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Kostennutzenanalyse Ost-West-Achse
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1542/2018 vom 18.06.2018
Stand: Am 19.06.2018 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/1 Vorlagen-Nummer 18.06.2018 1542/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.06.2018 Kostennutzenanalyse Ost-West-Achse hier: Anfrage der Gruppe GUT in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TOP 5.2.5 Die Gruppe GUT bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Warum ist das Gutachten bislang nicht veröffentlicht?“ „2. Die derzeit laufende Bürgerbeteiligung diskutiert verschiedene Varianten, die detailreich darge- stellt werden. Es fehlt jedoch die für die Meinungsbildung ebenfalls sehr wichtige Kosten-Nutzen- Analyse. Hält die Verwaltung diese für die Meinungsbildung irrelevant? Mit welchen Dokumenten werden Kölns Bürger*innen über Kosten und mögliche Fördersummen informiert?“ „3. Teile der Verwaltung distanzieren sich von der aktuellen Relevanz der Spiekermann- Untersuchung, mit dem Hinweis, im Zuge von Luftreinhaltungsdebatten könnten sich auch Förder- richtlinien ändern. Sind der Stadt solche Hinweise bekannt? Welche Belege gibt es für die Entwicklung neuer Förder- richtlinien? Welche mögliche Änderung einer Förderrichtlinie könnte auch für eine längere Tunnellö- sung in Köln in Frage kommen?“ „4. Wann wird die Verwaltung das Gutachten veröffentlichen? Wird sie es im Rahmen der Bürgerbe- teiligung in einer eigenen Veranstaltung erläutern?“ Antwort der Verwaltung: Antwort zu Fragen 1, 2 und 4: Siehe Niederschrift der 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018: „RM Scholz erklärt, dass die Anfrage in weiten Teilen – durch die Stellungnahmen in der vergange- nen Ratssitzung – erledigt sei; lediglich Frage 3 müsse noch beantwortet werden.“ Antwort zu Frage 3: Zurzeit gibt es keine konkreten Hinweise oder Aussagen, dass die Förderrichtlinien in absehbarer Zeit geändert oder ergänzt werden. Die Verwaltung muss daher davon ausgehen, dass die aktuellen För- derrichtlinien bei dem Projekt Ost-West-Achse angewendet werden. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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