2973/2019
Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürte
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Anlage 13 BB- Lageplan Variante Beirats-AG_Variante2
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Anlage 7 Baustelleneinrichtungsplan
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12,33 m2 HAUPT- EINGANG GARAGE BAHNHOF BELVEDERE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE BRÜCKE BELVEDERESTR . GERHARD-MARCKS-WEG LVR RHEINISCHE SCHULE FÜR KÖRPER- BEHINDERTE BAHNLINIE BAUZAUN BAUZAUN BEPFLANZUNG PLATTENBELAG BETONDECKE D=15 CM TELEGRAFENMAST GULLI KANAL/SCHACHT GULLI FLÄCHEN- ENTWÄSSERUNG KANALDECKEL TOREINFAHRT LI B 2,80 M PLATTENBELAG ASPHALT BEPFLANZUNG BEPFLANZUNG PLATTENBELAG EINFAHRT LI B 3,90 M GESCHÜTZTER LANDSCHAFTSSCHUTZBEREICH! BETRETEN AUSSERHALB DER BE-FLÄCHE VERBOTEN STAMMSCHUTZ BAUZAUN TOR BORDSTEINKANTE MAX. 10 CM BAUWASSERANSCHLUSS KANALDECKEL STAMMSCHUTZ ABSPERRUNG HAUS- ANSCHLUSS WASSER TOREINFAHRT LI B 2,80 M LAGERFLÄCHE DIE BAUZAUNELEMENTE SIND UNTEREINANDER ZU VERKLAMMERN WURZELSCHUTZ GEM. DIN 18920 + RAS LG4 WURZELSCHUTZ GEM. DIN 18920 + RAS LG4 GARTEN- HAUS 1:200 BEL.B.5.4.01 A CB BELB5401A AUSSENANLAGEN BAUSTELLEN- EINRICHTUNGS- PLAN - 1.BA 07.03.19 11.06.19KOMPL. ÜBERARB. UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL DETAIL- PLANUNG STEFAN ZELTWANGER BELVEDERESTR. 60 50933 KÖLN BAUHERR B E ÄNDERUNGDATUM D A C F G BAHNHOF BELVEDERE UMBAU UND ERWEITERUNG PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER- STR.27 50859 KÖLN HAUPT- EINGANG BAHNHOF BELVEDERE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE BRÜCKE BELVEDERESTR . GERHARD-MARCKS-WEG LVR RHEINISCHE SCHULE FÜR KÖRPER- BEHINDERTE BEPFLANZUNG KANAL/SCHACHT GULLI FLÄCHEN- ENTWÄSSERUNG KANALDECKEL TOREINFAHRT LI B 2,80 M PLATTENBELAG ASPHALT BEPFLANZUNG BEPFLANZUNG EINFAHRT LI B 3,90 M GESCHÜTZTER LANDSCHAFTSSCHUTZBEREICH! BETRETEN AUSSERHALB DER BE-FLÄCHE VERBOTEN STAMMSCHUTZ BORDSTEINKANTE MAX. 10 CM BAUWASSERANSCHLUSS KANALDECKEL STAMMSCHUTZ ABSPERRUNG HAUS- ANSCHLUSS WASSER LAGERFLÄCHE WURZELSCHUTZ GEM. DIN 18920 + RAS LG4 BAUZAUN BAUZAUN BAUZAUN TOR BAHNLINIE NEUBAUFLÄCHE KG ARBEITSRAUM BERLINER VERBAU ABBRUCH GARAGE UND GARTENHAUS ERST NACH ABSCHLUSS DER BAU- MASSNAHME VOLUMEN < 300M3 EINGEWACHSENES MAUER- STÜCK BLEIBT ERHALTEN. DETAILABSTIMMUNG VOR ORT ERFORDERLICH WURZELSCHUTZVORHANG GARAGE GARTEN- HAUS DIE BAUZAUNELEMENTE SIND UNTEREINANDER ZU VERKLAMMERN 1:200 BEL.B.5.4.02 A CB BELB5402A 07.03.19 AUSSENANLAGEN BAUSTELLEN- EINRICHTUNGS- PLAN - 2.BA 11.06.19KOMPL. ÜBERARB. UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL DETAIL- PLANUNG STEFAN ZELTWANGER BELVEDERESTR. 60 50933 KÖLN BAUHERR B E ÄNDERUNGDATUM D A C F G BAHNHOF BELVEDERE UMBAU UND ERWEITERUNG PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER- STR.27 50859 KÖLN
Anlage 12 BB Lageplan Wegeführung Vorschlag-NBV
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Anlage 8 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
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Gerd Bermbach Landschaftsarchitekt BDLA/AK NW Park am Bahnhof Belvedere Eingriffsbilanzierung 13. Juni 2019 Code (Froelich + Sporbeck) Biotoptyp Natürlich-keitWiederher-stellbarkeitGefähr-dungsgradReifegradDiversitätHäufigkeitSummeFläche (m²)Ökol.Wert AUSGANGSZUSTAND VORPLATZ HM 52 Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - Ziergesträuch - Felsenbirnen/ Hartriegel/Flachwachs. Eiben 1 2 1 2 2 1 9 125 1.125 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Bodendecker u. Stauden 2 2 1 2 2 2 11 20 220 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Boden, spärlich bewachsen bis vegetationslos 1 1 1 1 1 1 6 75 450 HY 1 Wege, versiegelt Natursteinpflaster 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HY 1 Wege, versiegelt Betonplatten, -pflaster, Asphalt 0 0 0 0 0 0 0 270 0 HN1 Bebauung Pavillon u. Sitzblöcke 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt Vorplatz 490 1.795 GARTEN - PLATANENKARREE BF 31 Baumgruppen mit überwiegend standorttypischen Gehölzen mit höchstens geringem Baumholz (bis 30 Jahre) ( Fläche = Kronenbereich) Hainbuchen-Gruppe (4 St: Stammdurchmesser: 21/21/25/35) am Zugangsturm u. eine abgängige Eberesche 2 2 2 3 2 1 12 88 1.056 BF31 dito an nördl. Grundstücksgrenze, aber nicht betroffen 2 2 2 3 2 1 12 44 528 HM 52 Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - Ziergesträuch Eibe, Kirschlorbeer 1 2 1 2 2 1 9 37 333 B3 Intensiv geschnittene Hecken aus überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen - Hainbuchen 2 2 1 3 2 1 11 0 0 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Bodendecker u. Stauden 2 2 1 2 2 2 11 0 0 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Boden, spärlich bewachsen bis vegetationslos 1 1 1 1 1 1 6 422 2.532 HY 2 Wege, unbefestigt oder geschottert Wassergebundene