2913/2021
Bericht des Jobcenter Köln
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Anlage 1 Situation_JC_Köln - 26.08.21
3836 Zeichen
Seite 1 von 2 Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren am 26.08.2021 Situation im Jobcenter Köln Kundenstruktur Aug 2019 Nov 2019 Feb 2020 Mai 2020 Aug 2020 Nov 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 Mai 2021 Jun 2021 Jul 2021 BG 58.415 57.740 57.488 63.761 64.088 62.197 63.056 63.737 64.165 64.062 63.708 63.570 63.271 1.006+ +1,6% BG mit 1 Person 31.660 31.362 31.199 35.516 35.864 34.732 35.502 35.968 36.264 36.235 733+ +2,1% BG mit 2 und mehr Personen 26.755 26.378 26.289 28.245 28.224 27.465 27.554 27.769 27.901 27.954 400+ +1,5% Hochrechnungen 20.000 25.000 30.000 35.000 Aug 2019 Nov 2019 Feb 2020 Mai 2020 Aug 2020 Nov 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 Mai 2021 Jun 2021 Jul 2021 BG mit 1 Person BG mit 2 und mehr Personen >> Die Zahl der BG ist im ersten Tertial 2021 um 1,6% gestiegen. >> BG mit einer Person sind dabei proportional am häufigsten zugegangen (+2,1%). Jul 2019 Okt 2019 Jan 2020 Apr 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 ELB 79.904 78.793 78.559 87.050 87.517 84.787 85.925 86.904 87.571 87.462 1.537+ +1,8% SEL* k.A. k.A. k.A. 3.038 3.641 3.178 3.299 3.471 3.601 3.566 3.510 3.496 3.282 - 17 -0,5% KUG* k.A. k.A. k.A. 1.388 1.667 996 1.332 1.543 1.698 1.770 1.773 1.690 1.526 194+ +14,6% *Daten aus dem OPDS, KUG-Daten zu Beginn der Erhebung nicht valide. - 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 74.000 76.000 78.000 80.000 82.000 84.000 86.000 88.000 90.000 Aug 2019 Nov 2019 Feb 2020 Mai 2020 Aug 2020 Nov 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 Mai 2021 Jun 2021 Jul 2021 ELB SEL* KUG* Legende: BG=Bedarfsgemeinschaft/en; ELB=erwerbsfähige Leistungsberechtigte; SEL=Selbständige ELB; KUG=ELB mit Kurzarbeitergeld; OPDS = operativer Datensatz Differenz zu Januar 2021 (Abs.) Differenz zu Januar 2021 (Proz.) Differenz zu Januar 2021 (Abs.) Differenz zu Januar 2021 (Proz.) Seite 2 von 2 Jul 2019 Okt 2019 Jan 2020 Apr 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Erwerbstätige ELB 20.846 20.759 20.769 19.606 20.105 19.834 19.242 19.025 19.057 18.974 - 268 -1,4% 18.000 18.500 19.000 19.500 20.000 20.500 21.000 Aug 2019 Nov 2019 Feb 2020 Mai 2020 Aug 2020 Nov 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 Mai 2021 Jun 2021 Jul 2021 Erwerbstätige ELB >> Von Januar bis April ist die Zahl der ELB um 1,8% angestiegen. >> Die Zahl der erwerbstätigen ELB war in diesem Zeitraum mit -1,4% rückläufig. Aktuelle Situation >> Die Struktur der BG hat sich 2021 (wie im Vorjahr insgesamt) weiter zu mehr 1- Personen-BG´s verschoben, die nun im Vergleich zu den Vorjahren einen größeren proportionalen Anteil ausmachen. >> Im ersten Tertial 2021 ist die Zahl der BG und ELB wieder auf das obere Niveau des Vorjahres angestiegen. Die Prognosen sehen einen erneuten Rückgang für die Folgemonate. >> Die Zahl der erwerbstätigen ELB ist auch im Jahr 2021 weiter rückläufig. SEL und Bezieher von KUG sind in 2021 zum Jahresanfang wieder verstärkt zugegangen. Die Zahl der SEL hat sich jedoch bis Juli 2021 wieder auf den Wert von Januar 2021 reduziert. Ein ähnlicher Verlauf findet sich bei den Beziehern von KUG, wobei hier der aktuelle Wert noch über dem Niveau von Januar 2021 liegt. Legende: BG=Bedarfsgemeinschaft/en; ELB=erwerbsfähige Leistungsberechtigte; SEL=Selbständige ELB; KUG=ELB mit Kurzarbeitergeld Differenz zu Januar 2021 (Abs.) Differenz zu Januar 2021 (Proz.)
