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Sperrung des Flittarder Weges für unberechtigte Fahrzeuge
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) AN/1521/2018 vom 31.10.2018
Stand: Am 15.11.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (SPD BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 31.10.2018 AN/1521/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Sperrung des Flittarder Weges für unberechtigte Fahrzeuge - Anfrage der SPD-Fraktion - Bereits zur Sitzung am 11.05.2017 forderte die SPD Fraktion Poller oder eine Schranke um weiteres unerlaubtes Durchfahren des Flittarder Weges zu vermeiden. Nach einiger Zeit wurde uns mitgeteilt, dass man nicht wisse, wer für die Überwachung des Flittarder Weges zuständig sei, und dass aufgrund des Busverkehrs eine Absperrung der Straße zu kostenintensiv oder gar nicht möglich sei! Zur Sitzung am 1.2. 2018 stellten wir darauf eine Anfrage zur Feststellung der Zuständigkeiten. Mittlerweile kümmerte sich auch die CDU Fraktion intensiv um die Thematik und hatte mit uns gemeinsam Kontakt zum Niehler Bürgerverein und betroffenen Anliegern. Unter 7.1.4 in der Sitzung vom 30.05. 2018 hat die SPD Fraktion nachgefragt, ob die Installation einer Funkampel am Flittarder weg möglich sei. Bereits seit 2016 erreichen uns Beschwerden und spätestens seit dem 11.05. 2017 ist auch der Verwaltung das Problem bekannt, ohne dass bisher etwas unternommen wurde. Daher fragen wir nach: 1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung ein Durchfahren des Flittarder Weges für unberechtigte Fahrzeuge zu verhindern? 2. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, wenn Kostengründe als Ausschlusskriterium - 2 - ausgenommen werden? 3. Wurde die Prüfung der Möglichkeit zur Installation einer Funkampel, die durch die KVB Busse geschaltet werden kann, mittlerweile in Angriff genommen? 4. Wann können wir mit dem Ergebnis der Prüfung rechnen? gez. Baumann gez. Steinbach
Beratungsverlauf
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