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2021/0125

Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen

Magistratsvorlage 10.05.2021

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2021/0125

3792 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0125 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen  
 
Vorlage vom: 10.05.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
Für den Bereich am nördlichen Rand des Stadtteils Wixhausen, an der Straße „Wegscheide“ wird 
der als Anlage beigefügte Entwurf einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB 
mit beigefügter Karte als Satzungsbestandteil zur Satzung beschlossen. 
 
 
Anlagen: Entwurf einer Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen  
mit Karte als  Satzungsbestandteil  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2021/0125 vom 10.05.2021: 
 
Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB kann eine Gemeinde durch Satzung festlegen, wie die 
Grenzen der im Zusammenhang bebauten unbeplanten Ortsteile verlaufen, um Zweifel 
auszuschließen, ob ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt und seine bauliche 
Nutzung nach § 34 BauGB oder nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Außenbereichsgrundstücke 
oder -flächen darf die Gemeinde in eine solche Satzung nicht einbeziehen. Ziel der 
Klarstellungssatzung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu erzeugen und unnütze 
Rechtsstreitigkeiten um die Zuordnung von Grundstücken zu vermeiden. 
 
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB ist die Klarstellungssatzung von den verfahrensmäßigen 
Anforderungen des BauGB freigestellt. Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung und 
Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange sind damit nicht erforderlich.  
 
Mit der anliegenden Satzung soll für einen Bereich am nördlichen Rand des Stadtteils 
Wixhausen, an der Straße „Wegscheide“, klargestellt werden, dass dieser dem Innenbereich 
zuzuordnen ist und sich somit die Zulässigkeit von Vorhaben im abgegrenzten Bereich nach 
§ 34 BauGB beurteilt. 
 
Die südliche und östliche Grenze sind nicht zu definieren, da der Bereich hier an die 
vorhandene Bebauung angrenzt. Die nördliche und westliche Grenze des im Zusammenhang 
bebauten Ortsteils ergeben sich aus der vorhandenen Bebauung an den Straßen „Wegscheide“ 
und „Im Appensee“. Die nördliche Grenze ergibt sich dabei aus den nördlichen Außenwänden 
der Gebäude Im Appensee 12 und Im Appensee 24, die westliche Grenze ergibt sich aus den 
westlichen Außenwänden der Gebäude Wegscheide 21, 19 und 11. 
 
Die Umgebung im Süden und Osten ist geprägt von Wohnbebauung mit zwei Geschossen 
zuzüglich Dachgeschoss. Im Westen grenzt der Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt sowie die 
S-Bahn- und Eisenbahntrasse an. Im Norden grenzt der Außenbereich mit landwirtschaftlicher 
Nutzung an. 
 
Der Bereich betrifft ein Grundstück im Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Stadt 
plant hier die Errichtung einer Kita zur Deckung der Betreuungsbedarfe im Stadtteil 
Wixhausen. 
 
Es handelt sich nicht um Bauleitplanung im Sinne des Ziels Z-3.4.4-1 des Regionalplans 
Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010. Durch diese Klarstellungssatzung werden 
Zweifel an der Bebaubarkeit des Grundstücks nach § 34 BauGB ausgeräumt. 
 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin

anlage 2

250 Zeichen

Punkt 15: Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen 
 (V-Nr. 2021/0125) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
   
Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA/WGD

anlage 4

148 Zeichen

Punkt 37: Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen 
 (V-Nr. 2021/0125) 
 
Die Vorlage wird durch den Magistrat bis zum Wiederaufruf zurückgestellt.

anlage 6

223 Zeichen

Punkt 17.1: Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen 
 (V-Nr. 2021/0125) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Stadtve. Dietrich (FW) und Stadtve. Neumann (Die Partei)  
Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus UWIGA/WGD

anlage 3

205 Zeichen

Punkt 17: Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen 
 (V-Nr. 2021/0135) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: UWIGA/WGD

anlage 5

351 Zeichen

Punkt 6: Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen 
 (V-Nr. 2021/0125) 
 
Abstimmungsergebnis:                5 Ja-Stimmen 
                                                   2 Nein-Stimmen 
                                                   0 Enthaltungen 
 
Der Tagesordnungspunkt wird mit 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 
Enthaltungen genehmigt.

anlage 1

1788 Zeichen

ANLAGE 
E N T W U R F    E I N E R  
 
SATZUNG ZUR FESTLEGUNG DER GRENZEN EINES IM ZUSAMMENHANG BEBAUTEN ORTSTEILS 
(„KLARSTELLUNGSSATZUNG WEGSCHEIDE WIXHAUSEN“) 
 
vom XX.XX.2021 
 
Aufgrund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt 
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBL. S. 915) und des § 34 Abs. 4 Satz 1 
Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch 
Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom XX.XX.2021 folgende Satzung erlassen: 
 
 
§ 1 GELTUNGSBEREICH 
 
Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an der Straße Wegscheide in Wixhausen 
(Flur 3) werden gemäß den im beigefügten Lageplan (M 1:2000) eingetragenen Darstellungen 
festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. 
 
 
§ 2 ZULÄSSIGKEIT VON VORHABEN 
 
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen des Ortsteils richtet sich die planungsrechtliche 
Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des gemäß § 1 
festgelegten Innenbereichs nach Inkrafttreten dieser Satzung ein Bebauungsplan rechtsverbindlich 
aufgestellt wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB, 
bzw. im Fall eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB. 
 
 
§ 3 INKRAFTTRETEN 
 
Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
 
Darmstadt, den XX.XX.2021 Magistrat der Wissenschaf tsstadt Darmstadt 
 Dr. Barbara Boczek, Stadträtin 
 
Anlage (Lageplan)

ANLAGE 
Anlage zur Klarstellungssatzung Wegscheide Wixhausen: 
 
Lageplan zur Festlegung der Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wixhausen an 
der Straße Wegscheide 
 
 
Maßstab: 1:2.000

Beratungsverlauf (7)

TOP 15
TOP 37
TOP 6
TOP 17.1
TOP 132
TOP 17
TOP 6

Orte (3)

  • Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt
  • Wegscheide 21
  • Im Appensee 12

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0125
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00