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2025/0199

Koordinationsvertrag und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Griesheim

Magistratsvorlage 14.07.2025

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2025/0199

6831 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.08.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat VI  
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0199 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Koordinationsvertrag und öffentlich -rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Griesheim  
 
Vorlage vom: 14.07.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Stadt Griesheim abgestimmten 
Koordinationsvertrag nach § 54 HVwVfG und der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung über 
die Übertragung von Zuständigkeiten nach §§ 24 ff. KGG (Delegationsvereinbarung) im 
Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim wird zugestimmt (Anlage). 
 
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Beschlussfassung geringfügige Änderungen des 
beigefügten Vertragsentwurfs vorzunehmen, falls dies erforderlich werden sollte und 
soweit dadurch der Vert rag allenfalls unwesentlich inhaltlich berührt wird.  
 
 
Anlagen: Entwurf Koordinationsvertrag Griesheim -Darmstadt mit Anlagen

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0199 vom 14.07.2025:  
 
Zwischen der Stadt Griesheim und der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ein 
Koordinationsvertrag zur Entwicklung der Bauflächen östlich und westlich der Flughafenstraße 
geschlossen. Gegenwärtig betreiben beide Städte in diesem Bereich die Aufstellung von 
Bebauungsplänen für ihr jeweiliges Stadtgebiet, welche beiderseits der Straße liegen.  
 
Die Stadt Griesheim betreibt westlich der Flughafenstraße durch die städtische 
Entwicklungsgesellschaft SEGG die Entwicklung der Konversionsfläche Süd-Ost zu einem 
urbanen Quartier mit ca. 500 bis 530 Wohneinheiten im Bauleitplanverfahren 
Nr. 111 Griesheimer Anger, welches von der Flughafenstraße erschlossen wird. Die geplante 
Verlängerung der Flughafenstraße (Erstausbau) in der Gemarkung Griesheim wird gleichzeitig 
der Erschließung des Plangebiets in der Gemarkung Darmstadt dienen.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt derzeit östlich der Flughafenstraße das 
Bauleitplanverfahren W 67 - Ehem. Airfield Griesheim - durch. Dieser Bebauungsplan soll 
Planungsrecht für ein Gewerbegebiet (GE) schaffen. Die gesamte Straßenparzelle der 
Flughafenstraße liegt im Gemeindegebiet der Stadt Griesheim. Die Grundstücke im Plangebiet 
W 67 sind nur über die Flughafenstraße zu erreichen. Auch die übrige Erschließung findet 
durch Anlagen und Einrichtungen statt, die im Gemeindegebiet der Stadt Griesheim liegen und 
durch diese betrieben werden. Hierzu wird die Erschließungsaufgabe von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt an die Stadt Griesheim übertragen. 
 
Der vorliegende Vertrag regelt die Koordination und Abstimmung der in Aufstellung 
befindlichen Bebauungspläne der beiden Städte und sichert die Erschließung der Grundstücke 
in der Gemarkung Darmstadt durch die Übertragung von Erschließungsaufgaben an die Stadt 
Griesheim (Delegationsvereinbarung, Teil B des Vertrags).  
 
Folgende wesentliche Regelungen wurden im Vertragsentwurf aufgenommen: 
a) Teil B: Übertragung (Delegation) von Aufgaben nach §§ 24, 25 des Gesetzes über die 
Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), 
b) Teil C: Koordination/Abstimmung der Planungen der beiden Städte,  
c) Teil D: Regelung der verkehrlichen Erschließung des Gebiets, 
d) Teil E: Regelung der sonstigen Erschließung, insb. die Herstellung der Anlagen zur 
Entwässerung der im Vertragsgebiet gelegenen Grundstücke sowie über die zu 
erstattenden Gebühren. 
 
Mit Wirkung der Delegationsvereinbarung zum 01.01.2026 werden die mit der Erschließung 
zusammenhängenden Aufgaben und Befugnisse an die Stadt Griesheim übertragen. Die 
bestehenden Satzungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Abwasserbeitrags- und -
gebührensatzung, Abwasserbeseitigungssatzung, Erschließungs- und Straßenbeitragssatzung) 
werden angepasst und sind gleichfalls zu diesem Stichtag in Kraft zu setzen. Gleiches gilt für 
die Satzungen der Stadt Griesheim, damit ein rechtssicherer Übergang gewährleistet ist.  
 
Der vorliegende Vertragsentwurf ist in enger Abstimmung mit der Stadt Griesheim erarbeitet 
worden. Nach Beschlussfassung beider Städte wird der Vertrag unterzeichnet.  
 
