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Mehr Sicherheit auf dem Dünnwalder Kommunalweg und der Prämonstratenser Straße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1846/2023 vom 17.10.2023

Stand: Am 30.10.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Mehr Sicherheit auf dem Duennwalder Kommunalweg und der Praemonstratenser Straße

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    Antrag 16.10.2023 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag: Mehr Sicherheit auf dem Dünnwalder Kommunalweg und der Prämonstratenser Straße Die Verwaltung wird aufgefordert, auf dem Dünnwalder Kommunalweg im Bereich Autobahnbrücke bis nach Dünnwald Prämonstratenser Straße (ab Höhenhauser Ring über die Einmündung Am Flachsroster Weg hinaus bis zur Einmündung der Prämonstratenser Straße in die Straße Am Klosterhof) Tempo 50 zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden einzurichten. Begründung: Der o.g. Straßenabschnitt hat auf der Südseite einen Radweg, der von vielen Menschen als Radweg zur Schule, zur Arbeit in Stammheim/in Leverkusen, zum Spaziergang mit den Hunden, zum Joggen usw. genutzt wird. Darüber hinaus wird die Straße von Autofahrenden stark frequentiert, um von Stammheim oder Leverkusen nach Dünnwald zu kommen und umgekehrt von Dünnwald zur Fahrt nach Leverkusen und zur Auffahrt auf die A3 am Willy-Brandt-Ring. Es gibt also einen regen Rad- und Fußverkehr. Gleichzeitig lädt der Wechsel von der erlaubten Geschwindigkeit 50 km/h kurz vor der Autobahnbrücke auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zu regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein verbunden mit Unfallgefahren für alle am Verkehr Teilnehmenden, und sogar - wie Anfang September 2023 - zu tödlichen Unfällen aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit. Die Beschilderung und die Straßenführung laden geradezu zur Geschwindigkeitsbeschleunigung ein. Dies sollte im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden durch Tempo 50 km/h unterbunden werden. Zumal darüber hinaus eine gewisse Unübersichtlichkeit für die vom Flachsrosterweg abbiegenden Autos, sowie die aus dem Feldweg kommenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge, besteht. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion DIE LINKE - Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- Aus den obenstehenden Gründen war der Dünnwalder Kommunalweg bereits Gegenstand zahlreicher Anträge (Kreisverkehr Kreuzung Embergweg/Am weißen Mönch: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=801332&type=do; Geschwindigkeitsreduzierung Kreuzung Feldweg: https://ratsinformation.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=816063&type=do; Sichtverbesserung an der Kreuzung Am Flachsrosterweg: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=933880&type=do), die bislang leider nicht umgesetzt worden sind. gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Andreas Altefrohne
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1846/2023 Stand: 28.05.2024 Sachstandsbericht Mehr Sicherheit auf dem Dünnwalder Kommunalweg und der Prämonstratenser Straße Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 16.10.2023 Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, auf dem Dünnwalder Kommunalweg im Bereich Autobahn- brücke bis nach Dünnwald Prämonstratenser Straße (ab Höhenhauser Ring über die Einmün- dung Am Flachsroster Weg hinaus bis zur Einmündung der Prämonstratenser Straße in die Straße Am Klosterhof) Tempo 50 zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden einzurichten. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Bei dem Dünnwalder Kommunalweg handelt es sich um eine als Landstraße (L101) klassifi- zierte Straße in Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Sie weist daher entspre- chend Straßengesetz eine überörtliche Funktion auf, die auf freier Strecke in der Regel mit 100 km/h vorgesehen ist. Die StVO ermöglicht nur eine Herabsenkung der zulässigen Ge- schwindigkeit bei festgestellter Gefährdungssituation. In dem Bereich erfolgte bereits eine Re- duktion auf 70 bzw. 50 km/h. Für weitergehende Reduktion, die im Übrigen auch im Einver- nehmen mit den Straßenbaulastträger herbeizuführen wäre, besteht keine hinreichende Grundlage, da die Sichtbedingungen zum Erkennen bevorrechtigter Fahrzeuge mit den beste- henden Einschränkungen gewährleistet sind. Der Bereich gilt bezüglich des Unfallgeschehens als unauffällig, Häufungen im Unfallgeschehen bestehen nicht. Der tragische und tödliche Un- fall im Jahr 2023 ist der Betrachtung durch die Unfallkommission unterzogen worden mit dem Ergebnis, dass der Unfall auf persönliches Verschulden zurückzuführen ist und mit verkehrs- technischen Mitteln nicht zu verhindern gewesen wäre.

Beratungsverlauf

  1. 30.10.2023

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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