arbeitgeberbedarfen und den Fähigkeit en der Teilneh-
menden entstehen passgenaue Qualifizierungswege, die beiden Seiten zugutekommen.   
Der Projektansatz folgt einer Skill -Funnel-Logik: Arbeitsplatz-Anforderungen werden mit 
den Profilen der Teilnehmenden abgeglichen und durch modulare Qualifizierung gezielt 
ergänzt. Eine digitale KI-Plattform unterstützt bei der Erfassung von Kompetenzen, ordnet 
sie formellen Kriterien zu und schafft Vergleichbarkeit. Durch enge Kooperation mit Arbeit-
gebern entstehen praxisnahe Qualifizierungen mit direkten Übergängen in Beschäftigung. 
Zur Zielgruppe gehören insbesondere: 
• Menschen im Leistungsbezug nach SGB 2 und SGB 3 
• Personen nach SGB 9 mit anerkannter oder drohender Behinderung 
• Rehabilitand*innen 
• junge Erwachsene ohne Berufsabschluss 
• Personen mit Ausbildungsabbrüchen 
• Langzeitarbeitslose mit Qualifikationsdefiziten 
„Skill Funnel Westfalen“ ist als fünfjähriges Reallabor mit Partnern aus Wirtschaft, Bildung 
und Arbeitsverwaltung angelegt. In Sinne eines lernenden Systems werden dabei Erfah-
rungen in Zyklen ausgewertet, das Konzept angepasst und erfolgreiche Maßnahmen 
schrittweise in den Regelbetrieb übertragen. Eine laufende  wissenschaftliche Begleitung 
und Evaluation durch die Katholische Hochschule NRW  sichern die Übertragbarkeit der 
Ergebnisse. 
Die Initiierung und Projektleitung von „Skill Funnel NRW“  liegt bei dem Verein „Planen, 
Bauen, Umwelt e.V.“, einem gemeinnützigen Zusammenschluss von Ingenieur*innen, Ar-
chitekt*innen und Fachplanner*innen. Mögliche Projektinstitutionen neben dem Jobcenter 
der Stadt Münster sind unter anderem d ie Agentur für Arbeit  Ahlen-Münster, das LWL-
Integrationsamt, Vertreter*innen relevanter Behindertenverbände , die relevanten Kam-
mern, Weiterbildungsträger sowie Arbeitgebende aus Handwerk und Ingenieurwesen. 
Die Finanzierung von „Skill Funnel Westfalen“ basiert auf einem Mix bestehender Förder-
instrumente und zusätzlicher Projektmittel.  
Bei Redaktionsschluss des vorliegenden Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramms be-
fand sich das Projekt noch in der Planungsphase. 
 
 
Quelle: Konzeptskizze von: Katholische Hochschule NRW (Prof. Dr. Greving), Planen, Bauen, Umwelt e.V. (Christian 
Mentrup), SelMA Bildung & Perspektiven GmbH & Co. KG (Stefan Hermann), DBCO Generalplaner GmbH (Christian 
Oberteicher)

66 
 
Anlage 9: Projekt „Landwerkerei“ 
 
Projektförderung nach Paragraf 16f SGB 2 und Paragrafen 23 und 44 BHO 
 
Zielgruppe  
Die Zielgruppe des Projektes sind straffällig gewordene langzeitarbeitslose Personen, die 
Leistungen beim Jobcenter der Stadt Münster beziehen und dem Arbeitsmarkt besonders 
fern sind, oder langzeitarbeitslose Personen mit ähnlichen Problemlagen. 
Die Lebenssituation der Zielgruppe zeichnet sich durch eine Ressourcenarmut in beschäf-
tigungsrelevanten Lebensbereichen beziehungsweise einen nicht hinreichenden Zugang 
zu Ressourcen aus, die benötigt werden, um ein gesichertes beschäftigungsorientiertes 
Leben führen zu können. Neben fehlender Qualifikation, geringer Motivation sowie körper-
lichen und psychischen Einschränkungen sind oftmals Wohnungslosigkeit und Suchtprob-
lematiken kausal für die soziale Isolation und mangelnde Beschäftigungsfähigkeit dieser  
Zielgruppe.  
Ziel des Projektes 
Das zentrale Ziel des Projektes „Landwerkerei“ besteht darin, die Beschäftigungsfähigkeit 
der Zielpersonen (wieder) aufzubauen, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu er-
möglichen. Das Annehmen und Einhalten einer persönlich sinnstiftenden und geregelten 
Tagesstruktur sowie regelmäßige Mitarbeit im Projekt ist dabei das erste Ziel. Das Erleben 
einer gesteigerten Selbstwirksamkeit und Erkennen von Begabungen und Talenten soll 
zur Festigung von Schlüsselqualifikationen und der Entwicklung beruflicher Perspektiven 
beitragen. Das Projekt bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich nach oft langer so-
zialer Isolation als wichtige Mitglieder eines Teams zu erleben. 
Zeitlicher Rahmen  
Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2028. 
 
