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V/1028/2020

77. Änderung FNP - Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung

Vorlagen 11.12.2020

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Berichtsvorlage

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Ansehen

V-1028-2020-Anlage-1-Planzeichnung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V-1028-2020-Anlage-2-Begruendung

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Ansehen

Berichtsvorlage

3289 Zeichen

V/1028/2020 
V/1028/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
77. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im 
Stadtteil Mauritz-Ost im Bereich Maikottenweg / B 51 / Graelbach 
Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung 
[Wohngebiet Maikottenweg] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.01.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   02.02.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   04.02.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 
 
 
Bericht:  
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 77. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.  
 
Die Fläche ist unter der Nr.  712-02 in Stufe 1 des aktuellen Baulandprogramms 2020 -2030 der Stadt 
Münster verzeichnet (siehe Vorlage Nr. V/0104/2020). Hier sollen die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen für die Entwicklung eines neuen, stadtnahen Wohngebiets mit etwa 280  Wohneinheiten und 
einer Kindertagesstätte geschaffen werden.  
 
Zur Verwirklichung der Planungsabsichten ist sowohl die Änderung des Flächennut zungsplans (hier: 
77. Änderung des FNP) als auch die Aufstellung eines Bebauungsplans (hier: Bebauungsplan 
Nr. 589) erforderlich.  
 
Das Verfahren zur 77.  Änderung des FNP hat der Rat bereits am 11.05.2016 zusammen mit einer 
Reihe von weiteren Beschlüssen z u FNP-Änderungen im Rahmen der seinerzeitigen Fortschreibung 
des Baulandprogramms 2016-2025 eingeleitet (siehe Vorlage Nr. V/0194/2016).  
 
Anfang 2019 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 BauGB zur Planung 
(sowohl zur FNP-Änderung als auch zum Bebauungsplan) in Form einer Bürgeranhörung stattgefun-
den. Parallel dazu wurde auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.  
 
Für die 77. Änderung des FNP wurde inzwischen der Planentwurf zur öffentlichen Auslegung erarbei-
Stadtplanungsamt 
 
04.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Krause-Kämereit /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6111 /  
492-6194 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1028/2020 
tet. Die Offenlegung soll im Anschluss an die Beratung in den politischen Gremien im Frühjahr 2021 
erfolgen. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind als Anlagen dieser Vorlage bei-
gefügt.  
 
Gleichzeitig mit dieser Vorlage ergeht auch eine Vorlage an den Rat zum Aufstellungsbeschluss des 
Bebauungsplans Nr. 589 (siehe Vorlage Nr.  V/1027/2020). Sobald der Entwurf des Bebauungsplans 
entsprechend erarbeitet ist, wird auch dieser in ei ner Berichtsvorlage den politischen Gremien zur 
Kenntnis gegeben und anschließend offengelegt. Dies ist für das 2. Quartal 2021 vorgesehen.  
 
In beiden Bauleitplanverfahren wird neben dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung 
auch der Ausschuss f ür Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen beteiligt, weil die Planung  in den 
bestehenden Landschaftsplan Werse eingreift und daher e ine Anpassung des Land schaftsplans er-
forderlich sein wird.  
 
 
 
 
I. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1:  Planzeichnung der 77. FNP-Änderung  
Anlage 2:  Begründung der 77. FNP-Änderung

V-1028-2020-Anlage-1-Planzeichnung

542 Zeichen

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DEK
M
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DEK
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W
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W
RRB
Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
Plan zur 77. Änderung 
des Flächennutzungsplans
Mauritz-Ost -  
Maikottenweg / B 51 / 
Graelbach 
Stand: 29.10.2020
Änderungsbereich
W Wohnbaufläche
Grünflächen
Parkanlage
Flächen für Ver- und Entsorgung
RegenrückhaltebeckenRRB
Flächen für den Gemeinbedarf
Kindergarten
Flächen für Wald
N
M.  1:15.000
Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/1028/2020

Anlage A

2854 Zeichen

Anlage A zur V/1028/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Bericht zur beabsichtigten öffentlichen Auslegung der Flächennutzungs-
planänderung für den Bereich des geplanten Wohngebiets am Maikottenweg.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbau-
land an dieser Stelle gemäß dem Baulandprogramm der Stadt Münster.  
 
Die frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligungen haben bereits Anfang 2019 stattgefunden. Mit 
der vorliegenden Berichtsvorlage werden die öffentliche Auslegung und die weitere Behördenbetei-
ligung eingeleitet, sodass danach mit dem abschließenden Beschluss des Rates über die FNP-
Änderung das Planverfahren auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung abgeschlossen 
werden kann.  
 
Neben der Flächennutzungsplanänderung wird auch ein Bebauungsplan aufgestellt.  
 
Finanzierung 
Die Stadt Münster ist Eigentümerin eines Teils der Flurstücke im Plangebiet, die übrigen Flurstücke 
befinden sich im Eigentum einer Erbengemeinschaft. Durch eine vertragliche Regelung mit dieser 
Erbengemeinschaft ist vereinbart, dass die Stadt Münster zukünftig über 70 % des vermarktbaren 
Nettobaulands verfügen soll. Entsprechende Kaufverträge sollen nach der öffentlichen Auslegung 
des Bebauungsplans geschlossen werden. Die bauleitplanerischen Vorbereitungen werden durch 
ein externes Planungsbüro erarbeitet, welches durch die o. g. Erbengemeinschaft beauftragt wur-
de. Die Planungskosten werden nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens gemäß dem zukünfti-
gen Nettobaulandschlüssel zwischen den beiden Vertragsparteien aufgeteilt.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da Münster als 
wachsende Stadt für die weitere Einwohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für den 
Bau neuer Wohnungen zur Verfügung stellen muss.  
 
Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da die Entwicklung eines Wohngebiets immer einhergeht mit 
einer Versiegelung und Bebauung von Flächen, welche sich auf das lokale Klima auswirken kann.  
 
Im vorliegenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird festgestellt, dass das 
Planvorhaben baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels beiträgt und 
dass eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels nicht 
besteht. Siehe hierzu Kapitel 1 der anliegenden Begründung. Detaillierte Ausführungen zum Thema 
Klimaschutz finden sich im Umweltbericht in Kapitel 5 der Begründung.

V-1028-2020-Anlage-2-Begruendung

104683 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 34
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1028/2020
B e g r ü n d u n g
zum Entwurf der 77. Änderung des 
Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Ost, im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Maikottenweg / B 51 / Graelbach 
Inhalt Seite
1 Planungsanlass und Planungsziele .......................................................................................................1
2 Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................4
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung ..............................................................................4
2.2 Landschaftsplanerische Belange.................................................................................................4
3 Änderungsbereich..................................................................................................................................4
4 Änderungsinhalte ...................................................................................................................................4
4.1 Wohnbauflächen..........................................................................................................................4
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf....................................................................................................5
4.2.1 Zweckbestimmung Kindergarten.......................................................................................5
4.3 Flächen für die Ver- und Entsorgung ..........................................................................................5
4.3.1 Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken ......................................................................5
5 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ....................................................5
5.1 Einleitung .....................................................................................................................................5
5.1.1 Anlass der Planung ...........................................................................................................5
5.1.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplanungen und deren 
Berücksichtigung bei der Planaufstellung bzw. Planänderung ...................................................6
5.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ......................................10
5.2.1 Bestandssituation ............................................................................................................10
5.2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ..........................18
5.2.3 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung .................................19
5.2.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen ................................................................................................................26
5.2.5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................27
5.3 Zusätzliche Angaben .................................................................................................................27
5.3.1 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren ......................................27
5.3.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben..............................................28
5.3.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt 
(Monitoring)................................................................................................................................28
5.4 Zusammenfassung der Ergebnisse der Umweltprüfung ...........................................................28
5.5 Anhang: Literatur- und Quellenverzeichnis ...............................................................................30
6 Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ...........................................................33
6.1 Altlasten .....................................................................................................................................33
6.2 Bodendenkmäler .......................................................................................................................33
1 Planungsanlass und Planungsziele
Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung, einer hohen Wohn - und Lebensqualität sowie 
steigender Bevölkerungszahlen besteht in Münster eine anhaltend ho he Nachfrage nach 
Wohnraum. Die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebots ist daher ein 
zentrales Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung. Die Fläche am „Maikottenweg“ist bereits heute 
überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt und soll daher prioritär als Wohnstandort entwickelt 
werden. Gemeinsam mit den privaten Grundstückseigentümern hat die Stadt Münster

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 34
beschlossen, ein freiraumplanerisches, städtebauliches und verkehrliches Konzept für den 
gesamten Landschaftsraum im Bereich Maikotten zu erarbeiten, das die öffentlichen Ziele und 
privaten Belange für die weitere räumliche Entwicklung ganzheitlich betrachtet und in Einklang 
bringt. Zur planungsrechtlichen Sicherung dieses Konze pts ist die Änderung des 
Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster erforderlich.
Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich im Bereich östlich der Straße 
„Maikottenweg“ überwiegend als Wohnbaufläche dar. Der Änderungsbereich westlich des 
„Maikottenwegs“ ist überwiegend als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage sowie 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
dargestellt. Die Planungen sehen vor, die wohnbauliche Entwicklung westlich der Straße 
„Maikotten“ mit überwiegend einer Bautiefe fortzuführen. Aufgrund des zukünftigen Bedarfs ist 
zudem auch die Einrichtung einer Kindertagesstätte geplant. 
Nördlich angrenzend zur bereits dargestellten Wohnbaufläche befindet sich eine bis vor wenigen
Jahren hauptsächlich als Gastronomie genutzte Bebauung, die jedoch durch einen Brand zerstört 
wurde. Ziel der vorliegenden Planung ist die Wiedererrichtung und -nutzung eines Gebäudes als 
Café sowie eine bauliche Arrondierung. Zur planungsrechtlichen Sicherung wird diese Fläche in 
den Änderungsbereich mit einbezogen.
Die beabsichtigte Wohnbauflächenentwicklung ist sinnvoll, da der Stadtteil Mauritz-Ost eine hohe 
Lagequalität durch die unmittelbare Nähe zu attraktiven Grünflächen und Naherholungsgebieten 
(Dortmund-Ems-Kanal, Werse), den Nahversorgungsangeboten im Stadtteil Mauritz -Ost, dem 
Stadtteilzentrum Warendorfer Straße (Zentraler Versorgungsbereich), dem 
Stadtbereichszentrum Schifffahrter Damm 1 und zur Innenstadt aufweist. Eine anhaltende 
Nachfrage nach Bauland an diesem Standort ist daher sichergestellt.
Die geplante Wohnbaufläche ist unter der Nr.712-02 in Stufe 1 des aktuellen Baulandprogramms 
2020-2030 (vgl. Vorlage Nr. V/0104/2020) verzeichnet. In dem Baugebiet ist die Errichtung von 
ca. 280 Wohnungen (170 in Mehrfamilienhäusern und 110 in Einfamilienhäusern) geplant. Das 
neue Wohngebiet wird mit einer Lärmschutzwand zur B 51 vor Verkehrslärm geschützt.
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell über 310.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres 
Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt –zusammen mit den 
allgemein sinkenden Haushaltsgrößen –zu einem Bedarf von ca. 2.000 neuen Wohnungen pro 
Jahr2 bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und 
Bodenpreisen3.
Um die Inanspruchnahme bisher nicht genutzter Freiflächen i. S. des Bodenschutzgebotes des 
BauGB zu minimieren , hat der Rat der Stadt Münster bereits festgelegt, dass mindestens die
Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im 
1 Siehe fortgeschriebenes Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster 2018
2 Siehe Ratsbeschluss zum Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 und Fortschreibung des 
Baulandprogramms 2015 –2020 (Beschluss zur Vorlage V/0088/2015). Dies wurde mit dem Beschluss 
des Rates zur nichtöffentlichen Vorlage V/0200/2018 nochmals bestätigt. 
3 Vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 34
Gebäudeleerstand und in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der 
Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche 
Brachflächen, militärische Konversionsflächen aber auch bauliche 
Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen 
Bemühungen reicht eine reine Innenentwi cklung in Münster vor dem Hintergrund der zu 
berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den prognostizierten Einwohnern Wohnraum 
in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen zu können.
Die planerische Vorabstimmung über die weitere Wohnbaulandentwick lung auf bisherigen 
Freiflächen findet daher statt
 im Rahmen der Möglichkeiten des fortgeschriebenen Regionalplans Münsterland, der 
weitere Wohnbauflächendarstellungen für Münster beinhaltet,
 auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan der Stadt 
Münster und
 durch das regelmäßig fortzuschreibende Baulandprogramm der Stadt Münster.
Im Baulandprogramm 2018-2025 hat die Stadt Münster vor dem Hintergrund der Bedarfssituation 
eine Priorisierung der vorgesehenen Wohnbauflächen in zeitlicher Hinsicht festgelegt.
Mit der Umsetzung der geplanten Wohnbauentwicklung wird eine bereits als Reserve im 
Flächennutzungsplan dargestellte Woh nbaufläche in Anspruch genommen und um die o.a. 
Bereiche erweitert. Die vorliegende Planung entspricht daher den Anforderungen des § 1a 
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
Hinweis zu § 1a (5) BauGB (Klimaschutzklausel)
Der Änderungsbereich ist durch agrarisch genutzte Flächen sowie Grünland und vorhandene 
Gehölz-/ Baumstrukturen gekennzeichnet. Ein weiterer Ber eich wird als Bolzplatz genutzt.
Nördlich davon schließt sich die Bebauung um die ehemalige Gastronomie „Haus Maikotten“ an.
Insbesondere Gehölze sorgen im Hinblick auf das Schutzgut „Klima/ Luft“ für positive Einflüsse. 
Aufgrund der Lage übernehmen die klima- bzw. luftrelevanten Strukturen gemäß Umweltkataster 
jedoch insgesamt kaum bedeutende Funktionen im Sinne von Kaltluftentstehungsgebieten oder 
–leitbahnen oder Belüftungskorridor en. Einzig die Funktion als klimaökologischer 
Ausgleichsraum wird berührt. Der umliegende Bereich ist im Klimaanpassungskonzept jedoch 
nicht als städti sche Wärmeinsel gekennzeichnet. Eine besondere thermische Belastung und 
damit Gefährdung liegt demnach nicht vor.
Das Planvorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels, z.B. 
durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen 
Treibhausgasemissionen, bei. Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen 
des Klimawandels besteht nicht. Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetzter 
Überschwemmungsbereiche, so dass baubedingte erhebliche Auswirkungen –z.B. durch einen 
etwaigen Verlust von Retentionsräumen –nicht anzunehmen sind.
Durch die Planung entsteht ein innenstadtnaher, in den Stadtraum integrierter Wohnstandort mit 
kurzen Wegen zu Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und des täglichen Bedarfs. Der direkte 
Anschluss an den Öffentlichen Personennahverkehr sowie örtliche Fuß - und 
Radwegeverbindungen fördern zudem eine umwelt- und klimaverträgliche Mobilität.

