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V/0485/2022

Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 19.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 50.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1865 Zeichen

Anlage A zur V/0485/2022 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

4489 Zeichen

V/0485/2022 
V/0485/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.09.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Ausschuss für Gleichstellung 
 
von der CDU-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
 
 
 3. Lea Knezevic 
Richard-Michael-Halberstadt 
 
2. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
von der CDU-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
1. 
 
 3. Susanna Seperant 
Christian Moll 
 
3. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
 
Beratende Mitglieder 
Sachkundige Einwohner/innen 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
1. 
 
 1. NN 
Julia Gakstatter 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
31.08.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0485/2022 
 
4. Verbandsversammlung Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister (KDN) 
 
von der Verwaltung 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
 
 
 1. Stefan Schoenfelder 
Holger Nauendorff 
 
5. Hiermit wird der in nichtöffentlicher Sitzung des Rates vom 06.04.2022 gefasste Beschluss 
über die Entsendung folgender Mitglieder in den Aufsichtsrat Altenzentrum Klarastift gGmbH 
bestätigt: 
 
Ordentliche Mitglieder 
RH Mathias Kersting (CDU-Fraktion),  
RH Albert Wenzel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL),  
Prof. Dr. Peter Wagner (SPD-Fraktion) 
Stadtkämmerin Christine Zeller (von der Verwaltung) 
 
Stellvertretendes Mitglied 
Michaela Heuer (von der Verwaltung) 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. und 2.: 
Die CDU-Fraktion beantragt die o.g. Umbesetzungen mit Schreiben vom 22.08.2022. 
 
Zu 3.: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 23.06.2021 auf Vorschlag des Beirates Jobcenter in den Aus-
schuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung als sachkundige Einwoh-
nerin Anne Sandner entsandt. Die Stellvertreterposition war bislang unbesetzt. Der Beirat des Job-
centers schlägt dem Rat mit Schreiben vom 15.08.2022 vor, als stellvertretende sachkundige Ein-
wohnerin Julia Gakstatter zu entsenden. 
 
Zu 4.: 
Stefan Schoenfelder war bislang 1. Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Dachverbandes 
Kommunaler IT-Dienstleister. Herr Schoenfelder ist aus dem Dienst der Stadt Münster ausgeschie-
den. Die Verwaltung schlägt vor, die Position mit dem kommissarischen Leiter der citeq Holger Nau-
endorff zu besetzen. 
 
Zu 5.: 
Die ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrates Altenzentrum Klarastift gGmbH und die Stellvertretung 
der Verwaltung sind mit der Vorlage V/0206/2022 „Angelegenheiten der Klarastift-Gesellschaften Ge-
nehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen“ in nichtöffentlicher Sitzung des Rates am 06.04.2022 
in den Aufsichtsrat gewählt worden. Die Wahl wird hiermit bestätigt. 
 
Die stellvertretenden Mitglieder der drei Fraktionen (RF Silke Busch von der CDU-Fraktion; Bürger-
meisterin Maria Winkel von der SPD-Fraktion und RH Harald Wölter von der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL) wurden in der öffentlichen Sitzung des Rates am 18.05.2022 mit der Vorlage 
V/0306/2002 – Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien – in den Auf-
sichtsrat Altenzentrum Klarastift gGmbH gewählt.

- 3 - 
V/0485/2022 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

07.09.2022 Rat
TOP 50.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0485/2022
Typ
Vorlagen
Datum
19.08.2022
Erstellt
10.08.2022 12:53