Inhalte des Angebotes 
Das Projekt bietet täglich zwischen 9 Uhr und 15 Uhr ein Arbeitsangebot und eine sozial-
pädagogische Betreuung. Einsatzort ist der Emshof in Telgte mit diversen Schulungs -, 
Aufenthalts- und Lagerräumen sowie Büros, Wohnräumen, sanitären Anlagen, verschie-
denen Werkstätten, Hofladen mit Café und Außengeländen. Es stehen bis zu 12 Plätze 
für Teilnehmende zur Verfügung. Die Teilnahmedauer kann individuell vereinbart werden 
und sich über einen mehrmonatigen Zeitraum bis hin zu einem Jahr erstrecken. 
Das betreute und angeleitete Arbeitsangebot ist vielfältig:  
• Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Instandhaltungs - und Pflegearbeiten auf 
dem Gelände, wie zum Beispiel Gehölzpflege und -pflanzung, Brennholz sägen, kleine 
Reparaturarbeiten und Unterstützung bei Hausmeistertätigkeiten 
• Unterstützung bei Neu- und Erweiterungsprojekten mit Nutzung der jeweiligen Werk-
stätten, Maschinen und Werkzeugen (Tischlerei, Zimmerei, Schlosserei, Gärtnerei und 
weiteres) 
• Erstellung und Bau zum Beispiel von Bewegungsobjekten, Nachbaumodellen für die 
Kinderwerkstatt auf dem Gelände, Spezialmöbelergänzungen

67 
 
Anlage 10: Ausschreibung Förderangebot „Clearingstelle u25 plus“ 
 
Beschaffung eines arbeitsmarktpolitischen Angebotes gemäß Paragraf 16 h SGB 2 und 
Paragraf 16 SGB 2 i.V.m. Paragraf 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB 3 
 
Zielgruppe und Bedarf  
Das Angebot „Clearingstelle U25 plus“ richtet sich an Jugendliche beziehungsweise junge 
Erwachsene im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, 
• die den Kontakt zum Jobcenter der Stadt Münster aufgrund fehlender Mitwirkung in 
der Fallsteuerung verloren oder fast verloren haben, 
• die ein individuelles Coaching zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und zur Steige-
rung ihrer Beschäftigungsfähigkeit benötigen, 
• die zum Teil aufsuchende Sozialarbeit benötigen und mit engmaschiger Beratung des 
Jobcenters und Gruppenangeboten nicht mehr erreicht werden können und / oder 
• die sich in einem geschützten Rahmen weiter praktisch erproben sollen, um sich be-
ruflich zu orientieren und Softskills einzuüben.  
 
Ziel des Angebotes 
Das Ziel des Angebotes ist es, wieder Kontakt zu den jungen Menschen herzustellen und 
mit ihnen eine tragfähige Perspektive hinsichtlich der Aufnahme einer Ausbildung oder 
Arbeit bzw. des Absolvierens einer passgenauen Qualifizierung zu entwickeln. In der 
Phase der Konkretisierung der beruflichen Perspektiven des/der Teilnehmenden ist eine 
enge Abstimmung mit dem zuständigen Jobcoach erforderlich. 
Nach dem erfolgreichen Absolvieren des geplanten Angebotes nehmen die jungen Men-
schen aktiv am Integrationsprozess des Jobcenters der Stadt Münster teil und kennen ihr 
Potenzial zur Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder Qualifizierung. 
 
Zeitlicher Rahmen  
Das Angebot „Clearingstelle U25 plus“ wird für die Durchführung vom  01.02.2026 bis 
31.01.2027 beschafft, mit optionaler Verlängerung vom 01.02.2027 bis 31.01.2028. 
 
Inhalte des Angebotes 
Das Angebot „Clearingstelle U25 plus“ besteht aus drei Modulen.  
Im Rahmen der Module 1 und 2 werden Einzelcoachings durchgeführt, die entweder in 
den Räumlichkeiten des Trägers oder bei der/dem Teilnehmenden zu Hause durchgeführt 
werden (zum Teil auch als aufsuchende Sozialarbeit).  
Vorrangiges Ziel des Moduls 1 ist es, Kontakt zu den Teilnehmenden herzustellen und 
eine tragfähige Beziehung zu entwickeln. Hausbesuche bei den Teilnehmenden bezie-
hungsweise aufsuchende Sozialarbeit sowie die Begleitung der Teilnehmenden zu Termi-
nen beim Jobcenter der Stadt Münster oder bei anderen Einrichtungen sind obligatorisch. 
Nach einer gemeinsamen Analyse der aktuellen Lebenssituation soll en eine persönliche 
und berufliche Perspektive entwickelt und g egebenenfalls Kontakte zu weiteren Bera-
tungs- und Hilfesystemen hergestellt werden. Eine Unterstützung bei ersten Bewerbungs-
aktivitäten soll erfolgen, sofern die Rahmenbedingungen der/des Teilnehmenden stabil 
genug sind und eine Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu erwarten ist. Für 
das Modul 1 werden 26 Teilnehmendenplätze vorgehalten. Die Dauer der Teilnahme am

68 
 
Modul 1 beträgt grundsätzlich drei Monate und kann bei Bedarf zweimal um weitere drei 
Monate verlängert werden. 
Im Rahmen des Moduls 2 erhalten die Teilnehmenden, die mehr oder weniger aktiv am 
Integrationsprozess des Jobcenters der Stadt Münster mitwirken, eine sechsmonatige 
Einzelfallhilfe. Diese Einzelfallhilfe kann um sechs Monate und bei Bedarf noch einmal um 
drei Monate verlängert werden. Die Teilnehmenden sollen bei der Stabilisierung der Le-
benssituation unterstützt werden. Darüber hinaus geht es um die Entwicklung einer beruf-
lichen Perspektive und die Umsetzung erster Schritte zur Integration in Arbeit, Qualifizie-
rung oder Ausbildung. Für das Modul 2 sind 13 Teilnehmendenplätze vorgesehen. 
Die Einmündung in das Modul 3 „ Individuelle praktische Erprobung“ erfolgt i dealerweise 
über die Module 1 oder 2 , wobei dies nicht zwingend vorgeschrieben  ist. Es beinhaltet  
eine praktische Erprobung in verschiedenen (kreativen) Werkbereichen und sinnstiftenden 
Projekten, die Heranführung an Gruppenarbeiten  und eine sozialpädagogische Beglei-
tung. Darüber hinaus sind  Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber ein wichtiger Baustein 
des Moduls 3 ebenso wie die Unterstützung der Teilnehmenden bei Bewerbungsaktivitä-
ten. Für das Modul 3 sind 10 Teilnehmendenplätze vorgesehen.

