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A-R/0013/2025

Zivilschutz stärken - Schutzräume für Münster schaffen

Antrag an den Rat 10.04.2025

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A-R-0013-2025

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A-R-0013-2025

2280 Zeichen

Münster, 07. April 2025 
RATSANTRAG 
Zivilschutz stärken – Schutzräume für Münster schaffen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen eines umfassenden Zivil- und 
Bevölkerungsschutzes zu prüfen, welche Liegenschaften und bestehenden 
Einrichtungen sich als Schutzräume für die Bevölkerung bzw. für die Errichtung von 
derartigen Räumen eignen, und einen konkreten Zeitplan für eine zügige zeitliche 
Umsetzung aufzustellen. 
 
2. Über das Ergebnis unterrichtet die Verwaltung den zuständigen Ausschuss für Personal, 
Digitalisierung, Ordnung, Sicherheit und Ordnung (APDOSO) in der Sitzung am 
24.06.2025.  
 
Begründung: 
 
Schon kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine teilte die Verwaltung mit, 
dass Münster über keinen einzigen funktionsfähigen öffentlichen Schutzraum mehr verfügt. 
Inzwischen sind drei Jahre ins Land gegangen, ohne dass sich an diesem unhaltbaren Zustand 
irgendetwas geändert hat. 
 
Mit dem jüngst zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesbebene vereinbarten Sondervermögen 
sollen ausdrücklich auch notwendige Investitionen in den Zivil- und Bevölkerungsschutz 
finanziert werden. Unsere Stadt ist darauf bedauerlicherweise völlig unvorbereitet, weil es an 
der dafür nötigen Ermittlung geeigneter Liegenschaften und Einrichtungen fehlt. Dieses 
fahrlässige Versäumnis der letzten Jahre muss nun - nicht zuletzt angesichts einer angespannten 
weltpolitischen Lage - umgehend behoben werden.   
 
Der Bevölkerungsschutz ist eine der zentralen Aufgaben des Staates. Häufiger auftretende 
Naturkatastrophen und der Krieg in der Ukraine haben gezeigt, wie wichtig es ist, die 
Bevölkerung nicht nur schnell und zuverlässig zu warnen, sondern darüber hinaus auch 
ausreichend Schutzräume für die Menschen bereitzuhalten. Der Zivilschutz muss daher 
dringend gestärkt werden. Dies entspricht einer wiederkehrenden Forderung des Städte- und 
Gemeindebundes. 
 
Nach Kenntnis geeigneter Liegenschaften und Einrichtungen für mögliche Schutzräume muss es 
möglichst umgehend an die Umsetzung gehen, wenn die erforderlichen finanziellen Mittel zur 
Verfügung stehen. Daher ist bereits jetzt die Aufstellung eines Zeitplans geboten.  
 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion  
Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2025

Beratungsverlauf (1)

21.05.2025 Rat
TOP 44.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0013/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
10.04.2025
Erstellt
10.04.2025 18:07