2025/0199
Koordinationsvertrag und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Griesheim
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2025/0199
6831 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.08.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Dezernat VI
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0199
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Koordinationsvertrag und öffentlich -rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Griesheim
Vorlage vom: 14.07.2025
Beschlussvorschlag :
1. Dem zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Stadt Griesheim abgestimmten
Koordinationsvertrag nach § 54 HVwVfG und der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung über
die Übertragung von Zuständigkeiten nach §§ 24 ff. KGG (Delegationsvereinbarung) im
Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim wird zugestimmt (Anlage).
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Beschlussfassung geringfügige Änderungen des
beigefügten Vertragsentwurfs vorzunehmen, falls dies erforderlich werden sollte und
soweit dadurch der Vert rag allenfalls unwesentlich inhaltlich berührt wird.
Anlagen: Entwurf Koordinationsvertrag Griesheim -Darmstadt mit Anlagen
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0199 vom 14.07.2025:
Zwischen der Stadt Griesheim und der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ein
Koordinationsvertrag zur Entwicklung der Bauflächen östlich und westlich der Flughafenstraße
geschlossen. Gegenwärtig betreiben beide Städte in diesem Bereich die Aufstellung von
Bebauungsplänen für ihr jeweiliges Stadtgebiet, welche beiderseits der Straße liegen.
Die Stadt Griesheim betreibt westlich der Flughafenstraße durch die städtische
Entwicklungsgesellschaft SEGG die Entwicklung der Konversionsfläche Süd-Ost zu einem
urbanen Quartier mit ca. 500 bis 530 Wohneinheiten im Bauleitplanverfahren
Nr. 111 Griesheimer Anger, welches von der Flughafenstraße erschlossen wird. Die geplante
Verlängerung der Flughafenstraße (Erstausbau) in der Gemarkung Griesheim wird gleichzeitig
der Erschließung des Plangebiets in der Gemarkung Darmstadt dienen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt derzeit östlich der Flughafenstraße das
Bauleitplanverfahren W 67 - Ehem. Airfield Griesheim - durch. Dieser Bebauungsplan soll
Planungsrecht für ein Gewerbegebiet (GE) schaffen. Die gesamte Straßenparzelle der
Flughafenstraße liegt im Gemeindegebiet der Stadt Griesheim. Die Grundstücke im Plangebiet
W 67 sind nur über die Flughafenstraße zu erreichen. Auch die übrige Erschließung findet
durch Anlagen und Einrichtungen statt, die im Gemeindegebiet der Stadt Griesheim liegen und
durch diese betrieben werden. Hierzu wird die Erschließungsaufgabe von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt an die Stadt Griesheim übertragen.
Der vorliegende Vertrag regelt die Koordination und Abstimmung der in Aufstellung
befindlichen Bebauungspläne der beiden Städte und sichert die Erschließung der Grundstücke
in der Gemarkung Darmstadt durch die Übertragung von Erschließungsaufgaben an die Stadt
Griesheim (Delegationsvereinbarung, Teil B des Vertrags).
Folgende wesentliche Regelungen wurden im Vertragsentwurf aufgenommen:
a) Teil B: Übertragung (Delegation) von Aufgaben nach §§ 24, 25 des Gesetzes über die
Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG),
b) Teil C: Koordination/Abstimmung der Planungen der beiden Städte,
c) Teil D: Regelung der verkehrlichen Erschließung des Gebiets,
d) Teil E: Regelung der sonstigen Erschließung, insb. die Herstellung der Anlagen zur
Entwässerung der im Vertragsgebiet gelegenen Grundstücke sowie über die zu
erstattenden Gebühren.
Mit Wirkung der Delegationsvereinbarung zum 01.01.2026 werden die mit der Erschließung
zusammenhängenden Aufgaben und Befugnisse an die Stadt Griesheim übertragen. Die
bestehenden Satzungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Abwasserbeitrags- und -
gebührensatzung, Abwasserbeseitigungssatzung, Erschließungs- und Straßenbeitragssatzung)
werden angepasst und sind gleichfalls zu diesem Stichtag in Kraft zu setzen. Gleiches gilt für
die Satzungen der Stadt Griesheim, damit ein rechtssicherer Übergang gewährleistet ist.
