Mandari Insight

2913/2021

Bericht des Jobcenter Köln

Mitteilung Ausschuss 18.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 26.08.2021, TOP 8.1

Anlage 1 Situation_JC_Köln - 26.08.21

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Ergebnismonitoring 06 2021

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Bericht des Jobcenter Köln

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Anlage 1 Situation_JC_Köln - 26.08.21

3836 Zeichen

Seite 1 von 2
Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren am 26.08.2021
Situation im Jobcenter Köln
Kundenstruktur
Aug 2019 Nov 2019 Feb 2020 Mai 2020 Aug 2020 Nov 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 Mai 2021 Jun 2021 Jul 2021
BG 58.415      57.740      57.488      63.761      64.088      62.197      63.056      63.737      64.165      64.062      63.708      63.570      63.271      1.006+  +1,6%
BG mit 1 Person 31.660      31.362      31.199      35.516      35.864      34.732      35.502      35.968      36.264      36.235      733+
 +2,1%
BG mit 2 und mehr Personen 26.755      26.378      26.289      28.245      28.224      27.465      27.554      27.769      27.901      27.954      400+
 +1,5%
Hochrechnungen
20.000
25.000
30.000
35.000
Aug 2019 Nov 2019 Feb 2020 Mai 2020 Aug 2020 Nov 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 Mai 2021 Jun 2021 Jul 2021
BG mit 1 Person
BG mit 2 und mehr Personen
>> Die Zahl der BG ist im ersten Tertial 2021 um 1,6% gestiegen.
>> BG mit einer Person sind dabei proportional am häufigsten zugegangen (+2,1%).
Jul 2019 Okt 2019 Jan 2020 Apr 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020
ELB 79.904      78.793      78.559      87.050      87.517      84.787      85.925      86.904      87.571      87.462      1.537+  +1,8%
SEL* k.A. k.A. k.A. 3.038        3.641        3.178        3.299        3.471        3.601        3.566        3.510        3.496        3.282        - 17  -0,5%
KUG* k.A. k.A. k.A. 1.388        1.667        996           1.332        1.543        1.698        1.770        1.773        1.690        1.526        194+  +14,6%
*Daten aus dem OPDS, KUG-Daten zu Beginn der Erhebung nicht valide.
-
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
74.000
76.000
78.000
80.000
82.000
84.000
86.000
88.000
90.000
Aug 2019 Nov 2019 Feb 2020 Mai 2020 Aug 2020 Nov 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 Mai 2021 Jun 2021 Jul 2021
ELB
SEL*
KUG*
Legende: BG=Bedarfsgemeinschaft/en; ELB=erwerbsfähige Leistungsberechtigte; SEL=Selbständige ELB; KUG=ELB mit Kurzarbeitergeld; OPDS = operativer Datensatz
Differenz zu 
Januar 2021 
(Abs.)
Differenz zu 
Januar 2021 
(Proz.)
Differenz zu 
Januar 2021 
(Abs.)
Differenz zu 
Januar 2021 
(Proz.)

Seite 2 von 2
Jul 2019 Okt 2019 Jan 2020 Apr 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020
Erwerbstätige ELB 20.846      20.759      20.769      19.606      20.105      19.834      19.242      19.025      19.057      18.974      - 268 -1,4%
18.000
18.500
19.000
19.500
20.000
20.500
21.000
Aug 2019 Nov 2019 Feb 2020 Mai 2020 Aug 2020 Nov 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mrz 2021 Apr 2021 Mai 2021 Jun 2021 Jul 2021
Erwerbstätige ELB
>> Von Januar bis April ist die Zahl der ELB um 1,8% angestiegen.
>> Die Zahl der erwerbstätigen ELB war in diesem Zeitraum mit -1,4% rückläufig.
Aktuelle Situation
>> Die Struktur der BG hat sich 2021 (wie im Vorjahr insgesamt) weiter zu mehr 1- Personen-BG´s
verschoben, die nun im Vergleich zu den Vorjahren einen größeren proportionalen Anteil ausmachen.
>> Im ersten Tertial 2021 ist die Zahl der BG und ELB wieder auf das obere Niveau des Vorjahres
angestiegen. Die Prognosen sehen einen erneuten Rückgang für die Folgemonate.
>> Die Zahl der erwerbstätigen ELB ist auch im Jahr 2021 weiter rückläufig. SEL und Bezieher von KUG
sind in 2021 zum Jahresanfang wieder verstärkt zugegangen. Die Zahl der SEL hat sich jedoch bis
Juli 2021 wieder auf den Wert von Januar 2021 reduziert. Ein ähnlicher Verlauf findet sich bei den
Beziehern von KUG, wobei hier der aktuelle Wert noch über dem Niveau von Januar 2021 liegt.
Legende: BG=Bedarfsgemeinschaft/en; ELB=erwerbsfähige Leistungsberechtigte; SEL=Selbständige ELB; KUG=ELB mit Kurzarbeitergeld
Differenz zu 
Januar 2021 
(Abs.)
Differenz zu 
Januar 2021 
(Proz.)