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 18.08.2021 2913/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Bericht des Jobcenter Köln Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren – auf Wunsch des Job- center Köln – den folgenden Bericht vor. Anlagen: Bericht des Jobcenter Köln Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln: Situation im Jobcenter Köln Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln: Ergebnismonitoring 06/2021 Gez. Dr. Rau
Anlage 2 Ergebnismonitoring 06 2021
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Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010 Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 26.08.2021 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2021 Ergebnismonitoring Juni 2021 \\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2021\08_kommunale Berichte\01_Monitoring\2021-06 Monitoring - SoSe am 26.08.2021.xlsx ErwartungswertIst Vorjahresmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR - 163.447 178.727 15.280 9,3% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2021 29.198,9 59.112,4 89.650,4 119.886,4 149.748,4 178.727,2 - - - - - - Ist 2020 25.805,3 51.647,8 78.043,1 105.845,5 134.535,5 163.446,8 192.290,0 220.945,7 234.520,8 277.173,4 304.744,6 331.565,9 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Juni 2021 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR Ist 2021 Ist 2020 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 2 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Integrationsquote 0,0% 8,4% 7,4% -1%-Pkte -11,9% Anteil der Integrationen (JFW) kontinuierliche: 55,8% (Juni 2020) bedarfsdeckende: 39,2% (Oktober 2020) Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2021 1,5% 3,0% 4,6% 6,2% 7,4% 8,4% 10,1% 12,2% 14,8% 17,0% 18,5% 20,3% Ist 2021 1,1% 2,3% 3,6% 5,2% 6,4% 7,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ist 2020 1,6% 3,3% 4,9% 5,9% 6,8% 8,0% 9,5% 12,0% 14,5% 16,5% 17,8% 18,7% Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert) Ist 2021 910 2.005 3.118 4.478 5.559 6.382 - - - - - - Ist 2020 1.227 2.621 3.845 4.686 5.453 6.518 7.835 9.924 12.113 13.815 14.936 15.608 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Juni 2021 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Integrationsquote Ist 2021 Ist 2020 Soll 2021 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 3 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - 59.927 58.916 -1.011 -1,7% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2021 59.625 59.565 59.586 59.685 59.811 59.927 60.038 60.122 60.142 60.102 60.135 60.155 Ist 2021 58.905 58.948 58.984 59.005 58.995 58.916 - - - - - - Ist 2020 58.171 58.112 58.133 58.213 58.324 58.459 58.583 58.678 58.721 58.742 58.735 58.688 Juni 2021Zielmonitoring Jobcenter Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 57.000 57.500 58.000 58.500 59.000 59.500 60.000 60.500 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW Ist 2021 Ist 2020 Soll 2021 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 4 Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2021 149 348 536 773 1.013 1.207 - - - - - - Ist 2020 149 321 542 746 956 1.161 1.396 1.619 1.860 2.092 2.286 2.431 Zielmonitoring Jobcenter Köln JOB-Offensive KÖLN Juni 2021 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN Ist 2021 Ist 2020 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 5 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 193.310,94 197.595,67 4.284,7 2,2% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2021 32.218,5 64.437,0 96.655,5 128.874,0 161.092,5 193.310,9 225.529,4 257.747,9 289.966,4 322.184,9 354.403,4 386.621,9 Ist 2021 31.812,1 64.963,0 98.434,5 131.413,6 164.687,2 197.595,7 - - - - - - Ist 2020 29.100,7 57.544,7 87.344,2 118.526,8 151.162,7 184.402,4 217.707,5 250.149,4 282.630,4 314.186,5 346.080,9 377.986,7 Zielmonitoring Jobcenter Köln Kosten der Unterkunft Juni 2021 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 