Der vorliegende Vertragsentwurf ist in enger Abstimmung mit der Stadt Griesheim erarbeitet
worden. Nach Beschlussfassung beider Städte wird der Vertrag unterzeichnet.
Die Delegationsvereinbarung (Teil B des Vertrags) bedarf der Genehmigung des
Regierungspräsidiums Darmstadt als Aufsichtsbehörde. Im Entwurf lag der Vertrag mit
Delegationsvereinbarung der Aufsichtsbehörde bereits zur Vorprüfung vor und wurde mit ihr
abgestimmt. Nach Beschlussfassung und Unterzeichnung beider Städte wird der Vertrag der
- 4 -
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der Delegationsvereinbarung vorgelegt. Anschließend ist
die Delegationsvereinbarung mit dem Genehmigungsvermerk öffentlich bekanntzumachen.
Mit dem Vertrag wird parallel/zeitnah durch die Finanzverwaltung die Änderungssatzung zur
Änderung des Aufgabenbereichs der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung, der Satzung
über die Abwasserbeseitigung, der Straßenbeitragssatzung und der
Erschließungsbeitragssatzung zur Beschlussfassung den städtischen Gremien vorgelegt.
Die Delegationsvereinbarung und die Änderungssatzung sollen am 01.01.2026 in Kraft treten
und sind zuvor öffentlich bekannt zu machen.
Die Vorgehensweise ist eng mit der Stadt Griesheim und deren Gremienläufen, sowie mit der
Kommunalaufsicht abgestimmt.
Die Vertragsinhalte des anliegenden Vertrags wurden mit der Finanzverwaltung, dem
Rechtsamt und dem Mobilitäts- und Tiefbauamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
abgestimmt.
Dezernat I Dezernat III
Hanno Benz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 4
246 Zeichen
Punkt 9: Koordinationsvertrag und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Griesheim (V-Nr. 2025/0199) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke
anlage 2
6909 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.08.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Dezernat VI
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
III 61
IV
VI 66 Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0199
Magistratsbeschluss -Nr.
272
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Koordinationsvertrag und öffentlich -rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Griesheim
Vorlage vom: 14.07.2025
Beschlussvorschlag :
1. Dem zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Stadt Griesheim abgestimmten
Koordinationsvertrag nach § 54 HVwVfG und der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung über
die Übertragung von Zuständigkeiten nach §§ 24 ff. KGG (Delegationsvereinbarung) im
Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim wird zugestimmt (Anlage).
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Beschlussfassung geringfügige Änderungen des
beigefügten Vertragsentwurfs vorzunehmen, falls dies erforderlich werden sollte und
soweit dadurch der Vertrag allenfalls unwesentlich inhaltlich berührt wird.
- 3 -
Anlagen: Entwurf Koordinationsvertrag Griesheim -Darmstadt mit Anlagen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 27.08.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0199 vom 14.07.2025:
Zwischen der Stadt Griesheim und der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ein
Koordinationsvertrag zur Entwicklung der Bauflächen östlich und westlich der Flughafenstraße
geschlossen. Gegenwärtig betreiben beide Städte in diesem Bereich die Aufstellung von
Bebauungsplänen für ihr jeweiliges Stadtgebiet, welche beiderseits der Straße liegen.
Die Stadt Griesheim betreibt westlich der Flughafenstraße durch die städtische
Entwicklungsgesellschaft SEGG die Entwicklung der Konversionsfläche Süd-Ost zu einem
urbanen Quartier mit ca. 500 bis 530 Wohneinheiten im Bauleitplanverfahren
Nr. 111 Griesheimer Anger, welches von der Flughafenstraße erschlossen wird. Die geplante
Verlängerung der Flughafenstraße (Erstausbau) in der Gemarkung Griesheim wird gleichzeitig
der Erschließung des Plangebiets in der Gemarkung Darmstadt dienen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt derzeit östlich der Flughafenstraße das
Bauleitplanverfahren W 67 - Ehem. Airfield Griesheim - durch. Dieser Bebauungsplan soll
Planungsrecht für ein Gewerbegebiet (GE) schaffen. Die gesamte Straßenparzelle der
Flughafenstraße liegt im Gemeindegebiet der Stadt Griesheim. Die Grundstücke im Plangebiet
W 67 sind nur über die Flughafenstraße zu erreichen. Auch die übrige Erschließung findet
durch Anlagen und Einrichtungen statt, die im Gemeindegebiet der Stadt Griesheim liegen und
durch diese betrieben werden. Hierzu wird die Erschließungsaufgabe von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt an die Stadt Griesheim übertragen.
