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Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
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SWS Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Darmstadt Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 – Testatsexemplar – elektronische Kopie 0278/26 ▪ WKD ▪ 1011576 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Bilanz Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung Anlage 3: Anhang Anlage 4: Lagebericht Anlage 5: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 0278/26 TE WKD 1011576 Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Anlage I Bilanz zum 31. Dezember 2022 AKTIVSEITE PASSIVSEITE 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 1.000.000,00 1.000.000,00 Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 14.055,00 16.810,00 II. Rücklagen Allgemeine Rücklagen 14.991.354,83 15.201.660,44 II. Sachanlagen III. Verlustvortrag -4.180.903,84 -3.570.954,61 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit IV. Jahresverlust -626.317,04 -820.254,84 Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 13.148.083,50 13.203.700,50 11.184.133,95 11.810.450,99 2. Maschinen und maschinelle Anlagen 652.492,75 627.285,75 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 474.582,89 508.402,00 14.275.159,14 14.339.388,25 B. Sonderposten für Investitionen 1.978.261,00 2.074.317,00 14.289.214,14 14.356.198,25 C. Rückstellungen B. Umlaufvermögen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.160.231,00 2.800.099,00 I. Vorräte 2. Sonstige Rückstellungen 1.415.833,53 1.322.594,27 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 37.814,00 41.964,27 4.576.064,53 4.122.693,27 2. Fertige Erzeugnisse 151.614,08 139.044,96 189.428,08 181.009,23 D. Verbindlichkeiten II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 106.901,21 793.690,06 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 744.953,62 502.232,44 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 298.142,80 159.287,22 2. Forderungen gegen Kostenträger nach SGB 2.527.756,44 1.467.160,95 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1.615.763,67 1.395.616,55 3. Forderungen gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt 485.450,52 503.174,03 4. Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben 45.387,79 30.965,09 4. Forderungen gegen Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1.469.754,94 1.569.867,51 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.919,00 3.962,75 5. Forderungen gegen verbundenen Unternehmen 1.617,60 0,00 6. Sonstige Verbindlichkeiten 280.955,01 345.971,36 6. Sonstige Vermögensgegenstände 26.088,17 143.975,97 davon aus Steuern EUR 38.602,60 (Vorjahr EUR 38.968,84) 5.255.621,29 4.186.410,90 2.360.069,48 2.729.493,03 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 355.646,81 1.999.028,60 5.800.696,18 6.366.448,73 C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.618,64 14.307,31 20.098.528,96 20.736.954,29 20.098.528,96 20.736.954,29 Anlage II 2022 Vorjahr EUR EUR 1. Erlöse aus Kostensätzen 10.621.492,89 9.855.891,50 2. Umsatzerlöse 874.836,10 755.171,58 3. Erhöhung des Bestands an fertigen Erzeugnissen 12.569,12 12.533,74 4. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionen 96.056,00 90.320,34 5. Sonstige betriebliche Erträge 410.115,76 259.370,70 12.015.069,87 10.973.287,86 6. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 68.121,62 26.679,13 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.756,70 12.993,02 74.878,32 39.672,15 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 4.530.061,92 4.593.348,15 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.747.545,12 1.647.171,81 davon für Altersversorgung EUR 765.487,41 (Vorjahr EUR 697.698,66) c) Aufwendungen für Werkstattbeschäftigte (Menschen mit Behinderung) 3.153.337,48 2.978.994,20 9.430.944,52 9.219.514,16 8. Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 374.182,71 331.893,64 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.735.299,01 2.169.875,23 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 107.295,46 112.051,15 davon aus verbundenen Unternehmen EUR 106.503,45 (Vorjahr EUR 111.003,43) 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.892,69 141.394,27 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 56.349,59 (Vorjahr EUR 51.913,15) davon aus verbundenen Unternehmen EUR 66.783,55 (Vorjahr EUR 73.287,58) 12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -623.831,92 -817.010,44 13. Sonstige Steuern 2.485,12 3.244,40 14. Jahresverlust -626.317,04 -820.254,84 Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohnungseinrichtungen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohnungseinrichtungen, Darmstadt Entwicklung des Anlagevermögens 2022 01.01.2022 Zugänge Abgänge Umbuchung Zuschreibung 31.12.2022 01.01.2022 Zugänge Abgänge Umbuchung 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 Durchschnittl. Abschreibungs- satz Durchschnittl. Restbuchwert EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v.H. v.H. I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software 45.811,85 0,00 0,00 0,00 0,00 45.811,85 29.001,85 2.755,00 0,00 0,00 31.756,85 14.055,00 16.810,00 6,01 30,68 45.811,85 0,00 0,00 0,00 0,00 45.811,85 29.001,85 2.755,00 0,00 0,00 31.756,85 14.055,00 16.810,00 6,01 30,68 II. Sachanlagen 17.779.537,70 163.927,93 0,00 0,00 0,00 17.943.465,63 4.575.837,20 219.544,93 0,00 0,00 4.795.382,13 13.148.083,50 13.203.700,50 -1,22 73,28 2. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.820.770,32 84.395,90 4.731,84 0,00 0,00 1.900.434,38 1.193.484,57 59.188,90 4.731,84 0,00 1.247.941,63 652.492,75 627.285,75 -3,11 34,33 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.528.935,15 58.874,77 85.181,68 0,00 0,00 1.502.628,24 1.020.533,15 92.693,88 85.181,68 0,00 1.028.045,35 474.582,89 508.402,00 -6,17 31,58 21.129.243,17 307.198,60 89.913,52 0,00 0,00 21.346.528,25 6.789.854,92 371.427,71 89.913,52 0,00 7.071.369,11 14.275.159,14 14.339.388,25 -1,74 66,87 21.175.055,02 307.198,60 89.913,52 0,00 0,00 21.392.340,10 6.818.856,77 374.182,71 89.913,52 0,00 7.103.125,96 14.289.214,14 14.356.198,25 -1,75 66,80 Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten Anlage III a Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Darmstadt Ermittlung des Arbeitsergebnisses gemäß § 12 WVO Nach § 12 WVO werden Rechnungslegungsvorschriften für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen festgelegt. Außer dass alle Werkstätten unabhängig von ihrer Rechtsform nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen sind, soll nach Abs. 4 eine Ermittlung des Arbeits- ergebnisses vorgenommen werden, um die Verwendung des Arbeitsergebnisses, insbesondere die Zahlung der Arbeitsentgelte, festzulegen. 