69 
 
Anlage 11: Ausschreibung des Förderangebotes „Ganzheitliches beschäftigungs-
begleitendes Coaching 
 
Beschaffung eines arbeitsmarktpolitischen Angebotes gemäß Paragraf 16e und Paragraf 
16i SGB 2 sowie Paragraf 16 SGB 2 i.V.m. Paragraf 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB 3. 
 
Zielgruppe und Bedarf  
Das Angebot „Ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching“ richtet sich an be-
sonders benachteiligte erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine öffentlich geförderte 
Beschäftigung nach Paragraf 16e SGB 2  (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) oder 
Paragraf 16i SGB 2 (Teilhabe am Arbeitsmarkt) ausüben. Die Förderangebote sollen lang-
zeitarbeitslose Menschen unterstützen, damit sie soziale Teilhabe erfahren und mittel- bis 
langfristig in den allgemeinen Arbeitsmarkt einmünden können. Neben den Lohnkos ten-
zuschüssen bildet die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung einen wesent-
lichen Baustein dieser Förderinstrumente.  
Daneben sollen auch Personen, die eine vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Be-
schäftigung aufnehmen, durch das Coaching effektiv in ihrem Arbeitsverhältnis stabilisiert 
werden. 
 
Ziel des Angebotes 
Das Ziel des Angebotes ist es,  geförderte und ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse 
zu stabilisieren und Übergänge von geförderten in ungeförderte sozialversicherungspflich-
tige Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen. 
 
Zeitlicher Rahmen 
Das Angebot „Ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching“ wird  für d en 
Durchführungzeitraum 01.04.2026 bis 31.03.2028 beschafft, mit optionaler Verlängerung 
vom 01.04.2028 bis 31.03.2030).  
 
 
 
Inhalte des Angebotes 
Das ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Coaching im Rahmen eines oftmals aufsu-
chenden Einzelcoachings umfasst u.a. folgende Tätigkeitsbereiche: 
• Individuelle Beratung, Betreuung und Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten in einer ungeförderten oder öffentlich geförderten Beschäftigung:  
o Unterstützung in der persönlichen und familiären Situation (zum Beispiel Stärkung 
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf)  
o Unterstützung bei psychosozialen Problemen, Suchtproblematiken, Schulden und 
Gesundheitsproblemen durch Beratung über Leistungen Dritter sowie Förderung 
der Bereitschaft, die Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen (zum Beispiel Hil-
festellung bei der Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach 
Paragraf 16a SGB 2) 
o Krisenintervention beziehungsweise Krisenbewältigung am Arbeitsplatz (zum Bei-
spiel Begleitung zu Gesprächen mit dem/der Arbeitgebenden) 
o Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen (z um Beispiel Unterstützung bei der 
Entwicklung von Arbeitstugenden, Förderung der beruflichen Flexibilität, Vermitt-
lung der Anforderungen im Arbeitsalltag)

70 
 
o Unterbreitung beschäftigungsbegleitender Angebote bei Teilnehmenden in geför-
derter Beschäftigung (zum Beispiel Förderung beruflicher Weiterbildungen 
o Förderung von Anschlussperspektiven von Teilnehmenden in geförderter Be-
schäftigung (zum Beispiel Unterstützung bei der Stellensuche sowie bei der Vor-
bereitung auf und Begleitung zu Bewerbungsgesprächen) 
o Kontinuierliche Überprüfung der Integrationsfortschritte  
o Gestaltung des Übergangs von einem/einer Leistungsempfänger/in zum/zur Ge-
haltsempfänger/in 
o Übergangsmanagement zum Ende eines geförderten Beschäftigungsverhältnis-
ses 
• Koordination von und Vermittlung zu Entlastungsangeboten 
o Hilfestellung bei der Klärung von Zuständigkeiten (SGB II, SGB III oder SGB XII) 
o Hilfestellung bei Behördengängen und Antragstellungen (z.B. Unterstützung bei 
der Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenkassen b eziehungsweise 
Rehaträger) 
o Kontaktaufnahme und Begleitung zu anderen Institutionen im lokalen Hilfenetz-
werk  
o Abstimmung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung mit schon 
bestehenden Leistungen (z.B. bei Leistungen in Kooperation mit der Jugendhilfe 
oder bei Therapien) 
• Akquise von Arbeitgebenden für betriebliche Erprobungen, Praktikumsplätzen und 
(un-)geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten.  
• Dokumentation von Beratungen und unterbreiteten beschäftigungsbegleitenden Ange-
boten bei Teilnehmenden in geförderten Beschäftigungen  
o Initiieren von Qualifizierungen bzw. Praktika 
Im Rahmen des ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Coachings steht ein 
Stundenkontigent von 3 .480 Einheiten (à 60 Minuten) zur Beratung und Betreuung von 
ca. 145 Teilnehmenden sowie zur Beratung und Akquise von Arbeitgebenden zur 
Verfügung.