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 34
2 Planungsrechtliche Situation
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16.Dezember 2013 vom Regionalrat Münster 
aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein-Westfalen bekannt 
gemacht. Seit dem 16. Februar 2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan 
„Energie“ ergänzt. Mit Wirksamwerden der 9. Änderung des Regionalplans am 16.05.2018 wird 
der Bereich der geplanten Wohnbaufläche als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. 
Zu Beginn des Änderungsverfahrens wurde die Bezirksregierung Münster unter Bezugnahme auf 
§ 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG NW) um Stellungnahme und Mitteilung gebeten, ob d ie 
beabsichtigen Darstellungen der 77. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen der 
Raumordnung vereinbar sind. Mit Schreiben vom 16.05.2018 bestätigte die Bezirksregierung 
Münster die Vereinbarkeit des geplanten Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung.
2.2 Landschaftsplanerische Belange
Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtskr äftigen Landschaftsplanes Werse. Da die 
Zielaussagen des Landschaftsplans der wohnbaulichen Entwicklung des Gebiets 
entgegenstehen, wird eine Anpassung des Landschaftsplans erforderlich.
3 Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der 77. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster für das 
geplante Wohngebiet „Maikottenweg“ liegt im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost.
Der Änderungsbereich wird begrenzt durch die B 51 im Osten und das Nordufer des 
Fließgewässers Graelbach im Norden. Die westliche Grenze verläuft in Nord-Süd-Richtung vom 
Graelbach durch das Flurstück Nr. 123 bis zur Straßenkreuzung „Zum Guten Hirten“–
„Maikottenweg“. Die südlicheBegrenzung verläuft westlich und nördlich der bestehenden 
Wohnbebauung zwischen „Maikottenweg“ und B51.
4 Änderungsinhalte
4.1 Wohnbauflächen
Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich bereits überwiegend als 
Wohnbaufläche dar. Nördlich angrenzend –derzeit jedoch noch außerhalb der dargestellten 
Wohnbaufläche –befindet sich mit dem „Haus Maikotten“ ein Bereich der neben der ehemaligen 
Gastronomie auch zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Planungen sehen in diesem Bereich auch 
zukünftig eine Gastronomienutzung sowie eine Wohnnutzung vor. Daher wird die bestehende 
Darstellung der Wohnbaufläche nach Norden um den Bereich des „Haus Maikotten“ erweitert. 
Um das geplante Wohngebiet räumlich und städtebaulich zu fassen, erfolgt eine Erweiterung der 
Wohnbaufläche darüber hinaus auch im westlichen Bereich im ungefähren Umfang einer 
Bautiefe. Diese Erweiterung erstreckt sich entlang der Straße „Maikottenweg“–von Süd nach 
Nord –von der Kreuzung „Zum Guten Hirten“bis zur Höhe des Bolzplatzes . Hierdurch werden 
die bisher bestehenden Darstellungen als Waldfläche in vollem Umfang (ca. 2.000 m²) sowie ein 
geringer Teil der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Parkanlage überplant.

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 34
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf
4.2.1 Zweckbestimmung Kindergarten
Zur Deckung des Kita-Bedarfs für das neue Baugebiet sowie für Bedarfe der umliegenden 
Bestandsquartiere ist im geplanten Wohngebiet im südwestlichen Bereich am Ei ngang zum 
Quartier eine Kindertagesstätte vorgesehen. Daher wird an entsprechender Stelle das 
Planzeichen Kindergarten ergänzt.
4.3 Flächen für die Ver- und Entsorgung
4.3.1 Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken
Zur Regenentwässerung des zukünftigen Wohngebiets wird angrenzend zur Wohnbaufläche am 
nördlichen Ende des Änderungsbereichs ein Regenrückhaltebecken geplant. Das entsprechende 
Planzeichen wird an dieser Stelle in der Planzeichnung ergänzt.
5 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
5.1 Einleitung
Am Maikottenweg im Stadtteil St. Mauritz soll ein neues Wohngebiet entstehen. Zur Schaffung 
der planungsrechtlichen Voraussetzungen plant die Stadt Münster die 77. Änderung des 
Flächennutzungsplans Mauritz -Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach und parallel die 
Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplans Nr. 589 „St.Mauritz –Maikottenweg / B 51 / 
Graelbach“. Die Schritte der Bauleitplanung sind nach § 2 Abs. 4 BAUGB einer Umweltprüfung 
zu unterziehen. Ermittelt werden soll hierbei, ob erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten 
sind. 
Gemäß § 2a BAUGB ist in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans ein 
Umweltbericht aufzunehmen, der die Umweltauswirkungen beschreibt, ggf. Alternativen prüft und 
die Abwägung hinsichtlich der Umweltbelange vorbereitet.
Die Umweltprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der 
Umweltauswirkungen auf Menschen, insbesondere diemenschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen 
und biologische Vielfalt, F läche und Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft sowie kulturelles 
Erbe und sonstige Sachg üter einschließlich der Wechsel wirkungen zwischen den genannten 
Schutzgütern. 
5.1.1 Anlass der Planung 
Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung, einer hohen Wohn - und Lebensqualität sowie 
steigender Bevölkerungszahlen besteht in Münster eine anhaltend hohe Nachfrage nach 
Wohnraum. Die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebots i st daher ein 
zentrales Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung. Die Fläche am „Maikottenweg“ ist bereits im 
derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt und soll 
daher prioritär als Wohnstandort entwickelt werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung des 
erarbeiteten Konzeptes ist die Erweiterung der ausgewiesenen Wohnbauflächen im Rahmen der 
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster erforderlich.

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 34
Mit der 77. Änderung des FNP sollen die bereits wirksam dargeste llten Wohnbauflächen nach 
Norden in den Bereich „Haus Maikotten“ erweitert werden; die Planungen sehen hier auch 
zukünftig eine Gastronomienutzung sowie eine Wohnnutzung vor. Um das geplante Wohngebiet 
räumlich und städtebaulich zu fassen, erfolgt eine Erw eiterung der Wohnbaufläche auch im 
westlichen Bereich im ungefähren Umfang einer Bautiefe. 
Ergänzend ist im Plangebiet die Standortsicherung für eine im Südwesten geplante 
Kindertagesstätte zur Deckung des Kita -Bedarfs für das neue Baugebiet sowie für Bed arfe der 
umliegenden Bestandsquartiere sowie für ein Regenrückhaltebecken im Norden vorgesehen.
5.1.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplanungen und deren 
Berücksichtigung bei der Planaufstellung bzw. Planänderung
5.1.2.1 Fachgesetze
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze formuliert, 
die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der Auswirkungen auf die Umweltbelange 
Berücksichtigung finden müssen. 
Schutzgutbezogene Zielaussagen aus den Fachgesetz en (Verordnungen, Satzungen, 
Richtlinien) sind: 
Tab. 1: Planungsrelevante Umweltziele 
Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
(in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Berichtserstellung)
Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
Baugesetzbuch –BauGB
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn - und 
Arbeitsverhältnisse sowie der Belange von Freizeit und Erholung bei der Aufstellung der Bauleitpläne, insbesondere 
die Vermeidung von Emissionen.
Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG inkl. Verordnungen 
Schutz der Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur - und 
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von 
Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, 
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).
TA Lärm 
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren 
Vorsorge. 
DIN 18005, Schallschutz im Städtebau
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreich ender Schallschutz 
notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in 
Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden soll.
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bundesnaturschutzgesetz –BNatSchG (i. V. m. FFH-RL und VS-RL) 
Landesnaturschutzgesetz NW –LNatSchG NW
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in 
Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, 
zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 
 die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, 
 die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 
 die Tier-und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie 
 die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft 
auf Dauer gesichert sind.

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 34
Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
(in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Berichtserstellung)
Des Weiteren sind die Belange des Arten-und Biotopschutzes zu berücksichtigen. 
Die biologische Vielfalt ist zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und 
Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten.
Baugesetzbuch –BauGB 
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des 
Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, insbesondere 
 die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen 
sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie 
 die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie 
der Leistungs -und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes (Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz) 
und die biologische Vielfalt.
Fläche, Boden
Bundesbodenschutzgesetz –BBodSchG 
Bundesbodenschutzverordnung –BBodSchV
Ziele des BBodSchG sowie der BBodSchV sind: 
 der langfristige Schutz oder die Wiederherstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, 
insbesondere als 
o Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen,
o Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser-und Nährstoffkreisläufen, 
o Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), 
o Archiv für Natur-und Kulturgeschichte, 
o Standort für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche 
Nutzungen, 
 der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, 
 Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen.
Baugesetzbuch –BauGB
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, 
Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Außerdem 
dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß für 
andere Nutzu ngen in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Anforderungen entstehen durch die 
Kennzeichnungspflicht für erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastete Böden.
Wasser
Wasserhaushaltsgesetz –WHG
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren 
Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer 
ökologischen Funktionen
Umgang mit Niederschlagswasser
Schutz der Überschwemmungsgebiete
Landeswassergesetz NRW –LWG NW
Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame 
Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit.
Baugesetzbuch –BauGB
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne sowie Berücksichtigung von 
wirtschaftlichen Belangen bei den Regelungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Klima / Luft
Landesnaturschutzgesetz NW –LNatSchG NW
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 
(und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine 
Erholung.
Baugesetzbuch –BauGB
Insbesondere sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und 
effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen. Zudem ist den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch

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Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
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Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
(in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Berichtserstellung)
Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel 
dienen, Rechnung zu tragen.
Bundesimmissionsschutzgesetz –BImSchG inkl. Verordnungen
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur -und 
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von 
Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, 
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).
TA Luft
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen 
sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.
GIRL 
Geruchsimmissions-Richtlinie Orientierungswerte zur Umweltvorsorge
Klimaschutzgesetz NRW
Verringerung der Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein -Westfalen bis zum Jahr 2020 um min d. 
25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mind. 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990.
Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieeinsparung und Ausbau 
Erneuerbarer Energien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen.
Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels durch die Erarbeitung und Umsetzung von 
sektorspezifischen und auf die jeweilige Region abgestimmten Anpassungsmaßnahmen. 
Landschaft
Bundesnaturschutzgesetz –BNatSchG
Landesnaturschutzgesetz NW –LNatSchG NW
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als 
Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und 
unbesiedelten Bereich zur dauerh aften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes 
von Natur und Landschaft.
Baugesetzbuch –BauGB
Erhaltung und Entwicklung des Orts - und Landschaftsbildes im Rahmen der Bauleitplanung. Berücksichtigung der 
Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne und Anwendung der Eingriffsplanung bei Eingriffen 
in das Landschaftsbild.
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Denkmalschutzgesetz NRW –DSchG NW
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der 
Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. 
Baugesetzbuch –BauGB
Schutz von Kultur - und Sachgütern im Rahmen der Orts - und Landschaftsbilderhaltung und -entwicklung. 
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne.
5.1.2.2 Fachpläne
Regionalplan
Der größte Teil des Plangebiets ist im Regionalplan Münsterland als allgemeiner 
Siedlungsbereich dargestellt. Im Westen ist zudem ein allgemeiner Freiraum - und Agrarbereich 
verzeichnet, für diese Flächen ist überlagernd die Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung“ ausgewiesen (BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER).
Das Vorhaben ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar (STADT MÜNSTER 2019).

