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2025/0175

Förderprojekt "Erstellung eines Baumpflanzkonzepts für die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Maßnahmenumsetzung"

Magistratsvorlage 23.06.2025

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2025/0175

6711 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.06.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0175 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551051 
Kostenstelle:  067-010-1100 Investitionsnummer:  21067-9201 
Kostenträger:  5510-51 Sachkonto: 0623010 
 
Betreff: Förderprojekt "Erstellung eines Baumpflanzkonzepts für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt mit Maßnahmenumsetzung"  
 
Vorlage vom: 23.06.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Antragstellung um Fördermittel für das Baumpflanzkonzept im KfW-Förderprogramm 
„Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“, Zuschuss Nr. 444, wird zugestimmt. Grundlage 
hierfür ist der Magistratsbeschluss der MV Nr. 2022/0330 vom 23.12.2022. 
 
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 650.000 Euro zur Umsetzung des Förderprojektes 
„Erstellung eines Baumpflanzkonzepts für die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit 
Maßnahmenumsetzung“ stehen beim Grünflächenamt unter der Investitionsnummer 21067 -
9201, Kostenstelle 067-010-1100, Sachkonto 0623010 vorbehaltlich der Genehmigung des 
Doppelhaushaltes 2025/2026 zur Verfügung. Eine Umsetzung der Gesamtmaßnahme 
erfolgt unter der Voraussetzung eines positiven Förderbescheids.  
 
Anlagen: Anlage Kosten

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.06.2025 
 
Ausgangslage 
 
Hohe Temperaturen, niedrige Luftfeuchtigkeit und eine geringere Wasserverfügbarkeit 
insbesondere während der Vegetationsphase im Sommer sind klimawandelbedingte 
Schwierigkeiten, mit denen Stadtbäume zu kämpfen haben. Die Stressbelastung durch Hitze 
und Trockenheit verursacht an verschiedenen Stellen innerhalb der Stadt  bereits sichtbare 
Schäden an der Vegetation. Andererseits sind Stadtbäume gerade bei zunehmenden 
Hitzeperioden dringend nötig, um das Mikroklima in der Stadt für Mensch und Tier erträglich 
zu gestalten und als Schattenspender die Lebens - und Aufenthaltsqu alität in der Stadt zu 
erhalten. Das Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es, den städtischen Baumbestand in 
Quantität und Qualität zu erhalten und aktiv zu erhöhen. 
Mit dem Beschluss der Stadtverordneten in der Magistratsvorlage MV Nr. 2022/0330 vom 
23.12.2022 wurde das Projekt „Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in 
der Kernstadt von Darmstadt“ mit dem Bericht für die Bereiche der Kernstadt und 
Baumpflanzungen der darin ermittelten Prioritätsstufe 1 auf den Weg gebracht. 
Für die darauffolgenden Prioritätsstufen wurde das Grünflächenamt beauftragt, die 
Ausführungsplanung aller weiterer Standorte in Kooperation mit den beteiligten Ämtern weiter 
zu bearbeiten und sukzessive umzusetzen. 
 
Ausweitung der Analyse auf die Gesamtstadt Darmstadt  
 
Neben den bereits analysierten Kernstadtbereichen sollen nun auch alle anderen Stadtteile 
einer planerischen Untersuchung unterzogen werden, so dass als Ergebnis für die Gesamtstadt 
Darmstadt eine Analyse potentieller Baumstandorte vorliegen wird. Diese soll 
Schwerpunktbereiche nach Dringlichkeit und Prioritätsstufen bei der Umsetzbarkeit 
identifizieren und dafür alle vorliegenden Instrumente nutzen (z.B. Entsiegelungskataster, 
Klimafunktionskarte, Verschattungsanalyse/Überschirmungsgrad) sowie Wünsche aus der 
Bürgerschaft, die regelmäßig an das Grünflächenamt herangetragen werden, berücksichtigen.  
 
