Mandari Insight

2973/2019

Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürte

Beschlussvorlage Ausschuss 08.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 10.10.2019, TOP 4.2.1

Anlage 13 BB- Lageplan Variante Beirats-AG_Variante2

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Anlage 7 Baustelleneinrichtungsplan

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Anlage 12 BB Lageplan Wegeführung Vorschlag-NBV

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Anlage 8 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

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Anlage 4 Lageplan-Wegeführung

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Anlage 14 Platanenanordnung

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Ansehen

Anlage 5 Detailplan Wegebau-Platanen

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6 Detailplan Bodenaufbau Wurzel

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Ansehen

Anlage 2 Landschaftsplan M-1-5000

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Ansehen

Anlage 16_Stellungnahem der Verwaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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Ansehen

Anlage 3 Ansicht Ost

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Ansehen

Anlage 11_Anlage zum Beschluss_Beiratssitzung 2019-07-01

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Ansehen

Anlage 9 Bestands- und Konfliktplan

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Ansehen

Anlage 15_Nachricht Onlineformular zur Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 10 Auszug aus dem Beschlussprotokoll_Sitzung 2019-07-01

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Ansehen

Anlage 13 BB- Lageplan Variante Beirats-AG_Variante2

213 Zeichen

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Anlage 7 Baustelleneinrichtungsplan

2613 Zeichen

12,33 m2
HAUPT-
EINGANG
GARAGE
BAHNHOF BELVEDERE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
BRÜCKE
BELVEDERESTR
.
GERHARD-MARCKS-WEG
LVR
RHEINISCHE
SCHULE FÜR
KÖRPER-
BEHINDERTE
BAHNLINIE
BAUZAUN
BAUZAUN
BEPFLANZUNG
PLATTENBELAG
BETONDECKE D=15 CM
TELEGRAFENMAST
GULLI KANAL/SCHACHT
GULLI FLÄCHEN-
ENTWÄSSERUNG
KANALDECKEL
TOREINFAHRT
LI B 2,80 M
PLATTENBELAG
ASPHALT
BEPFLANZUNG
BEPFLANZUNG
PLATTENBELAG
EINFAHRT
LI B 3,90 M
GESCHÜTZTER
LANDSCHAFTSSCHUTZBEREICH!
BETRETEN AUSSERHALB
DER BE-FLÄCHE VERBOTEN
STAMMSCHUTZ
BAUZAUN
TOR
BORDSTEINKANTE MAX. 10 CM
BAUWASSERANSCHLUSS
KANALDECKEL
STAMMSCHUTZ
ABSPERRUNG HAUS-
ANSCHLUSS WASSER
TOREINFAHRT
LI B 2,80 M
LAGERFLÄCHE
DIE BAUZAUNELEMENTE SIND UNTEREINANDER ZU VERKLAMMERN
WURZELSCHUTZ GEM.
DIN 18920 + RAS LG4
WURZELSCHUTZ GEM.
DIN 18920 + RAS LG4
GARTEN-
HAUS
1:200
BEL.B.5.4.01 A
CB
BELB5401A
AUSSENANLAGEN
BAUSTELLEN-
EINRICHTUNGS-
PLAN - 1.BA
07.03.19
11.06.19KOMPL. ÜBERARB.
UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
DETAIL-
PLANUNG
STEFAN ZELTWANGER
BELVEDERESTR. 60
50933 KÖLN
BAUHERR
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
BAHNHOF BELVEDERE
UMBAU UND
ERWEITERUNG
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREIS BAHNHOF
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-
STR.27
50859 KÖLN

HAUPT-
EINGANG
BAHNHOF BELVEDERE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
BRÜCKE
BELVEDERESTR
.
GERHARD-MARCKS-WEG
LVR
RHEINISCHE
SCHULE FÜR
KÖRPER-
BEHINDERTE
BEPFLANZUNG
KANAL/SCHACHT
GULLI FLÄCHEN-
ENTWÄSSERUNG
KANALDECKEL
TOREINFAHRT
LI B 2,80 M
PLATTENBELAG
ASPHALT
BEPFLANZUNG
BEPFLANZUNG
EINFAHRT
LI B 3,90 M
GESCHÜTZTER
LANDSCHAFTSSCHUTZBEREICH!
BETRETEN AUSSERHALB
DER BE-FLÄCHE VERBOTEN
STAMMSCHUTZ
BORDSTEINKANTE MAX. 10 CM
BAUWASSERANSCHLUSS
KANALDECKEL
STAMMSCHUTZ
ABSPERRUNG HAUS-
ANSCHLUSS WASSER
LAGERFLÄCHE
WURZELSCHUTZ GEM.
DIN 18920 + RAS LG4
BAUZAUN
BAUZAUN
BAUZAUN
TOR
BAHNLINIE
NEUBAUFLÄCHE KG
ARBEITSRAUM
BERLINER VERBAU
ABBRUCH GARAGE UND
GARTENHAUS ERST NACH
ABSCHLUSS DER BAU-
MASSNAHME
VOLUMEN < 300M3
EINGEWACHSENES MAUER-
STÜCK BLEIBT ERHALTEN.
DETAILABSTIMMUNG VOR
ORT ERFORDERLICH
WURZELSCHUTZVORHANG
GARAGE
GARTEN-
HAUS
DIE BAUZAUNELEMENTE SIND UNTEREINANDER ZU VERKLAMMERN
1:200
BEL.B.5.4.02 A
CB
BELB5402A
07.03.19
AUSSENANLAGEN
BAUSTELLEN-
EINRICHTUNGS-
PLAN - 2.BA
11.06.19KOMPL. ÜBERARB.
UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
DETAIL-
PLANUNG
STEFAN ZELTWANGER
BELVEDERESTR. 60
50933 KÖLN
BAUHERR
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
BAHNHOF BELVEDERE
UMBAU UND
ERWEITERUNG
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREIS BAHNHOF
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-
STR.27
50859 KÖLN

