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AN/0469/2026

Prävention von sexualisierter Gewalt und Schutz vor häuslicher Gewalt in Köln – Umsetzung der Istanbul-Konvention

SPD Anfrage nach § 4 10.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 29.06.2026, TOP 1.4

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4733 Zeichen

Herrn Oberbürgermeister  
Torsten Burmester 
 
An die Vorsitzende des  
Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Jasna Ibrić 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 10.03.2026 
 
AN/0469/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 16.03.2026 
 
Prävention von sexualisierter Gewalt und Schutz vor häuslicher Gewalt in Köln – 
Umsetzung der Istanbul-Konvention 
Sehr geehrter Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 
16.03.26 aufzunehmen:  
Gewalt gegen Frauen, sexualisierter Gewalt, Frauenfeindlichkeit und häusliche Gewalt stellen 
in Köln eine erhebliche Herausforderung dar. Die aktuelle Auswertung der Polizeilichen Krimi-
nalstatistik (PKS) für Köln zeigt auf, dass zwar die Gesamtkriminalität in den vergangenen 
Jahren rückläufig ist, hingegen Sexualstraftaten sowie Fälle häuslicher Gewalt sich weiterhin 
auf einem hohen Niveau bewegen und sogar Zuwächse zu verzeichnen sind.  
Dunkelfeldstudien, unter anderem des Bundeskriminalamts sowie des Bundesministeriums für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zeigen, dass ein erheblicher Teil von Gewalt gegen 
Frauen und häuslicher Gewalt nicht zur Anzeige gebracht wird. Beratungsstellen, Interventi-
onsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen berichten regelmäßig von einer hohen Nachfrage 
nach Unterstützung und von komplexen Fallkonstellationen, die über die in der PKS erfassten 
Zahlen hinausgehen. 
In Köln besteht seit vielen Jahren ein Netzwerk gegen häusliche Gewalt, in dem unter anderem 
die Interventionsstellen des SkF Köln (linksrheinisch) und der Diakonie Michaelshoven (rechts-
rheinisch) tätig sind. Die Jahresstatistik 2020 der Kölner Interventionsstellen dokumentiert über 
1.500 Beratungsfälle und mehr als 3.200 Beratungskontakte. In mehr als 800 Fällen lebten 
minderjährige Kinder im Haushalt, was die weitreichenden Auswirkungen häuslicher Gewalt 
auf Familien verdeutlicht.  
Die SPD-Fraktion hat bereits in der vergangenen Ratsperiode wiederholt nach Maßnahmen 
zur Prävention von sexualisierter Gewalt gefragt. In der Anfrage der damaligen Wahlperiode

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wies die Verwaltung darauf hin, dass insbesondere im Bereich der sexualpädagogischen Prä-
ventionsarbeit mit männlichen Jugendlichen die Kapazitätsgrenzen des Gesundheitsamtes er-
reicht seien und Anfragen teilweise abgelehnt oder weiterverwiesen werden müssten. 
Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin Klärungsbedarf hinsichtlich des aktuellen Stands 
der Gewalthilfestrukturen, der Präventionsangebote sowie der vorhandenen Kapazitäten. 
Gleichzeitig wurden in den vergangenen Jahren mehrere politische Maßnahmen beschlossen 
oder angestoßen, darunter die Einrichtung eines dritten Frauenhauses, der Aufbau einer Ko-
ordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie Maßnahmen zur Stärkung 
der Täterarbeit und Gewaltprävention. 
Eine aktuelle Bestandsaufnahme erscheint daher sinnvoll, um die Entwicklung der Gewaltzah-
len, die vorhandenen Hilfs- und Präventionsstrukturen sowie mögliche Handlungsbedarfe bes-
ser einordnen zu können. 
1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Einrichtung eines 
dritten Frauenhauses in Köln (Vorlagen-Nr. 2277/2020)? 
2. Wie bewertet die Verwaltung die aktuellen Kapazitäten der Gewalthilfestrukturen in 
Köln (Frauenhäuser, Gewaltschutzzentren, Beratungsstellen), insbesondere im Hin-
blick auf die Entwicklung der Fallzahlen und die bekannte Dunkelziffer häuslicher Ge-
walt? 
3. Welche präventiven Angebote richtet die Stadt Köln derzeit an potenzielle Täter*innen, 
und welche Kapazitäten stehen hierfür aktuell zur Verfügung, nachdem bereits früher 
auf Kapazitätsgrenzen hingewiesen wurde? 
4. Welche Maßnahmen verfolgt die Stadt Köln im Rahmen der seit 2024 eingerichteten 
Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, um die Gewalthilfestruk-
turen weiterzuentwickeln und den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu ge-
währleisten? 
5. Welche aktuellen Jahresstatistiken liegen der Verwaltung aus dem Netzwerk gegen 
häusliche Gewalt, insbesondere von den Interventionsstellen SkF Köln und Diakonie 
Michaelshoven, sowie aus weiteren Beratungs- und Gewaltschutzeinrichtungen vor, 
und welche Rückschlüsse zieht die Verwaltung daraus für Ausmaß, Dunkelziffer und 
Erreichbarkeit von Betroffenen in Köln? 
 
Mit freundlichen Grüßen  
gez. Pascal Pütz   
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0469/2026
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
10.03.2026
Erstellt
10.03.2026 09:46