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Münster-Ost
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Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit dem 27.03.1987 rechtskräftigen 
Landschaftsplans „Werse“ der Stadt Münster.Für das gesamte Plangebiet ist das 
Entwicklungsziel 1-1.1 - „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder 
vielfältig ausgestatteten Landschaft“ ausgewiesen. Besonders geschützte Teile von Natur und 
Landschaft oder Entwicklungs -, Pflege - und Erschließungsmaßnahmen sind innerhalb des 
Plangebiets im UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER nicht dargestellt.
Da die Zielaussagen des Landschaftsplans der wohnbaulichen Entwicklung des Gebiets 
entgegenstehen, wird eine Anpassung des Landschaftsplans erforderlich ( STADT MÜNSTER
2019).
Grünordnung Münster
Die Grünordnung Münster stellt in Text und Karten das Grünsystem und die Ziel - und 
Schutzkonzepte für Natur und Landschaft, den Freiraum und für die Freizeit und Erholung dar.
Die Darstellung der Wohnbaufläche im wirksamen Flächennutzungsplan stimmt mit der 
Darstellung einer Siedlungsfläche in der Grünordnung Münster überein. Im Norden und Westen 
grenzt diese Siedlungsfläche an den Hauptgrünzug „Prozessionsweg“ sowieden zweiten 
Grünring der Stadt Münster, der hier vom Hauptgrünzug überlagert wird. Zusätzlich ist dieser 
Bereich als Freiraum ausgewiesen, der keine bauliche Entwicklung zulässt.
Mit der 77. Änderung des Flächennutzungsplans ist geplant, die Wohnbaufläche nach Norden in 
den Hauptgrünzug, den zweiten Grünring und den Freiraum, der keine bauliche Entwicklung 
zulässt, zu erweitern. Dieser Eingriff in das Grünsystem Münster ist in der Eingriffs -/
Ausgleichsbilanzierung im Rahmen des nachgeschaltet en Bebauungsplanverfahrens zu 
berücksichtigen.
Die ansonsten vorhandene und geplante Ausweisung von öffentlichen Grünflächen mit den 
Zweckbestimmungen Parkanlage und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung 
von Boden, Natur und Landschaft stimmt mit der Grünordnung überein.
5.1.2.3 Schutzausweisungen
FFH- bzw. Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder geschützte 
Biotope nach § 42 LNATSCHG NRW sind von der Planung nicht betroffen. 
Im UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER sind weder Naturdenkmale noch geschützte 
Landschaftsbestandteile innerhalb des Plangebiets ausgewiesen. 
Folgende Landschaftsbestandteile sind gemäß. § 39 LNATSCHG NRW generell gesetzlich 
geschützt, solange es sich nicht um Begleitgrün von Verkehrsanlagen handelt:
1. mit öffentlichen Mitteln geförderte Anpflanzungen für Zwecke des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege außerhalb des Waldes und im Außenbereich im Sinne des 
Bauplanungsrechts,
2. Hecken ab 100 Metern Länge im Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts und 
Wallhecken und
3. Anpflanzungen, die als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des 
Bundesnaturschutzgesetzes festgesetzt wurden und im

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Münster-Ost
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Kompensationsflächenverzeichnis nach § 34 Absatz 1 Satz 1 LNATSCHG zu erfassen 
sind.
Entsprechend sind alle Wallhecken sowie Hecken ab 100 m Länge im Plangebiet als geschützte 
Landschaftsbestandteile einzustufen. Zudem ist im UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER
östlich des ehemaligen Sportplatzes entlang der Umgehungsstraße eine Kompensationsfläche 
(8-reihige Gehölzpflanzung) verzeichnet, die demnach auch als geschützter 
Landschaftsbestandteil einzustufen ist. Hierbei handelt es sich um eine Ausgleichsmaßnahme 
des Ausbaus der B 51. Diese soll im Rahmen einer Planänderung unwesentlicher Bedeutung 
gem. § 76 (2) VWVFG verlagert werden, die noch vor der FNP-Änderung in Kraft treten soll.
Im Rahmen der Erhebung für das Biotopkataster NRW werden schutzwürdige Biotope durch das 
LANUV NRW erfasst und dokumentiert. Das Biotopkataster dient als Entscheidungsgrundlage für 
die Ausweisung von Naturschutzgebieten sowie der Minimierung von Eingriffen in ökologisch 
sensible Bereiche.
Schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters NRW sind im Plangebiet nicht vorhanden (LINFOS). 
Nördlich des Plangebiets ist das schutzwürdige Biotop „Wald-Komplex am Prozessionsweg und 
Hs. Grael“ (BK-4012-0168) ausgewiesen.
Im UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER sind innerhalb des Plangebiets keine schutzwürdigen 
Biotope der Stadtbiotopkartierung ausgewiesen. 
Im Westen des Plangebiets ist die Biotopverbundfläche mit besonderer Bed eutung „Gehölze, 
Parks und Kulturlandschaftsreste bei Coerde und Mauritz“ (VB-MS-4011-014) ausgewiesen. 
Schutzziel ist der „Erhalt aller naturnahen Laubw aldbestände, der altholzreichen Parkanlagen, 
aller naturnahen, artenreichen Stillgewässer und der struk turreichen G rünlandkomplexe mit 
Baumreihen, Hecken, Gebüschen und Feuchtgrünlandresten als Relikte der ehemaligen 
Kulturlandschaft des Ostmünsterlandes und als Lebensraum für viele, z.T. gefährdete Tier - und 
Pflanzenarten“(LINFOS). 
5.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen
5.2.1 Bestandssituation
5.2.1.1 Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
Untersuchungsgegenstand sind die Wohn - und Wohnumfeldfunktion sowie die Funktion der 
Landschaft als Ort der Naherholung und sonstigen Freizeitgestaltung zum Erhalt gesunder 
Lebensverhältnisse und des Wohlbefindens. Die Ermittlung der Wohn - und 
Wohnumfeldfunktionen erfolgt im Wesentlichen anhand der Bauflächen (Art der baulichen 
Nutzung, Nutzungsintensität) und der Flächen bzw. Einrichtungen für den Gemeinbedarf 
innerhalb des Untersuchungsraumes. Bereiche mit sehr hoher Bedeutung für die Wohn - und 
Wohnumfeldfunktionen sind Allgemeine Wohngebiete, Dorf - und Mischgebiete, Flächen /
Einrichtungen für den Gemeinbedarf (z.B. Schule, Friedhof , Sportplatz, etc.) sowie innerörtliche 
und siedlungsnahe Freiflächen (z.B. Parkanlangen, Kleingärten etc.).

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Wohnnutzung
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan sind bereits (noch nicht realisierte) Wohnbauflächen
dargestellt, die im Rahmen der 77. Flächennutzungsplanänderung nach Westen und Norden 
erweitert werden sollen.
Aktuell findet keine Wohnnutzung im Plangebiet statt. 
Im Norden des Plangebiets befindet sich das ehemalige Café „Haus Maikotten“, das auch zu 
Wohnzwecken genutzt wurde. Das Gebäude wurde allerdings vor einigen Jahren durch einen 
Brand zerstört und ist derzeit nicht nutzbar. Zudem befindet sich südwestlich des ehemaligen 
Sportplatzes ein offenbar nicht mehr genutztes Gebäude, in dem die ehemaligen Umkleiden 
untergebracht waren. 
Im Süden grenzt die bestehende Wohnbebauung zwischen Maikottenweg und B 51 unmittelbar 
an den Änderungsbereich.
Erholung
Wander- und Radwege sind im Plangebiet selbst nicht ausgewiesen ( RADROUTENPLANER NRW, 
WANDERROUTENPLANER NRW). Entlang der Straße „Zum Guten Hirten“ südlich des Plangebiets 
verläuft eine Radroute des Radverkehrsnetzes NRW (RADROUTENPLANER NRW).
Es ist davon auszugehen, dass die Wege im Plangebiet insbesondere am Feierabend und 
Wochenende für Spaziergänge bzw. Radtouren genutzt werden. Das P langebiet ist somit zum 
Teil für die Wohnumfeld- und Erholungsfunktion bedeutsam. 
Weitere Flächen / Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für die Wohnumfeld - und 
Erholungsfunktion sind im Gebiet derzeit nicht vorhanden. Das ehemalige Café „Haus Maikotten“ 
ist nach Brandschäden nicht mehr nutzbar. Der ehemalige Sportplatz sowie die zugehörigen 
Anlagen im Osten des Plangebiets liegen schon seit langem brach.
Menschliche Gesundheit
Für das Wohlbefinden und die menschliche Gesundheit ist neben dem Wohnumfel d und den 
Erholungsmöglichkeiten als Grundlagen der hohen Lebensqualität eines Raums vor allem eine 
gute Luftqualität relevant, die durch mögliche Immissionen von Schadstoffen und Gerüchen 
beeinflusst wird. Weitere Einflussfaktoren für das Wohlbefinden stellen beispielsweise Lärm oder 
Erschütterungen dar. Der Grad der Beeinträchtigung hängt von der Vorbelastungssituation ab.
Die Straßen im Umfeld des Vorhabens führen zu einer Immissionsvorbelastung im Plangebiet. 
Dies betrifft insbesondere die stark befahr ene Bundesstraße B 51, die im Osten direkt an das 
Plangebiet grenzt. Relevante Gewerbebetriebe, die auf das Plangebiet einwirken können, sind 
im näheren Umfeld nicht vorhanden. Schalltechnische Auswirkungen des Dortmund-Ems-Kanals 
sind aufgrund des Abstands von ca. 400 m nicht zu erwarten (RP SCHALLTECHNIK 2018).
Gemäß dem UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER liegen keine Hinweise auf eine 
lufthygienische Vorbelastung durch Stickstoffdiox id und Feinstaub im Bereich der Grenzwerte 
nach 39. BImSchV entlang der Bundesstraße B 51 vor.

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5.2.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen stehen der Schutz der Arten und ihrer 
Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt sowie der Schutz ihrer Lebensräume und 
–bedingungen im Vordergrund.
Die Biologische Vielfalt schließt neben der Vielfalt der Tier - und Pflanzenarten auch die 
genetische Vielfalt und die Vielfalt der Ökosysteme ein. Die Artenvielfalt und die genetische 
Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten werden durch denErhalt der Lebensräume gesichert. Daraus 
abgeleitet sind die Biotopfunktion und die Biotopvernetzungsfunktion des Plangebiets zu 
beurteilen.
Die Biotopfunktion einer Fläche hängt stark von der Lage, Größe, Struktur und Beschaffenheit, 
den Standortfaktoren und der Vorbelastung ab. 
Potenziell natürliche Vegetation
Nach KOWARIK (1987) ist die heutige Potenziell Natürliche Vegetation (PNV) „eine rein gedanklich 
vorzustellende, (...) gegenwärtigen Standortbedingungen entsprechende höchstentwickelte 
Vegetation, bei deren Konstruktion neben den natürlichen Ausgangsbedingungen auch 
nachhaltige anthropogene Standortveränderungen mit Ausnahme derjenigen zu berücksichtigen 
sind, die (...) im Zuge eines gedachten Regenerationszyklus auszugleichen wären.“ Die PNV 
kann für Bewertungsaufgaben sowie zur Ableitung von Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen 
herangezogen werden, sofern die Grenzen ihrer Aussagefähigkeit beachtet werden ( KAISER
1996). Bei der Ableitung von Entwicklungszielen ist zu beachten, dass die PNV immer die 
höchstentwickelte Vegetation benennt und damit alle vorgeschalteten Sukzessionsstadien außer 
Acht lässt, die aber in naturschutzfachliche Überlegung en einbezogen werden müssen ( KAISER
1996). Die Schlussgesellschaft ist damit als Symbol für sämtliche Einheiten der 
vorangegangenen Sukzessionsreihe aufzufassen. 
Die Zuordnung der PNV wurde der thematischen Karte der Potenziell Natürlichen Vegetation 
entnommen (LANDESVERMESSUNGSAMT NRW 1973).
Im südlichen Plangebiet ist sie dem Flattergras -Buchenwald (Milio-Fagetum) zuzuordnen, z.T. 
mit Übergängen zum Eichen -Hainbuchenwald oder Buchen -Eichenwald. Die beherrschende 
Waldbaumart ist die Buche ( Fagus sylvatica). Nur stammweise sind die Stiel- und die Trauben-
Eiche ( Quercus robur und petraea) beigemischt. Vereinzelt kann in frischen Lagen auch die 
Hainbuche ( Carpinus betulus) vorkommen. Die mesotraphente Grundausstattung der 
Krautschicht besteht aus Flattergras ( Milium effusum ), Sauerklee ( Oxalis acetosella ), Busch -
Windröschen ( Anemone nemorosa ), Efeu ( Hedera helix ) und Vielblütigem Weißwurz 
(Polygonatum multiflorum (BURRICHTER et al. 1988).
Im Norden des Plangebiets ist sie dem Buchen-Eichenwald (Fago-Quercetum) zuzuordnen, z.T. 
mit Eichen -Hainbuchenwald-Durchdringungen. Der Buchen -Eichenwald bildet im potenziellen 
Waldmosaik der Geest neben dem Birken -Eichenwald die flächendeckende Waldgesellschaft. 
Neben der Buche (Fagus sylvatica) und Trauben-Eiche (Quercus petraea) als Hauptholzarten ist 
auch die Stiel -Eiche (Quercus robur) fast immer in der Baumsch icht vertreten. Untergeordnete 
und meist sporadisch auftretende Holzarten sind die atlantische Hülse ( Ilex aquifolium) und die 
kulturfolgende Esskastanie (Castanea sativa). Die anspruchsvolleren Arten der Krautschicht sind 
der Adlerfarn ( Pteridium aquilinium), Behaarte Hainsimse ( Luzula pilosa), Hain-Veilchen (Viola