Die Delegationsvereinbarung (Teil B des Vertrags) bedarf der Genehmigung des 
Regierungspräsidiums Darmstadt als Aufsichtsbehörde. Im Entwurf lag der Vertrag mit 
Delegationsvereinbarung der Aufsichtsbehörde bereits zur Vorprüfung vor und wurde mit ihr 
abgestimmt. Nach Beschlussfassung und Unterzeichnung beider Städte wird der Vertrag der

- 4 - 
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der Delegationsvereinbarung vorgelegt. Anschließend ist 
die Delegationsvereinbarung mit dem Genehmigungsvermerk öffentlich bekanntzumachen.  
 
Mit dem Vertrag wird parallel/zeitnah durch die Finanzverwaltung die Änderungssatzung zur 
Änderung des Aufgabenbereichs der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung, der Satzung 
über die Abwasserbeseitigung, der Straßenbeitragssatzung und der 
Erschließungsbeitragssatzung zur Beschlussfassung den städtischen Gremien vorgelegt. 
Die Delegationsvereinbarung und die Änderungssatzung sollen am 01.01.2026 in Kraft treten 
und sind zuvor öffentlich bekannt zu machen. 
 
Die Vorgehensweise ist eng mit der Stadt Griesheim und deren Gremienläufen, sowie mit der 
Kommunalaufsicht abgestimmt. 
 
Die Vertragsinhalte des anliegenden Vertrags wurden mit der Finanzverwaltung, dem 
Rechtsamt und dem Mobilitäts- und Tiefbauamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
abgestimmt. 
 
 
Dezernat I     Dezernat III 
 
 
 
 
Hanno Benz     Michael Kolmer  
Oberbürgermeister     Stadtrat 
 
 
Dezernat IV     Dezernat VI 
 
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer     Stadtrat

anlage 4

246 Zeichen

Punkt 9: Koordinationsvertrag und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt 
Griesheim 
 (V-Nr. 2025/0199) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Die Linke

anlage 2

6909 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.08.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat VI  
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
III 61 
IV 
VI 66 Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0199 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
272 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Koordinationsvertrag und öffentlich -rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Griesheim  
 
Vorlage vom: 14.07.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Stadt Griesheim abgestimmten 
Koordinationsvertrag nach § 54 HVwVfG und der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung über 
die Übertragung von Zuständigkeiten nach §§ 24 ff. KGG (Delegationsvereinbarung) im 
Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim wird zugestimmt (Anlage). 
 
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Beschlussfassung geringfügige Änderungen des 
beigefügten Vertragsentwurfs vorzunehmen, falls dies erforderlich werden sollte und 
soweit dadurch der Vertrag allenfalls unwesentlich inhaltlich berührt wird.

- 3 - 
Anlagen: Entwurf Koordinationsvertrag Griesheim -Darmstadt mit Anlagen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.08.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0199 vom 14.07.2025:  
 
Zwischen der Stadt Griesheim und der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ein 
Koordinationsvertrag zur Entwicklung der Bauflächen östlich und westlich der Flughafenstraße 
geschlossen. Gegenwärtig betreiben beide Städte in diesem Bereich die Aufstellung von 
Bebauungsplänen für ihr jeweiliges Stadtgebiet, welche beiderseits der Straße liegen.  
 
Die Stadt Griesheim betreibt westlich der Flughafenstraße durch die städtische 
Entwicklungsgesellschaft SEGG die Entwicklung der Konversionsfläche Süd-Ost zu einem 
urbanen Quartier mit ca. 500 bis 530 Wohneinheiten im Bauleitplanverfahren 
Nr. 111 Griesheimer Anger, welches von der Flughafenstraße erschlossen wird. Die geplante 
Verlängerung der Flughafenstraße (Erstausbau) in der Gemarkung Griesheim wird gleichzeitig 
der Erschließung des Plangebiets in der Gemarkung Darmstadt dienen.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt derzeit östlich der Flughafenstraße das 
Bauleitplanverfahren W 67 - Ehem. Airfield Griesheim - durch. Dieser Bebauungsplan soll 
Planungsrecht für ein Gewerbegebiet (GE) schaffen. Die gesamte Straßenparzelle der 
Flughafenstraße liegt im Gemeindegebiet der Stadt Griesheim. Die Grundstücke im Plangebiet 
W 67 sind nur über die Flughafenstraße zu erreichen. Auch die übrige Erschließung findet 
durch Anlagen und Einrichtungen statt, die im Gemeindegebiet der Stadt Griesheim liegen und 
durch diese betrieben werden. Hierzu wird die Erschließungsaufgabe von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt an die Stadt Griesheim übertragen. 
 
