3114/2024
Planungs- und Baubeschluss zur Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke und einer Mensa in Modulbauweise für das Gymnasium Rondorf am Standort Eygelshovenerstr. 19, 50999 Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3114/2024 Freigabedatum 24.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungs- und Baubeschluss zur Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke und einer Mensa in Modulbauweise für das Gymnasium Rondorf am Standort Eygelshovenerstr. 19, 50999 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die erforderliche Planung und Ausführung der Er- richtung von weiteren Modulbauten für Unterrichtsräume und einer Mensa gemäß der Raumliste in Anlage 1 als Interim für das Gymnasium Rondorf am Standort Eygels- hovenerstraße 19 in 50999 Köln Rodenkirchen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Mit der Planung und Errichtung der Modulbauten soll ein Totalunter- nehmen beauftragt werden. (Zur Errichtung einer Einfachturnhalle bis zum Schuljahr 2027/2028 an diesem Stand- ort wird auf den Beschluss 1243/2024 vom 27. Juni 2024 verwiesen.) 3. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstel- lung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien. Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.02.2025 Finanzausschuss 10.02.2025 Rat 13.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen circa 15,8 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstigen Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen des Beschlusses 0767/2023 zur schulrechtlichen Errichtung eines neuen Gymna- siums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Start im Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygels- hovenerstraße 19, 50999 Köln Rodenkirchen wurde die Umsetzung mit vier Zügen in der Se- kundarstufe I und sechs Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2024/2025 gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das neue Gymnasium Rondorf ist Bestandteil des „Stärkungspakets“ für Gymnasien, das zur Begegnung der Schulplatzknappheit an den weiterführenden Schulen in Köln geschnürt wurde. Dieser Bedarf wurde in den vorangegangenen Schulentwicklungsplanungen dokumen- tiert und bestätigte sich auch in der aktuellsten Fortschreibung 2023. 3 Die Schule startete am 01.08.2024 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Um den wachsenden Bedarf an Unterrichtsräumen, Sportangeboten und Versorgung via Mensa zu decken, sind folgende Maßnahmen erforderlich (siehe Anlage 1): - die Errichtung einer weiteren Turnhalle (Beschluss 1243/2024) - ein Modulbau für Klassenräume/Fachräume, zugehörigen Nebenräumen, Büros - Küche, Lager, Verwaltung, Speiseraum für den Ganztagsbereich (Schuljahr 2027/2028) Den Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Die zulässigen Abweichungen beziehen sich darauf, dass unterschiedliche Modulbauhersteller auch unterschiedliche Modulgrößen produzieren, sodass es geringfügige Abweichungen im Vergleich der einzelnen Modulgrößen geben kann. Die Räumlichkeiten, die das bereits gestartete Gymnasium Rondorf aktuell bezieht, reichen lediglich aus, um den Bedarf an Unterrichtsräumen für die ersten beiden Jahre zu decken. Ab dem Schuljahr 2026/2027 ist die Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten (siehe oben) er- forderlich, um den Raumbedarf bis zum Umzug nach Rondorf zum Schuljahr 2029/2030 zu decken. Eine Nicht-Realisierung würde das bestehende Schulsystem vor unlösbare Aufgaben stellen. Ein Ausweichen auf alternative Standorte oder bestehende Schulplätze ist aufgrund des Flächen- und Schulplatzmangels nicht umsetzbar. Mit der Schulgründung des Gymnasi- ums Rondorf wurden folglich sukzessive aufbauend neue Schüler*innen ins System aufge- nommen. Sie lässt sich demnach mangels freier Alternativplätze nicht kurz- und mittelfristig revidieren. Im Zuge der Neugründung des Gymnasiums Rondorf ist zur Deckung des Bedarfs an Schul- plätzen, neben der Nutzung von vorhandenen Containeranlagen, die Errichtung von weiteren Modulbauten zum Schuljahr 2026/2027 zwingend notwendig. Aufgrund der engen Termin- schiene ist der kombinierte Beschluss für Planung und Bau als Totalunternehmerleistung er- forderlich. Des Weiteren ist geplant die Maßnahme in mehrere Bauabschnitte aufzuteilen, da- mit die Gebäude sukzessiv in Betrieb genommen werden können. Nur so besteht die Möglich- keit, die für das Schuljahr 2026/2027 notwendigen Räume beschleunigt bereitzustellen. Weitere Gebäudeteile sollen gemäß Anlage 1 im nachfolgenden Schuljahr 2027/2028 und 2028/2029 in Betrieb genommen werden. Weiterer Ablauf: Die Leistungsbeschreibung für den Modulbau und die Einfachturnhalle wird auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und des vorliegenden Raumprogramms als Totalunternehmerleistung ausgeschrieben und vergeben. Die Baumaßnahme soll voraussichtlich am 23.09.2026 beginnen. Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. Finanzierung: Baukosten Die Kosten für den Modulbau betragen circa 15,8 Mio. Euro. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gülti- gen Flächenverrechnungspreis. Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul- sparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 810.000 Euro zuzüglich Nebenkosten von rund 73.000 Euro. Die Aufwendungen von insgesamt rund 884.000 Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt- gruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwen- dungen, zu finanzieren. 4 Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 265.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten auf das Gymnasium Rondorf. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entspre- chend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebil- det. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2028 ff, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe- nenfalls durch Umschichtung, vorsehen. Einrichtung Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigabebe- schluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt. Die Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung wurden beachtet. Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2024/25 aufgenommen und geht im Februar in das zweite Anmeldeverfahren. Die Schule wächst und benötigt zwingend die erforderlichen Räume. Anlagen Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 – Raumliste
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Am Schulstandort „Eygelshovenerstraße 19, 50999 Köln“ befinden sich im Bestand derzeit drei Container-/Fertigbaueinheiten. Bei den Gebäuden handelt es sich um ehemalige Interimsbauten der Gesamtschule Rodenkirchen, welche für die Neubildung des Gymnasiums Rondorf bereits heute weiter genutzt werden. Um den zusätzlich erforderlichen Bedarf an Unterrichtsräumen des Gymnasiums Rondorf für das Schuljahr 2026/2027 decken zu können besteht dringender Handlungsbedarf. Um den Schulbetrieb im Interim Eygelshovener Straße zu gewährleisten, muss die Maßnahme in Bauabschnitten als beschleunigte Maßnahme analog zu den Task Force Projekten „Grundschulen“ realisiert werden. Um die erforderlichen Schulplätze des Gymnasiums Rondorf am Interimsstandort Eygelshovener Straße sicher zu stellen bedarf es einer kurzfristigen Veröffentlichung der Ausschreibung für die neu zu schaffenden Modulbauten. Die Ausführungsart Modulbau wird gewählt, um zusätzlich Zeit einzusparen.
Anlage 3 - Dringlichkeitsentscheidung BV Rodenkirchen 05.02.2025
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3114/2024/1 Freigabedatum 05.02.2025 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Planungs- und Baubeschluss zur Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke und einer Mensa in Modulbauweise für das Gymnasium Rondorf am Standort Eygelshovenerstr. 19, 50999 Köln Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 Begründung für die Dringlichkeit: Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Am Schulstandort „Eygelshovenerstraße 19, 50999 Köln“ befinden sich im Bestand derzeit drei Container-/Fertigbaueinheiten. Bei den Gebäuden handelt es sich um ehemalige Interims- bauten der Gesamtschule Rodenkirchen, welche für die Neubildung des Gymnasiums Ron- dorf bereits heute weiter genutzt werden. Um den zusätzlich erforderlichen Bedarf an Unter- richtsräumen des Gymnasiums Rondorf für das Schuljahr 2026/2027 decken zu können be- steht dringender Handlungsbedarf. Um den Schulbetrieb im Interim Eygelshovener Straße zu gewährleisten, muss die Maß- nahme in Bauabschnitten als beschleunigte Maßnahme analog zu den Task Force Projekten „Grundschulen“ realisiert werden. Um die erforderlichen Schulplätze des Gymnasiums Rondorf am Interimsstandort Eygelshove- ner Straße sicher zu stellen bedarf es einer kurzfristigen Veröffentlichung der Ausschreibung für die neu zu schaffenden Modulbauten. Die Ausführungsart Modulbau wird gewählt, um zu- sätzlich Zeit einzusparen. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die erforderli che Planung und Ausführung der Er- richtung von weiteren Modulbauten für Unterrichtsräume und einer Mensa gemäß der Raumliste in Anlage 1 als Interim für das Gymnasium Rondorf am Standort Eygels- hovenerstraße 19 in 50999 Köln Rodenkirchen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Mit der Planung und Errichtung der Modulbauten soll ein Totalunter- nehmen beauftragt werden. (Zur Errichtung einer Einfachturnhalle bis zum Schuljahr 2027/2028 an diesem Stand- ort wird auf den Beschluss 1243/2024 vom 27. Juni 2024 verwiesen.) 2 3. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaf tsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstel- lung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien. Protokollnotiz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Wir möchten gleichwohl zum Ausdruck bringen, dass sich in der kurzfristigen Ansetzung des TOP, ein fehlender Respekt der BV widerspiegelt. Ein kurzfristig angesetztes Fachgespräch hätte sicherlich der Beantwortung und Klärung ver- schiedenster Fragen und Unklarheiten gedient. Im Übrigen bitten wir um Beachtung bzw. Beantwortung folgender Aspekte und Fragen: a.) Wir unterstellen und bitten notfalls um Beachtung, dass die hier vorgesehenen Modulbau- ten für die Schulerweiterung außerhalb des in Planung befindlichen ersten BA des Quartiers Eygelshovener Str, liegen, sodass jenes Bauvorhaben (1.BA) unabhängig vom Interim -Schul- bau realisiert werden kann. b.) Wir gehen weiter davon aus, dass die jetzt geplanten Module in Zukunft in der Höhe erwei- tert werden können (Mehrgeschosssigkeit), um der zukünftigen Schulerweiterung, trotz einge- schränktem Flächenpotenzial, Rechnung zu tragen. c.) Wird die Turnhalle mit Kuppeldach konstruiert oder kann auch dort, im Wege einer Ge- schosserweiterung, zusätzlicher Schulraum geschaffen werden?“ Protokollnotiz der SPD-Fraktion: „Die SPD-Fraktion hält die Schulform der weiterführenden Schule weiterhin für falsch und nicht bedarfsgerecht. Notwendig wäre eine Gesamtschule. Zudem ist der Interimsstandort des Gym- nasiums Rondorf im Sürther Feld ungeeignet und mit vielfältigen Problemlagen, wie u. a. eines weiterhin fehlenden Verkehrskonzepts im Sürther Fel d, verbunden. Dennoch erkennt sie den zusätzlichen Raumbedarf der derzeitigen Schule an u nd stimmt daher nicht gegen diese Vor- lage. Sie rügt jedoch die Kurzfristigkeit der Vorlage für ein derartig kostenintensives Unterneh- men. Zudem betont sie mit Nachdruck, dass die zusät zlichen Bauten keine Beeinträchtigung des geplanten Baus des benachbarten Nahversorgungsz entrums darstellen dürfen und kriti- siert, dass dringend benötigter bezahlbarer Wohnrau m durch den Interimsstandort über viele Jahre hinausgezögert wird.“ ☒ ungeändert zugestimmt Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt. ☐ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ o- der „Anlage 1 und 2“ ) ☐ abgelehnt Datum Unterschrift Unterschrift 05.02.2025 Gez. Giesen Gez. Schykowski 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen circa 15,8 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab H aushaltsjahr: 2028 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigung s- und sonstigen Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Hausha ltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen des Beschlusses 0767/2023 zur schulrechtlichen Errichtung eines neuen Gymna- siums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Start im Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygels- hovenerstraße 19, 50999 Köln Rodenkirchen wurde die Umsetzung mit vier Zügen in der Se- kundarstufe I und sechs Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2024/2025 gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das neue Gymnasium Rondorf ist Bestandteil des „Stärkungspakets“ für Gymnasien, das zur Begegnung der Schulplatzknappheit an den weiterführenden Schulen in Köln geschnürt wurde. Dieser Bedarf wurde in den vorangegangenen Schulentwicklungsplanungen dokumen- tiert und bestätigte sich auch in der aktuellsten Fortschreibung 2023. 