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2026/0106

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen

Magistratsvorlage 01.04.2026

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39875 Zeichen

SWS Schüllermann und Partner AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten  
und Wohneinrichtungen 
Darmstadt 
 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 
und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 
– Testatsexemplar – 
 
elektronische Kopie

0278/26 ▪ WKD ▪ 1011576 
Anlagenverzeichnis 
Anlage 1: Bilanz 
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 
Anlage 3: Anhang 
Anlage 4: Lagebericht 
Anlage 5: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 
 
0278/26 TE 
WKD 
1011576 
 
Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen 
Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden 
Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.

Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Anlage I
 Bilanz zum 31. Dezember 2022
AKTIVSEITE PASSIVSEITE
31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 14.055,00 16.810,00 II. Rücklagen
Allgemeine Rücklagen 14.991.354,83 15.201.660,44
II. Sachanlagen III. Verlustvortrag -4.180.903,84 -3.570.954,61
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit IV. Jahresverlust -626.317,04 -820.254,84
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 13.148.083,50 13.203.700,50 11.184.133,95 11.810.450,99
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 652.492,75 627.285,75
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 474.582,89 508.402,00
14.275.159,14 14.339.388,25 B. Sonderposten für Investitionen 1.978.261,00 2.074.317,00
14.289.214,14 14.356.198,25
C. Rückstellungen
B. Umlaufvermögen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.160.231,00 2.800.099,00
I. Vorräte 2. Sonstige Rückstellungen 1.415.833,53 1.322.594,27
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 37.814,00 41.964,27 4.576.064,53 4.122.693,27
2. Fertige Erzeugnisse 151.614,08 139.044,96
189.428,08 181.009,23
D. Verbindlichkeiten
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 106.901,21 793.690,06
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 744.953,62 502.232,44 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 298.142,80 159.287,22
2. Forderungen gegen Kostenträger nach SGB 2.527.756,44 1.467.160,95 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1.615.763,67 1.395.616,55
3. Forderungen gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt 485.450,52 503.174,03 4. Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben 45.387,79 30.965,09
4. Forderungen gegen Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1.469.754,94 1.569.867,51 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.919,00 3.962,75
5. Forderungen gegen verbundenen Unternehmen 1.617,60 0,00 6. Sonstige Verbindlichkeiten 280.955,01 345.971,36
6. Sonstige Vermögensgegenstände 26.088,17 143.975,97 davon aus Steuern EUR 38.602,60 (Vorjahr EUR 38.968,84)
5.255.621,29 4.186.410,90 2.360.069,48 2.729.493,03
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 355.646,81 1.999.028,60
5.800.696,18 6.366.448,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.618,64 14.307,31
20.098.528,96 20.736.954,29 20.098.528,96 20.736.954,29

Anlage II
2022 Vorjahr
EUR EUR
1. Erlöse aus Kostensätzen 10.621.492,89 9.855.891,50
2. Umsatzerlöse 874.836,10 755.171,58
3. Erhöhung des Bestands an fertigen Erzeugnissen 12.569,12 12.533,74
4. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionen 96.056,00 90.320,34
5. Sonstige betriebliche Erträge 410.115,76 259.370,70
12.015.069,87 10.973.287,86
6. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 68.121,62 26.679,13
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.756,70 12.993,02
74.878,32 39.672,15
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 4.530.061,92 4.593.348,15
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 1.747.545,12 1.647.171,81
davon für Altersversorgung EUR 765.487,41  (Vorjahr EUR 697.698,66)
c) Aufwendungen für Werkstattbeschäftigte (Menschen mit Behinderung) 3.153.337,48 2.978.994,20
9.430.944,52 9.219.514,16
8. Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 374.182,71 331.893,64
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.735.299,01 2.169.875,23
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 107.295,46 112.051,15
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 106.503,45
(Vorjahr EUR 111.003,43)
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.892,69 141.394,27
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 56.349,59
(Vorjahr EUR 51.913,15)
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 66.783,55
(Vorjahr EUR 73.287,58)
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -623.831,92 -817.010,44
13. Sonstige Steuern 2.485,12 3.244,40
14. Jahresverlust -626.317,04 -820.254,84
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohnungseinrichtungen 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022

Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohnungseinrichtungen, Darmstadt
Entwicklung des Anlagevermögens 2022
01.01.2022 Zugänge Abgänge Umbuchung Zuschreibung 31.12.2022 01.01.2022 Zugänge Abgänge Umbuchung 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
Durchschnittl. 
Abschreibungs-
satz
Durchschnittl. 
Restbuchwert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v.H. v.H.
I.  Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 45.811,85 0,00 0,00 0,00 0,00 45.811,85 29.001,85 2.755,00 0,00 0,00 31.756,85 14.055,00 16.810,00 6,01 30,68
45.811,85 0,00 0,00 0,00 0,00 45.811,85 29.001,85 2.755,00 0,00 0,00 31.756,85 14.055,00 16.810,00 6,01 30,68
II.  Sachanlagen
17.779.537,70 163.927,93 0,00 0,00 0,00 17.943.465,63 4.575.837,20 219.544,93 0,00 0,00 4.795.382,13 13.148.083,50 13.203.700,50 -1,22 73,28
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.820.770,32 84.395,90 4.731,84 0,00 0,00 1.900.434,38 1.193.484,57 59.188,90 4.731,84 0,00 1.247.941,63 652.492,75 627.285,75 -3,11 34,33
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.528.935,15 58.874,77 85.181,68 0,00 0,00 1.502.628,24 1.020.533,15 92.693,88 85.181,68 0,00 1.028.045,35 474.582,89 508.402,00 -6,17 31,58
21.129.243,17 307.198,60 89.913,52 0,00 0,00 21.346.528,25 6.789.854,92 371.427,71 89.913,52 0,00 7.071.369,11 14.275.159,14 14.339.388,25 -1,74 66,87
21.175.055,02 307.198,60 89.913,52 0,00 0,00 21.392.340,10 6.818.856,77 374.182,71 89.913,52 0,00 7.103.125,96 14.289.214,14 14.356.198,25 -1,75 66,80
Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit 
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
Anlage III a

Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Darmstadt
Ermittlung des Arbeitsergebnisses gemäß § 12 WVO
Nach § 12 WVO werden Rechnungslegungsvorschriften für Werkstätten für Menschen mit 
Behinderungen festgelegt. Außer dass alle Werkstätten unabhängig von ihrer Rechtsform nach 
kaufmännischen Grundsätzen zu führen sind, soll nach Abs. 4 eine Ermittlung des Arbeits-
ergebnisses vorgenommen werden, um die Verwendung des Arbeitsergebnisses, insbesondere 
die Zahlung der Arbeitsentgelte, festzulegen.
2022 2021
€ €
I. Erträge
1. Umsatzerlöse des Arbeitsbereichs 719.787,10 651.852,80
2. Zins- und sonstige Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit des Arbeitsbereichs 177.038,41 62.690,18
3. 
Summe der von den Rehabilitationsträgern im Arbeitsbereich gezahlten Kostensätzen
3.380.406,62 2.958.936,95
Summe der Erträge ( 1. - 3.) 4.277.232,14 3.673.479,93
II. Notwendige Kosten des laufenden Betriebs im Arbeitsbereich der Werkstatt
1. Personalaufwand zur Erfüllung der fachlichen Anforderungen 3.171.697,85 3.019.592,52
2.
Personalaufwand zur Erfüllung der werkstattspezifischen wirtschaftlichen Betätigung
0,00 0,00
3. Personalaufwand zur unternehmensüblichen wirtschaftlichen Betätigung 363.510,08 314.080,12
4. Sachkosten zur Erfüllung der fachlichen Anforderungen 1.584.054,38 1.432.586,96
5. Sachkosten zur Erfüllung der werkstattspezifischen wirtschaftlichen Betätigung 0,00 0,00
6. Sachkosten zur unternehmensüblichen wirtschaftlichen Betätigung 176.493,64 196.550,89
7.
Betrag aus Periodenabgrenzung (sofern enstanden und nicht aus anderen Trägermitteln 
ausgleichbar) 0,00 0,00
Summe der notwendigen Kosten ( 1. - 7.) 5.295.755,95 4.962.810,49
III. Ermittlung des Arbeitsergebnisses
1. Summe der Erträge ( Summe I.) 4.277.232,14 3.673.479,93
2. Summe der notwendigen Kosten ( Summe II.) 5.295.755,95 4.962.810,49
Arbeitsergebnis -1.018.523,81 -1.289.330,56
IV. Verwendung des Arbeitsergebnisses
1. Arbeitsentgelte 443.783,46 427.203,12
2. Entwicklung der Ertragsschwankungsrücklage 
2.1.Stand zum 1.1. 20217 0,00 0,00
2.2. Zuführung zur Rücklage 0,00 0,00
2.3. Entnahme aus Rücklage 0,00 0,00
2.4.Stand zum 31. 12.2017 0,00 0,00
2.5.6-Monatsbeitrag der Arbeitsentgelte 221.891,73 230.070,97
3. Entwicklung der Ersatz- und Modernisierungsrücklage 
3.1.Stand zum 1.1. 906.818,79 944.960,24
3.2. Zuführung zur Rücklage 0,00 0,00
3.3. Entnahme aus Rücklage 0,00 -38.141,45
3.4.Stand zum 31. 12. 906.818,79 906.818,79
V. Darstellung der Auswirkungen der Vergütung auf das Arbeitsergebnis
1. Summe der Erträge nach I.3. 3.380.406,62 2.958.936,95
2.
Aufwendungen der fachlichen Anforderungen sowie werkstattspezifische Aufwendungen der 
wirtschaftlichen Betätigung (Summe aus II. 1., 2.,4.,5. und 7.) -4.755.752,23 -4.452.179,48
3. Überschuss / Verlust -1.375.345,61 -1.493.242,53
Anlage III b

Eigenbetrieb Werkstätten Wohnbereich
EUR EUR EUR
1. Erlöse aus Kostensätzen 10.621.492,89 6.619.658,01 4.001.834,88
2. Umsatzerlöse 874.836,10 826.628,73 48.207,37
3. Erhöhung des Bestands an fertigen Erzeugnissen
12.569,12 12.569,12 0,00
4. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens  96.056,00 76.136,00 19.920,00
5. Sonstige betriebliche Erträge 410.115,76 312.776,58 97.339,18
12.015.069,87 7.847.768,44 4.167.301,43
6. Materialaufwand 74.878,32 74.019,14 859,18
7. Personalaufwand 9.430.944,52 6.673.381,55 2.757.562,97
8. Abschreibung auf immaterielle 
Vermögensgegenstände und Sachanlagen 374.182,71 219.176,59 155.006,12
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.735.299,01 1.572.592,29 1.162.706,72
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 107.295,46 107.295,46 0,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.892,69 124.437,32 6.455,37
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
623.831,92-         708.542,99-        84.711,07
13. Sonstige Steuern 2.485,12 1.969,24 515,88
14. Jahresverlust/Jahresüberschuss 626.317,04-        710.512,23-       84.195,19
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Darmstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen

Anlage 5 
Seite 1 
 
 
0278/26 ▪ WKD ▪ 1011576 – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten  
und Wohneinrichtungen, Darmstadt 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
An den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten  
und Wohneinrichtungen der Stadt Darmstadt 
 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen 
– bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das 
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich 
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir 
den Lagebericht des Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen  für das Wirt-
schaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
▪ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des 
Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaf-
ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Bea chtung der deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie 
seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und 
▪ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die 
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen 
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit 
§ 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer 
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung 
der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung 
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für 
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageb erichtes“ unseres Bestätigungsvermerkes wei-
tergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den 
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut-
schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, 
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage 
für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Anlage 5 
Seite 2 
 