Mitteilung Ausschuss

576 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 18.08.2021 
 2913/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
 
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren – auf Wunsch des Job-
center Köln – den folgenden Bericht vor.  
 
Anlagen:  
Bericht des Jobcenter Köln 
Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln: Situation im Jobcenter Köln 
Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln: Ergebnismonitoring 06/2021 
 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 2 Ergebnismonitoring 06 2021

10775 Zeichen

Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010
Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 26.08.2021
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2021
Ergebnismonitoring
Juni 2021
\\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2021\08_kommunale Berichte\01_Monitoring\2021-06 Monitoring - SoSe am 26.08.2021.xlsx

ErwartungswertIst Vorjahresmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR -                163.447       178.727       15.280 9,3%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Ist 2021 29.198,9        59.112,4        89.650,4        119.886,4      149.748,4      178.727,2      -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2020 25.805,3        51.647,8        78.043,1        105.845,5      134.535,5      163.446,8      192.290,0      220.945,7      234.520,8      277.173,4      304.744,6      331.565,9      
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Juni 2021
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR
Ist 2021
 Ist 2020
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 2

ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Integrationsquote 0,0% 8,4% 7,4% -1%-Pkte -11,9%
Anteil der Integrationen (JFW)
kontinuierliche: 55,8% (Juni 2020)
bedarfsdeckende: 39,2% (Oktober 2020)
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2021 1,5% 3,0% 4,6% 6,2% 7,4% 8,4% 10,1% 12,2% 14,8% 17,0% 18,5% 20,3%
Ist 2021 1,1% 2,3% 3,6% 5,2% 6,4% 7,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ist 2020 1,6% 3,3% 4,9% 5,9% 6,8% 8,0% 9,5% 12,0% 14,5% 16,5% 17,8% 18,7%
Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert)
Ist 2021 910                2.005             3.118             4.478             5.559             6.382             -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2020 1.227             2.621             3.845             4.686             5.453             6.518             7.835             9.924             12.113           13.815           14.936           15.608           
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Juni 2021
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Integrationsquote
Ist 2021
 Ist 2020
 Soll 2021
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 3

ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern -                59.927         58.916 -1.011 -1,7%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2021 59.625           59.565           59.586           59.685           59.811           59.927           60.038           60.122           60.142           60.102           60.135           60.155           
Ist 2021 58.905           58.948           58.984           59.005           58.995           58.916           -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2020 58.171           58.112           58.133           58.213           58.324           58.459           58.583           58.678           58.721           58.742           58.735           58.688           
Juni 2021Zielmonitoring Jobcenter  Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
 57.000
 57.500
 58.000
 58.500
 59.000
 59.500
 60.000
 60.500
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW
Ist 2021
 Ist 2020
 Soll 2021
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 4

Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Ist 2021 149                348                536                773                1.013             1.207             -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2020 149                321                542                746                956                1.161             1.396             1.619             1.860             2.092             2.286             2.431             
Zielmonitoring Jobcenter  Köln JOB-Offensive KÖLN Juni 2021
 -
 500
 1.000
 1.500
 2.000
 2.500
 3.000
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN 
Ist 2021
 Ist 2020
Datenquelle: eigene Auswertung
Seite 5

