V/0230/2021
1. 107. Änderung des FNP - 2. Bebauungsplan Nr. 616 - Beschluss zur Änderung / Beschluss zur Aufstellung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6289 Zeichen
V/0230/2021 V/0230/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 107. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich südlich Berdel Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 616: Wolbeck - Südlich Berdel [Wohnen] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 12.05.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich südlich Berdel zu ändern (107. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich südlich der Straße Berdel ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der bauli- chen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 616: Wolbeck - südlich Berdel). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, Flur 8, Flurstücke 132, 133, 134, 135, 136, 138, 163, 174, 177, 183, 185, 186, 196, 245, 246, 283, 284, Flurstück teilweise 280. Flur 9, Stadtplanungsamt 09.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kather / Herr Geitel Telefon: 492-6132 / 492-6193 KatherM@stadt-muenster.de Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0230/2021 Flurstücke 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 106, 107, 418, 743, 744, 745. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Müns- ter keine Kosten. Die Grundstücke hat die Stadt Münster größtenteils erworbe n. Vorgaben der sozialgerechten Boden- nutzung Münster (SoBoMü) werden dabei umgesetzt. Den Aufwendungen für den bereits getätigten Flächenankauf stehen Erträge aus der späteren Veräußerung der entwickelten Flächen gegenüber. Die erforderlichen Erschließung sanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Begründung: Die rund neun Hektar große und bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche liegt am östlichen Rand des Siedlungsbereichs von Wolbeck. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden von der Straße Berdel, im Osten von Waldflächen, im Süden von bestehenden Siedlungen und im Westen von der Telgter Straße sowie von bestehenden Siedlungen. Westlich an die betreffende Fläche grenzt das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 284 „Wolbeck-Angelmodde – Östlich der Telgter Straße / Nördlich des Piepenbaches“. Der Bebauungsplan Nr. 616 ist Bestandteil des städtischen Baulandprogramms 2020 - 2030, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, die notwendigen planerischen Voraussetzungen für eine Wohnsied- lungsentwicklung in diesem Bereich zu schaffen (Vorlage V/0104/2020). Im Baulandprogramm ist dieses Baugebiet aufgrund seiner Kapazität und de r Tatsache, dass es sich um ein fast ausschließ- lich städtisches Gebiet handelt, als Priorität -1-Baugebiet eingestuft worden. Städtebauliche Ziele der Bauleitplanung sind die Schaffung von überschlägig bis zu 300 Wohneinheiten sowie einer Kita mit 6 Gruppen. Die im Plangebiet befindliche Hofstelle wird ebenfalls überplant, um dem Eigentümer in Zukunft eine städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Die nordwestlich im Plangebiet liegende Bestandsbebauung entlang der Telgter Straße bzw. der Straße Berdel wird in den Geltungsbereich mit einbezogen, um den Bestand zu sichern und um den Eigentümern eine angemessene Erweite- rung in diesem Bereich zu ermöglichen, die mit der angestrebten Siedlungsentwicklung auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche vereinbar ist. Das Baugebiet liegt im Landschaftsplan „Werse“ . In diesem ist das Entwicklungsziel „ Anreicherung einer im ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“ festge- setzt. Somit stellt die Planung einen Eingriff in das bestehende Grünsystem der Stadt Münster dar. In Abwägung der Tatbestände überwiegen jedoch die Aspekte einer dringend notwendigen Erweiterung des Wohnraums der Stadt Münster entlang bestehender Verkehrsinfrastruktur und der Arrondierung bestehender Siedlungsst rukturen gegenüber den Freiraumzielen . Im Prozess der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfes kommen den Themen Freiraum und klimagerechte Stadtentwicklung be- sondere Bedeutung zu, um diesem Eingriff planerisch gerecht zu werden. Das Plangebiet wird vorau ssichtlich von Norden über einen Stich von der Straße „Berdel“ aus er- schlossen. Der südlich bestehende Stich in Verlängerung der Straße „Am Tiergarten“ ist als Rad- und Fußwegeverbindung sowie als Notüberfahrt vorgesehen. - 3 - V/0230/2021 Die Entwässerungsplanung erfolgt i ntegral in enger Abstimmung mit der städtebaulichen Konzeption – beauftragt ist eine Bewerbergemeinschaft aus Stadtplanung und Entwässerungsplanung. Generell ist vorgesehen, das Regenwasser an der Oberfläche zu führen und die Regenentwässerung mit frei - raumplanerischen und städtebaulichen Belangen zu verzahnen. Die geplante Bebauung muss einen angemessenen Abstand zum östlich angrenzenden Wald berücksichtigen. Im September 2020 hat bereits eine erste Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, in der die Rahmenbedingungen und Ziele der Planung erläutert und erste Anregungen gesammelt wurden. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Präsentation und Diskussion des durch die Planerge- meinschaft erarbeiteten Entwurfes vorgesehen. Der Bebauungsplan w ird im Vollverfahren aufgestellt. Für die Schaffung des Planungsrechts ist zu- sätzlich die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erforderlich. Das Änderungsverfahren zur 107. Änderung des FNP erfolgt im sogenannten Parallelverfahren. Die Bereiche der Bauleitpläne sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. In Vertretung Gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung Anlage 2 – Plangebiet des Bebauungsplans
Anlage A
1795 Zeichen
Anlage A zur V/0230/2021 Kurzüberblick Es sollen die Beschlüsse gefasst werden, den Bebauungsplan Nr. 616 im Bereich südliche der Straße Berdel im Stadtteil Wolbeck aufzustellen sowie die 107. Änderung des Flächennutzungs- plans einzuleiten, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuentwicklung eines Wohnbaugebietes mit bis zu 300 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte zu schaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauland gemäß dem aktuellen Baulandprogramm 2020-2030 der Stadt Münster. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans steht am Anfang des Bebauungsplanverfah- rens. Zuvor wurden bereits durch ein qualifiziertes Stadtplanungsbüro in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro für Entwässerungsplanung ein Entwurf für die Fläche erarbeitet. Im weiteren Verlauf erfolgen die Bürgeranhörung, die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung so- wie schließlich der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans wird auch der Flächennutzungsplan geändert. Finanzierung Durch die Einleitung der Verfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die rechtliche Grundlage beruht auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage hat Einfluss auf klimaschutzrelevante Aspekte, da die Entwicklung des Wohngebiets einhergehen wird mit einer Versiegelung und Bebauung der Flächen, welche sich auf das lokale Klima auswirken kann.
V-0230-2021-Anlage-2-Plangebiet-BPL-616
85 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0230/2021 Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 616
V-0230-2021-Anlage-1-Plangebiet-FNP-107
102 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0230/2021 Plangebiet / Maßstab 1:5000107. Änderung des Flächennutzungsplans
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Telgter Straße
- Am Tiergarten
- Berdel
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0230/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.03.2021
- Erstellt
- 12.03.2021 10:10