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1334/2026

Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einführung baulicher Maßnahmen zur Ge-schwindigkeitsreduzierung auf der Broichstraße (51109 Köln)“, Aktenzeichen 26/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.09.2026, TOP 2.1

Anlage 2 Markierungs- und Beschilderungsplan

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Markierungs- und Beschilderungsplan

1030 Zeichen

428/17910 d10 b146 a6 c10 a22361010 c8 164126 b6 d5315,15
5,733,501,500,7217,90VZ 605-10 undVZ 222-10
1,503,502,5029,545,46VZ 605-10 undVZ 222-10
EntfernenGeplanter VZ-PfostenKlebebordLegendeZufahrtBestandsmakierung
DatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab
NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßenund Radwegebau
Übersichtsplan
G:\CAD(K00287)\664-4\Bez. 8\8-Broichstraße\Planunterlagen CAD\Broichstraße _CAD_Varianten.dwg21.04.20261Geschwindigkeitsreduzierung297/580 mm664/4März 20261:250BroichstraßeLageplanKalk/MerheimXAusführungsplanung
Betonsteinpflaster 10/10/8, weißAnordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung/ Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion Verkehr/ 11Im AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau66  /      Im Auftrag

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

686 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Positionierung der geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen ist keine Öffentlichkeitbeteiligung 
erforderlich. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung würde höhere Erwartungen an die Maßnahme auslösen

Anlage 3 Eingabe

6994 Zeichen

Köln, 22.01.2025 
An den Ausschuss 
Anregungen und Beschwerden Stadt 
Köln Rathaus 
50667 Köln 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
E 1 4. Feb. 2 25
Ir - C: • - ,,.,..c ·terin 
· . ,..,. ""dt
LL.� .. .:, .. r. 8 I 
wir möchten auf die wiederholt festgestellte Problematik der zu hohen gefahrenen 
Geschwindigkeiten in unserer Straße, Broichstrasse 2-18, hinweisen und weitere Beispiele anführen, 
die die Gefahr für die Anwohner und insbesondere für Kinder deutlich machen. 
In der beiliegenden Petition wurden bereits Beispiele aufgeführt. Diese waren jedoch nicht 
abschließend. In der Unterhaltung mit den Bewohnern zeigte sich, dass es eine Vielzahl von 
Verkehrsgefährdungen und Verkehrsverstößen geschehen (überholen von Fahrzeugen, die sich an 
die maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten; Beschädigte Seitenspiegel von Fahrzeugen, 
die auf dem Seitenstreifen parken etc.) 
Es ist wichtig, dass diese Gefährdungen ernst genommen und entsprechende Maßnahmen zur 
Verbesserung der Verkehrssicherheit getroffen werden. 
Im weiteren Verlauf der Broichstrasse und in unmittelbarer Nähe zur Broichstrasse 2-18 befindet sich 
die Ein-/ Ausfahrt zur Kirche und zum Pfarramt, sowie die Ein-/ Ausfahrt zur Kleingartenanlage, die 
von der Sachlage ebenfalls betroffen sind. 
Im Falle einer Ortsbesichtigung wäre eine Teilnahme seitens div. Hausbewohner wünschenswert 
(                                                                                                             ) 
Die Benachrichtigung kann auch über den örtlichen Bezirksdienstbeamten Göbel der Polizei NRW 
erfolgen, der ebenfalls vor Ort sein würde. 
Die Bezirksbürgermeisterin Frau Claudia Greven-Thürmer wird über die Petition in Kenntnis gesetzt. 
Der Bürgerverein Merheim, Vorsitz Frau Renate Mummert, erhält ebenfalls über den 
Bezirksdienstbeamten Göbel die Petition. 
Mit freundlichen Grüßen 
Die Anwohner der Broichstrasse 2-18

