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2020/0172

Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4 Mehrbedarf für den Ausbau des Geh- und Radweges östlich der Heidelberger Straße sowie nördlich und südlich der Cooperstraße

Magistratsvorlage 15.06.2020

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2020/0172

3538 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.06.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0172 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  068-003-7001 Investitionsnummer:  20068-9100 
Kostenträger:  5410-15 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4  
Mehrbedarf für den Ausbau des Geh - und Radweges östlich der Heidelberger Straße 
sowie nördlich und südlich der Cooperstraße  
 
Vorlage vom: 15.06.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt der Bereitstellung von zusätzlich 60.000 Euro zur Umsetzung der 
oben genannten Maßnahme zu.  
2. Die Mittel stehen unter der Investitionsnummer 20068 -9100, Kostenstelle 068 -003-7001 
im laufenden Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung . 
 
 
Anlagen: Kostenberechnung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15. Juni 2020 
 
Mit der Vorlage Nr. 2019/0009 wurde der Beschluss gefasst, den Geh- und Radweg östlich der 
Heidelberger Straße im Bereich von 115 m nördlich der Cooperstraße bis zur Ortstafel 
Eberstadt zu verbreitern. Die Verbreiterung sollte durch den Anbau eines ca. 1,15  m - 1,50 m 
breiten Asphaltstreifens an den bestehenden Geh- und Radweg erfolgen.  
 
Im Zuge der Ausführungsplanung wurde deutlich, dass die zunächst vorgesehene Planung 
angepasst werden muss. Dies hat zur Folge, dass der ursprünglich beschlossene Mittelbedarf 
von 140.000  Euro um 60.000 Euro erhöht werden muss. 
Nördlich der Cooperstraße entwässert der bestehende Geh- und Radweg in die Gleisanlage der 
HEAG mobilo, dies ist nicht mehr möglich. Um die Einleitung zusätzlicher Wassermengen in 
die Gleisanlage nach dem Ausbau zu verhindern, wird die Querneigung in Richtung d er 
Waldfläche gedreht. Hierfür ist ein Vollausbau in diesem Bereich erforderlich. Ergänzende 
Bodenuntersuchungen wurden durchgeführt.  
 
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich somit auf insgesamt 200.000 Euro (vgl. 
Anlage Kostenberechnung). Die Bereitstellung der nötigen Mittel erfolgt insgesamt aus dem 
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4. Die Mittel stehen bei der Investitionsnummer 
20068-9100, Kostenstelle 068-003-7001 zur Verfügung.  
Die in der Vorlage Nr. 2019/0009 angezeigte Investitionsnummer 08066-6091 wurde im Zuge 
des Aufbaus des Mobilitätsamtes im September 2019 nicht weiter bewirtschaftet. Aufgrund 
des beschlossenen Sonderinvestitionsprogramms Radverkehr 4x4 sind ausreichend Mittel für 
die Umsetzung der vielfältigen Radmaßnahmen vorhanden. Dementsprechend erfolgt die 
Finanzierung des Geh- und Radweges östlich der Heidelberger Straße sowie nördlich und 
südlich der Cooperstraße  aus dieser Investitionsnummer.  
 
Die in der Vorlage Nr. 2019/0009 bezifferten Folgekosten verändern sich aufgr und der hier 
dargestellten Anpassungen nicht.  
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.  
 
 
Dezernat I      Dezernat IV  
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

anlage 2

3609 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.06.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverke hrs- 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I BE 66 68 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0172 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
176 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  068-003-7001 Investitionsnummer:  20068-9100 
Kostenträger:  5410-15 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4  
Mehrbedarf für den Ausbau des Geh - und Radweges östlich der Heidelberger Straße 
sowie nördlich und südlich der Cooperstraße  
 
Vorlage vom: 15.06.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt der Bereitstellung von zusätzlich 60.000 Euro zur Umsetzung der 
oben genannten Maßnahme zu.  
2. Die Mittel stehen unter der Investitionsnummer 20068 -9100, Kostenstelle 068 -003-7001 
im laufenden Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung.  
 
 
Anlagen: Kostenberechnung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 24.06.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 15. Juni 2020  
 
Mit der Vorlage Nr. 2019/0009 wurde der Beschluss gefasst, den Geh- und Radweg östlich der 
Heidelberger Straße im Bereich von 115 m nördlich der Cooperstraße bis zur Ortstafel 
Eberstadt zu verbreitern.  Die Verbreiterung sollte durch den Anbau eines ca. 1,15 m - 1,50 m 
breiten Asphaltstreifens an den bestehenden Geh- und Radweg erfolgen.  
 
Im Zuge der Ausführungsplanung wurde deutlich, dass die zunächst vorgesehene Planung 
angepasst werden muss. Dies hat zur Folge, dass der ursprünglich beschlossene Mittelbedarf 
von 140.000  Euro um 60.000 Euro erhöht werden muss. 
Nördlich der Cooperstraße entwässert der bestehende Geh- und Radweg in die Gleisanlage der 
HEAG mobilo, dies ist nicht mehr möglich. Um die Einleitung zusätzlicher Wassermengen in 
die Gleisanlage nach dem Ausbau zu verhindern, wird die Querneigung in Richtung der 
Waldfläche gedreht. Hierfür ist ein Vollausbau in diesem Bereich erforderlich. Ergänzende 
Bodenuntersuchungen wurden durchgeführt.  
 
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich somit auf insgesamt 200.000 Euro (vgl. 
Anlage Kostenberechnung). Die Bereitstellung der nötigen Mittel erfolgt insgesamt aus dem 
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4. Die Mittel stehen bei der Investitionsnummer 
20068-9100, Kostenstelle 068-003-7001 zur Verfügung.  
Die in der Vorlage Nr. 2019/0009 angezeigte Investitionsnummer 08066-6091 wurde im Zuge 
des Aufbaus des Mobilitätsamtes im September 2019 nicht weiter bewirtschaftet. Aufgrund 
des beschlossenen Sonderinvestitionsprogramms Radverkehr 4x4 sind ausreichend Mittel für 
die Umsetzung der vielfältigen Radmaßnahmen vorhanden. Dementsprechend erfolgt die 
Finanzierung des Geh- und Radweges östlich der Heidelberger Straße sowie nördlich und 
südlich der Cooperstraße  aus dieser Investitionsnummer.  
 
Die in der Vorlage Nr. 2019/0009 bezifferten Folgekosten verändern sich aufgrund der hier 
dargestellten Anpassungen nicht.  
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.  
 
 
Dezernat I      Dezernat IV  
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 176 beschließend

Orte (2)

  • Heidelberger Straße
  • Cooperstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0172
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.06.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00