Decke u. Kiesflächen1 0 0 0 1 1 3 0 0 HY 1 Betonplatten am Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 63 0 HY 1 Weg aus Betonwerkstein 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HY 1 Natursteinpflaster am Zugangsturm u. Pflasterrinne 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HY 1 Schuppen/Garage 0 0 0 0 0 0 0 85 0 HN1 Bahnhofsgebäude u. Zugangsturm 0 0 0 0 0 0 0 185 0 HN1 Pergola 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt Garten 924 4.449 Gesamt Vorplatz und Garten 1.414 6.244 Gerd Bermbach Landschaftsarchitekt BDLA/AK NW Park am Bahnhof Belvedere Eingriffsbilanzierung 13. Juni 2019 Code (Froelich + Spor- beck) Biotoptyp Natürlich-keitWiederher-stellbarkeitGefähr-dungsgradReifegradDiversitätHäufigkeitSummeFläche (m²)Ökol.Wert PLANUNG VORPLATZ HM 52 Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - Ziergesträuch - Felsenbirnen/ Hartriegel/Flachwachs. Eiben 1 2 1 2 2 1 9 180 1.620 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Bodendecker u. Stauden 2 2 1 2 2 2 11 60 660 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Verdichteter Boden, spärlich bewachsen bis vegetationslos 1 1 1 1 1 1 6 0 0 HY 1 Wege, versiegelt Natursteinpflaster 0 0 0 0 0 0 0 230 0 HY 1 Wege, versiegelt Betonplatten, -pflaster, Asphalt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HN1 Bebauung Pavillon u. Sitzblöcke 0 0 0 0 0 0 0 20 0 Gesamt Vorplatz 490 2.280 GARTEN BF 31 Baumgruppen mit überwiegend standorttypischen Gehölzen mit höchstens geringem Baumholz (bis 30 Jahre) ( Fläche = Kronenbereich) Hainbuchen-Gruppe (4 St: Stammdurchmesser: 21/21/25/35) am Zugangsturm u. eine abgängige Eberesche 2 2 2 3 2 1 12 0 0 BF31 dito an nördl. Grundstücksgrenze, aber nicht betroffen 2 2 2 3 2 1 12 44 528 HM 52 Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - Ziergesträuch Eibe, Kirschlorbeer 1 2 1 2 2 1 9 31 279 B3 Intensiv geschnittene Hecken aus überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen - Hainbuchen 2 2 1 3 2 1 11 18 198 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Bodendecker u. Stauden 2 2 1 2 2 2 11 147 1.617 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Verdichteter Boden, spärlich bewachsen bis vegetationslos 1 1 1 1 1 1 6 0 0 HY 2 Wege, unbefestigt oder geschottert Wassergebundene Decke u. Kiesflächen1 0 0 0 1 1 3 198 594 HY 1 Betonplatten am Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HY 1 Weg aus Betonwerkstein 0 0 0 0 0 0 0 135 0 HY 1 Natursteinpflaster am Zugangsturm u. Pflasterrinne 0 0 0 0 0 0 0 51 0 HN 1 Schuppen/Garage 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HN1 Bahnhofsgebäude u. Zugangsturm 0 0 0 0 0 0 0 255 0 HN1 Pergola 0 0 0 0 0 0 0 45 0 Gesamt Garten 924 3.216 Gesamt Vorplatz und Garten 1.414 5.496 Ökologische Wertigkeit Planung 5.496 Bilanzdefizit -748 Ökologische Wertigkeit Ausgangszustand 6.244
Anlage 4 Lageplan-Wegeführung
1468 Zeichen
Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche spaltrau Rheinkies-Belag Wassergebundene Decke Sitzblöcke aus Betonwerkstein, sandfarben Pollerleuchten LEGENDE Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche geflammt Großformatige Platten aus Betonwerkstein, sandfarben, mit beidseitigen dunklen Markierungsstreifen Ehemalige Bäume, historischer Standort Gehölze Bäume, geplant Bäume, Bestand Zaun, Bestand Mauer, Bestand Offene Basaltrinne zur Abführung des Niederschlagwassers der Dachflächen 150 150150 BahnhofZugangs- turm Aufstellfläche Müll Fahrräder Sitzblöcke DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE Vorplatz Pavillon (ehemaliger Billettschalter) 62,89 62,80 62,89 62,91 63,20 Gerhard-Marcks-Weg Projekt Auftraggeber Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. Richard-Wagner-Straße 27 50859 Köln Leistungsphase DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE IN KÖLN-MÜNGERSDORF Platanenkarree und Vorplatz Darstellung GenehmigungsplanungLageplan Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse Gezeichnet Plan-Nr: Datum Index Stand2018-05 1:100 84,1 x 59,4 E. Michalski 03 23. Mai 2019 01 13. Juni 2019 Planung Gerd Bermbach Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928 bermbach@gruenerwinkel.de Meter N 62,893,5% 1,5% 62,90 2,0% 0,5% 3,5% Kiesbelag höhengleich mit Betonwerksteinplatten 63,00 0 5 105 Esche Platanen - Karree Platanenkarree und Vorplatz Walnuss Linde Feuerwehrzufahrt und -aufstellfläche Potenzieller Standort einer Pergola – Vorläufige Bepflanzung mit Efeu
Anlage 14 Platanenanordnung
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Anlage 5 Detailplan Wegebau-Platanen
1028 Zeichen
Projekt
Auftraggeber Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
Richard-Wagner-Straße 27
50859 Köln
Leistungsphase
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
IN KÖLN-MÜNGERSDORF
Wegebau im Bereich der Platanen
Darstellung
GenehmigungsplanungDetails
Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse
Gezeichnet
Plan-Nr:
Datum
Index
Stand2018-05 1:100 / 1:5
59,4 x 42,0
E. Michalski
04
13. Juni 2019
00
13. Juni 2019
Planung Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW
Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht
Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928
bermbach@gruenerwinkel.de
N
63,20
63,04
62,88
Betonwerksteinplatten
10 cmmin. 6 cm
Wurzel
Lava 0/32 mm
Wurzelhals
Stamm
min. 6 cm 10 cm
63,20
63,04
Betonwerksteinplatten
Rheinkies
Wurzel
Lava 0/32 mm
Wurzelhals
Stamm
150
BahnhofZugangs-
turm
62,89
63,20
62,99
Höhe der Wurzeloberseite
und des Wurzelhalses
62,893,5%
Platane 2
63.04
KiesflächeBetonwerkstein-
platten
Bodendeckender
Bewuchs
Platane 1
Querschnitt B - B'
Längsschnitt A - A'
Längsschnitt A - A'
M 1:5
Querschnitt B - B'
M 1:5
Aufsicht
M 1:100
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 2973/2019 Freigabedatum 26.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 "Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" hier: Widerspruchsverfahren nach § 75 LNatSchG i.V.m. § 67 BNatSchG Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Natur- schutzbehörde für unberechtigt und stimmt einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge zu, dass die Untere Na- turschutzbehörde den Vorgang der Bezirksregierung Köln, Höhere Naturschutzbehörde, zur ab- schließenden Entscheidung vorzulegen hat. Alternative: Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirats bei der Unteren Naturschutz- behörde für berechtigt und lehnt die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge ab, dass die Untere Naturschutzbe- hörde den Befreiungsantrag ablehnen muss. Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 2 Begründung: Zum Vorhaben Der in 1839 erbaute Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf soll saniert und als öffentliche Begeg- nungsstätte für Kultur, Bildung und Feste genutzt werden. Zum Bahnhofsgebäude gehört ein ca. 5300 qm großer Landschaftspark. Der Bahnhof mit dem Landschaftspark liegt im geschützten Land- schaftsbestandteil LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf" und im Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" (Anlage 2). Zur Umsetzung des Projektes hat sich ein Förderverein gegründet, der das städtische Gebäude über einen Erbbaurechtsvertrag von der Stadt Köln gepachtet hat und als Antragsteller fungiert. Antrag auf Teilbaugenehmigung zur Sicherung der Bestandsfundamente In einem ersten Schritt wurden die Sicherung der Bestandsfundamente, die Erweiterung der Unterkel- lerung, eine Tieferlegung vereinzelter Kellerräume sowie der Einbau einer Treppe zwischen Keller und Erdgeschoss unter Beteiligung und Zustimmung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehör- de über eine Teilbaugenehmigung in 2018 zugelassen. Antrag auf abschließende Baugenehmigung Der aktuelle Bauantrag sieht für das zweigeschossige Bestandsgebäude im Erdgeschoss sowie den angrenzenden Wintergarten eine Nutzung als Foyer, Aufbereitungsküche für das Catering einer Sai- songastronomie, multifunktionalen Seminarraum sowie als Ausstellungsraum vor. Das Obergeschoss soll als abgeschlossene Etage mit insgesamt drei Räumen für Bürger- und Kultur- veranstaltungen, Workshops sowie als Festraum für private Feiern und Meetings genutzt werden. Um das Gebäude einer öffentlichen Nutzung zuzuführen, werden ein zweiter Rettungsweg sowie bar- rierefreie Zugänge erforderlich. Hierfür soll in einem Abstand von ca. 5 m zum bestehenden Gebäude ein ca. 5,75 x 6 m großer Erschließungsturm mit Fahrstuhl und Treppe an der Nordseite des Gebäu- des neu errichtet werden. Es ist geplant, den Turm mit drei geschlossenen Seitenwänden und einer Glaswand mit vertikalen Lamellen zu errichten. Eine oberirdische Verbindung des Erschließungs- turms mit dem bestehenden Bahnhofsgebäude erfolgt als Glasübergang mit vertikalen Lamellen im 1. Obergeschoss (Anlage 3). Die ebenerdige Erschließung des Gebäudes soll beidseitig über einen symmetrisch geplanten, ca. 1,5 m breiten, barrierefreien Weg aus großformatigen Steinplatten erfolgen (Anlagen 4 und 5). Die befestigte Fläche auf der Ostseite des Gebäudes (Landschaftsschutzgebiet) ist im Sommer als Bereich für Außengastronomie mit einem Ausschankpavillon, in Anlehnung an die historische Nut- zung, vorgesehen. Die Ableitung der Dachwässer soll über offene Rigolen beidseitig in den hinteren Parkbereich erfol- gen und dort versickert werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen die westlich des Gebäudes vorhandenen Garagen ab- gerissen werden. Sie werden während der Baumaßnahmen noch als verschließbarer Lagerraum ge- nutzt. Das in eine Platane eingewachsene Mauerteilstück der Garage wird im Rahmen des Erforderli- chen erhalten, der Rest in diesem Bereich händisch abgetragen. Erhalt der Platanen