SV-2012/0060
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU vom 30.08.2012 betr. Platzüberlassungsvertrag mit in Darmstadt gastierenden Zirkusunternehmen
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SV-2012/0060
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Vorlage-Nr. SV-2012/0060 ____________________________________________________________________ Darmstadt, 30.08.2012 Antrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, den Platzüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Darmstadt und in Darmstadt gastierenden Zirkusunternehmen um folgenden Sachverhalt zu ergänzen: 1. Vor Vergabe eines städtischen Standplatzes an einen Zirkusbetrieb sind der Stadt vom anfragenden Zirkusbetrieb folgende Unterlagen/ Auskünfte vorzulegen - Original Erlaubnis § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 d TSchG - Tierbestandsbuch (evtl. Kopie der letzten 15 Einträge) - Angabe über die Mitführung von Schautieren (Tierart/ Anzahl) - Tourneeplan Zudem sind diese Unterlagen dem zuständigen Veterinäramt vor Standortvergabe vorzulegen und eine Stellungnahme des Veterinäramtes ist vor Vergabe des Platzes einzuholen. 2. Zirkusse erhalten in Darmstadt nur dann einen Standplatz, wenn die Haltung der mitgeführten Tiere dem Tierschutzgesetz sowie den Mindestanforderungen der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft aus dem Jahr 2001 entspricht. Hierzu muss der anfragende Zirkusbetrieb substantiiert und nachvollziehbar darlegen, in welcher Weise er für den gesamten Tierbestand die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Kommune ist ihrerseits verpflichtet zu prüfen, ob der zu vergebende Standplatz von seiner Größe und seiner Beschaffenheit geeignet ist, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies soll in Absprache mit den zuständigen Fachleuten des Veterinäramtes erfolgen, die nach Einsicht der unter 1. vorgelegten Unterlagen über die Erfüllungsmöglichkeiten der gesetzlichen Anforderungen an den zu vergebenden Standort entscheiden können. B' 90/Die GRÜNEN Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Lauteschlägerstr. 38— 64289 Darmstadt Tel./Fax: 06151/6 14 90, 06151/6 14 01 Mail: fraktion@gruene-darmstadt.de Internet: www.gruene-darmstadt.de/fraktion CDU Darmstadt Stadtverordnetenfraktion Steubenplatz 12 4—64293 Darmstadt Tel./Fax: 06151/171211, 06151/171219 Email: fraktion@cdu-darmstadt.de Internet: www.cdu-darmstadt.de 2 3. Das Mitführen und der Auftritt von Affen, Elefanten, Bären, Großkatzen, Flusspferden, Giraffen, Robben und Robbenartigen Tieren, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Nashörnern, Wölfen, Alligatoren, Krokodilen, Antilopen u. Antilopenartigen Tieren, Amphibien, Riesenschlangen, Lamas, Vikunjas und Straußenvögeln sowie vergleichbaren exotischen Tieren auf dem Pachtgelände ist ausgeschlossen, da diese Tierarten in Zirkusbetrieben nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu halten sind. Der Pächter erkennt diesen Ausschluss für sein Unternehmen und den Aufenthalt in Darmstadt ausdrücklich an. Begründung: Tiere gehören nicht in den Zirkus. Das Dressieren, Transportieren und Vorführen von Tieren entspricht nicht ihren natürlichen Lebensbedingungen. Auch die in Zirkusbetrieben mitgeführten Tiere müssen entsprechend Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes art- und verhaltensgerecht gehalten werden. Diese Forderungen sind in Zirkusbetrieben bereits für domestizierte Tiere schwer und für Wildtiere nahezu unmöglich zu erfüllen. Amtstierärztliche Kontrollen bestätigen, dass in der Regel nicht einmal die geringen Haltungsanforderungen der Zirkusleitlinie von 1990, geschweige denn die Anforderungen der jetzt gültigen Zirkusleitlinie von 2001 eingehalten werden. Eine art- und verhaltensgerechte Haltung von Tieren der oben aufgezählten Arten ist nachgewiesenermaßen in Zirkusbetrieben nicht möglich. Durch obigen Beschluss würde nicht nur der Tierschutz deutlich gestärkt, sondern auch der praktische Vollzug erleichtert. Die Bundestierärztekammer fordert seit 2010 ein generelles Wildtierverbot in Zirkusunternehmen, wie dies in Österreich und anderen Ländern bereits umgesetzt wurde. Griechenland hat in diesem Jahr (2012) ein generelles Verbot von Tieren in Zirkussen in ein neues Tierschutzgesetz aufgenommen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich Hildegard Förster-Heldmann Yücel Akdeniz (Fraktionsvorsitzende) Sabine Crook Georg Mehlhardt (Stadtverordnete) Hartwig Jourdan (Fraktionsvorsitzender) Karl-Heinz Töns Andreas Heckmann (Stadtverordnete)
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Lauteschlägerstraße 38
- Steubenplatz 12
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2012/0060
- Typ
- Antrag
- Datum
- 04.09.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00