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riviniana), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Schönes Johanniskraut (Hypericum pulchrum) und 
Goldrute (Solidago virgaurea) (BURRICHTER et al. 1988).
Biotoptypen und Flächennutzung
Um die potenzielle Gefährdung vorhandener Biotopstrukturen durch das Vorhaben einschätzen 
zu können, wurde der ökologische Istzustand de s Plangebiets ermittelt. Die Bestandsaufnahme 
hierzu erfolgte am 20.04.2018 und 29.04.2019.
Das Plangebiet wird im Westen von intensiv genutzten Ackerflächen dominiert. Im Osten prägen 
von Gehölzbeständen umgebene Grünlandbrachen, ein brachliegendes Sportplatzgelände, eine 
artenreiche Mähwiese sowie das nach einem Brand nicht mehr genutzte Café „Haus Maikotten“ 
mit den zugehörigen Nebenanlagen das Gebiet.
Gärten finden sich im Umfeld des ehemaligen Cafés im Norden, an der Südgrenze des 
Plangebiets sowie i m Bereich eines offenbar ungenutzten Gebäudes nördlich des 
Buswendeplatzes. Letzter weist einen Anteil an heimischen Gehölzen > 50 % auf.
Insbesondere im Westen des Plangebiets finden sich verschiedene flächige und lineare Gehölze. 
Hierbei handelt es sich meist um Laubgehölze mit überwiegend lebensraumtypischen Bäumen 
und geringem bis mittlerem Baumholz. Nördlich des ehemaligen Cafés „Haus Maikotten“ stockt 
ein mittelalter Fichtenbestand. Auf Höhe des Buswendeplatzes befinden sich Laubholzbestände 
mit geri ngem bis mittlerem Baumholz, die von einer alten Eichenreihe durchzogen werden. 
Zudem stocken nordöstlich des Buswendeplatzes, am Südrand des ehemalgien 
Sportplatzgeländes sowie im Nordwesten entlang eines geschotterten Rad - und Fußweges 
lebensraumtypische Wallhecken mit starkem bis sehr starkem Baumholz. In dem Bereich, in dem 
der geschotterte Rad - und Fußweg auf den Maikottenweg trifft, sind mehrere sehr alte 
Kopfweiden (BHD > 100 cm) zu finden. Daneben stocken einige Einzelbäume, darunter drei 
weitere Uraltbäume (BHD >100 cm) im Plangebiet. 
Im Norden des Plangebiets verläuft ein bedingt naturferner Graben durch einen Acker. Zudem 
quert im Südosten ein bedingt naturferner, flacher Graben das Plangebiet. Etwas nördlich 
befindet sich außerdem ein naturnahes , temporäres Kleingewässer. Die Gewässer fallen 
regelmäßig trocken, führten allerdings zum Zeitpunkt der Begehung Ende April 2018 Wasser.
Fauna / Planungsrelevante Arten
Für die geplante Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 589 „St.Mauritz –Maikottenweg / B 51 / 
Graelbach“, die der Anlass für die hier zu betrachtende Flächennutzungsplanänderung ist, 
wurden faunistische Gutachten zu den Tiergruppen Amphibien ( MUTZ 2017), Fledermäusen 
(WENDT 2017) und Vögeln (SCHWARTZE 2017) erstellt. Diese Gutachten beziehen sich nicht nur 
auf die Erweiterung der Wohnbaufläche im Rahmen der FNP-Änderung, sondern auf die gesamte 
Schaffung neuer Wohnbebauung, die durch den Bebauungsplan Nr. 589 ermöglicht wird.
Eine Darstellung der Ergebnisse der faunistischen Gutachten erfolgt im Umweltbericht zum 
Bebauungsplan Nr. 589 „St.Mauritz –Maikottenweg“(ÖKON). 
5.2.1.3 Schutzgut Fläche und Boden
Die Inanspruchnahme von Fläche, d.h. von bisher nicht versiegelter Bodenoberf läche gehört zu 
den Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie in Deutschland. Ziel der Strategie ist der

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sparsame und nachhaltige Umgang mit Flächen und die Begrenzung des Flächenverbrauchs für 
Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag.
Damit soll der besonderen Bedeutung von unbebauten, nicht zersiedelten und unzerschnittenen 
Freiflächen für die ökologische Dimension einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen 
werden. Agrar-, Wald- und Gewässerflächen für die Erholung der Bevölkerung, die Land - und 
Forstwirtschaft sowie den Naturschutz sollen geschont und eine Siedlungsentwicklung in 
Richtung der Nutzung bereits versiegelter Flächen oder vorhandener Leerstände sowie höherer 
Baudichten angestrebt werden (Stichworte Innenentwicklung und Nachverdichtung).
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan sind bereits (noch nicht realisierte) Wohnbauflächen
dargestellt, die im Rahmen der 77. Flächennutzungsplanänderung nach Norden und Westen 
erweitert werden sollen. Ak tuell ist das Plangebiet bis auf die bestehenden Gebäude mit den 
zugehörigen Zuwegungen, den Maikottenweg mit der Buswendeschleife, den geschotterten Rad-
und Fußweg sowie den verdichteten, ehemaligen Sportplatz, unversiegelt.
Der Untergrund besteht im Plangebiet größtenteils aus Ablagerungen der Grundmoräne (Schluff 
bis Ton, sandig, kiesig, steinig, vereinzelt Blöcke) aus der Saalekaltzeit, die großflächig von 
Schmelzwassersanden überlagert sind. Im Süden des Plangebiets sind kleinflächig Sandlöss -
Überlagerungen aus der Weichselkaltzeit zu finden. Im Norden des Plangebiets ist kleinflächig 
ein Bereich mit Ablagerungen in Bach - und Flusstälern bestehend Schluff und Sand dargestellt 
(wms-Dienst der Geologischen Karten von NRW 1: 100.000 (IS GK 100 (WMS)).
Gemäß der Bodenkarte von Nordrhein -Westfalen 1: 50.000 sind im Änderungsbereich des 
Flächennutzungsplans die folgenden zwei Bodentypen vertreten ( GEOLOGISCHES LANDESAMT
1991): 
 gP82: Gley-Podsol, stellenweise Podsolgley-Podsol, z.T. Plaggenesch –großflächig im 
Plangebiet und
 G7: Gley, stellenweise Anmoorgley oder Braunerde-Gley –kleinflächig im Norden des 
Plangebiets.
Tab. 2: Bodentypen im Änderungsbereich
Kürzel Bodentyp, geologische Kennzeichnung Bodenart / Eigenschaften
gP82 Gley-Podsol, stellenweise Pseudogley-
Podsol, z.T. Plaggenesch
aus Flugsand (Pleistozän, Holozän) über 
Niederterrassensand, Schmelzwassersand 
oder Sandlöss (Pleistozän), darunter z.T. 
Geschiebelehm (Pleistozän) 
Sandböden; Acker und Wald, z.T. Grünland; geringer, z.T. 
mittlerer Ertrag; jederzeit bearbeitbar; geringe 
Sorptionsfähigkeit; geringe, z.T. mittlere nutzbare 
Wasserkapazität; hohe Wasserdurchlässigkeit; Grundwasser 8-
20 dm unter Flur, z.T. abgesenkt; bei tiefen 
Grundwasserständen dürreempfindlicher Standort; häufig 
Ortsteinbildungen
G7 Gley, stellenweise Anmoorgley oder 
Braunerde-Gley
aus Niederterrassensand, Talsand 
(Pleistozän) oder sandig-lehmigen 
Bachablagerungen (Holozän), z.T. über 
Niederterrassensand (Pleistozän), 
darunter stellenweise Geschiebelehm 
(Pleistozän) und Gesteine der Oberkreide 
Lehmige, z.T. schluffige Sandböden; Grünland häufig nicht 
trittfest, z.T. Acker, und Wald; mittlerer Ertrag, jedoch unsicher; 
Bearbeitbarkeit längerfristig durch Vernässung erschwert; meist 
geringe Sorptionsfähigkeit; bei abgesenkten 
Grundwasserständen mittlere nutzbare Wasserkapazität und 
mittlere Wasserdurchlässigkeit; Grundwasser 4-8 dm unter Flur, 
häufig tiefer abgesenkt; in Bachtälern z.T. anmooriger 
Oberboden; für landw irtschaftliche Nutzung 
entwässerungsbedürftig

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Weder im UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER noch im wms -Dienst zur Bodenkarte von 
Nordrhein-Westfalen 1: 50 000 (BK50) sind die Böden im Plangebiet als schutzwürdig dargestellt.
Altlasten
Im UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER sind keine Altlasten -/ Verdachtsflächen für das 
Plangebiet dargestellt. 
Der ehemalige Sportplatz wurde im Auftrag der Stadt Münster im Hinblick auf das Vorkommen 
von Kieselrot untersucht. Eine Belastung des Probenmaterials mit polychlorierte n 
Dibenzodioxinen und Dibenzofuranen (PCDD/PCDF) konnte ausgeschlossen werden 
(GEOLOGIK 2018).
Weitere Hinweise auf das Vorkommen von Altlasten liegen nicht vor.
5.2.1.4 Schutzgut Wasser
Das Plangebiet liegt weder in einem Wasserschutzgebiet noch in einem 
Überschwemmungsgebiet ( WMS WASSERSCHUTZGEBIETE NRW & WMS 
Überschwemmungsgebiete NRW).
Grundwasser
Gemäß dem Fa chinformationssystem ELWASWEB liegt das Plangebiet im Bereich des 
Grundwasserkörpers „Münsterländer Oberkreide (Sendenhorst/Beckum)“, der eine Fläche von 
572,4 km² umfasst. Der mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers ist gut. Der chemische 
Zustand wird als schlecht bewertet, da die Schwellenwerte von Nitrat und Pestiziden 
überschritten sind. Die Zielerreichung des mengenmäßigen Zustands sowie des che mischen 
Zustands gemäß der Wasserrahmenrichtlinie in 2021 wird als wahrscheinlich eingestuft 
(ELWASWEB).
Im UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER ist die Grundwassereinheit L41121-02 im Bereich des 
Plangebiets ausgewiesen, die im nordöstlichen Stadtgeb iet innerhalb des Einzugsgebiets der 
Werse liegt und eine Größe von 20,4 km² aufweist. Es handelt sich hierbei um einen 
Lockergesteinsgrundwasserleiter, der von Sanden der Niederterrasse und bereichsweise 
Vorschüttsanden gebildet wird, die lokal von geringmächtigen Auensedimenten und Flugsanden 
überlagert werden. Die Sande werden bereichsweise von Geschiebemergel/ -lehm unterlagert, 
der auch bis zur Geländeoberfläche reichen kann. Schützende geringdurchlässige Deckschichten 
oberhalb der Sande sind überwiegend nicht vorha nden. Bereichsweise können die 
Auensedimente geringdurchlässige Deckschichten bilden. Das Grundwasser strömt in 
nordöstliche Richtung. Vorfluter ist die Werse. Die Grundwasserschutzfunktion der Deckschicht 
ist sehr gering bis gering, die Verschmutzungsempf indlichkeit des Grundwassers ist hoch. 
Flächen mit einer besonderen Funktion im Landeswasserhaushalt sind im Plangebiet nicht 
ausgewiesen (UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER).
Oberflächengewässer
Im Norden des Plangebiets verläuft ein bedingt naturferner Graben durch einen Acker. Zudem 
quert im Südosten ein bedingt naturferner, flacher Graben das Plangebiet. Etwas nördlich 
befindet sich außerdem ein naturnahes, temporäres Kleingewässer. Die Gewässer fallen 
regelmäßig trocken, führten allerdings zum Zeitpunkt der Begehung Ende April 2018 Wasser.