450.000,0 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) Ist 2021 Ist 2020 Soll 2021 Datenquelle: ERP Seite 6 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % 156 189 33 21,4% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2021 25 60 101 119 136 156 197 245 283 327 356 389 Ist 2021 31 57 81 111 144 189 - - - - - - Ist 2020 36 73 107 124 140 159 198 246 288 322 344 357 Zielmonitoring Jobcenter Köln Integration schwerbehinderter Menschen Juni 2021 Integration von schwerbehinderten Menschen - 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Integration von schwerbehinderten Menschen Ist 2021 Ist 2020 Soll 2021 Datenquelle: S2S - Cockpit Seite 7 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2021 63.056 63.737 64.165 64.099 63.885 63.927 Ist 2020 57.573 57.488 58.701 61.884 63.761 64.447 64.397 64.088 63.524 62.396 62.197 62.354 Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2021 123.176 124.373 125.108 Ist 2020 114.965 114.830 116.900 122.095 125.028 126.063 125.977 125.493 124.347 122.516 122.065 122.205 Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2021 118.661 119.799 120.555 120.472 120.420 120.525 Ist 2020 110.940 110.776 112.864 117.946 120.767 121.763 121.694 121.105 120.077 118.156 117.696 117.776 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2021 85.925 86.904 87.571 87.556 87.463 87.699 Ist 2020 78.660 78.559 80.318 84.608 87.050 87.970 87.980 87.517 86.655 85.141 84.787 84.933 Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport, Daten mit Wartezeit von 3 Monaten Ist 2021 13,1% 13,3% Ist 2020 12,3% 12,3% 12,5% 13,1% 13,4% 13,5% 13,5% 13,4% 13,3% 13,1% 13,0% 13,0% Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2021 38.533 39.059 39.565 40.583 41.046 41.440 Ist 2020 33.146 32.717 32.558 35.569 37.857 38.076 38.309 38.691 38.110 37.883 37.484 37.222 Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum Vorjahresergebnis (Vorjahresmonat) Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln Ist 2021 31.812,12 64.963,03 98.434,53 131.413,65 164.687,23 197.595,67 Ist 2020 29.100,71 57.544,72 87.344,24 118.526,75 151.162,74 184.402,37 217.707,51 250.149,45 282.630,37 314.186,48 346.080,87 377.986,72 Ist / Ist-Vergleich 9,3% 12,9% 12,7% 10,9% 8,9% 7,2% Juni 2021Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren * Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = Bevölkerung unter 65 Jahre Seite 8
Bericht des Jobcenter Köln
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Anlage zur Mitteilung „Bericht des Jobcenter Köln“ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 26.08.2021 Bericht des Jobcenter Köln 1. Aktuelle Situation im Jobcenter Köln Aufgrund der derzeitigen dynamischen Entwicklungen durch die Corona-Krise sowie der damit verbundenen Anpassungen für die Arbeit der Jobcenter wird dem Ausschuss eine Anlage zur Situation des Jobcenters beigefügt. Anlage 1: Situation im Jobcenter Köln Frau Würker informiert bei Rückfragen im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren gerne mündlich. 2. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) – Stand Monat 06/2021 Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat 06 (Anlage 2) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2021 ein. 3. Teilhabechancengesetz – Hintergründe zur Neuausrichtung der Förderung über § 16i SGB II Das Jobcenter Köln ist mit der Umsetzung des Teilhabechancengesetztes, hier der Förderung über § 16i SGB II, sehr erfolgreich. Bisher wurden (Stand 13.08.2021) 1315 Kund*innen gefördert. Aktuell laufend sind 812 Förderungen gemäß §16 i SGB II (Stand 13.08.2021). Besonders erfreulich ist, dass sich immer mehr Arbeitgeber*innen für langfristige Arbeitsverträge über die Dauer von 2 Jahren entscheiden (33%) und sich so für beide Seiten eine langfristige Perspektive bietet. 