2025/0175
Förderprojekt "Erstellung eines Baumpflanzkonzepts für die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Maßnahmenumsetzung"
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2025/0175
6711 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.06.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0175
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551051
Kostenstelle: 067-010-1100 Investitionsnummer: 21067-9201
Kostenträger: 5510-51 Sachkonto: 0623010
Betreff: Förderprojekt "Erstellung eines Baumpflanzkonzepts für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt mit Maßnahmenumsetzung"
Vorlage vom: 23.06.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Antragstellung um Fördermittel für das Baumpflanzkonzept im KfW-Förderprogramm
„Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“, Zuschuss Nr. 444, wird zugestimmt. Grundlage
hierfür ist der Magistratsbeschluss der MV Nr. 2022/0330 vom 23.12.2022.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 650.000 Euro zur Umsetzung des Förderprojektes
„Erstellung eines Baumpflanzkonzepts für die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
Maßnahmenumsetzung“ stehen beim Grünflächenamt unter der Investitionsnummer 21067 -
9201, Kostenstelle 067-010-1100, Sachkonto 0623010 vorbehaltlich der Genehmigung des
Doppelhaushaltes 2025/2026 zur Verfügung. Eine Umsetzung der Gesamtmaßnahme
erfolgt unter der Voraussetzung eines positiven Förderbescheids.
Anlagen: Anlage Kosten
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.06.2025
Ausgangslage
Hohe Temperaturen, niedrige Luftfeuchtigkeit und eine geringere Wasserverfügbarkeit
insbesondere während der Vegetationsphase im Sommer sind klimawandelbedingte
Schwierigkeiten, mit denen Stadtbäume zu kämpfen haben. Die Stressbelastung durch Hitze
und Trockenheit verursacht an verschiedenen Stellen innerhalb der Stadt bereits sichtbare
Schäden an der Vegetation. Andererseits sind Stadtbäume gerade bei zunehmenden
Hitzeperioden dringend nötig, um das Mikroklima in der Stadt für Mensch und Tier erträglich
zu gestalten und als Schattenspender die Lebens - und Aufenthaltsqu alität in der Stadt zu
erhalten. Das Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es, den städtischen Baumbestand in
Quantität und Qualität zu erhalten und aktiv zu erhöhen.
Mit dem Beschluss der Stadtverordneten in der Magistratsvorlage MV Nr. 2022/0330 vom
23.12.2022 wurde das Projekt „Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in
der Kernstadt von Darmstadt“ mit dem Bericht für die Bereiche der Kernstadt und
Baumpflanzungen der darin ermittelten Prioritätsstufe 1 auf den Weg gebracht.
Für die darauffolgenden Prioritätsstufen wurde das Grünflächenamt beauftragt, die
Ausführungsplanung aller weiterer Standorte in Kooperation mit den beteiligten Ämtern weiter
zu bearbeiten und sukzessive umzusetzen.
Ausweitung der Analyse auf die Gesamtstadt Darmstadt
Neben den bereits analysierten Kernstadtbereichen sollen nun auch alle anderen Stadtteile
einer planerischen Untersuchung unterzogen werden, so dass als Ergebnis für die Gesamtstadt
Darmstadt eine Analyse potentieller Baumstandorte vorliegen wird. Diese soll
Schwerpunktbereiche nach Dringlichkeit und Prioritätsstufen bei der Umsetzbarkeit
identifizieren und dafür alle vorliegenden Instrumente nutzen (z.B. Entsiegelungskataster,
Klimafunktionskarte, Verschattungsanalyse/Überschirmungsgrad) sowie Wünsche aus der
Bürgerschaft, die regelmäßig an das Grünflächenamt herangetragen werden, berücksichtigen.
Fördermöglichkeiten und Finanzierung
Kommunen können im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK),
gefördert vom Bundesumweltministerium und der KfW, ab sofort wieder Zuschüsse von bis zu
90 Prozent der Finanzierungskosten für Grünanlagen wie Baumpflanzungen oder die Erstellung
von Baumpflanzkonzepten beantragen. Hierfür wurde die Fördermaßnahme „Natürlicher
Klimaschutz in Kommunen“, Zuschuss Nr. 444, geöffnet.