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Da es sich hierbei nicht um fließende Gewässer im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 
Landeswassergesetz handelt, sind diese Gewässer weder im UMWELTKATASTER DER STADT 
MÜNSTER noch im wms-Dienst der Gewässerstationierungskarte NRW 
(WMS GEWÄSSERSTATIONIERUNGSKARTE NRW ) verzeichnet.
Knapp außerhalb des Plangebiets fließt entlang des nordwestlichen Rands des 
Änderungsbereichs der Graelbach. Der Zufluss zur Werse wird nicht als 
Oberflächenwasserkörper nach WRRL geführt ( ELWASWEB). Im wms -Dienst 
WMS GEWÄSSERSTATIONIERUNGSKARTE NRW ist er als kleines Fließgewässer verzeichnet. I m 
UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER ist der Graelbach als Fließgewässer 2. Ordnung 
verzeichnet, die Gewässergüte 201 6 / 2017 ist der Gewässergüteklasse III (stark verschmutzt) 
zugeordnet.
5.2.1.5 Schutzgut Klima / Luft
Das Gebiet ist dem gemäßigt maritimen Klima des Euatlantikums zuzurechnen ( MÜLLER-
WILLE 1966). Es gehört damit zum nordwestdeutschen humiden Klimabereich mit meist feuchten, 
kühlen Sommern und milden, regenreichen Wintern. Das Jahresmittel der Lufttemperatur 
(gemittelte Werte der Messjahre 1981 -2010) liegt im Plangebiet bei 10,0°C. Die Monatsmittel 
betragen im Januar 2,4°C und im August 17,8°C. Die Niederschlagshöhen in dieser Region liegen 
bei etwa 783 mm/a (KLIMAATLAS NRW).
Gemäß dem Fachinformationssystem KLIMAATLAS NRW ist die mittlere Jahrestemperatur im 
Zeitraum von 1981 bis 2010 bezogen auf 1951-1980 um 0,7°C und die Anzahl der heißen Tage 
(≥ 30 C) um vier Tage gestiegen. Auch die jährliche Nieders chlagssumme hat sich um 40 mm 
erhöht, wobei ein Anstieg insbesondere im Winter und Herbst zu verzeichnen ist. Im Sommer 
zeigt sich dagegen ein leichter Rückgang der Niederschlagssummen. Die 
Starkniederschlagstage >10 mm/d und >20mm/d haben um zwei Tage zugenommen. Die Anzahl 
der Starkniederschlagstage >30 mm/d pro Jahr hat sich im Zeitraum von 1981-2010 bezogen auf 
1951-1980 nicht geändert.
Die vorhandenen Klimaänderungen werden nach den Projektionen des KLIMAATLAS NRW im 
Rahmen des Klimawandels voranschreiten, wobei zwei verschiedene Klimaszenarien bezogen 
auf den Zeitraum von 1971 bis 2000 zu Grunde gelegt werden. Das moderate Klimaszenari o 
(RCP-Szenario 4.5) berücksichtigt globale Klimaschutzmaßnahmen und Techniken zur CO 2-
Speicherung. Das „weiter-wie-bisher“ Szenario (RCP-Szenario 8.5) basiert auf einem steigenden
Verbrauch fossiler Energieträger und daraus resultierenden weiterhin steige nden 
Treibhausgasemissionen.
Gemäß den Klimaprojektionen werden sich die mittleren Jahrestemperaturen im Raum Münster 
im Zeitraum von 2021 bis 2050 um etwa 1,2°C und im Zeitraum von 2071 bis 2100 um etwa 2°C 
bzw. 3,4°C erhöhen (RCP-Szenario 4.5 bzw. 8.5, 50. Perzentil). Ein Anstieg der heißen Tage (≥ 
30°C) wird für den Zeitraum von 2021 bis 2050 um 1,7 Tage und für den Zeitraum von 2071 bis 
2100 um 10 Tage projiziert. 
Für die Niederschläge wird für den Zeitraum von 2021 bis 2050 eine Zunahme um ca. 5,3 mm
bzw. 5,6 mm und für den Zeitraum von 2071 bis 2100 um ca. 4,8 mm bzw. 10,4 mm 
angenommen. Dabei werden eine Verschiebung der Niederschlagsmuster in die Wintermonate 
und ein Niederschlagsrückgang im Sommer wahrscheinlich. Die Starkniederschlagstage > 
10 mm/d pro Jahr für den Zeitraum 2021 bis 2050 werden um zwei Tage bzw. einen Tag und für

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Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 34
den Zeitraum 2071 bis 2100 um drei bzw. sechs Tage zunehmen. Für Starkniederschlagstage > 
20 mm/d pro Jahr wird nach dem moderaten Klimaszenario (RCP -Szenario 4.5) für be ide 
Zeiträume eine Zunahme um einen Tag projiziert. Das „weiter-wie-bisher“ Szenario (RCP-
Szenario 8.5) prognostiziert für den Zeitraum 2021 bis 2050 eine Zunahme der 
Starkniederschlagstage >20 mm/d pro Jahr um einen Tag und für den Zeitraum 2071 bis 2100 
um zwei Tage. 
Gemäß dem UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER liegt das Plangebiet in einem 
Klimaökologischen Ausgleichsraum. Hierbei handelt es sich um Freiflächen, die durch ihre Lage 
innerhalb oder am Rande der Innenstadt lokalklimatische Ausgleichsfunktionen übernehmen 
können, z.B. zur Minderung von Wärmeinseleffekten. Der umliegende Bereich ist im 
Klimaanpassungskonzept der STADT MÜNSTER jedoch nicht als städtische Wärmeinsel 
gekennzeichnet. Eine besondere thermische Belastung und damit Gefährdung liegen demnach 
nicht vor (STADT MÜNSTER 2019).
Belüftungskorridore, Kaltluftentstehungsgebiete oder Kaltluftleitbahnen sind im Plangebiet nicht 
ausgewiesen (UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER).
Hinweise auf erhöhte lufthygienische Vorbelastungen des Plangebiets liegen nicht vor (s iehe 
Kapitel 5.2.1.1). Im Gebiet selbst und in den angrenzenden Bereichen sind bis auf die 
benachbarten Straßen (insbesondere Bundesstraße B 51 östlich des Änderungsbereichs) keine 
weiteren Einrichtungen oder Anlagen bekannt, deren Emissionen auf das Plangebiet wirken 
können. 
5.2.1.6 Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet liegt im östlichen Stadtgebiet von Münster und wird im Westen von intensiv 
genutzten Ackerflächen dominiert, die von einem von Baumhecken begleiteten Rad- und Fußweg 
gequert werden. Im Osten prägen von Gehö lzbeständen umgebene Grünlandfl ächen, ein 
brachliegendes Sportplatzgelände sowie das nach einem Brand nicht mehr genutzte Café „Haus 
Maikotten“ mit den zugehörigen Nebenanlagen das Gebiet.
Angrenzend an das Plangebiet befindet sich im Osten die Bundesstraße B 51. Im Süden grenzt 
die vorhandene Wohnbebauung nördlich der Straße „Zum Guten Hirten“ an das Plangebiet. Im 
Nordwesten verläuft entlang der Grenze des Änderungsbereichs der von Gehölzen begleitete 
Graelbach. Im Westen grenzen landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen an das Plangebiet. 
Entlang der Grenzen des Plangebiets sind in großen Teilen Gehölze, v.a. Hecken sowie kleinere 
Feldgehölze, vorhanden, die die Sichtbeziehungen einschränken und das Landschaftsbild 
prägen.
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet. Allerdings weist der 
Landschaftsplan Werse für das Plangebiet das Entwicklungsziel 1-1.1 „Erhaltung einer mit 
natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ aus. Zudem 
befindet sich der westliche und nördliche Änderungsbereich im Hauptgrünzug „Prozessionsweg“ 
sowie im zweiten Grünring des Grünsystems der Stadt Münster. Zusätzlich ist dieser Bereich als 
Freiraum, der keine bauliche Entwicklung zulässt, ausgewiesen (vgl. Kapitel 5.1.2.2). 
Die Flächen des zweiten Grünrings sind aus stadtklimatischen Gesichtspunkten bedeutsam und 
stellen wichtige Freiräume zur Stadtgl iederung und Versorgung der Bevölkerung mit 
wohnungsnahem Erholungsgrün dar.

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 34
5.2.1.7 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Kulturelles Erbe umfasst die Gesamtheit der menschlichen Kulturgüter. Kulturgüter können 
definiert werden „als Zeugnisse menschlichen Handelns […], die als solche für die Geschichte 
des Menschen bedeutsam sind und die sich als Sachen, Raumdispositionen oder Orte in der 
Kulturlandschaft beschreiben und lokalisieren lassen“. Hierzu können Bau- und Bodendenkmale, 
archäologische Fundstellen, Böden mit Archivfunktion, aber auch Stätten historischer 
Landnutzungsformen, kulturell bedeutsame Stadt - und Ortsbilder und traditionelle 
Wegebeziehungen (z.B. Prozessionswege) zugeordnet werden (GASSNER et al. 2010).
Im kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein -Westfalen wurden 
Flächen mit kulturlandschaftlich besonderer oder herausragender Bede utung definiert und 
landesplanerische Grundsätze und Ziele abgeleitet sowie Schutzmaßnahmen für das kulturelle 
Erbe im Rahmen einer erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung benannt (LWL 2009). 
Auf Regionalplanebene wurden die Empfehlungen der Landesplanung ergänzt und konkretisiert. 
Im kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland Regierungsbezirk Münster 
(LWL 2013) wurde der Planungsraum analysiert und bewertet sowie Objekte der Kulturlandschaft 
ausgewiesen.
Das Plangebiet liegt in dem archäologisch b edeutsamen Kulturlandschaftsbereich „A5.3 –
Bischofsstadt Münster mit Wigbold Wolbeck“ und in dem denkmalpflegerisch bedeutsamen 
Kulturlandschaftsbereich „D5.4 –Münster, Telgte, Wolbeck“. Bedeutsame raumwirksame 
Objekte, Orte und Sichtbeziehungen sind i m Plangebiet und dessen Umfeld nicht verzeichnet 
(LWL 2013).
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler 
gemäß § 2 des Denkmalschutzgesetzes NRW. 
Die Städtische Denkmalbehörde hat aber folgenden Hinweis gegeben: 
„Im Geltungsbereich liegt jedoch ein ehemaliges Zwangsarbeiter*innenlager, das in Akten unter 
verschiedenen Bezeichnungen geführt wird. Das Reic hsbahn-Maikotten-Lager existierte von 
Ende 1943 bis zum Kriegsende 1945. Ca. 280 überwiegend polnische und russische 
Zivilarbeiter*innen waren hier in zwei Baracken untergebracht. Das Lager ist über Luftbilder sicher 
verortet und im Bestand bekannt. Nach d erzeitigem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, 
dass sich von diesem Lager im Boden noch Relikte erhalten haben, die denkmalwert sind.“
Baudenkmäler sind im Plangebiet nicht vorhanden. Böden mit Archivfunktion sind für das 
Plangebiet nicht ausgewiesen (BK50). 
Sonstige Hinweise auf das Vorhandensein von Kulturgütern im Plangebiet liegen nicht vor. 
Sachgüter umfassen z.B. Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen im Plangebiet.
5.2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Prüfung der so genannten „Nullvariante“ sind die umweltbezogenen Auswirkungen bei 
Unterbleiben der Planung abzuschätzen, d.h. bei dieser Variante würde auf die Anpassung der 
Wohnbauflächen im Rahmen der FNP-Änderung an dieser Stelle verzichtet werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes stellt die notwendige planungsrechtliche Vorbereitung 
für die Aufstellung eines Bebau ungsplans dar. Allein aus der Änderung des

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 34
Flächennutzungsplans resultieren noch keine verbindlichen Regelungen mit umweltrelevanten 
Auswirkungen.
Die bisherigen Ackerflächen würden wahrscheinlich weiterhin intensiv genutzt. Durch die 
intensive Nutzung in Form von Bodenbearbeitung und Düngung sind ihre 
Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die vorhandenen Gehölzbestände blieben vermutlich 
erhalten und würden ihre Funktion als Lebensraum unverändert ausüben. Auf dem 
brachliegenden Sportplatzgelände und de n Grünlandbrachflächen würden vermutlich 
zunehmend Gehölze aufkommen. Die ungenutzten Gebäude würden wahrscheinlich langsam 
verfallen.
5.2.3 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Die wesentlichen Umweltauswirkungen im Plangebiet ge hen von der Bebauung und 
Versiegelung in Folge der Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen aus. 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes schafft die Voraussetzungen für die in der folgenden 
Tabelle zusammengefassten potenziell verursachten bau -, anlagen- und betriebsbedingte Aus-
wirkungen auf die Umwelt sowie die betroffenen Schutzgüter, die im Rahmen des nach -
geschalteten Bebauungsplanverfahrens auftreten können.
Tab. 3: Potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt
baubedingte Auswirkungen
potenzielle 
Einwirkung auf 
die Umwelt
betroffene 
Schutzgüter
Auswirkungen Sekundäreffekte
Versiegelung 
von Flächen
(temporär)
Flora, Fauna, 
biologische Vielfalt
Beseitigung und Veränderung von 
Biotopen, direkter Verlust von 
Lebensraum; Zerstörung von 
potenziellen Fortpflanzungsstätten,
Tötung von Individuen
Verlust von Lebensraum durch 
Verdrängungseffekte bzw. 
Meidungsverhalten
Fläche / Boden Verlust landwirtschaftlicher 
Produktionsfläche, 
Verlust von Bodenmaterial, 
Verdichtung von Boden, Zerstörung 
von Bodenstrukturen
Zerstörung des Lebensraums von 
Bodenorganismen
Wasser geringfügige Herabsetzung der 
Grundwasserneubildung 
und -speicherung
Klima / Luft kleinräumige Aufheizeffekte
kulturelles Erbe 
und Sachgüter
Flächeninanspruchnahme
Emissionen 
während der 
Bauzeit
Menschen, 
insbesondere 
menschliche 
Gesundheit
temporäre Störwirkung durch 
Baulärm und Staub sowie 
baubedingte Präsenz von 
Baustellenfahrzeugen
Beeinträchtigung des Wohnumfelds 
und der Erholungsfunktion
Fauna temporäre Störwirkung durch 
Baulärm und -staub sowie 
baubedingte Präsenz von Mensch 
und Maschinen
störungsbedingte Aufgabe von 
Revieren planungsrelevanter Arten;
störungsbedingter Verlust von 
Entwicklungsformen 
planungsrelevanter Arten;
populationsrelevante Störung von 
streng geschützter Arten

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 34
Boden / Wasser potenzielle Gefährdung durch 
Schadstoffeintrag
Klima / Luft kurzfristig erhöhte 
Schadstoffimmissionen durch Staub 
und Verkehrsabgase
anlagenbedingte Auswirkungen
potenzielle 
Einwirkung auf 
die Umwelt
betroffene 
Schutzgüter
Auswirkungen Sekundäreffekte
Versiegelung 
von Flächen 
(dauerhaft)
Flora, Fauna, 
biologische Vielfalt
Beseitigung und Veränderung von 
Biotopen, direkter Verlust von 
Lebensraum; Zerstörung von 
potentiellen Fortpflanzungsstätten
Verlust von Lebensraum durch 
Verdrängungseffekte bzw. 
Meidungsverhalten
Fläche / Boden Verlust von Bodenmaterial, 
Verdichtung von Boden, Zerstörung 
von Bodenstrukturen
Zerstörung des Lebensraums von 
Bodenorganismen
Wasser geringfügige Herabsetzung der 
Grundwasserneubildung 
und -speicherung,
erhöhter oberflächlicher Abfluss von 
Niederschlagswasser,
Überplanung von Gewässern
Zunahme von Überschwemmungen
Zerstörung des Lebensraums von 
wassergebundenen Organismen
kulturelles Erbe 
und Sachgüter
Flächeninanspruchnahme
Bauliche 
Anlagen 
(Bauhöhe, 
Baudichte)
Fauna direkter Verlust von Fortpflanzungs-
und Lebensraum
Verlust von potenziellen 
Fortpflanzungsstätten und 
Lebensraum durch 
Verdrängungseffekte bzw. 
Meidungsverhalten durch vertikale 
Strukturen 
Landschaftsbild Beeinträchtigung durch Bebauung Beeinträchtigung der 
Erholungseignung; Herabsetzung der 
Erlebbarkeit und der Erlebnisqualität;
Verlust von Eigenart und Schönheit 
der Landschaft
kulturelles Erbe 
und Sachgüter
Beeinträchtigung von 
Sichtbeziehungen
betriebsbedingte Auswirkungen
potenzielle 
Einwirkung auf 
die Umwelt
betroffene 
Schutzgüter
Auswirkungen Sekundäreffekte
Emissionen aus 
dem Plangebiet:
Lärm, Licht,
Verkehr
Menschen,
insbesondere 
menschliche 
Gesundheit
Beeinträchtigung des Wohnumfelds 
und der Erholungsfunktion
Verlust der Erholungseignung der 
Landschaft im Umfeld
Fauna Störung durch Emissionen
Im Folgenden werden die für die jeweiligen Schutzgüter relevanten Auswirkungen durch die 
Planung dargestellt.