11% aller Arbeitsverträge werden sogar direkt unbefristet ausgestellt. Im ersten Halbjahr 2021 wurden ca. 2/3 aller befristeten Verträge auf die vollen 5 Jahre verlängert bzw. entfristet (67%). In diesem Zeitraum konnte für 25 Menschen ein Wechsel in ein nicht nach dem Teilhabechancengesetz gefördertes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis realisiert werden. Durch die Förderung langzeitarbeitsloser Kund*innen über §16i SGB II werden Mittel aus dem Eingliederungstitel über fünf Jahre gebunden. Dies schmälert die Ausgabemittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik der Folgejahre. Für das Jahr 2022 rechnet das Jobcenter Köln mit einem geringeren Finanzvolumen für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Dies macht eine geschäftspolitische Schwerpunktsetzung für die Förderung über §16i SGB II erforderlich. Die Förderung stand dabei privatwirtschaftlichen, öffentlichen und gemeinnützigen Betrieben gleichermaßen offen. 2 Künftig werden Beschäftigungen über §16i SGB II ausschließlich in privatwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Förderungsfähig sind Kund*innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie Rehabilitand*innen Förderungsfähig sind Kund*innen, die mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft leben. Die Möglichkeit, eine ungeförderte Anschlussperspektive zu erlangen, ist in privatwirtschaftlichen Betrieben tendenziell größer als in öffentlichen und gemeinnützigen Betrieben („Klebeeffekte“). Zu diesem Ergebnis kommt auch der IAB- Forschungsbericht zur Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II aus März 2021. Das Jobcenter Köln erwartet sich von diesem Schritt langfristige und nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit beeinflusst die Teilhabe von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung am gesellschaftlichen Leben positiv. Zu diesem Ergebnis kommt auch der aktuelle Teilhabebericht NRW. Durch die Fokussierung auf diese Gruppe von Kund*innen erhofft sich das Jobcenter Köln, die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung zu fördern. Studien belegen, dass Arbeitsmarktrisiken von Eltern an ihre Kinder weitergegeben werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder im späteren Erwachsenenalter Leistungen nach dem SGB II beziehen ist größer, wenn die Eltern arbeitslos sind oder Sozialleistungen beziehen. Dem möchte das Jobcenter Köln durch die Neuausrichtung der Förderung über §16i SGB II entgegenwirken. Durch eine Beschäftigung können Eltern ihren Kindern ein starkes Vorbild sein. Zum 01.01.2022 tritt das Teilhabestärkungsgesetz in Kraft. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sollen weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Das bedeutet für die Jobcenter, dass sie Rehabilitand*innen so fördern können, wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch. Rehabilitand*innen können ab 2022 somit erstmalig von einer Förderung über §16i SGB II profitieren. Bisher hat das Jobcenter Köln 888 Beschäftigungsverhältnisse nach §16i SGB II bei öffentlichen und gemeinnützigen Betrieben gefördert. Alle Förderzusagen für die laufenden Arbeitsverhältnisse werden eingehalten. Wenn öffentliche oder gemeinnützigen Betriebe nach §16i SGB II geförderte Arbeitnehmer*innen bereits nach zwei Jahren in eine unbefristete Beschäftigung übernehmen, wird für diese Übernahme eine erneute Förderung nach §16i SGB II möglich. Alle öffentlichen und gemeinnützigen Betriebe, die laufende Förderungen nach §16i SGB II erhalten, wurden durch die Geschäftsführung persönlich über die neue Förderausrichtung unterrichtet. 3 4. Aktueller Sachstand zu Rehapro und zur Umsetzung im Jobcenter Köln Anknüpfend an den vorangegangenen Bericht werden im Folgenden die wesentlichen Entwicklungen im Projekt „Segel setzen – Hafen Köln“ dargestellt. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nehmen Einfluss auf die Abläufe im Projekt. Mit den zunehmenden Lockerungen seit dem letzten Lockdown erfolgt auch die Wiederaufnahme der Präsenzangebote in den Räumen des Hafens. So können Beratungsgespräche nun auf Wunsch der Teilnehmer*innen wieder in den eigens dafür vorgehaltenen Beratungsbüros stattfinden. Die Psychologinnen und die Fachkraft für das Gesundheitscoaching bieten, ebenfalls unter Einhaltung der bekannten AHA-L-Regeln, auch in ihren eigenen Büros Beratung für Teilnehmer*innen an. Für Teilnehmer*innen, die eine persönliche Beratung vor Ort noch nicht wieder wünschen, erfolgt die Beratung weiterhin über regelmäßigen telefonischen Kontakt und per E-Mail. Ebenfalls konnten wieder Gruppenangebote in Kleinstgruppen starten. So hat der Kreativ-Raum seine Arbeit wiederaufgenommen und auch das psycho-edukative Angebot „BASICS“ für Teilnehmer*innen unter 25 Jahren hat wieder erste Veranstaltungen vor Ort gestartet. Das Gesundheitscoaching wird noch im August 2021 erste Kleinstgruppen für Entspannungsübungen im Sportraum ermöglichen. Das Bewegungsangebot „Basis für Gesundheit“, durchgeführt von Zug um Zug e.V. und finanziert von der AOK Hamburg/Rheinland, bietet ab Mitte August 2021 erste Angebote im „Hafen Köln“ an. Die ersten Rückmeldungen der Teilnehmer*innen sind positiv. Nach dem langen Lockdown wünschen sich viele von ihnen wieder den direkten und persönlichen Kontakt zu den Mitarbeiter*innen im „Hafen Köln“. Aber auch das Fortbestehen der digitalen und telefonischen Angebote wird von den Teilnehmer*innen positiv bewertet. Dies entlastet Teilnehmer*innen, die aus verschiedenen Gründen noch keine Angebote vor Ort wahrnehmen möchten, weil sie bspw. größere Menschengruppen im ÖPNV scheuen. Mit Stand 2. August 2021 sind 309 Teilnehmer*innen aufgenommen worden. 49 sind bereits wieder ausgeschieden, teils wegen einer Arbeitsaufnahme, eines Umzugs oder auch wegen anderer Erwartungen an das Projekt. Von den Teilnehmer*innen konnten 25 Personen bei einer Arbeitsaufnahme unterstützt werden. Der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz der wirtschaftlich schwierigen Lage infolge der Pandemie zunehmend auch wieder offen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung bzw. gesundheitlichen Einschränkungen. Diese Beschäftigungsaufnahmen erfordern weiterhin eine starke Begleitung durch die JobCoaches und die Lots*innen. Auch das auf Freiwilligkeit beruhende Angebot einer engen Betreuung nach Aufnahme der Beschäftigung wird von den Teilnehmer*innen zunehmend angenommen und gewünscht. Zurzeit werden 16 Personen begleitend betreut. 5. Entwicklung im Bereich der Arbeitsgelegenheiten Das Angebotsportfolio des Jobcenter Köln unterliegt einem ständigen Wandel. Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind darin fester Bestandteil. Die Angebote müssen den Herausforderungen einer sich verändernden Arbeitswelt gerecht werden. 4 Das Ziel von Arbeitsgelegenheiten ist der Erhalt und die Förderung von Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer*innen sowie die kleinschrittige Heranführung an den Arbeitsmarkt. Neben ihrer tagesstrukturierenden Wirkung, der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, der Förderung fachlicher und sozialer Kompetenzen stärken AGH insbesondere das Selbstwertgefühl der Kundinnen und Kunden. Aktuell steht ein breitgefächertes Angebot von individuellen Einsatzstellen bei 24 Kölner Träger*innen zur Verfügung. Perspektivisch wird das gesamte Spektrum der AGH- Tätigkeitsfelder, -Einsatzstellen und –Plätze mit Bezug auf die Bedarfslage überprüft und angepasst, was nach heutiger Einschätzung auch zu einer Reduzierung von AGH- Plätzen führen kann. Das Jobcenter legt einen besonderen Wert auf die Nachhaltigkeit dieses Angebots. So wurden bereits ab 2018 sukzessive „AGH-Lots*innen“ in die Struktur des Jobcenters integriert. Diese unterstützen und fördern insbesondere die integrative Entwicklung der Teilnehmer*innen. Ihre Aufgabe besteht in der Beratung der Teilnehmer*innen vor Ort in ihrem Arbeitskontext. In Gesprächen mit den Kundinnen und Kunden sowie deren Anleiter*innen verschaffen sie sich einen Eindruck von Fähigkeiten, Kenntnissen und Interessen der Teilnehmer*innen