3017/2025
Bestellung von städtischen Vertretern in den Organen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III Vorlagen-Nummer 3017/2025 Freigabedatum 06.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung von städtischen Vertretern in den Organen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln entsendet als Vertreter der Stadt Köln in die Mitgliederver- sammlung und die Landesgruppenversammlung Nordrhein-Westfalen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV): Beigeordneten Ascan Egerer 2. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Mitgliederver- sammlung und die Landesgruppenversammlung Nordrhein-Westfalen des VDV ge- wählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitglied- schaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei dem Oberbürgermeister oder der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln sowie deren Vertretungen ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 20.11.2025 2 Begründung: Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) hat seinen Sitz in Köln. Zweck des Verbandes ist die Vertretung seiner Mitglieder in Politik, Wirtschaft, Forschung und Öffentlich- keit. Darüber hinaus setzt sich der Verband für eine nachhaltige Verkehrspolitik und den Aus- bau klimafreundlicher Mobilität ein. Der VDV erarbeitet Grundsätze und Empfehlungen, berät fachlich wie strategisch und infor- miert zu aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Verkehr. Dadurch wird ein wesentlicher Bei- trag zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Verdichtungsräume und der Attraktivität der Region gewährleistet. Nach der Satzung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. wurde die Stadt Köln mit Ratsbeschluss vom 01.06.2023 (1729/2023) und anschließender Antragsannahme durch das Präsidium des VDV außerordentliches Mitglied (§ 4 Satzung VDV) im VDV. Außerordentlichen Mitgliedern des VDV steht ein Sitz in der Mitgliederversammlung und der Landesgruppenversammlung zu, jedoch kein Antrags- und Stimmrecht (§ 6 Absatz 2 in Ver- bindung mit Absatz 1 Satzung VDV).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 3017/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.11.2025
- Erstellt
- 21.10.2025 14:11