Anlage 12 BB Lageplan Wegeführung Vorschlag-NBV

405 Zeichen

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Anlage 8 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

4247 Zeichen

Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt BDLA/AK NW
Park am Bahnhof Belvedere
Eingriffsbilanzierung
13. Juni 2019
Code 
(Froelich + 
Sporbeck) 
Biotoptyp
Natürlich-keitWiederher-stellbarkeitGefähr-dungsgradReifegradDiversitätHäufigkeitSummeFläche (m²)Ökol.Wert
AUSGANGSZUSTAND
VORPLATZ
HM 52
Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - 
Ziergesträuch - Felsenbirnen/
Hartriegel/Flachwachs. Eiben
1 2 1 2 2 1 9 125 1.125
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Bodendecker u. Stauden
2 2 1 2 2 2 11 20 220
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Boden, spärlich bewachsen bis
vegetationslos
1 1 1 1 1 1 6 75 450
HY 1 Wege, versiegelt
Natursteinpflaster 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 1 Wege, versiegelt
Betonplatten, -pflaster, Asphalt 0 0 0 0 0 0 0 270 0
HN1 Bebauung
Pavillon u. Sitzblöcke 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt Vorplatz 490 1.795
GARTEN - PLATANENKARREE
BF 31
Baumgruppen mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen mit höchstens 
geringem Baumholz (bis 30 Jahre)
( Fläche = Kronenbereich) 
Hainbuchen-Gruppe (4 St: 
Stammdurchmesser: 21/21/25/35) am 
Zugangsturm u.  eine  abgängige Eberesche
2 2 2 3 2 1 12 88 1.056
BF31 dito an nördl. Grundstücksgrenze, aber nicht 
betroffen 2 2 2 3 2 1 12 44 528
HM 52
Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - 
Ziergesträuch
Eibe, Kirschlorbeer
1 2 1 2 2 1 9 37 333
B3
Intensiv geschnittene Hecken aus 
überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen  - 
Hainbuchen
2 2 1 3 2 1 11 0 0
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Bodendecker u. Stauden
2 2 1 2 2 2 11 0 0
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Boden, spärlich bewachsen bis
vegetationslos
1 1 1 1 1 1 6 422 2.532
HY 2 Wege, unbefestigt oder geschottert
Wassergebundene Decke u. Kiesflächen1 0 0 0 1 1 3 0 0
HY 1 Betonplatten am Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 63 0
HY 1 Weg aus Betonwerkstein 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 1 Natursteinpflaster am Zugangsturm 
u. Pflasterrinne 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 1 Schuppen/Garage 0 0 0 0 0 0 0 85 0
HN1 Bahnhofsgebäude u. Zugangsturm 0 0 0 0 0 0 0 185 0
HN1 Pergola 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt Garten 924 4.449
Gesamt Vorplatz und Garten 1.414 6.244

Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt BDLA/AK NW
Park am Bahnhof Belvedere
Eingriffsbilanzierung
13. Juni 2019
Code 
(Froelich + Spor-
beck) 
Biotoptyp
Natürlich-keitWiederher-stellbarkeitGefähr-dungsgradReifegradDiversitätHäufigkeitSummeFläche (m²)Ökol.Wert
PLANUNG
VORPLATZ
HM 52
Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - 
Ziergesträuch - Felsenbirnen/
Hartriegel/Flachwachs. Eiben
1 2 1 2 2 1 9 180 1.620
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Bodendecker u. Stauden
2 2 1 2 2 2 11 60 660
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Verdichteter Boden, spärlich bewachsen bis 
vegetationslos
1 1 1 1 1 1 6 0 0
HY 1 Wege, versiegelt
Natursteinpflaster 0 0 0 0 0 0 0 230 0
HY 1 Wege, versiegelt
Betonplatten, -pflaster, Asphalt 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HN1 Bebauung
Pavillon u. Sitzblöcke 0 0 0 0 0 0 0 20 0
Gesamt Vorplatz 490 2.280
GARTEN
BF 31
Baumgruppen mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen mit höchstens 
geringem Baumholz (bis 30 Jahre)
( Fläche = Kronenbereich) 
Hainbuchen-Gruppe (4 St: 
Stammdurchmesser: 21/21/25/35) am 
Zugangsturm u.  eine  abgängige Eberesche
2 2 2 3 2 1 12 0 0
BF31 dito an nördl. Grundstücksgrenze, aber nicht 
betroffen 2 2 2 3 2 1 12 44 528
HM 52
Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - 
Ziergesträuch
Eibe, Kirschlorbeer
1 2 1 2 2 1 9 31 279
B3
Intensiv geschnittene Hecken aus 
überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen  - 
Hainbuchen
2 2 1 3 2 1 11 18 198
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Bodendecker u. Stauden
2 2 1 2 2 2 11 147 1.617
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Verdichteter Boden, spärlich bewachsen bis 
vegetationslos
1 1 1 1 1 1 6 0 0
HY 2 Wege, unbefestigt oder geschottert
Wassergebundene Decke u. Kiesflächen1 0 0 0 1 1 3 198 594
HY 1 Betonplatten am Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 1 Weg aus Betonwerkstein 0 0 0 0 0 0 0 135 0
HY 1 Natursteinpflaster am Zugangsturm 
u. Pflasterrinne 0 0 0 0 0 0 0 51 0
HN 1 Schuppen/Garage 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HN1 Bahnhofsgebäude u. Zugangsturm 0 0 0 0 0 0 0 255 0
HN1 Pergola 0 0 0 0 0 0 0 45 0
Gesamt Garten 924 3.216
Gesamt Vorplatz und Garten 1.414 5.496
Ökologische Wertigkeit Planung 5.496
Bilanzdefizit -748
Ökologische Wertigkeit Ausgangszustand 6.244