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 34
5.2.3.1 Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
Kriterien für die Bewertung der Auswirkungen sind die Erfassung der Realnutzung vor Ort und 
von Erholungsschwerpunkten bzw. -infrastruktur. Daneben werden Prognosen bezüglich der 
Verkehrsentwicklung sowie hinsichtlich möglicher Effekte der Emissionen von Lärm auf die 
Wohn- und Erholungsnutzung der Umgebung sowie auf die menschliche Gesundheit 
ausgewertet.
Wohnnutzung
Der Änderungsbereich unterliegt derzeit keiner Wohnnutzung. Im derzeit wirksamen 
Flächennutzungsplan sind allerdings bereits Wohnbauflächen dargestellt, die im Rahmen der 
77. Flächennutzungsplanänderung nach Westen und Norden erweitert werden sollen.
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau 
zusätzlicher Wohnhäuser geschaffen. In dem geplanten Baugebiet ist die Errichtung von 
insgesamt ca. 300 Wohnungen und einer Kindertagesstätte geplant (vgl. STADT MÜNSTER 2019).
Erholung
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans werden die bislang vorgesehenen 
Wohnbauflächen erweitert, wodurch es zu einer flächenmäßigen Reduzierung der Grünflächen 
und zum Verlust einer kleinen Waldfläche kommt. Die verbleibenden Grünflächen nehmen aber 
weiterhin einen großen Anteil des Änderungsbereichs ein. 
Der ausgewiesene Radweg südlich des Plangebiets wird nicht beeinträchtigt. 
Flächen / Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für die Wohnumfeld - und Erholungsfunktion 
sind im Gebiet derzeit nicht vorhanden. Ziel der vorliegenden Planung ist u.a. die 
Wiedererrichtung und -nutzung eines Gas tronomiebetriebes im Bereich des ehemaligen Cafés 
„Haus Maikotten“.
Menschliche Gesundheit
Der Änderungsbereich befindet sich nördlich bestehender Wohnhäuser und grenzt im Osten 
direkt an die stark befahrene Bundesstraße B 51.
Betriebe, von denen relevan te Geruchsemissionen ausgehen könnten, sind im nahen Umfeld 
des Änderungsbereichs nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden.
Von der direkt östlich des Änderungsbereichs gelegenen Bundesstraße B 51 gehen 
Lärmemissionen aus, die das geplante Wohngebie t betreffen. Erste Schalluntersuchungen des 
Büros RP SCHALLTECHNIK (2018) zeigen, dass es voraussichtlich zu einer Überschreitung der 
Orientierungswerte im Plangebiet durch den Verkehrslärm der Bundesstraße B 51 kommt. 
Entsprechend werden Minderungsmaßnahmen erforderlich sein. Die Schalluntersuchung aus 
dem Jahr 2018 mus s allerdings noch an die finale Planung angepasst werden und kann daher 
nur als erster Hinweis genutzt werden. Im Rahmen des nachgeschalteten 
Bebauungsplanverfahrens sind die Belange des Schallschutzes für die zukünftigen Anwohner 
und Nutzungen zu berücksichtigen und ggf. erforderliche Minderungsmaßnahmen festzulegen.
Hinweise auf sonstige Immissionen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, 
liegen nicht vor.

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 34
Wirkung von Emissionen aus dem Wohngebiet auf die Bevölkerung und die Gesundheit 
der Menschen im Umfeld
Während der Bauphase stellen die baustellenspezifischen Geräusche wie Lkw -Verkehr zur 
Anlieferung von Baumaterialien, Betrieb von Betonmischern usw. zusätzliche Lärmquellen dar. 
Der Lärm und auch baubedingte Staubemissionen werden u .U. zeitweise über das Baugebiet 
hinauswirken. 
Innerhalb des Wohngebiets sind nur ortsübliche Verkehrsbewegungen zu erwarten, Liefer - und 
Kundenverkehr, wie er in Gewerbegebieten üblich ist, entfällt. Insgesamt wird sich das 
gebietsinterne Verkehrsaufkommen erhöhen. Zudem werden sich nach Umsetzung der Planung 
die haushaltsbedingten Emissionen geringfügig erhöhen.
5.2.3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Die Änderung des Flächennutzungsplans schafft Voraussetzungen für die zusätzliche 
Versiegelung von Flächen, die aktuell als Grünflächen und Waldfläche ausgewiesen sind. Von 
der Erweiterung der Wohnbauflächen sind ein mittelaltes Feldgehölz, Ackerflächen sowie das 
ehemalige Café „Haus Maikotten“ und die umgebenden Flächen (Grünland, Gehölze und 
Gartenflächen) betroffen.
Der entstehende Biotopflächenverlust ist im Rahmen des nachgeschalteten 
Bebauungsplanverfahrens zu kompensieren. Für die Überplanung von Waldflächen wird zudem 
auf Ebene des nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens eine Ersatzaufforstung erforderlich. 
Dieser Waldausgleich kann aber i.d.R. mit dem Ausgleich nach Eingriffsregelung verschnitten 
werden.
Zur Abschätzung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten liegen faunistische Gutachten zu 
den Tiergruppen Amphibien (MUTZ 2017), Fledermäusen (WENDT 2017) und Vögeln (SCHWARTZE
2017) vor, die für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 589 erstellt wurden. Diese Gutachten 
beziehen sich nicht nur auf die Erweiterung der Wohnbaufläche im Rahmen der FNP-Änderung,
sondern auf die gesamte Schaffung neuer Wohnbebauung, die durch den Bebauungsplan
Nr. 589 ermöglicht wird.
Die faunistischen Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass Konflikte mit planungsrelevanten 
Fledermaus- und Vogelarten absehbar sind, die aber durch geeignete Maßnahmen im Rahmen 
des nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens vermied en, gemindert oder ausgeglichen 
werden können. Unüberwindbare Konflikte wurden nicht festgestellt.
Bei Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen verbleiben keine erheblichen Auswirkungen 
auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.
5.2.3.3 Schutzgut Fläche und Boden
Die Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Voraussetzungen für eine weitere 
Versiegelung von Flächen, die als erhebliche Auswirkung auf das Schutzgut Boden zu bewerten 
ist.
Durch Versiegelung oder Überbauung wird gewachsener Boden vernichtet und damit die 
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigt. Die Beurteilung des Bodens erfolgt im 
Hinblick auf die im Bodenschutzgesetz ( BBODSCHG) definierten natürlichen Lebens - und 
Archivfunktionen sowie ihre Empfindlichkeiten gegenüber Eingriffen. Böden mit besonderer

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
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Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 34
Ausprägung bzw. mit hoher Bedeutung einer oder mehrerer Bodenfunktionen sind 
schützenswert.
Beeinträchtigungen ergeben sich durch nachteilige Veränderungen der an Boden geknüpften 
Funktionen. Wert - und Funktionselemente allgemeiner Bedeutung werden nach dem 
Indikatorprinzip4 ausreichend über Biotope (Vegetation) repräsentiert und kompensiert. S ofern 
Böden besonderer Bedeutung von einem Eingriff betroffen sind, entsteht ggf. ein zusätzlicher 
Kompensationsbedarf. 
Von der Planung sind die Bodentypen „Gley-Podsol, stellenweise Podsolgley -Podsol, z.T. 
Plaggenesch“ (gP82) und „Gley, stellenweise Anmoorgley oder Braunerde-Gley“ (G7) betroffen. 
Da es sich hierbei nicht um schutzwürdige Böden mit besonderer Bedeutung handelt, entfällt ein 
gesonderter Ausgleich für das Schutzgut Boden. 
Die Umsetzung der Planung führt im nachgeschalteten Bebauungsplanverf ahren zu einer 
Neuversiegelung von Flächen, einem Verlust von landwirtschaftlichen Produktionsflächen und zu 
einer weiteren Zersiedlung der Landschaft.
5.2.3.4 Schutzgut Wasser
Die Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Voraussetzungen für die we itere 
Versiegelung von Flächen, die zur Reduzierung der Grundwasserneubildung und Erhöhung des 
oberflächlichen Abflusses führt. Oberflächengewässer , Wasserschutz - und 
Überschwemmungsgebiete sind von der Erweiterung der Wohnbauflächen nicht betroffen.
Nach § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das anfallende Niederschlagswasser ortsnah zu 
versickern, verrieseln oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser 
in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öf fentlich-
rechtliche Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. 
Zur Regenentwässerung des zukünftigen Wohngebiets wird angrenzend an die Wohnbaufläche 
am nördlichen Ende des Änderungsbereichs ein Regenrückhaltebecken geplant. 
Insgesamt sind keine erheblichen Auswirkungen durch die geplante Änderung des 
Flächennutzungsplanes auf das Schutzgut Wasser zu erwarten.
5.2.3.5 Schutzgut Klima / Luft
Die Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Voraussetzungen für die weitere 
Versiegelung von Freiflächen und somit zum kleinräumigen Verlust von 
Kaltluftentstehungsflächen. 
Insgesamt nimmt der Grad der Flächenversiegelung zu. Durch die Bebauung sind lokalklimatisch 
betrachtet Aufwärmeffekte aufgrund der zunehmenden Bebauungsdichte wahrsche inlich. Die 
4 Nach dem Indikatorprinzip wird davon ausgegangen, dass der biotische Komplex (Tiere, Pflanzen) auch 
abiotische Wert- und Funktionselemente mit allgemeiner Bedeutung am betroffenen Standort 
repräsentiert (vgl. ARGE 1994). Durch die Kompensation von Eingriffsbetroffenen Biotoptypen 
(Vegetation) werden somit auch allgemeine faunistische und abiotische Funktionen (z.B. Boden oder 
Wasser) mit ausgeglichen. Das Indikatorprinzip wurde bestätigt durch die Bewertungsverfahren von 
ARGE (2002) und EG/LV (2007).

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 34
Kaltluftbildung und die Durchlüftung der angrenzenden Wohnbereiche werden durch die Planung 
reduziert. 
Durch das Vorhaben werden keine Treibhausgas -Senken (z.B. alte Wälder und intakte Moore) 
oder Böden mit klimarelevanten Funktionen (Kohlenst offspeicher oder -senken oder Böden mit 
hohen Wasserspeichervermögen und hoher Bedeutung für die Klimaanpassung) überplant. 
Großräumig sind keine relevanten Änderungen zu erwarten. 
„Aufgrund der Lage übernehmen die klima- bzw. luftrelevanten Strukturen gemäß Umweltkataster 
jedoch insgesamt kaum bedeutende Funktionen im Sinne von Kaltluftentstehungsgebieten oder 
–leitbahnen oder Belüftungskorridoren. Einzig die Funktion als klimaökologischer 
Ausgleichsraum wird berührt. Der umliegende Bereich ist im Klimaan passungskonzept jedoch 
nicht als städtische Wärmeinsel gekennzeichnet. Eine besondere thermische Belastung und 
damit Gefährdung liegt demnach nicht vor“(STADT MÜNSTER 2019). 
Der Eingriff in den klimaökologischen Ausgleichsraum der Stadt Münster ist in der Eingriffs -/
Ausgleichsbilanzierung im Rahmen des nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens zu 
berücksichtigen und durch geeignete Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu 
kompensieren. Bei Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen verbleiben keine 
erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft.
Beitrag des Vorhabens zur Beeinträchtigung des Klimas
In den letzten Jahrzehnten ist die Konzentration von Treibhausgasen in der Erdatmosphäre stark 
gestiegen. Der hohe Energiebedarf menschlicher Aktivitäten wird (noch) zu großen Teilen aus 
fossilen Brennstoffen abgedeckt. Das dabei freigesetzte Klimagas Kohlendioxid (CO2) gelangt in 
die Atmosphäre und verstärkt den natürlichen Treibhauseffekt. Neben dem hohen 
Energieverbrauch und einer hohen Mobilität trägt auch die Landwirtschaft mit Intensivtierhaltung 
bzw. einem hohen Einsatz von Mineraldünger zur Belastung des Klimas bei und die Abholzung 
von Urwäldern zerstört natürliche CO2-Speicher.
Neben CO 2 sind die wichtigsten weiteren Treibhausgase Methan (CH 4) und Distickstoffoxid 
(Lachgas, N2O), daneben spielen auch fluorhaltige Stoffe und fluorierte Treibhausgase (F-Gase) 
eine gewisse Rolle. Andere, so genannte indirekte Treibhausgase wie z.B. Kohlenstoffmonoxid 
(CO), Stickoxide (NO x) oder flüchtige Kohlenwasserstoffe ohne Methan (sogenannte NMVOC) 
tragen zur Zerstörung der Ozonschicht bei.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans werden keine klimarelevanten Emissionen 
vorbereitet. Der Verlust einer CO2-speichernden Waldfläche wird durch Neuaufforstungen 
ausgeglichen.
Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber Folgen des Klimawandels
Gemäß den Klima -Vorhersagen (siehe Kapitel 5.2.1.5) steigt zukünftig die Wahrscheinlichkeit 
von Trockenperioden und temporären Überflutungen. Da im Umfeld des Plangebiets kein 
Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist, ist die Wahrscheinlichkeit für Überschwemmu ngen 
gering.
Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber Folgen des Klimawandels ist nicht 
erkennbar.

