V/0642/2007
Entlastung für die Jahresrechnung 2006
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Beschlussvorlage
3161 Zeichen
V/0642/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Betrifft Entlastung für die Jahresrechnung 2006 Beratungsfolge 28.08.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 29.08.2007 Hauptausschuss Vorberatung 29.08.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt das in dem anliegenden Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.08.2007 aufgezeigte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushalts- jahr 2006 zur Kenntnis. 2. Der Rat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 unter Einbeziehung der Abschlussbu- chungen wie folgt fest: 2.1 Kassenmäßiger Abschluss Gesamt-Ist-Einnahmen 1.395.186.514,96 Euro Gesamt-Ist-Ausgaben 1.366.635.011,23 Euro Buchmäßiger Kassenbestand bei Abschluss des Haushaltsjahres 2006 + 28.551.503,73 Euro 2.2 Ergebnis der Haushaltsrechnung Summe bereinigte Soll-Einnahmen 845.514.132,01 Euro Summe bereinigte Soll-Ausgaben 845.514.132,01 Euro 3. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushalts- jahres 2006 wird dem Oberbürgermeister gem. § 94 Gemeindeordnung NRW die Entlastung erteilt. Vorlagen-Nr.: V/0642/2007 Auskunft erteilt: Herr Frohne Ruf: 492 1400 E-Mail: FrohneK@stadt-muenster.de Datum: 09.08.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0642/2007 Begründung: Die von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom O berbürgermeister festgestellte Jahresrechnung ist vom Rat in der Sitzung am 13.06.2007 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen worden. Dieser hat daraufhin die Jahresrechnung unter Einbindung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (§ 101 Abs. 6 GO) geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in dem als Anlage beigefügten Schlussbericht (allgemeiner Berichtsband) dargestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Schlussbericht in seiner Sitzung am 08.08.2007 eingehend beraten und einstimmig angenommen. In dem Schlussbericht ist das abschließende Prüfungsergebnis wie folgt zusammengefasst: ”Gestützt auf die Ausführungen in diesem Schlussbericht kann nach pflichtgemäßer Prüfung der Jahresrechnung 2006 sowie der dieser Rechnung zugrunde liegenden Bücher und Belege einschließlich des Abschlusses der doppischen Buchführung nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für acht städtische Ämter bestätigt werden, dass - die Jahresrechnung die namens der Stadt eingegangenen Geldgeschäfte wiedergibt und - die Einnahme- und Auszahlungsanordnungen den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, dem städtischen Haushaltsplan sowie den weiteren Beschlüssen des Rates entsprechen. Feststellungen, die dem Beschluss über die Jahresrechnung 2006 sowie einer Entlastung durch den Rat der Stadt entgegenstehen würden, haben sich bei der Prüfung nicht ergeben. Gegen die Erteilung der Entlastung durch den Rat gem. § 94 GO für das Haushaltsjahr 2006 sind daher Bedenken nicht vorzubringen.“ gez. Dr. Tillmann Anlage – Schlussbericht 2006 (allgemeiner Berichtsband)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0642/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.08.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37