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Verwendung von energiesparenden Lampen und Leuchten bei der öffentlichen Beleuchtung, Nachfragen, hier: TOP 1.1 und 1.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1757/2017 vom 03.07.2017

Stand: Am 07.07.2017 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 Vorlagen-Nummer 03.07.2017 1757/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 07.07.2017 Verwendung von energiesparenden Lampen und Leuchten bei der öffentlichen Beleuchtung hier: Nachfragen von SB Becker und SE Schallhehn in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 15.09.2016, TOP 1.1.1 Anfragentext: „SB Herr Becker dankt für die ausführliche Beantwortung. Er stellt zwei Nachfragen: 1. Wer legt die Austauschintervalle fest? 2. Wieviel werde jedes Jahr für neue, insbesondere energiesparende, Leuchten investiert? SE Herr Schallehn möchte wissen, wie der Abschreibungszeitraum von derartigen Leuchten sei und was es kosten würde, wenn man alle Lampen, die innerhalb des Abschreibungszeitraumes amort i- siert seien, austauschen würde bzw. wieviel davon pro Jahr von der Verwaltung umsetzbar sei.“ Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Die Festlegung der Austauschin tervalle beruht auf Abstimmungen zwischen der Verwaltung und der RheinEnergie AG und hängt von der Lebensdauer des eingesetzten Leuchtmittels ab. Für den Str a- ßenbeleuchtungsvertrag wurde von einer Nutzungsdauer der Leuchten von 20 Jahren ausgegangen. Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Jedes Jahr werden kontinuierlich ca. drei Prozent der Beleuchtungsanlagen erneuert, bei denen in energiesparende LED-Techniken investiert wird. Für 2016 waren dies für die Errichtung, Erweiterung und Erneuerung nahezu 3.000.000,- €. Der derzeitige LED-Bestand liegt bei ca. 10.000 Leuchten bei einem Gesamtbestand von ca. 85.000 Leuchten. Der Abschreibungszeitraum ist unwesentlich und dem Grunde nach von handels- und steuerrechtlichen Belangen und Vorgaben getrieben. gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 07.07.2017

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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