V/1043/2019
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2019
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Beschlussvorlage
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V/1043/2019 V/1043/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2019 Beratungsfolge 12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen erhalten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlä s- se und Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt - und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. Die Zuschusshöhe wird am Sitzungstag festgelegt. 2. Folgende Anträge werden abgelehnt: 2.1 Antrag des VfL Wolbeck e. V. (laufende Nr. 15 laut Anlage 1) 2.2 Antrag des VfL Wolbeck e. V. (laufende Nr. 16 laut Anlage 1) II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2019 Zeile 15 Transferaufwendungen . , € Amt für Bürger- und Ratsservice 25.10.2019 Ihre Ansprechpartnerin: Frau Frankowsky-Hillen Telefon:. 492-1662 Frankowsky-Hillen@stadt- muenster.de - 2 - V/1043/2019 Begründung: Termingerecht gingen insgesamt 16 Anträge in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind in der T a- belle (Anlage 1) zusammengefasst. Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e- tung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien (in der Fassung d es Beschlusses vom 17.11.2015) für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Verein i- gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. Zu 1. Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. Zu 2. Die Antragsinhalte entsprechen nicht den Richtlinien. Die Bezirksvertretung legt die Höhe der einzelnen Zuschüsse vor der öffentlichen Sitzung fest. Im Auftrag Groh Anlagen: Anlage A Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost
Anlage 1
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Anlage 1 Nr. Verein Mit- glieder nicht erklärtes Ziel des Vereins Jubiläum Einzel- veranstaltung Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten Pflege des Ortsbildes Umwelt- und Naturschutz- maßnahmen Kultur- förderung Zuschuss in € 1 Ältere Seniorengemeinschaft St. Bernhard 28 x 2 AWO Wolbeck im Kreisverband Münster 142 x 3 Bürgerforum Wolbeck e. V. 85 x 4 Bürgerforum Wolbeck e. V. 85 x 5 Bürgerschützen- und Heimatverein Angelmodde von 1950 e. V 280 x 6 Förderkreis Haus Heidhorn Wolbeck St. Achatius e. V. 235 x 7 Freiwillige Feuerwehr Münster – Löschzug Gremmendorf 45 x x 8 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Seniorengemeinschaft St. Ida x 9 KG. Pängelanton e.V. Förderverein Denkmallok e.V. x 10 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 364 x 11 Ökomenischer Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus Wolbeck e.V. 200 x 12 Orts- u. Schützenverein Gremmendorf von 1923 e.V. (Durchführung Volkstrauertag) 128 x 13 Orts- u. Schützenverein Gremmendorf von 1923 e.V. (Weihnachtsfeier für Kinder) 128 x 14 Theatergruppe der Kfd St. Bernhard 13 x Gesamt: . , €
Anlage A
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Anlage A zur V/1043/2019 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe- zirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2019 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Ver- einigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost“ Zielerreichung: Die Zuschüsse nach den Richtlinien werden zwei Mal jährlich gewährt. Im Jahr 2019 wurde dafür ein Budget durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen
Anlage 2
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Anlage 2 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Ve r- anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, d ie bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Bu chstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind für besondere Einzelveranstaltungen für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten für die Pflege des Ortsbildes für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschü sse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel n und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ve r- wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inner- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1043/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37