71 
 
Anlage 12: Ausschreibung des Förderangebotes „Orientierungswerkstatt“  
 
Beschaffung eines arbeitsmarktpolitischen Angebotes gemäß Paragraf 16 SGB 2 i.V.m. 
Paragraf 45 SGB 3 
 
Zielgruppe und Bedarf 
Das Angebot richtet sich vorrangig an alle Neukund*innen, die in den Jobcoaching-Pro-
zess eintreten und bei denen die Notwendigkeit eines ausführlichen Profilings besteht. Es 
können ebenso Bestandskund*innen an der Maßnahme teilnehmen, zu denen keine  ak-
tuelle ausführliche Potenzialanalyse (mehr) vorliegt oder erhoben werden konnte.  
Neukund*innen, die über keine Deutschkenntnisse verfügen, sind vorrangig einem Integ-
rationskurs zuzuweisen. Personen, denen  zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen 
oder aufgrund von Care Aufgaben aktuell keine Teilnahme an einer Maßnahme zumutbar 
ist, sind ebenso von der Teilnahme ausgenommen. 
 
Ziel des Angebotes 
Im Durchschnitt stellen im Jobcenter der Stadt Münster monatlich etwa 450 erwerbsfähige 
Personen einen Antrag auf Bürgergeld im. Gesetzlich ist festgelegt, dass mit jeder er-
werbsfähigen leistungsberechtigten Person unverzüglich eine Potenzialanalyse durchzu-
führen ist (Paragraf 15 SGB 2). Somit stellt die Potenzialanalyse den Ausgangspunkt für 
alle weiteren Aktivitäten im Jobcoaching dar. Hierbei sollte jede Potenzialanalyse aus der 
Aufnahme einer Standortbestimmung, der Feststellung von Kompetenzen durch verschie-
dene Aufgabentypen und eine intensive Selbstreflexion bestehen.  
Um diese Potenzialanalyse intensiv durchführen zu können und so ein valides Profiling für 
die weitere Arbeit im Jobcoaching-Prozess zu erhalten, sind neben Gesprächen auch an-
dere Methoden wie Verhaltensbeobachtungen, Testungen und praktische Kompetenzer-
probungen notwendig. Um die im Jobcoaching stattfindenden Beratungsgespräche mög-
lichst umfassend und sinnvoll zu ergänzen, soll ein Angebot geschaffen werden, mit dem 
die Potenziale der Kund *innen fundiert ermittelt und i n den Kontext des Arbeitsmarktes 
eingeordnet werden können. Die Kriterien der Potenzialanalyse orientieren sich hierbei an 
dem im Jobcenter Münster genutzten fa:z- Modell (siehe Anlage 5). Ein weiteres Modul 
der Maßnahme soll die Neukund*innen befähigen, sich in der neuen Lebenssituation zu-
rechtzufinden und erste Fragen zum Bürgergeldbezug zu klären, so dass im Anschluss an 
die Maßnahme eine nahtlose weitere Zusammenarbeit im Jobcoaching erfolgen kann.  
 
Zeitlicher Rahmen 
Das Angebot „Orientierungswerkstatt“ wird für den Durchführungszeitraum 01.05.2026 bis 
30.04.2027 beschafft, mit optionaler Verlängerung für jeweils ein Jahr ab dem 01.05.2027 
und ab dem 01.05.2028. 
 
Inhalte des Angebotes 
Das Angebot ist in drei Module unterteilt:  
Modul 1: Potenzialanalyse und Erstellung des Profilings 
• Durchführung einer Standortbestimmung: Aktuelle Ausgangslage/Lebenssituation und 
Grad der beruflichen Orientierung

72 
 
• Durchführung einer Potenzialanalyse mit Hilfe eines geeigneten Assessment-Centers: 
dieses beinhaltet handlungsorientierte Aufgaben, individuelle Tests zu kognitiven Fä-
higkeiten sowie Teamgespräche/-aufgaben zur Ermittlung von sozialen Kompetenzen 
• Durchführung einer Selbsteinschätzung/Selbstreflexion 
• Feststellen von persönlichen und beruflichen Interessen und Stärken  
• Durchführung von Berufswahltests 
• Identifikation von Unterstützungsbedarfen für die berufliche Integration 
 
Modul 2: Orientierung auf dem Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Potenziale  
• Auswertung der Potenzialanalyse im Hinblick auf Berufswünsche  
• Abgleich der persönlichen Wünsche mit den eigenen Voraussetzungen und der aktu-
ellen und regionalen Arbeitsmarktlage 
• Überblick über Berufsfelder 
• Vorstellen von Möglichkeiten des Berufseinstiegs (Ausbildung/Quereinstieg) 
• Vorstellung von Unterstützungsmöglichkeiten durch das Jobcenter und Dritte 
 
