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Stellungnahme zum Prüfauftrag zur Genehmigung und Umsetzung von Live-Streaming von Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 0456/2026 vom 24.02.2026

Stand: Am 21.04.2026 im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle OB/16 Vorlagen-Nummer 24.02.2026 0456/2026 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Stellungnahme zum Prüfauftrag zur Genehmigung und Umsetzung von Live-Streaming von Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Die Verwaltung dankt den Antragstellenden Eli Abeke, Malik Karaman und Gönül Topuz für deren „Prüfauftrag zur Genehmigung und Umsetzung von Live-Streaming von Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln unter besonderer Berücksichtigung inklusiver, barrierefreier und diversitätsfördernder Kriterien“ vom 23.01.2026. (AN/0262/2026) Aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage der Stadt Köln unterliegen alle Ausgaben des aktuellen Haushaltsjahres einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung. Das heißt, die Verwaltung hat jeweils zu prüfen, ob Ausgaben unabweisllich und aufgrund gesetzlicher oder rechtlicher Verpflichtungen erforderlich sind, ob möglicherweise Standards reduziert werden oder freiwillige Leistungen ggfs ganz eingestellt werden könnenn. Zusätzliche neue Aufgaben im Bereich freiwilliger Leistungen sind nicht möglich. Es stehen für ein Livestraming keine Mittel im laufenden Haushalt 2025/2026 zur Verfügung. Nach Recherchen der Verwaltung stehen für ein Livestreaming kommunaler Ausschüsse keine Landes- und Bundesmittel zur Verfügung. Auch mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen mit geringen Nutzer*innenzahlen des Livestreamings der Ausschusstitzungen des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren kann die Verwaltung ein Livestreaming der Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als neues, zusätzliches und freiwilliges Angebot nicht befürworten. Die Höhe der Kosten steht aufgrund der bisherigen Erfahrungen der Stadtverwaltung nicht in vertretbarem Aufwand zu den niedrigen Abrufzahlen, die im letzten Jahr bei lediglich 473 bei sechs Sitzungen lagen. Die Kosten für die Übertragungstechnik (Kamera) beliefen sich dafür auf ca. 7.900 € (je Sitzung ca. 1.310 €). Dabei wurden noch keine Bereitstellungkosten für die städtische Mediathek berücksichtigt und keine Gebärdendolmetschung oder Übersetzung in andere Sprachen angeboten, was die Kosten nochmals erheblich erhöhen würde. Bei der hybriden Gestaltung der Sitzungen der StadtAG Behindertenpolitik können Mitglieder, Gäste und Referent*innen können nicht nur in Präsenz im Sitzungssaal an der StadtAG teil- nehmen, sondern über das Videokonferenzsystem Big Blue Button auch digital. Die Abstim- mungen der stimmberechtigten Mitglieder erfolgen ebenfalls hybrid, also direkt vor Ort sowie per Schaltfläche bei digitaler Teilnahme. Im Rahmen dieser Sitzungen erfolgt eine Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache. Die Kosten pro Sitzung liegen bei 650 – 700 €. Die technische Begleitung durch Kameratechnik vor Ort zur besseren Sitzungsverfolgung für die Online Teilnehmenden beträgt 1.600 € je Sitzung. Die Kosten für die Schriftdolmetschung/ 2 Live-Untertitelung betragen 600 €. Eine Simultanübersetzung in Leichte Sprache beträgt 1.500 € je Sitzung, was in etwa vergleichbar ist mit eine Übersetzung in eine andere Sprache. Bei Übersetzung in mehrere Sprachen würden sich die Kosten entsprechend erhöhen. Die durchnschnittlichen Kosten einer Sitzung der Stadt AG Behindertenpolitik betragen damit ca. 4.400 €. Gez. Burmester

Beratungsverlauf

  1. 21.04.2026

    Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

    TOP 6.3.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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