Fördermöglichkeiten und Finanzierung 
 
Kommunen können im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK), 
gefördert vom Bundesumweltministerium und der KfW, ab sofort wieder Zuschüsse von bis zu 
90 Prozent der Finanzierungskosten für Grünanlagen wie Baumpflanzungen oder die Erstellung 
von Baumpflanzkonzepten beantragen. Hierfür wurde die Fördermaßnahme „Natürlicher 
Klimaschutz in Kommunen“, Zuschuss Nr. 444, geöffnet. 
Die Förderung soll zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) der 
Bundesregierung im besiedelten Bereich beitragen. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, über eine 
erhöhte CO2-Bindung, über eine Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt sowie über einen 
verstärkten Wasserrückhalt und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen zu einem 
natürlichen Klimaschutz in Siedlungsgebieten beizutragen. Dabei sind Synergien zur 
Abmilderung der Folgen des Klimawandels im Sinne einer Verbesserung des Mikroklimas durch 
Schattenwirkung und Kühleffekte explizit erwünscht.  
Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds 
(KTF)“ des Bundes zur Verfügung gestellt.  
 
Der Zuschuss beträgt bei finanzschwachen Kommunen 90% der förderfähigen Kosten. 
Förderfähige Kosten sind sowohl Sachkosten (Planungsleistung, Baumgrubenherstellung, 
Baumscheibenvergrößerungen/-entsiegelungen, Baumpflanzungen, Öffentlichkeitsarbeit) als

- 4 - 
auch Personalkosten. Bei Personalkosten gilt als Bemessungsgrundlage ein Höchstbetrag für 
die gesamte Projektlaufzeit von 2 Jahren. 
Eine Übersicht der Kosten und Zuschüsse befindet sich in der datenschutzrelevanten Anlage 
(siehe Anhang). 
 
Die konkrete Höhe der Zuwendung wird erst nach erfolgter Prüfung des 
Verwendungsnachweises im Schlussbescheid festgesetzt. Förderprojekte müssen von den 
betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil der Kommune beträgt jedoch in 
jedem Fall 10% der förderfähigen Kosten. 
 
Die Fördersummen werden nach dem „Windhundprinzip“ vergeben. Die Vergabe der 
Fördermittel erfolgt nach Eingang der Bewerbungen. Sobald die verfügbaren Mittel erschöpft 
sind, können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden, unabhängig von ihrer Qualität  oder 
dem Förderzweck.  
 
 
Dezernat III    Dezernat IV  
 
 
 
 
Michael Kolmer   André Schellenberg 
Stadtrat    Stadtkämmerer

anlage 2

6780 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.06.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Grünflächena mt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 67 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0175 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
237 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551051 
Kostenstelle:  067-010-1100 Investitionsnummer:  21067-9201 
Kostenträger:  5510-51 Sachkonto: 0623010 
 
Betreff: Förderprojekt "Erstellung eines Baumpflanzkonzepts für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt mit Maßnahmenumsetzung"  
 
Vorlage vom: 23.06.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Antragstellung um Fördermittel für das Baumpflanzkonzept im KfW-Förderprogramm 
„Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“, Zuschuss Nr. 444, wird zugestimmt. Grundlage 
hierfür ist der Magistratsbeschluss der MV Nr. 2022/0330 vom 23.12.2022. 
 
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 650.000 Euro zur Umsetzung des Förderprojektes 
„Erstellung eines Baumpflanzkonzepts für die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit 
Maßnahmenumsetzung“ stehen beim Grünflächenamt unter der Investitionsnummer 21067 -
9201, Kostenstelle 067-010-1100, Sachkonto 0623010 vorbehaltlich der Genehmigung des 
Doppelhaushaltes 2025/2026 zur Verfügung. Eine Umsetzung der Gesamtmaßnahme 
erfolgt unter der Voraussetzung eines positiven Förderbescheids.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage Kosten  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 02.07.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.06.2025  
 
Ausgangslage 
 
Hohe Temperaturen, niedrige Luftfeuchtigkeit und eine geringere Wasserverfügbarkeit 
insbesondere während der Vegetationsphase im Sommer sind klimawandelbedingte 
Schwierigkeiten, mit denen Stadtbäume zu kämpfe n haben. Die Stressbelastung durch Hitze 
und Trockenheit verursacht an verschiedenen Stellen innerhalb der Stadt bereits sichtbare 
Schäden an der Vegetation. Andererseits sind Stadtbäume gerade bei zunehmenden 
Hitzeperioden dringend nötig, um das Mikroklim a in der Stadt für Mensch und Tier erträglich 
zu gestalten und als Schattenspender die Lebens - und Aufenthaltsqualität in der Stadt zu 
erhalten. Das Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es, den städtischen Baumbestand in 
Quantität und Qualität zu erhalten und aktiv zu erhöhen. 
Mit dem Beschluss der Stadtverordneten in der Magistratsvorlage MV Nr. 2022/0330 vom 
23.12.2022 wurde das Projekt „Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in 
der Kernstadt von Darmstadt“ mit dem Bericht für die Bereiche der Kernstadt und 
Baumpflanzungen der darin ermittelten Prioritätsstufe 1 auf den Weg gebracht. 
Für die darauffolgenden Prioritätsstufen wurde das Grünflächenamt beauftragt, die 
Ausführungsplanung aller weiterer Standorte in Kooperation mit den beteiligten Ämtern weiter 
zu bearbeiten und sukzessive umzusetzen. 
 