4 Die Schule startete am 01.08.2024 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Um den wachsenden Bedarf an Unterrichtsräumen, Sportangeboten und Versorgung via Mensa zu decken, sind folgende Maßnahmen erforderlich (siehe Anlage 1): - die Errichtung einer weiteren Turnhalle (Beschlus s 1243/2024 ) - ein Modulbau für Klassenräume/Fachräume, zugehöri gen Nebenräumen, Büros - Küche, Lager, Verwaltung, Speiseraum für den Ganz tagsbereich (Schuljahr 2027/2028) Den Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Die zulässigen Abweichungen beziehen sich darauf, dass unterschiedliche Modulbauhersteller auch unterschiedliche Modulgrößen produzieren, sodass es geringfügige Abweichungen im Vergleich der einzelnen Modulgrößen geben kann. Die Räumlichkeiten, die das bereits gestartete Gymnasium Rondorf aktuell bezieht, reichen lediglich aus, um den Bedarf an Unterrichtsräumen für die ersten beiden Jahre zu decken. Ab dem Schuljahr 2026/2027 ist die Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten (siehe oben) er- forderlich, um den Raumbedarf bis zum Umzug nach Rondorf zum Schuljahr 2029/2030 zu decken. Eine Nicht-Realisierung würde das bestehende Schulsystem vor unlösbare Aufgaben stellen. Ein Ausweichen auf alternative Standorte oder bestehende Schulplätze ist aufgrund des Flächen- und Schulplatzmangels nicht umsetzbar. Mit der Schulgründung des Gymnasi- ums Rondorf wurden folglich sukzessive aufbauend neue Schüler*innen ins System aufge- nommen. Sie lässt sich demnach mangels freier Alternativplätze nicht kurz- und mittelfristig revidieren. Im Zuge der Neugründung des Gymnasiums Rondorf ist zur Deckung des Bedarfs an Schul- plätzen, neben der Nutzung von vorhandenen Containeranlagen, die Errichtung von weiteren Modulbauten zum Schuljahr 2026/2027 zwingend notwendig. Aufgrund der engen Termin- schiene ist der kombinierte Beschluss für Planung und Bau als Totalunternehmerleistung er- forderlich. Des Weiteren ist geplant die Maßnahme in mehrere Bauabschnitte aufzuteilen, da- mit die Gebäude sukzessiv in Betrieb genommen werden können. Nur so besteht die Möglich- keit, die für das Schuljahr 2026/2027 notwendigen Räume beschleunigt bereitzustellen. Weitere Gebäudeteile sollen gemäß Anlage 1 im nachfolgenden Schuljahr 2027/2028 und 2028/2029 in Betrieb genommen werden. Weiterer Ablauf: Die Leistungsbeschreibung für den Modulbau und die Einfachturnhalle wird auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und des vorliegenden Raumprogramms als Totalunternehmerleistung ausgeschrieben und vergeben. Die Baumaßnahme soll voraussichtlich am 23.09.2026 beginnen. Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. Finanzierung: Baukosten Die Kosten für den Modulbau betragen circa 15,8 Mio. Euro. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gülti- gen Flächenverrechnungspreis. Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul- sparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 810.000 Euro zuzüglich Nebenkosten von rund 73.000 Euro. Die Aufwendungen von insgesamt rund 884.000 Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt- gruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwen- dungen, zu finanzieren. 5 Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 265.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten auf das Gymnasium Rondorf. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entspre- chend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebil- det. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2028 ff, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe- nenfalls durch Umschichtung, vorsehen. Einrichtung Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigabebe- schluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt. Die Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung wurden beachtet. Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2024/25 aufgenommen und geht im Februar in das zweite Anmeldeverfahren. Die Schule wächst und benötigt zwingend die erforderlichen Räume. Anlagen Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 – Raumliste
Anlage 1 - Raumliste
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Anlage 1- Raumliste GYM Rondorf – Interimsstandort Eygelshovener Str.
Auf dem Gelände Eygelshovener Str. befinden sich noch Modulbauten, welche
bislang durch die benachbarte Gesamtschule genutzt worden sind. Diese
Räumlichkeiten können nunmehr für den Start des GY Rondorf genutzt werden.
