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A-R/0022/2019

Endlich konstruktive Antworten zur Weiterentwicklung der Bäderlandschaft geben

Antrag an den Rat 26.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2019, TOP 36.3

a-r-0022-2019-03_26 Antrag konstruktive Antwort Bäder (2)

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a-r-0022-2019-03_26 Antrag konstruktive Antwort Bäder (2)

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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0022/2019 
Münster, 26.03.2019 
Antrag an den Rat zur sofortigen Beschlussfassung gem. § 3 Abs. I 
Geschäftsordnung  
Endlich konstruktive Antworten zur Weiterentwicklung der 
Bäderlandschaft geben 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Rat spätestens zu seiner Sitzung am 3. Juli 2019
eine Beschlussvorlage mit einem kurzfristigen Maßnahmenpaket zur Attraktivierung der
städtischen Bäder vorzulegen, deren Eckpunkte sind:
a) kurzfristige Ausweitung der Öffnungszeiten (noch mit Wirkung zur Freibadsaison 2019),
b) Erhöhung der Wassertemperatur (erneuerbare Energie nutzen),
c) Verbesserung von Service und Sauberkeit.
Die Stadtverwaltung wird verpflichtet, einen verbindlichen Zeitplan zur Umsetzung der 
Maßnahmen vorzulegen.  
2. Um die Ausführung der im ersten Beschlusspunkt genannten Erwartungen nunmehr
sicherzustellen, wird zur Unterstützung der Dezernatsleitung eine geeignete Beratung
identifiziert und beauftragt. Bestandteil des Beratungsauftrages ist es,
2.1 steuerlich gangbare Wege für eine Übertragung  aller Bäder in eine eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung oder als städtische Gesellschaft aufzuzeigen. 
2.2 dauerhafte personalwirtschaftliche Bedarfe der eigenbetrieblichen Einrichtung „Bäder“ 
sowie der Organisationstruktur sind darzustellen und die 
2.3 finanziellen Bedarfe im Sinne eines Budgets je Bad (p.a.) zu ermitteln. 
3. Die Leitung für das Sportamt wird ausgeschrieben und inkludiert eine mögliche
Geschäftsführung der eigenbetrieblichen Einrichtung.  Im Anforderungsprofil der
Stellenausschreibung muss die Kompetenz für die Weiterentwicklung der städtischen
Bäderlandschaft als ein Schwerpunkt der Tätigkeit definiert werden.

Begründung: 
 
zu 1) 
Grundaufgabe der kommunalen Bäder ist die Absicherung von Schul- und Sportschwimmen sowie die 
Gesundheitsförderung. Kinder (und auch Erwachsene) können schwimmen lernen und sind so besser 
vor dem Ertrinken geschützt. Die antragsstellenden Fraktionen stehen zu der Aussage "Jedes Kind soll 
schwimmen lernen".  
Münster ist eine Flächenstadt. Daher ist ein dezentrales Bäderkonzept, wie es die Stadt bislang 
verfolgt hat, unabdingbar. Politisches Ziel ist es, das vorhandene Bäderkonzept weiterzuentwickeln. 
Die Bäder müssen fit für die Zukunft gemacht werden. Die vorgenommenen Schwerpunkte der 
einzelnen Bäder, z.B. Familie, Sport, Wellness etc. sollen dabei gezielt ausgebaut werden.  
Der Rat bemüht sich seit langem, die Stadtverwaltung zu einer Verbesserung zu bewegen. 
Auswahl von Ratsanträgen und Beschlüssen: 
• Am 02.04.2014 hat die CDU-Fraktion einen Antrag für mehr Spaß am „Plümpsen“ in den 
Rat eingebracht. Thematisch wurde darin u.a. gefordert: Die Öffnungszeiten werden 
ausgeweitet, die Wassertemperatur verbessert, mehr Sauberkeit, familienfreundliche 
Tarifstrukturen, Thema Bäder soll in die nächste städtische Bürgerumfrage aufgenommen 
werden. 
 
• Am 02.04.2014 hat die CDU-Fraktion einen weiteren Antrag „Damit Münster nicht baden 
geht“ in den Rat eingebracht. Thematisch wurde darin u.a. gefordert: Das städtische 
Gutachten zur Bäderentwicklung in Münster wird der Öffentlichkeit vorgestellt und in 
Bürgeranhörungen ausgewertet. Die Ergebnisse der Anhörung sowie der weiteren 
politischen Beratung sind in einer Beschlussvorlage der Verwaltung zusammenzuführen. 
Bessere Öffnungszeiten, bessere Wassertemperatur (auch bei Außenwasserflächen durch 
Abdeckung), mehr Sauberkeit, familienfreundliche Tarifstrukturen. Das Spaßbad Gievenbeck 
mit kommunalen Mitteln wird nicht verfolgt. 
 