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 193.310,94     197.595,67 4.284,7         2,2%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2021 32.218,5         64.437,0         96.655,5         128.874,0       161.092,5       193.310,9       225.529,4       257.747,9       289.966,4       322.184,9       354.403,4       386.621,9       
Ist 2021 31.812,1         64.963,0         98.434,5         131.413,6       164.687,2       197.595,7       -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2020 29.100,7         57.544,7         87.344,2         118.526,8       151.162,7       184.402,4       217.707,5       250.149,4       282.630,4       314.186,5       346.080,9       377.986,7       
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Kosten der Unterkunft Juni 2021
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
 400.000,0
 450.000,0
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR)
Ist 2021
 Ist 2020
 Soll 2021
Datenquelle: ERP
Seite 6

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
156                189                33                21,4%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2021 25                  60                  101                119                136                156                197                245                283                327                356                389                
Ist 2021 31                  57                  81                  111                144                189                -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2020 36                  73                  107                124                140                159                198                246                288                322                344                357                
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Integration schwerbehinderter Menschen Juni 2021
Integration von schwerbehinderten Menschen
 -
 50
 100
 150
 200
 250
 300
 350
 400
 450
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Integration von schwerbehinderten Menschen
Ist 2021
 Ist 2020
 Soll 2021
Datenquelle: S2S - Cockpit
Seite 7

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung
Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2021 63.056         63.737           64.165          64.099         63.885           63.927              
Ist 2020 57.573         57.488           58.701          61.884         63.761           64.447              64.397           64.088           63.524           62.396           62.197             62.354             
Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2021 123.176       124.373         125.108        
Ist 2020 114.965       114.830         116.900        122.095       125.028         126.063            125.977         125.493         124.347         122.516         122.065           122.205           
Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2021 118.661       119.799         120.555        120.472       120.420         120.525            
Ist 2020 110.940       110.776         112.864        117.946       120.767         121.763            121.694         121.105         120.077         118.156         117.696           117.776           
Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2021 85.925         86.904           87.571          87.556         87.463           87.699              
Ist 2020 78.660         78.559           80.318          84.608         87.050           87.970              87.980           87.517           86.655           85.141           84.787             84.933             
Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport,  Daten mit Wartezeit von 3 Monaten
Ist 2021 13,1% 13,3%
Ist 2020 12,3% 12,3% 12,5% 13,1% 13,4% 13,5% 13,5% 13,4% 13,3% 13,1% 13,0% 13,0%
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2021 38.533         39.059           39.565          40.583         41.046           41.440              
Ist 2020 33.146         32.717           32.558          35.569         37.857           38.076              38.309           38.691           38.110           37.883           37.484             37.222             
Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum Vorjahresergebnis (Vorjahresmonat) Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln 
Ist 2021 31.812,12      64.963,03        98.434,53       131.413,65    164.687,23      197.595,67         
Ist 2020 29.100,71      57.544,72        87.344,24       118.526,75    151.162,74      184.402,37         217.707,51      250.149,45      282.630,37      314.186,48      346.080,87        377.986,72        
Ist / Ist-Vergleich 9,3% 12,9% 12,7% 10,9% 8,9% 7,2%
Juni 2021Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
* Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = 
Bevölkerung unter 65 Jahre
Seite 8

Bericht des Jobcenter Köln

17573 Zeichen

Anlage zur Mitteilung „Bericht des Jobcenter Köln“ 
zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen  
und Senioren am 26.08.2021 
 
 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
1. Aktuelle Situation im Jobcenter Köln  
Aufgrund der derzeitigen dynamischen Entwicklungen durch die Corona-Krise sowie 
der damit verbundenen Anpassungen für die Arbeit der Jobcenter wird dem Ausschuss 
eine Anlage zur Situation des Jobcenters beigefügt.  
 
Anlage 1: Situation im Jobcenter Köln 
 
Frau Würker informiert bei Rückfragen im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren gerne mündlich. 
 
