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1757/2017

Verwendung von energiesparenden Lampen und Leuchten bei der öffentlichen Beleuchtung, Nachfragen, hier: TOP 1.1 und 1.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 03.07.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 07.07.2017, TOP 8.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1842 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer  03.07.2017 
 1757/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.07.2017 
 
Verwendung von energiesparenden Lampen und Leuchten bei der öffentlichen Beleuchtung 
hier: Nachfragen von SB Becker und SE Schallhehn in der Sitzung des Ausschusses Umwelt 
und Grün am 15.09.2016, TOP 1.1.1 
Anfragentext: 
 
„SB Herr Becker dankt für die ausführliche Beantwortung. Er stellt zwei Nachfragen: 
 
1. Wer legt die Austauschintervalle fest? 
2. Wieviel werde jedes Jahr für neue, insbesondere energiesparende, Leuchten investiert? 
 
SE Herr Schallehn möchte wissen, wie der Abschreibungszeitraum von derartigen Leuchten sei und 
was es kosten würde, wenn man alle Lampen, die innerhalb des Abschreibungszeitraumes amort i-
siert seien, austauschen würde bzw. wieviel davon pro Jahr von der Verwaltung umsetzbar sei.“  
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
Die Festlegung der Austauschin tervalle beruht auf Abstimmungen zwischen der Verwaltung und der 
RheinEnergie AG und hängt von der Lebensdauer des eingesetzten Leuchtmittels ab. Für den Str a-
ßenbeleuchtungsvertrag wurde von einer Nutzungsdauer der Leuchten von 20 Jahren ausgegangen. 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2: 
Jedes Jahr werden kontinuierlich ca. drei Prozent der Beleuchtungsanlagen erneuert, bei denen in 
energiesparende LED-Techniken investiert wird. Für 2016 waren dies für die Errichtung, Erweiterung 
und Erneuerung nahezu 3.000.000,- €. Der derzeitige LED-Bestand liegt bei ca. 10.000 Leuchten bei 
einem Gesamtbestand von ca. 85.000 Leuchten. Der Abschreibungszeitraum ist unwesentlich und 
dem Grunde nach von handels- und steuerrechtlichen Belangen und Vorgaben getrieben.  
 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

07.07.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1757/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
03.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27