Anlage 4 Lageplan-Wegeführung

1468 Zeichen

Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche spaltrau
Rheinkies-Belag
Wassergebundene Decke
Sitzblöcke aus Betonwerkstein, sandfarben
Pollerleuchten
LEGENDE
Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche geflammt
Großformatige Platten aus Betonwerkstein, sandfarben, mit beidseitigen dunklen Markierungsstreifen
Ehemalige Bäume, historischer Standort
Gehölze
Bäume, geplant
Bäume, Bestand
Zaun, Bestand
Mauer, Bestand
Offene Basaltrinne zur Abführung des Niederschlagwassers der Dachflächen
 
150
150150
BahnhofZugangs-
turm
Aufstellfläche Müll
Fahrräder
Sitzblöcke
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
Vorplatz Pavillon
(ehemaliger Billettschalter)
62,89
62,80
62,89
62,91
63,20
Gerhard-Marcks-Weg
Projekt
Auftraggeber Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
Richard-Wagner-Straße 27
50859 Köln
Leistungsphase
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
IN KÖLN-MÜNGERSDORF
Platanenkarree und Vorplatz
Darstellung
GenehmigungsplanungLageplan
Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse
Gezeichnet
Plan-Nr:
Datum
Index
Stand2018-05 1:100
84,1 x 59,4
E. Michalski
03
23. Mai 2019
01
13. Juni 2019
Planung Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW
Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht
Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928
bermbach@gruenerwinkel.de
Meter
N
62,893,5%
1,5%
62,90
2,0%
0,5%
3,5%
Kiesbelag höhengleich
mit Betonwerksteinplatten
63,00
0 5 105
Esche
Platanen - Karree
Platanenkarree und Vorplatz
Walnuss
Linde
Feuerwehrzufahrt
und -aufstellfläche
Potenzieller Standort einer Pergola –
Vorläufige Bepflanzung mit Efeu

Anlage 14 Platanenanordnung

111 Zeichen

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Anlage 5 Detailplan Wegebau-Platanen

1028 Zeichen

Projekt
Auftraggeber Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
Richard-Wagner-Straße 27
50859 Köln
Leistungsphase
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
IN KÖLN-MÜNGERSDORF
Wegebau im Bereich der Platanen
Darstellung
GenehmigungsplanungDetails
Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse
Gezeichnet
Plan-Nr:
Datum
Index
Stand2018-05 1:100 / 1:5
59,4 x 42,0
E. Michalski
04
13. Juni 2019
00
13. Juni 2019
Planung Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW
Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht
Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928
bermbach@gruenerwinkel.de
N
63,20
63,04
62,88
Betonwerksteinplatten
10 cmmin. 6 cm
Wurzel
Lava 0/32 mm
Wurzelhals
Stamm
min. 6 cm 10 cm
63,20
63,04
Betonwerksteinplatten
Rheinkies
Wurzel
Lava 0/32 mm
Wurzelhals
Stamm
150
BahnhofZugangs-
turm
62,89
63,20
62,99
Höhe der Wurzeloberseite
und des Wurzelhalses
62,893,5%
Platane 2
63.04
KiesflächeBetonwerkstein-
        platten
Bodendeckender
Bewuchs
Platane 1
Querschnitt B - B'
Längsschnitt A - A'
Längsschnitt A - A'
M 1:5
Querschnitt B - B'
M 1:5
Aufsicht
M 1:100

Beschlussvorlage Ausschuss

16304 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2973/2019 
Freigabedatum 
26.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen 
Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere 
und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 "Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" 
 
hier: Widerspruchsverfahren nach § 75 LNatSchG i.V.m. § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Natur-
schutzbehörde für unberechtigt und stimmt einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans 
gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge zu, dass die Untere Na-
turschutzbehörde den Vorgang der Bezirksregierung Köln, Höhere Naturschutzbehörde, zur ab-
schließenden Entscheidung vorzulegen hat. 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirats bei der Unteren Naturschutz-
behörde für berechtigt und lehnt die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge ab, dass die Untere Naturschutzbe-
hörde den Befreiungsantrag ablehnen muss. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019

2 
Begründung: 
Zum Vorhaben 
Der in 1839 erbaute Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf soll saniert und als öffentliche Begeg-
nungsstätte für Kultur, Bildung und Feste genutzt werden. Zum Bahnhofsgebäude gehört ein ca. 5300 
qm großer Landschaftspark. Der Bahnhof mit dem Landschaftspark liegt im geschützten Land-
schaftsbestandteil LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in 
Müngersdorf" und im Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis 
Müngersdorf" (Anlage 2). 
 
Zur Umsetzung des Projektes hat sich ein Förderverein gegründet, der das städtische Gebäude über 
einen Erbbaurechtsvertrag von der Stadt Köln gepachtet hat und als Antragsteller fungiert. 
 
Antrag auf Teilbaugenehmigung zur Sicherung der Bestandsfundamente 
In einem ersten Schritt wurden die Sicherung der Bestandsfundamente, die Erweiterung der Unterkel-
lerung, eine Tieferlegung vereinzelter Kellerräume sowie der Einbau einer Treppe zwischen Keller 
und Erdgeschoss unter Beteiligung und Zustimmung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehör-
de über eine Teilbaugenehmigung in 2018 zugelassen. 
 