Der vorliegende Vertrag regelt die Koordination und Abstimmung der in Aufstellung 
befindlichen Bebauungspläne der beiden Städte und sichert die Erschließung der Grundstücke 
in der Gemarkung Darmstadt durch die Übertragung von Erschließungsaufgaben an die Stadt 
Griesheim (Delegationsvereinbarung, Teil B des Vertrags).  
 
Folgende wesentliche Regelungen wurden im Vertragsentwurf aufgenommen: 
a) Teil B: Übertragung (Delegation) von Aufgaben nach §§ 24, 25 des Gesetzes über die 
Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), 
b) Teil C: Koordination/Abstimmung der Planungen der beiden Städte,  
c) Teil D: Regelung der verkehrlichen Erschließung des Gebiets, 
d) Teil E: Regelung der sonstigen Erschließung, insb. die Herstellung der Anlagen zur 
Entwässerung der im Vertragsgebiet gelegenen Grundstücke sowie über die zu 
erstattenden Gebühren. 
 
Mit Wirkung der Delegationsvereinbarung zum 01.01.2026 werden die mit der Erschließung 
zusammenhängenden Aufgaben und Befugnisse an die Stadt Griesheim übertragen. Die 
bestehenden Satzungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Abwasserbeitrags- und -
gebührensatzung, Abwasserbeseitigungssatzung, Erschließungs- und Straßenbeitragssatzung) 
werden angepasst und sind gleichfalls zu diesem Stichtag in Kraft zu setzen. Gleiches gilt für 
die Satzungen der Stadt Griesheim, damit ein rechtssicherer Übergang gewährleistet ist.  
 
Der vorliegende Vertragsentwurf ist in enger Abstimmung mit der Stadt Griesheim erarbeitet 
worden. Nach Beschlussfassung beider Städte wird der Vertrag unterzeichnet.  
 
Die Delegationsvereinbarung (Teil B des Vertrags) bedarf der Genehmigung des 
Regierungspräsidiums Darmstadt als Aufsichtsbehörde. Im Entwurf lag der Vertrag mit 
Delegationsvereinbarung der Aufsichtsbehörde bereits zur Vorprüfung vor und wurde mit ihr

abgestimmt. Nach Beschlussfassung und Unterzeichnung beider Städte wird der Vertrag der 
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der Delegationsvereinbarung vorgelegt. Anschließend ist 
die Delegationsvereinbarung mit dem Genehmigungsvermerk öffentlich bekanntzumachen.  
 
Mit dem Vertrag wird parallel/zeitnah durch die Finanzverwaltung die Änderungssatzung zur 
Änderung des Aufgabenbereichs der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung, der Satzung 
über die Abwasserbeseitigung, der Straßenbeitragssatzung und der 
Erschließungsbeitragssatzung zur Beschlussfassung den städtischen Gremien vorgelegt. 
Die Delegationsvereinbarung und die Änderungssatzung sollen am 01.01.2026 in Kraft treten 
und sind zuvor öffentlich bekannt zu machen. 
 
Die Vorgehensweise ist eng mit der Stadt Griesheim und deren Gremienläufen, sowie mi t der 
Kommunalaufsicht abgestimmt. 
 
Die Vertragsinhalte des anliegenden Vertrags wurden mit der Finanzverwaltung, dem 
Rechtsamt und dem Mobilitäts- und Tiefbauamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
abgestimmt. 
 
 
Dezernat I     Dezernat III 
 
 
 
 
Hanno Benz     Michael Kolmer  
Oberbürgermeister     Stadtrat 
 
 
Dezernat IV     Dezernat VI 
 
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer     Stadtrat

anlage 5

318 Zeichen

Punkt 4: Koordinationsvertrag und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt 
Griesheim 
 (V-Nr. 2025/0199) 
 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Die Linke

anlage 3

281 Zeichen

Punkt 7: Koordinationsvertrag und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt 
Griesheim 
 (V-Nr. 2025/199) 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung 
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Die Linke

anlage 6

173 Zeichen

Punkt 13: Koordinationsvertrag und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt 
Griesheim 
 (V-Nr. 2025/0199) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: Die Linke

Beratungsverlauf (5)

TOP 272
TOP 7
TOP 13
TOP 9
TOP 4

Orte (1)

  • Flughafenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0199
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.07.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00