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Kampfmittelerkundung und -beseitigung auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Köln auf Kölner Stadtgebiet

Mitteilung Ausschuss 3614/2023 vom 16.11.2023

Stand: Am 20.11.2023 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 16.11.2023 3614/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 20.11.2023 Kampfmittelerkundung und -beseitigung auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Köln auf Kölner Stadtgebiet Sachverhalt: Im Zuge der Auswertung von Luftbildern, die von den Alliierten zur Erfolgskontrolle angefertigt wurden, konnten auf landwirtschaftlichen Flächen, die auf Kölner Stadtgebiet liegen und Ei- gentum der Stadt Köln sind, 29 sog. Verdachtspunkte ermittelt werden. Bei einem Verdachtspunkt handelt es sich um den festgestellten Einschlagpunkt eines mögli- chen Bombenblindgängers. Dieser kann sich beim Einschlag bis zu 6 Meter in jede Richtung bewegt haben. Ob sich an diesen Stellen tatsächlich Bombenblindgänger befinden und ob diese noch zündfähig sind, lässt sich ohne weitere fachkundige Überprüfungen nicht beurtei- len. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst hat die Überprüfung dieser Verdachtspunkte empfohlen, da gerade auf Ackerflächen in der Regel eine ständige Erdbewegung stattfinden. Die Verwaltung wird daher Kontakt zu den betroffenen Pächtern dieser landwirtschaftlichen Flächen aufnehmen und in Abstimmung mit diesen sowie dem Kampfmittelräumdienst die Er- kundung und erforderlichenfalls Beräumung abstimmen. So wird einerseits eine zeitnahe Er- kundung und Beseitigung ermöglicht und zugleich Rücksicht auf die betrieblichen Belange der Landwirte genommen. Bezüglich der ca. 500 Hektar landwirtschaftlicher Flächen, die Eigentum der Stadt Köln sind, sich aber im Umland befinden, liegt noch keine Auswertung vor. Sofern sich dort Verdachts- punkte ergeben sollten, wird in gleicher Weise wie nunmehr auf Kölner Stadtgebiet verfahren. Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 20.11.2023

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 6.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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