Erschließung der Siedlung Oberer Bruch in Köln-Brück
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0824/2020 vom 16.03.2020
Stand: Am 28.05.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664 Vorlagen-Nummer 0824/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.04.2020 Erschließung der Siedlung Oberer Bruch in Köln-Brück hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 23.01.2020, TOP 9.2.2 Die CDU Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Gibt es bezüglich der Erschließungsfähigkeit der Siedlung Oberer Bruch in Köln-Brück und ihrer Zufahrtstraße noch Hindernisse und wenn ja welche? 2. Wie ist der Sachstand bezüglich des Zeitplans zur Erschließung?“ Antworten der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Siedlung Oberer Bruch ist mittlerweile ausreichend bebaut, dass eine Erschließung des Gebiets möglich ist. Zu Frage 2: Derzeit wird die Ausführungsplanung für die Astrid-Lindgren-Allee überarbeitet und an die angren- zende Hochbebauung angepasst. Dies ist erforderlich, da die endgültigen Anschlusshöhen erst nach Fertigstellung der privaten Außenanlangen (Zufahrten, Zugänge etc.) bekannt sind. Voraussichtlich wird 2020/21 mit dem Bau begonnen.
Beratungsverlauf
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28.05.2020
TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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