 
0278/26 ▪ WKD ▪ 1011576 – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Betriebskommission für den 
Jahresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapi-
talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen ent-
spricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, 
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetrie bes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver-
antwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen 
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab-
schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen 
Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtü-
mern ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang  mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf 
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu 
bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der 
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigen-
betriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handels-
rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und 
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberich-
tes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgeset-
zes i.  V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen 
Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im La-
gebericht erbringen zu können. 
Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses 
des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichtes 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes 
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbe-
triebsgesetzes i. V. m. den einschlägige n deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handels-
rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Anlage 5 
Seite 3 
 
 
0278/26 ▪ WKD ▪ 1011576 – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der 
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnu ngsmäßiger Abschlussprüfung 
unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prü-
fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolo-
sen Handlungen oder Irrtümern resultieren u nd werden als wesentlich angesehen, wenn vernünf-
tigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses 
Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten 
beeinflussen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
▪ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und füh-
ren Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen  Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu 
dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende we-
sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen 
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
▪ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und 
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umstände n ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des 
Eigenbetriebes abzugeben. 
▪ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
▪ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. 
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be steht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Sc hlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zu-
künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb 
seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
▪ beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich 
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er-
eignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutsch en Grundsätze

Anlage 5 
Seite 4 
 
 
0278/26 ▪ WKD ▪ 1011576 – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. 
▪ beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent-
sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes. 
▪ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts-
orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach-
weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz-
lichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die 
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigen-
ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden 
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige 
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger 
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Dreieich, 17. Februar 2026 
 
Schüllermann und Partner AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
  
Wladimir Krasowitzki Patrick Fischer 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
 
SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFTdSTEUERBERATUNGSGESELLSCHAFTSIEGEL
WIRTSCHAFTS-
PRÜFUNGS-
GESELLSCHAFT
- DREIEICH -

1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für V
erträge zwischen Wirtschafts
 
-
prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 
(im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und 
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt
 
-
schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas 
anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend 
vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche 
aus dem Vertrag zwischen Wirt
 
-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder 
sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf 
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten 
gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit 
dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten 
zu.
2. Umfang und Ausführung 
des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte 
Leistung, nicht ein  
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät
 
-
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer 
übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben 
der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder 
Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der 
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach
 
-
verständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländische
n Rechts bedarf – außer bei  
betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in 
Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie -
ßenden 
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflich-
tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge
 
-
rungen hinzuweisen.
3.	 Mitwirkungspflichten 	des	Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer 
alle für die 
Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite
 
-
ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vor
 
-
gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung 
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterla -
gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wäh
 
-
rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge
 
-
ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der 
Auftraggeber die Voll
 
-
ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen 
sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt
 
-
schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer 
sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit 
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer 
des 
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder 
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene 
Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt
-
schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz
 
-
werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf 
die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden 
wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein -
trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des 
Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche 
Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des 
Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al
 
-
lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind 
unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich 
vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts
 
-
prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er
 
-
klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten 
Auftrags sind stets unverbindlich.
6.	 Weitergabe 	einer	beruflichen	Äußerung	des	Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe 
beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers  
(Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent
 
-
wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden 
des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der 
in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der 
Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Geset
 
-
zes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung
 beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und 
die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auf
 
-
traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf 
Nacherfül
 
-
lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. 
unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der 
Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück
 
-
treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann 
der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre
 
-
ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, 
Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte-
 
 
resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt 
Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 
1 muss vom Auftraggeber un
 
-
verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprü -
che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver
 
-
jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie 
z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und 
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten 
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom 
Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei-
ten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers 
enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße
 
