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3017/2025

Bestellung von städtischen Vertretern in den Organen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.6.14

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2250 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III 
 
Vorlagen-Nummer 
 3017/2025 
Freigabedatum 
 06.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung von städtischen Vertretern in den Organen des Verbandes Deutscher 
Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln entsendet als Vertreter der Stadt Köln in die Mitgliederver-
sammlung und die Landesgruppenversammlung Nordrhein-Westfalen des Verbandes 
Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV): 
 
Beigeordneten Ascan Egerer 
 
 
 
2. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Mitgliederver-
sammlung und die Landesgruppenversammlung Nordrhein-Westfalen des VDV ge-
wählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitglied-
schaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei dem 
Oberbürgermeister oder der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt 
Köln sowie deren Vertretungen ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
 
Rat 20.11.2025

2 
Begründung: 
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) hat seinen Sitz in Köln. Zweck des 
Verbandes ist die Vertretung seiner Mitglieder in Politik, Wirtschaft, Forschung und Öffentlich-
keit. Darüber hinaus setzt sich der Verband für eine nachhaltige Verkehrspolitik und den Aus-
bau klimafreundlicher Mobilität ein.  
Der VDV erarbeitet Grundsätze und Empfehlungen, berät fachlich wie strategisch und infor-
miert zu aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Verkehr. Dadurch wird ein wesentlicher Bei-
trag zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Verdichtungsräume und der Attraktivität der Region 
gewährleistet. 
Nach der Satzung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. wurde die Stadt Köln 
mit Ratsbeschluss vom 01.06.2023 (1729/2023) und anschließender Antragsannahme durch 
das Präsidium des VDV außerordentliches Mitglied (§ 4 Satzung VDV) im VDV.  
Außerordentlichen Mitgliedern des VDV steht ein Sitz in der Mitgliederversammlung und der 
Landesgruppenversammlung zu, jedoch kein Antrags- und Stimmrecht (§ 6 Absatz 2 in Ver-
bindung mit Absatz 1 Satzung VDV).

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.6.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
3017/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.11.2025
Erstellt
21.10.2025 14:11