Mandari Insight

A-R/0045/2006

Ein Haushalt für alle - Chancengleichheit bei der städtischen Ressourcenverteilung

Antrag an den Rat 31.10.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2006, TOP 23.3

Originalantrag

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag

4601 Zeichen

SPD-Fraktion          Antrag Nr. A-R/0045/2006  
im Rat der Stadt Münster 
 
1 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
30.10.2006 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
mail: spdfrak@muenster.de  
Internet: www.spd-muenster.de  
Ein Haushalt für alle –  
Chancengleichheit bei der städtischen Ressourcenverteilung 
  
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu er stellen, mit dem im Rahmen der 
städtischen Haushaltsplanung die Gleichstellung von  Mann und Frau als kommunale 
Gestaltungsaufgabe umgesetzt werden soll (sog. „Gen der Budgeting-Konzept“). Als 
wichtige Aspekte dieser Strategie sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:   
 
1. Die Einrichtung einer verwaltungsinternen Projek tgruppe, die bis zur 
Sommerpause 2007 einen Plan für die schrittweise Umsetzung des Konzeptes 
in die produktorientierte Haushaltsplanung vorlegt, um es ab dem Jahr 2008 in 
Pilotbereichen erproben zu können. 
 
2. Die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs, mit dem  die voraussichtlichen 
Auswirkungen von geplanten städtischen Maßnahmen au f die Gleichstellung 
von Frauen und Männern untersucht und bewertet werden können. 
 
 
3. Über die Fortschritte bei der Umsetzung des Konz eptes soll einmal jährlich 
dem Gleichstellungsausschuss, den zuständigen Facha usschüssen und dem 
Rat berichtet werden. 
 
 
Begründung: 
 
 
„Gender Mainstreaming“ bedeutet, bei allen gesellsc haftlichen Vorhaben die 
unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von 
vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, um da s Ziel der Gleichstellung von 
Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können . Es geht dabei also darum, die 
Bemühungen um das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung 
von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken. Viel mehr sollen zur 
Verwirklichung der Gleichberechtigung sämtliche allgemeine politische Konzepte und 
Maßnahmen genutzt werden, indem die etwaigen Auswir kungen auf die Situation 
von Frauen bzw. Männern bereits in der Planungsphas e aktiv und erkennbar 
integriert werden. Mit einer geschlechtersensiblen Haushaltsplanung („Gender 
Budgeting“) soll vermieden werden, Verteilungsentsc heidungen zu Lasten der

2 
Gleichstellung zu treffen. Die öffentlichen Finanze n – Einnahmen und Ausgaben – 
werden auf geschlechtsspezifische Effekte hin überp rüft und gleichstellungsorientiert 
umstrukturiert. Dabei sind sämtliche Politikfelder Gegenstand von Gender Budgeting. 
 
Eine Verpflichtung zur Umsetzung einer effektiven G leichstellungspolitik ergibt sich 
international aus Artikel 2 und Artikel 3, Abs. 2 d es Amsterdamer Vertrages (Vertrag 
von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Eu ropäische Union). 
Gleichzeitig ist die Stadt gemäß Artikel 3 Abs. 2 d es Grundgesetzes verpflichtet, die 
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung vo n Frauen und Männern zu 
fördern.  
 
Die Stadt Münster hat bereits bei vielen Maßnahmen der Stadtverwaltung das Prinzip 
des Gender Mainstreaming angewendet. Das städtische  Frauenbüro hat daran den 
wesentlichen Anteil. Aktive Gleichstellungspolitik ist heute nicht mehr nur die 
Finanzierung von Frauen- und Mädchenfördermaßnahmen . Vielmehr sollten alle 
wichtigen kommunalen Handlungsfelder mit dem Ziel d er Gleichstellung von Frauen 
und Männern überprüft werden. 
 
Um dem von der EU verpflichtenden Prinzip des Gende r Mainstreaming gerecht zu 
werden, müssen die Fragen der Geschlechtergerechtig keit auch in die 
Haushaltsplanung integriert und in jedem Arbeitsschritt behandelt werden. Das „Neue 
Kommunale Finanzmanagement“ fordert die Erfassung u nd Bewertung aller 
kommunalen Produkte. Gender Budgeting erweitert hie r die Kenntnisse über die 
Wirkungen von Verwaltungshandeln und kann somit hel fen, Fehlleitungen 
öffentlicher Mittel zu vermeiden. Für eine sparsame  und wirtschaftliche 
Haushaltsführung ist deshalb eine aktive Umsetzung der Gender Mainstreaming-
Strategie in der städtischen Haushaltsplanung geboten. 
 
Unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Umsetzun g des „Gender Budgeting“ 
sollten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter de r Verwaltung entsprechende 
Fortbildungen angeboten werden. 
 
 
Anne Schulze Wintzler  Anne Hakenes  Karsten Rahn 
Marianne Hopmann   Ralf Hubert   Udo Reiter 
Wolfgang Heuer   Dr. Michael Jung  Moritz von Schme ling 
Alexander Bercht   Marianne Koch  Joachim Tonn 
Anika Bergner   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjalms son 
Philipp Gabriel   Kurt Pölling   Holger Wigger 
Beanka Ganser

Beratungsverlauf (1)

08.11.2006 Rat
TOP 23.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0045/2006
Typ
Antrag an den Rat
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37