Antrag auf abschließende Baugenehmigung 
Der aktuelle Bauantrag sieht für das zweigeschossige Bestandsgebäude im Erdgeschoss sowie den 
angrenzenden Wintergarten eine Nutzung als Foyer, Aufbereitungsküche für das Catering einer Sai-
songastronomie, multifunktionalen Seminarraum sowie als Ausstellungsraum vor. 
Das Obergeschoss soll als abgeschlossene Etage mit insgesamt drei Räumen für Bürger- und Kultur-
veranstaltungen, Workshops sowie als Festraum für private Feiern und Meetings genutzt werden. 
Um das Gebäude einer öffentlichen Nutzung zuzuführen, werden ein zweiter Rettungsweg sowie bar-
rierefreie Zugänge erforderlich. Hierfür soll in einem Abstand von ca. 5 m zum bestehenden Gebäude 
ein ca. 5,75 x 6 m großer Erschließungsturm mit Fahrstuhl und Treppe an der Nordseite des Gebäu-
des neu errichtet werden. Es ist geplant, den Turm mit drei geschlossenen Seitenwänden und einer 
Glaswand mit vertikalen Lamellen zu errichten. Eine oberirdische Verbindung des Erschließungs-
turms mit dem bestehenden Bahnhofsgebäude erfolgt als Glasübergang mit vertikalen Lamellen im 1. 
Obergeschoss (Anlage 3). 
Die ebenerdige Erschließung des Gebäudes soll beidseitig über einen symmetrisch geplanten, ca. 1,5 
m breiten, barrierefreien Weg aus großformatigen Steinplatten erfolgen (Anlagen 4 und 5). 
Die befestigte Fläche auf der Ostseite des Gebäudes (Landschaftsschutzgebiet) ist im Sommer als 
Bereich für Außengastronomie mit einem Ausschankpavillon, in Anlehnung an die historische Nut-
zung, vorgesehen. 
Die Ableitung der Dachwässer soll über offene Rigolen beidseitig in den hinteren Parkbereich erfol-
gen und dort versickert werden. 
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen die westlich des Gebäudes vorhandenen Garagen ab-
gerissen werden. Sie werden während der Baumaßnahmen noch als verschließbarer Lagerraum ge-
nutzt. Das in eine Platane eingewachsene Mauerteilstück der Garage wird im Rahmen des Erforderli-
chen erhalten, der Rest in diesem Bereich händisch abgetragen. 
 
Erhalt der Platanen 
Im Rahmen der Vorhabenabstimmungen stand die Frage im Raum, ob zur schadlosen Sanierung und 
dem zukünftigen Erhalt des Baudenkmals die großen, alten Platanen erhalten werden können. Zur 
Klärung wurden mehrere Gutachten erstellt sowie Suchgräben ausgeschachtet. Man kam zu dem 
Ergebnis, dass die unter dem Wintergarten vorhandenen, statisch relevanten Wurzeln durch techni-
sche Lösungen erhalten und in das Bauwerk integriert werden können, wodurch der Erhalt der Bäu-

3 
me ermöglicht wird. Die Anlage 6 zeigt im Detail die Umsetzung der Forderungen des Gutachters Dr. 
Heidger. 
 
Erfordernis eines landschaftsrechtlichen Befreiungsverfahrens 
Das gesamte Ensemble steht unter Denkmalschutz und ist Bestandteil des geschützten Landschafts-
bestandteils LB 3.04 „Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Mün-
gersdorf“. Die Ostseite des Gebäudes stellt die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer 
Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ dar. 
Der geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.04 wird unter anderem festgesetzt: 
- zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Erhaltung gut strukturierter 
Lebensräume für Pflanzen und Tiere, 
- zur Belebung und Pflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Ensemblewirkung von 
Villa und alter Baumgruppe. 
 
Das Landschaftsschutzgebiet L 11 wird u.a. festgesetzt: 
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere 
durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und naturnah entwickelter Land-
schaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Durchlüftungszonen. 
 
Neben dem o.g. Schutzzweck enthält der Landschaftsplan darüber hinaus eine Vielzahl von Ge- und 
Verbotstatbeständen. 
Die Umsetzung des Vorhabens würde mehrere dieser Verbote verwirklichen, so dass ein naturschutz-
rechtliches Befreiungsverfahren gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich wird, in dem der 
Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beteiligt und sein Votum zur beabsichtigten Befreiung 
abgeben muss. 
 
Eingriffsregelung: 
Zur Vermeidung von Schäden wurde ein Baustelleneinrichtungsplan erstellt, der vor bzw. während 
der Baumaßnahme umzusetzen und einzuhalten ist (Anlage 7). 
Insgesamt gehen insbesondere für das neue Zugangsbauwerk und die barrierefreie Erschließung 
Vegetationsstrukturen (4 Buchen zur Verschiebung des Zugangsbauwerkes nach Osten, eine abgän-
gige Eberesche, eine Eibe und Ziersträucher) mit einem ökologischen Wert von 748 ökologischen 
Wertpunkten verloren (Anlage 8 und 9). Der Ausgleich soll durch Entsiegelungsmaßnahmen im Be-
reich der nach Fertigstellung der Baumaßnahme abzureißenden Garagen erfolgen. 
 
Artenschutz: 
Aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Realisierung des Vorhabens keine Bedenken, 
sofern die im Nachfolgenden aufgeführten Maßnahmen des vorliegenden artenschutzrechtlichen 
Fachbeitrags beachtet werden: 
 Gebüschrodungen oder -entfernungen erfolgen nur im für die Sanierung des Gebäudes no t-
wendigen Maße, 
 Gehölzrückschnitte /-rodungen werden nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar durch-
geführt, 
 eine Beleuchtung im Rahmen der späteren Nutzung der Außenanlagen wird auf das zur Ver-
kehrssicherung notwendige Maß beschränkt, 
 eine nächtliche Dauerbeleuchtung sowie eine Beleuchtung der Baumkronen hat außerhalb der 
Nutzungszeiten zu unterbleiben,

4 
 in Bezug auf Farbtemperatur und Gehäuseabdichtung werden insektenfreundliche Außenbe-
leuchtungen eingesetzt. 
 
Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen 
Im vorliegenden Fall kommt eine Befreiung in Betracht, da die Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 
67 (1) Ziffer 1 BNatSchG vorliegen. Hiernach kann die Befreiung gewährt werden, wenn dies aus 
Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftli-
cher Art notwendig ist. Hier konkurriert das öffentliche Interesse am Erhalt des Baudenkmals mit den 
im Landschaftsplan dargestellten und festgesetzten Naturschutzbelangen. 
Gutachteraussagen bestätigen, dass der Umbau, die Erweiterung sowie die spätere Nutzung des 
denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes unter Erhalt der naturschutzrechtlich geschützten Platanen 
realisierbar sind. 
Darüber hinaus sind die barrierefreien Erschließungsmaßnahmen eingriffsminimierend vorgesehen 
und dargestellt. 
Vor diesem Hintergrund kann dem Umbau und der Nutzungsänderung des Baudenkmals Bahnhof 
Belvedere, dessen Erhalt von einer zukünftigen Nutzung abhängt, zugestimmt werden. Die Erhaltung 
und damit in Zusammenhang stehende Nutzung ist höher zu bewerten als die zu bewältigenden Be-
einträchtigungen der Naturschutzbelange. 
 
Beteiligung des Naturschutzbeirats 
Der aktuelle Bauantrag wurde dem Beirat in einer ordentlichen Sitzung am 01.07.2019 zur Zustim-
mung vorgelegt, da seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) die Voraussetzungen für eine 
Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen werden. 
Grundsätzlich stimmt der Beirat bei der UNB der Sanierung des denkmalgeschützten Bahnhofs Bel-
vedere im gLB 3.04 in der Sitzung am 01.07.2019 zu. 
Bedenken wurden jedoch im Hinblick auf die Gestaltung der Außenanlagen formuliert (Anlage 10): 
- Nachweis über die Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung, 
- Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite, 
- Wahl der Wegedecke bzw. des Plattenbelages für die Wegeführung, 
- Gestaltung des Gartenbereichs bzgl. des Verzichtes auf Kies. 
Anlässlich dieser Bedenken wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die mit dem Antrag-
steller alternative Gestaltungsmöglichkeiten der Außenanlagen erörtern sollte. Diese Arbeitsgruppe 
wurde mit einem Mandat zur endgültigen Beschlussfassung ausgestattet (Anlage 11). 
 
Vorlage einer Alternativplanung zur Wegeführung durch den Beiratsvorsitzenden 
Vor dem ersten Treffen der Beirats-AG wurde vom Beiratsvorsitzenden ein Alternativvorschlag, Vari-
ante NBV (Anlage 12) vorgelegt, der eine rechtwinklige Wegeführung in Anlehnung an den eigentli-
chen Baukörper vorsieht und im größeren Abstand zu den Platanen geführt wird. 
 
1. Arbeitstreffen der Beirats-AG 
In dem Treffen mit dem Vorsitzenden des Fördervereins, den Architekten und Vertretern des Umwelt-
amtes thematisierte die Arbeitsgruppe die Notwendigkeit des Nordweges. Der Nordweg wurde vom 
Antragsteller mit der Gleichstellung von Behinderten mit nicht behinderten Menschen begründet. 
Würde der Nordweg entfallen, müssten gehbehinderte Menschen unverhältnismäßig lange Wege 
zurücklegen, um aus dem Erschließungsbauwerk zum Haupteingang am Wintergarten zu gelangen. 
Für Behinderte besteht in diesem Fall keine zumutbare Möglichkeit, vom Zugangsbauwerk (Fahrstuhl) 
auf der Erdgeschossebene in das Hauptgebäude zu gelangen.

5 
Vor dem Hintergrund, dass die geplante Wegeführung des Antragstellers als auch die des Beiratsvor-
sitzenden nicht dem Grundsatz der Eingriffsminimierung gefolgt sei und dem Verschlechterungsver-
bot für die Standortbedingungen der Platanen gerecht würde, lehnt die Arbeitsgruppe diese beiden 
Varianten ab und legt eine neue Variante vor (Anlage 13). 
Der Variante der Beirats-AG wurde wiederum vom Vorsitzenden des Fördervereins nicht zugestimmt, 
so dass die Beirats-AG die Entscheidung vertagte. 
 
In dem Treffen wurde die UNB beauftragt, die Auswirkungen der geplanten Wegeführungen auf die 
Platanenwurzeln als auch auf den bestehenden, die Wurzeln mit Wasser und Luft versorgenden Bo-
den von einem Gutachter klären zu lassen. 
Zudem sollte der Beiratsvorschlag von dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln auf Machbarkeit 
überprüft werden. 
 
2. Arbeitstreffen der Beirats-AG 
In dem zweiten Treffen der Arbeitsgruppe wurde von der Verwaltung das Ergebnis des Gutachters 
mündlich vorgestellt. 
Der Gutachter betrachtet die vom Vorhabenträger vorgelegte Wegeführung als unbedenklich für die 
Bäume, sofern der Wegeaufbau auf eine von ihm dargelegte Art und Weise (Einsatz eines Saugbag-
gers und spezieller Aufbau zur Lastenverteilung) aufgebaut wird.  
 
Beschlussfassung 
Die Beirats-AG fasste mehrheitlich einen geänderten Beschluss: 
Die Beiratsvariante (Anlage 13), geänderter Südweg, kein Nordweg, behindertengerechter Ne-
beneingang auf der Nordseite, wird mehrheitlich mit Auflagen beschlossen. 
Als Begründung wird angegeben, dass die vorgelegte Planung gemäß Beschlussvorlage Nr. 
2057/2019 in einen geschützten Landschaftsbestandteil weder dem Gebot der Eingriffsminimierung 
genügt noch dem Verschlechterungsverbot für die Standortbedingungen der Platanen gerecht und 
ausschließlich gestalterischen Aspekten folgen würde.  
Die Beiratsalternative würde hingegen den Naturschutzbelangen in bestmöglicher Weise entgegen 
kommen, den relevanten Ge- und Verboten gerecht werden und eine Verbesserung bei den Zuwe-
gungen für behinderte Besucherinnen und Besucher darstellen (Anlage 11). 
 
Ergebnis Prüfung des Behindertenbeauftragten 
Zwischenzeitlich ist das Ergebnis des Behindertenbeauftragten eingegangen. Seiner Aussage zufolge 
beachtet auch die von der Beirats- AG vorgestellte Variante die Belange von Menschen mit Behinde-
rung. Er hätte gegen diese Ausführung keine Einwände. Gleiches gelte allerdings auch für die vom 
Vorhabenträger erörterte Variante. 
 
