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V/0230/2021

1. 107. Änderung des FNP - 2. Bebauungsplan Nr. 616 - Beschluss zur Änderung / Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 15.03.2021

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0230-2021-Anlage-2-Plangebiet-BPL-616

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V-0230-2021-Anlage-1-Plangebiet-FNP-107

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Beschlussvorlage

6289 Zeichen

V/0230/2021 
V/0230/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 107. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Wolbeck im Bereich südlich Berdel  
Beschluss zur Änderung  
2. Bebauungsplan Nr. 616: Wolbeck - Südlich Berdel [Wohnen] 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   12.05.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich südlich Berdel zu ändern 
(107. Änderung des FNP). 
 
2. Für den Bereich südlich der Straße Berdel ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein 
Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der bauli-
chen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Verkehrsflächen aufzustellen 
(Bebauungsplan Nr. 616: Wolbeck - südlich Berdel). 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Flurstücke: 
Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, 
Flur 8, 
Flurstücke 132, 133, 134, 135, 136, 138, 163, 174, 177, 183, 185, 186, 196, 245, 246, 283, 
284, Flurstück teilweise 280. 
Flur 9, 
Stadtplanungsamt 
 
09.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kather / Herr Geitel 
Telefon: 492-6132 /  
492-6193 
KatherM@stadt-muenster.de 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0230/2021 
Flurstücke 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 106, 107, 418, 743, 744, 745.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Müns-
ter keine Kosten. 
Die Grundstücke hat die Stadt Münster größtenteils erworbe n. Vorgaben der sozialgerechten Boden-
nutzung Münster (SoBoMü) werden dabei umgesetzt. Den Aufwendungen für den bereits getätigten 
Flächenankauf stehen Erträge aus der späteren Veräußerung der entwickelten Flächen gegenüber.  
Die erforderlichen Erschließung sanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. 
 
 
 
Begründung: 
Die rund neun Hektar große und bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche liegt am östlichen Rand 
des Siedlungsbereichs von Wolbeck. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden von der Straße Berdel, 
im Osten von Waldflächen, im Süden von bestehenden Siedlungen und im Westen von der Telgter 
Straße sowie von bestehenden Siedlungen. Westlich an die betreffende Fläche grenzt das Plangebiet 
des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.  284 „Wolbeck-Angelmodde – Östlich der Telgter Straße / 
Nördlich des Piepenbaches“. 
Der Bebauungsplan Nr. 616 ist Bestandteil des städtischen Baulandprogramms 2020 - 2030, mit dem 
die Verwaltung beauftragt wurde, die notwendigen planerischen Voraussetzungen für eine Wohnsied-
lungsentwicklung in diesem Bereich zu schaffen (Vorlage V/0104/2020). Im Baulandprogramm ist 
dieses Baugebiet aufgrund seiner Kapazität und de r Tatsache, dass es sich um ein fast ausschließ-
lich städtisches Gebiet handelt, als Priorität -1-Baugebiet eingestuft worden. Städtebauliche Ziele der 
Bauleitplanung sind die Schaffung von überschlägig bis zu 300 Wohneinheiten sowie einer Kita mit 6 
Gruppen. Die im Plangebiet befindliche Hofstelle wird ebenfalls überplant, um dem Eigentümer in 
Zukunft eine städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Die nordwestlich im Plangebiet liegende 
Bestandsbebauung entlang der Telgter Straße bzw. der Straße Berdel wird  in den Geltungsbereich 
mit einbezogen, um den Bestand zu sichern und um den Eigentümern eine angemessene Erweite-
rung in diesem Bereich zu ermöglichen, die mit der angestrebten Siedlungsentwicklung auf der bisher 
landwirtschaftlich genutzten Fläche vereinbar ist. 
Das Baugebiet liegt im Landschaftsplan „Werse“ . In diesem ist das Entwicklungsziel „ Anreicherung 
einer im ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“  festge-
setzt. Somit stellt die Planung einen Eingriff in das bestehende Grünsystem der Stadt Münster dar. In 
Abwägung der Tatbestände überwiegen jedoch die Aspekte einer dringend notwendigen Erweiterung 
des Wohnraums der Stadt Münster  entlang bestehender Verkehrsinfrastruktur und der Arrondierung 
bestehender Siedlungsst rukturen gegenüber den Freiraumzielen . Im Prozess der Erarbeitung des 
städtebaulichen Entwurfes kommen den Themen Freiraum und klimagerechte Stadtentwicklung be-
sondere Bedeutung zu, um diesem Eingriff planerisch gerecht zu werden. 
Das Plangebiet wird vorau ssichtlich von Norden über einen Stich von der Straße „Berdel“ aus er-
schlossen. Der südlich bestehende Stich in Verlängerung der Straße „Am Tiergarten“ ist als Rad- und 
Fußwegeverbindung sowie als Notüberfahrt vorgesehen.