Modul 3: Beratung zu lebenspraktischen Themen 
• Gesunde Lebensführung (Tagesstruktur, Ernährung, Anbindung an Einrichtungen des 
Gesundheitssystems, Bewegung, soziale Kontakte, Schlaf) 
• Wirtschaftliches Verhalten (Umgang mit begrenzten finanziellen Mitteln, Überblick 
über Finanzen und Ausgaben) 
• Organisation von persönlichen Unterlagen und Kommunikationskanälen (Telefon, E -
Mail, Postweg) 
• Kooperation mit dem Jobcenter (Ablauf und Vorbereitung von Gesprächen, Erwartun-
gen und Unterstützungsmöglichkeiten – hier kann/soll ein Besuch von Mitarbeitenden 
des Jobcenters im Rahmen der Maßnahme stattfinden) 
Die Zuweisung beträgt insgesamt vier Wochen (zwei Wochen für Modul 1 und jeweils eine 
Woche für die Module 2 und 3), bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten oder ähnlich ist eine 
Verlängerung in Absprache mit dem Jobcoach möglich. Für eine Teilnahmedauer von 4 
Wochen stehen jeweils 32 Plätze (aufgeteilt in zwei Gruppen  à 16 Personen) zur Verfü-
gung. Der Einstieg ist alle 14 Tage möglich. 
Die Maßnahme wird in Teilzeit durchgeführt, es ist eine tägliche Teilnahme am Angebot 
von 4 Stunden vorgesehen. Von den insgesamt 60 Zeiteinheiten entfallen 20 auf Einzel-
gespräche und 40 auf Gruppenangebote (wie die Durchführung von Gruppenübungen 
während der Potenzialerhebung, Gruppeninformationen zu Arbeitsmarktsituation, Durch-
führung von Berufswahltests schriftlich/online).

73 
 
Anlage 13: Ausschreibung des Förderangebotes „Fokus Vermittlung“  
 
Beschaffung eines arbeitsmarktpolitischen Angebotes gemäß Paragraf  16 SGB 2 i.V.m. 
Paragraf 45 SGB 3 
 
Zielgruppe und Bedarf 
Das Angebot richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren persönliche Rah-
menbedingungen und Motivation die zeitnahe Aufnahme einer sozialversicherungspflich-
tigen Beschäftigung zulassen und bei denen im Vorfeld der Teilnahme im Jobcoaching 
bereits ein potenzielles Betätigungsfeld auf dem ersten Arbeitsmarkt ermittelt wurde. Den-
noch ist Unterstützung beim Zugang zum Arbeitsmarkt erforderlich, damit Einstiegschan-
cen geschaffen werden können. 
 
Ziel des Angebotes 
Ziel ist die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit. Ist die Integration in eine 
Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht möglich, ist das sekundäre Ziel die Aufnahme 
einer öffentlich geförderten Beschäftigung nach Paragraf 16e oder Paragraf 16i SGB 2. 
 
Zeitlicher Rahmen 
Das Angebot „Fokus Vermittlung “ wird für den Durchführungszeitraum  01.06.2026 bis 
31.05.2027 beschafft, mit optionaler Verlängerung vom 01.06.2027 bis 31.05.2028. 
 
Inhalte des Angebotes 
Das Angebot unterteilt sich in eine Vermittlungsphase (20 Plätze) und eine Nachbetreu-
ungsphase (10 Plätze). In beide Phasen ist ein laufender Einstieg möglich.  
Für die Vermittlungsphase ist eine Teilnahme von bis zu 6 Monaten vorgesehen. Verlän-
gerungen sind im Bedarfsfall möglich. Der Fokus liegt auf dem Einzelcoaching, das durch 
anlassbezogene Gruppentermine und/oder Praktikumsphasen ergänzt wird. Über die 
Laufzeit erfolgen durchschnittlich 3 Coachingtermine pro Woche pro Teilnehmer*in, die so 
flexibel gelegt werden können, dass auch Personen mit Care Aufgaben oder geringfügig 
Beschäftigte daran teilnehmen können.  
Konkrete Inhalte sind: 
• Überprüfung und Aktualisierung der Bewerbungsunterlagen 
• Training im Hinblick auf 
o Aktuelle Bewerbungsmethoden und -medien  
o Initiativbewerbungen  
o Vorstellungsgespräche 
o Erwünschtes Sozialverhalten am Arbeitsplatz 
o Alltagsbewältigung im Kontext der Beschäftigungsaufnahme 
• Auseinandersetzung mit dem angestrebten Betätigungsfeld und Ermittlung beruflicher 
Alternativen im Abgleich mit dem lokalen Arbeitsmarkt 
• Arbeitserprobung durch Hospitationen und Praktika (bis zu 6 Wochen). 
• Teilnahme an Veranstaltungen mit Arbeitsmarktbezug 
• Proaktive Arbeitgeberansprache 
• Begleitung zu Vorstellungsgesprächen 
• Ermittlung möglicher Anschlussperspektiven, falls eine Integration im Rahmen der 
Maßnahmenteilnahme nicht möglich ist

74 
 
Die Nachbetreuungsphase bietet Begleitung und Unterstützung im Umgang mit Problem-
stellungen rund um die Beschäftigungsaufnahme, um die Nachhaltigkeit der Integration in 
den Arbeitsmarkt zu fördern. Die Teilnahme ist für drei Monate vorgesehen, auch hier ist 
im Bedarfsfall eine Verlängerung möglich. Für den Zeitraum werden 6 zielgerichtete Kon-
takte pro Teilnehmer*in angestrebt, die sich mit den Rahmenbedingungen der aufgenom-
menen Beschäftigung vereinbaren lassen.