Die Förderung soll zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) der
Bundesregierung im besiedelten Bereich beitragen. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, über eine
erhöhte CO2-Bindung, über eine Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt sowie über einen
verstärkten Wasserrückhalt und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen zu einem
natürlichen Klimaschutz in Siedlungsgebieten beizutragen. Dabei sind Synergien zur
Abmilderung der Folgen des Klimawandels im Sinne einer Verbesserung des Mikroklimas durch
Schattenwirkung und Kühleffekte explizit erwünscht.
Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds
(KTF)“ des Bundes zur Verfügung gestellt.
Der Zuschuss beträgt bei finanzschwachen Kommunen 90% der förderfähigen Kosten.
Förderfähige Kosten sind sowohl Sachkosten (Planungsleistung, Baumgrubenherstellung,
Baumscheibenvergrößerungen/-entsiegelungen, Baumpflanzungen, Öffentlichkeitsarbeit) als
- 4 -
auch Personalkosten. Bei Personalkosten gilt als Bemessungsgrundlage ein Höchstbetrag für
die gesamte Projektlaufzeit von 2 Jahren.
Eine Übersicht der Kosten und Zuschüsse befindet sich in der datenschutzrelevanten Anlage
(siehe Anhang).
Die konkrete Höhe der Zuwendung wird erst nach erfolgter Prüfung des
Verwendungsnachweises im Schlussbescheid festgesetzt. Förderprojekte müssen von den
betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil der Kommune beträgt jedoch in
jedem Fall 10% der förderfähigen Kosten.
Die Fördersummen werden nach dem „Windhundprinzip“ vergeben. Die Vergabe der
Fördermittel erfolgt nach Eingang der Bewerbungen. Sobald die verfügbaren Mittel erschöpft
sind, können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden, unabhängig von ihrer Qualität oder
dem Förderzweck.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 2
6780 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.06.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Grünflächena mt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 67
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0175
Magistratsbeschluss -Nr.
237
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551051
Kostenstelle: 067-010-1100 Investitionsnummer: 21067-9201
Kostenträger: 5510-51 Sachkonto: 0623010
Betreff: Förderprojekt "Erstellung eines Baumpflanzkonzepts für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt mit Maßnahmenumsetzung"
Vorlage vom: 23.06.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Antragstellung um Fördermittel für das Baumpflanzkonzept im KfW-Förderprogramm
„Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“, Zuschuss Nr. 444, wird zugestimmt. Grundlage
hierfür ist der Magistratsbeschluss der MV Nr. 2022/0330 vom 23.12.2022.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 650.000 Euro zur Umsetzung des Förderprojektes
„Erstellung eines Baumpflanzkonzepts für die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
Maßnahmenumsetzung“ stehen beim Grünflächenamt unter der Investitionsnummer 21067 -
9201, Kostenstelle 067-010-1100, Sachkonto 0623010 vorbehaltlich der Genehmigung des
Doppelhaushaltes 2025/2026 zur Verfügung. Eine Umsetzung der Gesamtmaßnahme
erfolgt unter der Voraussetzung eines positiven Förderbescheids.
- 3 -
Anlagen: Anlage Kosten
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 02.07.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.06.2025
Ausgangslage
Hohe Temperaturen, niedrige Luftfeuchtigkeit und eine geringere Wasserverfügbarkeit
insbesondere während der Vegetationsphase im Sommer sind klimawandelbedingte
Schwierigkeiten, mit denen Stadtbäume zu kämpfe n haben. Die Stressbelastung durch Hitze
und Trockenheit verursacht an verschiedenen Stellen innerhalb der Stadt bereits sichtbare
Schäden an der Vegetation. Andererseits sind Stadtbäume gerade bei zunehmenden
Hitzeperioden dringend nötig, um das Mikroklim a in der Stadt für Mensch und Tier erträglich
zu gestalten und als Schattenspender die Lebens - und Aufenthaltsqualität in der Stadt zu
erhalten. Das Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es, den städtischen Baumbestand in
Quantität und Qualität zu erhalten und aktiv zu erhöhen.