-
rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl
 
-
len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8.	 Schweigepflicht 	gegenüber	Dritten,	Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 
Abs. 1 
HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstän
 
-
de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, 
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von 
dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo -
genen 
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da
 
-
tenschutz beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen 
des Wirtschaftsprüfers, 
insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen 
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des 
§ 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche 
Haftungsbeschränkung Anwendung 
findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist der 
Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts
 
-
prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verur
 
-
sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von 
Leben, Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht 
des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1  
Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte 
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem 
Wirtschaftsprüfer geltend machen.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüferinnen,	Wirtschaftsprüfer	und	 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise 
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf. 50341/1
50341
01/2024
Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG  WPG StBG | 4308901 | 284

(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be -
stehenden V
ertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver
 
-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag 
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen 
Scha
 
-
densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren 
Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der ein
 
-
zelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne 
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol -
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder 
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche 
Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in 
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall 
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge
 
-
nommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb 
von sechs 
Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage 
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies 
gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu
 
-
rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör
 
-
per oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers  
nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel
 
-
tend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in 
Abs. 2 bis 5 unberührt.
10.	 Ergänzende	Bestimmungen	für	Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer 
geprüften 
und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder 
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist 
ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im  
Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit 
in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und 
mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der 
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwen
det werden. Hat der Auftraggeber 
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des 
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber 
hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weite
 
-
re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11.	 Ergänzende	Bestimmungen	für	Hilfeleistung	in	Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer
-
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftrag
 
-
geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und 
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er 
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig-
keiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur W
ahrung von Fristen 
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu 
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag
 
-
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen 
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass 
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung 
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen 
Vereinbarung in Textform umfasst die lau
 
-
fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärun-
gen, einschließlich 
E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft
 
-
steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber 
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung 
erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den 
unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit 
den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den 
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse 
von 
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der 
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten 
Aufgaben die  
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein  
Pauschalhonorar, 
so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Text
 
-
form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert 
zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuer-  
beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen -
den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in 
Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer
, Kör
 
-
perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen 
der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf 
Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallende
r Steuerangelegenheiten, z.B. auf 
dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der  
Finanz- und der V
erwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche 
Tätigkeit im Zusammenhang mit  
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung,  
Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, 
Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung 
als 
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung 
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob 
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen 
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung 
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht über
 
-
nommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem 
Auftraggeber 
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunika -
tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen 
stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den 
Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforde -
rung 
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu
 
-
sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und 
Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol
 
-
len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber 
haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein V
erbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen 
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur 
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist 
nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer 
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbei-
legungsgesetzes teilzunehmen.
15.	 Anzuwendendes	Recht
Für den Auftrag, 
seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden  
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG  WPG StBG | 4308901 | 284

Dreieich 
Berlin 
Erfurt 
Hannover 
Kassel 
Köln 
Leipzig 
Mainz 
Mannheim 
München 
Sigmaringen 
Würzburg 
 
 
 
 
 
 
www.schuellermann.de 
 
Wirtschaftsprüfung  ▪  Steuerberatung  ▪  Rechtsberatung  ▪  Unternehmensberatung

2026/0106

3186 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.04.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Darmstädter Werkstätten   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0106 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Darmstädter 
Werkstätten und Wohneinrichtungen  
 
Vorlage vom: 01.04.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss 20 22 und der Lagebericht des Eigenbetriebes werden mit dem Testat der  
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG  öffentlich bekannt gemacht und  
    zur Einsichtnahme ausgelegt.  
2. Der Jahresverlust 202 2 des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen  
    wird in Höhe von EUR 626.317,04 festgestellt.  
3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung übertragen.  
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 202 2 entlastet. 
 