• Am 17.6.2015 hat die CDU-Fraktion einen weiteren Antrag „Bürgerfreundlich und 
kundenorientiert – höchste Zeit für bessere Bäder“ in den Rat eingebracht. Thematisch 
wurde darin u.a. gefordert:  Längere Öffnungszeiten, Programm für Erhöhung der 
Wassertemperatur, Mehr Sauberkeit, familienfreundliche Tarifstruktur. 
 
• Mit dem SPD-Antrag „Bäderkonzept grundlegend erneuern“ vom 04.12.2015  sind 
unverzüglich Schritte einzuleiten, die die Betriebsführung der städtischen Bäder auf die Stadt 
Münster übertragen. In diesem Zusammenhang wird die Geschäftsführung der Stadtwerke 
Münster GmbH beauftragt, alle erforderlichen Prüfungen, wie dies steuer- und 
gesellschaftsrechtlich unschädlich möglich ist, vorzunehmen. Ziel soll eine Übertragung der 
Betriebsführung im Rahmen eines Managementkontrakts oder der Gründung einer Anstalt 
öffentlichen Rechts ohne Personalübergang sein. 
 
• Zur Vorlage V/0381/2016 wurde von CDU und Bündnis ´90/Die Grüne/GAL ein 
Änderungsantrag im Rat am 29.6.2016 beschlossen. Thematisch wurde darin festgehalten: 
Die Fachverwaltung legt rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2017 (spätestens zum 
1. Oktober 2016) dem Rat eine Vorlage zur Optimierung der Öffnungszeiten (täglich von

mindestens 8 bis 21 Uhr) vor. Maßnahmen zu einer Optimierung der Wassertemperaturen in 
den städtischen Freibädern werden noch in dieser Freibadsaison 2016 überprüft. Das 
Tarifgefüge wird zum 01.01.2017 überprüft. Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, 
rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2017 (spätestens zum 1. Oktober 2016) eine 
Ratsvorlage zu erstellen, die ergänzend zu den bisher diskutierten Varianten (durch die 
Gutachter con.pro und Ernst & Young) eine Übertragung an die Stadtwerke Münster mit 
folgenden Eckpunkten untersucht und einen Grundsatzbeschluss dazu vorbereitet. Ziel dieser 
Kooperation ist eine Stärkung in der Kundenorientierung insbesondere durch Attraktivierung 
der bestehenden Bäder.  Die Fachverwaltung prüft Handlungsoptionen für eine Erweiterung 
des Stadtbads Mitte um einen Kinder- und Familienbereich. 
 
• Mit dem Änderungsantrag der SPD zur Vorlage  V/0381/2016, gestellt im Rat 29.6.2016, 
sollte die Verwaltung beauftragt werden, mit Wirkung zum 1.1.2017 mit den Stadtwerken 
Münster GmbH einen Vertrag zur Übernahme der Betriebsführerschaft für die städtischen 
Bäder abzuschließen. Dieser Vertrag soll folgende Aspekte beinhalten: Die Stadtwerke 
übernehmen den Betrieb in einer steuerrechtlich unschädlichen Form von der Stadt, dabei 
sind die Erfahrungen anderer Städte entsprechend zu berücksichtigen. Die Stadtwerke 
erhalten die wirtschaftliche und operative Verantwortung für den Betrieb der Bäder, das 
Infrastrukturvermögen verbleibt bei der Stadt. Nach drei Jahren findet eine Evaluation des 
Betriebs statt. Die Stadtwerke erhalten in einer steuerlich noch zu prüfenden Form einen 
Ausgleich für die Verluste des Bäderbetriebs für 2017 in der vollen Höhe des bisher im 
Haushalt veranschlagten Verlusts, ab dem Jahr 2018 verpflichten sich die Stadtwerke, mit 
einem 500.000 Euro niedrigeren Verlustausgleich auszukommen. Im Gegenzug erhalten die 
Stadtwerke die volle wirtschaftliche Verantwortung für die Eintrittsgelder, die Gestaltung der 
Öffnungszeiten, zusätzliche Angebote. Die Stadtwerke verpflichten sich gegenüber der Stadt 
vertraglich zu Leistungsstandards im Bereich der Sauberkeit und der Wassertemperaturen.  
 