Im Rahmen der Vorhabenabstimmungen stand die Frage im Raum, ob zur schadlosen Sanierung und dem zukünftigen Erhalt des Baudenkmals die großen, alten Platanen erhalten werden können. Zur Klärung wurden mehrere Gutachten erstellt sowie Suchgräben ausgeschachtet. Man kam zu dem Ergebnis, dass die unter dem Wintergarten vorhandenen, statisch relevanten Wurzeln durch techni- sche Lösungen erhalten und in das Bauwerk integriert werden können, wodurch der Erhalt der Bäu- 3 me ermöglicht wird. Die Anlage 6 zeigt im Detail die Umsetzung der Forderungen des Gutachters Dr. Heidger. Erfordernis eines landschaftsrechtlichen Befreiungsverfahrens Das gesamte Ensemble steht unter Denkmalschutz und ist Bestandteil des geschützten Landschafts- bestandteils LB 3.04 „Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Mün- gersdorf“. Die Ostseite des Gebäudes stellt die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ dar. Der geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.04 wird unter anderem festgesetzt: - zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Erhaltung gut strukturierter Lebensräume für Pflanzen und Tiere, - zur Belebung und Pflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Ensemblewirkung von Villa und alter Baumgruppe. Das Landschaftsschutzgebiet L 11 wird u.a. festgesetzt: - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und naturnah entwickelter Land- schaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Durchlüftungszonen. Neben dem o.g. Schutzzweck enthält der Landschaftsplan darüber hinaus eine Vielzahl von Ge- und Verbotstatbeständen. Die Umsetzung des Vorhabens würde mehrere dieser Verbote verwirklichen, so dass ein naturschutz- rechtliches Befreiungsverfahren gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich wird, in dem der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beteiligt und sein Votum zur beabsichtigten Befreiung abgeben muss. Eingriffsregelung: Zur Vermeidung von Schäden wurde ein Baustelleneinrichtungsplan erstellt, der vor bzw. während der Baumaßnahme umzusetzen und einzuhalten ist (Anlage 7). Insgesamt gehen insbesondere für das neue Zugangsbauwerk und die barrierefreie Erschließung Vegetationsstrukturen (4 Buchen zur Verschiebung des Zugangsbauwerkes nach Osten, eine abgän- gige Eberesche, eine Eibe und Ziersträucher) mit einem ökologischen Wert von 748 ökologischen Wertpunkten verloren (Anlage 8 und 9). Der Ausgleich soll durch Entsiegelungsmaßnahmen im Be- reich der nach Fertigstellung der Baumaßnahme abzureißenden Garagen erfolgen. Artenschutz: Aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Realisierung des Vorhabens keine Bedenken, sofern die im Nachfolgenden aufgeführten Maßnahmen des vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrags beachtet werden: Gebüschrodungen oder -entfernungen erfolgen nur im für die Sanierung des Gebäudes no t- wendigen Maße, Gehölzrückschnitte /-rodungen werden nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar durch- geführt, eine Beleuchtung im Rahmen der späteren Nutzung der Außenanlagen wird auf das zur Ver- kehrssicherung notwendige Maß beschränkt, eine nächtliche Dauerbeleuchtung sowie eine Beleuchtung der Baumkronen hat außerhalb der Nutzungszeiten zu unterbleiben, 4 in Bezug auf Farbtemperatur und Gehäuseabdichtung werden insektenfreundliche Außenbe- leuchtungen eingesetzt. Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen Im vorliegenden Fall kommt eine Befreiung in Betracht, da die Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 67 (1) Ziffer 1 BNatSchG vorliegen. Hiernach kann die Befreiung gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftli- cher Art notwendig ist. Hier konkurriert das öffentliche Interesse am Erhalt des Baudenkmals mit den im Landschaftsplan dargestellten und festgesetzten Naturschutzbelangen. Gutachteraussagen bestätigen, dass der Umbau, die Erweiterung sowie die spätere Nutzung des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes unter Erhalt der naturschutzrechtlich geschützten Platanen realisierbar sind. Darüber hinaus sind die barrierefreien Erschließungsmaßnahmen eingriffsminimierend vorgesehen und dargestellt. Vor diesem Hintergrund kann dem Umbau und der Nutzungsänderung des Baudenkmals Bahnhof Belvedere, dessen Erhalt von einer zukünftigen Nutzung abhängt, zugestimmt werden. Die Erhaltung und damit in Zusammenhang stehende Nutzung ist höher zu bewerten als die zu bewältigenden Be- einträchtigungen der Naturschutzbelange. Beteiligung des Naturschutzbeirats Der aktuelle Bauantrag wurde dem Beirat in einer ordentlichen Sitzung am 01.07.2019 zur Zustim- mung vorgelegt, da seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen werden. Grundsätzlich stimmt der Beirat bei der UNB der Sanierung des denkmalgeschützten Bahnhofs Bel- vedere im gLB 3.04 in der Sitzung am 01.07.2019 zu. Bedenken