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SV-2012/0060

Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU vom 30.08.2012 betr. Platzüberlassungsvertrag mit in Darmstadt gastierenden Zirkusunternehmen

Antrag 04.09.2012

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SV-2012/0060

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SV-2012/0060

4390 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2012/0060 
 
 
 
____________________________________________________________________   
Darmstadt, 30.08.2012 
Antrag 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Platzüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Darmstadt und in 
Darmstadt gastierenden Zirkusunternehmen um folgenden Sachverhalt zu ergänzen:  
1. 
Vor Vergabe eines städtischen Standplatzes an einen Zirkusbetrieb sind der Stadt vom anfragenden 
Zirkusbetrieb folgende Unterlagen/ Auskünfte vorzulegen 
- Original Erlaubnis § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 d TSchG 
- Tierbestandsbuch (evtl. Kopie der letzten 15 Einträge) 
- Angabe über die Mitführung von Schautieren (Tierart/ Anzahl) 
- Tourneeplan 
Zudem sind diese Unterlagen dem zuständigen Veterinäramt vor Standortvergabe vorzulegen und 
eine Stellungnahme des Veterinäramtes ist vor Vergabe des Platzes einzuholen. 
2. 
Zirkusse erhalten in Darmstadt nur dann einen Standplatz, wenn die Haltung der mitgeführten Tiere 
dem Tierschutzgesetz sowie den Mindestanforderungen der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und 
Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, 
Ernährung und Landwirtschaft aus dem Jahr 2001 entspricht. Hierzu muss der anfragende 
Zirkusbetrieb substantiiert und nachvollziehbar darlegen, in welcher Weise er für den gesamten 
Tierbestand die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.  
Die Kommune ist ihrerseits verpflichtet zu prüfen, ob der zu vergebende Standplatz von seiner Größe 
und seiner Beschaffenheit geeignet ist, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. 
Dies soll in Absprache mit den zuständigen Fachleuten des Veterinäramtes erfolgen, die nach Einsicht 
der unter 1. vorgelegten Unterlagen über die Erfüllungsmöglichkeiten der gesetzlichen Anforderungen 
an den zu vergebenden Standort entscheiden können. 
 
 
B' 90/Die GRÜNEN Stadtverordnetenfraktion 
Darmstadt 
Lauteschlägerstr. 38— 64289 
Darmstadt 
Tel./Fax: 06151/6 14 90, 06151/6 14 01 
Mail: fraktion@gruene-darmstadt.de 
Internet: www.gruene-darmstadt.de/fraktion 
 
CDU Darmstadt 
Stadtverordnetenfraktion 
Steubenplatz 12 4—64293 Darmstadt 
Tel./Fax: 06151/171211, 06151/171219 
Email: fraktion@cdu-darmstadt.de  
Internet: www.cdu-darmstadt.de

2 
3. 
Das Mitführen und der Auftritt von  Affen, Elefanten, Bären, Großkatzen, Flusspferden, Giraffen, 
Robben und Robbenartigen Tieren, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, 
Nashörnern, Wölfen, Alligatoren, Krokodilen, Antilopen u. Antilopenartigen Tieren, Amphibien, 
Riesenschlangen, Lamas, Vikunjas und Straußenvögeln sowie vergleichbaren exotischen Tieren auf 
dem Pachtgelände ist ausgeschlossen, da diese Tierarten in Zirkusbetrieben nicht entsprechend den 
gesetzlichen Anforderungen zu halten sind. Der Pächter erkennt diesen Ausschluss für sein 
Unternehmen und den Aufenthalt in Darmstadt ausdrücklich an.  
 
Begründung: 
Tiere gehören nicht in den Zirkus. Das Dressieren, Transportieren und Vorführen von Tieren 
entspricht nicht ihren natürlichen Lebensbedingungen.  
Auch die in Zirkusbetrieben mitgeführten Tiere müssen entsprechend Paragraf 2 des 
Tierschutzgesetzes art- und verhaltensgerecht gehalten werden. Diese Forderungen sind in 
Zirkusbetrieben bereits für domestizierte Tiere schwer und für Wildtiere nahezu unmöglich zu erfüllen. 
Amtstierärztliche Kontrollen bestätigen, dass in der Regel nicht einmal die geringen  
Haltungsanforderungen der Zirkusleitlinie von 1990, geschweige denn die Anforderungen der jetzt 
gültigen Zirkusleitlinie von 2001 eingehalten werden. Eine art- und verhaltensgerechte Haltung von 
Tieren der oben aufgezählten Arten ist nachgewiesenermaßen in Zirkusbetrieben nicht möglich. Durch 
obigen Beschluss würde nicht nur der Tierschutz deutlich gestärkt, sondern auch der praktische 
Vollzug erleichtert. 
Die Bundestierärztekammer fordert seit 2010 ein generelles Wildtierverbot in Zirkusunternehmen, wie 
dies in Österreich und anderen Ländern bereits umgesetzt wurde. Griechenland hat in diesem Jahr 
(2012) ein generelles Verbot von Tieren in Zirkussen in ein neues Tierschutzgesetz aufgenommen.  
 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich 
 
 
Hildegard Förster-Heldmann  
Yücel Akdeniz 
(Fraktionsvorsitzende) 
Sabine Crook 
Georg Mehlhardt 
(Stadtverordnete) 
Hartwig Jourdan 
(Fraktionsvorsitzender) 
Karl-Heinz Töns 
Andreas Heckmann 
(Stadtverordnete)

Beratungsverlauf (2)

TOP 28.10
TOP 28.8

Orte (2)

  • Lauteschlägerstraße 38
  • Steubenplatz 12

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2012/0060
Typ
Antrag
Datum
04.09.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00