 
2. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt 
Köln (Kommunale Ziele) – Stand Monat 06/2021
 
Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat 06 (Anlage 
2) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln 
vereinbarten Ziele für das Jahr 2021 ein. 
 
 
3. Teilhabechancengesetz – 
Hintergründe zur Neuausrichtung der Förderung 
über § 16i SGB II  
Das Jobcenter Köln ist mit der Umsetzung des Teilhabechancengesetztes, hier der 
Förderung über § 16i SGB II, sehr erfolgreich.  
Bisher wurden (Stand 13.08.2021) 1315 Kund*innen gefördert. Aktuell laufend sind 812 
Förderungen gemäß §16 i SGB II (Stand 13.08.2021). Besonders erfreulich ist, dass 
sich immer mehr Arbeitgeber*innen für langfristige Arbeitsverträge über die Dauer von 2 
Jahren entscheiden (33%) und sich so für beide Seiten eine langfristige Perspektive 
bietet. 11% aller Arbeitsverträge werden sogar direkt unbefristet ausgestellt. 
Im ersten Halbjahr 2021 wurden ca. 2/3 aller befristeten Verträge auf die vollen 5 Jahre 
verlängert bzw. entfristet (67%). In diesem Zeitraum konnte für 25 Menschen ein 
Wechsel in ein nicht nach dem Teilhabechancengesetz gefördertes 
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis realisiert werden. 
 
Durch die Förderung langzeitarbeitsloser Kund*innen über §16i SGB II werden Mittel 
aus dem Eingliederungstitel über fünf Jahre gebunden. Dies schmälert die 
Ausgabemittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik der Folgejahre. Für das Jahr 2022 
rechnet das Jobcenter Köln mit einem geringeren Finanzvolumen für die aktive 
Arbeitsmarktpolitik. Dies macht eine geschäftspolitische Schwerpunktsetzung für die 
Förderung über §16i SGB II erforderlich. 
 
Die Förderung stand dabei privatwirtschaftlichen, öffentlichen und gemeinnützigen 
Betrieben gleichermaßen offen.

2 
 
Künftig werden Beschäftigungen über §16i SGB II ausschließlich in 
privatwirtschaftlichen Betrieben gefördert. 
 
 Förderungsfähig sind Kund*innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung 
sowie Rehabilitand*innen 
 Förderungsfähig sind Kund*innen, die mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft 
leben. 
 
Die Möglichkeit, eine ungeförderte Anschlussperspektive zu erlangen, ist in 
privatwirtschaftlichen Betrieben tendenziell größer als in öffentlichen und 
gemeinnützigen Betrieben („Klebeeffekte“). Zu diesem Ergebnis kommt auch der IAB-
Forschungsbericht zur Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II 
aus März 2021.  
Das Jobcenter Köln erwartet sich von diesem Schritt langfristige und nachhaltige 
Beschäftigungsverhältnisse. 
 
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit beeinflusst die Teilhabe von Menschen mit einer 
Schwerbehinderung oder Gleichstellung am gesellschaftlichen Leben positiv. Zu 
diesem Ergebnis kommt auch der aktuelle Teilhabebericht NRW. Durch die 
Fokussierung auf diese Gruppe von Kund*innen erhofft sich das Jobcenter Köln, die 
Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung zu fördern.  
 
Studien belegen, dass Arbeitsmarktrisiken von Eltern an ihre Kinder weitergegeben 
werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder im späteren Erwachsenenalter Leistungen 
nach dem SGB II beziehen ist größer, wenn die Eltern arbeitslos sind oder 
Sozialleistungen beziehen. Dem möchte das Jobcenter Köln durch die Neuausrichtung 
der Förderung über §16i SGB II entgegenwirken. Durch eine Beschäftigung können 
Eltern ihren Kindern ein starkes Vorbild sein. 
 
Zum 01.01.2022 tritt das Teilhabestärkungsgesetz in Kraft. Mit dem 
Teilhabestärkungsgesetz sollen weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen 
für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Das bedeutet für die Jobcenter, dass 
sie Rehabilitand*innen so fördern können, wie alle anderen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten auch.   
Rehabilitand*innen können ab 2022 somit erstmalig von einer Förderung über §16i 
SGB II profitieren. 
 