Petition für bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der 
Broichstraße (51109 Köln)
An die
Stadt Köln
Abteilung für Straßenbau und Verkehr
Bürgermeisterin Henriette Reker
Rat der Stadt Köln
Betreff
Petition zur Einführung baulicher Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 
der Broichstraße (51109 Köln)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Petition wenden wir uns an Sie, um dringend bauliche Maßnahmen zur 
Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Broichstraße im Bereich der Hausnummer 
2-18 zu fordern.
Trotz der bestehenden 30 km/h -Zone und eines Fußgängerüberweges wird die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit von vielen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet, was 
insbesondere für die zahlreichen Kleinkinder und Haustiere, die in diesem Bereich 
leben, ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellt.
Hintergrund und Problematik
Im o.g. Abschnitt der Broichstraße befindet sich ein ehemaliger Vierkanthof, der zu 
vielen Wohneinheiten umgebaut wurde und in denen Familien mit kleinen Kindern 
und Haustieren leben. Die Verkehrsteilnehmer dieser Straße fahren trotz der 
Geschwindigkeitsbegrenzung häufig zu schnell, was zu einer erhöhten Unfallgefahr 
führt. Besonders gefährlich wird es, da viele Autofahrer die 30 km/h-Regelung nicht 
einhalten, wodurch die Sicherheit der Anwohner massiv gefährdet ist. Es kam bereits 
zu spektakulären Bremsmanövern vor dem Zebrastreifen, weil Verkehrsteilnehmer

die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten haben. 
Haustiere von Anwohnern wurden bereits überfahren. 
Dadurch, dass die Straße in diesem Bereich eine leichte Rechtskurve beschreibt, ist 
es insgesamt sehr unübersichtlich, was eine Geschwindigkeitsreduzierung 
unverzichtbar macht. 
Einige Verkehrsteilnehmer, die sich in diesem Bereich auskennen, neigen dazu, vor 
diesem Bereich zu Hupen, um auf sich aufmerksam zu machen. Die Geschwindigkeit 
wird dabei nicht gedrosselt, eine unnötige Lärmbelästigung kommt hinzu! 
Wichtig zu erwähnen ist noch, dass sich der kombinierte Geh- und Radweg auf der 
anderen Straßenseite befindet. Dies bedeutet, dass man auf jeden Fall die 
Straßenseite wechseln muss, um nicht auf der Fahrbahn gehen zu müssen. Dies 
stellt für Eltern mit Kindern ein hohes Risiko dar, wenn trotz der 
Geschwindigkeitsbegrenzung schnell gefahren wird. Kinder werden bei der 
Verkehrserziehung massiv verunsichert. 
Es handelt sich im konkreten Fall um 30 Kinder, die mit ihren Familien auf dem Hof 
leben. Zu betonen ist, dass die Fahrbahnüberquerung für den Schulweg zwingend 
notwendig ist. 
Der Kontakt zum hiesigen Bezirksdienstbeamten der Polizei Köln wurde bereits 
hergestellt, was zu häufigeren und spontanen Geschwindigkeitsmessungen führte. 
Spontane Geschwindigkeitsmessungen haben gezeigt, dass die Einhaltung der 
Geschwindigkeitsbegrenzung nur temporär erfolgt, jedoch keine nachhaltige 
Verhaltensänderung bei den Verkehrsteilnehmern bewirken. Diese Situation macht 
es notwendig, dauerhafte bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die eine 
Geschwindigkeitsreduzierung effektiv durchsetzen und die Sicherheit der Anwohner 
gewährleisten. 
In einem Schreiben der Stadt Köln an Frau                  (Anwohnerin der 
Broichstraße) wurde mitgeteilt, dass es bereits eine Ortsbegehung gab. Di� Stadt 
Köln empfand die Beschilderung als ausreichend, was wir als Anwohner nicht 
bestätigen können. Es handelt sich dabei meist um eine Momentaufnahme. Um die 
Situation aus Anwohnersicht zu sehen, müssten man dies über einen längeren 
Zeitraum verfolgen. 
Forderung 
Wir fordern daher die Einführung folgender baulicher Maßnahmen im Bereich der 
Hausnummern 2-18 auf der Broichstrasse: 
1. Verkehrsberuhigende Maßnahme, wie z. B. Verkehrshindernisse, weitere
Querungshilfen oder reduzierte Fahrbahnquerschnitte, die eine
Geschwindigkeitsreduzierung erzwingen
2. Aufpflasterung oder Fahrbahnverengung, um die Geschwindigkeit der
Fahrzeuge gezielt zu senken.