 
Anlagen: EDW Beschluss BK 02_2026 Prüfung Jahresabschluss 2022  
Testat JAP_22_EDW

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.04.2026: 
 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und  
Wohneinrichtungen (EDW) hat in der Sitzung vom 05.0 3.2026 den Bericht der  
Betriebsleitung zur Kenntnis genommen, den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk  
des Wirtschaftsprüfungsinstitutes versehenen Jahresabschluss 202 2 festgestellt und die  
Betriebsleitung entlastet.  
 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Ma gistrat die Kenntnisnahme und der  
Stadtverordnetenversammlung die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr  
2022. 
 
Der EDW schließt das Wirtschaftsjahr 202 2 mit einem Jahresverlust von 626.317,04 Euro. 
 
Damit wird die Reduzierung der  Verluste durch den Abschluss neuer  Kostensätze mit dem 
Kostenträger seit 2021 fortgesetzt. Für die Folgejahre zeichnet sich eine  weitere 
Entspannung der wirtschaftlichen Situation ab.  
 
 
Darmstadt, 01.04.2026 
 
 
 
Dezernat II       Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz       André Schellenberg  
Bürgermeisterin       Stadtkämmerer

anlage 3

3271 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.04.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb  
Darmstädter Werkstätten   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 519 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0106 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
119 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Darmstädter 
Werkstätten und Wohneinrichtungen  
 
Vorlage vom: 01.04.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss 20 22 und der Lagebericht des Eigenbetriebes werden mit dem Testat der  
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG  öffentlich bekannt gemacht und  
    zur Einsichtnahme ausgelegt.  
2. Der Jahresverlust 202 2 des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen  
    wird in Höhe von EUR 626.317,04 festgestellt.  
3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung übertr agen. 
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 202 2 entlastet.

- 3 - 
Anlagen: EDW Beschluss BK 02_2026 Prüfung Jahresabschluss 2022  
Testat JAP_22_EDW  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.04.2026 
 
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.04.2026:  
 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und  
Wohneinrichtungen (EDW) hat in der Sitzung vom 05.0 3.2026 den Bericht der  
Betriebsleitung zur Kenntnis genommen, den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk  
des Wirtschaftsprüfungsinstitutes versehenen Jahresabschluss 202 2 festgestellt und die  
Betriebsleitung entlastet.  
 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat die Kenntnisnahme und der  
Stadtverordnetenversammlung die Entlastung der Betriebsleitung für das W irtschaftsjahr  
2022. 
 
Der EDW schließt das Wirtschaftsjahr 202 2 mit einem Jahresverlust von 626.317,04 Euro. 
 
Damit wird die Reduzierung der  Verluste durch den Abschluss neuer  Kostensätze mit dem 
Kostenträger seit 2021 fortgesetzt. Für die Folgejahre zeichnet sich eine  weitere 
Entspannung der wirtschaftlichen Situation ab.  
 
 
Darmstadt, 01.04.2026 
 
 
 
Dezernat II       Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz       André Schellenberg  
Bürgermeisterin       Stadtkämmerer

anlage 1

1139 Zeichen

Eigenbetrieb Darmstädter 
Werkstätten und Wohneinrichtungen     Darmstadt, 05.03.2026 
 
 
 
 
 
Betriebskommission des Eigenbetriebes 
„Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ 
 
Vorlage 02/2026 vom 05.03.2026 
 
 
 
 
Betreff:  Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 
Übertragung des Jahresfehlbetrages 2022 auf das Folgejahr 2023 
 
Beschlussvorschlag : 
 
 
1. Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht des Eigenbetriebes werden mit dem Testat der 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG öffentlich bekannt gemacht und 
zur Einsichtnahme ausgelegt. 
 
2. Der Jahresverlust 2022 des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen 
wird in Höhe von EUR 626.317,04 festgestellt. 
 
3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung übertragen. 
 
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet. 
 
 
Anlage: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss der Betriebskommission vom 05.03.2026 
 
Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt. 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 05.03.2026 
 
 
 
 
 
Wolfram Cuntz 
Betriebsleiter

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0106
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.04.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00