wurden jedoch im Hinblick auf die Gestaltung der Außenanlagen formuliert (Anlage 10): - Nachweis über die Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung, - Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite, - Wahl der Wegedecke bzw. des Plattenbelages für die Wegeführung, - Gestaltung des Gartenbereichs bzgl. des Verzichtes auf Kies. Anlässlich dieser Bedenken wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die mit dem Antrag- steller alternative Gestaltungsmöglichkeiten der Außenanlagen erörtern sollte. Diese Arbeitsgruppe wurde mit einem Mandat zur endgültigen Beschlussfassung ausgestattet (Anlage 11). Vorlage einer Alternativplanung zur Wegeführung durch den Beiratsvorsitzenden Vor dem ersten Treffen der Beirats-AG wurde vom Beiratsvorsitzenden ein Alternativvorschlag, Vari- ante NBV (Anlage 12) vorgelegt, der eine rechtwinklige Wegeführung in Anlehnung an den eigentli- chen Baukörper vorsieht und im größeren Abstand zu den Platanen geführt wird. 1. Arbeitstreffen der Beirats-AG In dem Treffen mit dem Vorsitzenden des Fördervereins, den Architekten und Vertretern des Umwelt- amtes thematisierte die Arbeitsgruppe die Notwendigkeit des Nordweges. Der Nordweg wurde vom Antragsteller mit der Gleichstellung von Behinderten mit nicht behinderten Menschen begründet. Würde der Nordweg entfallen, müssten gehbehinderte Menschen unverhältnismäßig lange Wege zurücklegen, um aus dem Erschließungsbauwerk zum Haupteingang am Wintergarten zu gelangen. Für Behinderte besteht in diesem Fall keine zumutbare Möglichkeit, vom Zugangsbauwerk (Fahrstuhl) auf der Erdgeschossebene in das Hauptgebäude zu gelangen. 5 Vor dem Hintergrund, dass die geplante Wegeführung des Antragstellers als auch die des Beiratsvor- sitzenden nicht dem Grundsatz der Eingriffsminimierung gefolgt sei und dem Verschlechterungsver- bot für die Standortbedingungen der Platanen gerecht würde, lehnt die Arbeitsgruppe diese beiden Varianten ab und legt eine neue Variante vor (Anlage 13). Der Variante der Beirats-AG wurde wiederum vom Vorsitzenden des Fördervereins nicht zugestimmt, so dass die Beirats-AG die Entscheidung vertagte. In dem Treffen wurde die UNB beauftragt, die Auswirkungen der geplanten Wegeführungen auf die Platanenwurzeln als auch auf den bestehenden, die Wurzeln mit Wasser und Luft versorgenden Bo- den von einem Gutachter klären zu lassen. Zudem sollte der Beiratsvorschlag von dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln auf Machbarkeit überprüft werden. 2. Arbeitstreffen der Beirats-AG In dem zweiten Treffen der Arbeitsgruppe wurde von der Verwaltung das Ergebnis des Gutachters mündlich vorgestellt. Der Gutachter betrachtet die vom Vorhabenträger vorgelegte Wegeführung als unbedenklich für die Bäume, sofern der Wegeaufbau auf eine von ihm dargelegte Art und Weise (Einsatz eines Saugbag- gers und spezieller Aufbau zur Lastenverteilung) aufgebaut wird. Beschlussfassung Die Beirats-AG fasste mehrheitlich einen geänderten Beschluss: Die Beiratsvariante (Anlage 13), geänderter Südweg, kein Nordweg, behindertengerechter Ne- beneingang auf der Nordseite, wird mehrheitlich mit Auflagen beschlossen. Als Begründung wird angegeben, dass die vorgelegte Planung gemäß Beschlussvorlage Nr. 2057/2019 in einen geschützten Landschaftsbestandteil weder dem Gebot der Eingriffsminimierung genügt noch dem Verschlechterungsverbot für die Standortbedingungen der Platanen gerecht und ausschließlich gestalterischen Aspekten folgen würde. Die Beiratsalternative würde hingegen den Naturschutzbelangen in bestmöglicher Weise entgegen kommen, den relevanten Ge- und Verboten gerecht werden und eine Verbesserung bei den Zuwe- gungen für behinderte Besucherinnen und Besucher darstellen (Anlage 11). Ergebnis Prüfung des Behindertenbeauftragten Zwischenzeitlich ist das Ergebnis des Behindertenbeauftragten eingegangen. Seiner Aussage zufolge beachtet auch die von der Beirats- AG vorgestellte Variante die Belange von Menschen mit Behinde- rung. Er hätte gegen diese Ausführung keine Einwände. Gleiches gelte allerdings auch für die vom Vorhabenträger erörterte Variante. Abstimmung geänderter Beiratsbeschluss mit Vorhabenträger Das Ergebnis des Beiratsbeschlusses wurde dem Vorhabenträger zur Zustimmung vorgelegt. Dieser lehnte den Entwurf der Beirats- AG aus funktionalen, behindertengerechten, wirtschaftlichen und ge- stalterischen Gründen ab, so dass die von der Beirats- AG für die Planung des Vorhabenträgers formulierte Ablehnung aus dem 1. Arbeitstreffen zum Tragen kommt. Der Vorhabenträger erklärt gegenüber der Verwaltung schriftlich, dass er zwischen Gebäude und barrierefreier Wegeführung auf einen Belag aus Flachkies verzichtet, der als bauzeitliche Oberflä- chenbefestigung der Außenterrasse an der Westseite des Gebäudes nachgewiesen ist. Stattdessen werden die Flächen mit naturnahen bodendeckenden Stauden, Gräsern und Zwiebelpflanzen als Ini- tialpflanzung besetzt. Es werden Arten gewählt, die für die sommertrockenen Schattenstandorte unter den Platanen geeignet sind. 6 Üblicher Fortgang des Verfahrens Gemäß § 75 Abs. 1 LNatSchG NW kann der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde einer beab- sichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der Stadt Köln ist dies der Ausschuss Umwelt und Grün, über den Wider- spruch zu unterrichten ist. Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die Untere Naturschutzbehörde die Befrei- ung versagen. Wird der Widerspruch für unberechtigt gehalten, hat die Höhere Naturschutzbehörde innerhalb von einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt sie die Frist verstreichen, kann die Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Landschaftsplan Anlage 3: Ansicht Ost Anlage 4: Lageplan / Wegeerschließung Anlage 5: Detailplan Wegeplan Platanen Anlage 6: Detailplan Bodenaufbau Wurzel Anlage 7: Baustelleneinrichtungsplan Anlage 8: Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Anlage 9: Bestands- und Konfliktplan Anlage 10: Auszug aus dem Beschlussprotokoll, Sitzung 2019-07-01 Anlage 11: Anlage zum Beschluss, Beiratssitzung 2019-07-01 Anlage 12: BB Lageplan Wegeführung Vorschlag Beiratsvorsitzender (Variante NBV) Anlage 13: BB Lageplan Variante Arbeitsgruppe (Variante 2) Anlage 14: Platanenanordnung Anlage 15: Nachricht Onlineformular zur Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 16: Stellungnahme der Verwaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 6 Detailplan Bodenaufbau Wurzel
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UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL DETAILPLANUNG STEFAN ZELTWANGERBELVEDERESTR. 6050933 KÖLN BAUHERR B E ÄNDERUNGDATUM D A C F G SANIERUNG BAHNHOF BELVEDERE PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREISBAHNHOF BELVEDERE E.V.RICHARD-WAGNER STR. 2750859 KÖLN 50 200 235 485 100 100 OKFF = 62.91 OK-WURZEL 3 = MAX. 62.49 350 50 - - - - - - - - EG / WINTERGARTEN MIT FBH 35 MM 80 MM 35 MM 80 MM 5 MM 200/100 MM 50 MM TERRAZZO HEIZESTRICH GRUNDELEMENT FUSSBODEN- HEIZUNG MIT TRITTSCHALLDÄMMUNG WÄRMEDÄMMUNG ABDICHTUNG BODENPLATTE STAHLBETONBODENPLATTE PE-FOLIE SAUBERKEITSSCHICHT PRINZIPDETAIL BODENAUFBAU WURZELSCHUTZ GEMÄSS VORGABE VEGETATIONSTECHNISCHEM GUTACHTEN VON DR. CLEMENS HEIDGER AUS PORENREICHEM NATURGESTEIN 8/32 MM HOHLRAUM STARKWURZEL 3 GEMÄSS AUFMASS 17-2061 DER STADT KÖLN ALLE PLANUNGEN IM DIREKTEN ZUSAMMENHANG MIT DEN STARKWURZELN ERFOLGEN NACH MASSGABE DES: 'VEGETATIONSTECHN. GUTACHTENS ZUM ERHALT DES VORHANDENEN, GEBÄUDENAHEN PLATANEN-ALTBAUMBESTANDES' VON DR. CLEMENS HEIDGER, VOM 20.02.2017. FÜR DIE DAUERHAFTE SCHADENSFREIHEIT DER MASSNAHME KANN DER PLANVERFASSER KEINE HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNEHMEN. 1:5 SZ 10.07.15 B.5.4.25.01 B B542501B BODENAUFBAU PRINZIPDETAIL WINTERGARTEN MIT FBH SCHICHTENAUFBAU19.12.16 WURZELSCHUTZ04.06.19
Anlage 2 Landschaftsplan M-1-5000
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200m150100500 Mittelpunkt: [350276,5646174] 1:5000 KölnGIS Luftbild 2016 (DOP10), Amtl. Basiskarte (s/w), Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie), u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.07.2018
Anlage 16_Stellungnahem der Verwaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 16 Stellungnahme der Verwaltung zum Vorschlag zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung Die Beteiligung des Ausschusses Umwelt- und Grün erfolgt im Rahmen des Befreiungsverfahrens gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz, nach dem für Vorhaben, die den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes und / oder dem Naturschutzrecht der Länder widersprechen, eine Befreiung auf Antrag gewährt werden kann. Gemäß § 75 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NW) ist für die Erteilung einer Befreiung die untere Naturschutzbehörde zuständig. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde kann einer beabsichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises bzw. der kreisfeien Stadt oder ein von ihr beauftragte Ausschuss, hier der Ausschuss Umwelt und Grün, über den Widerspruch zu entscheiden hat. Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die Untere Naturschutzbehörde die Befreiung versagen. Hält der Ausschuss den Widerspruch dagegen für unberechtigt, hat die Höhere Naturschutzbehörde innerhalb einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Die rechtliche Entscheidung über die Gewährung einer Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz lässt keinen entsprechenden Spielraum für das Einbringen von Anregungen aus der Öffentlichkeit. Darüber hinaus ist eine mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung verbundene weitere Zeitverzögerung für den Antragsteller nicht zumutbar.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
X Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 3 Ansicht Ost
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UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL GENEHMIGUNGS- PLANUNG STEFAN ZELTWANGER BELVEDERESTR. 60 50933 KÖLN BAUHERR NEU UMBAU UND ERWEITERUNG DES DENKMALGESCHÜTZTEN BAHNHOFS BELVEDERE ZU EINER ÖFFENTLICHEN BEGEGNUNGSSTÄTTE PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER- STR.27 50859 KÖLN LEGENDE STAHLBETON MAUERWERK GK-WAND MÖRTEL ESTRICH ERDREICH HOLZ BRÜSTUNGSHÖHEBRH BRH ABBRUCH BESTAND ±0,00±0,00 -3,27 +3,945 +8,385 +7,805 +3,485 BEL.A.4.3.01 CB BELA4301 ANSICHT OST 1:10003.09.18
Anlage 11_Anlage zum Beschluss_Beiratssitzung 2019-07-01
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Anlage zum Beschluss des Naturschutzbeirates zu Top 3.3 der Beiratssitzung vom 01.07.2019 Es wird eine Arbeitsgruppe des Beirates gebildet und mit Mandat zur Entscheidung ausgestattet. Es wird ein Treffen vereinbart mit dem Architekten, dem Landschaftsarchitekten, einem Vertreter des Förderkreises, der UNB und dem Leiter des Umweltamtes. Die Moderation übernimmt der Beiratsvorsitzende. Stellungnahme der Beirats- AG mit endgültigem Beschluss In dem vereinbarten Treffen wurden alle Standpunkte ausgetauscht. Nach intensiver Diskussion wurde sowohl die vorliegende Planung gemäß Beschlussvorlage von Seiten der Beirats-AG, als auch ein Kompromissvorschlag des Beiratsvorsitzenden von beiden Seiten aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Dieser sah eine rechtwinklige Wegeführung in Anlehnung an den eigentlichen Baukörper und an die ursprünglich komplette Anordnung aller Platanen in geschachtelten Rechtecken vor, bestehend aus südlicher und nördlicher behindertengerechter Zuwegung zum Haupteingang des Wintergartens. Ergebnis ist ein neuer Vorschlag von Seiten der Beirats-AG, der im Süden den Verlauf des Wintergartens aufnimmt, den Weg aber näher ans Gebäude heranrückt und auf der Nordseite auf einen umlaufenden Weg verzichtet und stattdessen einen behindertengerechten Nebeneingang in den Wintergarten vorsieht. Die Zuwegung zum Haupteingang erfolgt über den behindertengerechten Weg auf der Südseite (siehe Entwurf, Beiratsvariante 2, in der Anlage). Der Vorsitzende des Förderkreises Bhf Belevedere sah sich ohne Abstimmung mit dem gesamten Vorstand des Förderkreises zu einer Entscheidung nicht in der Lage. Architekt und Landschaftsplaner standen der Variante ablehnend gegenüber, allerdings ausschließlich aus gestalterischen Gründen. Die Beirats-AG vertagte die Entscheidung auf ein weiteres Treffen mit der UNB. Die UNB wurde beauftragt, fachliche Details der Planungen bezüglich Wurzeln und Boden mit Dr. Heidger zu klären. Außerdem soll der Beiratsvorschlag von Herrn Dr. Bell, dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln, auf Machbarkeit geprüft werden. Beschluss nach diesem zweiten Treffen: Der Beirat, vertreten durch die Beirats-AG, fasst einen geänderten Beschluss. Die Beiratsvariante 2 siehe Anlage, geänderter Südweg, kein Nordweg, behindertengerechter Nebeneingang auf der Nordseite, wird mehrheitlich unter den folgenden Auflagen beschlossen: + Überprüfung der Kompensation hinsichtlich der ausreichenden Berücksichtigung weiterer Verdichtung und Versiegelung des Bodens und der Eingriffe in den Feinwurzelbereich der Platanen. + Keine Bekiesung des Bodens im nördlichen Bereich und im Süden zwischen Weg und Platanen. (kein „Kies- und Schottergarten“ im geschützten Landschaftsbestandteil) + Den Vorgaben von Dr. Heidger bezüglich der Bodenbereiche und Wurzelüberdeckungen ist zu folgen, soweit notwendig und im Rahmen der bisherigen Kompensation vertretbar. + Eine Verschlechterung der Standortbedingungen der Platanen ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. + Über die Bodenoberfläche zwischen Südweg und Gebäude wird in der Ausführungsplanung entschieden. + Die Eibe ist zu erhalten. Beschluss: Mehrheitlich bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme zugestimmt. Begründung: Die vorgelegte Planung gemäß Beschlussvorlage Nr. 2057/2019 genügt nicht dem Gebot der Eingriffsminimierung in einen geschützten Landschaftsbestandteil. Sie berücksichtigt auch nicht das Verschlechterungsverbot für die Standortbedingungen der Platanen als Naturdenkmal, aktueller Schutzstatus LB. Sie folgt ausschließlich gestalterischen Aspekten. Die Beiratsalternative hingegen kommt den Naturschutzbelangen in bestmöglicher Weise entgegen, wird den relevanten Ge- und Verboten gerecht und stellt nebenbei eine Verbesserung bei den Zuwegungen für behinderte Besucherinnen und Besucher dar. Sie dient daher der Bestimmung des Gebäudes als Begegnungsstätte in einem geschützten Landschaftsbestandteil in der Vereinbarkeit von Natur- und Denkmalschutz.
