AN/0469/2026
Prävention von sexualisierter Gewalt und Schutz vor häuslicher Gewalt in Köln – Umsetzung der Istanbul-Konvention
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Anfrage nach § 4
4733 Zeichen
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Jasna Ibrić SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 10.03.2026 AN/0469/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 16.03.2026 Prävention von sexualisierter Gewalt und Schutz vor häuslicher Gewalt in Köln – Umsetzung der Istanbul-Konvention Sehr geehrter Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die SPD -Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 16.03.26 aufzunehmen: Gewalt gegen Frauen, sexualisierter Gewalt, Frauenfeindlichkeit und häusliche Gewalt stellen in Köln eine erhebliche Herausforderung dar. Die aktuelle Auswertung der Polizeilichen Krimi- nalstatistik (PKS) für Köln zeigt auf, dass zwar die Gesamtkriminalität in den vergangenen Jahren rückläufig ist, hingegen Sexualstraftaten sowie Fälle häuslicher Gewalt sich weiterhin auf einem hohen Niveau bewegen und sogar Zuwächse zu verzeichnen sind. Dunkelfeldstudien, unter anderem des Bundeskriminalamts sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zeigen, dass ein erheblicher Teil von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nicht zur Anzeige gebracht wird. Beratungsstellen, Interventi- onsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen berichten regelmäßig von einer hohen Nachfrage nach Unterstützung und von komplexen Fallkonstellationen, die über die in der PKS erfassten Zahlen hinausgehen. In Köln besteht seit vielen Jahren ein Netzwerk gegen häusliche Gewalt, in dem unter anderem die Interventionsstellen des SkF Köln (linksrheinisch) und der Diakonie Michaelshoven (rechts- rheinisch) tätig sind. Die Jahresstatistik 2020 der Kölner Interventionsstellen dokumentiert über 1.500 Beratungsfälle und mehr als 3.200 Beratungskontakte. In mehr als 800 Fällen lebten minderjährige Kinder im Haushalt, was die weitreichenden Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Familien verdeutlicht. Die SPD-Fraktion hat bereits in der vergangenen Ratsperiode wiederholt nach Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt gefragt. In der Anfrage der damaligen Wahlperiode - 2 - wies die Verwaltung darauf hin, dass insbesondere im Bereich der sexualpädagogischen Prä- ventionsarbeit mit männlichen Jugendlichen die Kapazitätsgrenzen des Gesundheitsamtes er- reicht seien und Anfragen teilweise abgelehnt oder weiterverwiesen werden müssten. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin Klärungsbedarf hinsichtlich des aktuellen Stands der Gewalthilfestrukturen, der Präventionsangebote sowie der vorhandenen Kapazitäten. Gleichzeitig wurden in den vergangenen Jahren mehrere politische Maßnahmen beschlossen oder angestoßen, darunter die Einrichtung eines dritten Frauenhauses, der Aufbau einer Ko- ordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie Maßnahmen zur Stärkung der Täterarbeit und Gewaltprävention. Eine aktuelle Bestandsaufnahme erscheint daher sinnvoll, um die Entwicklung der Gewaltzah- len, die vorhandenen Hilfs- und Präventionsstrukturen sowie mögliche Handlungsbedarfe bes- ser einordnen zu können. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Einrichtung eines dritten Frauenhauses in Köln (Vorlagen-Nr. 2277/2020)? 2. Wie bewertet die Verwaltung die aktuellen Kapazitäten der Gewalthilfestrukturen in Köln (Frauenhäuser, Gewaltschutzzentren, Beratungsstellen), insbesondere im Hin- blick auf die Entwicklung der Fallzahlen und die bekannte Dunkelziffer häuslicher Ge- walt? 3. Welche präventiven Angebote richtet die Stadt Köln derzeit an potenzielle Täter*innen, und welche Kapazitäten stehen hierfür aktuell zur Verfügung, nachdem bereits früher auf Kapazitätsgrenzen hingewiesen wurde? 4. Welche Maßnahmen verfolgt die Stadt Köln im Rahmen der seit 2024 eingerichteten Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, um die Gewalthilfestruk- turen weiterzuentwickeln und den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu ge- währleisten? 5. Welche aktuellen Jahresstatistiken liegen der Verwaltung aus dem Netzwerk gegen häusliche Gewalt, insbesondere von den Interventionsstellen SkF Köln und Diakonie Michaelshoven, sowie aus weiteren Beratungs- und Gewaltschutzeinrichtungen vor, und welche Rückschlüsse zieht die Verwaltung daraus für Ausmaß, Dunkelziffer und Erreichbarkeit von Betroffenen in Köln? Mit freundlichen Grüßen gez. Pascal Pütz SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0469/2026
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 10.03.2026
- Erstellt
- 10.03.2026 09:46