2021/0125
Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen
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2021/0125
3792 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.05.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0125
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen
Vorlage vom: 10.05.2021
Beschlussvorschlag :
Für den Bereich am nördlichen Rand des Stadtteils Wixhausen, an der Straße „Wegscheide“ wird
der als Anlage beigefügte Entwurf einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
mit beigefügter Karte als Satzungsbestandteil zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Entwurf einer Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen
mit Karte als Satzungsbestandteil
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2021/0125 vom 10.05.2021:
Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB kann eine Gemeinde durch Satzung festlegen, wie die
Grenzen der im Zusammenhang bebauten unbeplanten Ortsteile verlaufen, um Zweifel
auszuschließen, ob ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt und seine bauliche
Nutzung nach § 34 BauGB oder nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Außenbereichsgrundstücke
oder -flächen darf die Gemeinde in eine solche Satzung nicht einbeziehen. Ziel der
Klarstellungssatzung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu erzeugen und unnütze
Rechtsstreitigkeiten um die Zuordnung von Grundstücken zu vermeiden.
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB ist die Klarstellungssatzung von den verfahrensmäßigen
Anforderungen des BauGB freigestellt. Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung und
Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange sind damit nicht erforderlich.
Mit der anliegenden Satzung soll für einen Bereich am nördlichen Rand des Stadtteils
Wixhausen, an der Straße „Wegscheide“, klargestellt werden, dass dieser dem Innenbereich
zuzuordnen ist und sich somit die Zulässigkeit von Vorhaben im abgegrenzten Bereich nach
§ 34 BauGB beurteilt.
Die südliche und östliche Grenze sind nicht zu definieren, da der Bereich hier an die
vorhandene Bebauung angrenzt. Die nördliche und westliche Grenze des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils ergeben sich aus der vorhandenen Bebauung an den Straßen „Wegscheide“
und „Im Appensee“. Die nördliche Grenze ergibt sich dabei aus den nördlichen Außenwänden
der Gebäude Im Appensee 12 und Im Appensee 24, die westliche Grenze ergibt sich aus den
westlichen Außenwänden der Gebäude Wegscheide 21, 19 und 11.
Die Umgebung im Süden und Osten ist geprägt von Wohnbebauung mit zwei Geschossen
zuzüglich Dachgeschoss. Im Westen grenzt der Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt sowie die
S-Bahn- und Eisenbahntrasse an. Im Norden grenzt der Außenbereich mit landwirtschaftlicher
Nutzung an.
Der Bereich betrifft ein Grundstück im Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Stadt
plant hier die Errichtung einer Kita zur Deckung der Betreuungsbedarfe im Stadtteil
Wixhausen.
Es handelt sich nicht um Bauleitplanung im Sinne des Ziels Z-3.4.4-1 des Regionalplans
Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010. Durch diese Klarstellungssatzung werden
Zweifel an der Bebaubarkeit des Grundstücks nach § 34 BauGB ausgeräumt.
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 2
250 Zeichen
Punkt 15: Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen (V-Nr. 2021/0125) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA/WGD
anlage 4
148 Zeichen
Punkt 37: Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen (V-Nr. 2021/0125) Die Vorlage wird durch den Magistrat bis zum Wiederaufruf zurückgestellt.
anlage 6
223 Zeichen
Punkt 17.1: Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen (V-Nr. 2021/0125) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Stadtve. Dietrich (FW) und Stadtve. Neumann (Die Partei) Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus UWIGA/WGD
anlage 3
205 Zeichen
Punkt 17: Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen (V-Nr. 2021/0135) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: UWIGA/WGD
anlage 5
351 Zeichen
Punkt 6: Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen
(V-Nr. 2021/0125)
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Der Tagesordnungspunkt wird mit 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen genehmigt.
anlage 1
1788 Zeichen
ANLAGE E N T W U R F E I N E R SATZUNG ZUR FESTLEGUNG DER GRENZEN EINES IM ZUSAMMENHANG BEBAUTEN ORTSTEILS („KLARSTELLUNGSSATZUNG WEGSCHEIDE WIXHAUSEN“) vom XX.XX.2021 Aufgrund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBL. S. 915) und des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom XX.XX.2021 folgende Satzung erlassen: § 1 GELTUNGSBEREICH Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an der Straße Wegscheide in Wixhausen (Flur 3) werden gemäß den im beigefügten Lageplan (M 1:2000) eingetragenen Darstellungen festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 ZULÄSSIGKEIT VON VORHABEN Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen des Ortsteils richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des gemäß § 1 festgelegten Innenbereichs nach Inkrafttreten dieser Satzung ein Bebauungsplan rechtsverbindlich aufgestellt wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB, bzw. im Fall eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB. § 3 INKRAFTTRETEN Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den XX.XX.2021 Magistrat der Wissenschaf tsstadt Darmstadt Dr. Barbara Boczek, Stadträtin Anlage (Lageplan) ANLAGE Anlage zur Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen: Lageplan zur Festlegung der Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wixhausen an der Straße Wegscheide Maßstab: 1:2.000
Beratungsverlauf (7)
Orte (3)
- Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt
- Wegscheide 21
- Im Appensee 12
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0125
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.05.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00