75 
 
Anlage 14: Ausschreibung des Förderangebotes „Horizont - Joboffensive für Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte“ 
 
Beschaffung eines arbeitsmarktpolitischen Angebotes gemäß Paragraf 16 SGB 2 i.V.m. 
Paragraf 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB 3 
 
Zielgruppe und Bedarf  
Das Angebot “Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ richtet 
sich an arbeitsmarktnahe und arbeitsmarktfernere zugewanderte erwerbsfähige Leis-
tungsberechtigte, die intensive Unterstützung und Begleitung im Integrationsprozess in 
den Arbeitsmarkt benötigen. 
Viele Zugewanderte haben Schwierigkeiten, erfolgreich in eine Ausbildung oder Arbeit 
einzumünden. Hier kommen zu den oftmals auftretenden und bekannten Beeinträchtigun-
gen u.a. eine fehlende Schul- und Sozialisationsbiografie in Deutschland und das Fehlen 
berufspraktischer Vorerfahrungen hinzu. Auch sind bestimmte Grundlagen der Allgemein-
bildung, der kulturellen Gegebenheiten und zum „Leben in Deutschland“ nicht verinner-
licht. Geflüchtete Zugewanderte leiden zudem häufig unter kriegsbedingten psychischen 
und/oder physischen Einschränkungen. Auch fällt das Erlernen einer Fremdsprache/ der 
deutschen Sprache schwer. Insbesondere ist das Erreichen eines Sprachniveaus schwie-
rig, das den Anforderungen des Arbeitsalltags in Deutschland entspricht.  
Aufgrund der zuvor genannten Problemlagen ist ein erhöhter Unterstützungsbedarf gege-
ben.  
 
Ziel des Angebotes 
Kernziel des Angebotes ist es, Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den Arbeitsmarkt 
zu integrieren und soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen. Der Fokus des 
Angebotes liegt auf der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungs-
verhältnis. Dies soll durch eine intensive (sozial-)pädagogische beziehungsweise psycho-
soziale Betreuung, durch den Einsatz von Sprach- und Kulturmittlenden für ein besseres 
Verständnis der Lebens- und Arbeitsbedingungen, durch die Heranführung an d ie Erfor-
dernisse des deutschen Arbeitsmarkts sowie durch Qualifizierung und die Vermittlung be-
rufsbezogener Sprachkompetenzen erreicht werden. 
 
Zeitlicher Rahmen 
Das Angebot „Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ wird für 
den Durchführungszeitraum 01.06.2026 bis 31.05.2027 beschafft , mit optionaler 
Verlängerung vom 01.06.2027 bis 31.05.2028.  
 
Inhalte des Angebotes 
Das Angebot gliedert sich in zwei Module. Alle Teilnehmenden nehmen an Modul 1, dem 
Case Management als Einzelcoaching mit vorgeschalteter Kompetenzfeststellung und pa-
rallel stattfindenden Gruppenangeboten, teil. Einige der Teilnehmenden münden nach er-
folgreicher Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Modul 2 ein.  
Das Angebot „Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ wird in 
Teilzeit mit einem wöchentlichen Umfang von 30 Stunden angeboten. Der individuelle Um-
fang der wöchentlichen Teilnahmedauer richtet sich nach der Bedarfslage der Teilneh-
menden.

76 
 
Modul 1: Case Management - Ganzheitliche Betreuung als Einzelcoaching (bei Bedarf mit 
Blick auf die Bedarfsgemeinschaft) mit vorgeschalteter Kompetenzfeststellung und paral-
lel stattfindenden Gruppenangeboten  
In Modul 1 stehen 60 Plätze für Teilnehmende je Monat zur Verfügung. Das Modul 1 glie-
dert sich in zwei Phasen. In Phase 1 erfolgt eine Kompetenzfeststellung und in Phase 2 
werden neben dem Case Management zwei Gruppenangebote vorgehalten.  
Die Kompetenzfeststellung und das Case Management werden in Form eines Einzel-
coachings mit einem Umfang von mindestens zwei Beratungseinheiten pro Woche (à 45 
Minuten) durchgeführt. Diese Beratungseinheiten können an einem Termin erfolgen.  
Die Teilnehmenden werden im Case Management motiviert, an den Gruppenangeboten 
teilzunehmen. In dem Gruppenangebot „Lernwerkstatt“ stehen 15 Plätze für Teilneh-
mende je Monat zur Verfügung. Es ist täglich in der Zeit von 08:30 – 12:30 Uhr vorzuhal-
ten. Zudem können allgemeine berufsorientierte Themen (z.B. „Arbeitsmarkt in Deutsch-
land“, „Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungs - und Berufsabschlüsse“, etc.) 
in wiederkehrenden Modulen für Kleingruppen angeboten werden.  
Die Teilnehmenden können Modul 1 für 12 Monate zugewiesen werden.  
 
Modul 2: Nachbetreuung zur Stabilisierung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäf-
tigung  
Das Modul 2 ist nach Bedarf der jeweiligen Teilnehmenden und unter Voraussetzung der 
Aufnahme einer (nicht nach § 16i/e SGB II geförderten) sozialversicherungspflichtigen Be-
schäftigung anzusteuern. Es werden keine festen Platzzahlen je Monat vorgegeben. Di e 
Auftraggeberin geht davon aus, dass 10 T eilnehmende im Angebotszeitraum vom 
01.06.2026 bis 31.05.2027 zugewiesen werden. 
Die Nachbetreuung zur Stabilisierung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 
umfasst maximal 2 Beratungseinheiten pro Woche à 45 Minuten und kann maximal für 6 
Monate erfolgen.

