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AN/1105/2026

Betreute Taubenställe / Taubenhäuser statt vergrämender Maßnahmen

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 22.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.06.2026, TOP 8.1.7.1

Änderungsantrag betreute Taubenställe und Taubenhäuser statt Vergrämung

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Änderungsantrag betreute Taubenställe und Taubenhäuser statt Vergrämung

2569 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Vincent Morawietz 
 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
 
    Die Linke Fraktion 
    in der BV Köln-Mülheim  
 
 
    Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
    Wiener Platz 2a 
    51065 Köln  
 
 
 
                          Köln, den 19.06.2026 
 
 
 
   
Änderungsantrag  gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
in den Städten – Akzeptanz 
Betreute Taubenställe / Taubenhäuser statt vergrämender Maßnahmen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Herr Oberbürgermeister, 
die Fraktion Die Linke bittet Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim zu setzen. 
 
Beschluss: 
Im Antrag 8.1.7 soll der Satz,  
„Außerdem sollen auf und rund um den Wiener Platz taubenvergrämende 
einschließlich fortpflanzungseindämmender Maßnahmen unter Beachtung des 
Tierschutzes ergriffen werden.“  
ersetzt werden durch: 
Außerdem soll die Verwaltung mittelfristig  ein weiteres Taubenhaus in der Nähe des 
Wiener Platzes oder eine andere artgerechten Unterbringung (wie z.B. in Kalk / 
ehemalige Galeria Kaufhof) für die Stadttauben mit Initiativen und anderen Akteuren 
besprechen, planen und umsetzen“.

Begründung: 
Stadttauben sind Nachkommen entflogener oder ausgesetzter „Haustauben“. 
Wissenschaftliche Forschungen ergaben, dass .ca 5000 v. Christus wildlebende 
Felsentauben von den Menschen eingefangen und als Nutztiere gehalten.              
Aufgrund  ihrer Standorttreue zum beheimateten Taubenschlag wurden die Tauben 
früher häufig für Botenflüge eingesetzt. Des Weiteren dienten sie lange Zeit als 
Nahrungsquelle für die Menschen. Durch entsprechende Züchtung wurden Tauben 
dazu gebracht möglichst häufig zu brüten. Anders als Wildtauben brüten Stadttauben 
bis zu acht Mal im Jahr, sogar im Winter. Im Laufe der Zeit ließ das Interesse an den 
Tauben nach, heute sind sie bei vielen Menschen sehr unbeliebt.   
Vergrämende Maßnahmen sind keine tierschutzgerechte Lösung. Positive Beispiele 
aus Köln selbst (Taubenhaus am Hansaring seit 2019, Taubenschläge in Kalk auf 
dem ehemaligen Galeria Kaufhof Gebäude errichtet in 2025) weisen einen  
alternativen Weg auf, der artgerecht ist und den Anforderungen an den Tierschutz 
entspricht.   
 
Mit freundlichen Grüßen 
      gez. Beate Hane-Knoll                             Leonie Hoh                                 
      Fraktionsvorsitzende                                stellvertretende Fraktionsvorsitzende 
 
      Die Linke in der Bezirksvertretung  Köln-Mülheim

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wiener Platz 2a
  • Hansaring

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Details

Aktenzeichen
AN/1105/2026
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
22.06.2026
Erstellt
22.06.2026 09:20