Abstimmung geänderter Beiratsbeschluss mit Vorhabenträger 
Das Ergebnis des Beiratsbeschlusses wurde dem Vorhabenträger zur Zustimmung vorgelegt. Dieser 
lehnte den Entwurf der Beirats- AG aus funktionalen, behindertengerechten, wirtschaftlichen und ge-
stalterischen Gründen ab, so dass die von der Beirats- AG für die Planung des Vorhabenträgers 
formulierte Ablehnung aus dem 1. Arbeitstreffen zum Tragen kommt. 
Der Vorhabenträger erklärt gegenüber der Verwaltung schriftlich, dass er zwischen Gebäude und 
barrierefreier Wegeführung auf einen Belag aus Flachkies verzichtet, der als bauzeitliche Oberflä-
chenbefestigung der Außenterrasse an der Westseite des Gebäudes nachgewiesen ist. Stattdessen 
werden die Flächen mit naturnahen bodendeckenden Stauden, Gräsern und Zwiebelpflanzen als Ini-
tialpflanzung besetzt. Es werden Arten gewählt, die für die sommertrockenen Schattenstandorte unter 
den Platanen geeignet sind.

6 
 
Üblicher Fortgang des Verfahrens 
Gemäß § 75 Abs. 1 LNatSchG NW kann der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde einer beab-
sichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder 
der kreisfreien Stadt, in der Stadt Köln ist dies der Ausschuss Umwelt und Grün, über den Wider-
spruch zu unterrichten ist. 
Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die Untere Naturschutzbehörde die Befrei-
ung versagen. Wird der Widerspruch für unberechtigt gehalten, hat die Höhere Naturschutzbehörde 
innerhalb von einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt sie die Frist verstreichen, 
kann die Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage  2: Landschaftsplan 
Anlage  3: Ansicht Ost 
Anlage  4: Lageplan / Wegeerschließung 
Anlage  5: Detailplan Wegeplan Platanen 
Anlage  6: Detailplan Bodenaufbau Wurzel 
Anlage  7: Baustelleneinrichtungsplan 
Anlage  8: Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung 
Anlage  9: Bestands- und Konfliktplan 
Anlage 10: Auszug aus dem Beschlussprotokoll, Sitzung 2019-07-01 
Anlage 11: Anlage zum Beschluss, Beiratssitzung 2019-07-01 
Anlage 12: BB Lageplan Wegeführung Vorschlag Beiratsvorsitzender (Variante NBV) 
Anlage 13: BB Lageplan Variante Arbeitsgruppe (Variante 2) 
Anlage 14: Platanenanordnung 
Anlage 15: Nachricht Onlineformular zur Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 16: Stellungnahme der Verwaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 6 Detailplan Bodenaufbau Wurzel

1301 Zeichen

UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
DETAILPLANUNG
STEFAN ZELTWANGERBELVEDERESTR. 6050933 KÖLN
BAUHERR
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
SANIERUNG
BAHNHOF BELVEDERE
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREISBAHNHOF BELVEDERE E.V.RICHARD-WAGNER STR. 2750859 KÖLN
50 200 235
485
100 100
OKFF = 62.91
OK-WURZEL 3 = MAX. 62.49
350
50
-
-
-
-
-
-
-
-
EG / WINTERGARTEN MIT FBH
35 MM
80 MM
35 MM
80 MM
5 MM
200/100 MM
50 MM
TERRAZZO
HEIZESTRICH
GRUNDELEMENT FUSSBODEN-
HEIZUNG MIT TRITTSCHALLDÄMMUNG
WÄRMEDÄMMUNG
ABDICHTUNG BODENPLATTE
STAHLBETONBODENPLATTE
PE-FOLIE
SAUBERKEITSSCHICHT
PRINZIPDETAIL BODENAUFBAU
WURZELSCHUTZ GEMÄSS VORGABE
VEGETATIONSTECHNISCHEM GUTACHTEN
VON DR. CLEMENS HEIDGER AUS
PORENREICHEM NATURGESTEIN 8/32 MM
HOHLRAUM
STARKWURZEL 3 GEMÄSS AUFMASS
17-2061 DER STADT KÖLN
ALLE PLANUNGEN IM DIREKTEN ZUSAMMENHANG
MIT DEN STARKWURZELN ERFOLGEN NACH
MASSGABE DES:
'VEGETATIONSTECHN. GUTACHTENS ZUM
ERHALT DES VORHANDENEN, GEBÄUDENAHEN
PLATANEN-ALTBAUMBESTANDES'
VON DR. CLEMENS HEIDGER, VOM 20.02.2017.
FÜR DIE DAUERHAFTE SCHADENSFREIHEIT DER
MASSNAHME KANN DER PLANVERFASSER KEINE
HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNEHMEN.
1:5
SZ
10.07.15
B.5.4.25.01 B
B542501B
BODENAUFBAU
PRINZIPDETAIL
WINTERGARTEN
MIT FBH
SCHICHTENAUFBAU19.12.16
WURZELSCHUTZ04.06.19

Anlage 2 Landschaftsplan M-1-5000

497 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [350276,5646174]   1:5000
 
KölnGIS
Luftbild 2016 (DOP10), Amtl. Basiskarte (s/w), Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie),  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 19.07.2018

Anlage 16_Stellungnahem der Verwaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