Anlage 9 Bestands- und Konfliktplan
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Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche spaltrau Rheinkies-Belag Wassergebundene Decke Sitzblöcke aus Betonwerkstein, sandfarben Pollerleuchten LEGENDE Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche geflammt Großformatige Platten aus Betonwerkstein, sandfarben, mit beidseitigen dunklen Markierungsstreifen Ehemalige Bäume, historischer Standort Gehölze, Bestandserhalt Bäume, geplant Bäume, Bestand Zaun, Bestand Mauer, Bestand Offene Basaltrinne zur Abführung des Niederschlagwassers der Dachflächen Gehölze, Neupflanzung Gehölze, Entnahme 150 150150 BahnhofZugangs- turm Aufstellfläche Müll Fahrräder Sitzblöcke DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE Vorplatz Pavillon (ehemaliger Billettschalter) 62,89 62,80 62,89 62,91 63,20 Gerhard-Marcks-Weg Projekt Auftraggeber Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. Richard-Wagner-Straße 27 50859 Köln Leistungsphase DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE IN KÖLN-MÜNGERSDORF Platanenkarree und Vorplatz Darstellung Genehmigungsplanung Bestands- und Konfliktplan Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse Gezeichnet Plan-Nr: Datum Index Stand2018-05 1:100 84,1 x 59,4 E. Michalski 05 13. Juni 2019 00 13. Juni 2019 Planung Gerd Bermbach Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928 bermbach@gruenerwinkel.de Meter N 62,893,5% 1,5% 62,90 2,0% 0,5% 3,5% Kiesbelag höhengleich mit Betonwerksteinplatten 63,00 0 5 105 Entnahme von 4 Hainbuchen (Carpinus betulus) Erhalt der Sträucher und Ergänzung des Strauch- und Bodendeckerbestands Entnahme einer Eibe (Taxus baccata) Abriss einer Garage und eines Schuppens (85 m²) Wurzelschutzmaßnahmen an Platane 5 (vgl. Detail) Wurzelschutzmaßnahmen an Platane 2 (vgl. Detail) Erhalt der Mauerecke zum Schutz der eingewachsenen Platane Erhalt des Baumbestands Esche Platanen - Karree Platanenkarree und Vorplatz Walnuss Linde Feuerwehrzufahrt und -aufstellfläche Entnahme einer abgängigen Eberesche (Sorbus aucuparia) Entnahme von Lorbeerkirschen (Prunus laurocerasus) Ergänzung des Strauch- und Bodendeckerbestands Ergänzung des Strauch- und Bodendeckerbestands Potenzieller Standort einer Pergola – Vorläufige Bepflanzung mit Efeu
Anlage 15_Nachricht Onlineformular zur Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 15 Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Vorschlag zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung' an Sie geschickt Zuständiges Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün Thema/Name der Vorlage: Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 "Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" Nummer der Vorlage: 2973/2019 Ich bin selbst betroffen: Anderer Grund: Ich bin zwar nicht selbst betroffen aber: Ich bin an dem Thema grundsätzlich interessiert, möchte mehr erfahren und eigene Ideen einbringen. Andere Gründe: Ich halte eine verbindliche Bürgerbefragung zu den naturschutzrechtlichen Befreiungen sowie Nutzungszwecken für erforderlich.
Anlage 10 Auszug aus dem Beschlussprotokoll_Sitzung 2019-07-01
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Geschäftsführung Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Frau Maaß Telefon: (0221) 221-36542 Fax : (0221) 221-24686 E-Mail: adriana.maass@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 01.07.2019 öffentlich 3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Ba hnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln- Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbe- stände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3 hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans 2057/2019 geänderter Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt grundsätzlich dem Umbau und der Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere an der Bel- vederestraße im geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 / Landschaftsschutz- gebiet L 11 unter folgenden Vorbehalten und Klärung folgender Punkte zu: • Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung und mögliche r Verlauf • Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite • Wahl der Wegedecke bzw des Plattenbelages für die Wegeführung • Gestaltung des Gartenbereiches bzgl. des Verzichte s auf Kies Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes unter den oben genannten Vorbehalten zu. Abstimmungsergebnis: Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2973/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.10.2019
- Erstellt
- 27.08.2019 11:49