sowie deren beruflichen Zielen. So gelingt es, mit einem strategischen Überblick über das gesamte Spektrum des AGH- Angebotes die Förderkettenlogik innerhalb der AGH weiter zu intensivieren und darüber hinaus passgenaue Folgeangebote und Anschlussperspektiven zu eruieren. Dies können weiterführende Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, Qualifizierungen, Weiterbildungen oder die Aufnahme von Beschäftigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt sein. Im Herbst 2020 wurden innerhalb der Geschäftsbereiche des Jobcenters „AGH- Botschafter*innen“ implementiert. Hier handelt es sich um Integrationsfachkräfte, die einen besonderen fachlichen Bezug zu AGH aufgebaut haben und ihre Teamkolleg*innen in allen operativen Fragen rund um den Einsatz von AGH unterstützen und so ihr Knowhow multiplizieren. Die AGH-Botschafter*innen sind mit den anderen Akteuren der AGH-Landschaft eng vernetzt. Sie organisieren interne und externe Informationsveranstaltungen und sorgen für eine aktive Nutzung des Netzwerkes. Die so gewonnenen Informationen fließen unter anderem in den Planungsprozess des Jobcenters ein. Im Zuge der Planung der AGH-Einsatzstellen für das Jahr 2021 wurden sowohl Workshops mit AGH-Teilnehmer*innen als auch mit Integrationsfachkräften durchgeführt. Ziel war es, das Angebot im Sinne der Kund*innen zu optimieren. Hierbei wurde deutlich, welchen besonderen Stellenwert die sozialpädagogische Unterstützung für die Kundinnen und Kunden darstellt. Der steigende Bedarf einer sozialpädagogischen Unterstützung ist auf die immer vielseitigeren Anforderungen im privaten und beruflichen Kontext zurückzuführen. Die Folgen der Corona Pandemie wie Überforderung, Zunahme häuslicher Gewalt oder Vereinsamung verstärken diesen Bedarf zusätzlich. Aufgrund dieser Erkenntnis wird seit dem 01.05.2021 über alle AGH-Angebote hinweg eine deutlich verstärkte sozialpädagogische Unterstützung der AGH-Teilnehmer*innen angeboten. 5 6. Aktueller Sachstand zur Jugendberufsagentur Die Jugendberufsagentur Köln (JBA) ist ein Angebot für junge Menschen bis 27 Jahre, bei dem die Leistungen der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, der Jugendberufshilfe der Stadt Köln sowie des Bereichs U25 des Jobcenters unter einem Dach vereint sind. Zielgruppe sind junge Menschen, welche sonst bei der Suche nach Unterstützung zwischen den verschiedenen Institutionen „verloren gehen“ könnten. Ein niedrigschwelliger, unkomplizierter und vor allem unbürokratischer Zugang soll es den Jugendlichen erleichtern, Kontakt aufzunehmen. Aktuell sind fünf Berater*innen (2x Jobcenter, 2x Berufsberatung, 1x Jugendberufshilfe) in der JBA tätig. Aktuell werden bereits ca. 130 Kund*innen durch die JBA betreut. Die Beratung erfolgt hauptsächlich telefonisch und per E-Mail. Seit Anfang Juli können persönliche Gespräche mit Hygienekonzept geführt werden. Während der letzten Monate konnten bereits einige Erfolge erzielt werden. So haben mehr als 20 junge Menschen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung aufgenommen, konnten sich für einen weiteren Schulbesuch anmelden oder den Freiwilligendienst beginnen. Die Vorteile der örtlichen Zusammenarbeit der Leistungsträger kann man u.a. an folgendem konkreten Fall erkennen: Auf Empfehlung eines Kölner Trägers wandte sich Frau A. (22) über die Hotline an die JBA. Der erste Kontakt zu Frau A. erfolgte durch die Kollegin der Jugendberufshilfe (JBH). Es stellte sich heraus, dass einige Vermittlungshemmnisse vorlagen, die sie nicht eigenständig klären konnte. Seit mehreren Monaten hatte sie bspw. keine ALGII- Leistungen bezogen, so dass sie massive finanzielle Probleme hatte, was weitere Konsequenzen hervorrief. Wegen einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Jobcenter scheute sich die Kundin aber das Jobcenter zwecks Klärung zu kontaktieren. Die Beraterin der JBH konnte die junge Frau von einer gemeinsamen Telefonkonferenz mit der Kollegin vom Jobcenter überzeugen. Die