77. FNP-Änderung
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Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 34
5.2.3.6 Schutzgut Landschaft
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung werden die bislang bereits ausgewiesen (aber 
noch nicht realisierten) Wohnbauflächen nach Norden und Westen erweitert, wodurch kleinflächig 
in den Hauptgrünzug „Prozessionsweg“, den zweiten Grünring und den Freiraum des 
Grünsystems der Stadt Münster eingegriffen wird. Dieser Eingriff in das Grünsystem Münster ist 
in der Eing riffs-/ Ausgleichsbilanzierung im Rahmen des nachgeschalteten 
Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen.
Bei Realisierung der geplanten Bebauung entlang der Straße „Maikottenweg“ wird der 
Landschaftsraum von der Straße „Maikottenweg“ aus zukünftig größtenteils nicht mehr erlebbar 
sein. 
Die Sichtbeziehungen auf das geplante Wohngebiet werden durch die im Umfeld der Planung 
vorhandenen Gehölzstrukturen deutlich eingeschränkt. Visuell wird das geplante Wohngebiet nur 
lokal von der Straße „Am Maikottenweg“ wahrnehmbar sein. Westlich des geplanten 
Wohngebiets sind zum einen bereits Heckenstrukturen entlang des Rad - und Fußweges und 
entlang des Graelbachs vorhanden. Zum anderen sollen hier Ausgleichspflanzungen realisiert 
werden, die zu einer weiteren Sichtverschattung und Aufwertung des Landschaftsbildes führen.
Die Realisierung des geplanten Wohngebiets führt zu einem Verlust von Freiflächen. Allerdings 
werden auch das derzeit brachliegende Sportgelände sowie das brachliegende Gelände des 
ehemaligen Cafés „Haus Maikotten“ überplant, wodurch die Neuinanspruchnahme von Flächen 
der freien Landschaft weitestgehend minimiert wird. Zudem ist die Landschaft durch das 
bestehende Wohngebiet im Süden und die östlich angrenzende Bundestraße B 51 vorbelastet.
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind bei Berücksichtigung des Eingriffs 
in das Grünsystem der Stadt Münster in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung im Rahmen des 
nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens nicht zu erwarten.
5.2.3.7 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Das Plangebiet liegt in dem archäologisch bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich „A 5.3 –
Bischofsstadt Münster mit Wigbold Wolbeck“ und in dem denkmalpflegerisch bedeutsamen 
Kulturlandschaftsbereich „D5.4 –Münster, Telgte, Wolbeck“. Eine Beeinträchtigung durch das 
Vorhaben ist nicht abzuleiten, da keine für die Kulturlandschaftsbereiche bedeutsamen Objekte, 
Orte oder Sichtbeziehungen überplant oder beeinträchtigt werden. 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler 
im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. 
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können 
jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmäle r 
(kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der 
natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden. 
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkma lschutzgesetz. Ein entsprechender Hinweis wird in den 
Bebauungsplan (derzeit noch in Bearbeitung) aufgenommen.
Weitere Hinweise auf das Vorhandensein von Kulturgütern im Plangebiet liegen nicht vor.

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Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 34
Sonstige Sachgüter sind vom Vorhaben nicht betroffen bz w. werden in ihrer Funktion nicht 
beeinträchtigt.
Insgesamt sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige 
Sachgüter zu erwarten. 
5.2.3.8 Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern
Sekundäre Auswirkungen (Wechselwirkungen) kommen erst bei der Umsetzung der Planung 
zum Tragen. Bei der Änderung des Flächennutzungsplans sind sie noch nicht relevant.
Als Konsequenz aus der vorbereitenden Planung erg eben sich der Flächenverbrauch und die 
Versiegelung von Bodenbzw. die Zerstörung von gewachsenem Boden. Der Boden ist Grundlage 
für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Durch Überbauung wird gewachsener Boden 
vernichtet und damit die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigt.
Sekundäre Auswirkungen (Wechselwirkungen) sind die Verringerung des Lebensraums von Tier-
und Pflanzenarten, die Herabsetzung der Grundwasserneubildung und -speicherung, die 
Beeinträchtigung der Luft- und Klimaregulation, der von intaktem Boden abhängigen Funktionen 
für die landwirtschaftliche Produktion und der Funktion als Lebens- und Erholungsraum.
5.2.3.9 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 
Erheblich Auswirkungen infolge der Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben 
benachbarter Plangebiete sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht gegeben.
5.2.3.10 Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter aufgrund der 
Anfälligkeit des Planvorhabens gegenüber schweren Unfällen und Katastrophen
Eine besondere Anfälligkeit der nac h der Änderung des Flächennutzungsplans zulässigen 
Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht 
gegeben. 
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 2 UVPG durch schwere 
Unfälle oder Katastrophen sind nicht zu erwarten.
5.2.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher 
nachteiliger Umweltauswirkungen
Die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und eine menschenwürdige Umwelt zu sichern 
und zu entwickeln ist einer der G rundsätze der Bauleitplanung. Bauleitpläne sollen aber auch 
gleichzeitig eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Ziel der Planung ist es 
daher, einerseits dem Bedarf an Wohnraum nachzukommen und andererseits den Eingriff in den 
Naturhaushalt möglichst gering zu halten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die im Folgenden dargestellten Vermeidungs-, Minderungs-
oder Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. 
5.2.4.1 Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
Im Rahmen des nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens sind die Belange des 
Schallschutzes für die zukünftigen Anwohner und Nutzungen zu berücksichtigen und ggf. 
erforderliche Minderungsmaßnahmen festzulegen.

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 34
5.2.4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Der entstehende Biotopflächenverlust ist im Rahmen des nachgeschalteten 
Bebauungsplanverfahrens zu kompensieren. Für die Überplanung von Waldflächen wird zudem 
auf Ebene des nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens eine Ersatzaufforstung erforderlich. 
Dieser Waldausgleich kann aber i.d.R. mit dem Ausgleich nach Eingriffsregelung verschnitten 
werden. Unter anderem sind im Bereich der westlichen Grünflächen Ausgleichsmaßnahmen 
vorgesehen. Allerdings ist in diesem Bereich die Anlage einer Streuobstwiese gepla nt, die nicht 
multifunktional als Waldausgleich angerechnet werden kann. Somit werden Ersatzaufforstungen 
außerhalb des Plangebiets erforderlich sein.
Zudem sind im nachgeschalteten Bebauungsplanverfahren Vermeidungs - Minderungs- und 
Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Fledermaus- und Vogelarten zu berücksichtigen. 
Die erforderlichen Maßnahmen werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 589 
„St.Mauritz –Maikottenweg / B 51 / Graelbach“(ÖKON, in Bearbeitung) beschrieben.
5.2.4.3 Schutzgut Fläche und Boden
Wie bei jeder Baumaßnahme ist eine Umweltverträglichkeit für den durch Versiegelung direkt und 
irreversibel betroffenen Boden im engeren Sinn nicht gegeben.
Es wird aber davon ausgegangen, dass im Zusammenhang mit den übrigen 
Kompensationsmaßnahmen i.S. einer multifunktionalen Kompensation verloren gegangene 
Bodenpotenziale vollständig ausgeglichen werden können.
5.2.4.4 Schutzgut Klima / Luft
Der Eingriff in den klimaökologischen Ausgleichsraum der Stadt Münster ist in der Eingriffs -/
Ausgleichsbilanzierung im Rahmen des nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens zu 
berücksichtigen und durch geeignete Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu 
kompensieren. 
5.2.5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen wäre grundsätzlich auch auf anderen Flächen im 
Stadtgebiet von Münster möglich. Allerdings handelt es sich im vorliegenden Fall um eine 
Erweiterung bereits als Reserve im Flächennutzungsplan dargestellter Wohnbauflächen.
Alternative Planstandorte sind daher nicht Gegenstand des vorliegenden Gutachtens. 
5.3 Zusätzliche Angaben
5.3.1 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren
Die Umweltprüfung erfolgt auf der Basis der geltenden Regional- und Landschaftsplanung sowie 
der angegebenen Unterlagen. 
Technische Daten zum Vorhaben, die Beschreibung der Umwelt und Angaben zu potenziellen 
Umweltbeeinträchtigungen sind folgenden Unterlagen entnommen:
 Plan zur 77. Änderung des Flächennutzungsplans Mauritz-Ost –Maikottenweg (B 51 / 
Maikottenweg / Graelbach), einschließlich Begründung. Stand 23.01.2019 (STADT 
MÜNSTER 2019),

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Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 34
 Abschlussbericht zur Kartierung der Amphibien am Maikottenweg in Münster im Jahr 
2017. (MUTZ 2017), 
 Artenschutzprüfung bezüglich der planungsrelevanten Fledermausarten für den 
Bebauungsplan Nr. 589 in Münster, Stadtteil St. Mauritz. Dezember 2017 (WENDT 2017),
 Aufstellung B-Plan 589 „St. Mauritz-Maikottenweg“, Stadt Münster. Avifauna. November 
2017. Warendorf (SCHWARTZE 2017).
Informationen zu Schutzgebieten und Schutzausweisungen sind dem wms -Server LINFOS
entnommen. Zudem wurden Informationen aus dem UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER
ausgewertet.
Um die potenzielle Gefährdung vorhandener Biotopstrukturen durch das Vorhaben einschätzen 
zu können, wurde der ökologische Ist-Zustand des Plangebiets ermittelt. Die Bestandsaufnahme 
hierzu erfolgte am 20.04.2018 und 29.04.2019. 
Die Bewertung der Schutzwürdigk eit der betroffenen Bodentypen erfolgte anhand des wms-
Dienstes zur Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1: 50 000 (BK50).
Weitere Informationen wurden den im Literaturverzeichnis im Anhang dargestellten Quellen 
entnommen.
5.3.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Fehlende Angaben oder Daten zu einzelnen Schutzgütern und sich hieraus ergebenden 
Konsequenzen für die Beurteilung von Beeinträchtigungen sind in den jeweiligen 
Zusammenhängen angeführt.
5.3.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt (Monitoring)
Gemäß § 4 c BAUGB haben die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund 
der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere 
unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, 
geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Dabei sind die im Umweltbericht nach Nummer 3 
Buchstabe b der Anlage zum BauGB angegebenen Überwachungsmaßnahmen und die 
Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3 BAUGB zu nutzen. Von besonderer Bedeutung für 
das Monitoring ist die in § 4 Abs. 3 BAUGB gegebene Informationspflicht der Behörden, die sich 
auch auf Fachbehörden außerhalb der Gemeindeverwaltung beziehen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans stellt die notwendige planungsrechtliche Vorbereitung 
für die Aufstellung eines Bebauungsplanes dar. Allein aus der Änderung des 
Flächennutzungsplans resultieren noch keine verbindlichen Regelungen mit umweltrelevanten 
Auswirkungen. Erhebliche Umweltauswirkungen können sich erst aus den rechtsverbindlichen 
Festsetzungen des nachfolgenden Bebauungsplans ergeben. Maßnahmen zur Überwac hung 
von planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen sind daher auf der Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung zu formulieren und festzulegen.
5.4 Zusammenfassung der Ergebnisse der Umweltprüfung
Am Maikottenweg im Stadtteil St. Mauritz soll ein neues Wohngebiet entstehen. Zur Schaffung 
der planungsrechtlichen Voraussetzungen plant die Stadt Münster die 77. Änderung des