1468 Zeichen

Anlage 16 
Stellungnahme der Verwaltung zum Vorschlag zur Durchführung einer 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Die Beteiligung des Ausschusses Umwelt- und Grün erfolgt im Rahmen des 
Befreiungsverfahrens gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz, nach dem für Vorhaben, die 
den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes und / oder dem Naturschutzrecht 
der Länder widersprechen, eine Befreiung auf Antrag gewährt werden kann. 
Gemäß § 75 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NW) ist für die Erteilung einer 
Befreiung die untere Naturschutzbehörde zuständig. Der Beirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde kann einer beabsichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die 
Vertretungskörperschaft des Kreises bzw. der kreisfeien Stadt oder ein von ihr beauftragte 
Ausschuss, hier der Ausschuss Umwelt und Grün, über den Widerspruch zu entscheiden hat. 
Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die Untere Naturschutzbehörde die 
Befreiung versagen. Hält der Ausschuss den Widerspruch dagegen für unberechtigt, hat die 
Höhere Naturschutzbehörde innerhalb einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. 
Die rechtliche Entscheidung über die Gewährung einer Befreiung gemäß § 67 
Bundesnaturschutzgesetz lässt keinen entsprechenden Spielraum für das Einbringen von 
Anregungen aus der Öffentlichkeit. Darüber hinaus ist eine mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung 
verbundene weitere Zeitverzögerung für den Antragsteller nicht zumutbar.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1383 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
X Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 3 Ansicht Ost

559 Zeichen

UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
GENEHMIGUNGS-
PLANUNG
STEFAN ZELTWANGER
BELVEDERESTR. 60
50933 KÖLN
BAUHERR
NEU
UMBAU UND
ERWEITERUNG DES
DENKMALGESCHÜTZTEN
BAHNHOFS BELVEDERE
ZU EINER ÖFFENTLICHEN
BEGEGNUNGSSTÄTTE
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREIS BAHNHOF
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-
STR.27
50859 KÖLN
LEGENDE
STAHLBETON
MAUERWERK
GK-WAND
MÖRTEL
ESTRICH
ERDREICH
HOLZ
BRÜSTUNGSHÖHEBRH BRH
ABBRUCH
BESTAND
±0,00±0,00
-3,27
+3,945
+8,385
+7,805
+3,485
BEL.A.4.3.01
CB
BELA4301
ANSICHT OST
1:10003.09.18

Anlage 11_Anlage zum Beschluss_Beiratssitzung 2019-07-01

4050 Zeichen

Anlage zum Beschluss des Naturschutzbeirates zu Top 3.3 der Beiratssitzung 
vom 01.07.2019  
 
Es wird eine Arbeitsgruppe des Beirates gebildet und mit Mandat zur Entscheidung 
ausgestattet. Es wird ein Treffen vereinbart mit dem Architekten, dem 
Landschaftsarchitekten, einem Vertreter des Förderkreises, der UNB und dem Leiter 
des Umweltamtes. Die Moderation übernimmt der Beiratsvorsitzende. 
 
Stellungnahme der Beirats- AG mit endgültigem Beschluss  
 
In dem vereinbarten Treffen wurden alle Standpunkte ausgetauscht. Nach intensiver 
Diskussion wurde sowohl die vorliegende Planung gemäß Beschlussvorlage von 
Seiten der Beirats-AG, als auch ein Kompromissvorschlag des Beiratsvorsitzenden 
von beiden Seiten aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Dieser sah eine 
rechtwinklige Wegeführung in Anlehnung an den eigentlichen Baukörper und an die 
ursprünglich komplette Anordnung aller Platanen in geschachtelten Rechtecken vor, 
bestehend aus südlicher und nördlicher behindertengerechter Zuwegung zum 
Haupteingang des Wintergartens. 
 
Ergebnis ist ein neuer Vorschlag von Seiten der Beirats-AG, der im Süden den 
Verlauf des Wintergartens aufnimmt, den Weg aber näher ans Gebäude heranrückt 
und auf der Nordseite auf einen umlaufenden Weg verzichtet und stattdessen einen 
behindertengerechten Nebeneingang in den Wintergarten vorsieht.  
Die Zuwegung zum Haupteingang erfolgt über den behindertengerechten Weg auf 
der Südseite (siehe Entwurf, Beiratsvariante 2, in der Anlage). 
 
Der Vorsitzende des Förderkreises Bhf Belevedere sah sich ohne Abstimmung mit 
dem gesamten Vorstand des Förderkreises zu einer Entscheidung nicht in der Lage. 
Architekt und Landschaftsplaner standen der Variante ablehnend gegenüber, 
allerdings ausschließlich aus gestalterischen Gründen. 
 
Die Beirats-AG vertagte die Entscheidung auf ein weiteres Treffen mit der UNB. 
Die UNB wurde beauftragt, fachliche Details der Planungen bezüglich Wurzeln und 
Boden mit Dr. Heidger zu klären. Außerdem soll der Beiratsvorschlag von Herrn Dr. 
Bell, dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln, auf Machbarkeit geprüft werden. 
 
Beschluss nach diesem zweiten Treffen:  
 
Der Beirat, vertreten durch die Beirats-AG, fasst einen geänderten Beschluss. 
Die Beiratsvariante 2 siehe Anlage, geänderter Südweg, kein Nordweg, 
behindertengerechter Nebeneingang auf der Nordseite, wird mehrheitlich unter den 
folgenden Auflagen beschlossen: 
 
+ Überprüfung der Kompensation hinsichtlich der ausreichenden Berücksichtigung 
weiterer Verdichtung und Versiegelung des Bodens und der Eingriffe in den 
Feinwurzelbereich der Platanen. 
+ Keine Bekiesung des Bodens im nördlichen Bereich und im Süden zwischen Weg 
und Platanen. (kein „Kies- und Schottergarten“ im geschützten 
Landschaftsbestandteil)

+ Den Vorgaben von Dr. Heidger bezüglich der Bodenbereiche und 
Wurzelüberdeckungen ist zu folgen, soweit notwendig und im Rahmen der bisherigen 
Kompensation vertretbar. 
+ Eine Verschlechterung der Standortbedingungen der Platanen ist durch geeignete 
Maßnahmen auszuschließen. 
+ Über die Bodenoberfläche zwischen Südweg und Gebäude wird in der 
Ausführungsplanung entschieden. 
+ Die Eibe ist zu erhalten. 
 