gemeinsame Beratung führte dazu, dass das Misstrauen der Kundin dem Jobcenter gegenüber abnahm und die finanzielle Situation letztlich geklärt werden konnte. Frau A. überzeugte dann sogar die eigene Mutter davon, ebenfalls klärenden Kontakt zum Jobcenter aufzunehmen, sodass sich die familiäre Situation insgesamt stabilisierte. Pandemiebedingt konnten die Kontakte nur telefonisch und per E-Mail stattfinden. Der fehlende persönliche Kontakt zur JBA führte teilweise zu einer Überforderung bei Frau A., sodass Fortschritte stagnierten und auch die Verbindlichkeit nachließ. Seit dem 01.07.21 profitiert die Kundin von der Präsenzberatung in der JBA und hat nun u.a. auch Gespräche mit der Berufsberatung führen können. Sachverhalte konnten nun persönlich erläutert und von Frau A. dadurch besser verstanden werden. Außerdem wurde der Einsatz visueller Hilfsmittel, wie z.B. Kompetenzkarten* 1 möglich. Frau A. konnte schlussendlich mit Hilfe der Berater*innen der JBA auch berufliche Erfolge erzielen. Seit dem 24.07.21 geht sie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in einem ihrer Wunschbereiche nach und wird weiterhin bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle unterstützt. 1 *Instrument, um verschiedene Kompetenzen und/oder Interessen besser benennen zu können und die berufliche Orientierung damit zu fördern 7. Internetauftritt des Jobcenter Köln Seit dem 30. November 2020 ist der neue Internetauftritt des Jobcenter Köln online. Unter der Prämisse „einfach und verständlich“ können hier die wichtigsten 6 Informationen rund um das Jobcenter nachgelesen werden. Die Seite ist unter http://www.jobcenterkoeln.de im Internet aufrufbar. Übersichtlicher Aufbau Die Navigation der Seite teilt sich in die vier Bereiche „Arbeit“ (vorher Arbeitsuchende), „Geld“ (vorher Geldleistungen), „Service & Hilfe“ sowie „Für Unternehmen“ (vorher Arbeitgeber) auf. Damit stehen die wichtigsten Themen für unsere Kundinnen und Kunden ganz klar im Mittelpunkt. W eitere Informationen, zum Beispiel zum Jobcenter selbst (Organisation, Karriere, etc.) oder für Träger, sowie rechtliche Seiten finden sich in einer zweiten Navigation am unteren Ende der Seite. Far bsemantik Die Elemente der Navigation sind jeweils einer Farbe aus dem Corporate Design des Jobcenter Köln zugeordnet: „Arbeit“ ist grün, „Geld“ ist gelb, „Service & Hilfe“ ist blau, „Unternehmen“ ist lila. Die Farben werden auf allen Seiten des Internetauftritts fortgeführt und aufgegriffen: als Rahmen, als Blöcke, als Icons, … 7 E infache Sprache Für eine bessere Verständlichkeit sind die Inhalte möglichst einfach und kurz formuliert. Schwierige Sachverhalte sind nur umrissen, um komplizierte Themen und Fragestellungen nicht mit langen Texten zu erschweren. Immer wieder erscheint der Hinweis, die eigene Situation oder Fragen im Gespräch mit der Integrationsfachkraft zu klären. U nterwegs und Zuhause Da etwa zwei Drittel der Besucher*innen die Internetseite von einem Mobilgerät aufrufen (Quelle: Google Analytics), ist der Internetauftritt natürlich auch für Smartphones gut nutzbar. 8 Hinterfragt und überprüft Zur fachlichen Unterstützung hat sich ein Arbeitskreis aus operativen Mitarbeiter*innen zusammengefunden. In diesem Kreis, unterstützt durch Vertreter*innen mit Knowhow im Themenfeld Digitalisierung, Produktentwicklung und Qualitätssicherung sowie dem Personalbereich, werden Inhalte fachlich überprüft und Ideen für die Weiterentwicklung besprochen. Da der Internetauftritt vor allem für die Kund*innen des Jobcenter Köln gemacht ist, sollen auch diese beteiligt werden: Im Rahmen von anonymen Befragungen wurden und werden sie zu Bedienungsfreundlichkeit, verständlichen Inhalten befragt sowie um Anregungen und Kritik gebeten. Gez. Martina Würker Anlagen: 1. Situation im Jobcenter Köln 2. Ergebnismonitoring Monat 06/2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2913/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.08.2021
- Erstellt
- 16.08.2021 13:13