Bisher hat das Jobcenter Köln 888 Beschäftigungsverhältnisse nach §16i SGB II bei 
öffentlichen und gemeinnützigen Betrieben gefördert. Alle Förderzusagen für die 
laufenden Arbeitsverhältnisse werden eingehalten.  
Wenn öffentliche oder gemeinnützigen Betriebe nach §16i SGB II geförderte 
Arbeitnehmer*innen bereits nach zwei Jahren in eine unbefristete Beschäftigung 
übernehmen, wird für diese Übernahme eine erneute Förderung nach §16i SGB II 
möglich.   
Alle öffentlichen und gemeinnützigen Betriebe, die laufende Förderungen nach §16i 
SGB II erhalten, wurden durch die Geschäftsführung persönlich über die neue 
Förderausrichtung unterrichtet.

3 
 
4. Aktueller Sachstand zu Rehapro und zur Umsetzung im Jobcenter Köln 
Anknüpfend an den vorangegangenen Bericht werden im Folgenden die wesentlichen 
Entwicklungen im Projekt „Segel setzen – Hafen Köln“ dargestellt. 
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nehmen Einfluss auf die Abläufe im 
Projekt. 
Mit den zunehmenden Lockerungen seit dem letzten Lockdown erfolgt auch die 
Wiederaufnahme der Präsenzangebote in den Räumen des Hafens. 
So können Beratungsgespräche nun auf Wunsch der Teilnehmer*innen wieder in den 
eigens dafür vorgehaltenen Beratungsbüros stattfinden. Die Psychologinnen und die 
Fachkraft für das Gesundheitscoaching bieten, ebenfalls unter Einhaltung der 
bekannten AHA-L-Regeln, auch in ihren eigenen Büros Beratung für Teilnehmer*innen 
an. Für Teilnehmer*innen, die eine persönliche Beratung vor Ort noch nicht wieder 
wünschen, erfolgt die Beratung weiterhin über regelmäßigen telefonischen Kontakt und 
per E-Mail.  
 
Ebenfalls konnten wieder Gruppenangebote in Kleinstgruppen starten. So hat der 
Kreativ-Raum seine Arbeit wiederaufgenommen und auch das psycho-edukative 
Angebot „BASICS“ für Teilnehmer*innen unter 25 Jahren hat wieder erste 
Veranstaltungen vor Ort gestartet. Das Gesundheitscoaching wird noch im August 2021 
erste Kleinstgruppen für Entspannungsübungen im Sportraum ermöglichen. Das 
Bewegungsangebot „Basis für Gesundheit“, durchgeführt von Zug um Zug e.V. und 
finanziert von der AOK Hamburg/Rheinland, bietet ab Mitte August 2021 erste 
Angebote im „Hafen Köln“ an. 
 
Die ersten Rückmeldungen der Teilnehmer*innen sind positiv. Nach dem langen 
Lockdown wünschen sich viele von ihnen wieder den direkten und persönlichen Kontakt 
zu den Mitarbeiter*innen im „Hafen Köln“. Aber auch das Fortbestehen der digitalen und 
telefonischen Angebote wird von den Teilnehmer*innen positiv bewertet. Dies entlastet 
Teilnehmer*innen, die aus verschiedenen Gründen noch keine Angebote vor Ort 
wahrnehmen möchten, weil sie bspw. größere Menschengruppen im ÖPNV scheuen. 
 
Mit Stand 2. August 2021 sind 309 Teilnehmer*innen aufgenommen worden. 49 sind 
bereits wieder ausgeschieden, teils wegen einer Arbeitsaufnahme, eines Umzugs oder 
auch wegen anderer Erwartungen an das Projekt. Von den Teilnehmer*innen konnten 
25 Personen bei einer Arbeitsaufnahme unterstützt werden. Der Arbeitsmarkt zeigt sich 
trotz der wirtschaftlich schwierigen Lage infolge der Pandemie zunehmend auch wieder 
offen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung bzw. gesundheitlichen Einschränkungen.  
Diese Beschäftigungsaufnahmen erfordern weiterhin eine starke Begleitung durch die 
JobCoaches und die Lots*innen. 
Auch das auf Freiwilligkeit beruhende Angebot einer engen Betreuung nach Aufnahme 
der Beschäftigung wird von den Teilnehmer*innen zunehmend angenommen und 
gewünscht. 
Zurzeit werden 16 Personen begleitend betreut. 
 