77 
 
Anlage 15: Ausschreibung des Förderangebotes „Assistierte Ausbildung“ 
 
Beschaffung eines arbeitsmarktpolitischen Angebotes gemäß Paragraf 16 SGB 2 i.V.m. 
den Paragrafen 74, 75 SGB 3 
 
Zielgruppe und Bedarf 
Das Angebot „Assistierte Ausbildung“ (AsA) richtet sich an Jugendliche und junge Erwach-
sene aus dem Rechtskreis des SGB 2, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und grund-
sätzlich noch keine berufliche Erstausbildung absolviert haben.   
Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die ohne Unterstützung eine Berufsausbil-
dung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder (voraussichtlich) Schwierigkeiten ha-
ben werden, die Berufsausbildung erfolgreich abschließen zu können. 
Förderberechtigt sind zudem junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegenden Grün-
den während einer Einstiegsqualifizierung 24 zusätzliche Unterstützung benötigen, nach 
der vorzeitigen Auflösung eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses eine weitere Be-
rufsausbildung nicht aufnehmen oder nach Abschluss einer mit AsA unterstützten Berufs-
ausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen beziehungsweise festigen können. 
Bei Bedarf enthält AsA eine ergänzende Sprachförderung. 
 
Ziel des Angebotes 
Ziel des Angebotes „A ssistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - 
AsA“ ist es, eine dauerhafte berufliche Eingliederung bei jungen Menschen durch den er-
folgreichen Abschluss einer Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung zu unterstützen und 
dadurch Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. 
 
Zeitlicher Rahmen 
Das Angebot „Assistierte Ausbildung“ wird für den Durchführungszeitraum  vom 
01.08.2026 bis 31.07.2027 beschafft, mit optionaler Verlängerung vom 01.08.2027 bis 
31.07.2028.  
 
Inhalte des Angebotes 
Das Angebot umfasst folgende Inhalte:  
• Stütz- und Förderunterricht 
• Sozialpädagogische Begleitung 
• Sprachförderung 
• Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen 
 
Durch den Stütz- und Förderunterricht wird der Erwerb von fachtheoretischen  und allge-
meinbildenden Kenntnissen (hier insbesondere Deut sch und Mathematik) abgesichert . 
Die Vor- und Nachbereitung der Inhalte des Berufskollegs, das Erlernen von Lerntechniken, 
die gezielte Vorbereitung auf Prüfungen sowie die Unterstützung im Umgang mit Prüfungs-
angst und Prüfungsdruck sind ebenfalls Inhalt des Unterrichts.  
 
24 Eine Einstiegsqualifizierung nach Paragraf 54a SGB 3 ist ein gefördertes, sozialversicherungspflichtiges Langzeitprakti-
kum (Dauer 4 bis 12 Monate), das Jugendlichen den Übergang von der Schule in eine reguläre Berufsausbildung erleich-
tert, indem sie Grundkenntnisse eines anerkannten Berufs erwerben, Betriebsluft schnuppern und die Chance auf eine 
anschließende Ausbildung bekommen, wobei Unternehmen finanzielle Unterstützung erhalten

78 
 
Das Ziel der sozialpädagogischen Begleitung ist die nachhaltige Stabi lisierung der Teil-
nehmenden, um eine erfolgreiche Durchführung der Ausbildung oder Einstiegsqualifizie-
rung zu ermöglichen und so im Anschluss an die Ausbildung die dauerhafte Integration in 
den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sie bietet flexible Hilfestellungen bei Problemlagen im Be-
trieb, im Berufskolleg oder im privaten Umfeld. Bei Bedarf erfolgt auch ein Kontakt zum 
Ausbildungsbetrieb oder zum Berufskolleg.  
Bei Bedarf kann eine individuelle Sprachförderung in Bezug auf den jeweiligen konkreten 
Ausbildungsberuf in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot bietet neben der fach-
spezifischen Förderung eine weitere ergänzende Unterstützung in Alltagssituationen. 
Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kom-
petenzen hat eine große Bedeutung, um die Teilnehmenden auf die wachsenden Anfor-
derungen in der Arbeitswelt, z um Beispiel. im Bereich der Selbstorganisation und Prob-
lemlösung, vorzubereiten. Die Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen einer ganzheit-
lichen Persönlichkeitsentwicklung stellt eine Querschnittsaufgabe dar und ist während der 
Angebotsdurchführung gezielt zu fördern. 
Die Erfahrungen mit vorherigen vergleichbaren Angeboten haben gezeigt, dass ein gro-
ßes Maß an Flexibilität notwendig ist, um den individuellen Bedarfen der Teilnehmenden 
gerecht zu werden. Im Angebot werden für jede teilnehmende Person fünf Zeitstunden pro 
Woche angesetzt. Dabei steht der Stütz- und Förderunterricht im Vordergrund. Die Teil-
nahme daran ist in einem Umfang von mindestens 3 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) 
wöchentlich verbindlich. In der restlichen Zeit können die Teilnehmenden individuell je 
nach Förderbedarf selbst entscheiden, ob sie sozialpädagogische Unterstützung und/oder 
eine individuelle Sprachförderung in Anspruch nehmen. 
Insgesamt sind 40 Teilnehmendenplätze vorgesehen, die bei Austritten von Teilnehmen-
den nachbesetzt werden können.

