1334/2026
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einführung baulicher Maßnahmen zur Ge-schwindigkeitsreduzierung auf der Broichstraße (51109 Köln)“, Aktenzeichen 26/25
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Anlage 2 Markierungs- und Beschilderungsplan
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428/17910 d10 b146 a6 c10 a22361010 c8 164126 b6 d5315,15 5,733,501,500,7217,90VZ 605-10 undVZ 222-10 1,503,502,5029,545,46VZ 605-10 undVZ 222-10 EntfernenGeplanter VZ-PfostenKlebebordLegendeZufahrtBestandsmakierung DatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßenund Radwegebau Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\664-4\Bez. 8\8-Broichstraße\Planunterlagen CAD\Broichstraße _CAD_Varianten.dwg21.04.20261Geschwindigkeitsreduzierung297/580 mm664/4März 20261:250BroichstraßeLageplanKalk/MerheimXAusführungsplanung Betonsteinpflaster 10/10/8, weißAnordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung/ Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion Verkehr/ 11Im AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau66 / Im Auftrag
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Positionierung der geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen ist keine Öffentlichkeitbeteiligung erforderlich. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung würde höhere Erwartungen an die Maßnahme auslösen
Anlage 3 Eingabe
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Köln, 22.01.2025 An den Ausschuss Anregungen und Beschwerden Stadt Köln Rathaus 50667 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, E 1 4. Feb. 2 25 Ir - C: • - ,,.,..c ·terin · . ,..,. ""dt LL.� .. .:, .. r. 8 I wir möchten auf die wiederholt festgestellte Problematik der zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten in unserer Straße, Broichstrasse 2-18, hinweisen und weitere Beispiele anführen, die die Gefahr für die Anwohner und insbesondere für Kinder deutlich machen. In der beiliegenden Petition wurden bereits Beispiele aufgeführt. Diese waren jedoch nicht abschließend. In der Unterhaltung mit den Bewohnern zeigte sich, dass es eine Vielzahl von Verkehrsgefährdungen und Verkehrsverstößen geschehen (überholen von Fahrzeugen, die sich an die maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten; Beschädigte Seitenspiegel von Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen parken etc.) Es ist wichtig, dass diese Gefährdungen ernst genommen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit getroffen werden. Im weiteren Verlauf der Broichstrasse und in unmittelbarer Nähe zur Broichstrasse 2-18 befindet sich die Ein-/ Ausfahrt zur Kirche und zum Pfarramt, sowie die Ein-/ Ausfahrt zur Kleingartenanlage, die von der Sachlage ebenfalls betroffen sind. Im Falle einer Ortsbesichtigung wäre eine Teilnahme seitens div. Hausbewohner wünschenswert ( ) Die Benachrichtigung kann auch über den örtlichen Bezirksdienstbeamten Göbel der Polizei NRW erfolgen, der ebenfalls vor Ort sein würde. Die Bezirksbürgermeisterin Frau Claudia Greven-Thürmer wird über die Petition in Kenntnis gesetzt. Der Bürgerverein Merheim, Vorsitz Frau Renate Mummert, erhält ebenfalls über den Bezirksdienstbeamten Göbel die Petition. Mit freundlichen Grüßen Die Anwohner der Broichstrasse 2-18 Petition für bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Broichstraße (51109 Köln) An die Stadt Köln Abteilung für Straßenbau und Verkehr Bürgermeisterin Henriette Reker Rat der Stadt Köln Betreff Petition zur Einführung baulicher Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Broichstraße (51109 Köln) Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Petition wenden wir uns an Sie, um dringend bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Broichstraße im Bereich der Hausnummer 2-18 zu fordern. Trotz der bestehenden 30 km/h -Zone und eines Fußgängerüberweges wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von vielen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet, was insbesondere für die zahlreichen Kleinkinder und Haustiere, die in diesem Bereich leben, ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellt. Hintergrund und Problematik Im o.g. Abschnitt der Broichstraße befindet sich ein ehemaliger Vierkanthof, der zu vielen Wohneinheiten umgebaut wurde und in denen Familien mit kleinen Kindern und Haustieren leben. Die Verkehrsteilnehmer dieser Straße fahren trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung häufig zu schnell, was zu einer erhöhten Unfallgefahr führt. Besonders gefährlich wird es, da viele Autofahrer die 30 km/h-Regelung nicht einhalten, wodurch die Sicherheit der Anwohner massiv gefährdet ist. Es kam bereits zu spektakulären Bremsmanövern vor dem Zebrastreifen, weil Verkehrsteilnehmer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten haben. Haustiere von Anwohnern wurden bereits überfahren. Dadurch, dass die Straße in diesem Bereich eine leichte Rechtskurve beschreibt, ist es insgesamt sehr unübersichtlich, was eine Geschwindigkeitsreduzierung unverzichtbar macht. Einige Verkehrsteilnehmer, die sich in diesem Bereich auskennen, neigen dazu, vor diesem Bereich zu Hupen, um auf sich aufmerksam zu machen. Die Geschwindigkeit wird dabei nicht gedrosselt, eine unnötige Lärmbelästigung kommt hinzu! Wichtig zu erwähnen ist noch, dass sich der kombinierte Geh- und Radweg auf der anderen Straßenseite befindet. Dies bedeutet, dass man auf jeden Fall die Straßenseite wechseln muss, um