2022 2021 € € I. Erträge 1. Umsatzerlöse des Arbeitsbereichs 719.787,10 651.852,80 2. Zins- und sonstige Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit des Arbeitsbereichs 177.038,41 62.690,18 3. Summe der von den Rehabilitationsträgern im Arbeitsbereich gezahlten Kostensätzen 3.380.406,62 2.958.936,95 Summe der Erträge ( 1. - 3.) 4.277.232,14 3.673.479,93 II. Notwendige Kosten des laufenden Betriebs im Arbeitsbereich der Werkstatt 1. Personalaufwand zur Erfüllung der fachlichen Anforderungen 3.171.697,85 3.019.592,52 2. Personalaufwand zur Erfüllung der werkstattspezifischen wirtschaftlichen Betätigung 0,00 0,00 3. Personalaufwand zur unternehmensüblichen wirtschaftlichen Betätigung 363.510,08 314.080,12 4. Sachkosten zur Erfüllung der fachlichen Anforderungen 1.584.054,38 1.432.586,96 5. Sachkosten zur Erfüllung der werkstattspezifischen wirtschaftlichen Betätigung 0,00 0,00 6. Sachkosten zur unternehmensüblichen wirtschaftlichen Betätigung 176.493,64 196.550,89 7. Betrag aus Periodenabgrenzung (sofern enstanden und nicht aus anderen Trägermitteln ausgleichbar) 0,00 0,00 Summe der notwendigen Kosten ( 1. - 7.) 5.295.755,95 4.962.810,49 III. Ermittlung des Arbeitsergebnisses 1. Summe der Erträge ( Summe I.) 4.277.232,14 3.673.479,93 2. Summe der notwendigen Kosten ( Summe II.) 5.295.755,95 4.962.810,49 Arbeitsergebnis -1.018.523,81 -1.289.330,56 IV. Verwendung des Arbeitsergebnisses 1. Arbeitsentgelte 443.783,46 427.203,12 2. Entwicklung der Ertragsschwankungsrücklage 2.1.Stand zum 1.1. 20217 0,00 0,00 2.2. Zuführung zur Rücklage 0,00 0,00 2.3. Entnahme aus Rücklage 0,00 0,00 2.4.Stand zum 31. 12.2017 0,00 0,00 2.5.6-Monatsbeitrag der Arbeitsentgelte 221.891,73 230.070,97 3. Entwicklung der Ersatz- und Modernisierungsrücklage 3.1.Stand zum 1.1. 906.818,79 944.960,24 3.2. Zuführung zur Rücklage 0,00 0,00 3.3. Entnahme aus Rücklage 0,00 -38.141,45 3.4.Stand zum 31. 12. 906.818,79 906.818,79 V. Darstellung der Auswirkungen der Vergütung auf das Arbeitsergebnis 1. Summe der Erträge nach I.3. 3.380.406,62 2.958.936,95 2. Aufwendungen der fachlichen Anforderungen sowie werkstattspezifische Aufwendungen der wirtschaftlichen Betätigung (Summe aus II. 1., 2.,4.,5. und 7.) -4.755.752,23 -4.452.179,48 3. Überschuss / Verlust -1.375.345,61 -1.493.242,53 Anlage III b Eigenbetrieb Werkstätten Wohnbereich EUR EUR EUR 1. Erlöse aus Kostensätzen 10.621.492,89 6.619.658,01 4.001.834,88 2. Umsatzerlöse 874.836,10 826.628,73 48.207,37 3. Erhöhung des Bestands an fertigen Erzeugnissen 12.569,12 12.569,12 0,00 4. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 96.056,00 76.136,00 19.920,00 5. Sonstige betriebliche Erträge 410.115,76 312.776,58 97.339,18 12.015.069,87 7.847.768,44 4.167.301,43 6. Materialaufwand 74.878,32 74.019,14 859,18 7. Personalaufwand 9.430.944,52 6.673.381,55 2.757.562,97 8. Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 374.182,71 219.176,59 155.006,12 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.735.299,01 1.572.592,29 1.162.706,72 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 107.295,46 107.295,46 0,00 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.892,69 124.437,32 6.455,37 12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 623.831,92- 708.542,99- 84.711,07 13. Sonstige Steuern 2.485,12 1.969,24 515,88 14. Jahresverlust/Jahresüberschuss 626.317,04- 710.512,23- 84.195,19 Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Darmstadt Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen Anlage 5 Seite 1 0278/26 ▪ WKD ▪ 1011576 – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Darmstadt Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen der Stadt Darmstadt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen für das Wirt- schaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ▪ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaf- ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Bea chtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und ▪ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen- betriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres- abschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageb erichtes“ unseres Bestätigungsvermerkes wei- tergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut- schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Anlage 5 Seite 2 0278/26 ▪ WKD ▪ 1011576 – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Betriebskommission für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapi- talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen ent- spricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetrie bes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver- antwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab- schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtü- mern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite- ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentli- chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigen- betriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handels- rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberich- tes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgeset- zes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im La- gebericht erbringen zu können. Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbe- triebsgesetzes i. V. m. den einschlägige n deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handels- rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Anlage 5 Seite 3 0278/26 ▪ WKD ▪ 1011576 – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnu ngsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prü- fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolo- sen Handlungen oder Irrtümern resultieren u nd werden als wesentlich angesehen, wenn vernünf- tigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus ▪ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab- schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und füh- ren Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach- weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel- lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende we- sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zu- sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ▪ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter- nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umstände n ange- messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben. ▪ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ▪ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so- wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be steht, sind wir ver- pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je- weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Sc hlussfolgerungen auf der Grund- lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zu- künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ▪ beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er- eignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutsch en Grundsätze Anlage 5 Seite 4 0278/26 ▪ WKD ▪ 1011576 – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. ▪ beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes. ▪ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts- orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach- weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz- lichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigen- ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Dreieich, 17. Februar 2026 Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wladimir Krasowitzki Patrick Fischer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFTdSTEUERBERATUNGSGESELLSCHAFTSIEGEL WIRTSCHAFTS- PRÜFUNGS- GESELLSCHAFT - DREIEICH - 1. Geltungsbereich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für V erträge zwischen Wirtschafts - prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt - schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt - schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. 2. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät - zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach - verständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländische n Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie - ßenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflich- tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge - rungen hinzuweisen. 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite - ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vor - gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterla - gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wäh - rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge - ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Voll - ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt - schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt - schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz - werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein - trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al - lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts - prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er - klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich. 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent - wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Geset - zes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auf - traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfül - lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück - treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre - ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte- resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber un - verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprü - che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver - jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei- ten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße - rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl - len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstän - de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo - genen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da - tenschutz beachten. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts - prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verur - sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Wirtschaftsprüfer geltend machen. Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf. 50341/1 50341 01/2024 Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG WPG StBG | 4308901 | 284 (3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be - stehenden V ertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver - letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. (4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Scha - densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der ein - zelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol - genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge - nommen werden. (5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu - rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör - per oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel - tend zu machen, bleibt unberührt. (6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt. 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwen det werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weite - re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer - lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftrag - geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig- keiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur W ahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag - geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die lau - fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärun- gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft - steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Text - form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuer- beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen - den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden. (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer , Kör - perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallende r Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der V erwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations- pflichten. (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht über - nommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunika - tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforde - rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu - sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol - len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein V erbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbei- legungsgesetzes teilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG WPG StBG | 4308901 | 284 Dreieich Berlin Erfurt Hannover Kassel Köln Leipzig Mainz Mannheim München Sigmaringen Würzburg www.schuellermann.de Wirtschaftsprüfung ▪ Steuerberatung ▪ Rechtsberatung ▪ Unternehmensberatung
2026/0106
3186 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.04.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0106
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Darmstädter
Werkstätten und Wohneinrichtungen
Vorlage vom: 01.04.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss 20 22 und der Lagebericht des Eigenbetriebes werden mit dem Testat der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG öffentlich bekannt gemacht und
zur Einsichtnahme ausgelegt.