Ausweitung der Analyse auf die Gesamtstadt Darmstadt  
 
Neben den bereits analysierten Kernstadtbereichen sollen nun auch alle anderen Stadtteile 
einer planerischen Untersuchung unterzogen werden, so dass als Ergebnis für die Gesamtstadt 
Darmstadt eine Analyse potentieller Baumstandorte vorliegen wird. Diese soll 
Schwerpunktbereiche nach Dringlichkeit und Prioritätsstufen bei der Umsetzbarkeit 
identifizieren und dafür alle vorliegenden Instrumente nutzen (z.B. Entsiegelungskataster, 
Klimafunktionskarte, Verschattungsanalyse/Überschirmungsgrad) sowie Wünsche aus der 
Bürgerschaft, die regelmäßig an das Grünflächenamt herangetragen werden, berücksichtigen.  
 
Fördermöglichkeiten und Finanzierung 
 
Kommunen können im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK), 
gefördert vom Bundesumweltministerium und der KfW, ab sofort wieder Zuschüsse von bis zu 
90 Prozent der Finanzierungskosten für Grünanlagen wie Baumpflanzungen oder die Erstellung 
von Baumpflanzkonzepten beantragen. Hierfür wurde die Fördermaßnahme „Natürlicher 
Klimaschutz in Kommunen“, Zuschuss Nr. 444, geöffnet. 
Die Förderung soll zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) der 
Bundesregierung im besiedelten Bereich beitragen. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, über eine 
erhöhte CO2-Bindung, über eine Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt sowie über einen 
verstärkten Wasserrückhalt und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen zu einem 
natürlichen Klimaschutz in Siedlungsgebieten beizutragen. Dabei sind Synergien zur 
Abmilderung der Folgen des Klimawandels im Sinne einer Verbesserung des Mikroklimas durch 
Schattenwirkung und Kühleffekte explizit erwünscht.  
Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds 
(KTF)“ des Bundes zur Verfügung gestellt.  
 
Der Zuschuss beträgt bei finanzschwachen Kommunen 90% der förderfähigen Kosten. 
Förderfähige Kosten sind sowohl Sachkosten (Planungsleistung, Baumgrubenherstellung,

Baumscheibenvergrößerungen/-entsiegelungen, Baumpflanzungen, Öffentlichkeitsarbeit) als 
auch Personalkosten. Bei Personalkosten gilt als Bemessungsgrundlage ein Höchstbetrag für 
die gesamte Projektlaufzeit von 2 Jahren. 
Eine Übersicht der Kosten und Zuschüsse befindet sich in der datenschutzrelevanten Anlage 
(siehe Anhang). 
 
Die konkrete Höhe der Zuwendung wird erst nach erfolgter Prüfung des 
Verwendungsnachweises im Schlussbescheid festgesetzt. Förderprojekte müssen von den 
betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil der Kommune beträgt jedoch in 
jedem Fall 10% der förderfähigen Kosten. 
 
Die Fördersummen werden nach dem „Windhundprinzip“ vergeben. Die Vergabe der 
Fördermittel erfolgt nach Eingang der Bewerbungen. Sobald die verfügbaren Mittel erschöpft 
sind, können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden, unabhängig von ihrer Qualität  oder 
dem Förderzweck.  
 
 
Dezernat III    Dezernat IV  
 
 
 
 
Michael Kolmer   André Schellenberg 
Stadtrat    Stadtkämmerer

anlage 3

268 Zeichen

Punkt 5: Förderprojekt "Erstellung eines Baumpflanzkonzepts für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt mit Maßnahmenumsetzung" 
 (V-Nr. 2025/0175) 
- Kenntnisnahme -  
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung 
nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

TOP 237
TOP 5

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0175
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.06.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00