Beschluss: Mehrheitlich bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme zugestimmt. 
 
Begründung: 
 
Die vorgelegte Planung gemäß Beschlussvorlage Nr. 2057/2019 genügt nicht dem 
Gebot der Eingriffsminimierung in einen geschützten Landschaftsbestandteil. Sie 
berücksichtigt auch nicht das Verschlechterungsverbot für die Standortbedingungen 
der Platanen als Naturdenkmal, aktueller Schutzstatus LB. 
Sie folgt ausschließlich gestalterischen Aspekten. 
Die Beiratsalternative hingegen kommt den Naturschutzbelangen in bestmöglicher 
Weise entgegen, wird den relevanten Ge- und Verboten gerecht und stellt nebenbei 
eine Verbesserung bei den Zuwegungen für behinderte Besucherinnen und 
Besucher dar. Sie dient daher der Bestimmung des Gebäudes als Begegnungsstätte 
in einem geschützten Landschaftsbestandteil in der Vereinbarkeit von Natur- und 
Denkmalschutz.

Anlage 9 Bestands- und Konfliktplan

2125 Zeichen

Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche spaltrau
Rheinkies-Belag
Wassergebundene Decke
Sitzblöcke aus Betonwerkstein, sandfarben
Pollerleuchten
LEGENDE
Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche geflammt
Großformatige Platten aus Betonwerkstein, sandfarben, mit beidseitigen dunklen Markierungsstreifen
Ehemalige Bäume, historischer Standort
Gehölze, Bestandserhalt
Bäume, geplant
Bäume, Bestand
Zaun, Bestand
Mauer, Bestand
Offene Basaltrinne zur Abführung des Niederschlagwassers der Dachflächen
Gehölze, Neupflanzung
Gehölze, Entnahme
 
150
150150
BahnhofZugangs-
turm
Aufstellfläche Müll
Fahrräder
Sitzblöcke
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
Vorplatz Pavillon
(ehemaliger Billettschalter)
62,89
62,80
62,89
62,91
63,20
Gerhard-Marcks-Weg
Projekt
Auftraggeber Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
Richard-Wagner-Straße 27
50859 Köln
Leistungsphase
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
IN KÖLN-MÜNGERSDORF
Platanenkarree und Vorplatz
Darstellung
Genehmigungsplanung Bestands- und Konfliktplan
Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse
Gezeichnet
Plan-Nr:
Datum
Index
Stand2018-05 1:100
84,1 x 59,4
E. Michalski
05
13. Juni 2019
00
13. Juni 2019
Planung Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW
Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht
Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928
bermbach@gruenerwinkel.de
Meter
N
62,893,5%
1,5%
62,90
2,0%
0,5%
3,5%
Kiesbelag höhengleich
mit Betonwerksteinplatten
63,00
0 5 105
Entnahme von 4 Hainbuchen
(Carpinus betulus)
Erhalt der Sträucher und Ergänzung
des Strauch- und Bodendeckerbestands
Entnahme einer Eibe
(Taxus baccata)
Abriss einer Garage und
eines Schuppens (85 m²)
Wurzelschutzmaßnahmen
an Platane 5 (vgl. Detail)
Wurzelschutzmaßnahmen
an Platane 2 (vgl. Detail)
Erhalt der Mauerecke zum
Schutz der eingewachsenen Platane
Erhalt des Baumbestands
Esche
Platanen - Karree
Platanenkarree und Vorplatz
Walnuss
Linde
Feuerwehrzufahrt
und -aufstellfläche
Entnahme einer abgängigen Eberesche
(Sorbus aucuparia)
Entnahme von Lorbeerkirschen
(Prunus laurocerasus)
Ergänzung des Strauch-
und Bodendeckerbestands
Ergänzung des Strauch-
und Bodendeckerbestands
Potenzieller Standort einer Pergola –
Vorläufige Bepflanzung mit Efeu

Anlage 15_Nachricht Onlineformular zur Öffentlichkeitsbeteiligung

923 Zeichen

Anlage 15 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Vorschlag zur 
Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung' an Sie geschickt 
Zuständiges Gremium:  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
 
 
Thema/Name der Vorlage:  
Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen 
Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere 
und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 "Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" 
 
 
Nummer der Vorlage:  
2973/2019 
 
 
Ich bin selbst betroffen:  
 
 
Anderer Grund:  
 
 
Ich bin zwar nicht selbst betroffen aber:  
Ich bin an dem Thema grundsätzlich interessiert, möchte mehr erfahren und eigene Ideen 
einbringen. 
 
 
Andere Gründe:  
Ich halte eine verbindliche Bürgerbefragung zu den naturschutzrechtlichen Befreiungen sowie 
Nutzungszwecken für erforderlich.

Anlage 10 Auszug aus dem Beschlussprotokoll_Sitzung 2019-07-01

1574 Zeichen

Geschäftsführung  
Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde 
Frau Maaß 
Telefon:  (0221) 221-36542  
Fax       :  (0221) 221-24686 
E-Mail:  adriana.maass@stadt-koeln.de 
Datum: 05.09.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates 
bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 01.07.2019 
öffentlich 
3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Ba hnhof Belvedere 
zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-
Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbe- 
stände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- 
schaftsplans 
2057/2019 
 
geänderter Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt grundsätzlich dem Umbau 
und der Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere an der Bel- 
vederestraße im geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 / Landschaftsschutz- 
gebiet L 11 unter folgenden Vorbehalten und Klärung folgender Punkte zu: 
• Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung und mögliche r Verlauf 
• Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite 
• Wahl der Wegedecke bzw des Plattenbelages für die Wegeführung 
• Gestaltung des Gartenbereiches bzgl. des Verzichte s auf Kies 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzge- 
setz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes unter den oben 
genannten Vorbehalten zu. 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf (1)

10.10.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2973/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.10.2019
Erstellt
27.08.2019 11:49