3. Verbesserte Verkehrskontrollen und verstärkte Polizeipräsenz, um
sicherzustellen, dass Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h eingehalten.
4. Bessere Beschilderung und eventuell die Einführung zusätzlicher
Geschwindigkeitsmessstellen, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf die
Geschwindigkeitsreduzierung zu lenken.
Begründung 
Die Sicherheit der Anwohner, insbesondere der Kinder und Haustiere muss im 
Vordergrund stehen. Bauliche Maßnahmen haben sich allgemein als wirksam 
erwiesen, um die Geschwindigkeit zu reduzieren und das Unfallrisiko nachhaltig zu 
senken. 
Eine einfache Geschwindigkeitsbegrenzung alleine reicht nicht aus, um die 
notwendige Sicherheit zu gewährleisten. Es bedarf zusätzlicher infrastruktureller 
Veränderung, die langfristig wirken und den Verkehr beruhigen. 
Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen ernst nehmen und zeitnah geeignete 
Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit in diesem Bereich deutlich zu verbessern. 
Wir danken Ihnen im Voraus für die Unterstützung und Ihre Bemühungen, unsere 
Straße sicherer zu machen. 
. Mit freundlichen Grüßen 
(Anwohner der Broichstraße, Hausnummer          )

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4119 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1334/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einführung baulicher Maßnahmen zur Ge-
schwindigkeitsreduzierung auf der Broichstraße (51109 Köln)„, Aktenzeichen 26/25
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung 
geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen an der Broichstraße in Köln-Merheim zu planen 
und umzusetzen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  13.200 € € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 
Die Verwaltung dankt den Petenten für die Bürgereingabe. Für die Beurteilung der Gefahren-
situation ist bereits eine Geschwindigkeitsmessung beauftragt worden, die eine erhöhte Ge-
schwindigkeit des Kfz-Verkehrs im Bereich der Broichstraße 2 bis 18 in Köln-Merheim festge-
stellt hat. Da sich der kombinierte Geh- und Radweg auf der gegenüberliegenden Straßen-
seite befindet, muss der Fußverkehr von der angrenzenden Wohnbebauung aus, zwingend 
die Querungsmöglichkeit an der aktuell kritischen Stelle nutzen. Die Querung wird im beson-
deren Maße durch Schulkinder frequentiert. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind vor 
diesem Hintergrund bauliche Einengungen in der Broichstraße vorgesehen. Um eine zeitnahe 
Umsetzung zu ermöglichen, werden diese mithilfe von Klebebordsteinen hergestellt. Somit 
kann die Geschwindigkeit reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht werden. 
 
Die Gesamtkosten der baulichen Einengungen, deren Lage der Anlage 2 entnommen werden 
kann, belaufen sich auf ca. 13.200 € brutto.

3 
 
Finanzierung 
Die vorgesehenen Fahrbahneinengungen sind zwingend notwendig zur Wiederherstellung der 
Verkehrssicherheit bei der Fahrbahnquerung im betroffenen Bereich, insbesondere für den 
besonders vulnerablen Schülerverkehr. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das dritte Quar-
tal 2026 vorgesehen. 
 
Da die Stadt Köln als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi-
cherheit verpflichtet ist, werden die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 
vollinhaltlich eingehalten.  
 
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 13.200 € stehen 
im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in 
der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen, bedarfsgerecht zur Verfügung. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge-
stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Markierungs- und Beschilderungsplan 
Anlage 3 - Eingabe

Beratungsverlauf (1)

24.09.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Broichstraße 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
1334/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.07.2026
Erstellt
05.05.2026 12:22