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Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 34
Flächennutzungsplans Mauritz -Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach, um im Anschluss die 
Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplans Nr. 589 „St.Mauritz –Maikottenweg / B 51 / 
Graelbach“zu ermöglichen. Der vorliegende Umweltbericht betrachtet die Umweltauswirkungen 
der vorgesehenen Flächennutzungsplanänderung.
Der ca. 11,4 ha große Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt im Stadtbezirk 
Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost.
Im Rahmen der 77.Flächennutzungsplanänderung werden die bislang bereits dargestellten (aber 
noch nicht realisierten) Wohnbauflächen nach Norden und Westen erweitert,wodurch es zu einer 
flächenmäßigen Reduzierung der ausgewiesenen Grünflächen und zum Verlust einer kleinen 
Waldfläche kommt. Die verbleibenden Grünflächen nehmen aber weiterhin einen großen Anteil 
des Änderungsbereichs ein. Zudem sieht die neue Planung im Südwesten des 
Änderungsbereichs einen Kindergarten und im Norden ein Regenrückhaltebecken vor.
Der Umweltbericht beschreibt die Auswirkungen der Planung auf die gesetzlich definierten 
Schutzgüter.
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau 
zusätzlicher Wohnhäuser geschaffen. Infolge dessen wird es zu einer zusätzlichen 
Flächenversiegelung und zum Verlust von Biotopen kommen.
Bezüglich des Schutzgutes Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit ist davon 
auszugehen, dass es bei einer Realisierung des geplanten Wohngebiets voraussichtlich zu einer 
Überschreitung der Orientierungswerte im Plangebiet durch den Verkehrslärm der Bundesstraße 
B 51 kommt. Entsprechend werden Minderungsmaßnahmen erforderlich sein. Im Rahmen des 
nachgeschalteten Bebau ungsplanverfahrens sind die Belange des Schallschutzes für die 
zukünftigen Anwohner und Nutzungen zu berücksichtigen und ggf. erforderliche 
Minderungsmaßnahmen festzulegen.
Für die Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ist der 
entstehende Biotopflächenverlust im Rahmen des nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens 
zu kompensieren. Für die Überplanung von Waldflächen wird zudem auf Ebene des 
nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens eine Ersatzaufforstung erforderlich. Dies er 
Waldausgleich kann aber i.d.R. mit dem Ausgleich nach Eingriffsregelung verschnitten werden. 
Unter anderem sind im Bereich der westlichen Grünflächen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. 
Allerdings ist in diesem Bereich die Anlage einer Streuobstwiese geplant, die nicht multifunktional 
als Waldausgleich angerechnet werden kann. Somit werden Ersatzaufforstungen außerhalb des 
Plangebiets erforderlich sein. Zudem sind im nachgeschalteten Bebauungsplanverfahren 
Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Fledermaus- und 
Vogelarten zu berücksichtigen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes schafft die Voraussetzungen für eine Neuversiegelung 
von Flächen, den Verlust von landwirtschaftlichen Produktionsflächen und eine weitere 
Zersiedlung der Landschaft. Schutzwürdige Bodentypen mit besonderer Bedeutung sind von der 
Planung nicht betroffen. Die allgemeinen Bodenfunktionen werden durch die Kompensation von 
betroffenen Biotoptypen im Rahmen des nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens mit 
ausgeglichen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Voraussetzungen für weitere Versiegelung 
von Flächen, die zur Reduzierung der Grundwasserneubildung und Erhö hung des

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
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Begründung zum Entwurf / Seite 30 von 34
oberflächlichen Abflusses führt. Zur Regenentwässerung des zukünftigen Wohngebiets wird 
angrenzend zur Wohnbaufläche am nördlichen Ende des Änderungsbereichs ein 
Regenrückhaltebecken geplant. Von der Erweiterung der Wohnbauflächen sind keine Gewässer, 
Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete betroffen. Insgesamt sind keine erheblichen 
Auswirkungen durch das Vorhaben auf das Schutzgut Wasser zu erwarten.
Die Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Voraussetzungen für die Versiegelung von 
Freiflächen im klimaökologischen Ausgleichsraum der Stadt Münster. Der Eingriff in den 
klimaökologischen Ausgleichsraum der Stadt Münster ist in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung 
im Rahmen des nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen un d durch 
geeignete Vermeidungs -, Minderungs - und Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Bei 
Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen verbleiben keine erheblichen Auswirkungen auf 
das Schutzgut Klima / Luft.
Der ästhetische Eingriff in das Landschaftsbild wird nur lokal wahrnehmbar sein und ist als gering 
einzustufen. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind bei Berücksichtigung 
des Eingriffs in das Grünsystem der Stadt Münster in der Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung im 
Rahmen des nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens nicht zu erwarten.
Erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sind 
nicht zu erwarten. 
Erheblich Auswirkungen infolge der Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben 
benachbarter Plangebiete sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben.
Eine besondere Anfälligkeit der nach der Flächennutzungsplanänderung zulässigen Vorhaben 
für schwere Unfälle oder Katastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. 
Erhebliche na chteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter durch schwere Unfälle oder 
Katastrophen sind nicht zu erwarten.
Im Ergebnis macht der vorliegende Umweltbericht deutlich, dass im Rahmen der 
Flächennutzungsplanänderung zwar die Grundlagen für die konkrete Bauleitplanung, aber keine 
realen baulichen Veränderungen vor Ort geschaffen werden. Die derzeit absehbaren Konflikte 
können durch geeignete Maßnahmen im Rahmen des nachgeschalteten 
Bebauungsplanverfahrens vermieden, gemindert oder ausgeglichen werden. 
5.5 Anhang: Literatur- und Quellenverzeichnis
ARGE (1994): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft. Bewertungsrahmen für die 
Straßenplanung. Hrsg.: Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr (MSV) und Ministerium für 
Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL). Düsseldorf.
ARGE (2002): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft. Bewertungsrahmen für unterirdische 
Rohrleitungen für nicht wassergefährdende Stoffe. Hrsg. Bundesverband der deutschen Gas - und 
Wasserwirtschaft e.V. (BGW), Landesgruppe NRW, und Deutsche Vereinigung des Gas - und 
Wasserfaches e.V. (DVGW), Landesgruppe NRW. Oktober 2002.
BURRICHTER, E.; POTT, R.; FURCH, H. (1988): Potentiell Natürliche Vegetation. Geographisch-
landeskundlicher Atlas von Westfalen, Themenbereich Landesnatur. Münster.
DIN 18005 (2002): Schallschutz im Städtebau; Grundlagen und Hinweise für die Planung.
EG/LV (2007): Berücksichtigung der Eingriffsregelung gem. § 4-6 Landschaftsgesetz bei 
wasserwirtschaftlichen Verfahren von EG/LV (insb. den Verfahren nach § 58 (1,2) LWG und § 31

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Münster-Ost
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Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 34
WHG zur ökologischen Verbesserung. Überarbeitete Anleitung zur Kompensationsermittlung im 
Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Emschergenossenschaft / Lippeverband. 
Dortmund.
GASSNER, E.; WINKELBRANDT, A. & D. BERNOTAT (2010): UVP und strategische Umweltprüfung. Rechtliche 
und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C.F. Müller Verlag. Heidelberg.
GEOLOGIK (2018): Orientierendes Bodengutachten zu Baugrund, Versickerung und Altlasten. Projekt: 
Baulanderschließung St. Mauritz, Bebauungsplan Nr. 589 Maikottenweg / Umgehungsstraße 48155 
Münster. 02. November 2018. Münster.
GEOLOGISCHES LANDESAMT (Hrsg.) (1991): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1: 50.000, Blatt L 4112 
Warendorf. Krefeld.
KAISER, T. (1996): Die potentielle natürliche Vegetation als Planungsgrundlage im Naturschutz. In: Natur 
und Landschaft 71: 435-439.
KOWARIK, I. (1987): Kritische Anmerkungen zum theoretischen Konzept der potentiellen natürlichen 
Vegetation mit Anregungen zu einer zeitgemäßen Modifikation. In: Tuexenia 7: 53-67, Göttingen.
LANDESVERMESSUNGSAMT NRW (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht.
LANUV NRW (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW. Landesamt 
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Stand März 2008. Recklinghausen.
LWL (2009): Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur 
Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Münster, Köln November 2007, Korrekturfassung von 
September 2009.
LWL (2013): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland. Regierungsbezirk 
Münster. Oktober 2012. Korrigierte Fassung 2013. Münster.
MÜLLER-WILLE, W. (1966): Bodenplastik und Naturräume Westfalens. Spieker Bd. 14, Landeskundliche 
Beiträge u. Berichte, Münster.
MUTZ, Thomas (2017): Abschlussbericht zur Kartierung der Amphibien am Maikottenweg in Münster im 
Jahr 2017.
ÖKON (in Bearbeitung): Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 589 „St. Mauritz - Maikottenweg“ der 
Stadt Münster. 
RP SCHALLTECHNIK (2018): Bebauungsplan Nr. 589 „St. Mauritz –Maikottenweg / Umgehungsstraße“. 
Fachbeitrag Schallschutz für den Verkehrslärm. Stand: 12.06.2018. 
SCHWARTZE, Michael (2017): Aufstellung B-Plan 589 „St. Mauritz-Maikottenweg“, Stadt Münster. 
Avifauna. November 2017. Warendorf.
STADT MÜNSTER (2015): Klimaanpassungskonzept. Dezember 2015. Münster.
STADT MÜNSTER (2019): Plan zur 77. Änderung des Flächennutzungsplans Mauritz-Ost –Maikottenweg 
(B 51 / Maikottenweg / Graelbach), einschließlich Begründung. Stand 23.01.2019. Münster.
WENDT, Shirley (2017): Artenschutzprüfung bezüglich der planungsrelevanten Fledermaus arten für den 
Bebauungsplan Nr. 589 in Münster, Stadtteil St. Mauritz. Dezember 2017. Datteln.
Internetquellen und wms-Dienste
BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER: Regionalplan Münsterland: URL: 
https://www.bezreg-muenster.de/de/regionalplanung/regionalplan/index.html
abgerufen am 03.04.2019.

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 32 von 34
BK50: wms-Dienst zur Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1: 50 000; URL: 
http://www.wms.nrw.de/gd/bk050?
abgerufen am 23.04.2019.
ELWASWEB: Fachinformationssystem Wasser, URL: 
http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf#
abgerufen am 20.03.2020.
IS GK 100 (WMS): Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1 : 100 000 (IS GK 
100), wms-Dienst; URL: 
http://www.wms.nrw.de/gd/GK100?VERSION=1.3.0&SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities& 
abgerufen am 23.04.2019.
KLIMAATLAS NRW: Klimaatlas Nordrhein-Westfalen des Landesamts für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW); URL: 
http://www.klimaatlas.nrw.de/
abgerufen am 23.04.2019.
LINFOS: Information und Technik Nordrhein-Westfalen. LINFOS wms-Server, URL: 
http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos
abgerufen am 23.03.2020.
RADROUTENPLANER NRW: URL:
http://www.radroutenplaner.nrw.de/
abgerufen am 23.04.2019.
UMWELTKATASTER DER STADT MÜNSTER: Umweltkataster Münster; URL: 
https://www.stadt-muenster.de/umwelt/umwelt-und-freiraumplanung/umweltkataster.html
abgerufen am 20.03.2020.
WANDERROUTENPLANER NRW: URL: 
http://www.wanderroutenplaner.nrw.de/
abgerufen am 23.04.2019.
WMS GEWÄSSERSTATIONIERUNGSKARTE NRW : wms-Dienst der Gewässerstationierungskarte NRW 
(gsk3c); URL: 
http://www.wms.nrw.de/umwelt/gewstat3c?
abgerufen am 20.03.2020.
WMS Überschwemmungsgebiete NRW: wms-Dienst der Wasserschutzgebiete des Landes Nordrhein-
Westfalen; URL: 
http://www.wms.nrw.de/umwelt/wasser/uesg? 
abgerufen am 23.04.2019.
WMS WASSERSCHUTZGEBIETE NRW: wms-Dienst mit den Wasserschutzgebieten des Landes Nordrhein-
Westfalen; URL: 
http://www.wms.nrw.de/umwelt/wasser/wsg?
abgerufen am 23.04.2019.
Rechtsquellen –in der derzeit gültigen Fassung
39. BImSchV Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und 
Emissionshöchstmengen)
BAUGB Baugesetzbuch

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Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 33 von 34
BBODSCHG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von 
Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz)
BBODSCHV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 
BIMSCHG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, 
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) 
BNATSCHG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)
DSCHG Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen 
(Denkmalschutzgesetz –DSchG)
FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen 
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen 
GIRL Geruchsimmissions-Richtlinie. Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen
KLIMASCHUTZGESETZ NRW Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen
LNATSCHG NRW Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz)
VS-RL Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten 
(79/409/EWG) 
VWVFG Verwaltungsverfahrensgesetz
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz –WHG) 
6 Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
6.1 Altlasten
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw. 
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im 
Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen 
vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, 
gekennzeichnet werden. Im Änderungsbereich der 77. Änderung des FNP sind keine Altlasten 
bekannt. 
6.2 Bodendenkmäler
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler
im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. 
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können 
jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie B odendenkmäler 
(kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der 
natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden.
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz.

77. FNP-Änderung
Münster-Ost
Mauritz-Ost –Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Begründung zum Entwurf / Seite 34 von 34
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf de r 77. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Ost im Stadtteil Mauritz -Ost im 
Bereich Maikottenweg / B 51 / Graelbach
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (3)

04.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 11.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Bericht

Orte (7)

  • Maikottenweg
  • Prozessionsweg
  • Zum Guten Hirten
  • Warendorfer Straße
  • Schifffahrter Damm 1
  • Umgehungsstraße
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/1028/2020
Typ
Vorlagen
Datum
11.12.2020
Erstellt
01.12.2020 16:10