Mit dem Beschluss der Stadtverordneten in der Magistratsvorlage MV Nr. 2022/0330 vom
23.12.2022 wurde das Projekt „Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in
der Kernstadt von Darmstadt“ mit dem Bericht für die Bereiche der Kernstadt und
Baumpflanzungen der darin ermittelten Prioritätsstufe 1 auf den Weg gebracht.
Für die darauffolgenden Prioritätsstufen wurde das Grünflächenamt beauftragt, die
Ausführungsplanung aller weiterer Standorte in Kooperation mit den beteiligten Ämtern weiter
zu bearbeiten und sukzessive umzusetzen.
Ausweitung der Analyse auf die Gesamtstadt Darmstadt
Neben den bereits analysierten Kernstadtbereichen sollen nun auch alle anderen Stadtteile
einer planerischen Untersuchung unterzogen werden, so dass als Ergebnis für die Gesamtstadt
Darmstadt eine Analyse potentieller Baumstandorte vorliegen wird. Diese soll
Schwerpunktbereiche nach Dringlichkeit und Prioritätsstufen bei der Umsetzbarkeit
identifizieren und dafür alle vorliegenden Instrumente nutzen (z.B. Entsiegelungskataster,
Klimafunktionskarte, Verschattungsanalyse/Überschirmungsgrad) sowie Wünsche aus der
Bürgerschaft, die regelmäßig an das Grünflächenamt herangetragen werden, berücksichtigen.
Fördermöglichkeiten und Finanzierung
Kommunen können im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK),
gefördert vom Bundesumweltministerium und der KfW, ab sofort wieder Zuschüsse von bis zu
90 Prozent der Finanzierungskosten für Grünanlagen wie Baumpflanzungen oder die Erstellung
von Baumpflanzkonzepten beantragen. Hierfür wurde die Fördermaßnahme „Natürlicher
Klimaschutz in Kommunen“, Zuschuss Nr. 444, geöffnet.
Die Förderung soll zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) der
Bundesregierung im besiedelten Bereich beitragen. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, über eine
erhöhte CO2-Bindung, über eine Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt sowie über einen
verstärkten Wasserrückhalt und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen zu einem
natürlichen Klimaschutz in Siedlungsgebieten beizutragen. Dabei sind Synergien zur
Abmilderung der Folgen des Klimawandels im Sinne einer Verbesserung des Mikroklimas durch
Schattenwirkung und Kühleffekte explizit erwünscht.
Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds
(KTF)“ des Bundes zur Verfügung gestellt.
Der Zuschuss beträgt bei finanzschwachen Kommunen 90% der förderfähigen Kosten.
Förderfähige Kosten sind sowohl Sachkosten (Planungsleistung, Baumgrubenherstellung,
Baumscheibenvergrößerungen/-entsiegelungen, Baumpflanzungen, Öffentlichkeitsarbeit) als
auch Personalkosten. Bei Personalkosten gilt als Bemessungsgrundlage ein Höchstbetrag für
die gesamte Projektlaufzeit von 2 Jahren.
Eine Übersicht der Kosten und Zuschüsse befindet sich in der datenschutzrelevanten Anlage
(siehe Anhang).
Die konkrete Höhe der Zuwendung wird erst nach erfolgter Prüfung des
Verwendungsnachweises im Schlussbescheid festgesetzt. Förderprojekte müssen von den
betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil der Kommune beträgt jedoch in
jedem Fall 10% der förderfähigen Kosten.
Die Fördersummen werden nach dem „Windhundprinzip“ vergeben. Die Vergabe der
Fördermittel erfolgt nach Eingang der Bewerbungen. Sobald die verfügbaren Mittel erschöpft
sind, können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden, unabhängig von ihrer Qualität oder
dem Förderzweck.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 3
268 Zeichen
Punkt 5: Förderprojekt "Erstellung eines Baumpflanzkonzepts für die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Maßnahmenumsetzung" (V-Nr. 2025/0175) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0175
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.06.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00