 
5. Entwicklung im Bereich der Arbeitsgelegenheiten 
Das Angebotsportfolio des Jobcenter Köln unterliegt einem ständigen Wandel. 
Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind darin fester Bestandteil. Die Angebote müssen den 
Herausforderungen einer sich verändernden Arbeitswelt gerecht werden.

4 
 
Das Ziel von Arbeitsgelegenheiten ist der Erhalt und die Förderung von 
Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer*innen sowie die kleinschrittige Heranführung 
an den Arbeitsmarkt. Neben ihrer tagesstrukturierenden Wirkung, der Vermittlung von 
Schlüsselqualifikationen, der Förderung fachlicher und sozialer Kompetenzen stärken 
AGH insbesondere das Selbstwertgefühl der Kundinnen und Kunden. 
 
Aktuell steht ein breitgefächertes Angebot von individuellen Einsatzstellen bei 24 Kölner 
Träger*innen zur Verfügung. Perspektivisch wird das gesamte Spektrum der AGH-
Tätigkeitsfelder, -Einsatzstellen und –Plätze mit Bezug auf die Bedarfslage überprüft 
und angepasst, was nach heutiger Einschätzung auch zu einer Reduzierung von AGH-
Plätzen führen kann.  
 
Das Jobcenter legt einen besonderen Wert auf die Nachhaltigkeit dieses Angebots. So 
wurden bereits ab 2018 sukzessive „AGH-Lots*innen“ in die Struktur des Jobcenters 
integriert. Diese unterstützen und fördern insbesondere die integrative Entwicklung der 
Teilnehmer*innen. Ihre Aufgabe besteht in der Beratung der Teilnehmer*innen vor Ort 
in ihrem Arbeitskontext. In Gesprächen mit den Kundinnen und Kunden sowie deren 
Anleiter*innen verschaffen sie sich einen Eindruck von Fähigkeiten, Kenntnissen und 
Interessen der Teilnehmer*innen sowie deren beruflichen Zielen.  
 
So gelingt es, mit einem strategischen Überblick über das gesamte Spektrum des AGH-
Angebotes die Förderkettenlogik innerhalb der AGH weiter zu intensivieren und darüber 
hinaus passgenaue Folgeangebote und Anschlussperspektiven zu eruieren.  
Dies können weiterführende Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, 
Qualifizierungen, Weiterbildungen oder die Aufnahme von Beschäftigungen auf dem 
ersten Arbeitsmarkt sein.  
 
Im Herbst 2020 wurden innerhalb der Geschäftsbereiche des Jobcenters „AGH-
Botschafter*innen“ implementiert. Hier handelt es sich um Integrationsfachkräfte, die 
einen besonderen fachlichen Bezug zu AGH aufgebaut haben und ihre 
Teamkolleg*innen in allen operativen Fragen rund um den Einsatz von AGH 
unterstützen und so ihr Knowhow multiplizieren. 
Die AGH-Botschafter*innen sind mit den anderen Akteuren der AGH-Landschaft eng 
vernetzt. Sie organisieren interne und externe Informationsveranstaltungen und sorgen 
für eine aktive Nutzung des Netzwerkes. Die so gewonnenen Informationen fließen 
unter anderem in den Planungsprozess des Jobcenters ein. 
 