nicht auf der Fahrbahn gehen zu müssen. Dies stellt für Eltern mit Kindern ein hohes Risiko dar, wenn trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung schnell gefahren wird. Kinder werden bei der Verkehrserziehung massiv verunsichert. Es handelt sich im konkreten Fall um 30 Kinder, die mit ihren Familien auf dem Hof leben. Zu betonen ist, dass die Fahrbahnüberquerung für den Schulweg zwingend notwendig ist. Der Kontakt zum hiesigen Bezirksdienstbeamten der Polizei Köln wurde bereits hergestellt, was zu häufigeren und spontanen Geschwindigkeitsmessungen führte. Spontane Geschwindigkeitsmessungen haben gezeigt, dass die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung nur temporär erfolgt, jedoch keine nachhaltige Verhaltensänderung bei den Verkehrsteilnehmern bewirken. Diese Situation macht es notwendig, dauerhafte bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die eine Geschwindigkeitsreduzierung effektiv durchsetzen und die Sicherheit der Anwohner gewährleisten. In einem Schreiben der Stadt Köln an Frau (Anwohnerin der Broichstraße) wurde mitgeteilt, dass es bereits eine Ortsbegehung gab. Di� Stadt Köln empfand die Beschilderung als ausreichend, was wir als Anwohner nicht bestätigen können. Es handelt sich dabei meist um eine Momentaufnahme. Um die Situation aus Anwohnersicht zu sehen, müssten man dies über einen längeren Zeitraum verfolgen. Forderung Wir fordern daher die Einführung folgender baulicher Maßnahmen im Bereich der Hausnummern 2-18 auf der Broichstrasse: 1. Verkehrsberuhigende Maßnahme, wie z. B. Verkehrshindernisse, weitere Querungshilfen oder reduzierte Fahrbahnquerschnitte, die eine Geschwindigkeitsreduzierung erzwingen 2. Aufpflasterung oder Fahrbahnverengung, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gezielt zu senken. 3. Verbesserte Verkehrskontrollen und verstärkte Polizeipräsenz, um sicherzustellen, dass Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten. 4. Bessere Beschilderung und eventuell die Einführung zusätzlicher Geschwindigkeitsmessstellen, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf die Geschwindigkeitsreduzierung zu lenken. Begründung Die Sicherheit der Anwohner, insbesondere der Kinder und Haustiere muss im Vordergrund stehen. Bauliche Maßnahmen haben sich allgemein als wirksam erwiesen, um die Geschwindigkeit zu reduzieren und das Unfallrisiko nachhaltig zu senken. Eine einfache Geschwindigkeitsbegrenzung alleine reicht nicht aus, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten. Es bedarf zusätzlicher infrastruktureller Veränderung, die langfristig wirken und den Verkehr beruhigen. Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen ernst nehmen und zeitnah geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit in diesem Bereich deutlich zu verbessern. Wir danken Ihnen im Voraus für die Unterstützung und Ihre Bemühungen, unsere Straße sicherer zu machen. . Mit freundlichen Grüßen (Anwohner der Broichstraße, Hausnummer )
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 Vorlagen-Nummer 1334/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einführung baulicher Maßnahmen zur Ge- schwindigkeitsreduzierung auf der Broichstraße (51109 Köln)„, Aktenzeichen 26/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen an der Broichstraße in Köln-Merheim zu planen und umzusetzen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 13.200 € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen Die Verwaltung dankt den Petenten für die Bürgereingabe. Für die Beurteilung der Gefahren- situation ist bereits eine Geschwindigkeitsmessung beauftragt worden, die eine erhöhte Ge- schwindigkeit des Kfz-Verkehrs im Bereich der Broichstraße 2 bis 18 in Köln-Merheim festge- stellt hat. Da sich der kombinierte Geh- und Radweg auf der gegenüberliegenden Straßen- seite befindet, muss der Fußverkehr von der angrenzenden Wohnbebauung aus, zwingend die Querungsmöglichkeit an der aktuell kritischen Stelle nutzen. Die Querung wird im beson- deren Maße durch Schulkinder frequentiert. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind vor diesem Hintergrund bauliche Einengungen in der Broichstraße vorgesehen. Um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen, werden diese mithilfe von Klebebordsteinen hergestellt. Somit kann die Geschwindigkeit reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die Gesamtkosten der baulichen Einengungen, deren Lage der Anlage 2 entnommen werden kann, belaufen sich auf ca. 13.200 € brutto. 3 Finanzierung Die vorgesehenen Fahrbahneinengungen sind zwingend notwendig zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit bei der Fahrbahnquerung im betroffenen Bereich, insbesondere für den besonders vulnerablen Schülerverkehr. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das dritte Quar- tal 2026 vorgesehen. Da die Stadt Köln als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit verpflichtet ist, werden die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 vollinhaltlich eingehalten. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 13.200 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bedarfsgerecht zur Verfügung. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Markierungs- und Beschilderungsplan Anlage 3 - Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Broichstraße 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 1334/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.07.2026
- Erstellt
- 05.05.2026 12:22