- 3 - 
V/0230/2021 
Die Entwässerungsplanung erfolgt i ntegral in enger Abstimmung mit der städtebaulichen Konzeption 
– beauftragt ist eine Bewerbergemeinschaft aus Stadtplanung und Entwässerungsplanung. Generell 
ist vorgesehen, das Regenwasser an der Oberfläche zu führen und die Regenentwässerung mit frei -
raumplanerischen und städtebaulichen Belangen zu verzahnen. Die geplante Bebauung muss einen 
angemessenen Abstand zum östlich angrenzenden Wald berücksichtigen. 
Im September 2020 hat bereits eine erste Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, in der die  
Rahmenbedingungen und Ziele der Planung erläutert und erste Anregungen gesammelt wurden. Als 
nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Präsentation und Diskussion des durch die Planerge-
meinschaft erarbeiteten Entwurfes vorgesehen. 
Der Bebauungsplan w ird im Vollverfahren aufgestellt. Für die Schaffung des Planungsrechts ist zu-
sätzlich die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erforderlich. Das Änderungsverfahren zur 
107. Änderung des FNP erfolgt im sogenannten Parallelverfahren. 
Die Bereiche der Bauleitpläne sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung 
Anlage 2 – Plangebiet des Bebauungsplans

Anlage A

1795 Zeichen

Anlage A zur V/0230/2021 
Kurzüberblick 
Es sollen die Beschlüsse gefasst werden, den Bebauungsplan Nr. 616 im Bereich südliche der 
Straße Berdel im Stadtteil Wolbeck aufzustellen sowie die 107. Änderung des Flächennutzungs-
plans einzuleiten, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuentwicklung eines 
Wohnbaugebietes mit bis zu 300 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte zu schaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von 
Wohnbauland gemäß dem aktuellen Baulandprogramm 2020-2030 der Stadt Münster.  
 
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans steht am Anfang des Bebauungsplanverfah-
rens. Zuvor wurden bereits durch ein qualifiziertes Stadtplanungsbüro in Zusammenarbeit mit 
einem Ingenieurbüro für Entwässerungsplanung ein Entwurf für die Fläche erarbeitet. Im weiteren 
Verlauf erfolgen die Bürgeranhörung, die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung so-
wie schließlich der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung.  
 
Neben der Aufstellung des Bebauungsplans wird auch der Flächennutzungsplan geändert. 
 
Finanzierung 
Durch die Einleitung der Verfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die rechtliche Grundlage beruht auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage hat Einfluss auf klimaschutzrelevante Aspekte, da die Entwicklung des Wohngebiets 
einhergehen wird mit einer Versiegelung und Bebauung der Flächen, welche sich auf das lokale 
Klima auswirken kann.

V-0230-2021-Anlage-2-Plangebiet-BPL-616

85 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0230/2021
Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 616

V-0230-2021-Anlage-1-Plangebiet-FNP-107

102 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0230/2021
Plangebiet / Maßstab 1:5000107. Änderung des Flächennutzungsplans

Beratungsverlauf (3)

27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.22.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (4)

  • Telgter Straße
  • Am Tiergarten
  • Berdel
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0230/2021
Typ
Vorlagen
Datum
15.03.2021
Erstellt
12.03.2021 10:10