Im Zuge der Planung der AGH-Einsatzstellen für das Jahr 2021 wurden sowohl 
Workshops mit AGH-Teilnehmer*innen als auch mit Integrationsfachkräften 
durchgeführt. Ziel war es, das Angebot im Sinne der Kund*innen zu optimieren. Hierbei 
wurde deutlich, welchen besonderen Stellenwert die sozialpädagogische Unterstützung 
für die Kundinnen und Kunden darstellt. Der steigende Bedarf einer 
sozialpädagogischen Unterstützung ist auf die immer vielseitigeren Anforderungen im 
privaten und beruflichen Kontext zurückzuführen. Die Folgen der Corona Pandemie wie 
Überforderung, Zunahme häuslicher Gewalt oder Vereinsamung verstärken diesen 
Bedarf zusätzlich.  
 
Aufgrund dieser Erkenntnis wird seit dem 01.05.2021 über alle AGH-Angebote hinweg 
eine deutlich verstärkte sozialpädagogische Unterstützung der AGH-Teilnehmer*innen 
angeboten.

5 
 
6. Aktueller Sachstand zur Jugendberufsagentur 
Die Jugendberufsagentur Köln (JBA) ist ein Angebot für junge Menschen bis 27 Jahre, 
bei dem die Leistungen der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, der 
Jugendberufshilfe der Stadt Köln sowie des Bereichs U25 des Jobcenters unter einem 
Dach vereint sind. Zielgruppe sind junge Menschen, welche sonst bei der Suche nach 
Unterstützung zwischen den verschiedenen Institutionen „verloren gehen“ könnten. Ein 
niedrigschwelliger, unkomplizierter und vor allem unbürokratischer Zugang soll es den 
Jugendlichen erleichtern, Kontakt aufzunehmen. Aktuell sind fünf Berater*innen (2x 
Jobcenter, 2x Berufsberatung, 1x Jugendberufshilfe) in der JBA tätig.  
 
Aktuell werden bereits ca. 130 Kund*innen durch die JBA betreut. Die Beratung erfolgt 
hauptsächlich telefonisch und per E-Mail. Seit Anfang Juli können persönliche 
Gespräche mit Hygienekonzept geführt werden. Während der letzten Monate konnten 
bereits einige Erfolge erzielt werden. So haben mehr als 20 junge Menschen eine 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung aufgenommen, konnten 
sich für einen weiteren Schulbesuch anmelden oder den Freiwilligendienst beginnen.  
 
Die Vorteile der örtlichen Zusammenarbeit der Leistungsträger kann man u.a. an 
folgendem konkreten Fall erkennen: 
 
Auf Empfehlung eines Kölner Trägers wandte sich Frau A. (22) über die Hotline an die 
JBA. Der erste Kontakt zu Frau A. erfolgte durch die Kollegin der Jugendberufshilfe 
(JBH). Es stellte sich heraus, dass einige Vermittlungshemmnisse vorlagen, die sie 
nicht eigenständig klären konnte. Seit mehreren Monaten hatte sie bspw. keine ALGII-
Leistungen bezogen, so dass sie massive finanzielle Probleme hatte, was weitere 
Konsequenzen hervorrief. Wegen einer ablehnenden Haltung gegenüber dem 
Jobcenter scheute sich die Kundin aber das Jobcenter zwecks Klärung zu kontaktieren. 
Die Beraterin der JBH konnte die junge Frau von einer gemeinsamen Telefonkonferenz 
mit der Kollegin vom Jobcenter überzeugen. Die gemeinsame Beratung führte dazu, 
dass das Misstrauen der Kundin dem Jobcenter gegenüber abnahm und die finanzielle 
Situation letztlich geklärt werden konnte. Frau A. überzeugte dann sogar die eigene 
Mutter davon, ebenfalls klärenden Kontakt zum Jobcenter aufzunehmen, sodass sich 
die familiäre Situation insgesamt stabilisierte. 
Pandemiebedingt konnten die Kontakte nur telefonisch und per E-Mail stattfinden. Der 
fehlende persönliche Kontakt zur JBA führte teilweise zu einer Überforderung bei Frau 
A., sodass Fortschritte stagnierten und auch die Verbindlichkeit nachließ. Seit dem 
01.07.21 profitiert die Kundin von der Präsenzberatung in der JBA und hat nun u.a. 
auch Gespräche mit der Berufsberatung führen können. Sachverhalte konnten nun 
persönlich erläutert und von Frau A. dadurch besser verstanden werden. Außerdem 
wurde der Einsatz visueller Hilfsmittel, wie z.B. Kompetenzkarten*
1 möglich. Frau A. 
konnte schlussendlich mit Hilfe der Berater*innen der JBA auch berufliche Erfolge 
erzielen. Seit dem 24.07.21 geht sie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in 
einem ihrer Wunschbereiche nach und wird weiterhin bei der Suche nach einer 
Ausbildungsstelle unterstützt. 
 