Hinzu sind dann ab dem SJ 2026/27 folgende Räumlichkeiten durch weitere
Modulbauten vorgesehen:
SJ 2026/27
Raumart SOLL
Allgemeiner Unterrichtsbereich Anzahl Größe Summe
Klassen/Kursraum 2 70 m² 140 m²
SUMME 140 m²
Naturwissenschaftlicher Bereich
NW Unterricht 2 72 m² 144 m²
Vorbereitung/Sammlung NW (NR) 70 m² 70 m²
SUMME 214 m²
SJ 2027/28
Raumart SOLL
Allgemeiner Unterrichtsbereich Anzahl Größe Summe
Klassen/Kursraum 4 70 m² 280 m²
Lehrmittelraum (NR) 1 35 m² 35 m²
Ganztagsbereich
Küche/Lager/Verwaltung 130 m² 130 m²
Speiseraum 240 m² 240 m²
Lehrer/sonstige Verwaltung
Lehrerzimmer 40 m² 40 m²
Büro Verwaltung 3 12 m² 36 m²
SUMME 761 m²
1-fach Sporthalle circa 805 m²
SJ 2028/29
Raumart SOLL
Allgemeiner Unterrichtsbereich Anzahl Größe Summe
Klassen/Kursraum 4 70 m² 280 m²
Lehrer/sonstige Verwaltung
Lehrerzimmer 40 m² 40 m²
SUMME 320 m²
Anlage 4 - Beantwortung der Nachfragen zur Vorlage 3114-2024
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Anlage 4 – Beantwortung der Nachfragen zur Vorlage 3114/2024 Nachfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Rodenkirchen: a.) Wir unterstellen und bitten notfalls um Beachtung, dass die hier vorgesehenen Modulbauten für die Schulerweiterung außerhalb des in Planung befindlichen ersten Bauabschnitts des Quartiers Eygelshovener Str, liegen, sodass jenes Bauvorhaben (1. Bauabschnitt) unabhängig vom Interim -Schulbau realisiert werden kann. b.) Wir gehen weiter davon aus, dass die jetzt geplanten Module in Zukunft in der Höhe erweitert werden können (Mehrgeschossigkeit), um der zukünftigen Schulerweiterung, trotz eingeschränktem Flächenpotenzial, Rechnung zu tragen. c.) Wird die Turnhalle mit Kuppeldach konstruiert oder kann auch dort, im Wege einer Geschosserweiterung, zusätzlicher Schulraum geschaffen werden? Antwort der Verwaltung: Zu a) Die Modulbauten werden auf dem 2. Bauabschnitt des Quartiers errichtet, damit der 1. Bauabschnitt des Quartiers unabhängig von der Schule gebaut werden kann. Dies wurde mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Zu b) Die geplante Erweiterung wird bereits 3-geschossige ausgeführt und deckt den Interimsbedarf bis 2028/2029 für das dann fertiggestellte Gymnasium Rondorf ab. Eine Aufstockung wird es daher nicht geben. Zu c) Die Sporthalle erhält ein Flachdach auf dem technische Geräte (beispielsweise Lüftungsanlagen) stehen werden, daher ist hier keine Erweiterung möglich.
Anlage 2 - Beantwortung einer Nachfrage aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen
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Anlage 2 – Beantwortung einer Nachfrage zur Vorlage 3114/2024 Nachfrage Gibt es eine Planung, wo die weiteren Modulbauten, eine Turnhalle et cetera errichtet werden sollen? Antwort der Verwaltung Die Erweiterungsbauten werden im Rahmen einer Totalunternehmerausschreibung vergeben. Der Entwurf und die genaue Verortung auf dem Gelände ist Teil der Auftragnehmer*innen- Leistung und wird erst mit vorliegendem Angebot entschieden. Die unten angefügte Darstellung gibt daher nur grob die Verortung im Baufeld wieder und kann je nach Bieter*in in den Abmessungen variieren.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
3114/2024
Stand: 20.08.2025
Sachstandsbericht
Planungs- und Baubeschluss zur Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke
und einer Mensa in Modulbauweise für das Gymnasium Rondorf am Standort
Eygelshovenerstr. 19, 50999 Köln
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die erforderliche Planung und Ausführung der
Errichtung von weiteren Modulbauten für Unterrichtsräume und einer Mensa ge-
mäß der Raumliste in Anlage 1 als Interim für das Gymnasium Rondorf am Stand-
ort Eygelshovenerstraße 19 in 50999 Köln Rodenkirchen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen
und voranzutreiben. Mit der Planung und Errichtung der Modulbauten soll ein To-
talunternehmen beauftragt werden.
(Zur Errichtung einer Einfachturnhalle bis zum Schuljahr 2027/2028 an diesem
Standort wird auf den Beschluss 1243/2024 vom 27. Juni 2024 verwiesen.)
3. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fer-
tigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe
des dann gültigen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Beauftragung des Totalunternehmers steht kurz bevor.
Nächste Schritte:
Bauantragsplanung und anschließende Einreichung des Bauantrags.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
20.08.2026
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3114/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.01.2025
- Erstellt
- 10.10.2024 06:55