79 
 
Anlage 16:  Ausschreibung des Förderangebotes „Berufsausbildung in einer au-
ßerbetrieblichen Einrichtung – kooperatives und integratives Modell“  
 
Beschaffung eines arbeitsmarktpolitischen Angebotes gemäß Paragraf  16 SGB 2 i.V.m. 
Paragraf 76 SGB 3 
 
Zielgruppe und Bedarf 
Zur Zielgruppe des Angebotes „Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung 
(BaE)“ gehören förderungsbedürftige junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die 
lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen in ihrer Person liegenden 
Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in ei-
nem Betrieb vermittelt werden können.  
Durch die Absolvierung einer BaE soll Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen ver-
mieden werden. Zudem soll ihnen durch die außerbetriebliche Maßnahme der Übergang 
in eine betriebliche Ausbildung ermöglicht werden.  
Auch Auszubildende, deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst 
wurde, sollen bei Bedarf die Möglichkeit erhalten, ihre Berufsausbildung nach § 76 SGB 3 
in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortzusetzen, wenn zu erwarten ist, dass diese er-
folgreich abgeschlossen werden kann.  
Im Jahr 2026 soll das Angebot sowohl in kooperativer als auch integrativer Form beschafft 
werden. Die integrative Form richtet sich dabei an junge Menschen, die eine intensivere, 
engmaschigere Förderung und Unterstützung bedürfen, um zu einem Berufsabschluss zu 
gelangen. 
 
Ziel des Angebotes 
Durch eine BaE sollen die folgenden Ziele erreicht werden: 
• Aufnahme und Abschluss einer Ausbildung 
• Integration in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis 
• Wiederaufnahme einer Ausbildung nach Ausbildungsabbruch 
• Aufnahme einer Beschäftigung nach der Ausbildung 
 
Zeitlicher Rahmen 
Das Angebot „BaE – kooperatives und integratives Modell “ wird für den Durchführungs-
zeitraum vom  01.08.2026 bis 31.07.2027  beschafft, mit optionaler Verlängerung vom  
01.08.2027 bis zum 31.07.2028 und vom 01.08.2028 bis zum 31.07.2029. Die Dauer des 
Angebotes beträgt grundsätzlich 36 Monate. Das Angebot endet spätestens mit dem Ab-
schluss der individuellen Ausbildungszeit der/des letzten noch im Angebot verbliebenen 
Teilnehmenden. 
 
Inhalte des Angebotes 
Kooperative BaE: 
Beim kooperativen Modell erfolgt die fachpraktische Unterweisung in einem Kooperations-
betrieb und die fachtheoretische Unterweisung beim Bildungsträger. Darüber hinaus um-
fasst das Angebot neben den üblichen Ausbildungsinhalten insbesondere: 
• Stütz- und Förderunterricht 
• sozialpädagogische Begleitung 
• Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen

80 
 
• Integration der Teilnehmenden in eine betriebliche Ausbildung oder eine sozialversi-
cherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung 
Durch den Stütz- und Förderunterricht soll der Erwerb von fachtheoretischen und allgemein-
bildenden Kenntnissen (hier insbesondere Deutsch und Mathematik) abgesichert werden. 
Das Ziel der sozialpädagogischen Begleitung ist die nachhaltige Stabilisierung der Teil-
nehmenden, um die dauerhafte Integration in eine betriebliche Ausbildung oder im An-
schluss an die Ausbildung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Die Entwicklung und Förde-
rung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen hat eine große 
Bedeutung, um die Teilnehmenden auf die wachsenden Anforderungen in der Arbeitswelt, 
z.B. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung, vorzubereiten.  
Im Jahr 2026 sollen 10 Teilnehmendenplätze im kooperativen Modell in den nachfolgend 
aufgeführten Berufsfeldern zugeordneten Ausbildungsberufen realisiert werden: 
• Bau/ Architektur/Vermessung 
• Dienstleistungen sowie Wirtschaft/Verwaltung 
• Elektro sowie IT/Computer 
• Landwirtschaft/Natur/Umwelt 
• Metall, Maschinenbau sowie Technik/Technologiefelder 
• Produktion/Fertigung 
• Verkehr/Logistik 
• Handwerk 
Während des Angebotsverlaufs sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang 
der Teilnehmenden in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu fördern.  
 
Integrative BaE 
Beim integrativen Modell erfolgt sowohl die fachtheoretische Unterweisung beim Bildungs-
träger als auch die fachpraktische Unterweisung in den Werkstätten des Bildungsträgers. 
Letztere wird durch betriebliche Ausbildungsphasen von in der Regel mindestens 40  bis 
maximal 120 Arbeitstagen je Ausbildungsjahr ergänzt.  
Art und Umfang der Ausstattung der Werkstätten muss den Ausbildungsrahmenplänen 
der angegebenen Ausbildungsberufe entsprechen. Dabei sind alle Möglichkeiten wahrzu-
nehmen, um den zügigen, passgenauen und nachhaltigen Übergang des/der Auszubil-
denden in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu fördern. Sofern ein direkter Übergang 
in eine betriebliche Berufsausbildung noch nicht möglich ist, kann die Ausbildung als Zwi-
schenziel ab dem zweiten Ausbildungsjahr in kooperativer Form umgesetzt werden.  
Im Jahr 2026 sollen 3 Teilnehmendenplätze in integrativer Form für alle den nachfolgend 
aufgeführten Berufsfeldern zugeordneten Ausbildungsberufen realisiert werden: 
• Maler und Lackierer 
• Verkauf und Handel 
• Lager/ Logistik 
• Dienstleistung/ Gastronomie

Beratungsverlauf (7)

24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 4.1 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration
TOP 8 Vorberatung
Zur Sitzung
05.03.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2026 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludgeriplatz 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0055/2026
Typ
Vorlagen
Datum
14.01.2026
Erstellt
14.01.2026 13:21