 
1 *Instrument, um verschiedene Kompetenzen und/oder Interessen besser benennen zu können und die 
berufliche Orientierung damit zu fördern 
7. Internetauftritt des Jobcenter Köln 
Seit dem 30. November 2020 ist der neue Internetauftritt des Jobcenter Köln online. 
Unter der Prämisse „einfach und verständlich“ können hier die wichtigsten

6 
 
Informationen rund um das Jobcenter nachgelesen werden. Die Seite ist unter 
http://www.jobcenterkoeln.de im Internet aufrufbar.  
 
 
Übersichtlicher Aufbau 
Die Navigation der Seite teilt sich in die vier Bereiche „Arbeit“ (vorher Arbeitsuchende), 
„Geld“ (vorher Geldleistungen), „Service & Hilfe“ sowie „Für Unternehmen“ (vorher 
Arbeitgeber) auf. Damit stehen die wichtigsten Themen für unsere Kundinnen und 
Kunden ganz klar im Mittelpunkt.  
 
 
 
W
eitere Informationen, zum Beispiel zum Jobcenter selbst (Organisation, Karriere, etc.) 
oder für Träger, sowie rechtliche Seiten finden sich in einer zweiten Navigation am unteren 
Ende der Seite. 
 
 
 
 
 
Far
bsemantik 
Die Elemente der Navigation sind jeweils einer Farbe aus dem Corporate Design des 
Jobcenter Köln zugeordnet: „Arbeit“ ist grün, „Geld“ ist gelb, „Service & Hilfe“ ist blau, 
„Unternehmen“ ist lila. Die Farben werden auf allen Seiten des Internetauftritts fortgeführt 
und aufgegriffen: als Rahmen, als Blöcke, als Icons, …

7 
 
 
 
E
infache Sprache 
Für eine bessere Verständlichkeit sind die Inhalte möglichst einfach und kurz formuliert. 
Schwierige Sachverhalte sind nur umrissen, um komplizierte Themen und Fragestellungen 
nicht mit langen Texten zu erschweren. Immer wieder erscheint der Hinweis, die eigene 
Situation oder Fragen im Gespräch mit der Integrationsfachkraft zu klären.  
 
 
 
 
 
U
nterwegs und Zuhause 
Da etwa zwei Drittel der Besucher*innen die Internetseite von einem Mobilgerät aufrufen 
(Quelle: Google Analytics), ist der Internetauftritt natürlich auch für Smartphones gut 
nutzbar.

8 
 
 
 
 
Hinterfragt und überprüft 
Zur fachlichen Unterstützung hat sich ein Arbeitskreis aus operativen Mitarbeiter*innen 
zusammengefunden. In diesem Kreis, unterstützt durch Vertreter*innen mit Knowhow im 
Themenfeld Digitalisierung, Produktentwicklung und Qualitätssicherung sowie dem 
Personalbereich, werden Inhalte fachlich überprüft und Ideen für die Weiterentwicklung 
besprochen. 
Da der Internetauftritt vor allem für die Kund*innen des Jobcenter Köln gemacht ist, sollen 
auch diese beteiligt werden: Im Rahmen von anonymen Befragungen wurden und werden 
sie zu Bedienungsfreundlichkeit, verständlichen Inhalten befragt sowie um Anregungen und 
Kritik gebeten. 
 
 
Gez. Martina Würker 
 
Anlagen: 
1. Situation im Jobcenter Köln 
2. Ergebnismonitoring Monat 06/2021

Beratungsverlauf (1)

26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2913/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.08.2021
Erstellt
16.08.2021 13:13