2. Der Jahresverlust 202 2 des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
wird in Höhe von EUR 626.317,04 festgestellt.
3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung übertragen.
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 202 2 entlastet.
Anlagen: EDW Beschluss BK 02_2026 Prüfung Jahresabschluss 2022
Testat JAP_22_EDW
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.04.2026:
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW) hat in der Sitzung vom 05.0 3.2026 den Bericht der
Betriebsleitung zur Kenntnis genommen, den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfungsinstitutes versehenen Jahresabschluss 202 2 festgestellt und die
Betriebsleitung entlastet.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Ma gistrat die Kenntnisnahme und der
Stadtverordnetenversammlung die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr
2022.
Der EDW schließt das Wirtschaftsjahr 202 2 mit einem Jahresverlust von 626.317,04 Euro.
Damit wird die Reduzierung der Verluste durch den Abschluss neuer Kostensätze mit dem
Kostenträger seit 2021 fortgesetzt. Für die Folgejahre zeichnet sich eine weitere
Entspannung der wirtschaftlichen Situation ab.
Darmstadt, 01.04.2026
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 3
3271 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.04.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 519
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0106
Magistratsbeschluss -Nr.
119
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Darmstädter
Werkstätten und Wohneinrichtungen
Vorlage vom: 01.04.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss 20 22 und der Lagebericht des Eigenbetriebes werden mit dem Testat der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG öffentlich bekannt gemacht und
zur Einsichtnahme ausgelegt.
2. Der Jahresverlust 202 2 des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
wird in Höhe von EUR 626.317,04 festgestellt.
3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung übertr agen.
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 202 2 entlastet.
- 3 -
Anlagen: EDW Beschluss BK 02_2026 Prüfung Jahresabschluss 2022
Testat JAP_22_EDW
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 15.04.2026
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.04.2026:
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW) hat in der Sitzung vom 05.0 3.2026 den Bericht der
Betriebsleitung zur Kenntnis genommen, den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfungsinstitutes versehenen Jahresabschluss 202 2 festgestellt und die
Betriebsleitung entlastet.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat die Kenntnisnahme und der
Stadtverordnetenversammlung die Entlastung der Betriebsleitung für das W irtschaftsjahr
2022.
Der EDW schließt das Wirtschaftsjahr 202 2 mit einem Jahresverlust von 626.317,04 Euro.
Damit wird die Reduzierung der Verluste durch den Abschluss neuer Kostensätze mit dem
Kostenträger seit 2021 fortgesetzt. Für die Folgejahre zeichnet sich eine weitere
Entspannung der wirtschaftlichen Situation ab.
Darmstadt, 01.04.2026
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 1
1139 Zeichen
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Darmstadt, 05.03.2026 Betriebskommission des Eigenbetriebes „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ Vorlage 02/2026 vom 05.03.2026 Betreff: Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 Übertragung des Jahresfehlbetrages 2022 auf das Folgejahr 2023 Beschlussvorschlag : 1. Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht des Eigenbetriebes werden mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme ausgelegt. 2. Der Jahresverlust 2022 des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen wird in Höhe von EUR 626.317,04 festgestellt. 3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung übertragen. 4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet. Anlage: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 Folgekosten: Ja Nein Beschluss der Betriebskommission vom 05.03.2026 Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt. Darmstadt, den 05.03.2026 Wolfram Cuntz Betriebsleiter
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0106
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.04.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00