• Am 14.12.2016 beschloss der Rat den Änderungsantrag zur V/0774/2016 von CDU und 
Bündnis ´90/Die Grüne/GAL. Thematisch wurde darin festgehalten: Das Vorhaben, den 
Betrieb der Bäder sowie eines zukünftigen Südbades in eine eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung zu überführen, wird weiterverfolgt. Stadt und Stadtwerke Münster werden 
beauftragt, eine Kooperation zur Attraktivierung der bestehenden Bäder sowie eines 
zukünftigen Südbades zu entwickeln und in einem ersten Schritt einen Workshop 
durchzuführen. Diese Kooperation hat sich daran auszurichten, dass der Bäderbetrieb 
insgesamt stärker an Kundenwünschen ausgerichtet ist (Öffnungszeiten, 
Wassertemperaturen, Sauberkeit, Veranstaltung). Eine Defizitminderung durch die 
Stadtwerke von mindestens 500.000 Euro erwirtschaftet wird und ggfls. zusätzliche Erträge 
wiederum den Bädern zugeführt werden.“ Die Details der Kooperation zwischen Stadt 
Münster und den Stadtwerken Münster in fachlicher und organisatorischer Hinsicht werden 
durch einen Workshop unter Beteiligung der Fraktionen und des Stadtsportbund Münster e. 
V. geklärt. Die Ergebnisse des Workshops werden dem Sportausschuss, dem HFA sowie dem 
Rat zum Beschluss vorgelegt. 
 
• Mit dem Änderungsantrag der SPD zur Vorlage V/0774/2016, gestellt im Rat 14.12.2016,  
sollte die Verwaltung beauftragt werden, die städtischen Bäder in einen Eigenbetrieb zu 
überführen. Mit der Leitung des Eigenbetriebs wird die Geschäftsführung der Stadtwerke 
Münster GmbH beauftragt. Der Sportausschuss übernimmt die Funktion eines 
Betriebsausschusses des Eigenbetriebs. Es wird kein zusätzlicher Betriebsausschuss gebildet. 
In einem Managementkontrakt werden die wirtschaftlichen Ziele konkret festgelegt.

• Der Rat beschloss am 12.07.2017 die Vorlage V/0432/2017 Organisationsform der
städtischen Schwimmbäder. Thematisch wurde darin festgehalten: Der Betrieb der
städtischen Schwimmbäder (sechs Hallen- und drei Freibäder) wird zum 1. Januar 2018 in die
Organisationsform der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung überführt.
• In der Vorlage 0783/2017 Überführung der städtischen Bäder in die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung „Bäder Münster“ (formale Umsetzung der Entscheidung vom 12.7.2017)
beschloss der Rat am 18.10.2017: In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 12.07.2017
(V/0432/2017) werden die städtischen Bäder (sechs Hallen- und drei Freibäder) ab dem
01.01.2018 gemäß § 107 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) entsprechend den
Vorschriften über Eigenbetriebe als so genannte eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt.
• Mit der Vorlage 1032/2017, Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Bäder
Münster“ – weiteres Vorgehen beschloss der Rat am 13.12.2017: Die Überführung der
städtischen Bäder in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum Stichtag 01.01.2018 kann
aufgrund unerwarteter steuerlicher und damit verbundener gemeinderechtlicher
Fragestellungen zu erheblichen finanziellen Risiken für die Stadt Münster führen. Die
Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich nach Klärung der offenen steuer- und
gemeinderechtlichen Sachverhalte die städtischen Bäder (sechs Hallen- und drei Freibäder)
gemäß § 107 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW in eine so genannte
eigenbetriebsähnliche Einrichtung zu überführen. Die Gründung der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung soll im Laufe des Jahres 2018 erfolgen.
Spätestens durch die Vorstellung der Gutachten durch die Stadtverwaltung am 22. Februar 2019 ist 
offensichtlich geworden, dass sich an dem Befund aus dem Jahr 2014 nichts geändert hat. Weder das 
Wasser ist wärmer, die Bäder sauberer, noch wurden kundenorientierte Öffnungszeiten realisiert. 
Nunmehr wird erwartet, dass seitens der Stadtverwaltung unverzüglich konstruktive Antworten zur 
Weiterentwicklung der Bäderlandschaft vorgelegt werden, die dem Antragstenor entsprechen. 
Zu 2) 
Beispielsweise verfügen die Stadtwerke Osnabrück AG über Kompetenz im Hinblick auf die 
Weiterentwicklung kommunaler Bäderlandschaften und bieten einen Austausch dazu an. Eine 
Personalgestellung (Pool) für Fachkräfte im Bäderbereich gehört ebenfalls zur unternehmerischen 
Aufstellung im Bäderbereich der Stadtwerke Osnabrück. 
Um unter steuerlichen Aspekten Optionen der Betriebsführung mit der konstruktiven Zielsetzung 
Machbarkeit auszuloten, soll eine geeignete Wirtschaftsberatungsgesellschaft beauftragt werden. Bis 
zum Abschluss der Prüfungen bleibt eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung das Ziel, um die 
Bäderlandschaft mit Kundenorientierung weiterzuentwickeln. 
Münster, 26.03.2019 
gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners 
und CDU-Fraktion und Bündnis ´90/Die Grünen/GAL Fraktion

Beratungsverlauf (1)

03.04.2019 Rat
TOP 36.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0022/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
26.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37