Der vorliegende Vertrag regelt die Koordination und Abstimmung der in Aufstellung
befindlichen Bebauungspläne der beiden Städte und sichert die Erschließung der Grundstücke
in der Gemarkung Darmstadt durch die Übertragung von Erschließungsaufgaben an die Stadt
Griesheim (Delegationsvereinbarung, Teil B des Vertrags).
Folgende wesentliche Regelungen wurden im Vertragsentwurf aufgenommen:
a) Teil B: Übertragung (Delegation) von Aufgaben nach §§ 24, 25 des Gesetzes über die
Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG),
b) Teil C: Koordination/Abstimmung der Planungen der beiden Städte,
c) Teil D: Regelung der verkehrlichen Erschließung des Gebiets,
d) Teil E: Regelung der sonstigen Erschließung, insb. die Herstellung der Anlagen zur
Entwässerung der im Vertragsgebiet gelegenen Grundstücke sowie über die zu
erstattenden Gebühren.
Mit Wirkung der Delegationsvereinbarung zum 01.01.2026 werden die mit der Erschließung
zusammenhängenden Aufgaben und Befugnisse an die Stadt Griesheim übertragen. Die
bestehenden Satzungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Abwasserbeitrags- und -
gebührensatzung, Abwasserbeseitigungssatzung, Erschließungs- und Straßenbeitragssatzung)
werden angepasst und sind gleichfalls zu diesem Stichtag in Kraft zu setzen. Gleiches gilt für
die Satzungen der Stadt Griesheim, damit ein rechtssicherer Übergang gewährleistet ist.
Der vorliegende Vertragsentwurf ist in enger Abstimmung mit der Stadt Griesheim erarbeitet
worden. Nach Beschlussfassung beider Städte wird der Vertrag unterzeichnet.
Die Delegationsvereinbarung (Teil B des Vertrags) bedarf der Genehmigung des
Regierungspräsidiums Darmstadt als Aufsichtsbehörde. Im Entwurf lag der Vertrag mit
Delegationsvereinbarung der Aufsichtsbehörde bereits zur Vorprüfung vor und wurde mit ihr
abgestimmt. Nach Beschlussfassung und Unterzeichnung beider Städte wird der Vertrag der
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der Delegationsvereinbarung vorgelegt. Anschließend ist
die Delegationsvereinbarung mit dem Genehmigungsvermerk öffentlich bekanntzumachen.
Mit dem Vertrag wird parallel/zeitnah durch die Finanzverwaltung die Änderungssatzung zur
Änderung des Aufgabenbereichs der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung, der Satzung
über die Abwasserbeseitigung, der Straßenbeitragssatzung und der
Erschließungsbeitragssatzung zur Beschlussfassung den städtischen Gremien vorgelegt.
Die Delegationsvereinbarung und die Änderungssatzung sollen am 01.01.2026 in Kraft treten
und sind zuvor öffentlich bekannt zu machen.
Die Vorgehensweise ist eng mit der Stadt Griesheim und deren Gremienläufen, sowie mi t der
Kommunalaufsicht abgestimmt.
Die Vertragsinhalte des anliegenden Vertrags wurden mit der Finanzverwaltung, dem
Rechtsamt und dem Mobilitäts- und Tiefbauamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
abgestimmt.
Dezernat I Dezernat III
Hanno Benz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 5
318 Zeichen
Punkt 4: Koordinationsvertrag und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Griesheim (V-Nr. 2025/0199) Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Die Linke
anlage 3
281 Zeichen
Punkt 7: Koordinationsvertrag und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Griesheim (V-Nr. 2025/199) Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Die Linke
anlage 6
173 Zeichen
Punkt 13: Koordinationsvertrag und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Griesheim (V-Nr. 2025/0199) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Die Linke
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Flughafenstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0199
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.07.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00